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Thema | Auslegung des Begriffs 'Bedeutende Sachwerte' im Rahmen des 38 StVO | 8 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 443219 | |||
Datum | 28.11.2007 13:38 | 8806 x gelesen | |||
Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.=> Preisfrage (ohne Preis): Wann ist denn ein Sachwert bedeutend? Gibt's da irgendwelche Aussagen in div. Kommentaren oder seitens der Rechtssprechung? Gerüchten zufolge soll es früher mal im Rahmen einer (evtl. Maschinisten-) Ausbildung als "grobe Hausnummer" den Betrag von 4000 DM gegeben haben, eine Quelle dafür konnte mir der Behauptende allerdings nicht nennen. Hat das schonmal jemand irgendwo gehört? (Das man anhand des Alarmstichwortes weder den bereits gegebenen Schadenswert noch den verhinderbaren absehen kann, ist klar und sollte nicht Bestandteil der Diskussion sein.) Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 443229 | |||
Datum | 28.11.2007 14:08 | 6406 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppBehauptende allerdings nicht nennen. Hat das schonmal jemand irgendwo gehört? In dem Urteil ist folgender Verweis Die Mindestgrenze für den bedeutenden Sachwert i.S. der §§ 315, 315 a, 315 b 315 c StGB wird inzwischen nicht mehr unter 1.000,00 EUR angesetzt (Tröndle/Fischer StGB, 52 A., § 315 c StGB Rz. 15 i.V.m. § 315 StGB). Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Heik8o K8., Bonn / NRW | 443230 | |||
Datum | 28.11.2007 14:13 | 6311 x gelesen | |||
Lieber Christian, dein genanntes Urteil hatte ich auch soeben gelesen, es ist nur leider so, dass es hier in diesem Fall nicht greift, da es sich in einem anderen Zusammenhang befindet. Allein zu erkennen durch die genannten Paragraphen und ferner durch die Entstehung/Grund des Urteils. Altern ist ein hochinteressanter Vorgang: Man denkt und denkt und denkt - plötzlich kann man sich an nichts mehr erinnern. Ephraim Kishon | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 443232 | |||
Datum | 28.11.2007 14:14 | 6171 x gelesen | |||
Moin, also ist ja eigentlich so gut wie jeder Sachwert der petientiell bedroht ist ein bedeutender? Mal abgesehen vielleicht von einem isoliert auf weiter Flur stehenden Mülleimer? Ich hätte jetzt erwartet dass diese Auslegung eher fallweise und im Hinblick auf die tatsächliche, nicht monetäre Bedeutung eines Wertes für die jeweilige Person getroffen wird, also zum beispiel in Bezug auf die Notwendigkeit zurm Broterwerb, den gewöhnlichen aufenthalt von Menschen, die kurzfristige Ersetzbarkeit usw. Gruß, otti Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers oder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt! Mehr über mich: www.mo-esch.blog.de Mehr über uns: www.kats-rtk.blog.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 443242 | |||
Datum | 28.11.2007 14:53 | 6310 x gelesen | |||
Geschrieben von Heiko Kriecheldein genanntes Urteil hatte ich auch soeben gelesen, es ist nur leider so, dass es hier in diesem Fall nicht greift, da es sich in einem anderen Zusammenhang befindet. Allein zu erkennen durch die genannten Paragraphen und ferner durch die Entstehung/Grund des Urteils. Es hat zumindest eher was mit Verkehrsrecht zu tun. Aber ich gehe davon aus, dass der Begriff "bedeutende Sachwerte" im deutschen Rechtssystem einheitlich geregelt ist. Und wenn diese im Verkehrsrecht (oder hier StGB) 1.000 EUR sind, dann in anderen Bereichen auch? Oder, als ernsthafte Frage gestellt, gilt das nicht für alle Bereiche? Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 443244 | |||
Datum | 28.11.2007 15:00 | 6262 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannAber ich gehe davon aus, dass der Begriff "bedeutende Sachwerte" im deutschen Rechtssystem einheitlich geregelt ist. Und wenn diese im Verkehrsrecht (oder hier StGB) 1.000 EUR sind, dann in anderen Bereichen auch? Oder, als ernsthafte Frage gestellt, gilt das nicht für alle Bereiche?Ich kenne aus meinem recht vorschriftslastigen Job unbestimmte Rechtsbegriffe, die in ein und der selben Rechtsnorm mehrmals gleichlautend vorkommen, und doch jeweils unterschiedlich durch die Rechtssprechung unterfüttert sind. Deutschland eben... Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Heik8o K8., Bonn / NRW | 443245 | |||
Datum | 28.11.2007 15:11 | 6837 x gelesen | |||
So, bin fündig geworden und man lese und staune (wie immer meistens Auslegungssache) Stand 12/2006: § 38 StVo bedeutende Sachwerte zu erhalten Für die Beurteilung eines bedeutenden Sachwertes ist ausschließlich sein Verkehrswert entscheidend. Ungeklärt ist z. Zt. noch die Grenzziehung bei diesem bedeutenden Sachwert. In Anlehnung an die Rechtsprechung zu ?fremden Sachen von bedeutendem Wert? in § 315c StGB sowie § 69 (2) StGB kann die untere Grenze bei 1800 - 2000 DM (ca. 920 - 1020 ?) angenommen werden. (Quelle D. Dieter 12/2006) D. h. die Lage immer gut einschätzen und den Sachwert zeitgemäß richtig zu bewerten, na dies wird ja dann lustig. Ich denke da sollte man sich nicht soviele Gedanken machen, es gibt nichts spannenderes und lustiges als Gesetze in der Praxis umgesetzt zu sehen. ;-) Altern ist ein hochinteressanter Vorgang: Man denkt und denkt und denkt - plötzlich kann man sich an nichts mehr erinnern. Ephraim Kishon | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 443248 | |||
Datum | 28.11.2007 15:15 | 6240 x gelesen | |||
Das ist ja mal was handfestes, danke. Und die Praktikabilität kommt auch schön hervor, da der Verkehrswert eines abbrennenden Gegenstandes sich ja boshafterweise munter ändert... Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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