News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaWohnsitznahmeregelung BF Köln5 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorMarc8o S8., Niederneisen / 441679
Datum21.11.2007 15:396589 x gelesen
Hallo,
kann mir jemand etwas über die Wohnsitznahmeregelung der BF Köln sagen (falls eine solche existiert). Gibt es ggf. Unterschiede bei den Laubahnguppen?

Grüße an alle
Marco


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)441684
Datum21.11.2007 15:504697 x gelesen
Bei den Einstellungsvoraussetzungen der Ausbildungen wird der Wohnort nicht genannt. Daher glaube ich, dass eine solche Regelung dort nicht vorliegt. Weiteres Indiz: Ich kenne hier in der Umgebung mehrere "Kölner", die haben eine Fahrtzeit von mind. 45 min.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorRene8 B.8, Merzenich / NRW441718
Datum21.11.2007 17:284650 x gelesen
Hallo Marco,

für den mittleren Dienst gibt es eine solche Regelung nicht, bei den anderen Laufbahnen weiß ich es nicht.

Viele Grüße

René


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorYann8ick8 K.8, Dohren / Niedersachsen441732
Datum21.11.2007 18:094546 x gelesen
Also im Internetauftritt kann ich nichts finden was auf eine Wohnsitznahmeregelung hindeutet.
/Allerdings, dass man selbst im höheren Dienst net größer als 1,96m sein darf.../
Ich weiß, dass es in HH eine solche Regelung nicht gibt, HAN hingegen eine hat. mM nach ist auch das einzig sinnvolle zu sagen entweder für alle oder garnicht.
Ansonsten einfach mal Anfragen


Meine Meinung, manchmal mehr aber selten weniger

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8L., Köln / NRW441966
Datum22.11.2007 14:174533 x gelesen
Hallo aus Köln,

als Angehöriger der BF Köln ist mir eine Residenzpflicht nicht bekannt. Zumindest nicht was den mittleren DIenst angeht. Wie es im g.D. oder im h.D. aussieht bin ich unwissend.
Für weitere und genauere Informationen steht Dir unsere Personalverwaltung im Amt zur Verfügung. Die Telefonnummer kannst Du der städtischen HP entnehmen.


Gruß
Thomas


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt