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ThemaBesondere Prüfungnach Leiternutzung als PKW-Stabilisation10 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
Infos:
  • Grundsätze der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
  •  
    AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW447483
    Datum17.12.2007 13:138488 x gelesen
    Hallo Forum,

    in diversen Übungsvorschlägen wird darüber berichtet, dass mein einen seitliche liegenden PKW anstatt mit einem teuren Stabilisations-Set auch mit der 4-teiligen Steckleiter und Spanngurten sichern kann.

    Meine Frage hierzu:
    Muss im Anschluss daran die Leiter einer besonderen Prüfung unterzogen werden, weil ggfs. die Belastungen / Verwendung hierfür nicht dem eigentlichen Zweck entspricht?

    Danke schonmal!


    Gruß
    ado

    -----

    Wie immer: MEINE Meinung

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    AutorThom8as 8B., Hauneck / Hessen447484
    Datum17.12.2007 13:246819 x gelesen
    Die GUV-G 9102 schreibt vor:
    6.1 Prüffrist
    Nach jeder Benutzung ist die Steckleiter vom Benutzer einer Sichtprüfung auf Anzeichen
    von Verschleiß oder Beschädigung zu unterziehen. Mindestens einmal jährlich ist
    eine Sicht- und Belastungsprüfung von einem Sachkundigen durchzuführen.


    Wenn die Sichtprüfung gewissenhaft durchgeführt wird und evtl. auch schriftlich nachgewiesen wird, solltest Du auf der sicheren Seite sein, sowohl rechtlich als auch vom einwandfreien Zustand der Leiter her.


    Gruß, Thomas

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    AutorMart8in 8G., Malente / Schleswig-Holstein447501
    Datum17.12.2007 15:336861 x gelesen
    Ist das nicht ein bißchen einfach?

    Die GUV bezieht sich doch lediglich auf die ordnungsgemäße Vornahme einer Leiter oder?

    Bei dem Stabilisierungsverfahren werden die "Füße" des Leiterteils eventuell gebogen, da sie mit der Radaufhängug des PKW verkeilt werden, und ein bis zwei Sprossen werden punktuell mit einer maximal Zugkraft (durch die Spann- oder Zurrgurte) beansprucht.

    Ich weiß es hört sich etwas "Kleinkariert" an, aber ich glaube die Erfinder der GUV 6.1 haben solche eine Benutzung nicht vorher gesehen.

    Bei uns sind diesbezüglich ebenfalls schon Diskussionen entflammt und es gibt Verfechter für und gegen den Einsatz der Steckleitern. Was wird erst diskutiert werden, wenn mal eine Leiter im folgenden Brandeinsatz bricht und es zu einem Personenschaden kommt. Haftet weiterhin der Hersteller, der Kamerad der die Prüfung durchgeführt hat oder der Einsatzleiter, der den Leitereinsatz angeordnet hat?

    Ich glaube es bedarf einer ordentlichen Diskussion und wahrscheinlich sogar einer einheitlichen Festlegung seitens der Hersteller, wie nach Sicherungsmaßnahmen mit Leitern verfahren werden soll, um auch zukünftig mit sicherem Material arbeiten zu können.

    Meine persönliche Meinung ist zwiespältig, wenn zum einen es sogar Sicherungsmaßnahmen gibt, die mit Leitern sicherer und schneller zum Erfolg führen, als mit Sicherungssystemen bekannter Hersteller, andererseits eventuell die Sicherheit der Kameraden auf dem Spiel steht?!

    Bereit für Diskussionen.

    Martin Guttchen


    Diese Gedanken sind Eigentum meiner Person und spiegeln lediglich die subjektiven Empfindungen und Meinungen meiner Person wieder.

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 447504
    Datum17.12.2007 15:546775 x gelesen
    Mahlzeit

    wir haben ja modifizierte Baustützen (ich weiß, die Bilder)

    Ansonsten müsste man sich überlegen "TH only" Steckleiterteile vorzuhalten, entsprechend lackiert ...


