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Thema | Anforderungen an eine Werkfeuerwehr | 17 Beträge | |||
Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | ||||
Autor | Niko8 P.8, Dinslaken / NRW | 443488 | |||
Datum | 29.11.2007 17:20 | 15251 x gelesen | |||
Hallo zusammen! Kann mir jemand sagen, ob es allgemeine Anforderungen gibt, die neben den jeweiligen speziellen, aus dem Betrieb resultierenden Anforderungen für jede WF gelten (z. B. festgesetzte Hilfsfristen)? (Damit meine ich auch nicht die Anforderungen nach FSHG, dass eine WF dem Leistungsstand der örtlichen Fw usw. usw usw.) Wenn es so etwas gibt, wo kann ich nähere Informationen darüber bekommen? Danke! | |||||
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Autor | Heik8o K8., Bonn / NRW | 443491 | |||
Datum | 29.11.2007 17:27 | 11093 x gelesen | |||
Hallo, hilft dir dieses http://leistungen.bayerindustry.de/internet/de/bis/produkte/wsi/organisation/geraete_feuerwehr/6399851/ Altern ist ein hochinteressanter Vorgang: Man denkt und denkt und denkt - plötzlich kann man sich an nichts mehr erinnern. Ephraim Kishon | |||||
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Autor | Niko8 P.8, Dinslaken / NRW | 443493 | |||
Datum | 29.11.2007 17:31 | 11067 x gelesen | |||
Nein, leider nicht wirklich. (Aber trotzdem Danke!) Ich suche nicht die Anforderungen / das Leistungsprofil einzelner WF, sondern nach Möglichkeit allgemeingültige Vorschriften. | |||||
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Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 443495 | |||
Datum | 29.11.2007 17:43 | 11937 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von N. Polka ob es allgemeine Anforderungen gibt& z. B. festgesetzte Hilfsfristen das folgende kann ich jetzt nur aus der Erfahrung und aus den Richtlinien für mein Bundesland (Hessen) mitteilen: - Hilfsfristen: Allgemein 5 min nach Alarm an der Einsatzstelle. Dies ergibt sich aus der Musterindustriebaurichtlinie. z.B. "Werkfeuerwehr im Sinne dieser Richtlinie ist eine nach Landesrecht anerkannte Werkfeuerwehr, die jederzeit in spätestens 5 Minuten nach ihrer Alarmierung die Einsatzstelle erreicht; Einsatzstelle ist die Stelle des Industriebaus, von der aus vor Ort erste Brandbekämpfungsmaßnahmen vorgetragen werden." Hinzu kommen die Forderungen der Sachversicherer. Alternativ können auch andere Regelungen greifen welche eine kürzere Hilfsfrist verlangen (siehe z.B. Flughafen) - allgemeine Anforderungen: Auch hier ist in der Musterindustriebaurichtlinie eine Aussage zu finden. Hier geht es um so genannte Sicherheitskategorien bei Gebäuden. z.B. ""Sicherheitskategorie K 3.3: Brandabschnitte oder Brandbekämpfungsabschnitte mit automatischer Brandmeldeanlage in Industriebauten mit Werkfeuerwehr mit mindestens 2 Staffeln" Ansonsten legt beim "Formalgang" Anerkennung zur Werkfeuerwehr der RP den jeweiligen Personalbedarf und Ausrüstung fest. Jedoch sind die Anforderungen der Sachversicherer meist noch etwas höher. Ich hoffe weiter geholfen zu haben. Mit kameradschaftlichem Gruß Olli _________________________________________________ Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit. | |||||
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Autor | Niko8 P.8, Dinslaken / NRW | 443496 | |||
Datum | 29.11.2007 17:46 | 11187 x gelesen | |||
Das hat schonmal etwas geholfen. Danke! | |||||
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Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 443500 | |||
Datum | 29.11.2007 17:59 | 11030 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Niko Polka Das hat schonmal etwas geholfen. Dann ist das ja schon mal gut. Darf ich Fragen auf was du genau auf der Suche bist? Ggf wäre dann noch eine genauere Antwort möglich. Falls es nicht für alle öffentlich sein soll auch gerne per Mail. Mit kameradschaftlichem Gruß Olli _________________________________________________ Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit. | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., Lahr / Baden - Württemberg | 443516 | |||
Datum | 29.11.2007 18:47 | 11061 x gelesen | |||
