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ThemaBerliner Flughäfen: Werkfeuerwehrleute zur Nachschulung19 Beträge
RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr
 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio433842
Datum18.10.2007 20:2612281 x gelesen
Tach, Post!

Wie die Berliner Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, müssen 31 Werkfeuerwehrangehörige der Berliner Flughäfen Tegel und Tempelhof erstmal zur Grundausbildung (B3 ?) nach Eisenhüttenstadt, bevor sie auf dem Flughafen Schönefeld eingesetzt werden dürfen.

Zu ungebildet für Brandenburg


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen433888
Datum19.10.2007 00:529146 x gelesen
Geschrieben von Christi@n Pannier(B3 ?)

Nein, B1, IIRC machen Brandenburg und Sachsen den zentral an den LFSen (Sachsen auf jeden Fall).

Der Grund ist ja im Artikel recht sachlich beschrieben. Das sind halt US-Firefighter ohne bundesdeutsche Ausbildung (formal, bestimmt gibts viele die bei ner FF sind und so weiter). Heißt nicht, dass die alle keine Ahnung haben, aber formal fehlt ihnen eine Voraussetzung.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorHans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz433999
Datum19.10.2007 14:299010 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamDas sind halt US-Firefighter ohne bundesdeutsche Ausbildung


stimmt so, bei uns in RLP war der Fall ähnlich bei Kollegen der US AirBase Ramstein und Spangdahlem, die nun eine Ausbildung (Prüfung) laut APO genießen, somit auch Chancen haben, mit ihrer Ausbildung anderweitig unterzukommen !


Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...???
Olli

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AutorMike8 G.8, Schorfheide OT Lichterfelde / Brandenburg434187
Datum20.10.2007 18:269119 x gelesen
Angehörige einer anerkannten hauptberuflichen Werkfeuerwehr müssen nach dem brandenburgischen Brandschutzgesetz einen B 1 nachweisen.
Wenn keine vergleichbare Ausbildung vorliegt, dann müssen die betroffenen Kameraden die Schulbank drücken.
Man könnte ja schnell auf den Gedanken kommen, dass eine freiwillige Feuerwehrausbildung für den Dienst in der Berufsfeuerwehr bzw. Freiwilligen Feuerwehr mit hauptberuflichen Kräften ausreicht.
Das kann wohl kaum einer befürworten, oder?


Mit freundlichen Grüßen

Mike Ganzke


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AutorPete8r K8., Gladbeck / NRW434190
Datum20.10.2007 18:538917 x gelesen
Es ist natürlich hart, als "älterer Kollege" noch mal eine Ausbildung zu machen, zumal sich ja nach der Ausbildung an der Tätigkeit nichts ändert. Aber um den Status Quo zu halten, muss es wohl sein. Mike hat recht, eine Ausbildung auf Basis freiwillige oder nebenberufliche Feuerwehr reicht nicht aus.

Gruß Peter


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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW434223
Datum21.10.2007 11:479046 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Mike GanzkeMan könnte ja schnell auf den Gedanken kommen, dass eine freiwillige Feuerwehrausbildung für den Dienst in der Berufsfeuerwehr bzw. Freiwilligen Feuerwehr mit hauptberuflichen Kräften ausreicht.
Das kann wohl kaum einer befürworten, oder?


Wieso nicht? Ist zum Beispiel in den Niederlanden Fakt.


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorMarc8 W.8, Schönewalde / Brandenburg434225
Datum21.10.2007 11:528970 x gelesen
Hallo.

Geschrieben von Christian RiekeWieso nicht? Ist zum Beispiel in den Niederlanden Fakt.

Da sind aber die Grundausbildungen umfangreicher und auch viel zeitintensiver.

MFG
Marc Wille


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AutorMarc8 W.8, Schönewalde / Brandenburg434226
Datum21.10.2007 11:588958 x gelesen
Hallo.
Streiche Grund und setze nur Ausbildungen.
War 2005 für 14 Tage mit holländischen Kameraden in Griechenland. Als wir uns so unter anderem auch über Ausbildungen unterhielten, kamen die fast nicht mehr aus'm Lachen raus, als ich erzählte, das bei uns GF und ZF in 14 Tagen ausgebildet werden.

MFG
Marc Wille


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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW434227
Datum21.10.2007 12:008908 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Marc WilleDa sind aber die Grundausbildungen umfangreicher und auch viel zeitintensiver.

Das stimmt. Will es auch nicht für die derzeitige Ausbildung in D propagieren, aber es ist grundsätzlich möglich!! Die Niederländer sind uns in einigen Dingen um Meilen vorraus!! Siehe z.B. Realbrandausbildung.


