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ThemaAnbringen am PA --> Erlöschen der Erlaubnis ?48 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorHenn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein430236
Datum29.09.2007 16:0222035 x gelesen
Moin zusammen !
Mein Kreisfachwart Atemschutz hat mir letztens erzählt, dass es nicht erlaubt ist Zusatzausrüstung am PA festzumachen.
Also Rettungsmesser, PA-Holster, Totmannwarner etc..
Angeblich erlischt dann die Betriebserlaubnis des Gerätees (also PA) ( Hört sich so nach auto und TÜV an ?)

Ist das so korrekt ?
Und wenn, kann mir jemand da Vorschriften oder sonstige Belege geben ?

mkg
Henning


Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD
Flensburg..gaaanz oben im Norden :D

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW430239
Datum29.09.2007 16:0819853 x gelesen
Geschrieben von Henning RolappMein Kreisfachwart Atemschutz hat mir letztens erzählt, dass es nicht erlaubt ist Zusatzausrüstung am PA festzumachen.
Also Rettungsmesser, PA-Holster, Totmannwarner etc..
Angeblich erlischt dann die Betriebserlaubnis des Gerätees (also PA) ( Hört sich so nach auto und TÜV an ?)


das behauptet u.a. die EXAM und das ist ständiger Streit zwischen Prüfstelle und den Anwendern, vgl. dazu die jetzt laufende Umfrage der vfdb, Ref. 8: http://www.vfdb.de/download/PSAGabler.doc

sowie zig Diskussionen (einfach mal "EXAM" in die Suche eingeben) hier bzw. meine Veröffentlichungen zu dem Thema.

Ein sinnvoller und sicherer Einsatz ist ohne viele zusätzliche Geräte am FA gar nicht möglich!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorHans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz430240
Datum29.09.2007 16:1019594 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinodas behauptet u.a. die EXAM

...wollt ich gerade schreiben, kontaktiere die Seite der EXAM. Fakt ist,..die Zulassungen für einen PA gleich welches Herstellers beziehen sich nur auf das Grundgerät, ohne Anbauteile !


Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...???
Olli

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AutorHenn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein430241
Datum29.09.2007 16:1119381 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinodas behauptet u.a. die EXAM und das ist ständiger Streit zwischen Prüfstelle und den Anwendern, vgl. dazu die jetzt laufende Umfrage der vfdb, Ref. 8: http://www.vfdb.de/download/PSAGabler.doc
Das hab ich mir eben grade erst unter Ausrüstung durchgelesen ;)

Geschrieben von Ulrich CimolinoEin sinnvoller und sicherer Einsatz ist ohne viele zusätzliche Geräte am FA gar nicht möglich!
was soll man da noch hinzufügen..
danke !


Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD
Flensburg..gaaanz oben im Norden :D

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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen430242
Datum29.09.2007 16:1219424 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoEin sinnvoller und sicherer Einsatz ist ohne viele zusätzliche Geräte am FA gar nicht möglich!


Hallo,

das glaube ich aber auch!
Warum wird das von EXAM behauptet? Was soll an dem Gerät beeinträchtigt werden?

MkG
Patricia


Alles meine eigene Meinungen. Nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW430244
Datum29.09.2007 16:1419624 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Hans Oliver KehrFakt ist,..die Zulassungen für einen PA gleich welches Herstellers beziehen sich nur auf das Grundgerät, ohne Anbauteile !

Das Witzige ist ja: Wo soll denn nach Meinung der Hersteller der Totmannwarner (Diktron,Firefly,SuperPass) angebracht werden? An Lufthaken? Da fängt es doch schon an und das wird von den Herstellern als Zusatzausrüstung vertrieben! Aber geprüft? Oder muss es doch nicht geprüft werden?


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorHans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz430245
Datum29.09.2007 16:1619378 x gelesen
Geschrieben von Patricia Klott Was soll an dem Gerät beeinträchtigt werden?


na ja, das ist doch wohl klar,...befestige ich eine Tasche mit Keil, Messer usw. an der Begurtung, diese Tasche , ich sags mal mit einfachen Worten,...fängt Feuer, dadurch wird die Begurtung beeinträchtigt, also kein Fall für den Hersteller des PA !


Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...???
Olli

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen430251
Datum29.09.2007 16:3619444 x gelesen
Geschrieben von Christian Rieke
An Lufthaken?
Klar, kennst Du keine "Siemens-Lufthaken"!?! :-)

SCNR


Gruß
Lars

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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü430334
Datum30.09.2007 08:5719485 x gelesen
Geschrieben von Christian RiekeOder muss es doch nicht geprüft werden?

____________________________________________________________
Produkthaftungsgesetz:

§ 3 Fehler

(1) Ein Produkt hat einen Fehler, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere


b) des Gebrauchs, mit dem billigerweise gerechnet werden kann,

____________________________________________________________

Für mich klingt das eindeutig.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW430337
Datum30.09.2007 09:2119528 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Josef MäschleFür mich klingt das eindeutig.

Für mich auch. Aber sind diese Anbringsel der Hersteller mit dem PA geprüft? Wieso nicht? Gerade die Produkthaftung interessiert ja eher den Hersteller als den Anwender!


Gruß,
Christian Rieke

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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü430341
Datum30.09.2007 09:3119508 x gelesen
Geschrieben von Christian RiekeAber sind diese Anbringsel der Hersteller mit dem PA geprüft?

Mir hat man es so erklärt: Die Hersteller sind verpflichtet, bereits im Entwurf ihrer Produkte diese so zu konzipieren, daß sie für den Normalgebrauch und vorherzusehenden Mißbrauch / Fehlanwendung sicher sind. Klassische Beispiele sind das Einmalfeuerzeug als Flaschenöffner und der Schraubendreher als Meißel.

