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Thema | Einsatz vor Arbeitsbeginn | 14 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Edua8rd 8T., Pförring / Bayern | 437500 | |||
Datum | 04.11.2007 12:32 | 8275 x gelesen | |||
Ich bin zurzeit noch in der Jugendfeuerwehr und werde erst in zwei Jahren zur aktiven Wehr wechseln. Trotzdem will ich mal wissen ob man z.B. Wenn die Arbeit um 8:00 Uhr anfängt und um sagen wir mal 7:30 der Alarm losgeht, kann man da zum Einsatz mitfahren? Wer von euch macht das so? Wenn ja, was habt ihr gemacht (Chef gefragt ...)? Dake im Voraus für eure Antworten. Edi | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 437504 | |||
Datum | 04.11.2007 12:42 | 6733 x gelesen | |||
Guten Tag hänge dich am besten an diesen ähnlich gelagerten Thread an: -> 'Ausrücken vor Schulbeginn?' von Markus Rieger. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Edua8rd 8T., Pförring / Bayern | 437788 | |||
Datum | 05.11.2007 13:54 | 6678 x gelesen | |||
Mir geht es eher um Leute die soetwas selber machen. Danke trotzdem für den Beitrag Edi | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 437796 | |||
Datum | 05.11.2007 14:12 | 6601 x gelesen | |||
Geschrieben von Eduard TiminWer von euch macht das so?Ich. Ich habe aber auch einen allgemein äußerst feuerwehrfreundlichen Arbeitgeber, so dass man mich kaum als Maßstab nehmen kann. Geschrieben von Eduard Timin Wenn ja, was habt ihr gemacht (Chef gefragt ...)?Chef ist immer zu fragen! Schon bei der Einstellung sollte man mit offenen Karten spielen, man sagt, das man aktiver Feuerwehrmann ist und fragt, was mit Einsätzen während der Arbeits-/Dienstzeit ist. Und wenn der Chef dann sagt: keine Chance, dann ist das schlichtweg zu akzeptieren, Rechtsvorschriften hin oder her! Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 437801 | |||
Datum | 05.11.2007 14:51 | 6684 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Eduard Timin Wenn die Arbeit um 8:00 Uhr anfängt und um sagen wir mal 7:30 der Alarm losgeht, kann man da zum Einsatz mitfahren? i.d.R. ja; das sehen die einzelnen Länderfeuerwehrgesetze so vor. Wenn ja, was habt ihr gemacht (Chef gefragt ...)? Auf jeden Fall sinnvoll den Chef vorher darauf hinzuweisen, dass man in der FF tätig ist und evtl. mal etwas später zur Arbeit erscheinen kann. Weiterhin sinnvoll den Arbeitgeben rechtzeitig -sobald als möglich- zu benachrichtigen dass man sich im FW-Einsatz befindet und wie lange der Einsatz noch dauern kann. Man sollte sich .soweit es der Einsatz zuläßt- baldmöglichst aus dem Einsatzgeschehen herauslösen lassen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Edua8rd 8T., Pförring / Bayern | 438572 | |||
Datum | 08.11.2007 18:02 | 6591 x gelesen | |||
Danke euch für die Tipps. Ich werde mir sie zu Herzen nehmen und dies auch so machen. Gruß aus Oberbayern Edi | |||||
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Autor | Gian8non8e R8., Eislingen / Baden Württemberg | 441746 | |||
Datum | 21.11.2007 18:37 | 6641 x gelesen | |||
Hallo Eduard ! Also es ist im Grunde deine Entscheideung ob du diesen Einsatz mitfährst oder nicht aber es wäre ratsam wenn du genau weisst das dieser Einsatz länger dauert dass du dann erst gar nicht hin gehst ! Denn das könnte dich deinen Job kosten. MfG Raffaele aus Eislingen | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 441760 | |||
Datum | 21.11.2007 19:59 | 6593 x gelesen | |||
Geschrieben von Giannone Raffaele denn das könnte dich deinen Job kosten.Das ist Quatsch, wenn man vorher mit seinem Chef drüber gesprochen hat. Ist er dagegen, geht man nicht, ist er dafür, geht man. So einfach ist die Welt. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Grun8dhe8rr 8P., Hof Meteln / Mecklenburg Vorpmmern | 448395 | |||
