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ThemaEinsatz vor Arbeitsbeginn14 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorEdua8rd 8T., Pförring / Bayern437500
Datum04.11.2007 12:328271 x gelesen
Ich bin zurzeit noch in der Jugendfeuerwehr und werde erst in zwei Jahren zur aktiven Wehr wechseln. Trotzdem will ich mal wissen ob man z.B.
Wenn die Arbeit um 8:00 Uhr anfängt und um sagen wir mal 7:30 der Alarm losgeht, kann man da zum Einsatz mitfahren?
Wer von euch macht das so?
Wenn ja, was habt ihr gemacht (Chef gefragt ...)?

Dake im Voraus für eure Antworten.

Edi


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg437504
Datum04.11.2007 12:426730 x gelesen
Guten Tag

hänge dich am besten an diesen ähnlich gelagerten Thread an:

-> 'Ausrücken vor Schulbeginn?' von Markus Rieger.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorEdua8rd 8T., Pförring / Bayern437788
Datum05.11.2007 13:546675 x gelesen
Mir geht es eher um Leute die soetwas selber machen.

Danke trotzdem für den Beitrag

Edi


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)437796
Datum05.11.2007 14:126599 x gelesen
Geschrieben von Eduard TiminWer von euch macht das so?Ich. Ich habe aber auch einen allgemein äußerst feuerwehrfreundlichen Arbeitgeber, so dass man mich kaum als Maßstab nehmen kann.
Geschrieben von Eduard TiminWenn ja, was habt ihr gemacht (Chef gefragt ...)?Chef ist immer zu fragen! Schon bei der Einstellung sollte man mit offenen Karten spielen, man sagt, das man aktiver Feuerwehrmann ist und fragt, was mit Einsätzen während der Arbeits-/Dienstzeit ist. Und wenn der Chef dann sagt: keine Chance, dann ist das schlichtweg zu akzeptieren, Rechtsvorschriften hin oder her!


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg437801
Datum05.11.2007 14:516681 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Eduard Timin

Wenn die Arbeit um 8:00 Uhr anfängt und um sagen wir mal 7:30 der Alarm losgeht, kann man da zum Einsatz mitfahren?

i.d.R. ja; das sehen die einzelnen Länderfeuerwehrgesetze so vor.

Wenn ja, was habt ihr gemacht (Chef gefragt ...)?

Auf jeden Fall sinnvoll den Chef vorher darauf hinzuweisen, dass man in der FF tätig ist und evtl. mal etwas später zur Arbeit erscheinen kann. Weiterhin sinnvoll den Arbeitgeben rechtzeitig -sobald als möglich- zu benachrichtigen dass man sich im FW-Einsatz befindet und wie lange der Einsatz noch dauern kann. Man sollte sich .soweit es der Einsatz zuläßt- baldmöglichst aus dem Einsatzgeschehen herauslösen lassen.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorEdua8rd 8T., Pförring / Bayern438572
Datum08.11.2007 18:026587 x gelesen
Danke euch für die Tipps. Ich werde mir sie zu Herzen nehmen und dies auch so machen.

Gruß aus Oberbayern

Edi


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AutorGian8non8e R8., Eislingen / Baden Württemberg441746
Datum21.11.2007 18:376639 x gelesen
Hallo Eduard !

Also es ist im Grunde deine Entscheideung ob du diesen Einsatz mitfährst oder nicht aber es wäre ratsam wenn du genau weisst das dieser Einsatz länger dauert dass du dann erst gar nicht hin gehst ! Denn das könnte dich deinen Job kosten.

