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Thema | Wer zahlt BMA-Einsatz? Hier: Raucherzimmer in Gaststätte | 16 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Thom8as 8W., Norden / Niedersachsen | 450815 | |||
Datum | 01.01.2008 18:36 | 7468 x gelesen | |||
Wir hatten gestern Abend wieder einmal einen allseits beliebten BMA-Einsatz. Einsatzobjekt war ein Schwimmbad. In diesem Objekt sind ebenfalls ein Geschäft, eine Bowlingbahn und ein Restaurant untergebracht. Alle Räume werden durch eine BMA überwacht, die Zentrale hängt im Schwimmbad. Gestern kam es zur Auslösung weil zwei Raucher im Raucherraum der Bowlingbahn geraucht hatten. In diesem Raucherraum ist ein Rauchmelder installiert. Das Problem ist schon länger bekannt, geändert wurde nichts. Der Bowlingbahbetreiber hat dies mehrfach dem Objektbetreiber gemeldet. Wer darf diesen Einsatz nun bezahlen: a: Der Raucher, weil er hat ja geraucht und das war Hauptgrund der Auslösung b: Der Betreiber der Bowlingbahn, weil er den Raum mit dem Rauchmelder als Raucherraum ausgewiesen hat c: Der Betreiber des Objektes, weil in seiner Hand die Wartung und der Betrieb der Gesamt-BMA liegt d: Die Feuerwehr selber MfG Thomas ------------------------------------------------------------------------ Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit! Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen! --------------------------------------------------------------------------- Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung. Meine Homepage ICQ-Nummer: 436-445-709 | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Heimstetten / Bayern | 450822 | |||
Datum | 01.01.2008 18:45 | 5983 x gelesen | |||
Die Raucher nicht, weil wenn ich in einem ausgewiesenem Raucherraum rauche, kann ich davon ausgehen dass dadurch kein Feuerwehreinsatz ausgelöst wird, die Feuerwehr auch nicht, wär ja noch schöner :) Wenn der Betreiber der Bowlingbahn ohne Zustimmung durch den Gebäudebetreiber einen solchen Raum unterhält, muss die Bowlingbahn dafür aufkommen. Generell denke ich das es auf den Betreiber der Bowlingbahn zurück fällt, wenn er die Problematik kennt und die Leute dennoch rauchen läst is es ja sein Problem. Gruß Markus www.feuerwehr-heimstetten.de (LK. München) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 450828 | |||
Datum | 01.01.2008 19:01 | 5945 x gelesen | |||
C), wobei die sich dann wiederum mit B) um die Kostenübernahme streiten können, wobei der sich wohl kaum bei A) beschweren kann, da er das Rauchen ja durch die Raucherzimmerdeklaration selbst vorgegeben hat. Wieso D)? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Norden / Niedersachsen | 450834 | |||
Datum | 01.01.2008 19:13 | 5884 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppWieso D)? Weil D) in D immernoch teilweise so üblich ist. Wir rechnen BMAs auch erst seid letztem Jahr ab. MfG Thomas ------------------------------------------------------------------------ Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit! Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen! --------------------------------------------------------------------------- Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung. Meine Homepage ICQ-Nummer: 436-445-709 | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 450841 | |||
Datum | 01.01.2008 19:29 | 5859 x gelesen | |||
Aber es ist doch kein Bezahlen im üblichen Sinne. Oder werden euch diese Kosten von den zur Verfügung stehenden Geldmitteln abgezogen? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Norden / Niedersachsen | 450860 | |||
Datum | 01.01.2008 20:07 | 5892 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppOder werden euch diese Kosten von den zur Verfügung stehenden Geldmitteln abgezogen? Nein. Die Stadt blieb auf den entstanden Kosten sitzen. MfG Thomas ------------------------------------------------------------------------ Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit! Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen! --------------------------------------------------------------------------- Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung. Meine Homepage ICQ-Nummer: 436-445-709 | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 450881 | |||
Datum | 01.01.2008 20:32 | 5879 x gelesen | |||
Eben. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 450936 | |||
Datum | 01.01.2008 21:44 | 5976 x gelesen | |||
Hallo Forum, Hallo Thomas, Geschrieben von Thomas Weege Wer darf diesen Einsatz nun bezahlen: c: Der Betreiber des Objektes, weil in seiner Hand die Wartung und der Betrieb der Gesamt-BMA liegt Dieser ist für die Gemeinde der Ansprechpartner, und er wird von der Gemeinde die Rechnung erhalten. Wie er sich mit b. einigt ist deren Problem und nicht das Problem der Gemeinde oder gar der Feuerwehr. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Norden / Niedersachsen | 451025 | |||
