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ThemaMindeststärke VO NDS schon aufgehoben?16 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorSven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen444524
Datum04.12.2007 11:058202 x gelesen
" reagierte Regionsbrandmeister Bernd Keitel auf eine missverständliche Formulierung in einem Bericht in den Heimatzeitungen. Die Mindeststärke und Mindestausstattung einer Ortsfeuerwehr soll sich fortan nach einer Gefahrenanalyse des Bedarfsplans am Brand- und Verkehrsunfallrisiko ihres jeweiligen Einsatzgebietes orientieren. " Zitat aus Link

Link

Wurde die VO mittlerweile aufgehoben bzw. wie ist der Stand?

GRuß Sven


Mit freundlichen Grüßen

Sven

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AutorThom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen444546
Datum04.12.2007 12:016795 x gelesen
Ich würde eher sagen, das bezieht sich auf die Region Hannover. Ein Bedarfsplan ist in Niedersachsen definitiv nicht vorgeschrieben .


MkG
Thomas

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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen444548
Datum04.12.2007 12:086843 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Sven NiclasWurde die VO mittlerweile aufgehoben bzw. wie ist der Stand?

Ist mir nichts von bekannt und würde mich wundern, wurde doch erst vor Kurzem überarbeitet.


Geschrieben von Sven NiclasDie Mindeststärke und Mindestausstattung einer Ortsfeuerwehr soll sich fortan nach einer Gefahrenanalyse des Bedarfsplans am Brand- und Verkehrsunfallrisiko ihres jeweiligen Einsatzgebietes orientieren.

Das ist zum einen nichts neues, schließlich heißt das ding MINDESTstärkeverordnung und verweist darauf, dass örtliche gegebenheiten ggf. eien höhere Ausstattung erforderlich machen, um der Forderung des NBrandSchG nach einer angemessenen Ausrüstung zu genügen.
Zum anderen wird's langsam Zeit, hier solche Bedarfspläne verbindlich einzuführen - inkl. längerfristigem Fahrzeugkonzept und AAO.


Gruß,
Thorben


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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen444567
Datum04.12.2007 13:126764 x gelesen
Geschrieben von Thorben Gruhlschließlich heißt das ding MINDESTstärkeverordnung

Nur sind einige Eckpunkte dieser Verordnung wirklich kontraproduktiv:
1) Die Stärke wird über Orts- , Stützpunkt- und Schwerpunktfeuerwehren definiert und nicht die Stärke der Gemeindefeuerwehr.
2) TLF 16/25 sind gefordert
3) Es gibt eigentlich nur die Unterscheidung
<15000EW= 2 Stützpunkte
>15000EW= 1 Stützpunkt + 1 Schwerpunkt

Selbst wenn man Bedarfspläne incl. Fahrzeugkonzept und AAO macht stört die VO eigentlich nur.

Gruß
Ingo


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AutorThom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen444646
Datum04.12.2007 18:216780 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum Felde1) Die Stärke wird über Orts- , Stützpunkt- und Schwerpunktfeuerwehren definiert

Und auch die zu beschaffende Ausrüstung orientiert sich am Status der Wehr.

Geschrieben von Ingo zum Felde2) TLF 16/25 sind gefordert

Und LF8 ohne Löschmitteltank, aber auf Straßenfahrgestell.

Geschrieben von Ingo zum FeldeSelbst wenn man Bedarfspläne incl. Fahrzeugkonzept und AAO macht stört die VO eigentlich nur.

VO streichen.


MkG
Thomas

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AutorThom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen444651
Datum04.12.2007 18:256841 x gelesen
Geschrieben von Thorben GruhlDas ist zum einen nichts neues, schließlich heißt das ding MINDESTstärkeverordnung und verweist darauf, dass örtliche gegebenheiten ggf. eien höhere Ausstattung erforderlich machen, um der Forderung des NBrandSchG nach einer angemessenen Ausrüstung zu genügen.

Ja ? Dann sage mir mal, wo geschrieben steht, wie die Ausrüstung dann auszusehen hat.

Geschrieben von Thorben GruhlZum anderen wird's langsam Zeit, hier solche Bedarfspläne verbindlich einzuführen - inkl. längerfristigem Fahrzeugkonzept und AAO.

Dann kriegen aber einige Tränen in den Augen, weil sie wesentlich mehr Geld ausgeben müssen.


MkG
Thomas

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen444695
Datum04.12.2007 20:046790 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas GlauerUnd LF8 ohne Löschmitteltank, aber auf Straßenfahrgestell.


EINSPRUCH!

