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ThemaWeisungsbefugnis FW vs. Rettungsdienst12 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorChri8sti8an 8M., Velpke / Niedersachsen430384
Datum30.09.2007 14:438054 x gelesen
Moinsen...

Mir ging gerade eine kuriose Frage durch den Kopf...

Was wäre wenn:

FW xyz wird zu einem schweren VU mit mehreren Verletzten (nehmen wir mal 6) gerufen. Einer der FW - Kameraden ist RA und OrgL.
Ist der Kamerad, obwohl als FFW im Einsatz dem RD als OrgL weisungsbefugt bis zum eintreffen des regulären OrgL?
Ich finde das eine sehr interessante Frage...


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AutorFlor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen430390
Datum30.09.2007 15:116292 x gelesen
Geschrieben von Christian MeyerKameraden ist RA und OrgL.
Wieso sollte ein Rechtsanwalt den OrGL machen??
Aber ma Spass beiseite, es wäre vielleicht ganz nett den anrückenden Kollegen im RTW ein wenig Arbeit abzunehmen, aber primär sollte sich der Kollege in Blau um seine Aufgabe kümmern weswegen er gerufen wurde.
Weiterhin ist zumindest bei uns in Hessen geregelt, dass der erste RTW (also der erste RettAss vor Ort) den OrGL macht bis der alarmierte OrGL eintrifft.
(Meist ist der RD eh schneller vor Ort als die Feuerwehr)

Zu deiner eigentlichen Frage bin ich der Meinung, man kann nur das machen wozu man gerufen wurde, auch wenn man die nötige Fachkenntnis besitzt.


Gruß
Flo

** Vereinzelt kommt es bereits jetzt zum Gebrauch von Rechtschreibung, Groß-/Kleinschreibung, Grammatik, Satzzeichen und ähnlichen Dingen, vorzugsweise der deutschen Sprache, in diesem Forum. Es wäre schön, wenn mehr Mitglieder diesem Trend folgen würden! **

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AutorChri8sti8an 8M., Velpke / Niedersachsen430395
Datum30.09.2007 15:306083 x gelesen
Ja, aber genau das ist ja meine Frage... Wenn die Person als OrgL da ist, warum sollte sie sich nicht aus dem FW - Einsatz auslösen und den OrgL mimen. Ich vermute mal, dass der OrgL bei einem solchen Einsatz min. 25 Min. braucht ehe er eingesetzt werden kann...


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AutorOliv8er 8R., Wettenberg / Hessen430396
Datum30.09.2007 15:586232 x gelesen
Hallo,

erstmal vorweg alle Sachverhalte die ich schreibe gelten erstmal nur für Hessen, wie das andere Bundesländer geregelt haben ist mir nicht 100%ig bekannt.

Geschrieben von Christian Meyer
Ist der Kamerad, obwohl als FFW im Einsatz dem RD als OrgL weisungsbefugt bis zum eintreffen des regulären OrgL?
Nein, den:
1.) OLRD ist man nicht dadaurch das man einen Lehrgang hat sondern hier erfordert es eine Berufung durch den Kreis zum OLRD.
2.) Nur der diensthabende OLRD ist hier Weisungsbefugt, stellv. bis zum eintreffen ist der ersteingetroffene RA.
3.) OPTION: Der EL Feuerwehr ist in Hessen Gesamteinsatzleiter. Wenn dieser einen EAL Verletzenversorgung bestimmt so könnte den Kameraden mit OLRD-Ausbildung als EAL bestimmen -> somit Weisungsrecht (Taktisch - nicht medizinisch!)
4.) OPTION: "Rein weise Lage" Es ist an sich nur ein Einsatz für den Rettungsdienst und keine Gefahrenabwehr durch die FW notwendig (z.B. 6 Verletzte - keiner eingeklemt) dann liegt die Einsatzleitung sogar beim RD (z.B. diensthabender OLRD / LNA bzw. erster RA in stellv. OLRD bzw. Führer einer SEG)

Aber mal realistisch gesehen:
- Der FA wird kaum Zeit für die Geschichte haben (Aufgaben für die FW)
- Man regelt so etwas kameradschaftlich und hilft Gegenseitig (Kompetenzgerangel können wir uns bei der Versorgung von Menschenleben nicht leisten).
- Wie gut kennt der FA den den RD-Bereich / Krankenhäuser / etc. - dann doch lieber die Leute die das jeden Tag machen.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
_________________________________________________

Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit.

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg430397
Datum30.09.2007 16:056019 x gelesen
Hallo Forum, Hallo Florian,

Geschrieben von Florian Schultheis
Aber ma Spass beiseite, es wäre vielleicht ganz nett den anrückenden Kollegen im RTW ein wenig Arbeit abzunehmen, aber primär sollte sich der Kollege in Blau um seine Aufgabe kümmern weswegen er gerufen wurde.
Weiterhin ist zumindest bei uns in Hessen geregelt, dass der erste RTW (also der erste RettAss vor Ort) den OrGL macht bis der alarmierte Or

Generell bi ich der Ansicht wir sollten das machen was erforderlich ist. Das heißt für mich: Wenn die Tätigkeit eines Orgl erforderlich ist, würde ich versuchen den Kollegen abzulösen und als Orgl einzusetzen. In der Fläche hat oft die FW schneller ausreichend Kräfte vor Ort wie der RD.

Geschrieben von Florian Schultheis
Zu deiner eigentlichen Frage bin ich der Meinung, man kann nur das machen wozu man gerufen wurde, auch wenn man die nötige Fachkenntnis besitzt.
Richtig FWA und Orgl. Wenn erforderlich aus dem FW- Einsatz rauslösen.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfr., zz. Stuttgart / Sachsen430399
Datum30.09.2007 16:206001 x gelesen
Geschrieben von Florian SchultheisZu deiner eigentlichen Frage bin ich der Meinung, man kann nur das machen wozu man gerufen wurde, auch wenn man die nötige Fachkenntnis besitzt.
Man sollte das tun, was dem (den) Patienten am meisten hilft. Das können Feuerwehraufgaben sein, aber auch die OrgL Funktion. Es gibt an einer Einsatzstelle nicht DEN Rettungsdienst und DIE Feuerwehr, sondern ein großes Rettungsteam (mit verschiedenen Schwerpunkten), was zusammenarbeitet.

Der FA, der zufällig hauptberuflich Arzt und Notarzt ist, wird sich doch hoffentlich mit der RTW-Besatzung um z.B. das Polytrauma kümmern, und nicht sagen "Ich bin hier Feuerwehrmann, der Rettungsdienst ist schon da, mich geht der Patient nix an!".

Generell sind doch solche Situationen eher selten. Wenn man Personal mit speziellen Kenntnissen hat, läßt sich deren "organisationsfremder bzw. -übergreifender" Einsatz auch vorher Regeln.


MkG Sascha

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 430443
Datum30.09.2007 20:346132 x gelesen
Geschrieben von Christian MeyerEiner der FW - Kameraden ist RA und OrgL.
Ist der Kamerad, obwohl als FFW im Einsatz dem RD als OrgL weisungsbefugt bis zum eintreffen des regulären OrgL?


In der Tat sehr interessant, zumal die Konstellation bei uns gegeben ist.

Hierbei lässt sich keine allgemeine Aussage treffen, da es viele Parameter gibt die dort mit rein spielen

a) wieviel Arbeit liegt für die Feuerwehr an
b) Wie ist die "Führungsfähigkeit der Feuerwehr"
c) Wieviel "ORGL Bedarf" liegt vor

ICH als ersteintreffender würde immer den FW-Orgl hinzuziehen. Einfach das ich den Kopf für die Patienten frei habe. Der Kamerad war nämlich nicht zum Spass auf dem Lehrgang

Und wer bei 6 Verletzten noch mit Kompetenzgerangel anfängt, dem ist nicht mehr zu helfen .,..


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorChri8sti8an 8M., Maintal / Hessen430466
Datum30.09.2007 21:226132 x gelesen
So nebenbei ich war die Tage auf ner Fortbildung und da war der nette Herr der den Vortrag gehalten hat Rechtsanwallt und RettAss. also RA im doppelten Sinne...

und zum Thema...

Meines erachtens nach würde ich sagen ist das sogar gerechtfertigt da er ja die Ausbildung zum OrgL hat. und die Hauptaufgabe ob weiße, blaue oder rote Uniform ist Retten und ich glaub bei 6 Verletzten macht auch die FW erstmal nichts anderes als Personenbetreuung und Erstversorgung....

..also warum nicht...


Es handelt sich um meine persönliche Meinung...

http://www.feuerwehr-maintal.de

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen430468
Datum30.09.2007 21:245982 x gelesen
Geschrieben von Christian MüllerSo nebenbei ich war die Tage auf ner Fortbildung und da war der nette Herr der den Vortrag gehalten hat Rechtsanwallt und RettAss. also RA im doppelten Sinne...


Wenn das mal nicht der Herr Tries war..-.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorMarc8us 8P., Rahden / NRW430525
Datum01.10.2007 10:176181 x gelesen
Geschrieben von Christian MeyerIst der Kamerad, obwohl als FFW im Einsatz dem RD als OrgL weisungsbefugt bis zum eintreffen des regulären OrgL?

Ich kenne es so (in NRW), das der OrgL vom Kreis oder der entsprechende Stadt als Org.L offiziell bestellt wird. So ist es zumindest bei mir gewesen, mit Urkunde und Dienstausweis.

Ich denke, deine Frage sollte man im Einsatz pragmatisch abhandeln. Wenn der Kollege bei der FW entbehrlich ist und dem RD helfen kann, warum nicht. Ob man dann sofort von "Weisungen" reden muß, weiß ich nicht. Es sollte ein kollegiales Miteinander sein. Dabei ist nicht zu vergessen, ggf. mit dem auf der Anfahrt befindlichen originären OrgL Kontakt aufzunehmen, und ggf. abklären zu können, was bereits veranlasst wurde.

Käme es jedoch hart auf hart und mir würde ein "Freizeit-OrgL von der Feuerwehr" blöd kommen, würde ich auf den offiziell benannten OrgL verweisen. Allerdings denke ich, wenn man die Kollgen vom RD kennt, vielleicht auch sonst mit Ihnen zusammenarbeitet, sollte es so Probleme nicht geben.


Viele Grüße
Marcus

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder!

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AutorThom8as 8W., Gladbeck / NRW432712
Datum12.10.2007 17:396072 x gelesen
Hallo,

ich selbst bin RA und habe die Fortbildung ORGL absolvieren dürfen. Offiziell bestellt bin ich dazu nicht.

Für mich ist die Sache recht klar, fast in jedem Bundesland gibt es die Regelung das der erste RA die ORGL Funktion wahrnimmt, bis dieser eintrifft.

Selbst im ländlichen Bereich sprechen wir dabei von einer Zeit von max. 20 Minuten, wenn nicht unvorgesehenes dazwischen greift.

Sollte ein Kollege bei FF dabei sein, der diese Fortbildungen besitzt ist dies schön aber nicht weiterführend.

Im Regelfall ist der RD als erster am Unfallort, bedeutet der erste RA hat bereits oder sollte ein ungefähres Lagbild haben. Wichtigster Führungszeitruam sind die ersten 5 Minuten in denen die Nachrückenden Einheiten einzuteilen und Aufstellungen der Fahrzeuge geregt werden müssen.
Die Pahse der Selbstorganisation ist so schon schwer genug und sollte nicht durch unnötige Kompetenzgehangel erschwert werden. Regeln sind da um sie einzuhalten und sie machen das Leben einfacher. Ausbildungen zu besitzen ist gut, man muss aber den Strukturen entsprechend handeln.

Der Führungswechsel vom ersten RA auf den ORGL bedeutet bereits einen Zeitverlust wegen Übergabe etc., wenn man den Handlungszeitraum durch einen weiteren Führungswechsel weiter eingrenzt, ist das für den Ablauf nicht zuträglich.

Gruß

Thomas Weijers


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AutorMich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch.434981
Datum24.10.2007 14:256284 x gelesen
OrGL alleine ohne LNA gibts nicht.
SANEL (=OrGL + LNA) wird (in Bayern) (normalerweise, bewusst eine 2. Klammer, manchmal gibts auch "normalere" Einsätze) ab 10 verletzten Personen alarmiert.

In Deinem Fall ists eher der ELRd, der diese Funktionen überhat.
Warum sollte er als Feuerwehrler weisungsbefugt sein? ein Gruppenführer auf dem Rettungswagen hat Dir auch nichts zu melden.

Er kann sicher die Funktion des ELRd übernehmen, bis der reguläre ELRd da ist, aber weisungsbefugt? Nene, da seh ich schwarz.
Ausserdem, er hat sicher als RA vorerst genug anderes zu tun, denke ich.

Grüße,


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