alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaWer zahlt BMA-Einsatz? Hier: Raucherzimmer in Gaststätte16 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorThom8as 8W., Norden / Niedersachsen450815
Datum01.01.2008 18:367468 x gelesen
Wir hatten gestern Abend wieder einmal einen allseits beliebten BMA-Einsatz.

Einsatzobjekt war ein Schwimmbad. In diesem Objekt sind ebenfalls ein Geschäft, eine Bowlingbahn und ein Restaurant untergebracht. Alle Räume werden durch eine BMA überwacht, die Zentrale hängt im Schwimmbad.

Gestern kam es zur Auslösung weil zwei Raucher im Raucherraum der Bowlingbahn geraucht hatten. In diesem Raucherraum ist ein Rauchmelder installiert.

Das Problem ist schon länger bekannt, geändert wurde nichts. Der Bowlingbahbetreiber hat dies mehrfach dem Objektbetreiber gemeldet.

Wer darf diesen Einsatz nun bezahlen:

a: Der Raucher, weil er hat ja geraucht und das war Hauptgrund der Auslösung
b: Der Betreiber der Bowlingbahn, weil er den Raum mit dem Rauchmelder als Raucherraum ausgewiesen hat
c: Der Betreiber des Objektes, weil in seiner Hand die Wartung und der Betrieb der Gesamt-BMA liegt
d: Die Feuerwehr selber


MfG Thomas

------------------------------------------------------------------------
Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit!

Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen!

---------------------------------------------------------------------------

Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung.

Meine Homepage



ICQ-Nummer: 436-445-709

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8B., Heimstetten / Bayern450822
Datum01.01.2008 18:455983 x gelesen
Die Raucher nicht, weil wenn ich in einem ausgewiesenem Raucherraum rauche, kann ich davon ausgehen dass dadurch kein Feuerwehreinsatz ausgelöst wird, die Feuerwehr auch nicht, wär ja noch schöner :)

Wenn der Betreiber der Bowlingbahn ohne Zustimmung durch den Gebäudebetreiber einen solchen Raum unterhält, muss die Bowlingbahn dafür aufkommen. Generell denke ich das es auf den Betreiber der Bowlingbahn zurück fällt, wenn er die Problematik kennt und die Leute dennoch rauchen läst is es ja sein Problem.


Gruß Markus


www.feuerwehr-heimstetten.de (LK. München)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)450828
Datum01.01.2008 19:015945 x gelesen
C), wobei die sich dann wiederum mit B) um die Kostenübernahme streiten können, wobei der sich wohl kaum bei A) beschweren kann, da er das Rauchen ja durch die Raucherzimmerdeklaration selbst vorgegeben hat.

Wieso D)?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8W., Norden / Niedersachsen450834
Datum01.01.2008 19:135884 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppWieso D)?

Weil D) in D immernoch teilweise so üblich ist. Wir rechnen BMAs auch erst seid letztem Jahr ab.


MfG Thomas

------------------------------------------------------------------------
Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit!

Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen!

---------------------------------------------------------------------------

Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung.

Meine Homepage



ICQ-Nummer: 436-445-709

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)450841
Datum01.01.2008 19:295859 x gelesen
Aber es ist doch kein Bezahlen im üblichen Sinne. Oder werden euch diese Kosten von den zur Verfügung stehenden Geldmitteln abgezogen?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8W., Norden / Niedersachsen450860
Datum01.01.2008 20:075892 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppOder werden euch diese Kosten von den zur Verfügung stehenden Geldmitteln abgezogen?

Nein. Die Stadt blieb auf den entstanden Kosten sitzen.


MfG Thomas

------------------------------------------------------------------------
Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit!

Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen!

---------------------------------------------------------------------------

Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung.

Meine Homepage



ICQ-Nummer: 436-445-709

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)450881
Datum01.01.2008 20:325879 x gelesen
Eben.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg450936
Datum01.01.2008 21:445976 x gelesen
Hallo Forum, Hallo Thomas,

Geschrieben von Thomas Weege
Wer darf diesen Einsatz nun bezahlen:

c: Der Betreiber des Objektes, weil in seiner Hand die Wartung und der Betrieb der Gesamt-BMA liegt
Dieser ist für die Gemeinde der Ansprechpartner, und er wird von der Gemeinde die Rechnung erhalten. Wie er sich mit b. einigt ist deren Problem und nicht das Problem der Gemeinde oder gar der Feuerwehr.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8W., Norden / Niedersachsen451025
Datum02.01.2008 08:065903 x gelesen
Geschrieben von Michael BayerDieser ist für die Gemeinde der Ansprechpartner, und er wird von der Gemeinde die Rechnung erhalten. Wie er sich mit b. einigt ist deren Problem und nicht das Problem der Gemeinde oder gar der Feuerwehr.


So sehe ich das auch.


MfG Thomas

------------------------------------------------------------------------
Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit!

Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen!

---------------------------------------------------------------------------

Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung.

Meine Homepage



ICQ-Nummer: 436-445-709

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen451029
Datum02.01.2008 09:105983 x gelesen
Gesundes Neues,

m.M. nach selbstverständlich der Besitzer der Immobilie. Und ob der dann versucht das weiter runterzubrechen kann der Fw/Stadt doch egal sein.
Hier bekommt immer der Besitzer den Gebührenbescheid.

mkg Peter


Nur meine eigene, bescheidene Meinung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen451034
Datum02.01.2008 09:385924 x gelesen
Tag,

der Eigentümer. Wer auch sonst, inwiefern der sich privatrechtlich nachher mit dem Betreiber der Bahn auseinandersetzt kann Euch ja letzten Endes egal sein.


Mfg.


Dirk


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW451375
Datum03.01.2008 00:045939 x gelesen
Hi!

Hast Du mal Eure Kostensatzung zur Hand?
Es ist zwar ganz nett, mal einen Tipp abzugeben, eine belastbare Lösung findet man so nicht.

Habe mal in Euer Brandschutzgesetz geschaut, da habe ich schon Probleme überhaupt eine Möglichkeit unabsichtliche Fehlalarme abrechnen zu können.

Die BMA hat tatsächlich Rauch detektiert und alarmiert, daraufhin bestand der Anschein eines Feuers (Anscheinsgefahr). Wenn man die Anscheinsgefahr nicht ausreichen lässt, dann stellt sich mir die Frage, wie man in Niedersachsen mit einem Fehlalarm umgeht, wenn Lieschen Müller anruft, weil es bei den Nachbarn nach Feuer riecht.

Wir befinden uns bei diesem Thema im tiefsten Landesrecht, es gibt wenig in den Feuerwehrgesetzen, wo die Vorschriften stärker voneinander abweichen als bei der Kostenerstattung. ;-)

Gruß
Sven


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorEric8 S.8, Erlensee / Hessen451378
Datum03.01.2008 00:135935 x gelesen
Ich habe auch einmal eine Frage zu diesem Thema....
Eine Mitarbeiterin einer Behörde sitzt in ihrem Büro und beschließt sich etwas weihnachtlichen touch durch einen adventskranz an ihren Arbeitsplatz zu holen.Durch den Adventskranz löst die BMA aus ...
WER ZAHLT ?! (der adventskranz hat nicht gebrannt/auslösung nur durch die kerzen)


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8W., Norden / Niedersachsen451426
Datum03.01.2008 10:165887 x gelesen
Moin Sven!

Geschrieben von Sven TönnemannHast Du mal Eure Kostensatzung zur Hand?

Leider nicht.

Geschrieben von Sven TönnemannHabe mal in Euer Brandschutzgesetz geschaut, da habe ich schon Probleme überhaupt eine Möglichkeit unabsichtliche Fehlalarme abrechnen zu können.

Richtig. Unsere Wehrführung sprach mal davon das das Ganze nicht so einfach ist. Deshalb werden bei uns auch wohl nur BMAs abgerechnet bei denen ein Verschulden des Betreibers nachgewiesen werden kann, z.B. wie in dem beschriebenen Fall, der Betreiber hat sogar großzügig zugegeben das es schon öfter Probleme gab und nichts unternommen wurde. Ausösung durch Handwerker werden auch in Rechnung gestellt, ebenso bei mangelnder Wartung.


MfG Thomas

------------------------------------------------------------------------
Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit!

Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen!

---------------------------------------------------------------------------

Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung.

Meine Homepage



ICQ-Nummer: 436-445-709

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 451459
Datum03.01.2008 12:085879 x gelesen
Gab es eine Anweisung kein offenes Feuer zu verwenden?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)451578
Datum03.01.2008 16:255869 x gelesen
Hat die Behörde diesbezüglich die Mitarbeiter in irgendeiner Weise instruiert? (Aber auch ohne wäre die Behörde der erste Ansprechpartner -> Eigentümer/Nutzer der BMA)


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 01.01.2008 18:36 Thom7as 7W., Norden
 01.01.2008 18:45 Mark7us 7B., Heimstetten
 01.01.2008 19:01 ., Grafschaft
 01.01.2008 19:13 Thom7as 7W., Norden
 01.01.2008 19:29 ., Grafschaft
 01.01.2008 20:07 Thom7as 7W., Norden
 01.01.2008 20:32 ., Grafschaft
 01.01.2008 21:44 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 02.01.2008 08:06 Thom7as 7W., Norden
 02.01.2008 09:10 Pete7r L7., Flöha
 02.01.2008 09:38 Dirk7 R.7, Wiesbaden
 03.01.2008 00:04 Sven7 T.7, Monheim
 03.01.2008 00:13 ., Erlensee
 03.01.2008 12:08 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 03.01.2008 16:25 ., Grafschaft
 03.01.2008 10:16 Thom7as 7W., Norden
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt