News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

Themaausschlussgrund wegen schlechtem Hörvermögen??????????23 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorAlex8and8er 8G., Heilbronn / Baden Württemberg441139
Datum19.11.2007 18:4717518 x gelesen
Hallo,habe da mal eine Frage:

Ich habe mich bei einer großen Berufsfeuerwehr beworben...und habe nun eine Stelle bekommen zum Brandmeisteranwärter.....jetzt folgt nur noch der Ärztliche Test....und da habe ich meine Bedenken.

Hatte vor 5 Jahren einen Fahrradunfall wodurch mein rechtes Gehör zu 70% verschwand....das Trommelfell wurde dadurch nicht verletzt und das Innenohr ist trotzdem noch voll funktionstüchtig...aber halt der übergang vom mittelohr zum Innenohr hat schaden genommen.
ich komm damit super klar...und es ist für mich auch keine Behinderung, da mein linkes Gehör zu 100% funktioniert.ich höre eigentlich alles was ich auch hören will....

Habe aber beim Vorstellungsgespräch natürlich nichts davon erzählt.....

Jetzt zu der Frage: Wäre das ein Ausschlussgrund bei der Berufsfeuerwehr bzw im Rettungsdienst?
Was wäre wenn man eine schriftliche Erklärung abgibt, das bei berufsunfähigkeit die BF bzw die Stadt keine kosten für mich tragen muss.
Ist es überhaupt wichtig das man ein 100% Hörvermögen für den Beruf braucht???

die BF wird nicht alle Anwärter übernehmen können nach der Ausbildung.

Ich habe zur Zeit einen festen Job.....daher ist es sehr riskant....da ich weiß das das Gesundheitsamt, wo der Test stattfinden wird kein richtigen Hörtest macht....der Arzt redet kurz leise mit jemanden und wenn man das gehört hat ist der Hörtest dadurch bestanden....

bitte schreibt mir eure Meinung....


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg441147
Datum19.11.2007 19:0915670 x gelesen
Geschrieben von Alexander Gemsing
bitte schreibt mir eure Meinung....

Ich bin der Meinung das hier wahrscheinlich alle "Wichtigen" der großen deutschen BFs mitlesen und falls dein Name und dein Wohnort korrekt sind, du dir keine Gedanken darum machen musst, dass der Amtsarzt das nicht schon weiss wenn du ankommst.


Gruß,

Jens

-Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben-

Feuerwehr Wernau

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz441164
Datum19.11.2007 20:1215883 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Alexander Gemsingich komm damit super klar...und es ist für mich auch keine Behinderung, da mein linkes Gehör zu 100% funktioniert.ich höre eigentlich alles was ich auch hören will....

Kann ich mir so nicht vorstellen, ein Höhrverlust von 70% bedeutet das Du auf einem Ohr eine "an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit" hast. Wurde Dir deswegen bzw. hast Du deswegen einen GdB beantragt? Ich könnte mir vorstellen das es da mindest 20% Erwerbsminderung gibt (mit etwas Glück sogar 30%).

Leider hast Du diese "körperliche" Einschränkung bei Deinem Vorstellungsgespräch nicht erwähnt. Damit hast Du Dich nach meiner Ansicht schon selbst für den Beruf disqualifiziert. Selbst wenn Du mit etwas Glück durch den Hörtest bestehst, was ist wenn das währende Deiner Anwärterzeit herauskommt? Selbst wenn das kein Ausschlussgrund währe, Du hast dies bei Deinem Vorstellungsgespräch arglistig verschwiegen. Das könnte Dir sehr negativ ausgelegt werden.

Geschrieben von Alexander GemsingIst es überhaupt wichtig das man ein 100% Hörvermögen für den Beruf braucht???

Nach meiner Ansicht auf jedem Fall.

Gruß vom Berg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung!
Wenn Dir, verehrte Leser, etwas allzu fragwürdig oder "extrem" erscheint, gehen Sie bitte davon aus, dass es ironisch gemeint ist.
Ich bin grundsätzlich ein Freund des feinsinnigen Humors und beißender Satire, also nehmt nicht alles was ich verlauten lasse so bitter ernst und legt nicht immer jedes Wort von mir auf die Goldwaage!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg441165
Datum19.11.2007 20:1615509 x gelesen
Geschrieben von Jakob Theobald
Du hast dies bei Deinem Vorstellungsgespräch arglistig verschwiegen.

Ich würde sagen, solange beim Vorstellugnsgespräch nicht explizit nach körperlichen Einschränkungen gefragt wird, hätte er keinen Grund gehabt das dort zu erwähnen.

Allerdings wird er beim Arzt den "Standard-Behörden-Gesundheitsfragebogen" ausfüllen müssen wo nach allen möglichen bisher dagewesenen Erkrankungen etc. gefragt wird.

Werden hier wissentlich falsche Angaben gemacht udn es kommt später raus kann er dann m.E. seinen Kittel an den Nagel hängen.


Gruß,

Jens

-Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben-

Feuerwehr Wernau

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü441166
Datum19.11.2007 20:1615659 x gelesen
Geschrieben von Alexander GemsingIst es überhaupt wichtig das man ein 100% Hörvermögen für den Beruf braucht???


Vielleicht nicht 100%, aber Richtungshören und erkennen von akustischen Gefahrensignalen ist im Feuerwehrdienst durchaus sehr wichtig.

Wenn Du Dir nachstehenden empfohlenen Untersuchungsumfang für die Atemschutztauglichkeit ansiehst, kannst Du davon ausgehen daß bei einer Einstellungsuntersuchung der präzise gemessene Hörtest dabei ist.

Un wie der Vorredner schon schrieb: Jetzt bei Dir sowieso...

----------------------------von Atemschutzunfälle.de:
Untersuchungsumfang

Der im Grundsatz 26.3 beschriebene Umfang der Untersuchung stellt eine Empfehlung an den untersuchenden Arzt dar, bei der dieser prinzipiell Entscheidungsspielräume hat.
Aufgrund der hohen körperlichen und psychischen Belastung von Atemschutzgeräteträgern der Feuerwehr und den damit verbundenen Risiken für die Sicherheit und Gesundheit nicht nur des einzelnen Atemschutzgeräteträgers, sondern auch seiner Einsatzkollegen, sollte sich jedoch der Untersucher eng an die im G 26.3 formulierten Vorgaben halten.

Die Untersuchung besteht aus:

Befragung durch den Arzt (Anamnese),
körperliche Untersuchung mit Otoskopie (Inspektion der Gehörgänge und Beurteilung der Trommelfelle),
Sehtest,
Hörtest,
Lungenfunktionsprüfung (Spirometrie),
Belastungs ? EKG (Ergometrie),
gegebenenfalls Röntgenuntersuchung von Herz und Lunge (Röntgen-Thorax)
und einer Urinanalyse.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDirk8 J.8, Edmonton / Alberta441175
Datum19.11.2007 20:4915829 x gelesen
Geschrieben von Alexander GemsingIst es überhaupt wichtig das man ein 100% Hörvermögen für den Beruf braucht???

Geschrieben von Jakob TheobaldNach meiner Ansicht auf jedem Fall.


Nach der ganzen Brillendiskusion hier im Forum warum denn nicht?!
Wenn BF's BLINDE einstellen sollen, warum dann nicht auch TAUBE??
Mit Hoerhilfe natuerlich!!

Gruss,
Dirk


CIVILIAN FRIENDS: Bail you out of jail and tell you what you did was wrong.
FIRE DEPARTMENT FRIENDS: Would be sitting next to you saying, "Damn...we screwed up...but man that was fun!"

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)441177
Datum19.11.2007 20:5215734 x gelesen
Wie verhält sich ein Hörgerät eigentlich unter Einsatzbedingungen? Könnte da evtl. doch ein kleiner Unterschied zur Sehhilfe vorliegen?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDirk8 J.8, Edmonton / Alberta441182
Datum19.11.2007 21:0115540 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppWie verhält sich ein Hörgerät eigentlich unter Einsatzbedingungen? Könnte da evtl. doch ein kleiner Unterschied zur Sehhilfe vorliegen?


Mmh, gute Frage! Wenn man den Extremfall annimmt, denke ich mir, dass wenn dein Hoergerat unter deinem Helm/ Nomexhaube/Hollandtuch anfaengt zu schmilzen, hast du ganz andere Probleme als eben dieses Hoergeraet :-o

Gruss,
Dirk


CIVILIAN FRIENDS: Bail you out of jail and tell you what you did was wrong.
FIRE DEPARTMENT FRIENDS: Would be sitting next to you saying, "Damn...we screwed up...but man that was fun!"

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü441187
Datum19.11.2007 21:1915751 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppWie verhält sich ein Hörgerät eigentlich unter Einsatzbedingungen? Könnte da evtl. doch ein kleiner Unterschied zur Sehhilfe vorliegen?

Neben den zu warmen Betriebsbedingungen und der in der Regel nicht vorhandenen Ex-Zulassung ein ganz banales Problem: Funken dürfte damit nicht klappen, wiel es zum Einen interessante Rückkopplungen gibt, zum Anderen genau der Frequenzbereich der FW-funküblichen Pieptöne besonders effizient verstärkt wird.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)441189
Datum19.11.2007 21:2715525 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleFunken dürfte damit nicht klappen, wiel es zum Einen interessante Rückkopplungen gibt, zum Anderen genau der Frequenzbereich der FW-funküblichen Pieptöne besonders effizient verstärkt wird.Damit wären, abgesehen von der gesundheitlichen/rechtlichen Seite, auch praktische Gründe genannt, die eine FW-Tätigkeit Hörgeschädigter zum Roulettespiel machen.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW441192
Datum19.11.2007 21:3315596 x gelesen
Geschrieben von --_Josef Mäschle--- Neben den zu warmen Betriebsbedingungen und der in der Regel nicht vorhandenen Ex-Zulassung

Das Hörgerät muss nicht mehr Temperatur vertragen als die Haut, auf dem es getragen wird.

Weiterhin wurde schon glaubhaft von einer Feuerwehr berichtet, die Ex-geschützte Hörgeräte beschafft hat, nachdem sie herausgefunden hat, dass sie einen Hörgeräte-Träger eingestellt hatte...


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8M., Lohne / Niedersachsen441207
Datum19.11.2007 22:3015650 x gelesen
Hallo
Geschrieben von Josef MäschleNeben den zu warmen Betriebsbedingungen und der in der Regel nicht vorhandenen Ex-Zulassung ein ganz banales Problem: Funken dürfte damit nicht klappen, wiel es zum Einen interessante Rückkopplungen gibt, zum Anderen genau der Frequenzbereich der FW-funküblichen Pieptöne besonders effizient verstärkt wird.

Ich kenne mindestens 4 Kollegen/Kameraden mit Hörgerät und sie haben allesamt noch ihre G26 und werden entsprechend auch als AGT eingesetzt, bisher hat auch das Funken geklappt genauso wie der Innenangriff.

Gruß T. Mönnich


Ich bin für meine Ironie bekannt, aber eine Freiheitsstatue in den USA aufzustellen wäre selbst mir nicht eingefallen!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü441275
Datum20.11.2007 09:2915477 x gelesen
Geschrieben von Henning KochDas Hörgerät muss nicht mehr Temperatur vertragen als die Haut, auf dem es getragen wird.


Stimmt so zumindest gnerell meines Wissens nicht ganz. Zumindest einige Geräte werden nach dem Tragen definiert mit 80° C "ausgeheizt", um Feuchtigkeit zu beseitigen.

Aber bei einer umfassenden GA sollte ich mich nunmal auch damit befassen, wie sich das Produnkt bei "vorherzusehender" Beaufschlagung über das normale Maß hinaus verhält...Allein die Reinigung bei Rußbeaufschlagung stelle ich mir interessant vor.

Geschrieben von Henning KochWeiterhin wurde schon glaubhaft von einer Feuerwehr berichtet, die Ex-geschützte Hörgeräte beschafft hat, nachdem sie herausgefunden hat, dass sie einen Hörgeräte-Tr

Es gibt zumindest zwei Produkte mit Exam- Zulassung für Zone 0 Unter Tage.
Deshalb schrieb ich auch: "In der Regel" ohne ;-)
Aber da gehe ich auch von einem diskreten Preisaufschlag von 200% gegenüber einem vergleichbaren Normalmodell aus.

Die BG Chemie sieht das Problem für Zone 1 und 2 aber auch mit normalen Hörgeräten nicht so kritisch:
Link.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz441298
Datum20.11.2007 10:2915555 x gelesen
Geschrieben von Josef Mäschle der in der Regel nicht vorhandenen Ex-Zulassung

Es gibt welche mit Ex-Zulassung.
Kosten ordentlich Geld, aber es gibt sie.


Geschrieben von Josef MäschleFunken dürfte damit nicht klappen, wiel es zum Einen interessante Rückkopplungen gibt, zum Anderen genau der Frequenzbereich der FW-funküblichen Pieptöne besonders effizient verstärkt wird.
Sollte die Fw andere Funkgeräte und andere Pieptöne verwenden als der Rettungs- und Sanitätsdienst?

Von dort habe ich noch von keinen durch Hörgeräte verursachten Funkprobleme gehört.


Manuel


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJens8-Ei8ke 8S., Grevenbroich / NRW441331
Datum20.11.2007 11:4415664 x gelesen
Du solltste Dich aber auch Fragen, ob Du Dir der Verantwortung für diesen Beruf, für Deine Kollegen und für die Menschen denen Du helfen willst bewusst bist.
Wenn Du in einer lauten Umgebung (fast alle Einsatzstellen), bekleidet mit Flammschutzhaube und einem Helm, der je nach Bauart ein Teil der Ohren bedeckt, unter PA eine Anweisung von der Seite mit dem geschädigten Ohr erhältst, bist Du sicher, dass Du diese richtig verstehen kannst? Das gelingt schon Kollegen ohne Hörschädigung nicht immer. Was ist, wenn Du die Anweisung falsch verstehst, dadurch z. B. einen löschtaktischen Fehler begehst und Dir und Deinen Kollegen eine Verbrühung oder schlimmeres zufügst? Was, wenn Du Hilferufe durch die Schädigung nicht hörst?
Mit Hörgerät im Einsatz? Sicher! Aber ausgerechnet dann ist der Akku leer oder technischer defekt tritt ein. Sicherlich nicht auszuschließen, oder?
Sei Verantwortungsbewusst und lass das mit der Feuerwehr. Vergiss bitte nicht, dass im Alter das Gehör nur noch schlechter wird. Was dann? Hausposten und Sozialstellen gibt es kaum noch. Und wegen Dienstuntauglichkeit mit geringen Bezügen in Frühpension ist ohne große Reserven ein finanzielles Fiasko. Informiere Dich mal, was Du je nach Alter für Pensionsbezüge erhältst. Dann rechne noch die private Krankenversicherung davon runter und stell Dir vor, Du hast gerade gebaut und musst ein Haus und Kinder finanzieren.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü441375
Datum20.11.2007 13:1315646 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtSollte die Fw andere Funkgeräte und andere Pieptöne verwenden als der Rettungs- und Sanitätsdienst?

Meines Wissens benutzt der Regelrettungsdienst Handsprechfunkgeräte eher selten.
Damit rückt die Antenne I. d. R schon deutlich weiter vom Ohr weg.

Geschrieben von Manuel SchmidtVon dort habe ich noch von keinen durch Hörgeräte verursachten Funkprobleme gehört.

