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Thema | Rollgliss nur mit Lehrgang verwenden? | 20 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 433101 | |||
Datum | 15.10.2007 11:04 | 13969 x gelesen | |||
Hallo Forum, auf unserem GW-Z nach TW Nds. gehört laut Beladungsplan auch ein Rollgliss-Abseilgerät drauf. Ganz ehrlich gesagt liegt es auch nur aus dem Grund drauf. Im Einsatzfall wurde es noch nie gebraucht. Eine richtige Abseilübung wurde damit auch noch nicht gestartet. Nun ist die Frage, ob für die Verwendung des Gerätes ein Fortbildung notwendig ist. Das Fortbildung grundsätzlich nicht schlecht ist, ist mir auch klar. Aber für ein Gerät dessen Einsatzwert bisher gegen null tendiert auch noch mehrer Kameraden zum Beispiel zur Absturzsicherung zu schicken? Generell ist es ja einfach ausgedrückt mit dem einhängen der Rolle getan. Dafür muss ich einen Festpunkt haben. Gurtzeug anlegen dürfte auch nicht die Schwierigkeit sein. Also alles in allem ein recht simples Teil in der Handhabung. Dafür brauche ich nicht unbedingt die volle Ausbildung zum Höhenretter. Aber damit wir uns nicht falsch verstehen: Mit dem Ding meinen wir nun nicht auf jedem Baukran den Maschinenführer mit HI retten zu können. Grundsätzliche Fragen: - Rollgliss notwendig? (vielleicht auch mal ein Einsatzbeispiel) - Wenn ja, Ausbildung notwendig? - Wenn ja, welche Ausbildung? - Und wer geht hin? Ausbilder oder alle Nutzer? Danke! Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen | 433116 | |||
Datum | 15.10.2007 12:00 | 11625 x gelesen | |||
Guck mal in die KatS-DV 260. Dort sind Anwendugsbeispiele abgebildet. Bei uns bildet die DV 260 neben den aktuellen Unterlagen des THW die Grundlage für unsere Ausbildung mit dem Rollgliss. Gruß Martin THW OV-Neuss Gruppenführer 2.BG - TZ-R/Sp http://www.thw-neuss.de Alles meine Pivate Meinung und nicht die des OV-Neuss oder der BA-THW. | |||||
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Autor | Mich8ael8 D.8, Marl / NRW | 433125 | |||
Datum | 15.10.2007 12:36 | 11638 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Christian Bergmann Rollgliss-Abseilgerät Das ist ein Auf- und Abseilgerät, also zu etwas mehr einzusetzen, als nur abzuseilen. Geschrieben von Christian Bergmann Aber für ein Gerät dessen Einsatzwert bisher gegen null tendiert auch noch mehrer Kameraden zum Beispiel zur Absturzsicherung zu schicken? Die Absturzsicherung würdet ihr mit Sicherheit nicht nur für dieses Gerät erlernen, sondern auch anders sinnvoll einsetzen können ;-) Geschrieben von Christian Bergmann - Rollgliss notwendig? (vielleicht auch mal ein Einsatzbeispiel) Notwendig? Meiner Meinung nach ja, wenn ihr es Euch zum Beispiel mal einfach machen wollt, eine Person aus einer tiefer gelegenen Örtlichkeit aufseilen zu wollen, es sei denn, ihr wollt gerne mit Steckleiterteilen und Klappleitern und Brecheisen rumhantieren. Bedenkt, dass eine Hintersicherung des Gerätes erforderlich ist (hierzu Gerätesatz Absturzsicherung mit ausgebildetem Personal) Geschrieben von Christian Bergmann Aber damit wir uns nicht falsch verstehen: Mit dem Ding meinen wir nun nicht auf jedem Baukran den Maschinenführer mit HI retten zu können. Okay, weil dazu fehlt dann noch etwas mehr Ausbildung ;-) Geschrieben von Christian Bergmann auf unserem GW-Z nach TW Nds. gehört laut Beladungsplan auch ein Rollgliss-Abseilgerät drauf. Ganz ehrlich gesagt liegt es auch nur aus dem Grund drauf. Im Einsatzfall wurde es noch nie gebraucht. Eine richtige Abseilübung wurde damit auch noch nicht gestartet. Dann schaut mal nach dem letzten Prüfdatum durch einen Sachkundigen, wer weiss wie lange das schon da drauf liegt..... Grüße Michael | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 433128 | |||
Datum | 15.10.2007 13:15 | 11509 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Dolega
Es liegt jetzt nicht mehr drauf. Weil eben die jährliche Überprüfung ergeben hat, dass es nicht mehr einsatzfähig ist. Und nun soll ein neues beschafft werden. Grund genug für mich zu hinterfragen, ob die Investition sinnvoll ist. Sicherlich erst einmal, weil zur Normbeladung des Fahrzeuges gehört. Das Fahrzeug aber, wird aller Voraussicht in vier/fünf Jahren abgängig sein. Bj. 1986. Und ob man sich nicht eventuell andere Dinge beschafft. Im Bereich PSA gäbe es noch Lücken zu füllen. Oder in der Ausbildung: RDA, Baum I + II, Fahrsicherheitstraining, usw. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W | 433146 | |||
Datum | 15.10.2007 16:05 | 11604 x gelesen | |||
Hallo Christian, zu deinen Fragen: - Rollgliss notwendig? Ja. Bei uns schon, solange wir kein anderes Flaschenzugsystem haben. Kommt bei uns hin und wieder (würde sagen so alle ein bis zwei Jahre) zum Realeinsatz. I.d.R. Bauunfälle. Um Personen mittels Schleifkorbtrage aus Baugruben, Kellergeschossen etc. waagrecht aufzuseilen/hochzuziehen. - Ausbildung notwendig? Ja, auf jeden Fall. Wie (fast) jedes Teil in der Feuerwehr muss man sich damit auskennen und die Handhabung üben. Im Gegesatz zu z.B. einem Schlauch (stark vereinfacht gesprochen) ist können die Folgen bei falscher Handhabung (Absturz) fataler sein.. - Welche Ausbildung? Eine Unterweisung durch den Hersteller, oder jemanden aus einer anderen Feuerwehr, der mit dem Gerät Erfahrung hat sollte reichen. Du brauchst sicher keinen Höhenretter-Lehrgang, wie du schon erkannt hast. - Ausbilder oder alle Nutzer? Da es keine Verpflichtung gibt, dass der Benutzer einen bestimmten Lehrgang braucht, nutzt doch Multiplikatorfunktion. Sorgt dafür, das einige wenige in der Benutzung Erfahrung und Wissen sammeln können, und lasst diese dieses weitergeben. Funktioniert eigentlich sehr gut. Wichtiger ist, dass jeder, der in der Einsatzsituation in die Lage kommen könnte, das Roll-Gliss einsetzen zu müssen, weiß was er tut (nicht nur glaubt, das geht so-und-so). Noch Fragen? Viele Grüße, Sebastian §2, FwG BW: "Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuern (Bränden) und öffentlichen Notständen, [..] Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen." Von Löschen steht hier nichts. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 433148 | |||
Datum | 15.10.2007 16:24 | 11447 x gelesen | |||
Danke für Deine Ausführungen. Geschrieben von Sebastian Hodapp Noch Fragen? Ja. Ich müssten mich mal genau Erkundigen, was der Ausmusterungsgrund für das Gerät war. Aber kann man Teile einzeln ersetzen? Oder erlischt dann die gesamte Betriebserlaubnis? Ich sach mal so: Seil kaputt - im Fachgeschäft ein den Anforderungen entsprechendes neues und gut ist. Oder Gurtzeug im Eimer und das wird einzeln neu beschafft. Oder hat so ein Rollgliss als Gesamtes eine begrenzte Lebensdauer? Ein kompletter Satz soll so um die 1.200 EUR kosten. Wenn man da durch gezielten Einkauf und keiner Verschlechterung der Sicherheit die Kosten verringern kann, warum nicht? Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Pail8 H.8, Hamburg / Hamburg | 433152 | |||
Datum | 15.10.2007 16:40 | 11450 x gelesen | |||
Hallo Christian, frag mal Deine Kameraden, die am Wochenende den TH-Lehrgang in Nordhorn mitgemacht haben, die müssten den Rollgliss eigentlich nun sehr gut beherrschen und könnten auch ihr Erlerntes an die anderen weitergeben ! Gruß Paul aus HH | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W | 433154 | |||
Datum | 15.10.2007 17:02 | 11383 x gelesen | |||
Die Frage wird dir wohl am ehesten der Hersteller beantworten können. Beste Grüße, Sebastian §2, FwG BW: "Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuern (Bränden) und öffentlichen Notständen, [..] Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen." Von Löschen steht hier nichts. | |||||
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Autor | Mich8ael8 D.8, Marl / NRW | 433157 | |||
Datum | 15.10.2007 17:06 | 11564 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannIch sach mal so: Seil kaputt - im Fachgeschäft ein den Anforderungen entsprechendes neues und gut ist Hallo, es ist nur das original Rollgliss Seil zulässig! Google einfach mal nach Rollgliss und Revision, da wirst du schnell Firmen finden, welche dir da eine schnelle Antwort geben. Werbung ist ja nicht so erlaubt hier, oder ;-) Grüße Michael | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 433160 | |||
Datum | 15.10.2007 17:21 | 11444 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael DolegaHallo, es ist nur das original Rollgliss Seil zulässig! Aha, alles klar. Und ich werde mal die Firma mit der Revision ins Auge fassen. Hört sich nach einer Alternative an. Danke. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 433192 | |||
