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| Thema | Einsatz mit 17 ! Freistellung auf der Arbeit ????????? | 32 Beträge | |||
| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
| Autor | Luka8s M8., Babenhausen / Hessen | 432066 | |||
| Datum | 09.10.2007 20:01 | 12541 x gelesen | |||
| Hallo @ all, Folgende Situation: Mit 17 Jahren (Azubi) in der Einsatzabteilung ! Nachts um 4uhr ist ein Einsatz der sagen mal 2-3 stunden geht. Muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer freistellen, also muss der Arbeitnehmer noch mal auf die Arbeit ?? (Ruhezeit) Wie ist das, ist das irgendwo gesetzlich festgehalten?? Noch nicht volljährig und so ? Jugendgesetz? Freue mich auf Antworten ! Danke schon im vorraus ! mfg Sportfreund | |||||
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| Autor | Thom8as 8B., Hauneck / Hessen | 432070 | |||
| Datum | 09.10.2007 20:15 | 10965 x gelesen | |||
| Ich kann den Sachverhalt nur für die Rechtslage in Hessen beurteilen: Nach §10, Abs. 2 HBKG kann man mit 17 noch nicht Mitglied in der Einsatzabteilung sein. Demnach können auch nicht die Regelungen des §11 angewandt werden. Im Klartext: der 17-jährige hat das zum Spaß gemacht, ohne jegliche gesetzliche Grundlage und damit muss er am nächsten Tag pünktlich zur Arbeit erscheinen. Gruß, Thomas | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land) | 432072 | |||
| Datum | 09.10.2007 20:24 | 10932 x gelesen | |||
| Moin Geschrieben von Lukas Müller Folgende Situation: Mit 17 Jahren (Azubi) in der Einsatzabteilung !Da man in Hessen mit 17 Jahren in die Einsatzabteilung eintreten kann, gelten ab Eintritt auch die gleichen Rechte und Pflichten aus dem HBKG wie für andere FA. Ich sehe keinen Grund, dem 17jährigen seine Ruhezeit zu verweigern. Bin aber bzgl. der Ruhezeitregelung selbst nicht fit was die Berechnung der Ruhezeit angeht. Davon abgesehen wird hier öfters mal diskutiert, wie sinnvoll es ist, Minderjährige mit zu Einsätzen zu nehmen. Wer es sich leisten kann, in jedem Moment bei jedem Szenario dem Minderjährigen einen FA zum "Auf-ihn-Aufpassen" und "Auf-die-Finger-schauen" zur Seite zu stellen, der möge sie mitnehmen... ... hier jedenfalls hat sich das Thema seit Inkrafttreten der aktuellen Feuerwehrsatzung erledigt, und ich bin nicht gerade untröstlich traurig darüber ;o) Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | |||||
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| Autor | Jürg8en 8D., Neukirchen v. W. / Bayern | 432073 | |||
| Datum | 09.10.2007 20:25 | 10849 x gelesen | |||
| Wegen 2-3 Stunden Einsatz um 4 Uhr früh bleibt bei uns kein Mensch von der Arbeit daheim. MkG
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| Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 432074 | |||
| Datum | 09.10.2007 20:27 | 10857 x gelesen | |||
| Hi, Geschrieben von Thomas Bodenbender Ich kann den Sachverhalt nur für die Rechtslage in Hessen beurteilen: Nach §10, Abs. 2 HBKG kann man mit 17 noch nicht Mitglied in der Einsatzabteilung sein. Erklär mir das mal näher? Verwunderte Grüße Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] www.atemschutzunfaelle.eu - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land) | 432075 | |||
| Datum | 09.10.2007 20:27 | 10952 x gelesen | |||
| Moin Geschrieben von Thomas Bodenbender Nach §10, Abs. 2 HBKG kann man mit 17 noch nicht Mitglied in der Einsatzabteilung sein.Eeeehhhm... da du den Absatz ja sogar verlinkst, gehe ich davon aus, dass du ihn auch gelesen hast, oder? Zur Sicherheit: "(2) In den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst dürfen nur Personen aufgenommen werden, die das 17. Lebensjahr vollendet haben." Preisfrage: Wie alt bin ich, wenn ich das siebzehnte Lebensjahr vollendet habe? ;o) Nix für ungut, CNR! ;o) Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | |||||
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| Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 432079 | |||
| Datum | 09.10.2007 20:38 | 10811 x gelesen | |||
| Junge.. was sagen eigentlich deine Eltern und dein Wehrführer dazu ? Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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| Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 432083 | |||
| Datum | 09.10.2007 20:47 | 10803 x gelesen | |||
| Moin, Geschrieben von Lukas Müller Mit 17 Jahren (Azubi) Ich kann dir nur raten: Denk zuerst an Deine Ausbildung, dann an Deine Feuerwehr! Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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| Autor | Bern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern | 432086 | |||
| Datum | 09.10.2007 20:52 | 10860 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Sebastian Weiss--- Wie alt bin ich, wenn ich das siebzehnte Lebensjahr vollendet habe? Wenn ich mich recht an meine fast 30 Jahr zurückliegende Ausbildung erinnere hab ich das 17. Lebensjahr am Tag vor meinem 18. Geburtstag vollendet. Grüße Bernadette | |||||
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| Autor | Alex8and8er 8S., Berlin / Berlin | 432088 | |||
| Datum | 09.10.2007 20:55 | 10856 x gelesen | |||
| Wenn ein kleines Baby sein erstes Lebensjahr vollendet feiert man den 1. Geburtstag. Nach zwei Jahren dann den zweiten. Dann sollte man doch nach 17 Jahren gelebt den 17. Geburtstag feiern, außer man feiert den 1. Geburtstag schon im Krankenhaus. Alex Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. | |||||
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| Autor | Thom8as 8B., Hauneck / Hessen | 432094 | |||
| Datum | 09.10.2007 21:06 | 10832 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian WeißEeeehhhm... da du den Absatz ja sogar verlinkst, gehe ich davon aus, dass du ihn auch gelesen hast, oder? Ok, ich geb's zu -> Eigentor! Irgenwie hatte ich was anderes im Kopf und als ich es überflogen hatte, passte das irgendwie. Gruß, Thomas | |||||
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| Autor | Jan 8Hin8ner8k B8., Helgoland / S.-H. | 432101 | |||
| Datum | 09.10.2007 21:35 | 10808 x gelesen | |||
| Geschrieben von ---Alexander Sucker--- Wenn ein kleines Baby sein erstes Lebensjahr vollendet feiert man den 1. Geburtstag. Nach zwei Jahren dann den zweiten. Dann sollte man doch nach 17 Jahren gelebt den 17. Geburtstag feiern, außer man feiert den 1. Geburtstag schon im Krankenhaus. Laut Adam Riese: RRRRIICCHHHTTIIIGG Alles was Ich hier schreibe spiegelt allein meine eigene Meinung wieder. | |||||
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| Autor | Jago8 H.8, Hannover / Niedersachsen | 432109 | |||
| Datum | 09.10.2007 22:03 | 10787 x gelesen | |||
| Hi, Geschrieben von Jan Ole Unger Ich kann dir nur raten: Denk zuerst an Deine Ausbildung, dann an Deine Feuerwehr! Vor allem ist eines wichtig: WENN du unbedingt wegen Einsätzen bei der Arbeit fehlen willst/musst (egal ob als Ruhezeit, verspätetes Erscheinen oder von der Arbeit weg zum Einsatz) solltest du das VORHER mit deinem Arbeitgeber absprechen (ihn also nicht vor vollendete Tatsachen stellen!) und das ganze entsprechend sensibel handhaben. Ich persönlich finde aber auch, dass die Ausbildung für dich Vorrang haben sollte. Was nutzen dir die "tollsten" Einsätze, wenn du dadurch deine Ausbildung nicht mehr auf die Reihe kriegst? Gruß Jago | |||||
