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Thema | Jährliche UVV-Unterweisung | 25 Beträge | |||
Rubrik | Unfallverhütung | ||||
Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW | 444379 | |||
Datum | 03.12.2007 18:29 | 15430 x gelesen | |||
Hallo Forum, im §15 der GUV-C 53 (UVV-Feuerwehren) wird gesagt, das sich jeder FA im Rahmen einer Aus- und Fortbildung mindestens 1x jährlich (so der Verweis auf §4, Grundsätze und Prävention) unterziehen muss. Welche Folgen kann es haben, wenn der FA dieser Pflicht nicht nachkommt? Ich spreche nicht unbedingt von einem Schadenfall, da hier sicherlich erst einmal der Kausalzusammenhang zwischen "3 Jahre UVV-Unterweisung schwänzen" und dem "stolpern über einen Hydrantendeckel" erfolgen muss, was in vielen Fällen sicherlich schwer sein wird. Gibt es seitens der GUV "disziplinarische" Massnahmen, mit der sie an den die Feuerwehr tritt, oder gibt es gar disziplinarische Mittel der FW, da der FA seiner Dienstpflicht nicht nachkommt? Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 444381 | |||
Datum | 03.12.2007 18:34 | 11849 x gelesen | |||
Da frag ich hinterher Welche Feuerwehren bieten mehrere Einweisungen pro Jahr an? Wenn ich nur an Schichtdienst denke hat man schnell die Chance vertan den Termin wahrzunehmen Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 444388 | |||
Datum | 03.12.2007 19:01 | 11692 x gelesen | |||
Die jährliche UVV-Übung ist natürlich schon obligatorisch (Gähn-Übung). Da du aber nie 100% der Leute erreichst, hab ich mir angewöhnt, bei entsprechenden Übungen (BSP: Leiterübung, Motorsäge) einen entsprechenden Vermerk ins Dienstbuch zu schreiben "Sicherheitshinweise gem. UVV mündlich erteilt". So ist zu mindest gewährleistet, dass auch die erreicht werden, die die Gähn-Übung verpasst haben. Gruß Daniel Meine Meinung gehört mir. Wenn ich etwas als offizieller Vertreter meiner Feuerwehr veröffentliche, steht mein vollständiger Name mit Dienstrang und Dienststellung dabei. | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 444389 | |||
Datum | 03.12.2007 19:05 | 11921 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Dovernim §15 der GUV-C 53 (UVV-Feuerwehren) wird gesagt, das sich jeder FA im Rahmen einer Aus- und Fortbildung mindestens 1x jährlich (so der Verweis auf §4, Grundsätze und Prävention) unterziehen muss. Richtig, beruht unter anderem auf §12 ArbschG. Geschrieben von Andreas Dovern Welche Folgen kann es haben, wenn der FA dieser Pflicht nicht nachkommt? Ist eigentlich "Arbeitgeberpflicht", z. B.: 1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Geschrieben von Andreas Dovern Ich spreche nicht unbedingt von einem Schadenfall, da hier sicherlich erst einmal der Kausalzusammenhang zwischen "3 Jahre UVV-Unterweisung schwänzen" und dem "stolpern über einen Hydrantendeckel" erfolgen muss, was in vielen Fällen sicherlich schwer sein wird. Geschrieben von Andreas Dovern Gibt es seitens der GUV "disziplinarische" Massnahmen, mit der sie an den die Feuerwehr tritt, Höchstens indirekt an die Gemeinde, die mehr Versicherungsprämie zahlen muß wenn das Regelwerk nachweislich nicht erfüllt wird. Dazu muß sich die Sache aber schon ziemlich häufen. Geschrieben von Andreas Dovern oder gibt es gar disziplinarische Mittel der FW, da der FA seiner Dienstpflicht nicht nachkommt? Das kann die Feuerwehr grundsätzlich, wenn es die entsprechende Satzung hergibt. Aber das muß dann schon etwas mehr als 1 Dienst pro Jahr versäumt werden, meist fängt man so bei 30% unnetschuldigter Fehlzeit an. Aber: Es steht nirgends, das die Unterweisung als außschließliches Thema an einem Abend abgehalten werden muß. Das ist zwar der Standard im Arbeitsleben, um bei relativ geringem Aufwand Rechtssicherheit zu erreichen, aber für die Feuerwehr halte ich dieses Konzept für ungeeignet. Alternative: Zu jedem Dienst werden Ausbildungsthemen und in Stichworten oder als Konzeptausdruck die zum Thema gehörigen gehaltenen Unterweisungen (3-5 min) dokumentiert. Jeder Teilnehmer unterschreibt und bestätigt dadurch, die entsprechende Unterweisung erhalten zu haben. Vorteile: Didaktisch geschickter, die Unterweisung wird gleich praktisch angewendet und dadurch besser gemerkt. Die kompletten Inhalte werden erinnert und nicht nur die ersten 10 Minuten der Vergatterung vor dem Einschlafen. Wenn einer mal ein paar Dienste fehlt, egal welche: Er kriegt immer bevor er etwas tut die dafür sicherheitsrelevanten Informationen. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 444390 | |||