Datum | 21.12.2007 07:38 | 6705 x gelesen | |||
Bei einem alram ob nun vor oder während der arbeit ist der arbeitsgeber verpflichtet dir frei zu geben. Er ist auch dazu verpflichtet dir die zeit die du fehlst zu bezahlen. mfg paul | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg | 448421 | |||
Datum | 21.12.2007 10:14 | 6694 x gelesen | |||
Bei länger andauernden Eisätzen, es kann ja auch vorkommen das der Einstz von den Nachtstunden bis zum nächsten Mittag oder länger dauert kann vom Träger des Brandschutzes eine Freistellungsbescheinigung angefordert werden, durch diese kann sich der Arbeitgeber den etwaigen Verdienstausfall vom Träger des Brandschutzes ersetzen lassen. Meine persönliche Meinung! Nich die meiner Institution! | |||||
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Autor | Edua8rd 8T., Pförring / Bayern | 448449 | |||
Datum | 21.12.2007 12:22 | 6690 x gelesen | |||
Bei einem alram ob nun vor oder während... verpflichtet dir frei zu geben. Danke für den Beitrag, aber woher weißt du das und ist dies irgendwo Gesetzlich geregelt? Frohe Weihnachten wünscht euer Kamerad Edi | |||||
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Autor | Jörg8 S.8, Dänkritz / Sachsen | 448453 | |||
Datum | 21.12.2007 12:29 | 6674 x gelesen | |||
Hallo Es mag rechtlich richtig sein, das dir dein Arbeitgeber frei geben muss. In großen Firmen mag das auch meist keinen Interessieren. Ich kenn da aber ein Beispiel, da hat es einer sehr Übertrieben, hat sehr viel Lehrgänge besucht, musste bei jedem Einsatz dabei sein, auch wenn er auf Arbeit dringend gebraucht wurde. Dann war er noch bei jeder Gelegenheit krank, irgendwann war er entlassen. Jetzt haben die Arbeitskollegen, die auch in einer Wehr sind das Problem, das sie gar nicht mehr mit dem Wort Feuerwehr den Chefs kommen können. In kleinen Firmen sieht es da anders aus, entweder der Chef hat gar kein Problem damit, ein ganz großes, oder du musst das selbst entscheiden ob du wegrennen kannst je nach Arbeit. Wenn es ihm aber nicht passt, das du zur "Feuerwehr rennst", dann findet er auch einen anderen Grund um dich zu entlassen. Da kann es passieren das du halt der erste bist wenn mal wenig arbeit ist und einer Entlassen werden muss. Also immer vorher drüber reden, wenn er nicht will dann geht?s halt nicht, weil ohne Arbeit ist auf Dauer auch Sch... . Ich Hab die Sorgen nicht, ich muss das für mich allein entscheiden, aber im Winter kann ich auch keinen ohne Heizung stehen lassen weil, die Sirene geht. Grüße Jörg ein Schönes Fest und einen Guten Rutsch ohne Einsätze Alles meine Meinung, nicht die meiner Wehr. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg | 448454 | |||
Datum | 21.12.2007 12:33 | 6611 x gelesen | |||
Eigentlich im Brandschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes! _ _ _ _ _ Meine Meinung nicht die meiner Institution! | |||||
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Autor | Stef8an 8A., Poing / By | 448471 | |||
Datum | 21.12.2007 13:24 | 6576 x gelesen | |||
Hallo Edi, ist gesetzlich im BayFwG in Art. 6 (Dienstpflicht) und Art. 9 (Lohnfortzahlung) klar geregelt. Vielleicht wichtig für Deinen Arbeitgeber: er kann sich bei der Gemeinde Kostenersatz holen (Art. 19). Weitere Details finden sich in der Ausführungsverordnung und Vollzugsbekanntmachung. Aber Recht haben und Recht kriegen sind immer zwei paar Schuhe. Gruss, Stefan Aus Umweltschutzgründen: Dieser Beitrag besteht zu 100% aus recycleten Bytes. | |||||
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