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Thema | Besondere Prüfungnach Leiternutzung als PKW-Stabilisation | 10 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW | 447483 | |||
Datum | 17.12.2007 13:13 | 8488 x gelesen | |||
Hallo Forum, in diversen Übungsvorschlägen wird darüber berichtet, dass mein einen seitliche liegenden PKW anstatt mit einem teuren Stabilisations-Set auch mit der 4-teiligen Steckleiter und Spanngurten sichern kann. Meine Frage hierzu: Muss im Anschluss daran die Leiter einer besonderen Prüfung unterzogen werden, weil ggfs. die Belastungen / Verwendung hierfür nicht dem eigentlichen Zweck entspricht? Danke schonmal! Gruß ado ----- Wie immer: MEINE Meinung | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Hauneck / Hessen | 447484 | |||
Datum | 17.12.2007 13:24 | 6819 x gelesen | |||
Die GUV-G 9102 schreibt vor:6.1 Prüffrist Wenn die Sichtprüfung gewissenhaft durchgeführt wird und evtl. auch schriftlich nachgewiesen wird, solltest Du auf der sicheren Seite sein, sowohl rechtlich als auch vom einwandfreien Zustand der Leiter her. Gruß, Thomas | |||||
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Autor | Mart8in 8G., Malente / Schleswig-Holstein | 447501 | |||
Datum | 17.12.2007 15:33 | 6861 x gelesen | |||
Ist das nicht ein bißchen einfach? Die GUV bezieht sich doch lediglich auf die ordnungsgemäße Vornahme einer Leiter oder? Bei dem Stabilisierungsverfahren werden die "Füße" des Leiterteils eventuell gebogen, da sie mit der Radaufhängug des PKW verkeilt werden, und ein bis zwei Sprossen werden punktuell mit einer maximal Zugkraft (durch die Spann- oder Zurrgurte) beansprucht. Ich weiß es hört sich etwas "Kleinkariert" an, aber ich glaube die Erfinder der GUV 6.1 haben solche eine Benutzung nicht vorher gesehen. Bei uns sind diesbezüglich ebenfalls schon Diskussionen entflammt und es gibt Verfechter für und gegen den Einsatz der Steckleitern. Was wird erst diskutiert werden, wenn mal eine Leiter im folgenden Brandeinsatz bricht und es zu einem Personenschaden kommt. Haftet weiterhin der Hersteller, der Kamerad der die Prüfung durchgeführt hat oder der Einsatzleiter, der den Leitereinsatz angeordnet hat? Ich glaube es bedarf einer ordentlichen Diskussion und wahrscheinlich sogar einer einheitlichen Festlegung seitens der Hersteller, wie nach Sicherungsmaßnahmen mit Leitern verfahren werden soll, um auch zukünftig mit sicherem Material arbeiten zu können. Meine persönliche Meinung ist zwiespältig, wenn zum einen es sogar Sicherungsmaßnahmen gibt, die mit Leitern sicherer und schneller zum Erfolg führen, als mit Sicherungssystemen bekannter Hersteller, andererseits eventuell die Sicherheit der Kameraden auf dem Spiel steht?! Bereit für Diskussionen. Martin Guttchen Diese Gedanken sind Eigentum meiner Person und spiegeln lediglich die subjektiven Empfindungen und Meinungen meiner Person wieder. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 447504 | |||
Datum | 17.12.2007 15:54 | 6775 x gelesen | |||
Mahlzeit wir haben ja modifizierte Baustützen (ich weiß, die Bilder) Ansonsten müsste man sich überlegen "TH only" Steckleiterteile vorzuhalten, entsprechend lackiert ... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 447506 | |||
Datum | 17.12.2007 16:11 | 6778 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin GuttchenIch glaube es bedarf einer ordentlichen Diskussion und wahrscheinlich sogar einer einheitlichen Festlegung seitens der Hersteller, wie nach Sicherungsmaßnahmen mit Leitern verfahren werden soll,Hast du die Anfrage denn auch an die Hersteller oder die "Erfinder der GUV " geschickt? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Hauneck / Hessen | 447511 | |||
Datum | 17.12.2007 16:19 | 6865 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin GuttchenIst das nicht ein bischen einfach? Warum soll man das unnötig kompiziert machen? Geschrieben von Martin Guttchen Die GUV bezieht sich doch lediglich auf die ordnungsgemäße Vornahme einer Leiter oder? Die GUV beschreibt die Prüfungen, mit denen sichergestellt werden kann, dass eine Leiter für die "normalen" Anforderungen des Feuerwehreinsatzes betriebssicher sind. Dabei ist es unerheblich, wie die Leiter zuvor genutzt wurde. Ich meine mich erinnern zu können, auf einem Lehrgang unter dem Thema "Bewegen von Lasten" auch mal gehört zu haben, dass man die Leiter bei Bedarf auch als Hebel nutzen kann. Wenn man die folgenden Prüfpunkte bei der Sichtprüfung beachtet (was man aus GMV so oder so machen würde), hätte ich weder als Gerätewart noch als Einsatzleiter bedenken die Leiter auch nach einer nicht bestimmungsgemäßen Nutzung weiterhin einzusetzen. - nach der Belastung weder Schäden noch bleibende Formveränderungen feststellbar sind, - Holme und Sprossen aus Leichtmetall keine Risse aufweisen, - das Gefüge der Leiter und die Befestigung der Sprossen unverändert fest