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ThemaVerwechslungsgefahr bei 'Verkehrslenkungsmaßnahmen'29 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorAxel8 R.8, Nieder-Hilbersheim / Rheinland-Pfalz443398
Datum29.11.2007 10:2210456 x gelesen
Hallo

Eine Frage an die Rechtgelehrten hier. Immer wieder stehen Feuerwehren im Rahmen von größeren Veranstaltungen (meist im ländlichen Bereich) an Ortseingängen und Kreuzungen um Verkehrshinweise zu geben. Ich rede hier nicht von Absicherungen im Rahmen von Umzügen sondern um z.B. anfahrenden Gästen, den Weg zum Parkplatz zu erläutern oder Fremden eine Umleitung zu erklären.
Umleitungen, Absperrungen, Einbahnstraßenregelungen usw. werden in Rahmen dieser Feste besonders, wenn die Besucherzahl, die Ortsgröße bei weitem überschreitet, von den Ordnungsbehörden angeordnet und auch entsprechend ausgeschildert.
Mir geht es jetzt um folgende Situation : Ein Kamerad, steht bei einer solchen Veranstaltung an dem geschlossenen Ende einer temporären Einbahnstraße kurz vor Ende des Tages. Die Straße ist durch das entsprechende Schild und sogar einer Barke gesichert. Das ganze ist also nicht zu übersehen. Nun fährt ein PKW gegen die Einbahnstraße ein. Der Kamerad nimmt zwar Notiz davon, ist sich aber bewusst, das er keine Weisungsbefugnis hat und schaut nur kopfschüttelnd hinterher.
50m weiter knallt es. Im Streit um die Schuld verweist der Falschfahrer auf den Feuerwehrkameraden, der ja tatenlos da stand und er daher angenommen hätte, das die Einbahnstraßenregelung schon aufgehoben wäre.
Ich denke der Argumentation wird wohl kein Richter folgen, aber wie wäre es gewesen, wenn ein Polizist da gestanden hätte? Ich denke, solange dieser kein Zeichen zum durchfahren gibt, eigentlich auch kein Thema oder?
So und nun die spitzfindige Aussage eines Kameraden mir gegenüber. Durch die Uniformfarbänderung der Polizei ist es für einen Verkehrsteilnehmer wesentlich schwerer zu erkennen ob nun Polizei oder Feuerwehr da steht (schlechtes Licht usw.). Daher müssten wir darauf achten, das wir nicht als ?Polizei? angesehen werden.
Ist zwar alles etwas an den Haaren herbeigezogen, aber lässt mich doch einwenig nachdenken.

Gruß Axel


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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern443401
Datum29.11.2007 10:428806 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Axel Rauch50m weiter knallt es. Im Streit um die Schuld verweist der Falschfahrer auf den Feuerwehrkameraden, der ja tatenlos da stand und er daher angenommen hätte, das die Einbahnstraßenregelung schon aufgehoben wäre.

Solange die Schilder noch stehen imho gar kein Problem.... Wenn ich bei einer ausgeschalteten Ampel über eine Kreuzung bretter, obwohl da ein "Vorfahrt achten"-Schild steht und das damit begründe, dass die Ampel aus war, bin ich auch der Depp....


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)443402
Datum29.11.2007 10:438915 x gelesen
Geschrieben von Axel Rauchvon den Ordnungsbehörden angeordnet und auch entsprechend ausgeschildert.Was macht die FW dann da? Das mancherorts die Feuerwehr zu Aufgaben der Verksehrslenkung eingesetzt wird, auch gerne im Rahmen von irgendwelchen Veranstaltungen, ist mir bekannt. Nur hier sehe ich noch nicht mal das Vorhandensein dieser Aufgabe, weil doch eine beschilderung vorhanden ist. Oder müssen die Schilder bewacht werden?

Geschrieben von Axel RauchIch denke der Argumentation wird wohl kein Richter folgen,Das denke ich auch. Die Zeichgebung eines Polizisten steht zwar hierarchich über der Beschilderung, aber das muss auch durch konkrete Anweisungen angezeigt werden. Bloße Anwesenheit setzt selbstverständlich die Beschilderung nicht außer Kraft.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorAxel8 R.8, Nieder-Hilbersheim / Rheinland-Pfalz443409
Datum29.11.2007 10:568851 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppWas macht die FW dann da?

