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Thema | 'Eigenkonstruktionen' war: Schlauchkorb mit integriertem 'Gerätefach' | 10 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Mich8ael8 G.8, Eggenstein-Leopoldshafen / BW | 449705 | |||
Datum | 28.12.2007 11:18 | 8660 x gelesen | |||
Guten Morgen, mal einfach aus dem Gesichtwinkel eines Mitlesers gefragt. Es scheint nun ja schon einige Eigenkonstruktionen an Schlauchtragekörben zu geben. Ohne in das Normblatt Einblick nehmen zu wollen, würde mich einfach mal interessieren, ob bei Serien-STK spezielle Baumuster-Prüfungen/Abnahmen gefordert sind, oder gelinde gesagt, es jedem Metallbauer, der grundlegende Dinge beachtet, haftungsrechtlich unbedenklich möglich ist, sein Produkt analog der DIN-Norm zu fertigen und zu vertreiben, oder auch Artverwandte Produkte. Ich gehe mal von zweiterem aus, würde es aber gern mal wissen ;-) Danke Michael | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 449718 | |||
Datum | 28.12.2007 12:36 | 6868 x gelesen | |||
Hallo Michael, (gar nicht zu Hause zum Jahreswechsel? - zur Freien Fahrt ins größere Europa ;-) ) Geschrieben von Michael Gröbe oder gelinde gesagt, es jedem Metallbauer, der grundlegende Dinge beachtet, haftungsrechtlich unbedenklich möglich ist, sein Produkt analog der DIN-Norm zu fertigen und zu vertreiben, oder auch Artverwandte Produkte. Richtig! Die DIN befreit ja nicht von der allg. Produkthaftung oder übernimmt diese gar! Allerdings darfst Du dann als Schmied nicht "DIN" draufmeißeln. Wenn Du das Zeichen benutzen willst (weils ja glücklicher Weise noch viele Fw fordern) muß man das bei der "DIN CERTCO" beantragen und es wird auf "Schmiedemeister M. Gröbe" registriert. Natürlich wird die Einhaltung auch (gebührenpflichtig) geprüft. Also "DIN" mit Strich drüber und Strich drunter ist ein eingetragenes Warenzeichen des DIN. (Derzeit sieht es mit "innovativen" Weiterentwicklungen eher schlecht aus, da die DIN die Außenabmessungen als. MAX definiert hat und die geforderte Anzahl der Schläuche nicht gerade viel Spielraum lässt. Aber Halterungen auf dem Korb, die erst bei der Vornahme belegt werden, sind denkbar und nicht grundsätzlich abzulehnen. Eher solche die STK in weitere nicht austauschbare "Untergruppen" spalten würde) Guten Rutsch! mkg hwk | |||||
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Autor | Mich8ael8 G.8, Eggenstein-Leopoldshafen / BW | 450171 | |||
Datum | 29.12.2007 17:41 | 6684 x gelesen | |||
Hallo Hans-Werner, doch, doch, bin ganz in der Nähe, bin aber nur kurz da. Der Hintergrund der Frage tat sich in einem Gespräch auf. Da ich aber eher mich mit Medizinprodukten befasse, habe ich einfach mal die Frage hier hineingestellt. Danke für Deine Antwort. Ebenfalls einen guten Rutsch wünscht Michael | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 450241 | |||
Datum | 29.12.2007 23:12 | 6665 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Hanswerner Kögler Allerdings darfst Du dann als Schmied nicht "DIN" draufmeißeln. ??? Und warum sollte man das nicht dürfen? Geschrieben von Hanswerner Kögler Wenn Du das Zeichen benutzen willst Welches Zeichen? Wenn ich einen Schlauchtragekorb nach DIN 14827 baue, warum soll ich das dann nicht auch aufs Produkt schreiben? MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 450275 | |||
Datum | 30.12.2007 10:58 | 6777 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christi@n Pannier ??? Und warum sollte man das nicht dürfen? Weil es ein eingetragenes Warenzeichen ist! Du kannst es natürlich machen, genauso wie wenn ich Quark und Kreide zu einer Pampe rühre, in einen Blechbüchse sperre und "NIVEA" draufstempeln würde. Solange sich keiner beschwert ;-) Geschrieben von Christi@n Pannier Welches Zeichen? DIN mit Strich oben und Strich unten! Wenn ich einen Schlauchtragekorb nach DIN 14827 baue, warum soll ich das dann nicht auch aufs Produkt schreiben? s.o. (Übrigens läuft grade ein Film im Ersten vom VEB DEFA-Studio Babelsberg, aufgenommen auf: "AGFA-Color Wolfen". Warum hat man kurze Zeit später das nicht mehr sagen dürfen und "ORWO" (für "Original Wolfen") draus machen müssen?) mkg hwk | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 450393 | |||
Datum | 30.12.2007 17:22 | 6913 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Hanswerner Kögler Weil es ein eingetragenes Warenzeichen ist! Aha, jetzt kommen wir der Sache schon näher. Es geht also nur darum, ein geschütztes Warenzeichen aufzubringen. Das hindert dich aber nicht, trotzdem einen Schlauchtragekorb nach DIN 14827 zu bauen und auch als solchen zu verkaufen. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 450396 | |||
Datum | 30.12.2007 17:49 | 6780 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christi@n Pannier Aha, jetzt kommen wir der Sache schon näher. Es geht also nur darum, ein geschütztes Warenzeichen aufzubringen. Wenn Du das so siehst? Das hindert dich aber nicht, trotzdem einen Schlauchtragekorb nach DIN 14827 zu bauen Das ist kein Problem. und auch als solchen zu verkaufen. Und das geht eben nicht so Frei! M.W. steht in der DIN: "...die dieser Norm entsprechen, dürfen mit dem Verbandszeichen "DIN" gekennzeichnet Ich (als gesetzestreuer Staatsbürger ;-)) lese hier heraus, das ich erst nach Beantragung/Registrierung genau dieses darf. mkg hwk | |||||
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Autor | Matt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg | 450399 | |||
Datum | 30.12.2007 17:56 | 6656 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Hanswerner Kögler und auch als solchen zu verkaufen. Für mich liest sich das so, dass du zahlen musst, wenn du das DIN Logo, welches geschützt ist, verwenden willst, dann muss das Produkt aber auch wirklich der Norm entsprechen. Wenn du aber deinen 4 jährigen Neffen anstellst mit einem Edding auf dein Produkt "DIN" zu schreiben, sollte das problemlos sein. Grüße Matthias | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 450401 | |||
Datum | 30.12.2007 17:59 | 6688 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Hanswerner Kögler M.W. steht in der DIN: Da steht doch "dürfen", nicht müssen, sollen o.ä. Ich interpretiere das so, dass man das Zeichen anbringen kann, wenn man möchte (dann allerdings mit Erlaubnis), aber nicht muss. Der Satz "Entspricht DIN XYZ" auf der Verpackung oder sonstwo hat ja nix mit dem Markenzeichen zu tun. MkG Sascha | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 450403 | |||
Datum | 30.12.2007 18:07 | 6702 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Hanswerner Kögler M.W. steht in der DIN: Ich habe die aktuelle Ausgabe von DIN 14827 nicht, aber in der alten DIN 14827:1994-01 steht unter Punkt 7 "Kennzeichnung" Schlauchtragekörbe, die den Anforderungen dieser Norm entsprechen, dürfen eigenverantwortlich vom Hersteller mit dem Verbandszeichen "DIN" gekennzeichnet werden. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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