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ThemaFeinstaubplakette für Feuerwehrangehöhrige30 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorSeba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW450866
Datum01.01.2008 20:209505 x gelesen
Hallo,

ich habe eine Frage zu den neuen Umweltzonen die in Deutschland eingeführt wurden. Nun haben wir einige Kameraden in der Löscheinheit die nur ein Fahrzeug besitzen, die keine Plakette bekommen. Nun gibt es ja eine Ausnahmegenehmigung die besagt, dass Fahrzeuge dir Sonderrechte nach §35 STVO in Anspruch nehmen können keine Plaket benötigen. Und in NRW ist es ja so geregelt, dass ein FM nach der Alarmierung die Sonderrechte nutzen darf.

Meine Meinung ist, dass solche Kameraden für Ihr Fahrzeug eine Plakette bekommen sollten, denn ich finde ein Kamerad ist wichtiger beim Einsatz und bei den Übungen als die 5g Feinstaub schädigen können.

Ich würd gern eure Meinung zu diesem Thema höhren. Ob ich so richig liege oder Fehler in meiner Überlegung sind.


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AutorIngo8 K.8, Storkow / Brandenburg450874
Datum01.01.2008 20:268053 x gelesen
Darf mann in NRW Sonderrechte in Anspruch nehmen ohne Blaulich und MKH?


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW450883
Datum01.01.2008 20:337930 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KunzNun gibt es ja eine Ausnahmegenehmigung die besagt, dass Fahrzeuge dir Sonderrechte nach §35 STVO in Anspruch nehmen können keine Plaket benötigen.

Das ist keine Ausnahmegenehmigung, sondern eine ganz reguläre Regelung.

_Meine_ Interpretation ist ja: Sobald ein FM(SB) drin sitzt, der alarmierbar ist, kann er im Alarmfall SoRe in Anspruch nehmen und braucht deswegen keine Plakette. Ich befürchte aber, dass viele Menschen (z.B. Polizisten und Richter) da eine andere Meinung haben könnten ;-)

Geschrieben von Sebastian KunzMeine Meinung ist, dass solche Kameraden für Ihr Fahrzeug eine Plakette bekommen sollten

Die Plaketten sind fahrzeugbezogen, bei personenbezogenen Ausnahmen von der Plakettenpflicht werden keine fahrzeugbezogenen Plaketten erteilt (häufigstes Beispiel dürften die Schwerbehinderten entsprechender Kategorie sein). Für Feuerwehrleute wird es in der Hinsicht bestimmt keine Sonderregelung geben.

Aber: sollte es im Einzelfall da zu Problemen kommen, sollte IMO die Feuerwehr für den entsprechenden FM(SB) eine Ausnahmegenehmigung (für die Fahrt ohne Plakette) erwirken. I.d.R. ist sowas ja eh 'im eigenen Hause' zu regeln, da in den entsprechenden Städten Träger der Feuerwehr und Zuständiger für die Ausnahmegenehmigung identisch sind.

Gruß,
Henning


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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern450884
Datum01.01.2008 20:338028 x gelesen
Naja,
rein rechtlich dürftest du dann zwar ohne Plakete erstmal in die Umweltzone rein, nachdem der Einsatz rum ist, stehen dir keine Sonderrechte mehr zu und somit darfst du zahlen.


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AutorSeba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW450885
Datum01.01.2008 20:348045 x gelesen
Ja, für die Sonderrechte benötigt man kein Blaulicht und Einsatzhorn. Diese werden nur für die Wegerechte nach §38 der STVO benötigt.

Viele verwechselen Sonder-(§35 STVO) und Wegerechte(§38 STVO).


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen450886
Datum01.01.2008 20:358008 x gelesen
Geschrieben von Kittler IngoDarf mann in NRW Sonderrechte in Anspruch nehmen ohne Blaulich und MKH?