Gehe mal davon aus, das die Einbahnstraße eine Zufahrtstraße ist, die zur Einbahnstraße deklariert wurde, um sie als Parkstraße zu nutzen.

Geschrieben von Sebastian KruppBloße Anwesenheit setzt selbstverständlich die Beschilderung nicht außer Kraft.
Denke ich auch, meine Fragestellung ist mehr die, in wie weit das ganze auch Wasserdicht ist oder ob ein Rechtsverdreher einem da ein Strick draus drehen kann so nach dem Motto " Wenn Sie schonmal da waren, hätten Sie Herrn XX auch anhalten und auf die Einbahnstraße hinweisen können".

Axel


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AutorHeik8o K8., Bonn / NRW443411
Datum29.11.2007 11:008712 x gelesen
Eine Frage hätte ich da noch, wie war den der Kollege bekleidet (das er etwas trug ist klar)?


Altern ist ein hochinteressanter Vorgang: Man denkt und denkt und denkt - plötzlich kann man sich an nichts mehr erinnern. Ephraim Kishon

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)443412
Datum29.11.2007 11:058815 x gelesen
Geschrieben von Axel RauchGehe mal davon aus, das die Einbahnstraße eine Zufahrtstraße ist, die zur Einbahnstraße deklariert wurde, um sie als Parkstraße zu nutzen.Und? Die Beschilderung ist verbindlich, egal was da vorher war und später sein wird.

Geschrieben von Axel Rauchob ein Rechtsverdreher einem da ein Strick draus drehen kann so nach dem Motto " Wenn Sie schonmal da waren, hätten Sie Herrn XX auch anhalten und auf die Einbahnstraße hinweisen können".Das als Aufgabe der FW zu sehen, wird der schon Interpretationsschwierigkeiten bekommen. Außerdem sind die wirklich verbindlichen Zeichen (und Zeichengeber) in der StVO explizit geregelt. Das wird dem Rechtsverdreher die Arbeit noch etwas erschweren.


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)443413
Datum29.11.2007 11:078738 x gelesen
Geschrieben von Axel RauchDaher müssten wir darauf achten, das wir nicht als ?Polizei? angesehen werden.Nö, da muss der Verkehrsteilnehmer drauf achten. Gerade in schlechtem Licht ist es auch allgemein recht blöde, nur in einer dunklen Uniform egal welcher Farbe herumzuturnen. Dafür hat die Polizei auch andere Kleidung, als nur die dunklen Uniformen.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorMike8 B.8, Brome / Niedersachsen443417
Datum29.11.2007 11:128839 x gelesen
Geschrieben von Axel RauchEin Kamerad, steht bei einer solchen Veranstaltung an dem geschlossenen Ende einer temporären Einbahnstraße kurz vor Ende des Tages. Die Straße ist durch das entsprechende Schild und sogar einer Barke gesichert. Das ganze ist also nicht zu übersehen. Nun fährt ein PKW gegen die Einbahnstraße ein. Der Kamerad nimmt zwar Notiz davon, ist sich aber bewusst, das er keine Weisungsbefugnis hat und schaut nur kopfschüttelnd hinterher.

Jedes Jahr findet bei uns das Burgfest statt. Einwohner 3500, Besucher an einem Wochenende um die 20.000. Vorfall dieses Jahr: Ich stehe dieses Jahr an der Absperrung, weise dutzende daraufhin, dass sie nicht entgegen der Einbahnstraße fahren dürfen und weise den Weg zum Parkplatz. Dutzende akzeptieren das auch. Einer bremst allerdings ab, guckt, guckt nochmal und gibt Gas. Entschlossen wie ich bin, stelle ich mich in den Weg, er stößt mich mit der Stoßstange an (Ich weiß, muss man nicht riskieren). Letzten Endes dreht er mit quietschenden Reifen um. Einen Motorradfahrer konnte ich nicht aufhalten. Pech für ihn: 50m später kam ihm ein Streifenwagen entgegen, Folge: Bußgeld. Aussage der Polizeibeamten: Der Fahrzeugführer hat ja irgendwann einmal an einer Führerscheinprüfung teilgenommen und ist daher im Straßenverkehr für sich selbst verantwortlich. Wir (als FA) haben nur die Aufgabe, bei Fragen zu helfen. Wer sich unschlüssig ist, ob das Verkehrsschild gilt, kann immer noch anhalten und fragen. Mehr nicht.
Weitere Aussage: Wer erstens einen Feuerwehrmann (spätestens anhand des Reflexstreifens am Bein) nicht von einem Polizisten unterscheiden kann, sollte nicht am Verkehr teilnehmen.
Wer zweitens glaubt, dass er an einem "Durchfahrt verboten"-Schild vorbeifahren darf, weil ein Polizist daneben steht, macht auch was falsch.


