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ThemaFlexible SoSi-Anlage (Feldjäger Bw?)42 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW392512
Datum22.03.2007 14:3718475 x gelesen
Hallo,

hier
http://www.militaerbestaende.de wird eine flexible SoSi-Anlage in Kisten angeboten.

1. Wie nutz(t)en die Feldjäger sowas? (Andere Bw-Fahrzeuge, zu beordernde Zivilfahrzeuge?)
2. Wie ist da der Eintrag in die Papiere geregelt? (Bei "uns" wäre sowas ja derzeit gar nicht möglich, weil ich ja KFZ-bezogen die SoSi-Anlage eintragen lassen muss!)
3. Oder kennt jemand irgendwelche Ausnahmemöglichkeiten für die Nutzung von SoSi-Anlagen auf verschiedenen Fahrzeugen, die sowas normalerweise nicht haben?


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorThom8as 8E., Hohenstein / Thüringen392514
Datum22.03.2007 14:5416840 x gelesen
Hallo,

Zitat:
"2. Wie ist da der Eintrag in die Papiere geregelt? (Bei "uns" wäre sowas ja derzeit gar nicht möglich, weil ich ja KFZ-bezogen die SoSi-Anlage eintragen lassen muss!)"

Ich habe einen Dienstwagen mit SoSi (umgenutzter Polo) bei der Eintragung der Umnutzung auf So.-KFZ Fw-Fzg. wollte die Dekra die Anlage nicht eintragen, da ein Fw.-Fzg grundsätzlich eine So-Si anlage habe? auch bei der nächsten HU gab es keine Probleme.

mkg
thomas


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AutorMax 8G., Braunschweig / Niedersachsen392517
Datum22.03.2007 15:1916844 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino2. Wie ist da der Eintrag in die Papiere geregelt? (Bei "uns" wäre sowas ja derzeit gar nicht möglich, weil ich ja KFZ-bezogen die SoSi-Anlage eintragen lassen muss!)
3. Oder kennt jemand irgendwelche Ausnahmemöglichkeiten für die Nutzung von SoSi-Anlagen auf verschiedenen Fahrzeugen, die sowas normalerweise nicht haben?


Die Diskussion gab es hier Anfang des Monats schon ohne greifbares Ergebnis.

Max


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW392519
Datum22.03.2007 15:4016737 x gelesen
Geschrieben von Thomas EversIch habe einen Dienstwagen mit SoSi (umgenutzter Polo) bei der Eintragung der Umnutzung auf So.-KFZ Fw-Fzg. wollte die Dekra die Anlage nicht eintragen, da ein Fw.-Fzg grundsätzlich eine So-Si anlage habe?

Korrekt, kein Eintrag erforderlich!

Ist aber andere Baustelle...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW392521
Datum22.03.2007 15:4416809 x gelesen
Geschrieben von Max GrueningDie Diskussion gab es hier Anfang des Monats schon ohne greifbares Ergebnis.

merci für den Link, da war ich grad in Urlaub... ;-)

Hilft aber auch nicht wirklich weiter, weil die zentrale Frage (wechselnde Fahrzeuge OHNE Eintrag SoKFZ bzw. SoSi-Anlage in deren Papiere) da nicht angesprochen ist, wohl aber die entsprechende Verwendung von (wie im Beispiel) Rüstsätzen der Bw...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen392525
Datum22.03.2007 16:3616825 x gelesen
Hallo Uli,

soweit ich weiß sind diese Sondersignalanlagen für zu beordernde KfZ/Mob Ergänzung vorgesehen gewesen. So flexibel waren diese Anlagen gar nicht, denn sie wurden auf dem zu beordernden Fahrzeug mittels eines Einschlagdorns befestigt, was wohl hässliche Löcher im Dach verursacht hätte.

Was die EIntragung anget so mutmaße ich mal, dass das in den Fällen, wo es zur Beorderung gekommen wäre, unerheblich war. Zudem ist die BW doch auch in Teilen grundsätlich von manchen Vorschriften befreit oder wird von ihnen nicht erfasst, siehe MPG?

Gruß, Matthias


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AutorOliv8er 8K., Gersthofen / Bayern392560
Datum22.03.2007 19:3516875 x gelesen
Hallo,


um mal ein wenig auf Deine Fragen zu kommen.

1.
Die von dir erwähnten SoSi-Anlagen enthalten als komplettes Paket, die SoSi-Anlage, 3 selbstklebende reflektierende Feldjägerfolien, Einbau- und Handhabungshinweise und einen Blankofahrzeugbrief mit zwei gestempelten Y-Kennzeichen

Dieser komplette Satz stammt von der Idee her noch aus Zeiten des kalten Krieges. Er sollte dazu dienen, requirierte Zivilfahrzeuge zu Fahrzeugen der Feldjägertruppe zu machen.

Wie schon erwähnt wurde, wurde die Befestigung mittels Einschlagdorn durch das Wagendach bewerkstelligt. Man kann aber auch die Zapfen der Anlage rausschrauben und durch Saugfüße ersetzen.

2.
Die SoSi-Anlage ist in dem Blankobrief schon eingetragen.

3.
nein, leider nicht. Kenne sowas nur aus Frankreich und Italien. Da wird die Anlage einfach nur auf das andere Fahrzeug gesetzt.


Gruß

Oliver


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar392561
Datum22.03.2007 19:4016882 x gelesen
Gab es zu allen zu beordernden Fahrzeugen Kennzeichen und Briefe
Wie war das im Bereich KatS geregelt ?
Was stand dort auf den Kennzeichen ?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen392582
Datum22.03.2007 22:2916762 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Florian BeschGab es zu allen zu beordernden Fahrzeugen Kennzeichen und Briefe
Wie war das im Bereich KatS geregelt ?
Was stand dort auf den Kennzeichen ?


... zu 1.: ???
... zu 2.: gar nicht, Fahrzeug wäre geblieben wie es war ... ohne SoSi - ist für diesen Anwendungszweck auch relativ unerheblich gewesen (dort gab es nur Sprechfunkgerätesätze mob für zu beordernde Fahrzeuge (FuG 8b-1 im Tragekoffer mit Magnetantenne))
... zu 3: gar nichts, weil es keine Kennzeichen gab

Gruss
Gerhard


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AutorOliv8er 8K., Gersthofen / Bayern392592
Datum23.03.2007 00:2116755 x gelesen
Hallo,


wie schon angesprochen wurde, wurden die Feldjägerausstattung in Holzkisten geliefert. Pro Kiste, gab es einmal die Blankobriefe mit schon vergebener Y-Nummer. Der Brief war schon fertig gesiegelt und es wurden nur noch mit Schreibmaschine die Fahrzeugdaten eingetragen. Die Kennzeichen enthielten die Y-Nummer des Briefes und waren auch schon gesiegelt.

KatS???? Keine Ahnung, aus der Zeit ist es ja nicht. Ist viel jünger! Ich meine, dass meine beiden Kisten von 1980 sind. Allerdings wurden in fast allen Kisten die Briefe und Kennzeichen entfernt, bevor sie über die VEBEG veräußert wurden.



Gruß

Oliver


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AutorOliv8er 8K., Gersthofen / Bayern392593
Datum23.03.2007 00:2616858 x gelesen
Hallo,


Geschrieben von Gerhard BayerWas stand dort auf den Kennzeichen ?


nullleider völlig falsch, frage mich, woher Du diese Information bloß hast!!!!! Ich habe es schon beschrieben. Eine originale Kiste steht in der wehrtechnischen Studiensammlung.
Und die Privaten die eine komplette Kiste haben, werden es bestimmt nicht veröffentlichen.



Gruß

Oliver


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio392595
Datum23.03.2007 00:3416773 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Oliver Krohnullleider völlig falsch, frage mich, woher Du diese Information bloß hast!!!!!

Aus der Frage, wie das KatSch-Fahrzeugen geregelt war.
Und da waren keine Kennzeichen mit Blanko-Briefen vorhanden.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen392608
Datum23.03.2007 10:4116880 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Oliver Krohnullleider völlig falsch, frage mich, woher Du diese Information bloß hast!!!!!

... nein - völlig richtig ! Wir sprachen hier im Bezugsbeitrag nicht von Bw (da hast Du mit deiner Aussage recht) sondern von KatS/ZS !
... woher ich die Info habe ? Oberste KatS-Behörde eines gewissen Bundeslandes ;-)

... ich bin ja da nicht unbedingt empfindlich, aber manchmal sollte man an seinen Umgangsformen auch im Web etwas arbeiten ...