Darf man in allen BL, sofern man zu dem im §35 StVO genannten Kreis gehört.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorSeba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW450890
Datum01.01.2008 20:398045 x gelesen
Darin sehe ich ja leider das Problem.
Das Einfahren in die Umweltzone ist gestattet, aber das Parken im öffentlichen Straßenverkehrsraum und das Ausfahren aus der Umweltzone ist verboten. Ein anderes Problem sehe ich, dass die Kameraden nicht mehr an den Übungsabenden teilnehmen können. Es ist niemandem Zuzumuten im strömenden Regen mit dem Fahrrad zu kommen und der ÖPNV ist ja auch nicht immer der beste.

Aber das ist mal wieder Typisch. Es wird schnell was auf den Tisch geschmissen aber die Folgen (auch wenn sie nur klein sind) werden oft nicht bedacht. Ich gestehe ja ein, dass das Problem erst aufgefallen ist nachdem ich mal wieder einen Bericht über die Umweltzonen gelesen habe.


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AutorIngo8 K.8, Storkow / Brandenburg450897
Datum01.01.2008 20:467988 x gelesen
Geschrieben von Marc Dickeysofern man zu dem im §35 StVO genannten Kreis gehört. Eben ich fahre mit meinen PKW zur Wach nach einem Alarmeingang fahre ich nach STVO oder nach § 35 der STVO


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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen450904
Datum01.01.2008 20:557983 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Kittler IngoEben ich fahre mit meinen PKW zur Wach nach einem Alarmeingang fahre ich nach STVO oder nach § 35 der STVO


So ganz verstehe ich nun nich, was und damit sagen oder fragen willst. Aber man kann sogar bei Vorliegen der Vorraussetzungen für §35 ganz Rest-STVO-konform fahren :o) Nur ggf. ist auch mehr möglich.

Gruß,
Thorben


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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen450907
Datum01.01.2008 21:028017 x gelesen
Moin,

Ähm, wer sagt, dass nur Einsätze unter die zur Erfüllung der hoheitlichen Pflichten erforderlichen Tätigkeiten fallen? Dass man 'nen Auto "danach" aus der Zone abschleppen lässt, wird wohl keiner ernsthaft verlangen, oder?
Nebenbei können die Kommunen diverse Ausnahmen erlauben. Okay, wenn die Fw ausreichend stark ist und die Kommune meint, auf Mitlgieder verzichten zu können... Andernfalls soll sie den betroffenen FA 'ne Sondererlaubnis erteilen.

Gruß,
Thorben


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)450924
Datum01.01.2008 21:318062 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KunzAber das ist mal wieder Typisch. Es wird schnell was auf den Tisch geschmissen aber die Folgen (auch wenn sie nur klein sind) werden oft nicht bedacht.Feuerwehrfahrzeuge sind von der Plakettenpflicht von vornherein ausgenommen worden. Weitet man diese Regelung noch auf die einzelnen Privatfahrzeuge der Feuerwehrangehörigen aus, wer kommt danach?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg450925
Datum01.01.2008 21:338019 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppWeitet man diese Regelung noch auf die einzelnen Privatfahrzeuge der Feuerwehrangehörigen aus, wer kommt danach?


Hoffentlich der GMV, der diese ganze Feinstaubhysterie beendet und diese gesamte Vorschrift in die Tonne befördert...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorSeba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW450926
Datum01.01.2008 21:347957 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppFeuerwehrfahrzeuge sind von der Plakettenpflicht von vornherein ausgenommen worden. Weitet man diese Regelung noch auf die einzelnen Privatfahrzeuge der Feuerwehrangehörigen aus, wer kommt danach?

Hmm also wir haben eine Stärke von 50 - 55 Personen im Löschzug. Überschlagsmäßig sind im Löschzug 3-5 Fahrzeuge betroffen. Ich denke das sollte man noch Verkraften können. Der andere Weg der offen bleibt ist, dass die Mitglieder die ein altes Fahrzeug haben sich vom Löschzug verabschieden können.

Oder der erste der am Gerätehaus ist schnappt sich den MTW und fährt mit SoSi die Kameraden abhohlen. Quasi Blaulichttaxi *grins*


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)450932
Datum01.01.2008 21:417977 x gelesen
Glaubst du dran? Mit Hysterien lassen wir in D uns doch gerne beeinflussen und Vorschriften machen.

