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Thema | Polizist nach Rettungstat bei Wohnungsbrand im Krankenhaus | 33 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Manf8red8 R.8, Rösrath / RW | 446230 | |||
Datum | 11.12.2007 12:57 | 12006 x gelesen | |||
Kam heute über de dpa-Ticker: Polizist nach Rettungstat bei Wohnungsbrand im Krankenhaus Werdohl - Durch ein Feuer in der Wohnung einer Seniorin im sauerländischen Werdohl sind in der Nacht zum Dienstag zwei Menschen schwer verletzt worden. Die 86 Jahre alte Wohnungsinhaberin wurde von einem 39-jährigen Polizisten aus ihrer verqualmten Wohnung gezogen. Zuvor hatten Nachbarn Brandgeruch festgestellt und Hilfe gerufen. Das Feuer entpuppte sich als Schwelbrand in der Küche. Nach Polizeiangaben hatte die Frau Wäsche auf ihrem Herd gelagert und vergessen, eine Platte auszustellen. Die Seniorin und der Polizist wurden mit Rauchvergiftungen ins Krankenhaus gebracht. Drei weitere Hausbewohner erlitten ebenfalls leichte Rauchvergiftungen. (dpa/lnw) und bei come-on.de steht: Zwei Schwerverletzte bei Wohnungsbrand in Werdohl 11.12.2007 10:06 ? Heute morgen 4.30 Uhr stellten Mieter eines Dreifamilienhauses in Werdohl Brandgeruch in der Wohnung einer 86-jährigen Mieterin fest und verständigten die Rettungskräfte. Ein Polizist der Wache in Werdohl brach die Tür auf und brachte die Bewohnerin ins Freie. Beide wurden mit schweren Rauchgasvergiftungen ins Krankenhaus gebracht. Lebensgefahr besteht jedoch nicht. Drei weitere Bewohner des Hauses erlitten leichte Rauchgasvergiftungen. Eine Zigarette wird als Ursache für die Brandentwicklung vermutet. Der entstandene Sachschaden ist gering. Ich kenne nun den genauen Sachverhalt im Werdohl nicht, aber solche "Heldentaten" von Polizisten, die anschließend wegen einer Rauchgasintoxikation behandelt werden müssen, liest man nicht selten. Irre ich mich, oder sind in Polizeifahrzeugen keine Atemschutzmasken mit Filter untergebracht ? Dann wäre wenigstens ein gewisser Atemschutz vorhanden. Dass ein solchens Vorgehen leichtsinnig und gefährlich ist, weiß ich - bei Deutschlands Polizisten kommt dieses Thema bei der Gefahrenlehre offenbar aber zu kurz. Eine durch die Polizei eingetretene Türe mit anschießender Rauchausbreitung in den Treppenraum habe ich übrigens auch schon erlebt... | |||||
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Autor | Dan 8B., Grünwald b.München / Bayern | 446233 | |||
Datum | 11.12.2007 13:14 | 10991 x gelesen | |||
Geschrieben von Manfred Remmel
Tja das ganze kommt leider sehr sehr oft vor. Scheinbar wirklich ein sehr hohes Defizit in der Ausbildung der Pol, es währe wirklich mal von Seiten des DFV eine Aktion angebracht die die Polizisten bei der Ausbildung einmal für ne Woche zu ner FW schickt zur Ausbildung in Sachen Brandschutz. Bei der Bundeswehr gibts dass doch auch oder dass an den Standorten während der Grunsausbildung jemand von der Örtlichen Wehr zur Ausbildung mal vorbeikommt. Andererseits könnten man auch örtlich das Gespräch mit der Pol suchen und dann einen gemeinsamen Austausch machen, die FW unterrichtet in Sachen Brandschutz und die Pol unterrichtet die FW in Sachen Sicherheit, Konfliktbewältigung was ja in manchen Grosstädten auch sehr Hilfreich sein kann bei der FW. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8M., Kelkheim / Hessen | 446237 | |||
Datum | 11.12.2007 13:26 | 10857 x gelesen | |||
Ich kenne jetzt die näheren Umstände wie z.B. Feuerwehr bereits vor Ort Feuerwehr bereits alarmiert Feuerwehr bereits auf Anfahrt nicht, aber ich denke, dass die POL so einen ähnlichen Passus hat wie wir. "....kann von der UVV abgewichen werden!" IST NUR EINE VERMUTUNG!!! | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Franken (Bayern) | 446242 | |||
Datum | 11.12.2007 13:39 | 10960 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Alexander Markozic nicht, aber ich denke, dass die POL so einen ähnlichen Passus hat wie wir. "....kann von der UVV abgewichen werden!" Schön, aber das müsste dann schon heißen: "wenn man auf seine eigene körperliche Unversertheit pfeift, deutlich erkennbare Gefahren ignoriert und scharf darauf ist, der Allgemeinheit aufgrund eigenen Heldentums durch langwierige Krankenhausaufenthalte und Heilungsprozesse übel auf der Tasche zu liegen, ... "....kann von der UVV abgewichen werden!" Man kann nicht jeden Mist als zulässige Abweichung von der UVV durchgehen lassen. Zu dem Thema siehe auch Diskussion hier Vielleicht muss bei der POL auch mal deutliche Überzeugungsarbeit bzgl. Gefahren duch Brandrauch geleistet werden, so wie bzgl. Rauchwarnmelder bei Herrn und Frau Staatsbürger. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Lauf a. d. Pegnitz Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Alex8and8er 8M., Kelkheim / Hessen | 446244 | |||
Datum | 11.12.2007 13:43 | 10830 x gelesen | |||
OK. Habe ich irgendwo geschrieben, dass ich es gut finde? Ich muss zugeben, dass ich auch schon mal ohne nachzudenken über die Straße gelaufen bin, weil ein Kind angefahren wurde. | |||||
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Autor | Ludw8ig 8S., Lützelbach-Haingrund / Hessen | 446245 | |||
Datum | 11.12.2007 13:49 | 10802 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Franz-Peter Lössl Vielleicht muss bei der POL auch mal deutliche Überzeugungsarbeit bzgl. Gefahren duch Brandrauch geleistet werden, so wie bzgl. Rauchwarnmelder bei Herrn und Frau Staatsbürger. Hm, dachte eigentlich immer die Herren und Damen der POL wären auch Staatsbürger dieses unseres Landes - und Familienväter- und Lebensgefährten - und -mein Nachbar - und sogar mein Feuerwehrkamerad..... Aber auch bei den Herren/Damen in Grün (blau) schützt Dienststellung vor Torheit nicht! Gruß Ludwig To do is to be (Camus) To be is to do (Sartre) Do be do be do (Sinatra) | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Nettetal / NRW | 446250 | |||
Datum | 11.12.2007 14:02 | 10900 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Franz-Peter Lössl--- wenn man auf seine eigene körperliche Unversertheit pfeift, deutlich erkennbare Gefahren ignoriert und scharf darauf ist, der Allgemeinheit aufgrund eigenen Heldentums durch langwierige Krankenhausaufenthalte und Heilungsprozesse übel auf der Tasche zu liegen Woher wissen wir, dass im Moment des Eingreifens des Polizisten akutes Gefährdungspotential für ihn deutlich erkennbar war? Schwierge Entscheidung - gerade für einen Laien- , wenn ich eine bewußstlose Person 3 Meter vor mir im verrauchten Bereich liegen sehen kann! Das ich eine Rettung nicht probieren würde, kann ich nicht unterschreiben! Geschrieben von Franz-Peter Lössl Man kann nicht jeden Mist als zulässige Abweichung von der UVV durchgehen lassen. Das Retten eines Menschenlebens würde ich nicht als Mist bezeichnen! Geschrieben von Franz-Peter Lössl der Allgemeinheit aufgrund eigenen Heldentums durch langwierige Krankenhausaufenthalte und Heilungsprozesse übel auf der Tasche zu liegen Der eine nennt es Heldentum, die Anderen Courage, und von letzterem gibt in unserer heutigen Egogesellschaft viel zu wenig! Gruß Thorsten | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 446251 | |||
Datum | 11.12.2007 14:09 | 10877 x gelesen | |||
Geschrieben von Manfred RemmelIrre ich mich, oder sind in Polizeifahrzeugen keine Atemschutzmasken mit Filter untergebracht ? Du irrst nicht. Geschrieben von Manfred Remmel Dann wäre wenigstens ein gewisser Atemschutz vorhanden. Da irrst Du. Die Filter schützen nicht gegen CO. Geschrieben von Manfred Remmel bei Deutschlands Polizisten kommt dieses Thema bei der Gefahrenlehre offenbar aber zu kurz. In NRW wurde diesbzgl. ein Fortbildungsprogramm "Verhalten am Brandort" aufgelegt. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 446252 | |||
Datum | 11.12.2007 14:12 | 10795 x gelesen | |||
Geschrieben von Dan BraunAndererseits könnten man auch örtlich das Gespräch mit der Pol suchen und dann einen gemeinsamen Austausch machen, die FW unterrichtet in Sachen Brandschutz und die Pol unterrichtet die FW in Sachen Sicherheit, Konfliktbewältigung was ja in manchen Grosstädten auch sehr Hilfreich sein kann bei der FW. Fangen wir in D gerade mit an. Problem ist aber, die im Vergleich zu uns große Zahl der PVB zu erreichen. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 446253 | |||
Datum | 11.12.2007 14:12 | 10867 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamDa irrst Du. Die Filter schützen nicht gegen CO. Es gibt aber Schraubfilter, die auch in begrenztem Umfang gegen CO Schützen. Könnte man kaufen. Sind aber teuer, groß und der Einatemwiederstand ist auch merklich höher als bei normalen ABEK-P3. Für den Feuerwehrbereich braucht man so etwas ja normalerweise nicht. Da hat man ja auch einen PA zur Hand. Manuel | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 446255 | |||
Datum | 11.12.2007 14:16 | 10808 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz-Peter LösslMan kann nicht jeden Mist als zulässige Abweichung von der UVV durchgehen lassen. Hooo, mal langsam. Man könnte auch sagen, der PVB hat seine Dienstpflicht nach PolG NRW erfüllt, einen Dienstunfall erlitten und erleidet hoffentlich keine Spätfolgen, die den Erhalt der Rettungsmedallie gefährden. Wir wollen dich die Rettung einer Dame aus einer verrauchten Wohnung (also aus Lebensgefahr) unter Gefährdung des eigenen Lebens nicht wirklich als "Mist" bezeichnen, oder? Wenn wir SO anfangen, brauchen wir nicht in den Dialog mit PVB einzusteigen, weil die uns dann (mit Recht) einfach nicht zuhören werden. Geschrieben von Franz-Peter Lössl Vielleicht muss bei der POL auch mal deutliche Überzeugungsarbeit bzgl. Gefahren duch Brandrauch geleistet werden, so wie bzgl. Rauchwarnmelder bei Herrn und Frau Staatsbürger. Und wenn er um die Gefahr wusste und trotzdem gern ein Leben retten wollte? Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 446260 | |||
Datum | 11.12.2007 14:28 | 10842 x gelesen | |||
Wurde dieses Thema nicht schon vor einige Tagen erschöpfend hier breitgetreten? Sich hier ohne die näheren Kenntnisse eine Meinung zu bilden ist m. E. der falsche Weg. Man stellt sich folgende Schlagzeile zu gleichem Fall vor: Alte Frau stirbt im Flammenmeer und Polizei schaut nur zu. oder so ähnlich. Wie bereits geschrieben hat die Polizei ebenfalls eine Pflicht zur Gefahrenabwehr! Das hier nicht zwingend das eigene Leben eingesetzt werden muss ist i. d. R. auch klar. Vieleicht hat der Polizeibeamte vor Ort auch nur die Lage falsch eingeschätzt und sich aus Unwissenheit dieser Gefahr ausgesetzt. Hier Abhilfe zu schaffen ist m. E. nach Aufgabe der zuständigen Ausbildungsstellen der Polizei. Auf örtlicher Ebene kann sowas aber i. d. R. viel besser zwischen Revier und Feuerwehr erreicht werden. Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Franken (Bayern) | 446264 | |||
Datum | 11.12.2007 14:36 | 10984 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thorsten Springauf Woher wissen wir, dass im Moment des Eingreifens des Polizisten akutes Gefährdungspotential für ihn deutlich erkennbar war? Ach so, nicht erkennbar. Und der Brandrauch hat ihn dann gaaanz plötzlich eingehüllt, oder was? Und wenn ich jemand nach 3 Meter im verrauchten Bereich erkenne, ist dann der Brandrauch schon sooo dicht, dass er zu einer schweren Rauchgasintoxikation führt, wenn ich doch "nur mal schnell" reinspring und jemand rauszieh? Geschrieben von Thorsten Springauf Das Retten eines Menschenlebens würde ich nicht als Mist bezeichnen!Das Retten selbst bezeichne ich auch nicht als Mist, aber das WIE! Warum setzen dann Feuerwehrs PA auf und bereiten sich auf Notfälle vor und nehmen Schlauch und Leine mit und ... wasweißichnochalles, wenns doch, Dank des erlaubten außerachtlassens der UVV das überhaupt nicht brauchen würde! Es geht hier im übrigen nicht ums Einhalten einer UVV, das ist alles nur ein geschriebenes Zeug, das mehr oder weniger eingehalten wird oder auch nicht, weil mans mal irgendwann erklärt bekommen haben sollte. Bezahlt wird erst mal, ob man die UVV eingehalten hat oder nicht. Ich kenne keinen Fall, wo der Rettungsdienst einen hat liegenlassen, weil er die UVV nicht eingehalten hat. Das ist auch im ersten Blick nicht immer erkennbar. Es geht vor allem da drum, dass mangels geeigneter Schutzausrüstung und Ausbildung und Einsicht einer Leben und Gesundheit vielleicht leichtfertig aufs Spiel setzt und ggf. die Feuerwehr dazu zwingt, zwei Personen aus dem Gebäude bergen zu müssen statt nur einer. Bisher haben die Laienhelfer wohl auch viel Glück gehabt, aber es kann auch so ausgehen Geschrieben von Thorsten Springauf Der eine nennt es Heldentum, die Anderen Courage, und von letzterem gibt in unserer heutigen Egogesellschaft viel zu wenig! OK, dann kannst ja Du auch völlig selbst- und kostenlos und aufopfernd die couragierten behandeln und pflegen, die tage- und wochenlange Krankenhausaufenthalte und Heilungsprozesse in Kauf nehmen oder sogar lebenslange Schäden davontragen. Der eine nennt es Egogesellschaft, der andere Vernunft. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Lauf a. d. Pegnitz Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 446267 | |||
Datum | 11.12.2007 14:45 | 10806 x gelesen | |||
Geschrieben von Dan BraunTja das ganze kommt leider sehr sehr oft vor. Weil unter Umständen die Polizei schon dann am Einsatzort ist, wenn die Feuerwehr noch nicht mal ausgerückt ist!? Kleine Geschichte: Man (FA(SB)) geht spazieren, kommt an einem Haus vorbei, hektisches Treiben "da brennts...", "habe soeben bei der Feuerwehr angerufen..." in dem Moment geht auch schon der eigene FME los Entfernung zum Gerätehaus 4km, inkl. Ausrückezeit ist mit einem Eintreffen der Kameraden in etwa 6-8 Minuten zu rechnen. Aus dem Haus/Wohnung kommt "noch überschaubarer" Qualm, der Nachbar sagt "Mensch da ist noch die Ilse Meyer drin, sie ist 80 und gehbehindert..." Die jetzt folgende Preisfrage könnt ihr Euch denken. Ähnlich wird es in solchen Situationen den Kollegen in Grün/Blau ergehen. MkG Sven -meine Meinung- | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 446269 | |||
Datum | 11.12.2007 14:55 | 10853 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz-Peter LösslUnd wenn ich jemand nach 3 Meter im verrauchten Bereich erkenne, ist dann der Brandrauch schon sooo dicht, dass er zu einer schweren Rauchgasintoxikation führt, wenn ich doch "nur mal schnell" reinspring und jemand rauszieh? Was schwer ist und was nicht, entscheidet im Zweifel ein Redakteur danach, ob das Wort noch in die Zeile passt oder nicht. Und JA, auch bei mal eben Reinspringen und noch halbwegs vorhandener Sicht erreichen unsere Kunden hier z.T. beachtliche CO-Hb-Werte. Co ist ja auch nicht besonders sichtbehindernd, gell? Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Nettetal / NRW | 446274 | |||
Datum | 11.12.2007 15:05 | 10867 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz-Peter LösslUnd wenn ich jemand nach 3 Meter im verrauchten Bereich erkenne, ist dann der Brandrauch schon sooo dicht, dass er zu einer schweren Rauchgasintoxikation führt, wenn ich doch "nur mal schnell" reinspring und jemand rauszieh? Durchaus möglich! Ich habe schon des öfteren bei Einsätzen in den frühen Morgenstunden erlebt, dass die Rauchgrenze kurz über dem Bett stand, unterhalb die im Bett friedlich schlafende Person hervorragend zu erkennen war. Was ist hieran so unfassbar? Geschrieben von Franz-Peter Lössl Es geht vor allem da drum, dass mangels geeigneter Schutzausrüstung und Ausbildung und Einsicht einer Leben und Gesundheit vielleicht leichtfertig aufs Spiel setzt Dacor! Aufklärung zum richtigen Verhalten im Brandeinsatz muss auch bei der Polizei ein Thema sein, denn die sind oftmals vor der Feuerwehr da! Warum leichtfertig? Weißt Du, wie sich die Situation dem Polizisten dargestellt hat? Warst Du dabei? Geschrieben von Franz-Peter Lössl OK, dann kannst ja Du auch völlig selbst- und kostenlos und aufopfernd die couragierten behandeln und pflegen, die tage- und wochenlange Krankenhausaufenthalte und Heilungsprozesse in Kauf nehmen oder sogar lebenslange Schäden davontragen. Nach deiner Interpretation von Vernunft würde das bedeuten, dass ich einer Person in der Bahn nicht helfen würde, wenn diese von anderen angegangen wird. Denn hierbei besteht immer ein potentielles Risiko, dass einer der Angreifer ein Messer zieht und mich Absticht! Armes Deutschland sag ich nur! Geschrieben von Franz-Peter Lössl dann kannst ja Du auch völlig selbst- und kostenlos und aufopfernd die couragierten behandeln und pflegen, die tage- und wochenlange Krankenhausaufenthalte und Heilungsprozesse in Kauf nehmen Dann verwehre erst einmal allen Fettleibigen, Trinkern, Rauchern, Sportlern, etc. die Behandlung von Schäden, die aus Ihren "ungesunden" Gewohnheiten entstehen! Die schädigen unserer Gesundheitssystem und nicht der verletzte Polizist! | |||||
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Autor | Meye8nbe8rg 8C., Dortmund / NRW | 446275 | |||
Datum | 11.12.2007 15:11 | 10841 x gelesen | |||
Ich denke da wir die Umstände am Einsatzort nicht kennen und das ist genau der springende Punkt, kann man sich in dieser Sache schlecht ein Urteil erlauben. Außerdem hat man hinterher immer alle Zeit der Welt um soetwas kaputt zu reden, nur diese Zeit hatte der Polizist nicht und vermutlich schon garnicht die Frau in der Brandwohnung. Ich für meinen Teil kann es mir auch nur sehr schwer vorstellen vor einer Brandwohnung zu stehen und zu wissen das darin noch eine Person ist, für die in so einer Situation jede Minute zählt. Denke ich wäre auch mindestens bis zur Rauchgrenze vorgegangen. Und die Person ist jawohl gerettet worden! Hätte... wenn... und aber... Wie gesagt im nachhinein kann man alles kaputt reden... | |||||
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Autor | Benj8ami8n G8., Hemer / NRW | 446277 | |||
Datum | 11.12.2007 15:14 | 10977 x gelesen | |||
Moin Hier mal der Link zu einer Zeitung aus dem Märkischen Kreis http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/werdohl.html Und hier der Text unseres Regional Radios MK "Wäschetrockner brannte in Werdohl In Werdohl haben Polizisten heute Morgen die Bewohner eines Hauses offenbar vor dem Erstickungstod gerettet. In dem Haus am Holte hätte in der Nacht ein Wäschetrockner angefangen, heftig zu qualmen, sagte uns die Polizei. Nachdem die Tür zur Wohnung aufgebrochen worden war, holten die Polizisten eine 86-jährige taubstumme Frau aus dem Qualm." Auch zwei weitere Bewohner des Hauses und ein Polizist wurden mit dem Verdacht auf eine Rauchvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert. Ich denke wir sollten froh sein das beide Verletzte nicht mehr in Lebensgefahr schweben und. Mal die Frage, was hättet ihr gemacht wenn es ihr in so eine Lage gekommen wäret, und dort wäre ein Kleinkind in der Wohnung? Reingehen und es rausholen oder drinnenlassen? Natürlich sollte die Polizei besser aufgeklärt werden welche gefahren dort herschen. MKG Benjamin | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 446281 | |||
Datum | 11.12.2007 15:33 | 10851 x gelesen | |||
Geschrieben von Benjamin GeltchMal die Frage, was hättet ihr gemacht wenn es ihr in so eine Lage gekommen wäret, und dort wäre ein Kleinkind in der Wohnung? Dasselbe wie bei ner 86jährigen: Wenns noch geht, dann rein. Möglicherweise unter deutlich höherem Risiko als ein Atr. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 446293 | |||
Datum | 11.12.2007 15:57 | 10831 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferWie bereits geschrieben hat die Polizei ebenfalls eine Pflicht zur Gefahrenabwehr! Das hier nicht zwingend das eigene Leben eingesetzt werden muss ist i. d. R. auch klar. Vieleicht hat der Polizeibeamte vor Ort auch nur die Lage falsch eingeschätzt und sich aus Unwissenheit dieser Gefahr ausgesetzt. Hallo, vielleicht kannte der Polizist auch einige Fakten aus den deutschen Feuerwehren und ging ein erhöhtes Risiko ein, weil vielleicht tagsüber niemand oder nur noch verzögert kommt, es regelmäßig an atemschutztauglichen Feuerwehrleuten fehlt........... Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Matt8hia8s H8., Burgheim - Straß / Bayern | 446299 | |||
Datum | 11.12.2007 16:23 | 10887 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Manuel Schmidt Es gibt aber Schraubfilter, die auch in begrenztem Umfang gegen CO Schützen. Ein Filter filtert. ;-) Und zwar die Schadstoffe aus der Atemluft. Letzteres ist bei Bränden in Gebäuden leider nicht immer in der Menge vorhanden, damit es zum Überleben reicht. Sind eigentlich Basics, oder? Gruß Matthias Alles meine Meinung! | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 446334 | |||
Datum | 11.12.2007 18:57 | 10921 x gelesen | |||
Was man nicht alles lostritt und klarstellen muss, nur weil man der Aussage, dass es keinen CO-Filter gäbe wiederspricht... Um in diesem Posting noch etwas anderes direkt mit zu erwähnen: Ich habe mich in meinen Beiträgen hier bislang nicht zu dem Vorgehen des Polizisten geäußert. Von daher denke ich, dass die Aussage ich würde sein Verhalten kaputtreden o.ä. nicht angebracht ist. Geschrieben von Matthias Hentschel Und zwar die Schadstoffe aus der Atemluft. Letzteres ist bei Bränden in Gebäuden leider nicht immer in der Menge vorhanden, damit es zum Überleben reicht. Sind eigentlich Basics, oder? Das ist mir durchaus bekannt. Daher schrieb ich auch, dass grade die Menge an CO die der CO-Filter filtern kann bevor er durchschlägt sehr gering ist. Weil zu den Basics die du ansprichst, gehört auch zu wissen, dass ab einer bestimmten Konzentration der Filter nicht mehr alle Schadstoffe des entsprechenden Typs rausfiltern kann, sondern ab da vermehrt auch durchläßt. Regelmäßig dürfte man übrigens zuerst eine tödliche Konzentration an Giftstoffen im Innenbrandbereich haben, bevor das Sauerstoffniveau soweit abgesunken ist, dass man daran stirbt. CO-Filter sind für Einsatzrkäfte der Feuerwehr nur deshalb unnötig, weil zu schnell für den Filter zu hohe CO-Konzentrationen erreicht werden und der Feuerwehrmann meist auch einen PA o.ä. "zur Hand" hat der unabhängig von der Schadstoffkonzentration schützt. Aber jeder Feuerwehrmann dürfte mal einen CO-Filter in der Hand gehabt haben. Dräger verbaut z.B: CO-P2 Filter in ihren Fluchthauben. Manuel | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 446347 | |||
Datum | 11.12.2007 19:45 | 10900 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von ---Franz-Peter Lössl--- Man kann nicht jeden Mist als zulässige Abweichung von der UVV durchgehen lassen. Zur Diskussion siehe dann auch hier. Mit dieser Überlegung habe ich ernste Zweifel, dass die durchschnittliche deutsche Feuerwehr dem durchschnittlichen deutschen Polizisten da wirklich was beibringen kann bzw. sollte. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 446371 | |||
Datum | 11.12.2007 22:03 | 10941 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtWas man nicht alles lostritt und klarstellen muss, nur weil man der Aussage, dass es keinen CO-Filter gäbe wiederspricht... Wer hat denn sowas gesagt? Glaub mir, niemand kennt sich im Moment mit chutzmaßnahmen gegen CO besser aus als wir Feuerwehren am Niederrhein... Aber warum sollte die Polizei so etwas kaufen? Deren Filter schützen gegen Reizstoffe. Dafür sind sie taktisch gedacht. Für mehr nicht. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 446377 | |||
Datum | 11.12.2007 22:23 | 10886 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamWer hat denn sowas gesagt? ok, ok. "Die Filter schützen nicht gegen CO" bezieht sich tatsälich auf einen bestimmten Filtertyp. Nachdem ich mal 4 Fw-Händler gebraucht habe, die dann tatsächlich einen CO-Schraubfilter liefern konnten und ebend nicht sagen: "sowas gibt es gar nicht" bin ich da etwas "CO Filter? die gibt es. Aber die muss man am Gürtel tragen" usw. Manuel | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 446413 | |||
Datum | 12.12.2007 01:34 | 10853 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochZur Diskussion siehe dann auch hier. Jetzt wird schon aus der Bibel zitiert :-( Geschrieben von Henning Koch Mit dieser Überlegung habe ich ernste Zweifel, dass die durchschnittliche deutsche Feuerwehr dem durchschnittlichen deutschen Polizisten da wirklich was beibringen kann bzw. sollte. Ohne auf DIESEN Fall eingehen zu wollen, gibt es mit Sicherheit Sachen, die die Pol von der Fw lernen kann, und umgekehrt. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 446726 | |||
Datum | 13.12.2007 12:25 | 10846 x gelesen | |||
Hallo Forum, Geschrieben von Benjamin Geltch Nachdem die Tür zur Wohnung aufgebrochen worden war, holten die Polizisten eine 86-jährige taubstumme Frau aus dem Qualm." Frage 1. Waren in der Wohnung alle Türen offen? Wenn nein, könnte sich die Bewohnerin in einem vorläufig noch Sicheren Bereich befunden haben. Frage 2. War der Treppenraum schon verraucht? Wenn nein, wurde durch das verhalten des Polizeibeamten die anderen Bewohner des Hauses zumindest gefährdet. Geschrieben von Benjamin Geltch Auch zwei weitere Bewohner des Hauses und ein Polizist wurden mit dem Verdacht auf eine Rauchvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert. Es wurden also zwei weitere Bewohner des Hauses sicher geschädigt. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Alex8and8er 8L., Geislingen / Baden-Württemberg | 446804 | |||
Datum | 13.12.2007 17:59 | 10905 x gelesen | |||
Es soll Polizeien in den neuen Bundesländern geben, die "Rettungsgeräte" auf den Streifenwagen mitführen. http://www.draeger.com/ST/internet/DE/de/Branchen/Bergbau/AnBergbau/RettungUntertage/Selbst/oxy_k30s/ru_oxy_k30_s.jsp Diese sollen zum Vorgehen in Räume gedacht sein, bei denen die Sauerstoffkonzentration unbekannt ist (z.B.: Suizid durch CO-Vergiftung). Theoretisch wären diese Geräte doch auch bei einem Brandeinsatz denkbar. Meiner Meinung nach ist dies jedoch zu gefährlich, da keine Schutzkleidung und Löschmittel mitgeführt werden können. Denn 2kg-Pulverlöscher sehe ich als denkbar ungeeignet an. Ich denke, dass ein Vorgehen der Polizei in ein Brandobjekt bis zur Rauchgrenze bzw. bis höchstens zur Etage der Brandwohnung zu verteten wäre. Wie seht ihr dies? | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 446808 | |||
Datum | 13.12.2007 18:06 | 10877 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander LehnertEs soll Polizeien in den neuen Bundesländern geben, die "Rettungsgeräte" auf den Streifenwagen mitführen. Das ist keine bestimmungsgemäße Nutzung des Gerätes... MkG Sascha | |||||
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Autor | Alex8and8er 8L., Geislingen / Baden-Württemberg | 446825 | |||
Datum | 13.12.2007 19:01 | 10888 x gelesen | |||
Wieso? Dieses Gerät ist zumindest geeignet gegen Atemgifte aller Art und umluftunabhängig, jedoch mit bregrenzter Einsazdauer. Es ist dafür gedacht um "leichte" Arbeiten ausführen zu können und stellt auch kein Fluchtgerät dar. Sicherlich ist die Menschenrettung keine "leichte" Arbeit, was bedeutet, dass die Patrone auch schon nach 10 Minuten verbraucht sein kann. | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 446829 | |||
Datum | 13.12.2007 19:06 | 10935 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander LehnertEs ist dafür gedacht um "leichte" Arbeiten ausführen zu können und stellt auch kein Fluchtgerät dar. Ist es doch, schau einfach mal auf der verlinkten Seite in den Prospekt. SauerstoffSELBSTRETTER, d.h. Fluchtgerät. Zur weiteren Verwendung bzw. was damit nicht zulässig ist steht einiges in der BGR 190... mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu | |||||
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Autor | Alex8and8er 8L., Geislingen / Baden-Württemberg | 446837 | |||
Datum | 13.12.2007 19:21 | 10862 x gelesen | |||
Sorry, bin verrutscht. Hier der richtige link. http://www.draeger.com/ST/internet/DE/de/Branchen/Shipping/Products/Personenrettung/Sauerstoff/OkyKpro/sp_pr_oxy_k_pro.jsp | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 854196 | |||
Datum | 14.12.2019 15:17 | 1332 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Manfred R. Ich kenne nun den genauen Sachverhalt im Werdohl nicht, aber solche "Heldentaten" von Polizisten, die anschließend wegen einer Rauchgasintoxikation behandelt werden müssen, liest man nicht selten. Irre ich mich, oder sind in Polizeifahrzeugen keine Atemschutzmasken mit Filter untergebracht ? Dann wäre wenigstens ein gewisser Atemschutz vorhanden. Dass ein solchens Vorgehen leichtsinnig und gefährlich ist, weiß ich - bei Deutschlands Polizisten kommt dieses Thema bei der Gefahrenlehre offenbar aber zu kurz. Eine durch die Polizei eingetretene Türe mit anschießender Rauchausbreitung in den Treppenraum habe ich übrigens auch schon erlebt... aktuell: Polizeihauptkommissar Christian B., Polizeikommissar Florian B. und Polizeikommissar Dominik H. (PI Trier) sowie Polizeioberkommissar Thomas H. (PI Prüm): Quelle: Polizeipräsident Berg zeichnet engagierte Beamtinnen und Beamte aus MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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