Danach wäre das Anbringen zusätzlicher Ausrüstungsteile eine gängige Fehlanwendung (wenn überhaupt, da viele dieser Gegenstände ja durch die FwDVen gefordert sind) und müßte berücksichtigt werden.

Interessant finde ich eher die Frage, wie weit dies gehen muß, siehe Rettungs-W. Die Verwendung des PA in der Art eines Koppeltragegestells ist In D dagegen IMO üblich und entbehrt so aus Sicht dieser Rechtsvorschrift fast schon der Diskussion.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW430342
Datum30.09.2007 09:3819416 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Josef MäschleMir hat man es so erklärt: Die Hersteller sind verpflichtet, bereits im Entwurf ihrer Produkte diese so zu konzipieren, daß sie für den Normalgebrauch und vorherzusehenden Mißbrauch / Fehlanwendung sicher sind. Klassische Beispiele sind das Einmalfeuerzeug als Flaschenöffner und der Schraubendreher als Meißel.

Danach wäre das Anbringen zusätzlicher Ausrüstungsteile eine gängige Fehlanwendung (wenn überhaupt, da viele dieser Gegenstände ja durch die FwDVen gefordert sind) und müßte berücksichtigt werden.


Wer hat das so erklärt? Ein Hersteller? Immerhin interessant, dass die Prüfstelle das wohl überhaupt nicht so sieht ...!

Und so ganz nebenbei: Wenn ich die Teile nicht grade aus ölgetränktem Papier falte und eventuell noch eine schnelle Lösbarkeit von der PA-Begurtung realisiere - Was soll da bitte ursächlich für ein Unfall passieren? Und da ein PA mit Beflammung geprüft wird, ist es IMHO sehr weit hergeholt, dass die Bebänderung auch nur den Gedanken bekommt, durchzubrennen. Wenn die durchbrennt, bin ich als Träger wohl auch durchgebrannt ...


Gruß,
Christian Rieke

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW430343
Datum30.09.2007 09:4719339 x gelesen
Hallo!

Kann mir mal jemand sagen, aus welcher Vorschrift sich das denn ergeben soll?

Die Veröffentlichungen von der Exam sind ja ganz nett, ist aber letztlich nix anderes als ein Privatunternehmen (100%-ige Tochtergesellschaft der Dekra AG).
Ich finde es schon immer kritisch, wenn bei einem solchen "Infoblatt" nicht drin steht, worauf man seine Meinung stützt.
Die Qualität der Veröffentlichung kann man schön an den Ausführungen zu Kontaktlinsen sehen. Herr Siebrecht behauptet, in der FwDV 7 stünde das Kontaktlinsen verboten wären. Das gibt aber der Wortlaut der FwDV 7 gar nicht her (Einsatzkräfte die das erforderliche Sehvermögen NUR mit einer Brille erreichen) und der Kommentar der Ersteller der FwDV 7 sagt auch etwas anderes.

Also Aussagen "DER Prüfstelle" würde ich jetzt nicht ungeprüft glauben.

Gruß
Sven


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AutorHans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz430345
Datum30.09.2007 09:5119409 x gelesen
Geschrieben von Christian RiekeAber sind diese Anbringsel der Hersteller mit dem PA geprüft?

Moin Christian,

laut Aussage eines Kollegen der nebenamtlich bei der EXAM im Prüfungsausschuss für Atemschutzgeräte ist, wird zur Zulassung eines PA nur das Gerät ohne jegliche Anbauteile wie Holster, Messer usw. geprüft. Ansonsten müsste ja für jedes Anbauteil aller möglicher Firmen der PA jeweils mit jedem Anbauteil geprüft werden,.....gar nicht machbar !


Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...???
Olli

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen430346
Datum30.09.2007 09:5319416 x gelesen
Geschrieben von Hans Oliver KehrAnsonsten müsste ja für jedes Anbauteil aller möglicher Firmen der PA jeweils mit jedem Anbauteil geprüft werden,.....gar nicht machbar !

natürlich ist das machbar, aber nicht bezahlbar!


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorHans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz430347
Datum30.09.2007 09:5319450 x gelesen
Geschrieben von Andreas Bräutigamnatürlich ist das machbar, aber nicht bezahlbar!

...genau das meinte ich damit !


Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...???
Olli

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW430348
Datum30.09.2007 09:5819434 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Hans Oliver Kehrlaut Aussage eines Kollegen der nebenamtlich bei der EXAM im Prüfungsausschuss für Atemschutzgeräte ist, wird zur Zulassung eines PA nur das Gerät ohne jegliche Anbauteile wie Holster, Messer usw. geprüft.

ACK, so auch mein Kenntnisstand.

Geschrieben von Hans Oliver KehrAnsonsten müsste ja für jedes Anbauteil aller möglicher Firmen der PA jeweils mit jedem Anbauteil geprüft werden,.....gar nicht machbar !

Wobei der Hersteller A wohl auch ziemlich wenig Interesse daran haben dürfte, seine Produkte mit den Anhängseln der Firma B zu prüfen. Aber Sie machen es ja anscheinend noch nichteinmal für Ihre eigenen Zubehörteile!!

Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten: Der Hersteller verkauft ungeprüftes Zubehörmaterial, weil es ihm sch...egal ist, was damit passiert oder der Hersteller geht selbst nach einer internen Prüfung von der Unbedenklichkeit der Ausrüstungsgegenstände im Verbund aus. Ersteres kann ich mir kaum vorstellen! Dazu kommt jetzt noch die Prüfstelle ins Spiel, die damit Ihr Geld verdienen will ...


