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Thema | Neuregelung der Wegerecht StVO §38 | 11 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Benj8ami8n L8., Schönberg / Schleswig-Holstein | 439542 | |||
Datum | 13.11.2007 10:09 | 8653 x gelesen | |||
Hallo! In mehreren Foren wird diskutiert das der Paragraph 38 StVO eine Neuregelung umfasst das Fahrzeuge mit blauem Blinklicht jetzt auch Wegerechte ohne Einsatzhorn hat. Hat jemand diesen Text als Dokument? Als Link oder sonstwas?? | |||||
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Autor | Phil8ip 8K., Bad Segeberg / Schleswig-Holstein | 439546 | |||
Datum | 13.11.2007 10:29 | 7047 x gelesen | |||
Geschrieben von Benjamin LammertIn mehreren Foren wird diskutiert Welche Foren sollen das denn sein? Geschrieben von Benjamin Lammert Paragraph 38 StVO eine Neuregelung umfasst Mir wäre nicht bekannt, dass der § 38 StVO überarbeitet worden ist. Mit kameradschaftlichem Gruß Philip | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Vogtland/ Sachsen / | 439549 | |||
Datum | 13.11.2007 10:35 | 7003 x gelesen | |||
Geschrieben von Benjamin LammertIn mehreren Foren wird diskutiert das der Paragraph 38 StVO eine Neuregelung umfasst das Fahrzeuge mit blauem Blinklicht jetzt auch Wegerechte ohne Einsatzhorn hat. ...was vielleicht nicht unbedingt vom "Niveau" dieser Foren zeugt. Selbst wenn ich Änderungspläne in diese Richtung verschlafen habe ist das hier in der Form angeregte absurd. Vielleicht liegt auch einfach nur eine Verwechslung zwischen Wege- Sonderrechte vor!? Das würde zumindest einen Sinn erkennbar machen. MkG Sven -meine Meinung- | |||||
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Autor | Benj8ami8n L8., Schönberg / Schleswig-Holstein | 439550 | |||
Datum | 13.11.2007 10:35 | 7101 x gelesen | |||
Bei www.wer-weiß-was.de wird es diskutiert! Zusätzlich ist bei heutigen Führerscheinkurses heute auch so, das die Fahrschüler daraufhin ausgebildet werden, das Einsatzfahrzeuge auch ohne Einsatzhorn Wegerechte habe!! | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen | 439555 | |||
Datum | 13.11.2007 10:47 | 7011 x gelesen | |||
Geschrieben von Benjamin LammertZusätzlich ist bei heutigen Führerscheinkurses heute auch so, das die Fahrschüler daraufhin ausgebildet werden, das Einsatzfahrzeuge auch ohne Einsatzhorn Wegerechte habe!! Da freu ich mich doch direkt auf die nächste Verbandsfahrt. Gruß Martin THW OV-Neuss Gruppenführer 2.BG - TZ-R/Sp http://www.thw-neuss.de Alles meine Pivate Meinung und nicht die des OV-Neuss oder der BA-THW. | |||||
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Autor | Phil8ip 8K., Bad Segeberg / Schleswig-Holstein | 439556 | |||
Datum | 13.11.2007 10:47 | 6974 x gelesen | |||
Geschrieben von Benjamin LammertBei www.wer-weiß-was.de wird es diskutiert! ...ohne Worte... Wie Sven Keller schon gesagt hat, eine solche Neuregelung ist vollkommen absurd. Wie sollen andere Verkehrsteilnehmer Einsatzfahrzeuge wirksam wahrnehmen, wenn diese ohne SoSi unterwegs sind? Vielleicht könnte der § 38 StVO ja um diesen Satz ergänzt werden: "Der Kopf jedes Verkehrsteilnehmers hat ständig um 360 Grad zu rotieren, so dass Einsatzfahrzeugen, die mit blauem Blinklicht unterwegs sind, das Wegerecht gewährt werden kann." Mit kameradschaftlichem Gruß Philip | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 439557 | |||
Datum | 13.11.2007 10:53 | 7059 x gelesen | |||
Geschrieben von Benjamin LammertBei www.wer-weiß-was.de wird es diskutiert! Leider sind die Foren von wer-weiss-was qualitativ sehr unten angesiedelt. Das sieht man vor allen an der hohen konzentration von anthroposophisch eingestellten Menschen im Bereich Medizin. Die Ausbildung in der Fahrschule geht ganz klar dahin, dass der PKW im Zweifelsfall platz machen soll und sich keine Gedanken in Richtung "darf der das überhaupt" machen soll. Es soll - gerade für den Fahranfänger - auch einfach gemacht werden. Und mit diesem Verhalten befindet man sich auf der sicheren Seite. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Benj8ami8n L8., Schönberg / Schleswig-Holstein | 439566 | |||
Datum | 13.11.2007 11:11 | 7104 x gelesen | |||
vielen Dank das hier endlich mal einer vernünftig Antwortet! Alle anderen meinen ja anscheinend das sie hier alles wissen, aber einfach mal normal und adäquat zu antworten! | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Vogtland/ Sachsen / | 439581 | |||
Datum | 13.11.2007 11:44 | 6983 x gelesen | |||
Geschrieben von Benjamin Lammertvielen Dank das hier endlich mal einer vernünftig Antwortet! 1. habe ich meine Meinung über den Wahrheitsgehalt dieser These geäußert- scheinbar auch noch korrekt. 2. habe ich zu bedenken gegeben, dass evtl. eine Verwechslung zw. den Begriffen vorliegen könnte Was war also an meiner Antwort nicht vernüftig!? Geschrieben von Benjamin Lammert Alle anderen meinen ja anscheinend das sie hier alles wissen, aber einfach mal normal und adäquat zu antworten! siehe meine Frage oben By the way- hast du mal bitte die exakte Fundstelle des von dir besagten wer-weiß-was-Threads!? konnte nämlich nichts entsprechendes finden. MkG Sven -meine Meinung- | |||||
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Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 439667 | |||
Datum | 13.11.2007 14:28 | 6932 x gelesen | |||
Das halte ich für ziemlichen Nonsens. - Der Zensur zum Opfer gefallen - | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 439775 | |||
Datum | 13.11.2007 19:13 | 7011 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von ---Benjamin Lammert--- Zusätzlich ist bei heutigen Führerscheinkurses heute auch so, das die Fahrschüler daraufhin ausgebildet werden, das Einsatzfahrzeuge auch ohne Einsatzhorn Wegerechte habe!! Wie lautet dann da inzwischen die entsprechende amtliche Prüfungsfrage? Einzelne Fahrlehrer haben schon immer mal in Teilbereichen ziemlichen Unfug erzählt. Schwarze Schafe gibts überall, und auch die Guten sind natürlich nicht perfekt. Wenn ich mich recht erinnere (meine letzte Fahrausbildung liegt ein halbes Jahr zurück) lautet die richtige Antwort für die Annäherung eines Fahrzeugs mit blauem Blinklicht, aber ohne Einsatzhorn sinngemäß "Das Fahrzeug befindet sich auf einer Einsatzfahrt. Sie sollten ihm Platz machen". Das ist doch deutlich was anderes als Wegerechte, auch wenn es natürlich missverstanden werden kann. Gruß, Henning | |||||
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