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ThemaArbeistzeitverordnung----400€ Job nebenbei???6 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz432666
Datum12.10.2007 14:496029 x gelesen
Geschrieben von Sven TönnemannEine Ausgestaltung für den Erhalt der Leistungsfähigkeit sind die gesetzlich geforderten Ruhezeiten.

Welchen umfang haben diese gesetzlich geforderten Ruhezeiten?

Ich denke niemand wird wollen, das definiert wird was man in seiner freien Zeit tun und nicht tun darf? Bzw. was in seiner Freizeit als "Ruhezeit", "Erholungszeit", "nicht-arbeitszeit", "arbeitszeit", "Tätigkeit nicht im Sinne einer arbeit" gilt.

Beispiel aus dem Leben:
12/12 Wechseldienst (Tag/Nacht) eines (hier allerdings Angestellten) mit einem 2 Monate altem Kind zuhause.
Ist eine solche Nacht zuhause Ruhezeit? oder Doch eher keine Ruhe?


Manuel


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AutorEber8har8d C8., Marl / NRW432702
Datum12.10.2007 16:484303 x gelesen
Sagen wir mal so, alles was irgendwie bezahlt wird kann man als Nebenjob bezeichnen, wobei ich jetzt hier Tätigkeiten ausklammer, bei denen man eine Aufwandsentschädigung bekommt wie z.B. Trainer/Betreuer bei einem Sportverein usw. Was man unentgeltlich in seiner Freizeit macht dürfte eigentlich keinen interessieren bzw. dafür ist jeder selbst verantwortlich.



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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz432708
Datum12.10.2007 17:234241 x gelesen
Geschrieben von Eberhard ConradWas man unentgeltlich in seiner Freizeit macht dürfte eigentlich keinen interessieren bzw. dafür ist jeder selbst verantwortlich.

Es gibt Leute, die argumentieren dass genau dies aber auch wesentlich ist, wenn dadurch die "gesetzlich geforderten Ruhezeiten" nicht eingehalten werden können


Manuel, verwundert wieso er diesen Thread unwissendlich abgespalten hat


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AutorEber8har8d C8., Marl / NRW432729
Datum12.10.2007 19:134228 x gelesen
echt ?? Wow, das wäre ja mal was, bedeutet also, man müsste quasi Tagebuch führen - kennst du solche Stimmen ????
Bin ja ein Gemütsmensch aber wenn mir jetzt jemand vorschreibt, dass ich in meinen 12h Pause auf den schnellsten Weg nach Hause fahren muss, ich dann schön 8h bubu machen soll und man mir dann noch vorschreibt, wie, wann und was ich essen darf - also spätestens dann würde ich sagen - ganz Deutschland ist ein Irrenhaus und ich lasse mich in den Talentschuppen einweisen, in der Hoffnung dort normal denkende Menschen zu finden.



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AutorMart8in 8H., Bielefeld / NRW432733
Datum12.10.2007 19:344209 x gelesen
Da stimme ich dir zu Eberhard, wie kann das sein , dass mir in meiner Freizeit vorgeschrieben wird was ich zu tun habe. Angenommen ich führe eine Nebentätigkeit als Bademeistergehilfe durch. Hier werde ich weder körperlich noch geistlich strak gefordert ( ohne jemanden jetzt angreifen zu wollen). Hier finde ich das Beispiel recht gut wie es ein andere Kollege beschrieben hat : Komme nach meinem Dienst nach Hause und dort wartet ein 3 Monate altes Kind......ob man dann hier von Ruhezeit sprechen kann, wage ich zu bezweifeln.


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AutorEber8har8d C8., Marl / NRW432738
Datum12.10.2007 19:584174 x gelesen
ich bezog mich jetzt allgemein auf die Freizeitgestaltung. Bei einer bezahlten Nebentätigkeit hat der Arbeitgeber die Möglichkeit einen Eingriff vorzunehmen aber so wie ich es verstanden hatte, sollte die Gestaltung der "Ruhezeit" allgemein bewertet werden, sprich ausüben von Sport oder anderen Dingen.



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