Datum | 02.01.2008 08:06 | 5903 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael BayerDieser ist für die Gemeinde der Ansprechpartner, und er wird von der Gemeinde die Rechnung erhalten. Wie er sich mit b. einigt ist deren Problem und nicht das Problem der Gemeinde oder gar der Feuerwehr. So sehe ich das auch. MfG Thomas ------------------------------------------------------------------------ Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit! Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen! --------------------------------------------------------------------------- Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung. Meine Homepage ICQ-Nummer: 436-445-709 | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 451029 | |||
Datum | 02.01.2008 09:10 | 5983 x gelesen | |||
Gesundes Neues, m.M. nach selbstverständlich der Besitzer der Immobilie. Und ob der dann versucht das weiter runterzubrechen kann der Fw/Stadt doch egal sein. Hier bekommt immer der Besitzer den Gebührenbescheid. mkg Peter Nur meine eigene, bescheidene Meinung. | |||||
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Autor | Dirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen | 451034 | |||
Datum | 02.01.2008 09:38 | 5924 x gelesen | |||
Tag, der Eigentümer. Wer auch sonst, inwiefern der sich privatrechtlich nachher mit dem Betreiber der Bahn auseinandersetzt kann Euch ja letzten Endes egal sein. Mfg. Dirk | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 451375 | |||
Datum | 03.01.2008 00:04 | 5939 x gelesen | |||
Hi! Hast Du mal Eure Kostensatzung zur Hand? Es ist zwar ganz nett, mal einen Tipp abzugeben, eine belastbare Lösung findet man so nicht. Habe mal in Euer Brandschutzgesetz geschaut, da habe ich schon Probleme überhaupt eine Möglichkeit unabsichtliche Fehlalarme abrechnen zu können. Die BMA hat tatsächlich Rauch detektiert und alarmiert, daraufhin bestand der Anschein eines Feuers (Anscheinsgefahr). Wenn man die Anscheinsgefahr nicht ausreichen lässt, dann stellt sich mir die Frage, wie man in Niedersachsen mit einem Fehlalarm umgeht, wenn Lieschen Müller anruft, weil es bei den Nachbarn nach Feuer riecht. Wir befinden uns bei diesem Thema im tiefsten Landesrecht, es gibt wenig in den Feuerwehrgesetzen, wo die Vorschriften stärker voneinander abweichen als bei der Kostenerstattung. ;-) Gruß Sven | |||||
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Autor | Eric8 S.8, Erlensee / Hessen | 451378 | |||
Datum | 03.01.2008 00:13 | 5935 x gelesen | |||
Ich habe auch einmal eine Frage zu diesem Thema.... Eine Mitarbeiterin einer Behörde sitzt in ihrem Büro und beschließt sich etwas weihnachtlichen touch durch einen adventskranz an ihren Arbeitsplatz zu holen.Durch den Adventskranz löst die BMA aus ... WER ZAHLT ?! (der adventskranz hat nicht gebrannt/auslösung nur durch die kerzen) | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Norden / Niedersachsen | 451426 | |||
Datum | 03.01.2008 10:16 | 5887 x gelesen | |||
Moin Sven! Geschrieben von Sven Tönnemann Hast Du mal Eure Kostensatzung zur Hand? Leider nicht. Geschrieben von Sven Tönnemann Habe mal in Euer Brandschutzgesetz geschaut, da habe ich schon Probleme überhaupt eine Möglichkeit unabsichtliche Fehlalarme abrechnen zu können. Richtig. Unsere Wehrführung sprach mal davon das das Ganze nicht so einfach ist. Deshalb werden bei uns auch wohl nur BMAs abgerechnet bei denen ein Verschulden des Betreibers nachgewiesen werden kann, z.B. wie in dem beschriebenen Fall, der Betreiber hat sogar großzügig zugegeben das es schon öfter Probleme gab und nichts unternommen wurde. Ausösung durch Handwerker werden auch in Rechnung gestellt, ebenso bei mangelnder Wartung. MfG Thomas ------------------------------------------------------------------------ Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit! Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen! --------------------------------------------------------------------------- Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung. Meine Homepage ICQ-Nummer: 436-445-709 | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 451459 | |||
Datum | 03.01.2008 12:08 | 5879 x gelesen | |||
Gab es eine Anweisung kein offenes Feuer zu verwenden? Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 451578 | |||
Datum | 03.01.2008 16:25 | 5869 x gelesen | |||
Hat die Behörde diesbezüglich die Mitarbeiter in irgendeiner Weise instruiert? (Aber auch ohne wäre die Behörde der erste Ansprechpartner -> Eigentümer/Nutzer der BMA) Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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