Hallo Niko! Hierzu gibt es vom VDS eine Richtlinie für "Nicht öffentliche Feuerwehren". Vielleicht hielft dir das weiter. Wenn du weitere Fragen hast, einfach ne PM an mich. Gruß Christoph Alles geschriebene beruht auf meiner persönlichen Meinung und spiegelt weder die Meinung der Organisationen bzw. des Unternehmens dem ich angehöre! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Dormagen / NRW | 443554 | |||
Datum | 29.11.2007 20:14 | 11048 x gelesen | |||
Hallo, dann gibts noch die Industriebaurichtlinie MfG, Christian Geht nicht gibts nicht. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Dormagen / NRW | 443556 | |||
Datum | 29.11.2007 20:26 | 10983 x gelesen | |||
und das (WerkfeuerwehrVO) Geht nicht gibts nicht. | |||||
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Autor | Andr8eas8 M.8, Bad Ems / RLP | 443562 | |||
Datum | 29.11.2007 20:40 | 11006 x gelesen | |||
Hallihallo, also das mit der IndBauRL hast Du mißverstanden: das ist eine Richtlinie in Rahmen der BAU-Vorschriften der Länder (teilweise als "eigene" technische Baubestimmung eingeführt, teilweise gilt auch die Muster-IndBauRL) Diese RL regelt NICHTS im Hinblick auf Hilfsfristen, Ausbildung, Ausrüstung o. ä. sondern gibt nur eine Definition, wann eine betriebliche Feuerwehr als WERKfeuerwehr in Sinne dieser Richtlinie anerkannt wird. Der Hintergrund ist der, das bei der Einteilung der Bauvorhaben in die genanntern Sicherheitskategorien unterschieden wird, ob eine WF vorhanden ist oder nicht. Dies hat dann Einfluss auf die zu treffenden Maßnahmen des baulichen Brandschutzes (Bauweise, Feuerwiderstand, Brandabschnittsgrößen, Entrauchung etc.) und Maßnahmen wie Branderkennung oder stationäre und halbstationäre Löschanlagen. Nicht auf das Hindernis schauen - sondern darüber ! Grüße Andreas ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Wir sind keine Rheinländer, keine Westerwälder und auch keine Hessen - Wir sind Eeemser Wer mit meiner, ausschließlich privaten Meinung nicht zurecht kommt, den lade ich gern zum ebenfalls privaten "Schlagabtausch" ein - Bitte die Gewichtsklassen beachten :-) | |||||
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Autor | Andr8eas8 M.8, Bad Ems / RLP | 443565 | |||
Datum | 29.11.2007 20:45 | 10914 x gelesen | |||
Hallihallo, RLP war im Übrigen das erste Bundesland, welches das in eine Verordnung gepackt hat; hier wurde auch der Werkfeuerwehrverband e.V. gegründet (jetzt Bundesverband betrieblicher Brandschutz WFV e. V.) WFVO RLP Nicht auf das Hindernis schauen - sondern darüber ! Grüße Andreas ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Wir sind keine Rheinländer, keine Westerwälder und auch keine Hessen - Wir sind Eeemser Wer mit meiner, ausschließlich privaten Meinung nicht zurecht kommt, den lade ich gern zum ebenfalls privaten "Schlagabtausch" ein - Bitte die Gewichtsklassen beachten :-) | |||||
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Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 443578 | |||
Datum | 29.11.2007 21:33 | 11065 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andreas Mosel das ist eine Richtlinie in Rahmen der BAU-Vorschriften im Prinzip vollkommen richtig! Jedoch: Einige Bauvorhaben (insbesondere Industriebauten wie Raffinerien, Chemiebetreibe, etc.) können gar nicht nach Länderbaurecht sondern nur nach Industriebaurichtlinie erbaut werden und fallen aufgrund Ihrer notwendigen baulichen Gestalltung (Größe, Brandabschnitte und/oder Brandbekämpfungsabschnitte) in eine Sicherheitskategorie welche eine Werkfeuerwehr zwingend erforderlich machen. Somit dann doch wieder eine allgemeine Anforderung :-) Ausserdem steht ja in den meisten (wenn nicht sogar allen) "Brand"-Gesetze der Länder etwas zu Werkfeuerwehren. Das diese bei besonderen Gefahren (Brand- oder Explosionsgefahr oder anderen besonderen Gefahren) zum aufstellen einer Werkfeuerwehr verpflichen werden können. Aber wie bereits oben erwähnt: Im großen und ganzen nur eine Bauvorschrift. Mit kameradschaftlichem Gruß Olli _________________________________________________ Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit. | |||||
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Autor | Andr8eas8 M.8, Bad Ems / RLP | 443583 | |||
Datum | 29.11.2007 22:20 | 11171 x gelesen | |||