MfG Mike


Alle meine Äußerungen beziehen sich ausschließlich auf meine persönliche Meinung und spiegeln nicht die Meinung der Ortsfeuerwehr oder meiner Vorgesetzten wider.

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AutorHeik8o K8., Bonn / NRW443424
Datum29.11.2007 11:368749 x gelesen
Ok, gehen wir einmal davon aus, dass es nicht nur grüne Uniformen nun bei der Polizei gibt, wird es wie folgt zu bewerten sein. Dein Kollege ist raus, der hat mit der Sache nichts zu tun. Das kann der RA drehen und wenden wie er will. Und da Ihr keinen Einsatz hattet, kann der Autofahrer nicht generell davon ausgesehen, dass es sich um einen solchen handelte und hier der Kollege eine Weisungsbefugniss hatte.
Die Verkehrsschilder (4 Semester Ö-Recht waren doch nicht umsonst) sind hier ausschlaggebend.
Der Autofahrer der entgegen der Fahrtrichtung ist auf jeden Fall dran, aber ob er 100% bei dem Unfall haften muss, hängt davon ab, ob das andere Fahrzeug fuhr oder stand. Stand es => 100%, bewegte sich das Vehikel des anderen ist in der gängigen Rechtssprechung eine Haftungsverteilung von 50:50 zu erwarten.


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)443431
Datum29.11.2007 11:448818 x gelesen
Geschrieben von Mike BöttnerWir (als FA) haben nur die Aufgabe, bei Fragen zu helfen.Na prima. Was kommt als nächste Aufgabe? Touristeninformation?
Geschrieben von Mike BöttnerWer sich unschlüssig ist, ob das Verkehrsschild gilt, kann immer noch anhalten und fragen. Mehr nicht.Leute, die Kraftfahrzeuge steuern, sollten sich mit Verkehrsschildern und dem Geltungsbereich auskennen. Das war immerhin Grundlage dafür, dass sie die Fahrerlaubnis erhalten haben. Warum entstehen denn da plötzlich irgendwelche Fragen? Vielleicht nur dadurch, dass der Feuerwehrangehörige da sinnbefreit rumturnt?!


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW443435
Datum29.11.2007 11:478768 x gelesen
Hallo,

meine Erfahrungen als FA mit anderen Verkehrsteilnehmern kann man wie folgt zusammen fassen:

1. Je größer die Anzahl der Autofahrer, je geringer die Intelligenz
2. Personen in Uniform sind unsichtbar
3. Schilder, Absperrungen usw sind nur gültig wenn sie dem Autofahrer nutzen.

Deshalb lasse ich bei Einsätzen Absperrungen nur noch mit Fahrzeug (je größer je besser) und in beide Fahrtrichtungen durchführen.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg443439
Datum29.11.2007 11:558832 x gelesen
Geschrieben von Mike BöttnerWer sich unschlüssig ist, ob das Verkehrsschild gilt, kann immer noch anhalten und fragen. Mehr nicht.

Hmm. Kleine Anekdote aus meiner Zeit bei einem Abschlepper (Freischleppen von Feuerwehrzufahrten, Behindertenparkplätzen,..) in unserer Landeshauptstadt während meines Studiums.

Deutlich sichtbares Haltverbotszeichen ergänzt um das Schild Feuerwehrzufahrt. Dort hatte ein Kollege gerade einen Falschparker aufgeladen und war auf dem Weg zum Abstellplatz. Neben der Lücke stand ein Polizeibeamter des PVD (also richtige Polizei, richtige Uniform,...). Frage des Autofahrers: Darf ich da parken". Antwort des Polizeibeamten "Bitte Ihren Führerschein" Nach Kontrolle des selbigen die freundliche Antwort "Nachdem Sie im Besitz einer bundesdeutschen Fahrerlaubnis der Klasse 3 sind sollten Sie diese Frage eigentlich nicht stellen müssen".