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen430349
Datum30.09.2007 10:0119289 x gelesen
Geschrieben von Hans Oliver Kehr...genau das meinte ich damit !

dacht ich mir, aber ob die EXAM das auch so sieht?


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü430365
Datum30.09.2007 12:0819409 x gelesen
Geschrieben von Christian RiekeWer hat das so erklärt? Ein Hersteller?

Nicht wirklich...aber z. B. die IHK Köln.

Siehe hier...-Wenn dort auch von dem üblicherweise zu erwartenden Gebrauch die Rede ist.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen430372
Datum30.09.2007 13:0219383 x gelesen
Die Hersteller sind verpflichtet, bereits im Entwurf ihrer Produkte diese so zu konzipieren, daß sie für den Normalgebrauch und vorherzusehenden Mißbrauch / Fehlanwendung sicher sind. Klassische Beispiele sind das Einmalfeuerzeug als Flaschenöffner und der Schraubendreher als Meißel.

Man könnte jetzt natürlich argumentieren, daß die Hersteller zwar das Anbringen von Ausrüstung bedacht und ihre Geräte entsprechend konzepiert haben, jedoch aufgrund anderer Regelungen nur das Anbringen von Teilen erlaubt ist welche zusammen mit dem Gerät entsprechend der Prüfgrundsätze für diese PSA-Gruppe geprüft wurden.

Zusammengefaßt: Es geht, darf aber nicht erlaubt werden.


Interessant ist jedoch auch die Frage welcher Träger einer Feuerwehr denn gemäß der Bestimmungen des §2 III PSA-BV die verwendete PSA aufeinander abgestimmt hat.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfr., zz. Stuttgart / Sachsen430376
Datum30.09.2007 13:3919375 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Marc DickeyInteressant ist jedoch auch die Frage welcher Träger einer Feuerwehr denn gemäß der Bestimmungen des §2 III PSA-BV die verwendete PSA aufeinander abgestimmt hat.
Fallen Feuerwehren überhaupt in den Anwendungsbereich der PSA-Benutzungsverordnung?

§1 PSA-BV:
(3) Als persönliche Schutzausrüstungen im Sinne des Absatzes 2 gelten nicht:

...
3. persönliche Schutzausrüstungen für die Bundeswehr, den Zivil- und Katastrophenschutz, die Polizeien des Bundes und der Länder sowie sonstige Einrichtungen, die der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung dienen,



MkG Sascha

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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern430381
Datum30.09.2007 14:0719382 x gelesen
Geschrieben von Sascha TrögerFallen Feuerwehren überhaupt in den Anwendungsbereich der PSA-Benutzungsverordnung?

Ich mach grad mal den Christian ;-)

Geschrieben von ---C. Pannier---
Spätestens mit dem Urteil des EuGH vom 22. Mai 2003, in
welchem die Ausklammerung der deutschen (öffentlichen) Feuerwehren aus dem Geltungsbereich
der EU-Richtlinie 89/686/EWG als rechtswidrig festgestellt wurde, hat sich die
Situation grundlegend gewandelt: EU-Recht hat auch bei der PSA für die Feuerwehren
Einzug gehalten.



mkG
Adrian Ridder

Take Care, Be Careful, Stay Safe!

deutscher Teil von firetactics.com

atemschutzunfaelle.eu

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfr., zz. Stuttgart / Sachsen430385
Datum30.09.2007 15:0019294 x gelesen
Geschrieben von Adrian RidderIch mach grad mal den Christian ;-)

Geschrieben von ---C. Pannier---
Spätestens mit dem Urteil des EuGH vom 22. Mai 2003, in
welchem die Ausklammerung der deutschen (öffentlichen) Feuerwehren aus dem Geltungsbereich
der EU-Richtlinie 89/686/EWG als rechtswidrig festgestellt wurde, hat sich die
Situation grundlegend gewandelt: EU-Recht hat auch bei der PSA für die Feuerwehren
Einzug gehalten.

Danke für die Info!


MkG Sascha

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio430391
Datum30.09.2007 15:1719341 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Adrian RidderIch mach grad mal den Christian ;-)

Geschrieben von ---C. Pannier---
Spätestens mit dem Urteil des EuGH vom 22. Mai 2003, in
welchem die Ausklammerung der deutschen (öffentlichen) Feuerwehren aus dem Geltungsbereich
der EU-Richtlinie 89/686/EWG als rechtswidrig festgestellt wurde, hat sich die
Situation grundlegend gewandelt: EU-Recht hat auch bei der PSA für die Feuerwehren
Einzug gehalten.


Das Urteil bezieht sich auf die Richtlinie 89/686/EWG, in Deutschland umgesetzt in der PSA-Verordnung, und NICHT auf die Richtlinie 89/656/EWG, umgesetzt als PSA-Benutzungsverordnung. Das ist 'ne ganz andere Baustelle.
Ob die PSA-BV anwendbar ist oder nicht wird von unterschiedlichen Leuten unterschiedlich gesehen. Die einen meinen ja, die anderen nein.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

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AutorHauk8e H8., Negernbötel / S-H430552
Datum01.10.2007 12:1819423 x gelesen
Hallo!