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    ****
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst
    ***

    Aus gegebenem Anlass:
    Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)447506
    Datum17.12.2007 16:116778 x gelesen
    Geschrieben von Martin GuttchenIch glaube es bedarf einer ordentlichen Diskussion und wahrscheinlich sogar einer einheitlichen Festlegung seitens der Hersteller, wie nach Sicherungsmaßnahmen mit Leitern verfahren werden soll,Hast du die Anfrage denn auch an die Hersteller oder die "Erfinder der GUV " geschickt?


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorThom8as 8B., Hauneck / Hessen447511
    Datum17.12.2007 16:196865 x gelesen
    Geschrieben von Martin GuttchenIst das nicht ein bischen einfach?
    Warum soll man das unnötig kompiziert machen?

    Geschrieben von Martin GuttchenDie GUV bezieht sich doch lediglich auf die ordnungsgemäße Vornahme einer Leiter oder?
    Die GUV beschreibt die Prüfungen, mit denen sichergestellt werden kann, dass eine Leiter für die "normalen" Anforderungen des Feuerwehreinsatzes betriebssicher sind. Dabei ist es unerheblich, wie die Leiter zuvor genutzt wurde.

    Ich meine mich erinnern zu können, auf einem Lehrgang unter dem Thema "Bewegen von Lasten" auch mal gehört zu haben, dass man die Leiter bei Bedarf auch als Hebel nutzen kann.

    Wenn man die folgenden Prüfpunkte bei der Sichtprüfung beachtet (was man aus GMV so oder so machen würde), hätte ich weder als Gerätewart noch als Einsatzleiter bedenken die Leiter auch nach einer nicht bestimmungsgemäßen Nutzung weiterhin einzusetzen.

    - nach der Belastung weder Schäden noch bleibende Formveränderungen feststellbar
    sind,
    - Holme und Sprossen aus Leichtmetall keine Risse aufweisen,
    - das Gefüge der Leiter und die Befestigung der Sprossen unverändert fest sind,
    - die Steckkästen und das Schnappschloss fest sitzen,
    - die Sperrbolzen guten Federdruck haben und funktionsfähig sind,
    - die Leiterfüße bei Leichtmetallleitern fest sitzen und ausreichendes Profil aufweisen

    Würden sich bei der von Dir speziell hinterfragten Nutzung die Leiterfüße wirklich verbiegen, so würde man die Leiter aufgrunddessen doch nicht mehr die Sichtprüfung bestehen lassen und die Belastung auf den Sprossen wird wahrscheinlich nicht größer sein, als wenn ein Feuerwehrmann auf einem Bein auf der Sprosse stehen würde und das sollte die Leiter doch ohne Schaden aushalten, oder?

    Abschließend noch ein Wort zum Thema "Haftung nach einem Unfall". Weder dem Wehrführer noch dem Gerätewart kann man etwaige Vorwürfe machen, wenn die jährliche Prüfung regelmäßig und gewissenhaft durchgeführt wurde. Da die Sichtprüfung von jedem Benutzer durchgeführt werden soll, trägt ein Feuerwehrmann immer auch selbst ein Stück Verantwortung für sich selbst, wenn er Leitern im Feuerwehrdienst benutzt.


    Gruß, Thomas

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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen447512
    Datum17.12.2007 16:216856 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Martin GuttchenDie GUV bezieht sich doch lediglich auf die ordnungsgemäße Vornahme einer Leiter oder?
    Es steht ausdrücklich "Benutzung", nicht "ordnungsgemäße Benutzung" in den Prüfgrundsätzen. Gerade wenn eine nichtbestimmungsgemäße Benutzung erfolgte, muss anschließend ein Gerät geprüft werden. Was ist eigentlich ein bestimmungsgemäße Nutzung einer Steckleiter? Leiter, Bockleiter, Schlauchbrücke, Bockleiter zur Schachtrettung, Trage, Leiterhebel, Wannenrand für Dekon, usw. Was ist davon alles vom Hersteller vorgesehen?

    Ich weiß es hört sich etwas "Kleinkariert" an, aber ich glaube die Erfinder der GUV 6.1 haben solche eine Benutzung nicht vorher gesehen.
    Gut möglich, aber nicht relevant. Der Hersteller gibt die Verwendungsmöglichkeiten eines Gerätes vor.