Es gab aber auch andere Kandidaten die just in solche Lücken reingefahren sind, die gerade freigeschleppt wurden (ihnen kam sogar der Abschlepper mit dem Fahrzeug drauf entgegen) und wir schon mit dem nächsten Schlepper und Schleppbrille unten da standen um das nächste Auto in der Reihe aufzunehmen. Die sind uns teilweise direkt in die Schlepperbrille gefahren. Nur noch Brille ausrichten, 2m zurück, anschlagen, abfahren...

Fazit: Es gibt genügend doofe Autofahrer auf unseren Straßen, die mit Schildern, Hand- und Lichtzeichen,... überfordert sind. Deshalb ist immer mit der Dummheit der anderen zu rechnen und als Feuerwehr sollte man sich wo immer nicht unbedigt dienstlich erforderlich ist aus diesem Bereich raushalten.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW443447
Datum29.11.2007 12:208788 x gelesen
Hallo,

da habe ich ein Anekdötchen zum Thema richtige Uniform:
Nach einem VU auf einer großen Ampelkreuzung bittet uns die Polizei unsere Fahrzeuge aus dem Kreuzungsbereich zu fahren um die Spurensicherung zu erleichtern. Nachdem wir das getan haben, ist die Kreuzung bis auf die absperrenden Polizisten frei. Das nimmt ein Autofahrer zum Anlass einfach durchzufahren. Der Abstand zwischen außenspiegel und absperrendem Polizist beträgt nur wenige Zentimeter. Da entscheiden wir uns unsere Fahrzeuge erneut umzustellen. Jetzt steht auf jeder Zufahrt ein Feuerwehrfahrzeug quer. Die Polizei kann ihre Spurenaufnahme ungestört beenden.

Gruß

Thomas


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AutorMike8 B.8, Brome / Niedersachsen443449
Datum29.11.2007 12:258840 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppNa prima. Was kommt als nächste Aufgabe? Touristeninformation?

Nun, wir wurden darauf angesprochen und haben uns dessen angenommen. Was spricht dagegen, Laternenumzüge werden ja auch oft genug von der Feuerwehr begleitet oder Schützenumzüge. Im übrigen springt dabei vielleicht noch etwas für uns raus?


Geschrieben von Sebastian KruppWarum entstehen denn da plötzlich irgendwelche Fragen? Vielleicht nur dadurch, dass der Feuerwehrangehörige da sinnbefreit rumturnt?!

Das weiß ich nicht, vielleicht glauben die Leute den Schildern nicht. Jedenfalls ist das so gewünscht, auch von der Polizei.


Alle meine Äußerungen beziehen sich ausschließlich auf meine persönliche Meinung und spiegeln nicht die Meinung der Ortsfeuerwehr oder meiner Vorgesetzten wider.

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AutorAndr8é P8., Wandlitz / Brandenburg443471
Datum29.11.2007 14:538699 x gelesen
Das kommt mir irgendwie bekannt vor! Das gewht uns bei vielen Sachen auch so! Außer du hast die Straße nach einem Unfall vollgesperrt. Dann haste deine Ruhe!

Wo Autofahrer auch sehr quängelig sind: Wenn wir mit unseren Fahrzeugen wieder im Depot einparken, müssen wir die Straße sichern! Wenn du da eine Sekunde länger wartest als nötig hast du ein Hupkonzert, oder zumindest 'ne halbe Stoßstange in den Kniekehlen.


Alles was ich von mir gebe, ist meine eigene Meinung!
Ich schreibe hier unabhängig von meiner Wehr!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)443549
Datum29.11.2007 19:578828 x gelesen
Geschrieben von Mike BöttnerWas spricht dagegen, Laternenumzüge werden ja auch oft genug von der Feuerwehr begleitetRichtig, "begleitet"... Außerdem spielen hier noch andere Dinge eien Rolle.

Geschrieben von Mike BöttnerIm übrigen springt dabei vielleicht noch etwas für uns raus?Vielleicht? Wer ist "für uns"? Die Kommune? Oder der Verein, der mit kommunalen Sachen Geld für seine Kasse verdient?

Geschrieben von Mike BöttnerDas weiß ich nicht, vielleicht glauben die Leute den Schildern nicht.Das ist dann das Problem der Leute.

Geschrieben von Mike BöttnerJedenfalls ist das so gewünscht, auch von der Polizei.Feuerwehr = Wünsch dir was?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW443595
Datum29.11.2007 23:118734 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Axel RauchIch denke der Argumentation wird wohl kein Richter folgen, aber wie wäre es gewesen, wenn ein Polizist da gestanden hätte?