Ich würde mich da auch wie Josef auf das Produkthaftungsgesetz beziehen und außerdem auf die Gebrauchsanweisung der Hersteller. Denn dort ist noch nichteinmal der bestimmungsgemäße Gebrauch (Zweckbestimmung) klar und deutlich (wenn überhaupt vorhanden) definiert. Deswegen frage ich mich auch wie solche Scherzbolde bei Dräger und Co. und auch die EXAM auf diesen Trichter kommt. Denn schließlich wird bei den Atemanschlüssen ein Fehlgebrauch (Benutzung bei Temperaturen >120 °C) mit einkalkuliert. Denn diese Temperatur steht zum Beispiel bei der Drägermaske in der Zweckbestimmung fehlt aber bei PA und LA. Ebenso bei entsprechenden Modellen von Interspiro.

Also ich gebe auf solche Äußerungen gar nichts, denn vielleicht sollten die Gerätewarte mal die GAs lesen und nicht nur irgendetwas nachplappern was sie irgendwo gelesen oder von irgendeinem Hersteller gehört haben. Und bei solchen Seminaren bzw. in der Ausbildung bei einem Hersteller diese mal auf diese Fehler und Widersprüche hinweisen.

Gruß
Hauke



Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw..
Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden!

FF Negernbötel

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio430708
Datum01.10.2007 22:1419449 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Hauke HammerichDeswegen frage ich mich auch wie solche Scherzbolde bei Dräger und Co. und auch die EXAM auf diesen Trichter kommt.

Es ist schon interessant: Die Leute von Dräger und Co. und auch die EXAM, also die, die sich so ziemlich jeden Tag mit der Materie beschäftigen, sind Scherzbolde und haben alle keine Ahnung.
Und der gemeine Feuerwehr erzählt die alleinige Wahrheit.

Im übrigen wurde das Thema hier schon n-mal diskutiert und glaubt mir, es hat sich seitdem an der Rechtslage rein gar nichts geändert. Auch wenn ihr das nicht hören wollt.
Wenn eine Feuerwehr meint, sie müsse irgendwas an ihren Atmeschutzgeräten verändern, dann soll sie das von mir aus ruhig tun. Wie man allerdings auf die absurde Idee kommen kann, im Falle eines Unfalls hafte der Hersteller für die eigenen Basteleien ist mir - ehrlich gesagt - schleierhaft. Wenn du an deinen Golf einen Spoiler schrauben willst, dann braucht der halt eine ABE oder eine Einzelabnahme. Wenn dein selbstgebastelter oder aus irgendwelchen seltsamen Quellen erworbener Spoiler ohne ABE bei Tempo 60 abfliegt eine alte Omi erschlägt, dann glaubst du doch nicht ernsthaft dass VW dafür geradesteht?
Same is here.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz430712
Datum01.10.2007 22:2819320 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierIm übrigen wurde das Thema hier schon n-mal diskutiert und glaubt mir, es hat sich seitdem an der Rechtslage rein gar nichts geändert. Auch wenn ihr das nicht hören wollt.

Wie war und ist denn die Rechtslage im Schadensfall bei dem kein ursächlicher zusammenhang mit dem nicht zugelassenen Anbauteil besteht?

Gerne getrennt betrachtet für PA und für den Golf


Manuel


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio430717
Datum01.10.2007 22:4319405 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Ulrich Cimolinodas behauptet u.a. die EXAM und das ist ständiger Streit zwischen Prüfstelle und den Anwendern, vgl. dazu die jetzt laufende Umfrage der vfdb, Ref. 8: http://www.vfdb.de/download/PSAGabler.doc

Das ist weniger ein Streit als vielmehr die bei den Feuerwehren herrschende Unkenntnis. Es gibt eine gültige Rechtslage, ob dir oder anderen das passt oder nicht. Diese rechtslage sieht für PSA der sog. Kategorie III eine Baumusterprüfung im Rahmen der Zertifizierung vor, das machen die Hersteller und geben dafür sehr viel Geld aus. Wenn jetzt Feuerwehrmann Hein Blöd an seinen Preßluftatmer irgendwelche lustigen Holster, Zigartettentäschen, eine halbe Schlosserwerkstatt oder sonstwas ranschraubt, dann mag das sicherlich unheimlich praktisch sein, hat aber mit dem, was ursprünglich mal geprüft wurde nix mehr zu tun.
Jetzt gibts drei Möglichkeiten:
a) Feuerwehrmann Hein Blöd oder seine Dienststelle investieren eine nette vierstellige Summe, schleppen das Gerümpel zu irgendeinem notified body (das kann die EXAM sein, man kann aber auch zu irgendjemand in den Westkarpaten gehen und versuchen dem mit Händen und Füßen zu erklären, was man da gebastelt hat und was er einem denn jetzt bitteschön bescheinigen solle) und läßt sich das zertifizieren. Das ist die teure Variante.
b) Man investiert ein wenig Zeit, Sachverstand und Gehirnschmalz und erstellt eine Gefährdungsbeurteilung für seine Kreation und hofft, dass alles gut geht. Dann ist okay; Wenns nicht gut geht hält man selbst den Kopf dafür hin. Das ist die aufwendige Variante.
c) Man ist vom Basteln finanziell und personell so verausgabt, dass man nichts von beidem macht. Man hofft, dass alles gutgeht und wenn nicht, dass dann doch bitte irgendwer anderes den Kopf hinhalten möge. Schließlich ist man Kunde, der Kunde ist König, die EXAM doof und die Hersteller alle Ausbeuter. Das ist die dumme Variante.
Ich werde manchmal das Gefühl nicht los, dass sich einige gerne für c) entscheiden. Sei es aus Unkenntnis oder anderem Grund.

Wenn die Dorffeuerwehr Hintertupfingen sich einen neuen Sprinter (boooah, 150 PS!) leistet und dann den Löschmeister Sepp ("Der ist KFZ-Elektriker, der kann das!") beauftragt, das alte FuG 7b aus dem T2-Bulli mal eben in den Sprinter reinzuschrauben, dann bist doch du es, der immer wieder erklärt, dass das ja nicht zulässig ist. So von wegen E1 und EMV und überhaupt. Vielleicht ist das "tja, dann kauft ihr halt mal eben schnell noch ein neues Funkgerät" für die Dorffeuerwehr Hintertupfingen genauso ein "ständiger Streit" und auch die werden argumentieren, dass ein sinnvoller Einsatz des Autos halt nur mit Funkgerät möglich ist. Bei "dann basteln wir da mal schnell ein Holser dran" ist es genau das gleiche.
Und nein, die Sache ist nicht ganz so einfach wie sich das machen vorstellen. Es ist - ob man es glauben mag oder nicht - halt nicht alles evil, was der Feuerwehrmann so mit sich rumschleift. Wenn Feuerwehrmann Hein Blöd sich eine Fangleine umhängt, dann hat er den PA nicht verändert, ergo ist das auch gar kein Problem. Das ist wie der Sprinter, der für Vodafone de Handys ausliefert. Und nein, ein Notsignalgeber und ein Holster sind zwei völlig unterschiedliche Dinge: Wenn man ein Holster an einem Preßluftatmer tüdelt, dann verändert man eine geprüfte Kat. III - PSA hinsichtlich des geprüften Baumusters. Wenn man hingegen eine Notsignalgeber an einem PA befestigt, dann kombiniert man zwei PSA miteinander. Klingt paradox, ist aber formaljuristisch was ganz was anderes.
So spannend kann PSA sein...


MkG,
Christi@n

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW430720
Datum01.10.2007 22:5519410 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierEs gibt eine gültige Rechtslage, ob dir oder anderen das passt oder nicht.
Nochmal: Wäre jemand in der Lage die Rechtslage unter Angabe der Rechtsvorschriften zu erklären?

Geschrieben von Christi@n Pannierdie EXAM doof
Hat keiner behauptet, wie ich in meinem anderen Beitrag schrieb aber teilweise in ihren Aussagen m.E. stellenweise zweifelhaft.

Gruß
Sven


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio430722
Datum01.10.2007 22:5519375 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Manuel SchmidtWie war und ist denn die Rechtslage im Schadensfall bei dem kein ursächlicher zusammenhang mit dem nicht zugelassenen Anbauteil besteht?

Wenn kein ursächlicher Zusammenhang besteht, wo ist dann das Problem?
Wenn du nachts um drei voll besoffen mit 100 gegen einen Baum semmelst, dann interessierts niemanden ob dein Heckspolier eine ABE hatte. Wenn du Pech hast entdeckts ein übereifriger Polizeibeamter und schägt auf dein Knöllchen noch ein paar Euro für den nicht zugelassenen Heckspoiler drauf, wenn nich, dann nich.


MkG,
Christi@n

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio430723
Datum01.10.2007 22:5619346 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Sven TönnemannNochmal: Wäre jemand in der Lage die Rechtslage unter Angabe der Rechtsvorschriften zu erklären?

Geräte- und Produktsicherheitsgesetz samt 8. Verordnung hierzu.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW430724
Datum01.10.2007 22:5719398 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierWenn kein ursächlicher Zusammenhang besteht, wo ist dann das Problem?
Eben und wenn der LA von der Maske abfällt, hat das auch nix mit dem angetüdelten Holster zu tun.

Gruß
Sven


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio430726
Datum01.10.2007 22:5919314 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Sven TönnemannEben und wenn der LA von der Maske abfällt, hat das auch nix mit dem angetüdelten Holster zu tun.

Hat das irgendwer behauptet?


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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"Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW430731
Datum01.10.2007 23:3719405 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierGeschrieben von Sven Tönnemann
Eben und wenn der LA von der Maske abfällt, hat das auch nix mit dem angetüdelten Holster zu tun.


Hat das irgendwer behauptet?


Ja, der gemeine Leser versteht die Aussagen der EXAM genau SO!
Vgl. Infoblatt 3 zu Zubehörteilen
http://www.wde.bg-exam.de/index.php?option=com_docman&task=cat_view&gid=29&Itemid=8

Ich hab n Beispiele gegeben, wie irreal für die Praxis diese Auffassung ist, weil danach sicherlich weit mehr als 50 % der Feuerwehren das eine oder andere (oder gleich mehrere) Zulassungsverstöße begehen, die genau das zur Folge haben...

(Von den anderen Prüfungen z.B. nach BOS-RL mal ganz zu schweigen...)

Aber wie gesagt, das Thema hatten wir schon n-fach - und immerhin hat sich die vfdb des Themas jetzt angenommen. Das Ref. 8 vertritt ja auch in einigen Bereichen eine andere Meinung wie die EXAM (z.B. über die Zulässigkeit des Austausches von Masken bzw. Flaschen, die die EXAM oder andere Prüfer/Institute gern auch völlig anders sehen..).


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW430732
Datum01.10.2007 23:4019346 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoAber wie gesagt, das Thema hatten wir schon n-fach - und immerhin hat sich die vfdb des Themas jetzt angenommen. Das Ref. 8 vertritt ja auch in einigen Bereichen eine andere Meinung wie die EXAM (z.B. über die Zulässigkeit des Austausches von Masken bzw. Flaschen, die die EXAM oder andere Prüfer/Institute gern auch völlig anders sehen..).

Korrigiere mich, das Infoblatt 5 gibt nun die Auffassung der vfdb wieder, dass die Austauschbarkeit gegeben ist (wenn nach vfdb RL 0802).