MfG Raffaele aus Eislingen

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)441760
Datum21.11.2007 19:596591 x gelesen
Geschrieben von Giannone Raffaele denn das könnte dich deinen Job kosten.Das ist Quatsch, wenn man vorher mit seinem Chef drüber gesprochen hat. Ist er dagegen, geht man nicht, ist er dafür, geht man. So einfach ist die Welt.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorGrun8dhe8rr 8P., Hof Meteln / Mecklenburg Vorpmmern448395
Datum21.12.2007 07:386701 x gelesen
Bei einem alram ob nun vor oder während der arbeit ist der arbeitsgeber verpflichtet dir frei zu geben. Er ist auch dazu verpflichtet dir die zeit die du fehlst zu bezahlen.
mfg paul


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AutorAlex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg448421
Datum21.12.2007 10:146691 x gelesen
Bei länger andauernden Eisätzen, es kann ja auch vorkommen das der Einstz von den Nachtstunden bis zum nächsten Mittag oder länger dauert kann vom Träger des Brandschutzes eine Freistellungsbescheinigung angefordert werden, durch diese kann sich der Arbeitgeber den etwaigen Verdienstausfall vom Träger des Brandschutzes ersetzen lassen.




Meine persönliche Meinung! Nich die meiner Institution!


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AutorEdua8rd 8T., Pförring / Bayern448449
Datum21.12.2007 12:226688 x gelesen
Bei einem alram ob nun vor oder während... verpflichtet dir frei zu geben.

Danke für den Beitrag, aber woher weißt du das und ist dies irgendwo Gesetzlich geregelt?

Frohe Weihnachten

wünscht euer Kamerad Edi


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AutorJörg8 S.8, Dänkritz / Sachsen448453
Datum21.12.2007 12:296672 x gelesen
Hallo

Es mag rechtlich richtig sein, das dir dein Arbeitgeber frei geben muss.
In großen Firmen mag das auch meist keinen Interessieren.
Ich kenn da aber ein Beispiel, da hat es einer sehr Übertrieben, hat sehr viel Lehrgänge besucht, musste bei jedem Einsatz dabei sein, auch wenn er auf Arbeit dringend gebraucht wurde. Dann war er noch bei jeder Gelegenheit krank, irgendwann war er entlassen.
Jetzt haben die Arbeitskollegen, die auch in einer Wehr sind das Problem, das sie gar nicht mehr mit dem Wort Feuerwehr den Chefs kommen können.

In kleinen Firmen sieht es da anders aus, entweder der Chef hat gar kein Problem damit, ein ganz großes, oder du musst das selbst entscheiden ob du wegrennen kannst je nach Arbeit.
Wenn es ihm aber nicht passt, das du zur "Feuerwehr rennst", dann findet er auch einen anderen Grund um dich zu entlassen.
Da kann es passieren das du halt der erste bist wenn mal wenig arbeit ist und einer Entlassen werden muss.
Also immer vorher drüber reden, wenn er nicht will dann geht?s halt nicht, weil ohne Arbeit ist auf Dauer auch Sch... .

Ich Hab die Sorgen nicht, ich muss das für mich allein entscheiden, aber im Winter kann ich auch keinen ohne Heizung stehen lassen weil, die Sirene geht.

Grüße Jörg

ein Schönes Fest und einen Guten Rutsch ohne Einsätze


Alles meine Meinung, nicht die meiner Wehr.

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AutorAlex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg448454
Datum21.12.2007 12:336609 x gelesen
Eigentlich im Brandschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes!





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Meine Meinung nicht die meiner Institution!


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AutorStef8an 8A., Poing / By448471
Datum21.12.2007 13:246574 x gelesen
Hallo Edi,

ist gesetzlich im BayFwG in Art. 6 (Dienstpflicht) und Art. 9 (Lohnfortzahlung) klar geregelt. Vielleicht wichtig für Deinen Arbeitgeber: er kann sich bei der Gemeinde Kostenersatz holen (Art. 19).
Weitere Details finden sich in der Ausführungsverordnung und Vollzugsbekanntmachung.

Aber Recht haben und Recht kriegen sind immer zwei paar Schuhe.

Gruss,
Stefan


Aus Umweltschutzgründen: Dieser Beitrag besteht zu 100% aus recycleten Bytes.

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