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Thema | Rauchmelderpflicht ab 2009, OWi/Strafverfolgung? | 4 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Kars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein | 431437 | |||
Datum | 05.10.2007 11:44 | 6740 x gelesen | |||
Moin, aus der LBO Schleswig-Holstein, §52 (7): "Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2009 mit Rauchmeldern auszurüsten." Das ist ja schon länger bekannt. Aber weiß einer unserer Rechtsexperten, ob es schon geregelt es, wie mit Zuwiderhandlungen umgegangen werden soll (Quellen!)? In §90 (Ordnungswidrigkeiten) konnte ich dazu leider nichts finden, auch diverse Suchen im WWW halfen bislang nicht weiter. MkG Karsten Wallath Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön. Feuerwehr Heikendorf Brandschutzerziehung LZG Kreis Plön | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 431438 | |||
Datum | 05.10.2007 11:47 | 4776 x gelesen | |||
Hier in RLP lautet die Ergänzung ähnlich. Hier will sich die Politik darauf verlassen, dass diese Rauchmelderpflicht indirekt über die Versicherungen durchgesetzt wird, die im Falle eines Brandes mit fehlenden Rauchmeldern weniger leisten. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Kars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein | 431439 | |||
Datum | 05.10.2007 11:50 | 4809 x gelesen | |||
Moin,über die Versicherungen durchgesetzt wird, die im Falle eines Brandes mit fehlenden Rauchmeldern weniger leisten. Hm, können die das einfach so oder müssen da erst neue Verträge wirksam sein? Wird wohl vor Gericht entschieden werden müssen, oder? MkG Karsten Wallath Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön. Feuerwehr Heikendorf Brandschutzerziehung LZG Kreis Plön | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 431444 | |||
Datum | 05.10.2007 12:11 | 4650 x gelesen | |||
Ich zitiere mal aus dem entsprechenden Plenarprotokoll (Link zum *.pdf)Das Risiko ?Feuer? wird sowohl in der Feuerversicherung als auch in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Erhält die Versicherung Kenntnis von einer schuldhaften Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers, so ist diese zur fristlosen Kündigung berechtigt. Wird daher die Verpflichtung zur Installation und Kontrolle von Rauchmeldern als vertragliche Obliegenheit in diesem Sinne angesehen, so führt eine schuldhafte Verletzung dazu, dass der Versicherungsschutz entfällt. In RLP läuft dabei eine Übergangsfrist von 5 Jahren. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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