Gruss
Gerhard


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AutorOliv8er 8K., Gersthofen / Bayern392619
Datum23.03.2007 11:2916774 x gelesen
Hallo,


áha ach so, dann haben wir aneinander vorbeigequatscht!

Gab es da sowas überhaupt? Hatten doch gar nicht die Befugnis zu requirieren.



Gruß

Oliver


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio392621
Datum23.03.2007 11:3216738 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Oliver KrohGab es da sowas überhaupt? Hatten doch gar nicht die Befugnis zu requirieren.

Aber sicher.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

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AutorOliv8er 8K., Gersthofen / Bayern392623
Datum23.03.2007 11:3616812 x gelesen
Hallo,


nun es uferte ein wenig aus, als plötzlich in Bezug auf die SoSi von KatS geredet wurde. Keine Ahnung wie man darauf kam?

Und da der KatS nicht berechtigt war zu reqirieren, ist das Ganze sowieso hinfällig.


Gab es überhaupt so eine SoSi-Anlage für den KatS? Würde mich ja ernsthaft wundern, welcher Zweck sollte damit denn erfüllt werden?



Gruß

Oliver


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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen392624
Datum23.03.2007 11:3616816 x gelesen
Geschrieben von Oliver KrohGab es da sowas überhaupt? Hatten doch gar nicht die Befugnis zu requirieren.

Nö, da hieß es dann "Beordert". Wenn man in die alte Stan reinschaut, wird man sehen, das je nach Fachgebiet einige oder viele Fahrzeuge nur im Falle eines Falles vorhanden waren. Hauptsächlich waren das Fahrzeuge, die man als Serienfahrzeuge so übernehmen konnte (Baufahrzeuge und -maschinen, Bullis, und selbst die Meldekräder). Allerdings wurden die dann nur in den seltensten Fällen mit einer SoSi-Anlage ausgerüstet.

Gruß
Heinrich


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio392635
Datum23.03.2007 12:0916819 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Oliver KrohUnd da der KatS nicht berechtigt war zu reqirieren, ist das Ganze sowieso hinfällig.

Der KatS hätte im Verteidigungsfall Fahrzeuge beordert. Dazu wäre er nicht nur berechtigt gewesen, das war sogar explizit in KatS-DVen festgelegt (z.B. KatS-DV 500, Punkt 4.3.: "Die gemäß STAN vorgesehenen Kraftfahrzeuge werden mit Ausnahme des DMF und der AC-Erkundungskraftwagen für den verteidigungsfall beordert)").
Zu meinen KatS-Zeiten gab es - IIRC - auch mal eine Liste, welche Fahrzeuge beordert werden konnten. Meine Dekontaminationsergänzungsausstattung wäre im Ernstfall auf einem grünen 5-tonner eines Sanitärgroßhändlers verlastet worden.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg392637
Datum23.03.2007 12:1116986 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Christi@n Pannier

Der KatS hätte im Verteidigungsfall Fahrzeuge beordert.

Gelegendlich mussten die zu beorderten Fahrzeuge sich auf irgendwelchen Plätzen einfinden. Auch für die Bundeswehr gab/gibt es zu beorderten Fahrzeuge.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorOliv8er 8K., Gersthofen / Bayern392670
Datum23.03.2007 16:4916883 x gelesen
Hallo,

hmmm, meine Info lautet da ein wenig anders. Und zwar waren die Kreisgemeinden, Landratsämter, Städte berechtigt, Fahrzeuge im V-Fall für den KatS zu "beordern". Nicht die Organisation selbst.
Und diese "Beorderung" sieht auch ein wenig anders aus. Und zwar sind das Fahrzeuge, die vorher schon in den entsprechenden Ämtern bekannt waren. Das waren häufig Fahrzeuge von Speditionen, die zur Anschaffung der Fahrzeuge einen speziellen Förderkredit vom Staat in Anspruch nahmen und damit sich bereit erklärten, ihre Fahrzeuge im V-Fall den entsprechenden Organisationen zukommen zu lassen.

Das selbe Prinzip gibt es auch im Flugbereich mit Maschinen der Lufthansa. Diese erhielten sogar noch eine spezielle Ladeschiene im Frachtraum nur für militärische Lasten um den militärischen Anforderungen zu entsprechen!

Etwas anderes wird deine DV auch nicht aussagen!

Zwischen "beordern" und "requirieren" ist ein himmelweiter Unterschied!