Hallihallo, die IndBauRL IST Landesbaurecht, da sie in fast allen Bundesländern als technische Baubestimmung eingeführt wurde. Ausnahme: Hessen und Thüringen, die auf die Musterrichtlinie (M IndBauRL) der ARGEBAU verweisen sowie Berlin, Saarland und Schleswig-Holstein, die die IndBauRL nicht eingeführt haben, aber je nach BV und/oder Genehmigungsbehörde nach M IndBauRL bewerten. Die Sache mit der WF ist anders herum: Willst Du ein BV der entsprechenden Größe, z.B. ein erdgeschossiges Gebäude mit einer Brandabschnittsfläche von 7500 m² (SK 3.4) bauen, kannst Du das nur tun, wenn Du eine BMA vorsiehst, die tragenden und aussteifenden Bauteile in F30 ausgebildet sind und eine WF mit mind. 3 Staffeln vorhanden ist. Hast Du keine WF, kannst Du selbstverständlich trotzdem bauen, aber mit anderen Vorgaben im VB (kleinere Brandabschnitte oder höherer Feuerwiderstand) oder sogar größer, durch die Installation einer automatischen Feuerlöschanlage (SK 4 bei F30 bis 10000 m²). Die WF ist in der IndBauRL keine zwingende Vorgabe, kann Dir aber bei der "Ausgestaltung" Deines BV nützlich sein, um andere Maßnahmen des VB zu reduzieren. Nicht auf das Hindernis schauen - sondern darüber ! Grüße Andreas ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Wir sind keine Rheinländer, keine Westerwälder und auch keine Hessen - Wir sind Eeemser Wer mit meiner, ausschließlich privaten Meinung nicht zurecht kommt, den lade ich gern zum ebenfalls privaten "Schlagabtausch" ein - Bitte die Gewichtsklassen beachten :-) | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 443659 | |||
Datum | 30.11.2007 12:04 | 11098 x gelesen | |||
Der VDS hat eine Kriterienliste zur Bewertung von betrieblichen Feuerwehren aufgestellt . Sie enthält eine abgestufte Liste in der Leistungsfähigkeit von euerwehren mit best. Ausrüstungs und Ausblidungskriterien. Dem gegenüber gestellt ist eine Liste in der best. Betriebe /Betriebsarten nach Risikoklassen aufgelistet werden. Eine Matrix ergibt dann, dass in einem Betrieb der Risikoklasse x eine betrieblcihe Feuerwehr der Leistungsfähigkeitsklasse y eine Prämienreduzierung in Höhe von ...% ergibt. Beispielsweise wird in dieser Liste eine Quote von 2/3 der Einsatzkräfte als AGT gefordert. Grüße vom WFV-Bayern | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 443662 | |||
Datum | 30.11.2007 12:08 | 10980 x gelesen | |||
Nachtrag : bei betrieblichen Feuerwehren sind vorallem betriebswirtschaftliche Kosten-Nutzenrechnungen entscheidend. Es gibt ja eine große Anzahl von Betrieben, die eine eigene Feuerwehr aus eigenem Anrieb gegründet haben. Angeordnete Werkfeuerwehren (z.B. an Flughäfen) sind die Minderheit. Einen Einblick in diese Gedankenwelt findest Du auf der Homepage : www.wfv-Bayern.de ==> Aktuelles ==> betriebswirtschaftliche Betrachtungen von Feuerwehren in der Indusrie | |||||
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Autor | Ansg8ar 8S., Metelen / NRW | 443744 | |||
Datum | 30.11.2007 17:39 | 11092 x gelesen | |||
Hallo Niko, zuerst einmal muss ich dich entäuschen, sowas wie Anforderungskriterien an Werkfeuerwehren (vergleichbare Standards) gibt es momentan nicht in NRW. Auch andere Bundeländer tun sich da noch schwer. Werkfeuerwehren werden in NRW durch die zuständigen Dezernate der Bezriksregierungen anerkannt oder angeordnet. Bei den anerkannten tut man sich eigentlich nicht so schwer, da diese meist in Betrieben existieren, die ein geringeres Gefahrenpotenzial beinhalten als die Betriebe, bei den ein hohes Gefahrenpotenzial vorherrscht. Letzteres sind meistens Betriebe, der der 12. BImSchV (Störfallverordnung) unterliegen. In der Mehrzahl sind dies die Betriebe mit erweiterten Pflichten (§§ 9-12 StörfallV). Diese fallen nämlich meistens auch in das von § 15 FSHG umrissene Gefährdungsschema. Da dieses Thema besondere Brisanz besitzt (Outsourcing von Werkfeuerwehren: "Was kann meine eigene Werkfeuerwehr, was ein fremder Dienstleister nicht genauso gut oder schlecht könnte") wird es momentan auch an vielen Stellen diskutiert. Es gibt meines Wissens nach auch einige Arbeiten zum Thema Anordnungskriterien von Werkfeuerwehren. Mit freundlichen Grüßen Ansgar Stening | |||||
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