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ThemaKerzen in Firmen / Betrieben5 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorVolk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen443693
Datum30.11.2007 13:486455 x gelesen
Moin,

ich wurde heute in meiner Eigenschaft als Brandschutzbeauftragter im Betrieb angesprochen, ob es zulässig ist, in Betrieben / Firmen brennende Kerzen aufzustellen. Hier meine ich besonders Räume wie Eingangsbereiche, die nicht durchgängig unter Beobachtung stehen. Natürlich ist sichergestellt, dass niemand an die Kerzen herankommt.

Mir ist natürlich klar, dass so etwas nicht unbeaufsichtigt stehen soll. Wird ja auch oft genug bekannt gegeben. Aber ist das deshalb verboten?

Nun kommt in der nächsten Woche unsere Konzernleitung ins Haus, und bei denen (Hessen) soll dieses (zumindest angeblich) nicht mehr zulässig sein.

Leider habe ich so nichts gefunden, und da wir dann nicht dumm dastehen möchten, mal die Frage in die große Runde. Hat jemand Quellen dazu?


Gruß,
Volker

Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten!

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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü443703
Datum30.11.2007 14:154494 x gelesen
Geschrieben von Volker EhrhardtAber ist das deshalb verboten?

Indirekt: Nicht beaufsichtigte brennende Kerzen gelten aus Sicht der Versicherungen üblicherweise als grob fahrlässig, im Schadensfall dadurch keine Entschädigung wenn es nachgewiesen werden kann.

Beispiellink

Die einfachste Methode in Deiner Situation ist meist eine Anfrage an die Geschäftsleitung mit Bitte um eine betriebliche Anweisung.
Hier würde ich persönlich die Kerzen einfach verbieten und geeignete elektrische Beleuchtungen fordern, wenn es denn unbedingt sein muß.

Eingangsbereiche sind zusätzlich meist Fluchtwege im Sinne der MBO etc. uns sollten deshalb in Annlehnung z. B. an §35 MBO hier brandlastfrei sein.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorVolk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen443730
Datum30.11.2007 16:204458 x gelesen
Geschrieben von Josef Mäschle
Hier würde ich persönlich die Kerzen einfach verbieten und geeignete elektrische Beleuchtungen fordern, wenn es denn unbedingt sein muß.

Danke, ich denke auch in diese Richtung. Beleuchtung sollte schon sein, aber dann elektrisch.


Gruß,
Volker

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AutorThom8as 8E., Neckarbischofsheim (BaWü) / Baden-Württemberg443735
Datum30.11.2007 16:564420 x gelesen
Hallo Volker,

bezüglich der Fahrlässigkeit kann ich die Ausführungen von Josef bestätigen.

Wenn du von einem Konzern schreibst, wird es bei euch sicherlich entsprechende allgemeingültige Vorschriften über Sicherheitsstandards und deren Auslegung geben. Die Sicherheitsbeauftragten werden dir hier wohl Auskunft geben können.

Am Beispiel meines Konzerns gilt im Rahmen dieser Standards ein absolutes Verbot des Abbrennens von Kerzen im Unternehmen Lediglich bei offiziellen Weihnachtsfeiern erteilt die Geschäftsführung ausdrückliche Genehmigungen. Der Brandschutzbeauftragte muss dabei allerdings sicherstellen, dass für die Dauer der Veranstaltung zusätzliche Löschmittel (Feuerlöscher) und in Brandbekämpfung unterwiesenes Personal vorhanden sind.


Gruß
Thomas


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AutorPete8r K8., Gladbeck / NRW446820
Datum13.12.2007 18:484375 x gelesen
Geschrieben von Volker EhrhardtLeider habe ich so nichts gefunden, und da wir dann nicht dumm dastehen möchten

Der Brandschutzbeauftragte sollte der Belegschaft zu dem Thema Kerzen, Adventskränze, etc. schon was sagen. Dies kann man in Form eines Aushangs machen. Hier können Verhaltens- und Sicherheitsratschläge für die Adventszeit den Beauftragten auch mal "schlau" aussehen lassen ;))

Bei Interesse kann ich dir mal so nen Aushang per Mail schicken.

Gruß Peter


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