    Was wird erst diskutiert werden, wenn mal eine Leiter im folgenden Brandeinsatz bricht und es zu einem Personenschaden kommt.
    Zunächst muss erstmal ein kausaler Zusammenhang zwischen der Verwendung der Leiter im vorherigen Einsatz und dem Brechen im nachfolgenden Einsatz existieren.

    Haftet weiterhin der Hersteller, der Kamerad der die Prüfung durchgeführt hat oder der Einsatzleiter, der den Leitereinsatz angeordnet hat?Es haftet der, der für den Schaden zur Veranwortung gezogen werden kann (kausaler Zusammenhang!). Wer (bzw. ob) das ist, hängt von so vielen Einflüssen ab, das lässt sich nicht pauschal beanworten.

    Ich glaube es bedarf einer ordentlichen Diskussion und wahrscheinlich sogar einer einheitlichen Festlegung seitens der Hersteller, wie nach Sicherungsmaßnahmen mit Leitern verfahren werden soll, um auch zukünftig mit sicherem Material arbeiten zu können.
    Was sagt denn der Hersteller zu diesem Verwendungszweck?

    Meine persönliche Meinung ist zwiespältig, wenn zum einen es sogar Sicherungsmaßnahmen gibt, die mit Leitern sicherer und schneller zum Erfolg führen, als mit Sicherungssystemen bekannter Hersteller, andererseits eventuell die Sicherheit der Kameraden auf dem Spiel steht?!
    Sofern die Leiter nach Verwendung auf Schäden überprüft wird, sehe ich die Sicherheit als nicht gefährdet.


    MkG Sascha

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW447518
    Datum17.12.2007 17:216841 x gelesen
    Geschrieben von Martin GuttchenIch weiß es hört sich etwas "Kleinkariert" an, aber ich glaube die Erfinder der GUV 6.1 haben solche eine Benutzung nicht vorher gesehen.

    Ist die Belastung einer Leiter als Schlauchbrücke anders, wenns Druckstöße gibt?

    Ich halte eine ordnungsgemäße Überprüfung nach Vorgaben der Hersteller bzw. der Geräteprüfordnungen daher hier für ausreichend.
    Einmal drüber gucken und bißchen wackeln reicht aber m.E. nicht.


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW447521
    Datum17.12.2007 17:306751 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich CimolinoIst die Belastung einer Leiter als Schlauchbrücke anders, wenns Druckstöße gibt?
    Sprichst du auf die Bockleiter an? AFAIK werden in Berlin die Steckleiterteile nach jedem Bau einer Bockleiter auf Herz und Nieren geprüft. Auf welcher Grundlage dies geschieht weiß ich leider nicht (mehr).

    Grüße,
    Julian


    Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


    "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
    Albert Einstein

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    AutorHenn8ing8 H.8, Wankendorf / Schleswig-Holstein447523
    Datum17.12.2007 17:416823 x gelesen
    Hallo !
    das ganze hängt vielleicht ja auch noch ein wenig davon ab aus welchem Material die Steckleiter ist.
    Bei der Alu-Leiter könnte sich eine Überlastung durch verbiegen bleibend zeigen, bei Holz muss man schon ein wenig besser hinsehen.

    Fakt ist, wer Zweifel an der Sicherheit hat fährt zur KFZ/FTZ (oder wer kann selber) und lässt sie prüfen.

    Gruß, Henning


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     17.12.2007 13:13 ., Stolberg-Gressenich
     17.12.2007 13:24 Thom7as 7B., Hauneck
     17.12.2007 15:33 Mart7in 7G., Malente
     17.12.2007 16:11 ., Grafschaft
     17.12.2007 16:19 Thom7as 7B., Hauneck
     17.12.2007 16:21 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
     17.12.2007 17:21 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     17.12.2007 17:30 Juli7an 7H., Stemwede
     17.12.2007 17:41 Henn7ing7 H.7, Wankendorf
     17.12.2007 15:54 Flor7ian7 B.7, Völklingen
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