Die VO schreibt unter Stützpunktfeuerwehr :
Geschrieben von ---Mindeststärke-VO--- "Aufnahmemöglichkeit für eine Löschgruppe, feuerwehrtechnische Beladung für eine Löschgruppe, festeingebaute Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Nennleistung von 1000 l/min bei einerm Nenndruck von 10 bar, Schnellangriffseinrichtung, vier umluftunabhängige Atemschutzgeräte, eine tragbare Feuerwehrleiter mit einer Steighöhe von 7m und Sonderlöschmittel"

Liest sich für mich wie die Forderung nach LF 8/6 bzw. jetzt 10/6


sie schreibt weiter Geschrieben von ---Mindeststärke-VO--- "wird ein Löschfahrzeug nach Satz 3 Nr. 1 zusammen mit einem Löschfahrzeug nach Satz 3 Nr. 2 Buchstabe a vorgehalten, so kann auf die Ausrüstung des Löschfahrzeuges nach Satz 3 Nr. 1 mit einem Löschwasserbehälter verzichtet werden"

Also kann man ein LF 8 nach TW beschaffen, ja. Kann, nicht muss!

Kurze Frage: Wo steht in der VO, dass Allradantrieb beim LF 8(/6) und LF 10/6 verboten ist?


Ich teile die Meinung, dass dieses Ding nicht prickelnd ist. Es hat einige Punkte, die diskussionswürdig sind.

Z.B. -ohne hier eine neue Dienstgraddiskussion lostreten zu wollen- Warum z.B. kann ein GF einer Stütz- oder Schwerpunktfeuerwehr HLM werden, der Gruppenführer einer Fw mit Grundausstattung dagegen nur OLM? Haben größere Feuerwehren andere Feuer? Andere Gruppen? ...

z,B, Warum ist diese VO in der letzten Version so schwammig formuliert, dass ich statt TSF; LF 10; LF 20 etc. auch ein pinkes etwas mit blauen Lichtern und 4 Reifen kaufen kann, solange es die Eigenschaften aufweist.


Dann wundert es mich nicht, dass es massenweise LF 20/3X gibt, ganz ehrlich.


Grüße

Micha


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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen444705
Datum04.12.2007 20:576749 x gelesen
Geschrieben von Thomas GlauerDann kriegen aber einige Tränen in den Augen, weil sie wesentlich mehr Geld ausgeben müssen.

In Niedersachsen ist kein Schutzziel vorgegeben.
Die Gemeinde kann auch als Schutzziel 1 LF nach 30 min als Planungsgrundlage nehmen.

Gruß
Ingo


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AutorMarc8o K8., Hannover / Niedersachsen444887
Datum05.12.2007 15:426792 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Michael WulfZ.B. -ohne hier eine neue Dienstgraddiskussion lostreten zu wollen- Warum z.B. kann ein GF einer Stütz- oder Schwerpunktfeuerwehr HLM werden, der Gruppenführer einer Fw mit Grundausstattung dagegen nur OLM? Haben größere Feuerwehren andere Feuer? Andere Gruppen? ...

Weil eine Ortswehr mit Grundausstattung nur über ein TSF mit Besatzung 1/5 verfügt:
Führungskraft für Fahrzeuge mit Besatzung 1/8: HLM
Führungskraft für Fahrzeuge mit Besatzung 1/5: OLM
Führungskraft für Fahrzeuge mit Besatzung 1/2: OLM
Alle stellv. Führungskräfte: LM

So jedenfalls meine interpretation der nds. DienstgradVO.

MkG
Marco


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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW444889
Datum05.12.2007 15:486756 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Marco KolleckerFührungskraft für Fahrzeuge mit Besatzung 1/8: HLM
Führungskraft für Fahrzeuge mit Besatzung 1/5: OLM
Führungskraft für Fahrzeuge mit Besatzung 1/2: OLM
Alle stellv. Führungskräfte: LM


Aber die machen alle den gleichen Lehrgang?

Grüße,

Julian


Alles meine persönliche und private Meinung.


"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein

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AutorMarc8o K8., Hannover / Niedersachsen444895
Datum05.12.2007 15:576747 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Julian HolsingAber die machen alle den gleichen Lehrgang?

Ja, GF I+II, je eine Woche LFS in Loy oder Celle.

MkG
Marco


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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen444930
Datum05.12.2007 17:576773 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Marco Kollecker
Weil eine Ortswehr mit Grundausstattung nur über ein TSF mit Besatzung 1/5 verfügt:
Führungskraft für Fahrzeuge mit Besatzung 1/8: HLM
Führungskraft für Fahrzeuge mit Besatzung 1/5: OLM
Führungskraft für Fahrzeuge mit Besatzung 1/2: OLM
Alle stellv. Führungskräfte: LM


könnte sein. Allerdings ist das TSF beladungsmäßig in der Lage eine Gruppe zu versorgen. Das können die anderen Verdächtigen (TLF 16/25 etc.) in ihrer Normausführung so nicht.