Daß Du es noch nicht gehört hast muß nicht zwangsläufig heißen daß es das Problem nicht gibt ;-)

Und es ensteht auch kein "Funkproblem", (Sorry wenn ich mich dahingehend nicht exakt ausgedrückt habe) sondern recht unangenehme Rückkopplungen bzw. sehr laute Verstärkungen bestimmter Frequenzen im Hörgerät des Trägers.

Vielleicht ist Dir der Effekt mit dem Mobiltelefon und dem Pfeifen bekannt?


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW441395
Datum20.11.2007 14:2715660 x gelesen
Spätestens nach deinem ersten Gehaltseingang machst du dich dann auch noch eines makelbehafteten Betrugs schuldig, wie er durch geltenden Rechtsprechung regelmäßig bejaht wird.

Durch das Verschweigen des Höhrschadens (Täuschungshandlung) erregst du beim Arbeitgeber einen Irrtum, da er annimmt, dass du vollständig tauglich bist. Dieser Irrtum hat zur Folge, dass du eingestellt wirst. Durch den Erhalt deines ersten Gehalts (sog. Vermögensverfügung) hat der Arbeitgeber dann sogar einen vermögenswirksamen Schaden, da er für die Ausbildung eines voll tauglichen Brandmeisters zahlt und dieser faktisch von Anfang an nicht vorhanden ist.

Da ist es auch unerheblich, ob der Arzt bei der Untersuchung derartiges festgestellt hat oder nicht! Die Frage nach Vorschäden wird heute ja immer in den Fragebögen und auch nochmal vom Arzt abgefragt!

Kenne einen Musterfall, bei welchem der Bewerber eine chronische Entzündung und einen Augenschaden wahrheitswidrig verschwiegen hat.

Wie gesagt ist dieser Betrug als sog. "makelbehafteter Betrug" durch Rechtsprechung so definiert und wenn der Arbeitgeber nach der Feststellung des verschwiegenen Makels Anzeige erstattet, hängt dir auch noch die Staatsanwaltschaft ein derartiges Betrugsdelikt an und zivilrechtlich wirst du auf die Rückzahlung der ausbezahlten Gehälter verklagt!

Derartige Dinge haben i. d. R. kurze Beine und kommen früher oder später ans Tageslicht!

Ebenso hört man mit einer 70%igen Schädigung auf einem Ohr nicht mehr das was man hören will. sondern nur noch das was die restlichen 30% zulassen! Man gewöhnt sich als Betroffener nur an den Umstand und empfinden diesen nach einiger Zeit als normal! Bei der Einstellung ist hierbei auch eine Prognose für die Zukunft maßgebend! Wer heute schon einen 70%igen Hörschaden auf einem Ohr aufweist, wird im fortlaufenden Alter bestimmt noch schlechter hören. Selbst wenn die Leistung aktuell noch ausreichend sein sollte Eine derartige Negativprognose würde dir bei uns die Einstellung zu 100%ig verbauen.

so long

Jürgen


Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz441403
Datum20.11.2007 14:5615645 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferWer heute schon einen 70%igen Hörschaden auf einem Ohr aufweist, wird im fortlaufenden Alter bestimmt noch schlechter hören.

Daher bist du vermutlich auch gegen die Einstellung von Personen die eine Sehhilfe benötigen?
Denn wenn diese jetzt schon schlecht sehen, werden sie im fortlaufenden Alter bestimmt noch schlechter hören.

Ich wüsste nicht, weshalb man es mit einem Hörschaden nicht genauso handhaben können sollte, wie mit mangelnder Sehkraft:
Mindestanforderungen, die ohne Hilfsmittel erreicht werden müssen
Mindestanforderungen die mit Hilfsmittel erreicht werden müssen.

Sollte das bei einer Hörschwäche ein größeres Problem darstellen, als bei einer Sehschwäche?
Wenn ja, warum?


Manuel


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz441404
Datum20.11.2007 14:5815645 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleMeines Wissens benutzt der Regelrettungsdienst Handsprechfunkgeräte eher selten.
Oh, dann mache ich etwas falsch...

