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ThemaPromillegrenze bei Fahrten unter Sosi29 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorRein8er 8H., Rosport / Entfällt441627
Datum21.11.2007 14:0711371 x gelesen
In Luxemburg wurde kürzlich die allgemeine Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 gesenkt. Für Fahrer von Einsatzfahrzeugen unter Sosi liegt die Grenze bei 0,2. Gibt es empirische Daten zur substanzinduzierten Unfallhäufigkeit bei Fahrten unter Sondersignal ?


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)441636
Datum21.11.2007 14:249966 x gelesen
Das macht mir die Luxemburger doch direkt sympatisch. Als in einem Land jenseits der hohen Berge die Promillegrenze abgesenkt wurde, lief die Feuerwehr Sturm, und es wurde eine Sonderregelung getroffen, dass Feuerwehrfahrzeuge dort mit höherem Alkoholpegel als normale Fahrzeuge bewegt werden dürfen.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorPaul8 S.8, Olingen / n.a.441639
Datum21.11.2007 14:259842 x gelesen
Hallo Rainer,

Du brauchst keine empirische Daten zur substanzinduzierten Unfallhäufigkeit bei Fahrten unter Sondersignal zu bemühen. Lies mal die Tageszeitungen von heute durch. War alles bloss ein grosses Missverständnis. Eine Gesetzesänderung soll die Grenze für die Feuerwehr wieder auf 0,5 anheben. Also, erfolg auf der Ganzen Linie für den Feuerwehrverband.

In diesem Sinne,

Prost!

Paul


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AutorPaul8 S.8, Olingen / n.a.441640
Datum21.11.2007 14:279733 x gelesen
Hallo,

Tut mir Leid dich enttäuschen zu müssen (siehe mein anderes Posting). Sind wir also doch nicht so sympatisch ;-)

Gruss,

Paul


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AutorRein8er 8H., Rosport / Entfällt441642
Datum21.11.2007 14:299749 x gelesen
Der Sturm hier fällt eher bescheiden aus. Man möchte die Ausführungsbestimmungen so gestaltet sehen, dass zumindest die gleiche Grenze von 0,5 gilt. Anders wäre es durchaus möglich, dass Einsatzkräfte mit dem Privat-Pkw noch in der Legalität zum Gerätehaus fahren dürften, aber kein Einsatzfahrzeug mehr steuern dürften....


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AutorRein8er 8H., Rosport / Entfällt441645
Datum21.11.2007 14:329725 x gelesen
...besten Dank für die Info. Ich bin hier so mit dem Forum beschäftigt, dass ich nicht zum Lesen der tagespresse komme....Grins
Es geht halt nix über den feuerwehreigenen Juristen....


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AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW442016
Datum22.11.2007 17:479782 x gelesen
Hallo.

es gibt Untersuchungen, nach denne die Häufigkeit von Fahrfehlern und Ausfallerscheinungen und dadruch verursachte Unfälle zwischen 0,0 und 0,3 Promille relativ leicht ansteigt. Ab 0,5 Promille gibt es einen merklichen und vor allem aprubten Anstieg.

Dies wird auch auf Fahrten mit SoSi zutreffen.


- Der Zensur zum Opfer gefallen -

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AutorThom8as 8M., Lohne / Niedersachsen442029
Datum22.11.2007 18:449808 x gelesen
Hallo
also meiner bescheidenen Meinung nach haben Kollegen/Kameraden mit Alkohol im Blut, egal wieviel, nichts im Einsatz verloren.

Gruß T.Mönnich


Ich bin für meine Ironie bekannt, aber eine Freiheitsstatue in den USA aufzustellen wäre selbst mir nicht eingefallen!

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg442030
Datum22.11.2007 18:509752 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Thomas Mönnichalso meiner bescheidenen Meinung nach haben Kollegen/Kameraden mit Alkohol im Blut, egal wieviel, nichts im Einsatz verloren.

Im Grundsatz gebe ich dir recht. Wobei die 0 Promille-Grenze da einfach nicht durchzuhalten ist.

Das Alkohol im Einsatz generell ein Thema ist kann ich bestätigen. Ich kenne Fälle wo Führungskräfte besoffen im Einsatz waren ...


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorVolk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen442031
Datum22.11.2007 18:539850 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas Mönnich
also meiner bescheidenen Meinung nach haben Kollegen/Kameraden mit Alkohol im Blut, egal wieviel, nichts im Einsatz verloren.

Grundsätzlich stimme ich dir zu, nur was machst du Samstag Nacht oder Silvester, wo ein Grossteil der Kameraden mehr oder weniger getrunken hat? Im Vorfeld Alkohol verbieten?

