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Thema | Aussonderungspflicht von Ferno Schleifkorbtrage | 3 Beträge | |||
Rubrik | Techn. Hilfeleistung | ||||
Autor | Diet8mar8 W.8, Kirchehrenbach / Bayern | 435821 | |||
Datum | 28.10.2007 10:24 | 16292 x gelesen | |||
Hallo miteinander! Wir benutzen u.a. die Schleifkorbtrage von Ferno (Korbtrage 71) Jetzt wurde uns mitgeteilt, dass diese angeblich nach 1o Jahren ausgemustert werden muss! Dies ist uns völlig unverständlich - da diese Tragen fast unverwüstlich sind. Außer Gebrauchsspuren fehlt dieser Trage nichts. Könnt Ihr mir weiterhelfen, ob diese Aussage stimmt? Gruß Dietmar Dies ist meine eigene, ganz private Meinung. | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 435823 | |||
Datum | 28.10.2007 11:03 | 10437 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar WillertJetzt wurde uns mitgeteilt, dass diese angeblich nach 1o Jahren ausgemustert werden muss! welche Teile? (Ist das ganze womöglich nur auf die zugehörige Spinne bezogen?) Von wem? Die in der GUV G 9102 konnte ich keine definierte Aussonderungspflicht finden. Wenns vom Hersteller stammt, dann möchte er eben nicht über 10 Jahre hinaus geradestehen, ok. Dann habt ihr immer noch die Möglichkeit selbst durch befähigte Person zu prüfen. Wenn die Info nicht von Hersteller stammt: Beim Hersteller anfragen, ob man dort ein Problem sieht. Und falls ein berechtigtes Problem wegen der Materialalterung des Kunststoffs besteht, würde ich im nächsten Beschaffungsgang dann eben sowas auswählen. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Olaf8 S.8, Hirschberg / Baden-Württemberg | 435826 | |||
Datum | 28.10.2007 11:22 | 14606 x gelesen | |||
Hallo Dietmar, da wir ebenso eine Trage Typ 71 verwenden, habe ich vor ein paar Wochen mal direkt bei Ferno angefragt und von einer Mitarbeiterin folgende Aussage erhalten: Sehr geehrter Herr Sebastian, Gruß Olaf | |||||
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