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ThemaAnforderungen an eine Werkfeuerwehr17 Beträge
RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr
 
AutorNiko8 P.8, Dinslaken / NRW443488
Datum29.11.2007 17:2015251 x gelesen
Hallo zusammen!

Kann mir jemand sagen, ob es allgemeine Anforderungen gibt, die neben den jeweiligen speziellen, aus dem Betrieb resultierenden Anforderungen für jede WF gelten (z. B. festgesetzte Hilfsfristen)?

(Damit meine ich auch nicht die Anforderungen nach FSHG, dass eine WF dem Leistungsstand der örtlichen Fw usw. usw usw.)

Wenn es so etwas gibt, wo kann ich nähere Informationen darüber bekommen?


Danke!


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AutorHeik8o K8., Bonn / NRW443491
Datum29.11.2007 17:2711093 x gelesen
Hallo, hilft dir dieses http://leistungen.bayerindustry.de/internet/de/bis/produkte/wsi/organisation/geraete_feuerwehr/6399851/


Altern ist ein hochinteressanter Vorgang: Man denkt und denkt und denkt - plötzlich kann man sich an nichts mehr erinnern. Ephraim Kishon

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AutorNiko8 P.8, Dinslaken / NRW443493
Datum29.11.2007 17:3111067 x gelesen
Nein, leider nicht wirklich. (Aber trotzdem Danke!)

Ich suche nicht die Anforderungen / das Leistungsprofil einzelner WF, sondern nach Möglichkeit allgemeingültige Vorschriften.

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AutorOliv8er 8R., Wettenberg / Hessen443495
Datum29.11.2007 17:4311937 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von N. Polka
ob es allgemeine Anforderungen gibt &
z. B. festgesetzte Hilfsfristen

das folgende kann ich jetzt nur aus der Erfahrung und aus den Richtlinien für mein Bundesland (Hessen) mitteilen:

- Hilfsfristen: Allgemein 5 min nach Alarm an der Einsatzstelle. Dies ergibt sich aus der Musterindustriebaurichtlinie. z.B.
"Werkfeuerwehr im Sinne dieser Richtlinie ist eine nach Landesrecht anerkannte Werkfeuerwehr, die jederzeit in spätestens 5 Minuten nach ihrer Alarmierung die Einsatzstelle erreicht; Einsatzstelle ist die Stelle des Industriebaus, von der aus vor Ort erste Brandbekämpfungsmaßnahmen vorgetragen werden."

Hinzu kommen die Forderungen der Sachversicherer.

Alternativ können auch andere Regelungen greifen welche eine kürzere Hilfsfrist verlangen (siehe z.B. Flughafen)


- allgemeine Anforderungen: Auch hier ist in der Musterindustriebaurichtlinie eine Aussage zu finden. Hier geht es um so genannte Sicherheitskategorien bei Gebäuden. z.B.
""Sicherheitskategorie K 3.3:
Brandabschnitte oder Brandbekämpfungsabschnitte mit automatischer Brandmeldeanlage in Industriebauten mit Werkfeuerwehr mit mindestens 2 Staffeln"


Ansonsten legt beim "Formalgang" Anerkennung zur Werkfeuerwehr der RP den jeweiligen Personalbedarf und Ausrüstung fest. Jedoch sind die Anforderungen der Sachversicherer meist noch etwas höher.


Ich hoffe weiter geholfen zu haben.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
_________________________________________________

Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit.

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AutorNiko8 P.8, Dinslaken / NRW443496
Datum29.11.2007 17:4611187 x gelesen
Das hat schonmal etwas geholfen.

Danke!


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AutorOliv8er 8R., Wettenberg / Hessen443500
Datum29.11.2007 17:5911030 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Niko Polka
Das hat schonmal etwas geholfen.

Dann ist das ja schon mal gut.

Darf ich Fragen auf was du genau auf der Suche bist?
Ggf wäre dann noch eine genauere Antwort möglich.
Falls es nicht für alle öffentlich sein soll auch gerne per Mail.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
_________________________________________________

Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit.

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AutorChri8sto8ph 8R., Lahr / Baden - Württemberg443516
Datum29.11.2007 18:4711061 x gelesen
Hallo Niko!

Hierzu gibt es vom VDS eine Richtlinie für "Nicht öffentliche Feuerwehren". Vielleicht hielft dir das weiter.
Wenn du weitere Fragen hast, einfach ne PM an mich.

Gruß
Christoph


Alles geschriebene beruht auf meiner persönlichen Meinung und spiegelt weder die Meinung der Organisationen bzw. des Unternehmens dem ich angehöre!

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AutorChri8sti8an 8S., Dormagen / NRW443554
Datum29.11.2007 20:1411048 x gelesen
Hallo,

dann gibts noch die Industriebaurichtlinie

MfG, Christian


Geht nicht gibts nicht.