Datum | 03.12.2007 19:07 | 11666 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel GehlenDie jährliche UVV-Übung ist natürlich schon obligatorisch (Gähn-Übung). Nein, die Form ist eben nicht festgeschrieben. Da arbeitest im Grunde schon doppelt. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 444391 | |||
Datum | 03.12.2007 19:08 | 11795 x gelesen | |||
Also besser 1 mal im Jahr ein wenig Grundlagen und Statistik und dann viele kleine Häppchen vor der entsprechenden Lektion? Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 444394 | |||
Datum | 03.12.2007 19:19 | 11627 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschAlso besser 1 mal im Jahr ein wenig Grundlagen und Statistik und dann viele kleine Häppchen vor der entsprechenden Lektion? Meiner Meinung nach ja. Ihr müsst es eben bloß dokumentieren. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 444395 | |||
Datum | 03.12.2007 19:22 | 11710 x gelesen | |||
mit obligatorisch meinte ich eher "ist die erste Übung im Jahr" und Tradition. Also nicht obligatorisch gem. UVV sondern gem. Übungsplanung meines Löschbezirkes :-) Gruß Daniel Meine Meinung gehört mir. Wenn ich etwas als offizieller Vertreter meiner Feuerwehr veröffentliche, steht mein vollständiger Name mit Dienstrang und Dienststellung dabei. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 444396 | |||
Datum | 03.12.2007 19:25 | 11655 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Gehlenmit obligatorisch meinte ich eher "ist die erste Übung im Jahr" und Tradition. Also nicht obligatorisch gem. UVV sondern gem. Übungsplanung meines Löschbezirkes :-) Alter Saarländischer Brauch ;-) Wobei ich unserern Unfallverhüter mal für sehr lustige Unterrichte loben muss... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 444400 | |||
Datum | 03.12.2007 19:31 | 11776 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschWobei ich unserern Unfallverhüter mal für sehr lustige Unterrichte loben muss...Erzähl uns mehr... Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 444401 | |||
Datum | 03.12.2007 19:32 | 11525 x gelesen | |||
Hängt immer stark vom Übungsleiter ab. Da gabs schon alles: vom langweiligen vorlesen der Vorschriften über Stablerfahrer Klaus bis hin zur "Gefahrenralley" durchs GH :-). Daher die Tradition bleibt. Gruß Daniel Meine Meinung gehört mir. Wenn ich etwas als offizieller Vertreter meiner Feuerwehr veröffentliche, steht mein vollständiger Name mit Dienstrang und Dienststellung dabei. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 444402 | |||
Datum | 03.12.2007 19:35 | 11513 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppErzähl uns mehr. eigentlich nicht viel Ist halt sehr Praxisbezogen mit Statistik vom letzten Jahr, was konkret unternommen wurde und der ganze Schnack. Dubioser weise ganz ohne ppt ... Dann noch witzig rübergebracht ... dolle Sache Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Adri8an 8H., Lippstadt / NRW | 444416 | |||
Datum | 03.12.2007 20:43 | 11762 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef MäschleAlso besser 1 mal im Jahr ein wenig Grundlagen und Statistik und dann viele kleine Häppchen vor der entsprechenden Lektion? Noch besser: Immer während des ganzen Jahres die UVV leben! UVV-Unterweisung macht man ja schon, wenn man dem FW-Anwärter zeigt, wie man einen Schlauch ausrollt. Geschrieben von Josef Mäschle Meiner Meinung nach ja. Ihr müsst es eben bloß dokumentieren. Und da hängt es dann dran, denn das ist schon ein wenig Aufwand, da Rechtssicherherheit zu erlangen. Aus meiner Sicht könnte ein Übungshandbuch geführt werden, in das schlagwortartig vielleicht Hauptthema, gelehrte FwDv´s und ein paar Schlagworte zur UVV stehen. Dann eine Anwesenheitsliste, in der man per Unterschriftskürzel und nicht mit Kreuzen einträgt, das könnte reichen. Oder geht es noch schlanker? Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry) | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 444417 | |||