sind, - die Steckkästen und das Schnappschloss fest sitzen, - die Sperrbolzen guten Federdruck haben und funktionsfähig sind, - die Leiterfüße bei Leichtmetallleitern fest sitzen und ausreichendes Profil aufweisen Würden sich bei der von Dir speziell hinterfragten Nutzung die Leiterfüße wirklich verbiegen, so würde man die Leiter aufgrunddessen doch nicht mehr die Sichtprüfung bestehen lassen und die Belastung auf den Sprossen wird wahrscheinlich nicht größer sein, als wenn ein Feuerwehrmann auf einem Bein auf der Sprosse stehen würde und das sollte die Leiter doch ohne Schaden aushalten, oder? Abschließend noch ein Wort zum Thema "Haftung nach einem Unfall". Weder dem Wehrführer noch dem Gerätewart kann man etwaige Vorwürfe machen, wenn die jährliche Prüfung regelmäßig und gewissenhaft durchgeführt wurde. Da die Sichtprüfung von jedem Benutzer durchgeführt werden soll, trägt ein Feuerwehrmann immer auch selbst ein Stück Verantwortung für sich selbst, wenn er Leitern im Feuerwehrdienst benutzt. Gruß, Thomas | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 447512 | |||
Datum | 17.12.2007 16:21 | 6856 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Martin Guttchen Die GUV bezieht sich doch lediglich auf die ordnungsgemäße Vornahme einer Leiter oder? Es steht ausdrücklich "Benutzung", nicht "ordnungsgemäße Benutzung" in den Prüfgrundsätzen. Gerade wenn eine nichtbestimmungsgemäße Benutzung erfolgte, muss anschließend ein Gerät geprüft werden. Was ist eigentlich ein bestimmungsgemäße Nutzung einer Steckleiter? Leiter, Bockleiter, Schlauchbrücke, Bockleiter zur Schachtrettung, Trage, Leiterhebel, Wannenrand für Dekon, usw. Was ist davon alles vom Hersteller vorgesehen? Ich weiß es hört sich etwas "Kleinkariert" an, aber ich glaube die Erfinder der GUV 6.1 haben solche eine Benutzung nicht vorher gesehen. Gut möglich, aber nicht relevant. Der Hersteller gibt die Verwendungsmöglichkeiten eines Gerätes vor. Was wird erst diskutiert werden, wenn mal eine Leiter im folgenden Brandeinsatz bricht und es zu einem Personenschaden kommt. Zunächst muss erstmal ein kausaler Zusammenhang zwischen der Verwendung der Leiter im vorherigen Einsatz und dem Brechen im nachfolgenden Einsatz existieren. Haftet weiterhin der Hersteller, der Kamerad der die Prüfung durchgeführt hat oder der Einsatzleiter, der den Leitereinsatz angeordnet hat?Es haftet der, der für den Schaden zur Veranwortung gezogen werden kann (kausaler Zusammenhang!). Wer (bzw. ob) das ist, hängt von so vielen Einflüssen ab, das lässt sich nicht pauschal beanworten. Ich glaube es bedarf einer ordentlichen Diskussion und wahrscheinlich sogar einer einheitlichen Festlegung seitens der Hersteller, wie nach Sicherungsmaßnahmen mit Leitern verfahren werden soll, um auch zukünftig mit sicherem Material arbeiten zu können. Was sagt denn der Hersteller zu diesem Verwendungszweck? Meine persönliche Meinung ist zwiespältig, wenn zum einen es sogar Sicherungsmaßnahmen gibt, die mit Leitern sicherer und schneller zum Erfolg führen, als mit Sicherungssystemen bekannter Hersteller, andererseits eventuell die Sicherheit der Kameraden auf dem Spiel steht?! Sofern die Leiter nach Verwendung auf Schäden überprüft wird, sehe ich die Sicherheit als nicht gefährdet. MkG Sascha | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 447518 | |||
Datum | 17.12.2007 17:21 | 6841 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin GuttchenIch weiß es hört sich etwas "Kleinkariert" an, aber ich glaube die Erfinder der GUV 6.1 haben solche eine Benutzung nicht vorher gesehen. Ist die Belastung einer Leiter als Schlauchbrücke anders, wenns Druckstöße gibt? Ich halte eine ordnungsgemäße Überprüfung nach Vorgaben der Hersteller bzw. der Geräteprüfordnungen daher hier für ausreichend. Einmal drüber gucken und bißchen wackeln reicht aber m.E. nicht. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 447521 | |||
Datum | 17.12.2007 17:30 | 6751 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino Ist die Belastung einer Leiter als Schlauchbrücke anders, wenns Druckstöße gibt? Sprichst du auf die Bockleiter an? AFAIK werden in Berlin die Steckleiterteile nach jedem Bau einer Bockleiter auf Herz und Nieren geprüft. Auf welcher Grundlage dies geschieht weiß ich leider nicht (mehr). Grüße, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Henn8ing8 H.8, Wankendorf / Schleswig-Holstein | 447523 | |||
Datum | 17.12.2007 17:41 | 6823 x gelesen | |||
Hallo ! das ganze hängt vielleicht ja auch noch ein wenig davon ab aus welchem Material die Steckleiter ist. Bei der Alu-Leiter könnte sich eine Überlastung durch verbiegen bleibend zeigen, bei Holz muss man schon ein wenig besser hinsehen. Fakt ist, wer Zweifel an der Sicherheit hat fährt zur KFZ/FTZ (oder wer kann selber) und lässt sie prüfen. Gruß, Henning | |||||
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