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AutorChri8sti8an 8S., Dormagen / NRW443556
Datum29.11.2007 20:2610983 x gelesen
und das (WerkfeuerwehrVO)


Geht nicht gibts nicht.

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AutorAndr8eas8 M.8, Bad Ems / RLP443562
Datum29.11.2007 20:4011006 x gelesen
Hallihallo,

also das mit der IndBauRL hast Du mißverstanden:

das ist eine Richtlinie in Rahmen der BAU-Vorschriften der Länder (teilweise als "eigene" technische Baubestimmung eingeführt, teilweise gilt auch die Muster-IndBauRL)

Diese RL regelt NICHTS im Hinblick auf Hilfsfristen, Ausbildung, Ausrüstung o. ä. sondern gibt nur eine Definition, wann eine betriebliche Feuerwehr als WERKfeuerwehr in Sinne dieser Richtlinie anerkannt wird.

Der Hintergrund ist der, das bei der Einteilung der Bauvorhaben in die genanntern Sicherheitskategorien unterschieden wird, ob eine WF vorhanden ist oder nicht.

Dies hat dann Einfluss auf die zu treffenden Maßnahmen des baulichen Brandschutzes (Bauweise, Feuerwiderstand, Brandabschnittsgrößen, Entrauchung etc.) und Maßnahmen wie Branderkennung oder stationäre und halbstationäre Löschanlagen.


Nicht auf das Hindernis schauen - sondern darüber !

Grüße
Andreas

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Wir sind keine Rheinländer, keine Westerwälder und auch keine Hessen - Wir sind Eeemser

Wer mit meiner, ausschließlich privaten Meinung nicht zurecht kommt, den lade ich gern zum ebenfalls privaten "Schlagabtausch" ein - Bitte die Gewichtsklassen beachten :-)

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AutorAndr8eas8 M.8, Bad Ems / RLP443565
Datum29.11.2007 20:4510914 x gelesen
Hallihallo,

RLP war im Übrigen das erste Bundesland, welches das in eine Verordnung gepackt hat; hier wurde auch der Werkfeuerwehrverband e.V. gegründet (jetzt Bundesverband betrieblicher Brandschutz WFV e. V.)

WFVO RLP


Nicht auf das Hindernis schauen - sondern darüber !

Grüße
Andreas

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AutorOliv8er 8R., Wettenberg / Hessen443578
Datum29.11.2007 21:3311065 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Andreas Mosel
das ist eine Richtlinie in Rahmen der BAU-Vorschriften

im Prinzip vollkommen richtig!

Jedoch:
Einige Bauvorhaben (insbesondere Industriebauten wie Raffinerien, Chemiebetreibe, etc.) können gar nicht nach Länderbaurecht sondern nur nach Industriebaurichtlinie erbaut werden und fallen aufgrund Ihrer notwendigen baulichen Gestalltung (Größe, Brandabschnitte und/oder Brandbekämpfungsabschnitte) in eine Sicherheitskategorie welche eine Werkfeuerwehr zwingend erforderlich machen.

Somit dann doch wieder eine allgemeine Anforderung :-)

Ausserdem steht ja in den meisten (wenn nicht sogar allen) "Brand"-Gesetze der Länder etwas zu Werkfeuerwehren. Das diese bei besonderen Gefahren (Brand- oder Explosionsgefahr oder anderen besonderen Gefahren) zum aufstellen einer Werkfeuerwehr verpflichen werden können.

Aber wie bereits oben erwähnt: Im großen und ganzen nur eine Bauvorschrift.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
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AutorAndr8eas8 M.8, Bad Ems / RLP443583
Datum29.11.2007 22:2011171 x gelesen
Hallihallo,

die IndBauRL IST Landesbaurecht, da sie in fast allen Bundesländern als technische Baubestimmung eingeführt wurde.

Ausnahme:
Hessen und Thüringen, die auf die Musterrichtlinie (M IndBauRL) der ARGEBAU verweisen
sowie
Berlin, Saarland und Schleswig-Holstein, die die IndBauRL nicht eingeführt haben, aber je nach BV und/oder Genehmigungsbehörde nach M IndBauRL bewerten.

Die Sache mit der WF ist anders herum:

Willst Du ein BV der entsprechenden Größe, z.B. ein erdgeschossiges Gebäude mit einer Brandabschnittsfläche von 7500 m² (SK 3.4) bauen, kannst Du das nur tun, wenn Du eine BMA vorsiehst, die tragenden und aussteifenden Bauteile in F30 ausgebildet sind und eine WF mit mind. 3 Staffeln vorhanden ist.

Hast Du keine WF, kannst Du selbstverständlich trotzdem bauen, aber mit anderen Vorgaben im VB (kleinere Brandabschnitte oder höherer Feuerwiderstand) oder sogar größer, durch die Installation einer automatischen Feuerlöschanlage (SK 4 bei F30 bis 10000 m²).

Die WF ist in der IndBauRL keine zwingende Vorgabe, kann Dir aber bei der "Ausgestaltung" Deines BV nützlich sein, um andere Maßnahmen des VB zu reduzieren.


Nicht auf das Hindernis schauen - sondern darüber !

Grüße
Andreas

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern443659
Datum30.11.2007 12:0411098 x gelesen
Der VDS hat eine Kriterienliste zur Bewertung von betrieblichen Feuerwehren aufgestellt .

Sie enthält eine abgestufte Liste in der Leistungsfähigkeit von euerwehren mit best. Ausrüstungs und Ausblidungskriterien.
Dem gegenüber gestellt ist eine Liste in der best. Betriebe /Betriebsarten nach Risikoklassen aufgelistet werden.
Eine Matrix ergibt dann, dass in einem Betrieb der Risikoklasse x eine betrieblcihe Feuerwehr der Leistungsfähigkeitsklasse y eine Prämienreduzierung in Höhe von ...% ergibt.

Beispielsweise wird in dieser Liste eine Quote von 2/3 der Einsatzkräfte als AGT gefordert.

Grüße vom WFV-Bayern


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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern443662
Datum30.11.2007 12:0810980 x gelesen
Nachtrag :
bei betrieblichen Feuerwehren sind vorallem betriebswirtschaftliche Kosten-Nutzenrechnungen entscheidend. Es gibt ja eine große Anzahl von Betrieben, die eine eigene Feuerwehr aus eigenem Anrieb gegründet haben. Angeordnete Werkfeuerwehren (z.B. an Flughäfen) sind die Minderheit.
Einen Einblick in diese Gedankenwelt findest Du auf der Homepage : www.wfv-Bayern.de
==> Aktuelles ==> betriebswirtschaftliche Betrachtungen von Feuerwehren in der Indusrie


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AutorAnsg8ar 8S., Metelen / NRW443744
Datum30.11.2007 17:3911092 x gelesen
Hallo Niko,

zuerst einmal muss ich dich entäuschen, sowas wie Anforderungskriterien an Werkfeuerwehren (vergleichbare Standards) gibt es momentan nicht in NRW. Auch andere Bundeländer tun sich da noch schwer. Werkfeuerwehren werden in NRW durch die zuständigen Dezernate der Bezriksregierungen anerkannt oder angeordnet. Bei den anerkannten tut man sich eigentlich nicht so schwer, da diese meist in Betrieben existieren, die ein geringeres Gefahrenpotenzial beinhalten als die Betriebe, bei den ein hohes Gefahrenpotenzial vorherrscht. Letzteres sind meistens Betriebe, der der 12. BImSchV (Störfallverordnung) unterliegen. In der Mehrzahl sind dies die Betriebe mit erweiterten Pflichten (§§ 9-12 StörfallV). Diese fallen nämlich meistens auch in das von § 15 FSHG umrissene Gefährdungsschema.

Da dieses Thema besondere Brisanz besitzt (Outsourcing von Werkfeuerwehren: "Was kann meine eigene Werkfeuerwehr, was ein fremder Dienstleister nicht genauso gut oder schlecht könnte") wird es momentan auch an vielen Stellen diskutiert. Es gibt meines Wissens nach auch einige Arbeiten zum Thema Anordnungskriterien von Werkfeuerwehren.

Mit freundlichen Grüßen

Ansgar Stening


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 29.11.2007 17:20 Niko7 P.7, Dinslaken
 29.11.2007 17:27 Heik7o K7., Bonn
 29.11.2007 17:31 Niko7 P.7, Dinslaken
 29.11.2007 17:43 Oliv7er 7R., Wettenberg
 29.11.2007 17:46 Niko7 P.7, Dinslaken
 29.11.2007 17:59 Oliv7er 7R., Wettenberg
 29.11.2007 20:40 Andr7eas7 M.7, Bad Ems
 29.11.2007 21:33 Oliv7er 7R., Wettenberg
 29.11.2007 22:20 Andr7eas7 M.7, Bad Ems
 29.11.2007 18:47 Chri7sto7ph 7R., Lahr
 29.11.2007 20:14 Chri7sti7an 7S., Dormagen
 29.11.2007 20:26 Chri7sti7an 7S., Dormagen
 29.11.2007 20:45 Andr7eas7 M.7, Bad Ems
 30.11.2007 12:04 Volk7er 7L., Erlangen
 30.11.2007 12:08 Volk7er 7L., Erlangen
 30.11.2007 17:39 Ansg7ar 7S., Metelen
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