Hier sollte man m. E. mit dem GMV vorgehen. In kleinen Dosen ok, bei mehr als z.B. 0,8 Atü kein Einsatz mehr.


Gruß,
Volker

Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten!

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg442034
Datum22.11.2007 18:599771 x gelesen
Geschrieben von Volker EhrhardtGrundsätzlich stimme ich dir zu, nur was machst du Samstag Nacht oder Silvester, wo ein Grossteil der Kameraden mehr oder weniger getrunken hat? Im Vorfeld Alkohol verbieten?


Evtl. über Bereitschaften nachdenken (z.B. Silvester). Und im Vorfeld an den GMV der Einsatzkräfte wenden. Ggf. Nachbarwehrne hinzuziehen.


Geschrieben von Volker EhrhardtHier sollte man m. E. mit dem GMV vorgehen. In kleinen Dosen ok, bei mehr als z.B. 0,8 Atü kein Einsatz mehr.

Ich möchte gar niemanden mit 0,8 Promille auf dem Auto dabei haben.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorSven8 K.8, Hamburg / Hamburg442036
Datum22.11.2007 19:089739 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Volker Ehrhardtnur was machst du Samstag Nacht oder Silvester, wo ein Grossteil der Kameraden mehr oder weniger getrunken hat? Im Vorfeld Alkohol verbieten?

Wenn es sich herausstellt, dass dies ein Problem ist, dann muss man darauf reagieren. Wechselnde Bereitschaftsdienste sind eine Lösung. Eine Sylvesterfeier im Feuerwehrhaus ohne Alkohol für die Feuerwehrangehörigen wird hier zB recht gut angenommen.

Geschrieben von Volker Ehrhardtn kleinen Dosen ok, bei mehr als z.B. 0,8 Atü kein Einsatz mehr.

Ich möchte nicht von jemandem der alkoholisiert ist, gerettet werden. Also mute ich es auch niemandem zu. Alles was durch die Verdauung und Medikamente verursacht wird, lässt sich in meinen Augen nicht verhindern. Das bewusste Trinken von Alkohol und der Einsatzdienst vertragen sich ganz einfach nicht. Das ist GMV.


Beste Grüße Sven

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AutorKlau8s P8., Jülich - Stetternich / NRW442041
Datum22.11.2007 19:329805 x gelesen
einen schönen guten Abend .....

Geschrieben von Jürgen M@yer
Im Grundsatz gebe ich dir recht. Wobei die 0 Promille-Grenze da einfach nicht durchzuhalten ist.

Ich denke, hier sind "wir in Deutschland" nicht konsequent genug - andere Länder, z. Bsp. Ungarn, machen es uns ja schon lang genug vor.

Zudem wäre ich strikt dagegen, hier für "das Blaulichtmiliöh" eine Sonderregelung zu schaffen.

mkg Klaus


***** ..... bevor ich mich jetzt aufrege ..... *****

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)442043
Datum22.11.2007 19:389738 x gelesen
Geschrieben von Klaus Pilgerandere Länder, z. Bsp. Ungarn, machen es uns ja schon lang genug vor. Wie ist da die Regelung? O-Promille-Grenze? Gibt es eine Sonderregelung dort?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorKlau8s P8., Jülich - Stetternich / NRW442048
Datum22.11.2007 20:089820 x gelesen
einen schönen guten Abend

Geschrieben von Sebastian Krupp
Wie ist da die Regelung? O-Promille-Grenze? Gibt es eine Sonderregelung dort?

in Ungarn ist grundsätzlich 0,0 Promille gesetzlich festgelegt, es gibt m. E. nach keine Ausnahmeregelung für Feuerwehr, RD oder ähnliches.

Die ungarische Polizei ist berüchtigt für ihre Kontrollen!

In etlichen Gesprächen mit ungarischen Feuerwehr- Kameraden stehen diese 100% hinter dieser Regelung und fanden die geltende Regelung für Deutschland "etwas kompliziert" ....

mkg Klaus


***** Projekt KDUFR ... Kameradschaftskreis Deutsch - Ungarischer Feuerwehren und Rettungsdienste ..... Info`s gibts beim Schreiber dieses Betrages .... *****


***** ..... bevor ich mich jetzt aufrege ..... *****

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)442049
Datum22.11.2007 20:109869 x gelesen
Danke für die Aufklärung. Umso schwieriger zu verstehen, warum diese Grenze in D so nicht haltbar sein soll.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorKlau8s P8., Jülich - Stetternich / NRW442051
Datum22.11.2007 20:299754 x gelesen
einen schönen guten Abend ....