Nur die Armee ist berechtigt im V.-Fall Fahrzeuge von Privatpersonen sofort und ohne Vorbereitung zu requirieren. Denn das ist quasi eine Enteignung!



Gruß

Oliver


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW392672
Datum23.03.2007 17:0517292 x gelesen
Geschrieben von Oliver Krohhmmm, meine Info lautet da ein wenig anders. Und zwar waren die Kreisgemeinden, Landratsämter, Städte berechtigt, Fahrzeuge im V-Fall für den KatS zu "beordern". Nicht die Organisation selbst.

das ist einerseits richtig, andererseits falsch.


Geschrieben von Oliver KrohUnd diese "Beorderung" sieht auch ein wenig anders aus. Und zwar sind das Fahrzeuge, die vorher schon in den entsprechenden Ämtern bekannt waren. Das waren häufig Fahrzeuge von Speditionen, die zur Anschaffung der Fahrzeuge einen speziellen Förderkredit vom Staat i

irgendeine Form von Kredit oder Förderung ist mir nicht bekannt!


Geschrieben von Oliver KrohDas selbe Prinzip gibt es auch im Flugbereich mit Maschinen der Lufthansa. Diese erhielten sogar noch eine spezielle Ladeschiene im Frachtraum nur für militärische Lasten um den militärischen Anforderungen zu entsprechen!

das kann möglich sein, gibt ja auch Autobahnen mit Behelfsflugplätzen der Luftwaffe...


Geschrieben von Oliver KrohZwischen "beordern" und "requirieren" ist ein himmelweiter Unterschied!

Fanz praktisch: welcher?


Geschrieben von Oliver KrohNur die Armee ist berechtigt im V.-Fall Fahrzeuge von Privatpersonen sofort und ohne Vorbereitung zu requirieren. Denn das ist quasi eine Enteignung!


Nur zur Info: Ich kann jederzeit und fast überall fast alles für den Einsatzbetrieb "requirieren" (vulgo beschlagnahmen vgl. http://de.wiktionary.org/wiki/requirieren) wenn das notwendig ist. Dazu gehören natürlich auch LKW. Sowas ist aber die absolute Ausnahme (ich hab das bisher nur einmal androhen müssen, und da für einige LKW Baumaterial, v.a. Holz..).
Trotzdem ist das rechtlich bei Bedarf der anders nicht zu decken ist möglich.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen392687
Datum23.03.2007 18:3016784 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Oliver KrohNur die Armee ist berechtigt im V.-Fall Fahrzeuge von Privatpersonen sofort und ohne Vorbereitung zu requirieren. Denn das ist quasi eine Enteignung!

... und wie würdest Du HBKG §49 (2) interpretieren, der da lautet:

(2) Auf Anforderung der Gesamteinsatzleitung oder der technischen Einsatzleitung sind dringend
benötigte Hilfsmittel, insbesondere Fahrzeuge, Geräte, Maschinen, bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Tiere, die zur Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr oder zur Beseitigung einer öffentlichen Notlage geeignet und erforderlich sind, von jeder Person zur Verfügung zu stellen.

Im Übrigen ist ein Nichtnachkommen einer entsprechenden Heranziehung eine OWi und mit bis zu 10 k? Bußgeld bewehrt.

... selbstverständlich gilt immer: "Verhältnismäßigkeit beachten"

Gruss
Gerhard


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AutorOliv8er 8K., Gersthofen / Bayern392788
Datum24.03.2007 16:3216799 x gelesen
Hallo,


das ist doch nur der Gesetzestext eines Bundeslandes, oder? Somit sticht da Bundesrecht! Versuche mal so einen Passus im Bundesrecht zu finden. Der dann natürlich auch noch im Einklang mit geltenden Europarecht steht! Und da wird das Ganze schwierig.

Lese mal dazu den §1 des HBKG.



Gruß

Oliver


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen392811
Datum24.03.2007 18:2016871 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Oliver KrohLese mal dazu den §1 des HBKG.

... ich kenne das HBKG. Was soll denn in § 1 dazu stehen. ?
Abs. 1 regelt die Zuständigkeit: Brandschutz, THL, Katastrophenschutz = dieses Gesetz zuständig. Gut. Wir sprechen ja auch von Brandschutz, THL und KatS !
Abs. 2 regelt, dass das HBKG nicht gilt wenn anders ausreichende Maßnahmen sichergestellt sind. D.h. wenn andere was tun müssen brauche ich (Fw) nichts tun - ist ja auch gut so! Ich werde ja nunmal tätig weil da kein anderer zuständig ist !
Abs. 3 sagt, dass diese Gesetz andere Maßnahmen ergänzt: hat mit unserem Problem nichts zu tun

Was im §1 HBKG will mir die Heranziehung von Fahrzeugen Dritter verbieten. Das GG ? Du kennst § 64 HBKG ? Soll ich ein paar andere Landesgesetze aufzählen die Grundrechte des GG einschränken (muss nur beim HSOG anfangen (§10)... das gilt auch nicht ? ... sag das mal der hess. Polizei ...) ...
Im V-Fall kann ich hier mit dem HBKG schlecht punkten (-> Leistungsgesetze des Bundes - das ist das warum die BW Fahrzeuge beordern kann) ... aber wir sprechen ja nicht vom V-Fall

Geschrieben von Oliver Krohdas ist doch nur der Gesetzestext eines Bundeslandes, oder? Somit sticht da Bundesrecht! Versuche mal so einen Passus im Bundesrecht zu finden.

... Brandschutz (und auch KatS) ist ausschließliche Zuständigkeit des Landes, da gibt es keine Regelungen hierzu im Bundesrecht. Wenn es eben keinen gegenlautenden Passus im Bundesrecht (welchem denn auch) gibt gilt wohl Landesrecht. Lies mal Artikel 70 ff des GG.

Geschrieben von Oliver KrohDer dann natürlich auch noch im Einklang mit geltenden Europarecht steht!

... das hat da nun wirklich nichts zu tun. Das gilt grundsätzlich nur über Umsetzungen in nationales Recht ...

... für mehr und detailiertes verweise ich an unsere Volljuristen hier im Forum (ich bin nur Elt.-Ing. mit inzwischen 15 Jahren Dienstzeit in Bundes- und Landesverwaltungen).

Gruss
Gerhard


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg392832
Datum24.03.2007 19:5616671 x gelesen
Geschrieben von Oliver Kroh


das ist doch nur der Gesetzestext eines Bundeslandes, oder? Somit sticht da Bundesrecht!


Unfug.
Die Regelung aus Artikel 31 GG käme nur zum tragen, wenn es ein Bundesgesetz geben würde, welches die Heranziehung von zivilen Fahrzeugen durch die Feuerwehr oder die KatS Behörden ausdrücklich für unzulässig erkären würde.
Da es eine solche Regelung nicht gibt, kommt Art. 31 GG auch nicht zum tragen.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen428110
Datum17.09.2007 15:4216864 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino3. Oder kennt jemand irgendwelche Ausnahmemöglichkeiten für die Nutzung von SoSi-Anlagen auf verschiedenen Fahrzeugen, die sowas normalerweise nicht haben?

Vielleicht mal in Hannover fragen wie die das hier gemacht haben.


Gruß Michael

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW429491
Datum25.09.2007 16:1716864 x gelesen
Geschrieben von Michael Tiedemann
Vielleicht mal in Hannover fragen wie die das hier gemacht haben.


Im Zweifel direkt über das IM... (die habens da viel einfacher und direkter)


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen429659
Datum26.09.2007 13:1116935 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael TiedemannVielleicht mal in Hannover fragen wie die das hier gemacht haben.

Gegenfrage: Wieso sollte ich eine nicht fest installierte, zugelassene SoSi irgendwo eintragen müssen?

Gruß,
Dirk


Alles meine persönliche Meinung usw..
Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg429661
Datum26.09.2007 13:2116821 x gelesen
Geschrieben von Dirk WulfesGegenfrage: Wieso sollte ich eine nicht fest installierte, zugelassene SoSi irgendwo eintragen müssen?

Weil nicht eingetragene Beleuchtungseinrichtungen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen? Egal ob Magnet-Blaulicht oder blinkender Dachaufsetzer.


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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen429662
Datum26.09.2007 13:2216817 x gelesen
Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- 2. Wie ist da der Eintrag in die Papiere geregelt? (Bei "uns" wäre sowas ja derzeit gar nicht möglich, weil ich ja KFZ-bezogen die SoSi-Anlage eintragen lassen muss!)
3. Oder kennt jemand irgendwelche Ausnahmemöglichkeiten für die Nutzung von SoSi-Anlagen auf verschiedenen Fahrzeugen, die sowas normalerweise nicht haben?


Geschrieben von Dirk WulfesGegenfrage: Wieso sollte ich eine nicht fest installierte, zugelassene SoSi irgendwo eintragen müssen?

Hi,

bin kein Rechtsfachmann, aber m.E. muss die SoSi in den KFZ-Papieren eingetragen sein.

Was Du meinst ist das man z.B. pro FFW x SoSi Anlagen genehmigt bekommt und die dann auf jedes Auto schrauebn kann? Das geht nun wirklich nicht.

Was soll die KFZ-Versicherung dazu sagen, dass du auf ne Privatkutsche mal eben ne SoSi draufschraubst und dann unter Beanspruchung von §35&38 nen bumms baust?


Gruß Michael

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AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen429670
Datum26.09.2007 13:5216729 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannWeil nicht eingetragene Beleuchtungseinrichtungen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen? Egal ob Magnet-Blaulicht oder blinkender Dachaufsetzer.

Und auf welchen Paragraphen stützt sich diese Meinung?

Gruß,
Dirk


Alles meine persönliche Meinung usw..
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AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen429674
Datum26.09.2007 14:0216801 x gelesen
Geschrieben von Michael TiedemannDas geht nun wirklich nicht.
Richtig! §52 StVZO schreibt ja explizit vor welche Fahrzeuge damit ausgerüstet sein dürfen. Die Geschrieben von Michael TiedemannPrivatkutsche ist da nicht aufgeführt.

Geschrieben von Michael TiedemannWas soll die KFZ-Versicherung dazu sagen Was hat die mit der Zulassung/ Eintragspflicht zu tun? Im übrigen gibt es Geschrieben von Michael TiedemannPrivatkutsche n die SoSi führen dürfen (Ausnahmegen. vorausgesetzt) für Führungskräfte der FW und NA in einigen Bundesländern. Die müssen dann natürlich entsprechend versichert sein.

Gruß,
Dirk


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg429680
Datum26.09.2007 14:5016719 x gelesen
Geschrieben von Dirk WulfesUnd auf welchen Paragraphen stützt sich diese Meinung?

Yep, Du hast Recht. Ich finde momentan nichts im Netz das meinen Beitrag von vorhin unterstützt. Vielleicht steht so etwas ähnliches in einem Kommentar, aber ich bin ja kein Verkehrsjurist.


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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen429686
Datum26.09.2007 15:1816924 x gelesen
Geschrieben von Dirk WulfesRichtig! §52 StVZO schreibt ja explizit vor welche Fahrzeuge damit ausgerüstet sein dürfen.

?

Hast du den Startbeitrag gelesen?

Genau darum geht es doch. Eine flexible SoSi auf ein Fahrzeug zu schnallen welches damit normalerweise nicht ausgerüstet ist.

In meinem Beispiel ein Mietwagen von Sixt.

Das möchte Uli wissen. Und ein Mietwagen oder Baustellen-LKW oder ein Motorrad oder ein.....

ist halt ein Privatfahrzeug von mir aus auch ein Firmenfahrzeug.


Gruß Michael

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AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen429692
Datum26.09.2007 15:5216831 x gelesen
Geschrieben von Michael TiedemannHast du den Startbeitrag gelesen?

Hast du den §52 gelesen?
Dann wüstet du warum die Polizei an Autos von Sixt 'ne SoSi führen darf. Weil sie ihr zur Verfügung stehen ("dienen"). Explizite Eintragungen der Fahrzeugart verlangt der 52'er nur für "Unfallhilfswagen der öff. Verkehrsbetriebe" und "Krankenwagen" des Rettungsdienstes.
Bei Einsatzfahrzeugen der FW lässt er es frei (mit Interpretationsspielraum für alle Beteiligten).

Und den Umkehrschluss, das eine SoSi IMMER eingetragen werden muß, liefert er garnicht.

Gruß,
Dirk


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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen429694
Datum26.09.2007 16:0416926 x gelesen
Geschrieben von Dirk WulfesHast du den §52 gelesen?
Dann wüstet du warum die Polizei an Autos von Sixt 'ne SoSi führen darf. Weil sie ihr zur Verfügung stehen ("dienen"). Explizite Eintragungen der Fahrzeugart verlangt der 52'er nur für "Unfallhilfswagen der öff. Verkehrsbetriebe" und "Krankenwagen" des Rettungsdienstes.
Bei Einsatzfahrzeugen der FW lässt er es frei (mit Interpretationsspielraum für alle Beteiligten).

Und den Umkehrschluss, das eine SoSi IMMER eingetragen werden muß, liefert er garnicht.


Wenn das so einfach ist wie Du schreibst, dann bedeutet das, ich kaufe mir als FF eine flexible SoSi und wenn ich im Einsatzfall was brauche, dann schnalle ich das Ding aufs Dach und brause damit durch die Gegend?

Ist das wirklich so einfach auf den §52 zu stützen? Macht Ihr das bei Euch in der Wehr? Oder wieso bist Du dir so sicher?


Gruß Michael

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AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen429715
Datum26.09.2007 17:2416791 x gelesen
Geschrieben von Michael TiedemannWenn das so einfach ist wie Du schreibst, dann bedeutet das, ich kaufe mir als FF eine flexible SoSi und wenn ich im Einsatzfall was brauche, dann schnalle ich das Ding aufs Dach und brause damit durch die Gegend?
Ich schrieb ja, so eindeutig nur für den Vollzugsdienst der Polizei,....usw . Bei FW muss es ja ein Einsatz oder Kommando Kfz. sein und daher sorgfältig zu überprüfen, ob das mit einer wechselden SoSi gegeben ist.

Geschrieben von Michael TiedemannMacht Ihr das bei Euch in der Wehr? Nö, wozu?

Gruß,
Dirk


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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen429751
Datum26.09.2007 21:5516806 x gelesen
Geschrieben von Dirk WulfesIch schrieb ja, so eindeutig nur für den Vollzugsdienst der Polizei,....usw . Bei FW muss es ja ein Einsatz oder Kommando Kfz. sein und daher sorgfältig zu überprüfen, ob das mit einer wechselden SoSi gegeben ist.

Dirk, nix für ungut. Ich hatte Dich gefragt ob Du den Startbeitrag gelesen hast, Leider hast Du nur mit einer Gegenfrage geantwortet. Ich gehe davon aus, dass Du Ihn nicht gelesen hast.

Uli ist bei einer Feuerwehr beschäftigt und ich gehe davon aus, dass er diese flexible Anlage auf einem "zivilen" Fahrzeug einsetzen würde welches bis dato als Halter nicht Stadt Düsseldorf im Fahrzeugschein hat.

Dafür sucht er nach Lösungen und ich habe im versucht eine Hilfestellung mit gemieteten Fahrzeugen in Hannover zu geben.

Für mich ist hier EOD.

So long


Gruß Michael

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AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen429957
Datum28.09.2007 00:3916744 x gelesen
Geschrieben von Michael TiedemannDafür sucht er nach Lösungen und ich habe im versucht eine Hilfestellung mit gemieteten Fahrzeugen in Hannover zu geben.
Ooch, das tut mir leid, ich wollte dich nicht dabei stören. Wollte nur die Grundlagen auf denen sowas geht herausfinden. Dabei war unser kurzer Gedankenaustausch für mich sehr hilfreicher Ansporn.
UUps es war ja schon EOD!
Na trotzdem:
Gruß,
Dirk


Alles meine persönliche Meinung usw..
Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW429988
Datum28.09.2007 09:2816785 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoIch kann jederzeit und fast überall fast alles für den Einsatzbetrieb "requirieren"

Siehe FSHG, der EL kann das,
wenn Du die Funktion ausübst ja,
ansonsten auf welcher Rechtsgrundlage ? ;-)


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen429997
Datum28.09.2007 09:4716661 x gelesen
Moin,

Cuck Norris der Einsatzleiter bekommt beim Praktiker 20% auf alles, auch auf Tiernahrung!

scnr!

Otti


Ein Psychopath ist jemand, der gerade heraus gefunden hat was wirklich los ist...

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW430220
Datum29.09.2007 14:4816797 x gelesen
Geschrieben von Michael TiedemannUli ist bei einer Feuerwehr beschäftigt und ich gehe davon aus, dass er diese flexible Anlage auf einem "zivilen" Fahrzeug einsetzen würde welches bis dato als Halter nicht Stadt Düsseldorf im Fahrzeugschein hat.

Korrekt...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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