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Thema | Umschreibung fahrlässig und grob fahrlässig | 5 Beträge | |||
Rubrik | Unfallverhütung | ||||
Infos: | |||||
Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 427274 | |||
Datum | 11.09.2007 22:25 | 6331 x gelesen | |||
Hi, ich erinnere mich an einen Zusammenhang, bei dem der Begriff "grobe Fahrlässigkeit" mit dem Gedanken oder Ausspruch "Da wird schon nichts passieren" umschrieben wurde. In welchem Zusammenhang war das? Welches Synonym würde zu "fahrlässig" passen? Irgendwelche Ideen? Es könnte auch hier gewesen sein ... Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 427276 | |||
Datum | 11.09.2007 22:27 | 4518 x gelesen | |||
Mir wurde das mit " Das etwas schiefgehen kann, daran habe ich nicht gedacht" beigebracht ... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Adri8an 8H., Lippstadt / NRW | 427281 | |||
Datum | 11.09.2007 22:52 | 4517 x gelesen | |||
Hallo! Mein Rechtsprof sagte immer: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.... 1. Fahrlässigkeit: Verletzung einer objektiven Sorgfaltspflicht ("Ich weiss, es könnte dabei was passieren") 2. Grobe Fahrlässigkeit: Verletzung einer objektiven Sorgfaltspflicht und deren Erkennbarkeit ("Ich nehme etwas billigend in Kauf") 3. Vorsatz: Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung im Bewusstsein der Rechtswidrigkeit ("Ich beabsichtige, dass etwas passiert") zu 1: Eine Mutter lässt ihr Kind unbeaufsichtig auf der Straße am Haus Fußball spielen. zu 2: Eine Mutter lässt ihr Kind unbeaufsichtig an einer Raststätte neben der Autobahn Fußball spielen. zu 3: Eine Mutter sagt ihrem Kind: "Renn mal über die Autobahn, mal sehen, ob du schnell genug bist". Die Abgrenzung im Einzelfall wird immer ein Richter machen müssen. mfg | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land) | 427292 | |||
Datum | 12.09.2007 00:29 | 4327 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Adrian Horbert 2. Grobe Fahrlässigkeit: Verletzung einer objektiven Sorgfaltspflicht und deren Erkennbarkeit ("Ich nehme etwas billigend in Kauf") Stimmt so nicht. Wenn der Täter die Möglichkeit einer Tatbestandsverwirklichung erkennt und sie dennoch billigend in Kauf nimmt, ist das schon der Eventualvorsatz (dolus eventualis). Hat also dann mit Fahrlässigkeit nichts mehr zu tun. Wenn ich ein Beispiel für den Eventualvorsatz konstruieren sollte... vielleicht ein Jäger, der versucht eine Wildsau zu erlegen, die sich hinter einer Gruppe Jagdgenossen versteckt? ;o) Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 427307 | |||
Datum | 12.09.2007 08:02 | 4222 x gelesen | |||
Hi! Die grobe Fahrlässigkeit ist dogmatisch ein Begriff des Zivilrechts. Das außer acht lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt in einem besonders hohen Maß, was jedem hätte einleuchten müssen. Fahrlässig ist das außer acht lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. (Verkehr meint nicht nur Straßen- sondern z.B. auch Geschäftsverkehr.) Dein Ausspruch kommt eher aus dem Strafrecht, der sogenannten 1. Franck'schen Formel: "Es wird schon gut gehen" als Ausdruck der bewußten Fahrlässigkeit in Abgrenzung zum Eventualvorsatz (schwächste Form des Vorsatzes) "Na und wenn schon ...". Im Strafrecht würde man von unbewußter und bewußter Fahrlässigkeit sprechen und schließlich von leichtfertig (kommt der groben Fahrlässigkeit am Nächsten). Die nächsten Stufen sind dann der Eventualvorsatz, der direkte Vorsatz (mit wissen wollen) und die Absicht (es kommt der Täter gerade darauf an). Schau mal dort: Abgrenzung dolus eventualis und bewußte Fahrlässigkeit Gruß Sven | |||||
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