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorMich8ael8 K.8, Bergisch Gladbach / NRW434234
Datum21.10.2007 12:399168 x gelesen
Geschrieben von Marc WilleWar 2005 für 14 Tage mit holländischen Kameraden in Griechenland. Als wir uns so unter anderem auch über Ausbildungen unterhielten, kamen die fast nicht mehr aus'm Lachen raus, als ich erzählte, das bei uns GF und ZF in 14 Tagen ausgebildet werden.


Hallo Marc,

ja, die Ausbildung in den Niederlanden ist mit unserer Fw-Ausbildung nicht zu vergleichen.

Was mich aber vielfach bei den Betrachtungen / Vergleichen stört, ist, das man sehr oft
vergisst, dass man doch nicht "mal eben" nach 14 Tagen Schule dann Gruppenführer ist.

Ich kann das nur einmal aus NRW-Sicht darlegen. Alleine um gemäß der Laufbahnverordnung
FF-NRW Brandmeister (also FIII Gruppenführer) werden zu können, ist eine MINDESTDIENSTZEIT
von 5 Jahren nötig (und für den Brandinspektor, also F IV Zugführer, ebenso für den Brand-
oberinspektor, also F/B V I+II, min. 7 Feuerwehrzeit und auch für den Stadt-Brandinspektor
[Wehrführer], also F IV, gelten hier in NRW min destens 7 Jahre Feuerwehr-Ausbildung und
Erfahrung).

In diesen 5 Jahren hat man aber -zumindest in NRW- mindestens 400 Stunden alleine an
Grund-/Fach- und Führungslehrgängen gemäß FwDV 2 besucht.
Bei uns noch ein paar mehr, da wir auch noch eine F II F-Ausbildung als umfangreiche Vor-
bereitung auf den F III-Lehrgang haben.
Ebenso gehören notwendige Fortbildungen sowie etliche Stunden Einsatz- und Übungsdienst
zur Gesamt-Ausbildung.

Wenn Du diese Zeit nur mal vorsichtig auf 100 h pro Jahr (bei uns min. 25 Übungsabende mit
3 h im Jahr + weitere Tätigkeiten sowie Einsätze) schätzt, kommst Du auch noch einmal auf
mindestens weitere 500 Stunden Ausbildung in diesen 5 Jahren, in welchen man schnellstens
zur Ausbildung GF gelangen könnte.

Wenn man diese Mindestzeiten nun einmal addiert, kommt man auf min. 900 Stunden, was
einer Ausbildungszeit für einen Gruppenführer von 22,5 Wochen Vollzeit (Vergleich: BmdF hat
8 Wochen)

Nun geht aber auch nicht jeder den direkten Weg nach "oben", d.h. die Angaben der LVO sind
auch nur Mindestdienstzeiten.

Daher finde ich, kann man die Aussage "GF in 14 Tagen" zumindest für NRW nicht so einfach
in den Raum stellen, denn es sind -wie oben erläutert- ja doch viele weitere Stunden mehr.

Viele Grüße
Michael


>> Eigentlich ist längst schon alles gesagt - nur nicht von jedem! <<

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AutorMich8ael8 K.8, Bergisch Gladbach / NRW434240
Datum21.10.2007 12:568940 x gelesen
Geschrieben von Michael KronenbergGruppenführer von 22,5 Wochen Vollzeit (Vergleich: BmdF hat 8 Wochen)

Upss...

es soll heissen:

Vergleich: BmdF hat auch 8 Wochen (entgegen der Aussage "GF in 14 Tagen)

Zusätzlich muss man im hauptamtlichen Bereich in NRW (gem. VAPmD-Feu) ja
auch noch die 18 monatige B1 Ausbildungszeit (inkl. RS) zum BmdF dazu addieren.

Sorry!


>> Eigentlich ist längst schon alles gesagt - nur nicht von jedem! <<

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW434241
Datum21.10.2007 13:058878 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Michael KronenbergAlleine um gemäß der Laufbahnverordnung
FF-NRW Brandmeister (also FIII Gruppenführer) werden zu können, ist eine MINDESTDIENSTZEIT
von 5 Jahren nötig (und für den Brandinspektor, also F IV Zugführer, ebenso für den Brand-
oberinspektor, also F/B V I+II, min. 7 Feuerwehrzeit und auch für den Stadt-Brandinspektor
[Wehrführer], also F IV, gelten hier in NRW min destens 7 Jahre Feuerwehr-Ausbildung und
Erfahrung).


Dann lies aber nochmal genauer! Wenn ich die Lehrgänge alle zeitlich gebacken bekomme, kann ich nach 3 Jahren nach LVO auf den FIII und nach weiteren 2 Jahren auf den FIV.


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorMich8ael8 K.8, Bergisch Gladbach / NRW434243
Datum21.10.2007 13:159036 x gelesen
Geschrieben von Christian RiekeDann lies aber nochmal genauer! Wenn ich die Lehrgänge alle zeitlich gebacken bekomme, kann ich nach 3 Jahren nach LVO auf den FIII und nach weiteren 2 Jahren auf den FIV.

Mhm,

FM zum OFM = 2 Jahre Mindestdienstzeit
OFM zum UBM = + 1 Jahr Mindestdienstzeit
dann F III- Ausbildung möglich, stimmt
aber UBM zu BM = + 2 Jahre Mindestdienstzeit

und weiter zum ZF

BM zu OBM = + 2 Jahre Mindestdienstzeit
dann F IV - Ausbildung
und Beförderung zum Brandinspektor

Wenn Du die reine Ausbildungszeit zum GF
(ohne Beförderung BM) ansiehst, hast Du recht.

Aber auf den F IV kommst Du erst nach der
Beförderung zum OBM, dann sind wir bei den
7 Jahren. ;)

Gruß
Michael


>> Eigentlich ist längst schon alles gesagt - nur nicht von jedem! <<

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW434247
Datum21.10.2007 13:258999 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Michael Kronenbergaber UBM zu BM = + 2 Jahre Mindestdienstzeit

Übersehen und für schwachsinnig befunden!

Geschrieben von Michael KronenbergAber auf den F IV kommst Du erst nach der
Beförderung zum OBM, dann sind wir bei den
7 Jahren. ;)


ACK.

Grundsätzlich halte ich garnichts von Dienstgraden in der FF. Aber zumindest in NRW wird der Dienstgrad in der Regel noch mit einer Qualifikation verknüpft und ist leider auch mit den Lehrgangsvorraussetzungen am IdF verknüpft. Man kann es also nicht umgehen. Aber Erfahrung an der Dienstzeit festzumachen, ist IMHO absoluter Blödsinn.


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorMart8in 8M., Leipzig / Sachsen434250
Datum21.10.2007 13:338857 x gelesen
Das Gleiche ist doch derzeit bei der Umgestaltung der Leitstellen im Gange.


MkG
Michael


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AutorKers8ten8 N.8, Stuttgart / BaWü434267
Datum21.10.2007 16:388851 x gelesen
Geschrieben von Mike Ganzke
Man könnte ja schnell auf den Gedanken kommen, dass eine freiwillige Feuerwehrausbildung für den Dienst in der Berufsfeuerwehr bzw. Freiwilligen Feuerwehr mit hauptberuflichen Kräften ausreicht.
Das kann wohl kaum einer befürworten, oder?



Hallo,

sehe ich anders - siehe:
http://www.lfs-bw.de/servlet/PB/show/1210888/Lehrgangsbeschreibung%20110%20Laufbahnlehrgang%20mD.pdf

Wie A. Braeutigam schon feststellte, in D haengt eben leider stur alles an ein paar Zertifikaten...


MkG

Kersten

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW434640
Datum23.10.2007 12:348882 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Marc WilleDa sind aber die Grundausbildungen umfangreicher und auch viel zeitintensiver.

Dazu habe ich mal diesen Link gefunden!

Dort wird unteranderem folgendes geschrieben:
Die Freiwillige Helfer sind nicht ehrenamtlich bei der Feuerwehr, sondern nebenberuflich. Sie erhalten Ausbildungen, Übungen und Einsätze bezahlt. Dafür müssen sie aber die gleiche Ausbildung wie Berufsfeuerwehrleute machen.

Die Lehrgänge werden in Vollzeitform und als Abendkurse angeboten. Beide Kursformen enden mit einem Staatlichen Feuerwehrdiplom, das in seiner niedrigsten Stufe die Kenntnisse von Brandbekämpfung, Technischer Hilfeleistung und Atemschutz-Geräteträger umfaßt. Dafür kommen eine dreimontatige Vollzeitform oder von September bis Mai eine neunmonatige Teilzeitform in Frage.


Kann mir jemand sagen, von welcher Stundenzahl wir bei dem Grundlehrgang in NL sprechen? 3 Monate Vollzeit wären für mich jetzt rund 480h. Kann das jemand bestätigen?


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern435155
Datum25.10.2007 09:448877 x gelesen
...warum ???? Könntet Ihr das bitte Begründen !


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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin445900
Datum09.12.2007 18:248974 x gelesen
Geschrieben von Andreas Bräutigam: Nein, B1, IIRC machen Brandenburg und Sachsen den zentral an den LFSen (Sachsen auf jeden Fall).

Der Grund ist ja im Artikel recht sachlich beschrieben. Das sind halt US-Firefighter ohne bundesdeutsche Ausbildung (formal, bestimmt gibts viele die bei ner FF sind und so weiter). Heißt nicht, dass die alle keine Ahnung haben, aber formal fehlt ihnen eine Voraussetzung.

Hallo,

dass die Kollegen über eine US-Ausbildung verfügen, wage ich stark zu bezweifeln.


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