Geschrieben von Sebastian Krupp
Umso schwieriger zu verstehen, warum diese Grenze in D so nicht haltbar sein soll.

Solange es wichtigere Themen gibt wie die Maut für Pkw, Tempolimit oder - unsere gewählten Volksvertreter stehen ja permanent an der Schwelle zur Verwahrlosung - die Diätenerhöhung im Bundestag sehe ich da keine Chance.

Ausserdem erfordert so ein Schritt parteiübergreifend einen neuen Mut zur Vernunft und allein bei diesen beiden Rahmenbedingungen hab ich schon so meine ehrichen Zweifel .....

mkg Klaus


***** ..... bevor ich mich jetzt aufrege ..... *****

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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt442054
Datum22.11.2007 20:549757 x gelesen
Geschrieben von Volker EhrhardtGrundsätzlich stimme ich dir zu, nur was machst du Samstag Nacht oder Silvester, wo ein Grossteil der Kameraden mehr oder weniger getrunken hat? Im Vorfeld Alkohol verbieten?
Wird so in der OF BS-Innenstadt gehandhabt, wer den Abend sich auf die Liste zum rausfahren geschrieben hat sieht den Sekt zum ersten Mal, wenn die Besetzung aufgehoben wird.


Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

"Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

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AutorFlor8ian8 L.8, Pyrbaum / Bayern442055
Datum22.11.2007 21:159854 x gelesen
Nö, aber sich mal an die eigene Nase fassen.
Fasse zusammen:
Auto > 3,5 t, seltene Fahrpraxis auf dem Kübel, Stress, so blaue Lichter am Dach und dann auch noch Alkohol.
Entschuldigung, aber wenn ich etwas getrunken habe würde ich nicht fahren wollen.
Denn wehe es passiert ein Unfall.
Dann kann aus "deinen zwei kleinen Bierchen" schnell mal ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung werden...


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AutorRein8er 8H., Rosport / Entfällt442092
Datum23.11.2007 00:059832 x gelesen
Geschrieben von Thomas Mönnich Hallo
also meiner bescheidenen Meinung nach haben Kollegen/Kameraden mit Alkohol im Blut, egal wieviel, nichts im Einsatz verloren


..also nach deiner Meinung müssen die Angehörigen einer Wehr ohne Bereitschaftsplan und mit wenigen Einsätzen das ganze Jahr über in permanenter Abstinenz leben um für den unwahrscheinlichen Fall eines Einsatzes bei der absoluten Null-Promille-Linie zu bleiben...?


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)442109
Datum23.11.2007 08:259863 x gelesen
...also haben nach deiner Meinung die Angehörigen einer Wehr mit wenigen Einsätzen im Jahr ständig Alkohol im Blut...?
Oder warum stellt sich die Null-Promille-Grenze in dem Bereich für dich so schwer dar?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorRein8er 8H., Rosport / Entfällt442120
Datum23.11.2007 09:079851 x gelesen
Nein, es besteht keine Korrelation zwischen Einsatzfrequenz und Alkoholämie. Zumindest ist mir kein Forschungsergebnis bekannt welches geeignet wäre diese Hypothese zu untermauern. Es ist weniger eine Frage der Häufigkeit mit der das Auftreten des Phänomäns Alkoholämie angenommen wird, sondern eher die Frage ob es prinzipiell zumutbar, bzw. anzuraten ist, für den wenig wahrscheinlichen Fall einer Koinzidenz von Alkoholämie und notwendiger Alarmfahrt, sein Verhalten dauerhaft danach auszurichten.


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg442121
Datum23.11.2007 09:089769 x gelesen
Geschrieben von Reiner Hesse..also nach deiner Meinung müssen die Angehörigen einer Wehr ohne Bereitschaftsplan und mit wenigen Einsätzen das ganze Jahr über in permanenter Abstinenz leben um für den unwahrscheinlichen Fall eines Einsatzes bei der absoluten Null-Promille-Linie zu bleiben...?

Wäre jetzt nicht schlecht für die Gesundheit ;-)

Wir arbeiten doch ohnehin mit redundanter Alarmierung, d.h. wir alarmieren mehr Kräfte, als wir für die gemeldete Lage benötigen. Auch um Ausfälle (gleich welcher Ursache) zu kompensieren. Und wenn eben jemand etwas getrunken hat, bleibt er daheim.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorVolk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen442122
Datum23.11.2007 09:149780 x gelesen
Geschrieben von Florian Lautenschlager
Entschuldigung, aber wenn ich etwas getrunken habe würde ich nicht fahren wollen.

