alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaNeuregelung der Wegerecht StVO §3811 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorBenj8ami8n L8., Schönberg / Schleswig-Holstein439542
Datum13.11.2007 10:098653 x gelesen
Hallo!

In mehreren Foren wird diskutiert das der Paragraph 38 StVO eine Neuregelung umfasst das Fahrzeuge mit blauem Blinklicht jetzt auch Wegerechte ohne Einsatzhorn hat.

Hat jemand diesen Text als Dokument? Als Link oder sonstwas??


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPhil8ip 8K., Bad Segeberg / Schleswig-Holstein439546
Datum13.11.2007 10:297047 x gelesen
Geschrieben von Benjamin LammertIn mehreren Foren wird diskutiert

Welche Foren sollen das denn sein?

Geschrieben von Benjamin LammertParagraph 38 StVO eine Neuregelung umfasst

Mir wäre nicht bekannt, dass der § 38 StVO überarbeitet worden ist.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Philip

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 K.8, Vogtland/ Sachsen / 439549
Datum13.11.2007 10:357003 x gelesen
Geschrieben von Benjamin LammertIn mehreren Foren wird diskutiert das der Paragraph 38 StVO eine Neuregelung umfasst das Fahrzeuge mit blauem Blinklicht jetzt auch Wegerechte ohne Einsatzhorn hat.


...was vielleicht nicht unbedingt vom "Niveau" dieser Foren zeugt.
Selbst wenn ich Änderungspläne in diese Richtung verschlafen habe ist das hier in der Form angeregte absurd.

Vielleicht liegt auch einfach nur eine Verwechslung zwischen Wege- Sonderrechte vor!? Das würde zumindest einen Sinn erkennbar machen.


MkG Sven

-meine Meinung-

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBenj8ami8n L8., Schönberg / Schleswig-Holstein439550
Datum13.11.2007 10:357101 x gelesen
Bei www.wer-weiß-was.de wird es diskutiert!

Zusätzlich ist bei heutigen Führerscheinkurses heute auch so, das die Fahrschüler daraufhin ausgebildet werden, das Einsatzfahrzeuge auch ohne Einsatzhorn Wegerechte habe!!


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen439555
Datum13.11.2007 10:477011 x gelesen
Geschrieben von Benjamin LammertZusätzlich ist bei heutigen Führerscheinkurses heute auch so, das die Fahrschüler daraufhin ausgebildet werden, das Einsatzfahrzeuge auch ohne Einsatzhorn Wegerechte habe!!
Da freu ich mich doch direkt auf die nächste Verbandsfahrt.


Gruß Martin

THW OV-Neuss

Gruppenführer 2.BG - TZ-R/Sp

http://www.thw-neuss.de



Alles meine Pivate Meinung und nicht die des OV-Neuss oder der BA-THW.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPhil8ip 8K., Bad Segeberg / Schleswig-Holstein439556
Datum13.11.2007 10:476974 x gelesen
Geschrieben von Benjamin LammertBei www.wer-weiß-was.de wird es diskutiert!

...ohne Worte...

Wie Sven Keller schon gesagt hat, eine solche Neuregelung ist vollkommen absurd. Wie sollen andere Verkehrsteilnehmer Einsatzfahrzeuge wirksam wahrnehmen, wenn diese ohne SoSi unterwegs sind?

Vielleicht könnte der § 38 StVO ja um diesen Satz ergänzt werden: "Der Kopf jedes Verkehrsteilnehmers hat ständig um 360 Grad zu rotieren, so dass Einsatzfahrzeugen, die mit blauem Blinklicht unterwegs sind, das Wegerecht gewährt werden kann."


Mit kameradschaftlichem Gruß

Philip

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen439557
Datum13.11.2007 10:537059 x gelesen
Geschrieben von Benjamin LammertBei www.wer-weiß-was.de wird es diskutiert!

Zusätzlich ist bei heutigen Führerscheinkurses heute auch so, das die Fahrschüler daraufhin ausgebildet werden, das Einsatzfahrzeuge auch ohne Einsatzhorn Wegerechte habe!!


Leider sind die Foren von wer-weiss-was qualitativ sehr unten angesiedelt. Das sieht man vor allen an der hohen konzentration von anthroposophisch eingestellten Menschen im Bereich Medizin.

Die Ausbildung in der Fahrschule geht ganz klar dahin, dass der PKW im Zweifelsfall platz machen soll und sich keine Gedanken in Richtung "darf der das überhaupt" machen soll. Es soll - gerade für den Fahranfänger - auch einfach gemacht werden. Und mit diesem Verhalten befindet man sich auf der sicheren Seite.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBenj8ami8n L8., Schönberg / Schleswig-Holstein439566
Datum13.11.2007 11:117104 x gelesen
vielen Dank das hier endlich mal einer vernünftig Antwortet!

Alle anderen meinen ja anscheinend das sie hier alles wissen, aber einfach mal normal und adäquat zu antworten!


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 K.8, Vogtland/ Sachsen / 439581
Datum13.11.2007 11:446983 x gelesen
Geschrieben von Benjamin Lammertvielen Dank das hier endlich mal einer vernünftig Antwortet!

1. habe ich meine Meinung über den Wahrheitsgehalt dieser These geäußert- scheinbar auch noch korrekt.

2. habe ich zu bedenken gegeben, dass evtl. eine Verwechslung zw. den Begriffen vorliegen könnte

Was war also an meiner Antwort nicht vernüftig!?

Geschrieben von Benjamin LammertAlle anderen meinen ja anscheinend das sie hier alles wissen, aber einfach mal normal und adäquat zu antworten!

siehe meine Frage oben
By the way- hast du mal bitte die exakte Fundstelle des von dir besagten wer-weiß-was-Threads!?
konnte nämlich nichts entsprechendes finden.


MkG Sven

-meine Meinung-

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW439667
Datum13.11.2007 14:286932 x gelesen
Das halte ich für ziemlichen Nonsens.


- Der Zensur zum Opfer gefallen -

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW439775
Datum13.11.2007 19:137011 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von ---Benjamin Lammert--- Zusätzlich ist bei heutigen Führerscheinkurses heute auch so, das die Fahrschüler daraufhin ausgebildet werden, das Einsatzfahrzeuge auch ohne Einsatzhorn Wegerechte habe!!

Wie lautet dann da inzwischen die entsprechende amtliche Prüfungsfrage?

Einzelne Fahrlehrer haben schon immer mal in Teilbereichen ziemlichen Unfug erzählt. Schwarze Schafe gibts überall, und auch die Guten sind natürlich nicht perfekt.

Wenn ich mich recht erinnere (meine letzte Fahrausbildung liegt ein halbes Jahr zurück) lautet die richtige Antwort für die Annäherung eines Fahrzeugs mit blauem Blinklicht, aber ohne Einsatzhorn sinngemäß "Das Fahrzeug befindet sich auf einer Einsatzfahrt. Sie sollten ihm Platz machen". Das ist doch deutlich was anderes als Wegerechte, auch wenn es natürlich missverstanden werden kann.

Gruß,
Henning


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt