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| Thema | Richtlinien / Bestimmungen zum Fahrzeugausbau | 7 Beträge | |||
| Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
| Autor | Mich8ael8 B.8, Fürth / Hessen | 425729 | |||
| Datum | 02.09.2007 15:00 | 4552 x gelesen | |||
| Hallo, wir wollen uns ein neues Fahrzeug aus eigenen Mitteln beschaffen. Es soll ein Kleintransporter (Kastenwagen) z. B. ein Mercedes Sprinter (oder ähnliches) werden. Dieses Fahrzeug wollen im vorderen Bereich mit Sitzen für den Personentransport und im hinteren Bereich mit feuerwehrtechnischen Geräten (u.a. TS) bestücken. Nun meine Fragen: -Gibt es für den Ausbau des Fahrzeuges spezielle Richtlinien, an die wir uns halten müssen (das Fahrzeug soll keine Norm erfüllen und würde bei uns als MTF laufen)? - Ist nach dem Ausbau eine TÜV-Abnahme erforderlich oder zählt der Innenausbau als Ladung (vergleichbar mit einem Spediteur)? Ich würde mich sehr freuen, wenn uns jemand weiterhelfen könnte! DANKE | |||||
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| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 425740 | |||
| Datum | 02.09.2007 16:06 | 3836 x gelesen | |||
| Mahlzeit! Geschrieben von ---Michael Becker--- wir wollen uns ein neues Fahrzeug aus eigenen Mitteln beschaffen. Es soll ein Kleintransporter (Kastenwagen) z. B. ein Mercedes Sprinter (oder ähnliches) werden. Spontan fallen mir ein: StVZO, StVO, UVV. - Ist nach dem Ausbau eine TÜV-Abnahme erforderlich oder zählt der Innenausbau als Ladung (vergleichbar mit einem Spediteur)? Das kommt auf den Umfang der Änderungen an, auf den ersten Blick könnte eine Einzelabnahme i.S.d. §21 StVZO notwendig sein. Grundlage ist der §19 (2) StVZO. Am besten vor Beginn der Umbaumaßnahmen mit der zuständigen technischen Prüfstelle (im Westen TÜV, im Osten DEKRA) Kontakt aufnehmen und die vorgesehenen Änderungen durchsprechen. Gruß, Henning | |||||
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| Autor | Phil8ipp8 M.8, Castrop-Rauxel / NW | 425752 | |||
| Datum | 02.09.2007 16:47 | 3791 x gelesen | |||
| Hallo zusammen! Geschrieben von Michael Becker Dieses Fahrzeug wollen im vorderen Bereich mit Sitzen für den Personentransport und im hinteren Bereich mit feuerwehrtechnischen Geräten (u.a. TS) bestücken. Ich würde mir schwer überlegen, derart schwere Geräte wie eine TS in einem Kastenwagen transportieren zu wollen, wenn wenige Dezimeter weiter die Mannschaft sitzt. Das ist eine crashsicherheitstechnische Katastrophe, nicht umsonst werden die neuen TSF mit Doppelkabine und Aufbau gefertigt. Die Auf- und Ausbaurichtlinien des Fahrzeugherstellers sollte man auch beachten. MfG Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine private Meinung wieder! | |||||
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| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 425755 | |||
| Datum | 02.09.2007 17:09 | 3773 x gelesen | |||
| Hallo, Geschrieben von Philipp Mondrik Ich würde mir schwer überlegen, derart schwere Geräte wie eine TS in einem Kastenwagen transportieren zu wollen, wenn wenige Dezimeter weiter die Mannschaft sitzt. Das ist eine crashsicherheitstechnische Katastrophe, nicht umsonst werden die neuen TSF mit Doppelkabine und Aufbau gefertigt. Auch neue TSF kann man bei gleicher Sicherheit ebenso auf dem Kastenwagen bauen. Eine stabile Trennwand, die bei Bedarf auch eine TS aufhalten kann, läßt sich auch dort einziehen. Rosenbauer zeigt sowas z.B. auf dem Sprinter. Dass man das nicht mehr wie bei TSF alter Bauart machen sollte, dürfte klar sein... Gruß, Michael | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 425776 | |||
| Datum | 02.09.2007 19:28 | 3815 x gelesen | |||
| Hallo Michael, Geschrieben von Michael Becker Dieses Fahrzeug wollen im vorderen Bereich mit Sitzen für den Personentransport und im hinteren Bereich mit feuerwehrtechnischen Geräten (u.a. TS) bestücken. ich gehe mal davon aus, dass nicht alles, was im Vorgänger drin ist auch auf das neue Fahrzeug soll!? Geschrieben von Michael Becker -Gibt es für den Ausbau des Fahrzeuges spezielle Richtlinien, an die wir uns halten müssen Zunächst auf alle Fälle beim Hersteller nachfragen. Dort gibt es Richtlinien für Fahrzeugausbauer, dort sind einige grundlegende Dinge beschrieben und z.B. auch die entsprechenden Fixpunkte im Rahmen für Befestigungen etc. Für VW gabs das mal eine zeitlang im Netz, ich weiß allerdings nicht, ob das noch verfügbar ist. Ansonsten kennst du ja unser Fahrzeug. Ein MTF mit TS gibt es bei uns im Kreis auch, würde ich persönlich nicht machen. Dann lieber einen Anhänger und da die TS drauf (ich weiß, eure Platzsituation...) oder eben ein gebrauchtes TSF. Würde die ganze Sache ein wenig vereinfachen. Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 425824 | |||
| Datum | 02.09.2007 22:30 | 3756 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael BeckerDieses Fahrzeug wollen im vorderen Bereich mit Sitzen für den Personentransport und im hinteren Bereich mit feuerwehrtechnischen Geräten (u.a. TS) bestücken. aua... Das ist MR und GR im gleichen Bereich, das erfordert ausreichend stabile Halterungen UND eine Trennwand... Entsprechende allgemeine Vorgaben: DIN EN 1846 DIN 14502 UVV (auch zur Ladungssicherung) StVZO DIN 14530-16 (TSF) Geschrieben von Michael Becker Ist nach dem Ausbau eine TÜV-Abnahme erforderlich oder zählt der Innenausbau als Ladung (vergleichbar mit einem Spediteur)? feste Einbauten sind keine Ladung! (Das hat zuletzt bei unseren neuen LimA zu interssanten Diskussionen zwischen TÜV und Hersteller geführt, der TÜV behielt recht...) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 425825 | |||
| Datum | 02.09.2007 22:31 | 3751 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael WeyrichAuch neue TSF kann man bei gleicher Sicherheit ebenso auf dem Kastenwagen bauen. Eine stabile Trennwand, die bei Bedarf auch eine TS aufhalten kann, läßt sich auch dort einziehen. Rosenbauer zeigt sowas z.B. auf dem Sprinter. Kann man, wenn mans kann. Eine massive Trennwand allein reicht da NICHT! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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