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| Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 432127 | |||
| Datum | 09.10.2007 23:54 | 10996 x gelesen | |||
| Hallo Jürgen, Geschrieben von Jürgen Dichtl Wegen 2-3 Stunden Einsatz um 4 Uhr früh bleibt bei uns kein Mensch von der Arbeit daheim. Ich habe dann max. 4 h geschlafen! Ich hab mich auch mal sehr fit gefühlt, bin dann aber im Geschäft fast eingeschlafen. Von daher ausreichend Ruhezeit muss sein, unsere Arbeitgeber haben nichts von FW- Angehörige die übermüdet sind und ihrer Aufgabe nicht entsprechend nachkommen. Was gibt beim Arbeitgeber das bessere Bild? Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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| Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 432130 | |||
| Datum | 10.10.2007 05:56 | 11070 x gelesen | |||
| Mahlzeit, von der rechtlichen Seite wahrscheinlich nicht vergleichbar, aber mal eine Info aus der blauen Ecke wie es dort geregelt ist! Grundlage ist hier das THWHelferrechtsgesetzes § 3 Abs. 1 Satz 2. Danach gild folgende Regelung: Geschrieben Rundverfügung THW Von Bedeutung kann die Frage, welche Ruhezeiten als ?angemessen? anzusehen sind, immer dann werden, wenn ein Einsatz kurz vor oder während der üblichen Arbeitszeit endet; es stellt sich dann die Frage, wann der Helfer/Arbeitnehmer verpflichtet ist, seine Arbeitstätigkeit aufzunehmen. Praktisch hättest du damit ein Anrecht auf eine entsprechende Pause! Ich würde als Führungskraft auch keinen Helfer die entsprechenden Ruhezeiten verwähren!! Eine entsprechende Regeung gibt es aber meines Wissens nach auch für die Feuerwehren. So, hier nun meine Meinung dazu: Wenn ich um 4 Uhr aus dem Bett geschmissen würde und mein Einsatz endet so innerhalb von 4 Stunden, was bei uns eigentlich nicht der Regelfall ist, würde ich ganz normal zur Arbeit gehen. Ist auch im Regelfall für mich kein Problem, ich wäre zu 99% weniger leistungsfähig wenn ich mich noch mal für 3h schlafen lege, dusche, esse und dann arbeite. Der Tagesablauf ist zwar so oder so hin, mit der ersteren Variante finde ich aber wieder leichter in den normalen Tag! Gruß Sven | |||||
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| Autor | Stef8an 8W., Mönchengladbach / Nordrheinwestfalen | 432134 | |||
| Datum | 10.10.2007 08:58 | 10812 x gelesen | |||
| Moin, beruflich habe ich viel mit Fristen (Leistungseinstellung bei Vollendung verschiedenster Lebensjahre)zu tun. daher kann ich mit großer Sicherheit sagen, dass man das 17 Lebensjahr an sinem 17. Geburtstag vollendet. Da in Deutschland eigentl. alles gesetzlich geregelt ist, kann ich bei Bedarf gerne den entsprechenden § raussuchen. MkG Stefan Wrage | |||||
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| Autor | Tors8ten8 M.8, Obertshausen / Hessen | 432143 | |||
| Datum | 10.10.2007 10:12 | 10874 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Weiß... hier jedenfalls hat sich das Thema seit Inkrafttreten der aktuellen Feuerwehrsatzung erledigt, und ich bin nicht gerade untröstlich traurig darüber ;o) Was sagt den eure neue Satzung aus? Und geht den Satzung über Gesetzt? Gruß Torsten Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder. Das heiß ich "schreibe" hier in meinem Namen und nicht für die Feuerwehr in der ich tätig bin. | |||||
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| Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 432144 | |||
| Datum | 10.10.2007 10:17 | 10795 x gelesen | |||
