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Thema | Lagerung von Gegenständen in Garagen | 9 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Andr8eas8 R.8, Dortmund / NRW | 428962 | |||
Datum | 22.09.2007 17:13 | 8993 x gelesen | |||
Hallo, es würde mich interessieren, warum in Garagen keine anderen Gegenstände als Autos und Motorräder gelagert werden dürfen. Getränkekisten z.B., würden ein Feuer doch eher löschen als begünstigen. Oder Konservendosen mit Lebensmitteln, was spricht dagegen? Vielen Dank! | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 428963 | |||
Datum | 22.09.2007 17:18 | 7171 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas RistauGetränkekisten z.B., würden ein Feuer doch eher löschen als begünstigen. Zünde mal ne Getränkekiste an! Wird nicht lange dauern bis die Polizei oder Feuerwehr bei dir ist, weil der schwarze giftige Rauch sie zu dir gerufen hat. Wo fängt man an, wo hört man auf! Garage ist für das Fahrzeug! Für mehr einfach nicht, da es das Risiko unberechenbar erhöht. so long Jürgen Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Dortmund / NRW | 428964 | |||
Datum | 22.09.2007 17:33 | 7282 x gelesen | |||
Ja, aber wer zündet eine Getränkekiste an?? Der zündet auch ein Auto an, was viel besser brennt. Es geht doch um "vorbeugende" Maßnahmen. | |||||
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Autor | Marc8 W.8, Schönewalde / Brandenburg | 428967 | |||
Datum | 22.09.2007 17:42 | 7135 x gelesen | |||
Hallo. Wer sagt denn, das man nichts anderes ausser Fahrzeuge in einer Garage lagern darf? Ich gehe jetzt mal von ner normalen privaten Garage aus. MFG Marc Wille | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Dortmund / NRW | 428969 | |||
Datum | 22.09.2007 17:44 | 7151 x gelesen | |||
Mein Vermieter behauptet, die Feuerwehr. Will es sogar mit Bußgeld belegen. Dabei brennt ein Keller viel schneller, und da wird alles gelagert..... | |||||
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Autor | Marc8 W.8, Schönewalde / Brandenburg | 428972 | |||
Datum | 22.09.2007 17:53 | 7058 x gelesen | |||
Hallo. Dann würde ich mal einen Anruf an dein zuständiges Ordnungsamt empfehlen und dort die Sachlage erfragen. Wusste garnicht, das Vermieter und/oder Feuerwehr Bußgeldbescheide ausstellen dürfen. Bis 1989 gab's hier bei uns im östlichen Teil Deutschlands noch so'ne Art Brandverhütungsschau durch die örtliche Feuerwehr.Dabei wurden einmal jährlich Privatgrundstücke(insbesondere Garagen usw.) kontrolliert. Wäre meiner Meinung nach die einzigste Möglichkeit, sowas überhaupt zu kontrollieren. MFG Marc Wille | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 428974 | |||
Datum | 22.09.2007 18:10 | 8582 x gelesen | |||
Hängt von der Größe ab: Garagenverordnung NRW § 18: (4) In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nicht aufbewahrt werden. In Kleingaragen dürfen bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden. Komplett zu finden hier. Die Rede ist von brennbaren Stoffen... mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Dortmund / NRW | 428976 | |||
Datum | 22.09.2007 18:14 | 7179 x gelesen | |||
Wie groß ist eine "Mittelgarage" ?? Sind Getränkekisten und Konservendosen brennbare Stoffe ? Wenn man in Kleingaragen bis zu 200 liter Diesel aufbewahren darf, wieso dann nicht 2 Kisten Bier ? | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 428982 | |||
Datum | 22.09.2007 19:13 | 7192 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas RistauWie groß ist eine "Mittelgarage" ?? Wie wär es wenn Du mal den angegebenen Link öffnest und nachliest? Im allgemeinen: Die Glasflasche nein, der Kunststoffträger ja. Die Konservendose nein, wenn kein Öl sondern wasserbasiertes drin ist. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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