Was soll der Polizist machen? Schießen? Sich vor das Auto werfen?
Nein, in solchen Situationen kann man keinem Polizisten einen Vorwurf machen, es gibt keine Garantenstellung für einen Polizisten, eine Ordnungswidrigkeit zu verhindern.
Noch weniger gilt das für Feuerwehrleute.

Gruß
Sven


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AutorMike8 B.8, Brome / Niedersachsen443685
Datum30.11.2007 13:318771 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppRichtig, "begleitet"... Außerdem spielen hier noch andere Dinge eien Rolle.
Wo genau ist der Unterschied?

Geschrieben von Sebastian KruppVielleicht? Wer ist "für uns"? Die Kommune? Oder der Verein, der mit kommunalen Sachen Geld für seine Kasse verdient?
Es gibt bei uns keinen Feuerwehrverein. Ebenso ist die Kommune nicht der Veranstalter, sondern das Museum.

Geschrieben von Sebastian KruppDas ist dann das Problem der Leute.
Oder das der heimischen Wirtschaft, wenn keiner kommt, weil die Leute die Parkplätze nicht finden.

Geschrieben von Sebastian KruppFeuerwehr = Wünsch dir was?
Nee, aber "freundliches Miteinander"? Es wird doch nicht GEFORDERT, sondern es wird GEFRAGT, ob wir dazu bereit wären.


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)443692
Datum30.11.2007 13:478829 x gelesen
Geschrieben von Mike BöttnerWo genau ist der Unterschied?Martinsumzüge und -feuer bergen abzusichernde Brandgefahren, und deren Veranstalter ist oft letztlich die Kommune selber als Träger der ausrichtenden Schulen/ Kindergärten.

Geschrieben von Mike BöttnerEs gibt bei uns keinen Feuerwehrverein. Ebenso ist die Kommune nicht der Veranstalter, sondern das Museum.Missverständnis. Wenn ihr gefragt werdet, ob ihr solche Massnahmen durchführt, wird das offiziell als Anfrage an die Kommune gerichtet? Stellt diese eure Tätigkeit in Rechnung?

Geschrieben von Mike BöttnerOder das der heimischen Wirtschaft, wenn keiner kommt, weil die Leute die Parkplätze nicht finden.Dann soll die heimische Wirtschaft sich um Parkplatzwächter oder vernünftige Beschilderungen kümmern.

Geschrieben von Mike BöttnerEs wird doch nicht GEFORDERT, sondern es wird GEFRAGT, ob wir dazu bereit wären.Hiflsbereitschaft ist das eine, Bewusstsein über die rechtlichen Konsequenzen das andere...


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AutorMike8 B.8, Brome / Niedersachsen443701
Datum30.11.2007 14:128840 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppMartinsumzüge und -feuer bergen abzusichernde Brandgefahren, und deren Veranstalter ist oft letztlich die Kommune selber als Träger der ausrichtenden Schulen/ Kindergärten.
Aha, na gut, Punkt gewonnen. Dies begründet aber nicht die "Begleitung" von Schützenumzügen.

Geschrieben von Sebastian KruppWenn ihr gefragt werdet, ob ihr solche Massnahmen durchführt, wird das offiziell als Anfrage an die Kommune gerichtet? Stellt diese eure Tätigkeit in Rechnung?
Kann ich zweimal nicht beantworten, da ich es nicht weiß. Glaube aber, es wird eher über eine Spende geregelt.

Geschrieben von Sebastian KruppDann soll die heimische Wirtschaft sich um Parkplatzwächter oder vernünftige Beschilderungen kümmern.
Die kosten ja auch nur 13RM20. Abgesehen davon ist die Beschilderung über die Jahre wirklich schon sehr gut geworden. Im übrigen glaube ich auch nicht, dass die Polizei, die an dem Wochenende ebenfalls einen erhöhten Personalansatz haben müsste, dafür bezahlt wird.

Geschrieben von Sebastian KruppHilfsbereitschaft ist das eine, Bewusstsein über die rechtlichen Konsequenzen das andere...
Rechtliche Konsequenzen wofür? Wir "lenken" den Verkehr ja nicht, sondern fungieren mehr oder weniger als die von dir beschriebenen "Parkplatzwächter" und stehen an den Absperrungen und beruhigen die Autofahrer, die dem Umleitungsschild nicht glauben wollten. Oder öffnen die Absperrungen, denn beispielsweise Polizei, sonstige HiOrgs, Schausteller o. Ä. müssen ja ggf. trotzdem durch.