Keine Frage: mit Alkohol sollte niemand eine Einsatzfahrt machen!

Von Fahren habe ich auch nichts gesagt. Mir erschliesst sich aber nicht, warum ich offiziell noch Auto fahren darf (< 0,8), aber an einer Einsatzstelle nichts tun darf.

Ich denke, es sind alle freiwillig tätig, und in meiner Freizeit trinke ich denn auch mal ein Bier oder so und würde darauf auch nicht verzichten, nur weil es ja irgendwann mal piepen könnte. Und nach meinen Erfahrungen deckt sich diese Einschätzung auch mit dem Großteil der aktiven Kameraden, zumindest in Nds.

Dieses Thema hatten wir aber auch schon zur Genüge und daher klinke ich mich hier aus.


Gruß,
Volker

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AutorFlor8ian8 L.8, Pyrbaum / Bayern442195
Datum23.11.2007 15:099769 x gelesen
Geschrieben von Christian Fischer Wir arbeiten doch ohnehin mit redundanter Alarmierung, d.h. wir alarmieren mehr Kräfte, als wir für die gemeldete Lage benötigen. Auch um Ausfälle (gleich welcher Ursache) zu kompensieren. Und wenn eben jemand etwas getrunken hat, bleibt er daheim.


Genau richtig so.
Prinzipiell sollte doch endlich einmal gelten: Es geht nicht um die Quantität, sondern um die Qualität des eingestzten Personals.


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz442208
Datum23.11.2007 16:119998 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Volker EhrhardtMir erschliesst sich aber nicht, warum ich offiziell noch Auto fahren darf (< 0,8), aber an einer Einsatzstelle nichts tun darf.

Wo steht das? Gebrüder Grimm, Seite 7?

In Jahr 2001 wurde die Promillegrenze für alle Kraftfahrer von 0,8 auf 0,5 Promille gesenkt(seit August 2007 ist das absolute Alkoholverbot für Fahranfänger hinzugetreten). Was viele aber immer noch nicht wissen oder wahrhaben wollen: Schon 0,3 Promille, kombiniert mit Fahrfehlern, können für jedermann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen!

Schon ein kleiner "Schlänker" oder ein Fahrfehler der unter Umständen auch mit 0,0 Promille vorgekommen währe, könnte, wenn eine Alkoholkontrolle efolgt und 0,3 Promille festgestellt werden, als alkoholbedingter Fahrfehler ausgelegt werden; und Ciao Pappe! Also aufgemerkt!

Gruß vom Berg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung!
Wenn Dir, verehrte Leser, etwas allzu fragwürdig oder "extrem" erscheint, gehen Sie bitte davon aus, dass es ironisch gemeint ist.
Ich bin grundsätzlich ein Freund des feinsinnigen Humors und beißender Satire, also nehmt nicht alles was ich verlauten lasse so bitter ernst und legt nicht immer jedes Wort von mir auf die Goldwaage!

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz442210
Datum23.11.2007 16:229830 x gelesen
Hallo!

Das Wichtigste habe ich noch vergessen.

>>>"Klugsch.....modus" ein<<<

0,0 ?
das Promille
(lateinisch pro mille = in tausend)
Zeichen: ?
Ein Tausendstel, der tausendste Teil
Gleichbedeutend mit einem Zehntel Prozent, 1 ? = 0,1 %
Ein Promille Alkoholgehalt im Blut entspricht einer Mischung aus einem Tropfen reinsten Alkohols und 999 Tropfen Blut.


Für Fahranfänger und Fahranfängerinnen sowie für alle Kraftfahrer unter 21 Jahren gilt seit August 2007 das abolute Alkoholverbot am Steuer. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Geldbuße von 125 Euro, zwei Flensburger Punkten und der Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre rechnen.

0,3 ?
Schon bei 0,3 Promille beginnt die so genannte "relative Fahruntüchtigkeit": Wer mit dieser BAK einen Fahrfehler begeht, durch unsichere Fahrweise auffällt oder in einen Unfall verwickelt wird - selbst in einen unverschuldeten Unfall - kann vor Gericht als fahruntüchtig eingestuft werden mit der Folge, dass neben Geldstrafe und Punkten auch die Fahrerlaubnis entzogen wird. Man beachte: Als Fahrfehler zählen dabei nicht nur die berühmten Schlangenlinien, sondern schon Verhaltensweisen, die manche als "Kleinigkeiten" bezeichnen würden - beispielsweise mehrmals hintereinander Abbiegen ohne zu blinken - um der Polizei aufzufallen und den Führerschein abzugeben. Das ist übrigens nicht neu, sondern schon seit Jahrzehnten gängige Rechtsprechung.

Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet:
Danach besitzt man keine Fahrerlaubnis mehr
Der Führerschein wird vernichtet
Um wieder fahren zu dürfen, muss nach Ablauf der Sperrfrist (1 Jahr oder länger) eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden
Die alten Klassen 1,2,3... sind verfallen und können nicht wieder erteilt werden
Oft verlangt die Behörde vor der Wiedererteilung ein Medzinisch-Psychologisches Gutachten (MPU)
Sind mehr als zwei Jahre seit Entzug der Fahrerlaubnis vergangen, muss eine erneute Führerscheinprüfung abgelegt werden
Fahrerlaubnisentzug wirkt somit wesentlich drastischer als ein bloß befristetes Fahrverbot.


0,5 ?
Seit dem 1.4.2001 hat die zuvor angewendete 0,8 Promille-Grenze keine rechtliche Bedeutung mehr. Stattdessen gilt nun der Grenzwert 0,5 ?: Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille unterwegs ist (oder eine Alkoholmenge getrunken hat, die später zu einem solchen Wert führt), begeht automatisch eine Ordnungswidrigkeit, sobald er in diesem Zustand ein Kraftfahrzeug führt. Geldbuße, Punkte und ein Fahrverbot sind die Folgen. Im Unterschied zum Fahrerlaubnisentzug bedeutet Fahrverbot, dass man den Führerschein für drei bis sechs Monate abgeben muss. Im Regelfall bekommt man anschließend seine alte Fahrerlaubnis zurück, der Original-Führerschein wird also aus der Schublade geholt und wieder ausgehändigt.

Ein Fahrverbot wird für drei bis sechs Monate verhängt.

1,1 ?
Ein Kraftfahrer, der mit 1,1 Promille oder mehr erwischt wird, ist stets absolut fahruntüchtig. Es spielt keine Rolle, ob er auffällig gefahren ist oder »nur« durch eine allgemeine Verkehrskontrolle erwischt wurde. Straftat!

>>>"Klugsch.....modus" aus<<<

Ach ja, ab 1,6 Promille ist zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis eine MPU zwingend erforderlich. Davor schützt auch nicht der Erwerb einer ausländischen (EU) Fahrerlaubnis wenn eine MPU bereits angeordnet wurde. Eine MPU ist auch zwingend bei Wiederholungstätern.
Ach ja, die Trunenheitsfahrten bleiben 10 + 5 Jahre (5 Jahre Ablaufhemmung) in Eure Führerscheinakte. Wenn also jemand 1998 mit 1,1 Promille erwischt wurde und vor 2013 wieder mit Alkohol erwischt wird, muss als Wiederholungstäter mit einer MPU rechenen bzw. kann sich schon mal gleich zu einer MPU-Vorbereitung anmelden.

Leute, Ihr wisst nicht was Ihr Euch unter Umständen da antut. Das alles kostet ein Heidengeld, auch wenn Ihr Glück habt und niemanden schädigt!

Gruß vom Berg

Jakob


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Wenn Dir, verehrte Leser, etwas allzu fragwürdig oder "extrem" erscheint, gehen Sie bitte davon aus, dass es ironisch gemeint ist.
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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW442217
Datum23.11.2007 17:409743 x gelesen
Hallo Jakob,

Geschrieben von Jakob TheobaldLeute, Ihr wisst nicht was Ihr Euch unter Umständen da antut. Das alles kostet ein Heidengeld, auch wenn Ihr Glück habt und niemanden schädigt!

Ich hab schon bevor ich meinen ersten Führerschein bekam (A1 mit 16) für mich beschlossen: fahren oder trinken beides zusammen GEHT NICHT! Und es ist immer wieder verwunderlich wie schwer das manche Leute finden. Ich habe mir meine Situation jetzt ganz vereinfacht und verzichte komplett auf Alkohol. Es ist immer wieder "herrlich" wie stark die Verbundenheit der Deutschen zum Alkohol ist und wie sehr viele auf ihr Recht zum Fahren unter bewusstseinsbeinflussenden Mitteln/Drogen (Alkohol) pochen.

In diesem Sinne,

Julian


Alles meine persönliche und private Meinung.


"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein

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AutorVolk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen442306
Datum24.11.2007 13:559652 x gelesen
Geschrieben von Jakob Theobald
In Jahr 2001 wurde die Promillegrenze für alle Kraftfahrer von 0,8 auf 0,5 Promille gesenkt

sorry, meinte ich auch


Gruß,
Volker

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