Geschrieben von Torsten MeißUnd geht den Satzung über Gesetzt? Eine Satzung kann noch "strenger" sein als das Gesetz. Wer "will" kann reinschreiben, dass man nur mit zu Einsatz darf wenn man mindestens 23 Jahre alt ist und fließend tschechisch spricht... Was nicht geht: sich über das Gesetz hinwegsetzten, zum Beispiel: "Bei uns darf man am 15 3/4 mit zum Einsatz" Grüße Magnus | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land) | 432282 | |||
| Datum | 10.10.2007 21:31 | 10858 x gelesen | |||
| Moin Unsere Satzung bindet den Einsatzdienst an zwei Voraussetzungen: - Mindestens bestandener TM1-Lehrgang - Volljährigkeit Wen das Pamphlet interessiert, auf www.Linden.de stehen irgendwo (bei Bürgerservice?) alle Satzungen online. Da die Mustersatzung für Hessen auf gut Deutsch gesagt ein absoluter Fall für die Tonne ist, haben wir sie (lediglich auf Basis der Mustersatzung) weitgehend selbst erarbeitet. Geschrieben von Torsten Meiß Und geht den Satzung über Gesetzt?Satzungen haben Anwendungsvorrang, Gesetze haben Geltungsvorrang. Wenn die Satzung also einem Gesetz widerspricht (Man schreibt beispielsweise rein "Für die Sicherstellung des Brandschutzes in Musterhausen ist nicht die Gemeinde, sondern Bauer Müller verantwortlich") dann ist sie rechtswidrig. Wenn sie aber gesetzliche Regelungen nur ergänzt oder konkretisiert (Wie eben beispielsweise den Einsatzdienst an weitere Voraussetzungen zu knüpfen), dann genießt sie Anwendungsvorrang. Stünde freilich im Gesetz "Jeder ab 17 ist mit in den Einsatz zu nehmen" hätten wir ein Problem ;o) Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | |||||
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| Autor | Adri8an 8H., Lippstadt / NRW | 432290 | |||
| Datum | 10.10.2007 23:08 | 10879 x gelesen | |||
| Hi, und wie schauts bei euch mit dem Nachwuchs aus? Nach meiner Erfajrung ist die schwierigste Phase, einen jungen Menschen bei der Feuerwehr zu halten zwischen 15 und 20 Jahren. Den Heranwachsenden bis zum 18. Geburtstag mit rotem Spielzeughelm herumlaufen zu lassen ist nach meiner Erfahrung der Motivation nicht sehr zutäglich. Ich bin 2 Tage nach meinem 16. Geburtstag im ersten Einsatz gewesen und wir hatten Führungskräfte, die wussten, wie man führt. Ich denke nicht, dass eine Gefahr für mich bestand und durch 4 Jahre JFW konnte ich mich ins Einsatzgeschehen durchaus auch einbringen, ohne dass immer einer neben mir stand. Man sollte die Einsatzfähigkeit nur an der körperlichen Reife festmachen. Ginge es nach geistiger Reife, sollte auch manch 30jähriger besser nicht im Einsatzdienst tätig sein. Da sollte dann die Führungskraft drüber entscheiden.... Gute Nacht! Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry) | |||||
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| Autor | Tors8ten8 M.8, Obertshausen / Hessen | 432300 | |||
| Datum | 11.10.2007 07:38 | 10854 x gelesen | |||
| und wie geht ihr mit den heranwachsenden aus der JF um? BLeiben Sie solange Mitglied in der Jugendfeuerwehr oder werden sie wie ich denke mal überall in Hesen mit 17 Mitglied der Einsatzabteilung dürfen aber erst mit den oben genannten Vorraussetzungen in den Einsatz? Wie denkt ihr wird das mit der Motivation klappen und wie habt ihr es bisher gehandhabt? Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder. Das heiß ich "schreibe" hier in meinem Namen und nicht für die Feuerwehr in der ich tätig bin. | |||||
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| Autor | Jürg8en 8S., Zell / Hessen | 432302 | |||
| Datum | 11.10.2007 07:47 | 10932 x gelesen | |||