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio430735
Datum02.10.2007 00:0519500 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Ulrich CimolinoJa, der gemeine Leser versteht die Aussagen der EXAM genau SO!

Tja, dann ist das wohl ein Verständigungsproblem.

Geschrieben von Ulrich CimolinoIch hab n Beispiele gegeben, wie irreal für die Praxis diese Auffassung ist, weil danach sicherlich weit mehr als 50 % der Feuerwehren das eine oder andere (oder gleich mehrere) Zulassungsverstöße begehen, die genau das zur Folge haben...

Natürlich könnte man auch alle absoluten Halteverbote abschaffen, weil 50% aller deutschen Autofahrer diesbzgl. auch Verstöße begehen, aber IMHO wäre das genauso absurd.

Geschrieben von Ulrich Cimolinound immerhin hat sich die vfdb des Themas jetzt angenommen. Das Ref. 8 vertritt ja auch in einigen Bereichen eine andere Meinung wie die EXAM

Zunächst mal verstehe ich das Schreiben des Ref. 8 der VFDB so, dass man sich erstmal einen Überblick verschaffen will, d.h. ist es wirklich ein Problem und wenn ja, wie groß ist es? Eine abweichende Einschätzung der VFDB zur gültigen Rechtslage kann ich aus diesem Schreiben nun wirklich nicht erkennen. Zudem gehe ich davon aus, dass gerade Herrn Gabler (den ich sehr schätze) diese rechtlichen Grundlagen bekannt sind.
Ich könnte mir vorstellen, dass die VFDB eine EMPFEHLUNG erarbeitet, in welcher eine Baumusterprüfung mit bestimmten Zubehörteilen (z.B. definiertes Holster plus Rettungsschere) angestrebt wird und dann den Stempel VFBD 08/xy APPROVED oder sowas erhält. Dass das aber auch weiterhin eine reine Empfehlung ist und niemanden interessieren muß st nunmal Fakt.
So sehr ich die VFDB (ich bin da schließlich auch Mitglied), aber die VFDB ist ein privater Verein und kann icht mal eben geltendes Recht aushebeln. Wenn es der VFDB gelingt, aus Rechtsgrundlagen, die sich nicht ändern werden, das Beste für die Feuerwehren rauszuholen, so würde ich das sehr begrüßen.

Geschrieben von Ulrich Cimolino(z.B. über die Zulässigkeit des Austausches von Masken bzw. Flaschen, die die EXAM oder andere Prüfer/Institute gern auch völlig anders sehen..).

Das Infoblatt der EXAM ist diesbzgl. eindeutig. Die EXAM schreibt selbst, dass ein derartiger Austausch eigentlich nicht zulässig ist, bei Erfüllung der Anforderungen der RL 08/02 aber sicherheitstechnisch keine Bedenken bestehen. Herr Siebrecht hat in diesem Forum mehrmals darauf hingewiesen, dass die 08/02 eine Gefährdungsbeurteilung ist und den Status einer Empfehlung hat. Wenn man jetzt meint irgendwelche Dinge an seinen PA tackern zu müssen, dann weiß ich echt nicht wo das Problem ist genau das gleiche zu machen. Gefährdungsbeurteilung, das ganze sauber dokumentiert, ggf. mit Versuchen untermauert - Ende im Gelände. Statt dessen stellen sich hier einige an, als sei die Sicherstellung des deutschen Brandschutzes von Zubehörteilen abhängig, deren Existenz noch vor zehn Jahren weitgehend unbekannt war. Anstatt mal selbst mit Gefährdungsbeurteilungen und/oder ergänzenden Prüfungen anzufangen (es gibt Feuerwehren die haben das gemacht, auch und gerade im PA-Bereich!) - ein durchaus legitimer Weg - erscheint es einigen angebrachter, sich schmollend in die Ecke zu stellen und die notified bodies und Hersteller dafür verantwortlich zu machen, dass der eigene Basteltrieb so nunmal nicht zulässig ist.
Wenn das Entchen nicht schwimmen kann ist das Wasser schuld. Schon klar...


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW430740
Datum02.10.2007 08:4919547 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierZunächst mal verstehe ich das Schreiben des Ref. 8 der VFDB so, dass man sich erstmal einen Überblick verschaffen will, d.h. ist es wirklich ein Problem und wenn ja, wie groß ist es?

1. es ist eins (auch wenns vielen - auch Führungskräften!) immer noch nicht bewußt wird, aber der Druck steigt, weil auch sehr große Feuerwehren, die bisher immer konservativ waren nun vermehrt aus den bekannten Gründen auf mehr Zubehör am FA/PA setzen...

2. es ist groß, wenn man sich mögliche Folgen überlegt (für den der nix hat, weil er nix bekommt, aber was braucht, bzw. für den, der was macht, was ggf. anschließend nach einem Unfall kritisch gesehen wird - unabhängig davon ob es das ist)
Hat Sven Tönnemann eigentlich Zubehör am PA in der FF - oder nicht? Warum und auf welcher Bewertung - er ist ja Jurist... was sagt Katja (Köln machts ja nach Stampe vor...)

Geschrieben von Christi@n PannierIch könnte mir vorstellen, dass die VFDB eine EMPFEHLUNG erarbeitet, in welcher eine Baumusterprüfung mit bestimmten Zubehörteilen (z.B. definiertes Holster plus Rettungsschere) angestrebt wird und dann den Stempel VFBD 08/xy APPROVED oder sowas erhält. Dass das aber auch weiterhin eine reine Empfehlung ist und niemanden interessieren muß st nunmal Fakt.
So sehr ich die VFDB (ich bin da schließlich auch Mitglied), aber die VFDB ist ein privater Verein und kann icht mal eben geltendes Recht aushebeln. Wenn es der VFDB gelingt, aus Rechtsgrundlagen, die sich nicht ändern werden, das Beste für die Feuerwehren rauszuholen, so würde ich das sehr begrüßen.


1. Für mich setzt die vfdb da nach wie vor die Regel der Technik.
2. Für mich kann die vfdb schlicht eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung erstellen, wo z.B. Materialempfehlungen/Ausstattungshinweise drin stehen...


By the way:
Es gibt (SEHR große) Feuerwehren die montieren Zugentlastungen an MD-Leitungen (für den Rettungs-PA bzw. dessen Nutzer ggf. überlebenswichtig, aber absolut nicht zulässig aus Sicht der EXAM, weils auch noch eine feste bauliche Änderung am PA ist.)

Es wäre hilfreich, wenn die PA-Hersteller mal endlich "zugelassene" Lösungen präsentieren würden, als jedes Jahr eine neue Marketinginitiave mit anderen Farben oder größeren Scheiben...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSasc8ha 8P., Nümbrecht / NRW430750
Datum02.10.2007 09:3720031 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino
Korrigiere mich, das Infoblatt 5 gibt nun die Auffassung der vfdb wieder, dass die Austauschbarkeit gegeben ist (wenn nach vfdb RL 0802).


Gibt es zum Infoblatt 5 einen Link?
Ich hab es leider über Suchfunktion nicht gefunden....


mkG Sascha Polke

Alles meine private Meinung, dürfte klar sein gell.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW430755
Datum02.10.2007 09:4919308 x gelesen
Geschrieben von Sascha PolkeGibt es zum Infoblatt 5 einen Link?

hier sollten alle stehen:
http://www.wde.bg-exam.de/index.php?option=com_docman&task=cat_view&gid=29&Itemid=8


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz430775
Datum02.10.2007 10:5619318 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoEs wäre hilfreich, wenn die PA-Hersteller mal endlich "zugelassene" Lösungen präsentieren würden, als jedes Jahr eine neue Marketinginitiave mit anderen Farben oder größeren Scheiben...

Ich meine ich bin da nur Anwender und werfe mir das auf den Rücken, was mir zur Verfügung gestellt wird.

Aber eine Lösung wie sie im Kfz-Bereich üblich ist, wäre IMO eine Alternative.
In meinem Kfz-Schein steht drinnen, welche Reifengröße ich verwenden darf. Aber nicht welche Farbe, welches Profil oder welcher Hersteller.
Atemschutzflaschen unterliegen doch einer Norm?
Wieso nicht "Mit unseren PA können sie Atemluftflaschen ach $bestimmter_Norm verwenden, (wenn sie noch folgende zusätzlichen Anforderungen erfüllen)"


Ähnliche Regelungen wären für mich als Laie auch für Holster analog zu einer ABE denkbar.
Holster müssen bestimmte Anforderungen erfüllen (z.B. eng anliegend damit gefahr des Hängenbleibens minimiert werden, Brandverhalten nicht schlechter als das der Bebänderung, einfach abzunehmen,...)


Manuel


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio430777
Datum02.10.2007 11:1319361 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Manuel SchmidtAtemschutzflaschen unterliegen doch einer Norm?
Wieso nicht "Mit unseren PA können sie Atemluftflaschen ach $bestimmter_Norm verwenden, (wenn sie noch folgende zusätzlichen Anforderungen erfüllen)"


Was hat denn die Norm damit zu tun?
Erstens ist die Anwendung der Norm freiwillig, es zwingt also keiner die Hersteller nach einer (harmonisierten) Norm zu bauen.
Zweitens würde ich gerne mal sehen, wie du das Flaschenpaket vom Dräger PSS500 (nach EN 137) an einem PSS90 (nach EN 137) befestigst und auch die Kombination eines LA 96-N (EN 137) mit einer Vision 3 Vollmaske (EN 136) würde mich nicht wirklich überzeugen.


MkG,
Christi@n

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AutorPaul8 W.8, Neusiedl am See / Burgenland430824
Datum02.10.2007 14:2119393 x gelesen
Geschrieben von Christi@n Pannier Was hat denn die Norm damit zu tun?
Erstens ist die Anwendung der Norm freiwillig, es zwingt also keiner die Hersteller nach einer (harmonisierten) Norm zu bauen.
Zweitens würde ich gerne mal sehen, wie du das Flaschenpaket vom Dräger PSS500 (nach EN 137) an einem PSS90 (nach EN 137) befestigst und auch die Kombination eines LA 96-N (EN 137) mit einer Vision 3 Vollmaske (EN 136) würde mich nicht wirklich überzeugen.


Aus diesem Grund hat Manuel Schmidt auch geschrieben
...$bestimmter_Norm verwenden, (wenn sie noch folgende zusätzlichen Anforderungen erfüllen)"

Ich vermute einmal, das Manuel mit Norm nicht nur Normen sondern auch Richtlinien oÄ. gemeint hat.
Dies ist auch im Infoblatt 5 der EXAM der Fall. Hier befinden sich zusätzliche Angaben, welche Eigenschaften vorhanden sein müssen um eine Austauschbarkeit zu gewährleisten.


mfg Paul Wölfel
Meine Beiträge sind meine persönliche Meinung

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AutorPaul8 W.8, Neusiedl am See / Burgenland430827
Datum02.10.2007 14:2719236 x gelesen
Geschrieben von Christi@n Pannier Wenn kein ursächlicher Zusammenhang besteht, wo ist dann das Problem?

Laut EXAM Infoblatt 3 schon, wenn ich dass jetzt nicht falsch verstehe:
Bei Anbringen von nicht zugelassenen "Zubehörteilen" an persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) erlischt die EG-Baumusterprüfbescheinigung für die jeweilige PSA!


mfg Paul Wölfel
Meine Beiträge sind meine persönliche Meinung

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW430941
Datum03.10.2007 00:4219295 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoHat Sven Tönnemann eigentlich Zubehör am PA in der FF - oder nicht?

Ja. FireFly II und seit kurzem auch Taschen mit Bandschlinge und Kennzeichnungsmaterial.

Geschrieben von Ulrich CimolinoWarum und auf welcher Bewertung

Weil taktisch sinnvoll.
Ich habe da gar nix dran bewertet, sondern es erstmal so hingenommen. Gründe für die Bewertung würde ich sagen, sind neben der taktischen Vorteile die Überlegung, dass aus den angebrachten Gegenständen keine Risiken für den Träger entstehen, sondern allenfalls nur Vorteile.

Werde mir das aber in nächster Zeit noch mal im Detail tatsächlich als auch rechtlich ansehen.

Gruß
Sven


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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW430942
Datum03.10.2007 00:5219276 x gelesen
Hallo!

Folgendes verstehe ich jetzt aber nicht:
Aus einem anderen Post geklaut: Laut EXAM Infoblatt 3 schon, wenn ich dass jetzt nicht falsch verstehe:
Bei Anbringen von nicht zugelassenen "Zubehörteilen" an persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) erlischt die EG-Baumusterprüfbescheinigung für die jeweilige PSA!


und

Geschrieben von Christi@n PannierWenn man jetzt meint irgendwelche Dinge an seinen PA tackern zu müssen, dann weiß ich echt nicht wo das Problem ist genau das gleiche zu machen. Gefährdungsbeurteilung, das ganze sauber dokumentiert, ggf. mit Versuchen untermauert

Das heißt das Erlöschen der EG-Baumusterprüfbescheinigung ist völlig egal, wenn ich mir selber ein paar Gedanken mache und die zu Papier gebracht habe?

Welche Rechtswirkung hat denn dieses EG-Baumusterprüfbescheinigung bei vorliegen und welche Folge hat ihr Erlöschen?

Kann sie durch eine Gefährdungsbeurteilung ersetzt werden, denn das ist ja die logische Konsequenz aus Deinem (CP) Beitrag?

Gruß
Sven


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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz431017
Datum03.10.2007 13:5319281 x gelesen
Geschrieben von Paul WölfelIch vermute einmal, das Manuel mit Norm nicht nur Normen sondern auch Richtlinien oÄ. gemeint hat.
Dies ist auch im Infoblatt 5 der EXAM der Fall. Hier befinden sich zusätzliche Angaben, welche Eigenschaften vorhanden sein müssen um eine Austauschbarkeit zu gewährleisten.


Korrekt.
Und weshalb sollte es nicht möglich sein, ähnliches nicht nur für Flaschen sondern auch für Holster zu definieren?

Sinngemäß:
"Am PA können Holster für $Zwecke befestigt werden, die folgende Anforderungen erfüllen:"


Das wäre IMHO ein universell gangbarer Weg.
Im Kfz. Bereich gibt's ein ähnliches System ja mit ABEs



Manuel


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AutorHauk8e H8., Negernbötel / S-H431208
Datum04.10.2007 11:3719423 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Christi@n PannierEs ist schon interessant: Die Leute von Dräger und Co. und auch die EXAM, also die, die sich so ziemlich jeden Tag mit der Materie beschäftigen, sind Scherzbolde und haben alle keine Ahnung.
Und der gemeine Feuerwehr erzählt die alleinige Wahrheit.

Hast Du Dir schon mal die erwähnten Gebrauchsanweisungen angeschaut? Vielleicht sollten die Hersteller dann mal anfangen damit ihre Gebrauchsanweisungen zu überarbeiten. Denn woher soll nun Otto-Normal FA dann von den Dir geschilderten Dingen wissen? Die ja so keinem mitgeteilt werden und auch nicht in den GAs stehen? Warum schreibt denn keiner das in die GA, das nix an die Begurtung getüdelt werden darf wenn es denn so sicherheitsrelevant ist? Oder warum informiert man die Kunden nicht einmal? Denn vieles erfährt man immer hintenherum oder über das Forum. Und das kann es in meinen Augen nicht wirklich sein!

Und Du kannst mir nicht sagen das ein Fehlgebrauch, nicht mit einkalkuliert wird. Denn diesen Fehlgebrauch begeht ja jeder der mit seiner PanoramaNova Maske in den IA rennt oder damit regelmäßig in der RDA herumkrabbelt obwohl in der GA ausdrücklich auf die 120°C hingewiesen wird.

In letzter Konsequenz bedeutet das doch das die GAs eigentlich in die Tonne können denn wirklich weiterhelfen tun sie nicht.

Gruß
Hauke



Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw..
Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden!

FF Negernbötel

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen431274
Datum04.10.2007 18:0119306 x gelesen
Geschrieben von Hauke Hammerich
Denn woher soll nun Otto-Normal FA dann von den Dir geschilderten Dingen wissen? Die ja so keinem mitgeteilt werden und auch nicht in den GAs stehen? Warum schreibt denn keiner das in die GA, das nix an die Begurtung getüdelt werden darf wenn es denn so sicherheitsrelevant ist?

Der erste, der so was wissen müßte, wäre der Atemschutzgerätewart. Und ich hab genau das auf eben diesem Lehrgang gelernt.... Jeder "Löschknecht" muß das nämlich nicht unbedingt wissen....


Gruß
Lars

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