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)443707
Datum30.11.2007 14:258922 x gelesen
Geschrieben von Mike BöttnerDies begründet aber nicht die "Begleitung" von Schützenumzügen.Hab ich geschrieben, das ich die begleiten will?

Geschrieben von Mike BöttnerGlaube aber, es wird eher über eine Spende geregelt.In eure Tasche oder die der Kommune?

Geschrieben von Mike BöttnerDie kosten ja auch nur 13RM20.Solange es noch Blöde gibt, die es umsonst machen, kann man das ja sparen, richtig...

Geschrieben von Mike Böttnerberuhigen die Autofahrer, die dem Umleitungsschild nicht glauben wollten.Nee, oder? Steht ihr tagsüber auch an roten Ampeln, falls sich da mal jemand drüber aufregt?

Geschrieben von Mike BöttnerOder öffnen die Absperrungen, denn beispielsweise Polizei, sonstige HiOrgs, Schausteller o. Ä. müssen ja ggf. trotzdem durchUnd die kriegen ohne euch diese Absperrungen nicht auf? Sonderbar.


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 443786
Datum30.11.2007 20:508771 x gelesen
Mahlzeit

Geschrieben von Sebastian KruppWas macht die FW dann da?

Dieses Jahr standen sogar Helfer des Radsportvereines an den Absperrungen der Deutschlandtour

Aufgaben

Freundlich auf die Sperrung (Dauer, wieso) hinweisen
Bei Problemen einen Schutzmann rufen


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen443805
Datum30.11.2007 21:448799 x gelesen
Geschrieben von Mike BöttnerKann ich zweimal nicht beantworten, da ich es nicht weiß. Glaube aber, es wird eher über eine Spende geregelt.

Aha - also eine "Spende" für eine Gegenleistung. Und ich dachte immer bei Spenden gibt es keine Gegenleistung... Egal, hauptsache der Kämmerer eurer Gemeinde freut sich über die Mehreinnahmen.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)443884
Datum01.12.2007 09:228771 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyEgal, hauptsache der Kämmerer eurer Gemeinde freut sich über die Mehreinnahmen.Wenn er sie denn zu Gesicht bekommt...


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen443888
Datum01.12.2007 09:438759 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppWenn er sie denn zu Gesicht bekommt...

Na, davon gehen wir doch mal aus - oder etwa nicht?

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen443913
Datum01.12.2007 13:268892 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian KruppSolange es noch Blöde gibt, die es umsonst machen, kann man das ja sparen, richtig...

Bevor du zig tausend FA, die sich neben den Aufgaben als solche, auch für andere gemeinnützige kommunale Aufgaben in Uniform engagieren, in der öffendlichkeit als "Blöde" bezeichnest solltest du mal nachdenken.
In NDS zumindest ist die Förderung der Kultur eine der kommunalen Aufgaben. Es spricht also nichts dagegen hierfür kommunale Einrichtungen einzusetzen, solange die Gemeinnützigkeit gegeben ist. Das die FA dann i.A. freiwillig tätig sind ist klar, in den meisten (allen?) Bundesländern ist hierfür keine Dienstpflicht aus den Brandschutzgesetzen abzuleiten.
Also nix "Blöde", nur engierte FA.

Gruß,
Dirk


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)443917
Datum01.12.2007 13:478784 x gelesen
Beachte bitte den Zusammenhang. Das Argument, der heimischen Wirtschaft etwas Gutes zu tun, indem man deren Kundschaft beim Parkvorgang betreut, hat mit Kultur und Gemeinnützigkeit doch nun wirklich gar nichts zu tun.
Und was Kaufhausbesitzer A so für Gedanken haben könnte, wenn die kommunale Wehr draußen in Uniform den Autofahrern sagt, wie sie am günstigsten zum Kaufhaus B kommen, lass ich mal offen...


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AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen443923
Datum01.12.2007 14:138807 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppBeachte bitte den Zusammenhang

Du bitte auch: Burgfest

Gruß,
Dirk


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)443934
Datum01.12.2007 15:278722 x gelesen
Diese Parkplatzbewacher-/Verkehrsinformationsdienste kommen sicher auch z.T. diesem Fest zugute. Aber Mike steltle die Sache so dar, dass man die Dienste für die "heimische Wirtschaft" macht, die ohen diese Dienste wohl Umsatzeinbußen befürchten könnte.


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