Geschrieben von Josef MäschleDaß Du es noch nicht gehört hast muß nicht zwangsläufig heißen daß es das Problem nicht gibt ;-)
Ich habe den mir bekannten Hörgeräteträger diesbezüglich mal gefragt.
Er hat Probleme mit Funk und mit Handys verneint.

Geschrieben von Josef MäschleVielleicht ist Dir der Effekt mit dem Mobiltelefon und dem Pfeifen bekannt?
Du meinst die Einstrahlung der HF des Handys in den mies abgeschirmten NF-Teil von Tonwiedergabegeräten?


Manuel


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW441414
Datum20.11.2007 15:3015596 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtDaher bist du vermutlich auch gegen die Einstellung von Personen die eine Sehhilfe benötigen?
Denn wenn diese jetzt schon schlecht sehen, werden sie im fortlaufenden Alter bestimmt noch schlechter hören.


Nein! Da bin ich falsch verstanden worden! Wer die gesetzten Mindestleistungen erbringt, der kann natürlich nicht ohne einen realen Grund mit einer Negativprognose für die Zukunft belegt werden. Ich bin davon ausgegangen, dass der 70%ige Hörschaden da schon deutlich über den Werten der Mindestleistungen liegt.

Natürlich würde ich als Arbeitgeber auch darauf achten, dass ich möglichst eine Bestenauslese mache und da kann der Brillenträger (auch mit noch ausreichender Sehleistung) ins Hintertreffen geraten.

so long

Jürgen


Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJens8-Ei8ke 8S., Grevenbroich / NRW441421
Datum20.11.2007 15:5215488 x gelesen
Ich habe meine Maskenbrille tragenden Kollegen gefragt, denen ist noch nie eine Brille aus der Befestigung gerutscht. Das extra fürs Walking angepasste und beschaffte Hörgerät meines Opas hat aber schon mal seine Position verändert oder ist gar schon mal aus dem Ohr gefallen.

Wenn ich unter Flammschutzhaube und Helm mit PA Probleme mit einem verrutschten Hörgerät bekomme, oder dieses auf Grund von Feuchtigkeit, Beanspruchung, Wärme oder Akkuschwäche nicht sachgemäß funktioniert, dann ist das ein sehr ernstes Problem (siehe auch mein erster Beitrag zu diesem Thema).


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü441464
Datum20.11.2007 18:1615589 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtOh, dann mache ich etwas falsch...

Nach meinen Erfahrungen setzt der RD sowas eher selten bei Großveranstaltungen und MANV ein, aber das mag mit ausreichend vielen Relais anders sein...

Geschrieben von Manuel SchmidtIch habe den mir bekannten Hörgeräteträger diesbezüglich mal gefragt.
Er hat Probleme mit Funk und mit Handys verneint.


Das iat natürlich die statistische Bandbreite schlechthin...

Geschrieben von Manuel SchmidtDu meinst die Einstrahlung der HF des Handys in den mies abgeschirmten NF-Teil von Tonwiedergabegeräten?

nein, extreme Verstärkung bestimmter Tonfrequenzen durch das Telefon (ich vermute durch den Sender) durch Schwingkreise o. ä. Effekte.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz441470
Datum20.11.2007 18:3815531 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleNach meinen Erfahrungen setzt der RD sowas eher selten bei Großveranstaltungen und MANV ein, aber das mag mit ausreichend vielen Relais anders sein...

nein, keine Relais.
Ich habe das 2m-HFuG aber immer in der Jacke und auch meist an.
Von der Kommunikation mit den NEF ("Was mitbringen?", "Welche Etage?") oder für den Kollegen schnell hochzurufen der unten die Trage fertig macht, FirstResponder,...

Ansonsten bin ich durchaus auch im Bereich des Sanitätsdienstes involviert.


Geschrieben von Josef MäschleDas iat natürlich die statistische Bandbreite schlechthin...
Mehr Hörgeräteträger in BOS-Kreisen kenne ich leider nicht persönlich.
Aber es scheint zumindest mit einem bestimmten Hörgerät da keine Probleme zu geben.


Manuel


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt