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ThemaRichtlinien / Bestimmungen zum Fahrzeugausbau7 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorMich8ael8 B.8, Fürth / Hessen425729
Datum02.09.2007 15:004552 x gelesen
Hallo,

wir wollen uns ein neues Fahrzeug aus eigenen Mitteln beschaffen. Es soll ein Kleintransporter (Kastenwagen) z. B. ein Mercedes Sprinter (oder ähnliches) werden.

Dieses Fahrzeug wollen im vorderen Bereich mit Sitzen für den Personentransport und im hinteren Bereich mit feuerwehrtechnischen Geräten (u.a. TS) bestücken.

Nun meine Fragen:
-Gibt es für den Ausbau des Fahrzeuges spezielle Richtlinien, an die wir uns halten müssen (das Fahrzeug soll keine Norm erfüllen und würde bei uns als MTF laufen)?

- Ist nach dem Ausbau eine TÜV-Abnahme erforderlich oder zählt der Innenausbau als Ladung (vergleichbar mit einem Spediteur)?


Ich würde mich sehr freuen, wenn uns jemand weiterhelfen könnte!

DANKE


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW425740
Datum02.09.2007 16:063836 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von ---Michael Becker--- wir wollen uns ein neues Fahrzeug aus eigenen Mitteln beschaffen. Es soll ein Kleintransporter (Kastenwagen) z. B. ein Mercedes Sprinter (oder ähnliches) werden.

Dieses Fahrzeug wollen im vorderen Bereich mit Sitzen für den Personentransport und im hinteren Bereich mit feuerwehrtechnischen Geräten (u.a. TS) bestücken.

Nun meine Fragen:
-Gibt es für den Ausbau des Fahrzeuges spezielle Richtlinien, an die wir uns halten müssen (das Fahrzeug soll keine Norm erfüllen und würde bei uns als MTF laufen)?


Spontan fallen mir ein: StVZO, StVO, UVV.

- Ist nach dem Ausbau eine TÜV-Abnahme erforderlich oder zählt der Innenausbau als Ladung (vergleichbar mit einem Spediteur)?

Das kommt auf den Umfang der Änderungen an, auf den ersten Blick könnte eine Einzelabnahme i.S.d. §21 StVZO notwendig sein. Grundlage ist der §19 (2) StVZO.

Am besten vor Beginn der Umbaumaßnahmen mit der zuständigen technischen Prüfstelle (im Westen TÜV, im Osten DEKRA) Kontakt aufnehmen und die vorgesehenen Änderungen durchsprechen.

Gruß,
Henning


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AutorPhil8ipp8 M.8, Castrop-Rauxel / NW425752
Datum02.09.2007 16:473791 x gelesen
Hallo zusammen!

Geschrieben von Michael BeckerDieses Fahrzeug wollen im vorderen Bereich mit Sitzen für den Personentransport und im hinteren Bereich mit feuerwehrtechnischen Geräten (u.a. TS) bestücken.


Ich würde mir schwer überlegen, derart schwere Geräte wie eine TS in einem Kastenwagen transportieren zu wollen, wenn wenige Dezimeter weiter die Mannschaft sitzt. Das ist eine crashsicherheitstechnische Katastrophe, nicht umsonst werden die neuen TSF mit Doppelkabine und Aufbau gefertigt.

Die Auf- und Ausbaurichtlinien des Fahrzeugherstellers sollte man auch beachten.


MfG


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine private Meinung wieder!

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz425755
Datum02.09.2007 17:093773 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Philipp MondrikIch würde mir schwer überlegen, derart schwere Geräte wie eine TS in einem Kastenwagen transportieren zu wollen, wenn wenige Dezimeter weiter die Mannschaft sitzt. Das ist eine crashsicherheitstechnische Katastrophe, nicht umsonst werden die neuen TSF mit Doppelkabine und Aufbau gefertigt.

Auch neue TSF kann man bei gleicher Sicherheit ebenso auf dem Kastenwagen bauen. Eine stabile Trennwand, die bei Bedarf auch eine TS aufhalten kann, läßt sich auch dort einziehen. Rosenbauer zeigt sowas z.B. auf dem Sprinter.

Dass man das nicht mehr wie bei TSF alter Bauart machen sollte, dürfte klar sein...

Gruß,
Michael


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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen425776
Datum02.09.2007 19:283815 x gelesen
Hallo Michael,

Geschrieben von Michael BeckerDieses Fahrzeug wollen im vorderen Bereich mit Sitzen für den Personentransport und im hinteren Bereich mit feuerwehrtechnischen Geräten (u.a. TS) bestücken.


ich gehe mal davon aus, dass nicht alles, was im Vorgänger drin ist auch auf das neue Fahrzeug soll!?

Geschrieben von Michael Becker-Gibt es für den Ausbau des Fahrzeuges spezielle Richtlinien, an die wir uns halten müssen

Zunächst auf alle Fälle beim Hersteller nachfragen. Dort gibt es Richtlinien für Fahrzeugausbauer, dort sind einige grundlegende Dinge beschrieben und z.B. auch die entsprechenden Fixpunkte im Rahmen für Befestigungen etc. Für VW gabs das mal eine zeitlang im Netz, ich weiß allerdings nicht, ob das noch verfügbar ist.
Ansonsten kennst du ja unser Fahrzeug.
Ein MTF mit TS gibt es bei uns im Kreis auch, würde ich persönlich nicht machen. Dann lieber einen Anhänger und da die TS drauf (ich weiß, eure Platzsituation...) oder eben ein gebrauchtes TSF. Würde die ganze Sache ein wenig vereinfachen.


Viele Grüße

Christian

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW425824
Datum02.09.2007 22:303756 x gelesen
Geschrieben von Michael BeckerDieses Fahrzeug wollen im vorderen Bereich mit Sitzen für den Personentransport und im hinteren Bereich mit feuerwehrtechnischen Geräten (u.a. TS) bestücken.

aua...
Das ist MR und GR im gleichen Bereich, das erfordert ausreichend stabile Halterungen UND eine Trennwand...

Entsprechende allgemeine Vorgaben:
DIN EN 1846
DIN 14502
UVV (auch zur Ladungssicherung)
StVZO
DIN 14530-16 (TSF)


Geschrieben von Michael Becker Ist nach dem Ausbau eine TÜV-Abnahme erforderlich oder zählt der Innenausbau als Ladung (vergleichbar mit einem Spediteur)?

feste Einbauten sind keine Ladung! (Das hat zuletzt bei unseren neuen LimA zu interssanten Diskussionen zwischen TÜV und Hersteller geführt, der TÜV behielt recht...)


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW425825
Datum02.09.2007 22:313751 x gelesen
Geschrieben von Michael WeyrichAuch neue TSF kann man bei gleicher Sicherheit ebenso auf dem Kastenwagen bauen. Eine stabile Trennwand, die bei Bedarf auch eine TS aufhalten kann, läßt sich auch dort einziehen. Rosenbauer zeigt sowas z.B. auf dem Sprinter.

Kann man, wenn mans kann. Eine massive Trennwand allein reicht da NICHT!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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