Datum | 15.10.2007 20:01 | 11571 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Hodapp- Rollgliss notwendig? Geschrieben von Sebastian Hodapp I.d.R. Bauunfälle. Um Personen mittels Schleifkorbtrage aus Baugruben, Kellergeschossen etc. Hallo, kann ich mich nur anschließen. Was die Ausbildung angeht ... wenn ich das noch recht in Erinnerung habe, dürften "normale" FA dieses garnicht verwenden (wenn man es genau nimmt) Denn: Absturzsicherung = Nicht im Seil hängen Höhenrettung = im Seil hängend Theoretisch müssten man genau in den Fällen, die SRHT dazu alamieren. Fraglich wäre dann, für was haben manche Feuerwehren das Rollgliss? Geschrieben von ---Christian Bergmann--- Aber kann man Teile einzeln ersetzen? Ich denke, dies sollte schon gehen. Beim Absturzset kauft man auch nicht ein komlett Neues. Geschrieben von ---Michael Dolega--- , es ist nur das original Rollgliss Seil zulässig Es handelt sich doch dabei auch um ein dynamisches Seil. Frage mich gerade, warum da ein Original wieder rein soll?! Wegen des Herstellers Angaben und SIcherheit?! MkG Patricia Alles meine eigene Meinungen. Nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Mich8ael8 D.8, Marl / NRW | 433194 | |||
Datum | 15.10.2007 20:06 | 11392 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Patricia Klott Es handelt sich doch dabei auch um ein dynamisches Seil. Frage mich gerade, warum da ein Original wieder rein soll?! Wegen des Herstellers Angaben und SIcherheit?! Nein, es handelt sich um ein Statikseil, denn sonst müsstest du beim Aufseilen erst mal die ganze "Dynamik" aus dem Seil ziehen, bevor sich die Last bewegt. Dass der Hersteller sich auf ein Seil festlegt ist halt sein Recht, damit ist das Gerät geprüft und zugelassen, also wird dieses Seil verwendet. Fertig. Grüße Michael | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W | 433200 | |||
Datum | 15.10.2007 20:53 | 11452 x gelesen | |||
Geschrieben von Patricia KlottWas die Ausbildung angeht ... wenn ich das noch recht in Erinnerung habe, dürften "normale" FA dieses garnicht verwenden (wenn man es genau nimmt) Denn: Die mir geläufige Definition lautet auf "frei hängende arbeiten". Deswegen ja auch Arbeits- und Sicherungsseil. Wobei die Übergänge da sicher fließend sind. Und im Zweifelsfall wird man beim Vergleich Eintreffzeit SRHT-Gruppe mit Hängetraume wohl trotz hinzu alarmierter SRHT-Gruppe nicht umhinkommen, deren Aufgaben war zu nehmen. Aber das ist ein anderes Thema ;-) Viele Grüße, Sebastian §2, FwG BW: "Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuern (Bränden) und öffentlichen Notständen, [..] Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen." Von Löschen steht hier nichts. | |||||
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Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 433228 | |||
Datum | 15.10.2007 22:32 | 11496 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian HodappGeschrieben von Patricia KlottWas die Ausbildung angeht ... wenn ich das noch recht in Erinnerung habe, dürften "normale" FA dieses garnicht verwenden (wenn man es genau nimmt) Denn: Zitat:"Direkt ins Seil darf sich der FM nur zum Zweck der Selbstrettung begeben (d.h. Lebensgefahr im Verzug), dies geschieht dann im Ausnahmefall ohne Redundanz." "...der FM belastet seine PSA gegen Absturz (Rollgliss/Absturzset) nicht durch freies Hängen. Er ist immer mit den Füssen und/oder Händen und den Füßen zB. an einer Leiter, auf dem Dach etc ..." "...die speziell ausgebildeten FA (Höhenretter) begeben sich u.a. mit dem zu Rettenden, bei der Befreiung aus einer lebensbedrohlichen Lage, ins Seil ..." Das sind seitens Absturzsicherung. Ich meine mich zu erinnern, das das Rollgliss auch soweit darunter fällt?! Korregiert mich, wenn ich falsch liege. MkG Patrica Alles meine eigene Meinungen. Nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W | 433232 | |||
Datum | 15.10.2007 23:35 | 11416 x gelesen | |||
Hi Patricia, ich weiß nicht, was du zitierst, aber es stimmt mit meiner Meinung nach überein. Bei den Einsätzen, die ich vorm Auge habe (Person mittels Korbschleiftrage und Rollgliss aus Klärbecken und Kellergeschoss durch den Treppenraum retten) war es nicht nötig, dass ein FA mit im RollGliss hängt. Also auch keine spezielle Höhenrettung. Oder? Viele Grüße, Sebastian §2, FwG BW: "Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuern (Bränden) und öffentlichen Notständen, [..] Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen." Von Löschen steht hier nichts. | |||||
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Autor | Phil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland | 433240 | |||
Datum | 16.10.2007 09:40 | 11552 x gelesen | |||
Hallo, also das ein Rollgliss komplett auszusondern ist kommt eigentlich nie vor. Den es lassen sich alle Teile die defekt sein können austauschen. Es sit jährlich durch einen Sachkundigen zu prüfen. Dazu steht nach 10 Jahren eine Revision durch eine zugelassen Stelle an. Danach eine Revision alle 5 Jahre. Bei uns sind Rollglissgeräte mit Baujahr 1978 noch in Benutzung. Die Benutzung solle von Personen erfolgen die im Umgang eingewiesen sind. Wichtig ist das immer die 3 Wicklungen auf der Rolle sind. Ein Einbau von losen und festen Rollen erleichtert die Arbeit , erhöht jedoch den Seilbedarf. Eine zusätzliche Sicherung durch ein mitlaufendes Sicherungegerät an einem seperaten Seil hat zu erfolgen. Das Sicherungsseil muß an einem anderem Festpunkt befestigt werden, damit im Fall der Fälle das Sicherungsseil nicht auch die Wirkung verliert sollte der Festpunkt an dem das Rollgliss angeschlagen ist nachgeben. Zu der Diskusion ob 2 Person bei der zu rettenden Person dabei ist oder nicht : Das Rollgliss ist für eine Belastung von 150kg bei Personen ausgelegt. Gruß Philip SK Rollgliss im THW | |||||
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Autor | Phil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland | 433241 | |||
Datum | 16.10.2007 09:46 | 11467 x gelesen | |||
Geschrieben von Patricia Klott Es handelt sich doch dabei auch um ein dynamisches Seil. Frage mich gerade, warum da ein Original wieder rein soll?! Wegen des Herstellers Angaben und SIcherheit?! Hallo , das Seil beim Rollgliss ist ein STATISCHES SEIL, das aus Gründen der Produkthaftung nur durch ein Seil des Herstellers ersetzt werden darf. Dabei gilt zu beachten das die Firma Rollgliss von der Firma Protecta aufgekauft wurde. Protecta verteibt nur noch das Rollgliss R350. Das R300 wird inzwischen von der Fa. Skylotek vertrieben. ABER Steht auf eurem R300 als Hersteller noch Rollgliss muß auch ein Seil von Rollgliss drauf, ohne wenn und Aber Gruß Philip | |||||
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Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 433245 | |||
Datum | 16.10.2007 10:05 | 11390 x gelesen | |||
Geschrieben von Philip Kochdas Seil beim Rollgliss ist ein STATISCHES SEIL Moin, wurde bereits erwähnt ;-) Habe da wohl was durcheinander geworfen. MkG Patricia Alles meine eigene Meinungen. Nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 433266 | |||
Datum | 16.10.2007 12:10 | 11422 x gelesen | |||
Geschrieben von Philip Kochdas Seil beim Rollgliss ist ein STATISCHES SEIL, das aus Gründen der Produkthaftung nur durch ein Seil des Herstellers ersetzt werden darf. [weitere Komplizierung durch Betriebsübergang] Wenn das kein Grund für Ausrüstung von Petzl, Mammut, Edelrid und Co ist... Entsprechendes Flaschenzugsystem vorbereitet in einem Sack, Rücklaufsicherung.... Manuel | |||||
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Autor | Mich8ael8 D.8, Marl / NRW | 433270 | |||
Datum | 16.10.2007 12:25 | 11372 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Manuel Schmidt [weitere Komplizierung durch Betriebsübergang] Ich weiss jetzt nicht wirklich kompliziert daran ist, das Gerät an eine zertifizierte Stelle zur Revision zu schicken und ein neues Seil auflegen zu lassen, oder bei entsprechender Anzahl jemanden zum Sachkundigen ausbilden zu lassen, der einiges an den Geräten reparieren darf (u.a. auch ein neues Seil auflegen). Gerade beim R350 habe ich durch die modularen Rollensysteme ein relativ einfaches System. (welches natürlich Training voraussetzt). Trotz "Betriebsübergang" gibt es immer noch zertifizierte Stellen welche die Geräte überprüfen und Instandsetzen. Grüße Michael | |||||
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