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ThemaLFV NRW gewährt FA Rechtsschutz3 Beträge
RubrikFeuerwehrverbände
 
AutorKatj8a R8., Köln / NRW428265
Datum18.09.2007 17:527520 x gelesen
Hi!

Für Mitglieder des LFV NRW besteht künftig die Möglichkeit, über den LFV Rechtsschutz zu bekommen, lt. der aktuellen Ausgabe "Der Feuerwehrmann" (8/9 -2007). Habe ich leider nicht online gefunden.

Rechtsschutz wird gewährt für Streitigkeiten, die sich aus dem Feuerwehrdienst oder der Tätigkeit
in einem Feuerwehrverband ergeben, z.B. für die Verteidigung gegen Vorwürfe von fahrlässigen Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten oder im Zivilrecht, wenn Dritte Ansprüche erheben.

Wird zwar in jedem Einzelfall vom Ausschuss u.a. im Hinblick auf die Erfolgsaussichten entschieden, ob es gewährt wird oder nicht und in welchem Umfang aber im großen und ganzen finde ich es gut und richtig, hier den FA ggf. zu ermöglichen, sich einen Anwalt zu nehmen und sich nicht auf Rechtsämter oder Unterstützung der Gemeinden verlassen zu müssen.

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW428307
Datum18.09.2007 22:254982 x gelesen
Hi!

Ob es dann auch Rechtschutz gegen die eigene Gemeinde geben wird?
Immerhin zahlen die Gemeinden ja den LFV. :-)

Geschrieben von Katja Midunskyund sich nicht auf Rechtsämter oder Unterstützung der Gemeinden verlassen zu müssen.
Vielleicht sollte man trotzdem darauf hinwirken, dass die Gemeinden da aktiver sind, schließlich erfüllen wir ja gerade eine Pflicht der Gemeinden und nicht die des LFV.

Gruß
Sven


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen428327
Datum19.09.2007 06:224744 x gelesen
Geschrieben von Sven Tönnemann Ob es dann auch Rechtschutz gegen die eigene Gemeinde geben wird?
Immerhin zahlen die Gemeinden ja den LFV. :-)


Geschrieben von Katja Midunsky Für Mitglieder des LFV NRW besteht künftig die Möglichkeit, über den LFV Rechtsschutz zu bekommen, lt. der aktuellen Ausgabe "Der Feuerwehrmann" (8/9 -2007).


Wo ja dann mal im Endeffekt zunächst einmal wieder zu Prüfen wäre, wer die Mitglieder des LFV sind, welche vertreten werden sollen. Spätestens wenn der Verband dennoch anfangen sollte FA gegenüber ihrer Gemeinde zu vertreten (zu lassen), könnte ich mir vorstellen, daß die Städte und Gemeinden scharenweise austreten um der Verbandsführung klarzumachen wer dies nun wirklich ist.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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