Außerdem heißt es ja immer noch Mindeststärke-VO und es gibt (noch) genug Ortsfeuerwehren mit Grundausstattung, die LF 8 oder ähnlich fahren.

Ich vermute, dass es mit dem legendären früher zusammenhängt. Vor Einführung der Dienstgrade "erster Hauptlöschmeister/erste Hauptlöschmeisterin) konnte der/die stellv. Ortsbrandmeister(in) nämlich "nur" HLM sein. Und dann wäre ja der GF auf dem gleichen Level wie sein Chef. Daran könnten sich einige damals gestört haben. Ob es wirklich so war und warum das immer noch so sein muss, entzieht sich meiner Kenntnis.


Grüße

Micha


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AutorMarc8o K8., Hannover / Niedersachsen445122
Datum06.12.2007 14:196826 x gelesen
Moin.

Geschrieben von Michael WulfIch vermute, dass es mit dem legendären früher zusammenhängt. Vor Einführung der Dienstgrade "erster Hauptlöschmeister/erste Hauptlöschmeisterin) konnte der/die stellv. Ortsbrandmeister(in) nämlich "nur" HLM sein. Und dann wäre ja der GF auf dem gleichen Level wie sein Chef.

Das ist bei den Schwerpunktwehren doch auch nicht anders: Sowohl Stellv. OrtsBM als auch der ZF sind beide OBM.

MkG
Marco


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AutorMike8 B.8, Brome / Niedersachsen445135
Datum06.12.2007 14:396754 x gelesen
Geschrieben von Marco KolleckerDas ist bei den Schwerpunktwehren doch auch nicht anders: Sowohl Stellv. OrtsBM als auch der ZF sind beide OBM.

Kann der stellv. OrtsBM nicht auch gleichzeitig ZF sein? Dann könnte er ja nunmal schwierig zwei Dienstgrade auf einmal haben...


Alle meine Äußerungen beziehen sich ausschließlich auf meine persönliche Meinung und spiegeln nicht die Meinung der Ortsfeuerwehr oder meiner Vorgesetzten wider.

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AutorMarc8o K8., Hannover / Niedersachsen445142
Datum06.12.2007 15:096773 x gelesen
Moin.

Geschrieben von Mike BöttnerKann der stellv. OrtsBM nicht auch gleichzeitig ZF sein? Dann könnte er ja nunmal schwierig zwei Dienstgrade auf einmal haben...

Das ist durchaus möglich, Beispiele mit Doppelfunktionen wird es sicherlich viele geben. Nur meistens werden diese Dienstposten mit verschiedenen Dienstgraden versehen. Dabei wird dann einfach der höhere Dienstgrad verliehen. Mir bekannte Beispiele sind z. B. stellv. OrtsBM Stützpunktwehr (BM) und stellv. GemBM. (HBM) -> HBM oder OrtsBM Schwerpunkt (HBM) und ZF (OBM) -> HBM.

MkG
Marco


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AutorMike8 B.8, Brome / Niedersachsen445148
Datum06.12.2007 15:196693 x gelesen
Geschrieben von Marco KolleckerDabei wird dann einfach der höhere Dienstgrad verliehen.

Aha. Konnte ich also meinen begrenzten Horizont wieder erweitern. Danke ;-)


Alle meine Äußerungen beziehen sich ausschließlich auf meine persönliche Meinung und spiegeln nicht die Meinung der Ortsfeuerwehr oder meiner Vorgesetzten wider.

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 04.12.2007 11:05 Sven7 N.7, Gehrden
 04.12.2007 12:01 Thom7as 7G., Steyerberg/Voigtei / Nds.
 04.12.2007 12:08 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 04.12.2007 13:12 Ingo7 z.7, LK Harburg
 04.12.2007 18:21 Thom7as 7G., Steyerberg/Voigtei / Nds.
 04.12.2007 20:04 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 05.12.2007 15:42 Marc7o K7., Hannover
 05.12.2007 15:48 Juli7an 7H., Stemwede
 05.12.2007 15:57 Marc7o K7., Hannover
 05.12.2007 17:57 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 06.12.2007 14:19 Marc7o K7., Hannover
 06.12.2007 14:39 Mike7 B.7, Brome
 06.12.2007 15:09 Marc7o K7., Hannover
 06.12.2007 15:19 Mike7 B.7, Brome
 04.12.2007 18:25 Thom7as 7G., Steyerberg/Voigtei / Nds.
 04.12.2007 20:57 Ingo7 z.7, LK Harburg
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