Datum | 03.12.2007 20:59 | 11631 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian HorbertAus meiner Sicht könnte ein Übungshandbuch geführt werden, in das schlagwortartig vielleicht Hauptthema, gelehrte FwDv´s und ein paar Schlagworte zur UVV stehen. Dann eine Anwesenheitsliste, in der man per Unterschriftskürzel und nicht mit Kreuzen einträgt, das könnte reichen. Oder geht es noch schlanker? Von der Handbuchvariante halte ich nichts, denn wenn draußen mal das Handbuch in die Pfütze fällt dann sind u. U. die Hinweise für das komplette Jahr hin. Ich arbeite deshab lieber mit Einzelblättern. Diese fertige ich einmal in der EDV an und kann dann mit diesem Deckblatt und der aktuell dazu ausgedruckten Unterschriftsliste meine Dokumentation im zweiten Jahr i.d.R sehr schnell erstellen. Wenn man will sogar kreiseinheitlich... mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 444418 | |||
Datum | 03.12.2007 21:10 | 11600 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef MäschleWenn man will sogar kreiseinheitlich... Ja, wenn man will... Schon bei mehreren Standorten einer Wehr innerhalb einer Gemeinde ist es teilweise schon unmöglich sich auf einheitliche Verfahren zu einigen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Adri8an 8H., Lippstadt / NRW | 444419 | |||
Datum | 03.12.2007 21:13 | 11705 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef MäschleDiese fertige ich einmal in der EDV an und kann dann mit diesem Deckblatt und der aktuell dazu ausgedruckten Unterschriftsliste meine Dokumentation im zweiten Jahr i.d.R sehr schnell erstellen. Würde ich auch eher machen, vermutlich würde ich sogar eine kleine Accessdatenbank mit Anclicken der Übungsmöglichkeiten/UVV-Themen basteln und alles auf der HP im geschützten Bereich online stellen. Gesucht war aber die einfachste Möglichkeit, umzusetzen mit geringster Ausstattung und ohne Fachkenntnisse. Das ist meiner Meinung ne Kladde oder ein Ordner mit beschriebenem Papier, idealerweise mit den gelehrten Themen und dazu eine unterschriebene Teilnehmerliste. Oder geht es noch einfacher, den §12 ArbschG nachzuweisen? Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry) | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 444420 | |||
Datum | 03.12.2007 21:23 | 11705 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian HorbertGesucht war aber die einfachste Möglichkeit, umzusetzen mit geringster Ausstattung und ohne Fachkenntnisse. Nun, unter einfach verstehe ich mit möglichst wenig Arbeit. Von geringster Ausstattung und ohne Fachkenntnisse war bisher nicht die Rede. Und mal ganz ehrlich: D hat nicht wirklich den Status eines Entwicklungslandes. Eine Wehr, die weder einen Computer in Griffweite noch jemanden hat, der eine elemantare Word-Tabelle zusammenschrauben kann würde mir irgendwie Angst machen... Geschrieben von Adrian Horbert Oder geht es noch einfacher Auf dem technischen Standard vermutlich nurnoch mit einem Spritus- Matritzenverfielfältiger... mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Adri8an 8H., Lippstadt / NRW | 444422 | |||
Datum | 03.12.2007 21:28 | 11753 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef MäschleEine Wehr, die weder einen Computer in Griffweite noch jemanden hat, der eine elemantare Word-Tabelle zusammenschrauben kann würde mir irgendwie Angst machen... Ich könnte dir speziell in RLP auf Anhieb 15 Wehren aufzählen, auf die sowas zutrifft. Über den Sinn dieser Feuerwehren in Orten mit 600 Menschen, 20 Feuerwehrleuten, 1 TS- (F-W wenn es super ist, F wenn irgendwo eins über ist und A üblicherweise) kann man streiten, aber die Regeln der UVV gelten auch da. Geschrieben von Josef Mäschle Spritus- Matritzenverfielfältiger... Dieses technisch hoch anspruchsvolle Gerät vereinfacht die Angelegenheit eher nicht :-) Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry) | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 444425 | |||
Datum | 03.12.2007 21:30 | 11585 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Josef Mäschle Und mal ganz ehrlich: D hat nicht wirklich den Status eines Entwicklungslandes. Eine Wehr, die weder einen Computer in Griffweite noch jemanden hat, der eine elemantare Word-Tabelle zusammenschrauben kann würde mir irgendwie Angst machen... Richtig, den A4-Vordruck sehe ich auch als das einfachste und effizienteste Mittel an: Tabelle mit Feldern für Datum, Thema/Inhalte der Unterweisung/Ausbildung. Bei meinem Vordruck gibt es darunter noch eine Liste aller FA. Hinter ihrem Namen können sie dann unterschreiben. So dokumentiere ich die Unterweisung und habe darüberhinaus noch den ganauen Überblick, wer wirklich an Ausbildungen teilnimmt. MkG Sascha | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 444427 | |||
Datum | 03.12.2007 21:37 | 11566 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian HorbertIch könnte dir speziell in RLP auf Anhieb 15 Wehren aufzählen, auf die sowas zutrifft. Aber ein leeres Blatt Papier, Stift, Lineal, jemand der Schreiben kann und ein Kopierer findet sich auch dort. Auch so lässt sich eine Vorlage "basteln". Den Kopierer kann man zur Not ebenfalls noch weglassen, dann steht eben nicht "Datum Doppelpunkt" auf dem Blatt, sondern man muss jeweils selbst hinschreiben. Es kommt in keinster Weise auf die Form an. Man muss nur nachweisen was, wann und wer unterwiesen wurde. Dafür reicht Blatt Papier und Stift im Zweifelsfall aus. MkG Sascha | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 444428 | |||
Datum | 03.12.2007 21:37 | 11589 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian Horbert20 Feuerwehrleuten Unter 20 FA ist keiner, der einen Computer wenigstens zu Hause stehen hat? Das erscheint mir dann doch etwas unwahrscheinlich... Geschrieben von Adrian Horbert Dieses technisch hoch anspruchsvolle Gerät vereinfacht die Angelegenheit eher nicht :-) Aber jeder der das Ding noch aus Schulzeiten kennt hat jetzt ein feistes Grinsen im Gesicht ;-) Ist diese filigrane Technik nicht nett? mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Adri8an 8H., Lippstadt / NRW | 444432 | |||
Datum | 03.12.2007 21:53 | 11634 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef MäschleAber jeder der das Ding noch aus Schulzeiten kennt hat jetzt ein feistes Grinsen im Gesicht ;-) In der Grundschule haben wir mal eine 20seitige Schulzeitung damit gedruckt. Dauerte 2 volle Tage und es dauerte eine Woche, bis meine Hände wieder sauber ware. Ist noch keine 20 Jahre her... Technischer Fortschritt ist was tolles.... Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry) | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 444433 | |||
Datum | 03.12.2007 21:54 | 11440 x gelesen | |||
So ein Ding hatte der Hausmeister im Keller stehen.. Diese hübschen Blauen Drucke der süßliche Geruch ja früher (tm) Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 444447 | |||
Datum | 03.12.2007 23:01 | 11636 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Adrian Horbert Ich könnte dir speziell in RLP auf Anhieb 15 Wehren aufzählen, auf die sowas zutrifft. Über den Sinn dieser Feuerwehren in Orten mit 600 Menschen, 20 Feuerwehrleuten, Geschrieben von Josef Mäschle Das erscheint mir dann doch etwas unwahrscheinlich... Du meinst vermutlich "zwEifelhaft"... :-) MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag) | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 444451 | |||
Datum | 03.12.2007 23:19 | 11475 x gelesen | |||
Fünf Euro in die Wortspielkasse! ;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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