| Hallo zusammen mein Abteilungsleiter bei meinem Arbeitgeber ( Arbeitgeber als Partner der Feuerwehr ausgezeichnet) behauptet immer , das die Einsatzzeit als Arbeitszeit angesehen werden muß und d.h. nach Einsatz,egal wie lange , muß ich 11 Stunden Pause haben bis zum nächsten Arbeitsbeginn.Das gute ist ,mein Arbeitgeber bezahlt den Ausfall, die Kommune hat da keine Unkosten und meckert nicht herum.Bei Aus-Weiterbildung siehts genau so aus. Ich denke aber das das in heitigen Zeit eher die Ausnahme ist , das der Arbeitgeber das Hobby " Feuerwehr " so unterstützt. wünsche noch einen schönen Tage mfg Jürgen | |||||
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| Autor | Jürg8en 8S., Zell / Hessen | 432303 | |||
| Datum | 11.10.2007 07:51 | 10907 x gelesen | |||
| Hallo ich lasse in meiner Wehr die Jungs und Mädels der JF ab 16 bei den Übungen mitmachen, aber " keinen Einsatzdienst" !!!!!!! dies hat sich eigentlich in den letzten Jahren gut bewährt und ich denke man kann so die Motivation der Jungs/Mädels hochhalten mfg Jürgen | |||||
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| Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 432304 | |||
| Datum | 11.10.2007 07:54 | 10887 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen Seegerdas die Einsatzzeit als Arbeitszeit angesehen werden muß und d.h. nach Einsatz,egal wie lange , muß ich 11 Stunden Pause haben bis zum nächsten Arbeitsbeginn Bedeutet: Irgendwas kurzes von um 2; Um 4 wieder im Bett; Ruhezeit bis 15.00 Wo kann ich mich bewerben? Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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| Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 432305 | |||
| Datum | 11.10.2007 07:55 | 10844 x gelesen | |||
| Mahlzeit Grundsätzlich ein Interessanter Gedanke aber Was machst du wenn während der Übung ein Einsatz kommt? Geld sammeln für den Bus? :-) Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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| Autor | Tors8ten8 M.8, Obertshausen / Hessen | 432306 | |||
| Datum | 11.10.2007 07:57 | 10879 x gelesen | |||
| So machen wir das bei uns auch. Aber ab wann dürfen Sie bei euch in den Einsatz mitfahren? Nachdem was Sebastian geschrieben hat in Linden nur nach TM 1 und 18. Das sind also volle 2 Jahre in denen Sie nur über und zuschauen dürfen wie die "großen" Löschen, Retten, Bergen Das meinte ich mit meiner Frage. Wie wird in dieser Zeit die Motivation aufrechterhalten. Denn immerhin ist es ein langer We gdurch die Jugendfeuerwehr und bei dem Freizeitangebot was sich außer der Feuerwehr in den meisten Städten noch bietet ist es immer wichtig die jungs und Mädels zu halten. Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder. Das heiß ich "schreibe" hier in meinem Namen und nicht für die Feuerwehr in der ich tätig bin. | |||||
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| Autor | Jürg8en 8S., Zell / Hessen | 432309 | |||
| Datum | 11.10.2007 08:24 | 10817 x gelesen | |||
| Ja so isses man(n) kann aber auch zur Arbeit gehen und dem Chef nix sagen.Wenn der Freistellungsfall 1-2 mal im Jahr eintrifft sagt keiner was - wenn´s aber wöchentlich ist , sieht doch komisch aus. Ich habe in meiner Abteilung 4 Mann die in einer Feuerwehr tätig sind , und da übertreibt es keiner. Wenn einer trotz Einsatz zur Arbeit kommt und wird müde - geht er nach Hause und schläft sich aus- alles kein Problem .Wenn wir aber merken das jemand das ausnutzt , bekommt er Probleme mit seinen Kollegen,mit mir und wenn´s sein muß mit dem Chef. | |||||
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| Autor | Jürg8en 8S., Zell / Hessen | 432312 | |||
| Datum | 11.10.2007 08:28 | 10891 x gelesen | |||
| Bei uns wird mit/ab 17 der Grundlehrgang besucht und danach dürfen die Jugis mit zum Einsatz. Die EL / ZF / GF achten aber darauf , das die Frischlinge ( Witz) nicht in der ersten Reihe stehen , klappt wunderbar. Bei uns ist das mit 30 Aktiven noch überschaubar mfg Jürgen | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 432552 | |||
| Datum | 11.10.2007 21:16 | 10826 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian HorbertNach meiner Erfajrung ist die schwierigste Phase, einen jungen Menschen bei der Feuerwehr zu halten zwischen 15 und 20 Jahren. Wenn der Jugendwart gut ist sollte das kein Problem sein. Geschrieben von Adrian Horbert Ich bin 2 Tage nach meinem 16. Geburtstag im ersten Einsatz gewesen und wir hatten Führungskräfte, die wussten, wie man führt. Ich denke nicht, dass eine Gefahr für mich bestand und durch 4 Jahre JFW konnte ich mich ins Einsatzgeschehen durchaus auch einbringen, ohne dass immer einer neben mir stand. Tja. Jetzt geht es eben nicht um die Selbsteinschätzung der Person selbst, sondern zum einen um die Einschätzung des Gesetzgebers und der Unfallversicherungen, zum anderen geht es um die Fremdeinschätzung der Führungskraft. Und als FüKraft habe ich eine Fürsorgeverpflichtung. Das sieht man heute mit etwas Abstand und selbst in Verantwortung einfach anders als damals mit 18 kurz nach Eintritt in die Aktive Abteilung. Ach ja. Wir haben damals noch ein Mal im jahr blockweise Kräfte aus der JF aufgenommen. Da der jüngste unserer Generation am 30.12. volljährig wurde und der älteste bereits ein Jahr vorher im Oktober seinen 18. gefeiert hat war dieser sogar schon 19. Und er hat gerne gewartet. Geschrieben von Adrian Horbert Da sollte dann die Führungskraft drüber entscheiden.... Meist ist es besser, daß es nicht so ist... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land) | 432972 | |||
| Datum | 14.10.2007 16:27 | 10805 x gelesen | |||
| Moin "Früher" (tm) konnte man mit 17 in die Einsatzabteilung und dann schnellstmöglich seinen Grundlehrgang machen, und sobald der da war gings ab in den Einsatz. Für Leute die aus der JF kommen vielleicht noch irgendwie vertretbar, für einen 17-jährigen Neueinsteiger sicherlich eher nicht. Nun ist es schon seit ein paar Jahre so, dass die 16jährigen JFler bei der Einsatzabteilung und der Jugendfeuerwehr mitüben, das dient primär dazu, die Kameraden schon mal kennenzulernen und den Übergang nicht von heute auf morgen zu vollziehen. Dass diese JFler bei den "Großen" nicht gerade die Schiebleiter erklimmen, ist auch klar ;o) Mit 17 erfolgt der Eintritt in die Einsatzabteilung, mit JF ist dann (auch gemäß deren Satzung) Schluss. Baldmöglichst geht es auf den TM1-Lehrgang (der nun auch ein wirklicher Grund[lagen]lehrgang geworden ist, was ich ausdrücklich gut finde! Gleiche Basics für alle!). Danach ist bis zum 18. Geburtstag üben und erweitern dieses Wissens angesagt, und ab 18 geht's dann erst in den Einsatz. Bis 19 ist man (wegen dem Zweijahresprogramm des TM2) eh noch nicht fertig ausgebildet, in der Zeit können aber Funk- und AS-Lehrgang besucht werden. Mit 19 ist man fertiger Truppmann, vielleicht auch nichtmehr ganz so "hibbelig" wenns piept, und schon ganz brauchbar einsetzbar ;o) Dann können auch zeitnah zB Maschinisten- sowie je nach Eignung der TF-Lehrgang folgen. Ich finde, damit ist ein guter Mittelweg geschaffen, der alle Interessen einigermaßen berücksichtigt und die Verantwortlichen nicht in Teufels Küche bringen sollte. Geschrieben von Torsten Meiß Wie denkt ihr wird das mit der Motivation klappenWir haben zur Zeit zwei 17-jährige. Die haben freilich ein wenig gefrotzelt, dass vor nicht allzu langer Zeit mit 17 der TM1 und mit dem TM1 der Einsatzdienst kam - aber wirkliche Probleme gibt es da nicht. Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land) | 432973 | |||
| Datum | 14.10.2007 16:31 | 10826 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen SeegerBei uns wird mit/ab 17 der Grundlehrgang besucht und danach dürfen die Jugis mit zum Einsatz.So war es bei uns bis Anfang des Jahres auch. Aber im Rahmen der Satzungsneufassung habe ich diesen Punkt (meinerseits relativ meinungsneutral) zum Überdenken in den Raum geworfen, und unsere Führung kam bei Abwägung der Geschichte zu dem Schluss, dass sie keine Minderjährigen im Einsatzdienst verantworten wollen und können. Wie ich finde: Konsequent und weitsichtig, schafft auch den GFs im Einsatz eine Sorge vom Hals. Daher mein Kommentar oben, dass ich alles andere als traurig darüber bin - auch wenn ich es als jetzt-siebzehn-jähriger vermutlich nicht ganz so prall fände. ;o) Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land) | 432974 | |||
| Datum | 14.10.2007 16:48 | 10916 x gelesen | |||
| Moin Geschrieben von Adrian Horbert und wie schauts bei euch mit dem Nachwuchs aus?In den letzten Jahren sehr gut, jetzt kommt erstmal eine Durststrecke weil in der JF eine Altersschicht fehlt - aber um die Motivation der beiden 17jährigen, die das momentan betrifft, mache ich mir absolut keine Sorgen. Geschrieben von Adrian Horbert Den Heranwachsenden bis zum 18. Geburtstag mit rotem Spielzeughelm herumlaufen zu lassen ist nach meiner Erfahrung der Motivation nicht sehr zutäglich.Mit 16 (also dem Zeitpunkt, wo Mitüben bei den Aktiven möglich ist) gibt es auch deren Helm (und "dünne" Schutzkleidung). Außerdem ist mit 17 (nicht 18) der Übergang zu den Aktiven angesetzt, da ists eh vorbei mit JF. Wir übernehmen weiterhin mit 17, nur die kommen halt nicht gleich nach dem TM1 mit in den Einsatz! Geschrieben von Adrian Horbert Ich bin 2 Tage nach meinem 16. Geburtstag im ersten Einsatz gewesenGlückwunsch - auch an deine Führungskräfte, dass nixx passiert ist. Geschrieben von Adrian Horbert und wir hatten Führungskräfte, die wussten, wie man führt.Möchtest du den unseren nun gegenteiliges Unterstellen, weil wir bis 18 warten? Eventuell wurde hier nur ein Stück weiter gedacht als anderenorts, wer weiß das schon so genau? Geschrieben von Adrian Horbert Ich denke nicht, dass eine Gefahr für mich bestandNa was ein Glück, dass die Gefahr Respekt vor deiner erfahrungsgeprägten Lageeinschätzung hatte und nicht auftrat... Geschrieben von Adrian Horbert und durch 4 Jahre JFW konnte ich mich ins Einsatzgeschehen durchaus auch einbringen, ohne dass immer einer neben mir stand.Auch "meine" Kiddies können in der Regel so manche Einsatztätigkeiten ausführen - die Frage ist nur, ob ich mich als GF im Einsatz bei einem JFler darauf verlassen wollte, was er so tätigt. Geschrieben von Adrian Horbert Man sollte die Einsatzfähigkeit nur an der körperlichen Reife festmachen.Au prima, alle keinen Schimmer, aber Hauptsache Kraft. Ja, DAS ist der Feuerwehrmann wie wir ihn in heutigen Zeiten brauchen. Hast du noch mehr so geniale Vorschläge? Geschrieben von Adrian Horbert Ginge es nach geistiger Reife, sollte auch manch 30jähriger besser nicht im Einsatzdienst tätig sein. Da sollte dann die Führungskraft drüber entscheiden....Richtig. Und drum wird der ein oder andere richtigerweise niemals einen Truppführerlehrgang besuchen, und wenn ich Gruppenführer würde ich die Truppeinteilung notwendigenfalls umsortieren oder schlimmstenfalls jemanden vom Fahrzeug bitten. Dient primär der Sicherheit desjenigen, sekundär aber natürlich auch meiner eigenen Entlastung. Wieso eigentlich der bissige Tonfall deines Beitrags? Es gibt nicht immer nur eine Wahrheit... Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | |||||
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