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ThemaKostenerstattung bei Tragehilfe etc.8 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorChri8sti8an 8S., Dietenhofen / Bayern432578
Datum11.10.2007 22:479964 x gelesen
Hallo,

bei uns gab es heute die Diskussion wer für die entstehenden Einsatzkosten aufkommt wenn die Feuerwehr vom Rettungsdienst zur Tragehilfe oder bei der Rettung einer adipösen Person alarmiert wird.

Meiner Meinung handelt es sich um eine Menschenrettnung, ist also Aufgabe der Gemeinde => Feuerwehr. Daraus ergibt sich dann dass die Gemeinde wohl auf den Kosten sitzen bleibt. Wie sieht es bei einer reinen Tragehilfe aus?

Ich bin besonders an Antworten zur bayerischen Rechtslage interessiert, weil vermutlich Brandschutz- und Rettungsdienstgesetze der Länder da im Detail doch Unterschiede aufweisen.

Grüsse
Christian


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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen432581
Datum11.10.2007 23:126940 x gelesen
Geschrieben von Christian SchmidtMeiner Meinung handelt es sich um eine Menschenrettnung, ist also Aufgabe der Gemeinde => Feuerwehr. Daraus ergibt sich dann dass die Gemeinde wohl auf den Kosten sitzen bleibt. Wie sieht es bei einer reinen Tragehilfe aus?


hmm ... also ich hab in meinen Einsatzberichten, soweit ich mich erinnern kann, noch nie eine Tragehilfe kostenpflichtig gehabt. Und auch wenn ein Patient etwas volumiger ist, sei es aus Fresssucht,Krankheit oder sonstiges ... in dem Fall braucht er, wenn der RD vor Ort ist eine med. Versorgung. (Sollte man von ausgehen)
Anders wäre es, wenn jemand sich bis Oberkante/Unterlippe volllaufen lässt und nicht mehr eigener Herr ist?!

MkG
Patricia


Alles meine eigene Meinungen. Nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorDetl8ef 8M., Braunschweig / 432587
Datum11.10.2007 23:346798 x gelesen
Hallo,

kommt bei uns (BF) so ca. 2-3x die Woche vor und gibt jedesmal einen Einsatzbericht (kostenpflichtig) an die Krankenkasse.

Ist ja nicht so dass diese Unterstützung zur orginären Fw-Aufgabe = Menschenrettung gehört, oder? Also kostenpflichtige Hilfeleistung.

Gruß

Detlef


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen432591
Datum11.10.2007 23:576695 x gelesen
...gab mal in Hessen eine Klarstellung dazu, daß Tragehilfen oder Transporte über DLK nach Feuerwehrgesetz zu beurteilen und deshalb nur in wenigen seltenen Fällen abzurechnen ist...

Gruß LP


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen432592
Datum12.10.2007 00:006791 x gelesen
Geschrieben von Lüder Pottdaß Tragehilfen oder Transporte über DLK

Aber was ist mit dem Rest? Wenn ich mich an weitere Einsätze erinnere, wo die DLK nicht von nöten war. Liegen mir soweit auch keine Infos vor. Muss mal in dem Schreibwisch nachschauen, betreffs Kostenabrechnung "wann/wo"

MkG
Patricia


Alles meine eigene Meinungen. Nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.432596
Datum12.10.2007 00:506828 x gelesen
Geschrieben von Christian Schmidtbei uns gab es heute die Diskussion wer für die entstehenden Einsatzkosten aufkommt wenn die Feuerwehr vom Rettungsdienst zur Tragehilfe oder bei der Rettung einer adipösen Person alarmiert wird.
Bis jetzt stellte bei uns m.W. noch keine Wehr einen Einsatz in Rechnung wenn wir seitens des RD die FW anforderten.

Zur "reinen Tragehilfe" fordern wir i.d.R. nur RD Kräfte nach (RTW/KTW). Wenn wir schwergewichtige Patienten transportieren müssen, sind wir verpflichtet, zuerst den ITW zu alarmieren (mit Krankenhausbett), erst wenn dieser "nicht in einer vertretbaren Zeit" anwesend sein kann, dürfen wir den Pat. durch die FW transportieren lassen.
Benötige ich eine DLK um einen Notfallpatienten aus einer Wohnung zu bekommen, dann wurde das in der Vergangenheit m.W. von der FW auch nicht verrechnet.

Möchte aber nicht behaupten, dass die FW das nicht darf. Ich weiß z.B. dass die Bergwacht bei uns auch über den Kostenträger abrechnet, wenn sie einen Patienten aus unwegsamen Gelände zum RTW bringt.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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AutorChri8sti8an 8S., Dietenhofen / Bayern432691
Datum12.10.2007 16:036597 x gelesen
Geschrieben von Christof Strobl:
Möchte aber nicht behaupten, dass die FW das nicht darf. Ich weiß z.B. dass die Bergwacht bei uns auch über den Kostenträger abrechnet, wenn sie einen Patienten aus unwegsamen Gelände zum RTW bringt.

Das klingt sehr interesant, hast du da irgendwo was schriftliches?

Gruss

Christian


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AutorMich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch.434979
Datum24.10.2007 14:146577 x gelesen
Sehe ich genauso. Wer anfordert, zahlt.
Kranke Menschen sind in Bayern Sache des Rettungsdienstes. wenn dieser es nicht alleine hinkriegt, müssen eben bezahlte Kräfte hinzugeholt werden. Die rechnen ja auch den Einsatz ab.
Kostenfrei (von der Gemeinde nicht zu berechnende Einsätze) sind lediglich Brände in der eigenen Gemeinde.

Alles weitere ist selbstredend kostenpflichtig.

Aber es ist Sache der Gemeinde, ob sie es dann letztendlich abrechnet oder nicht.


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