Mal kurz OT: Ich hab mal ein wenig mit dem Begriff "Feinstaubplakette" gegoogelt. Und es gibt tatsächlich schon eine "Bewegung" gegen die Plakettenpflicht.
Und woraus besteht deren Protest?

Daraus, das die Plakette falsch herum aufs Auto geklebt werden soll...

Davon wird sich der Vorschriftengeber sicher schnell beeindrucken lassen...


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW450935
Datum01.01.2008 21:437959 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KunzDarin sehe ich ja leider das Problem.

Ich nicht.

Geschrieben von Sebastian KunzDas Einfahren in die Umweltzone ist gestattet, aber das Parken im öffentlichen Straßenverkehrsraum und das Ausfahren aus der Umweltzone ist verboten.

Das ist wie mit den Anliegerstraßen:
Wenn es da drin brennt, darf die Feuerwehr natürlich reinfahren. Aber sobald der Einsatz beendet ist, hält sie sich dort illegal auf und bekommt ständig Knöllchen.

Oder etwa nicht?

Geschrieben von Sebastian KunzAber das ist mal wieder Typisch. Es wird schnell was auf den Tisch geschmissen aber die Folgen (auch wenn sie nur klein sind) werden oft nicht bedacht

zu schnell und nicht bedacht, genau.

Für das Forum in letzter Zeit typisch, leider.

Gruß,
Henning


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AutorDenn8is 8E., Menden / NW450958
Datum01.01.2008 22:087996 x gelesen
Geschrieben von Kittler IngoDarf mann in NRW Sonderrechte in Anspruch nehmen ohne Blaulich und MKH?

Die Sonderrechte nach $35 STVO darf man überall in Deutschland ohne Blaulicht und MKH wahrnehmen , nicht nur in NRW(STVO ist ja eine Bundesverordnung).

$38 erfordert Blaulicht und MKH zusammen.


mit kameradschaftlichen Grüssen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen450962
Datum01.01.2008 22:107893 x gelesen
Komisch, vor sowas habe ich gar keine Angst ( da macht mir das Zukunftsforum schon mehr Sorge ;-( ). Die Anwendung der Regelung wird doch auf kommunaler Ebene realisiert. Feuerwehr ist ebenfalls kommunal - das solte wohl eine Lösung auf kleinem Dienstweg möglich sein.

Gruß LP


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen450964
Datum01.01.2008 22:127928 x gelesen
Geschrieben von Thorben GruhlAber man kann sogar bei Vorliegen der Vorraussetzungen für §35 ganz Rest-STVO-konform fahren :o)

Evtl. brauche ich den § 35 nur um zu parken...

Gruß LP


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW450968
Datum01.01.2008 22:158096 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerHoffentlich der GMV, der diese ganze Feinstaubhysterie beendet und diese gesamte Vorschrift in die Tonne befördert...

Ja wenn das nur in vielen Sachen so wäre...

Ich habe letztens noch gelesen, dass diese ganzen Filteranlagen in ihrer ganzen Produktion mehr Schadstoffe verursachen, als sie jemals beim Betrieb in einem Auto vermeiden könnten. Ausserdem gab es da noch das lustige Beispiel mit dem, der normalerweise nur Stadtverkehr fährt und einmal im Monat auf die Autobahn müsste und da richtig Gas geben müsste, um die während des Monats im Filter angesammelten Feinstaubpartikel wegzubrennen.
Die ganze Feinstaubsache ist ähnlich fragwürdig wie die grosse "Stromsparaktion" vor ein paar Wochen oder die Sache mit dem Acrylamid vor ein paar Jahren (das Zeug ist schon seit Jahrzehnten in Chips und Pommes Frittes drin und es hat bis dahin keinen interessiert).


mit kameradschaftlichen Grüssen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorRein8er 8H., Rosport / Entfällt450975
Datum01.01.2008 22:248055 x gelesen
Geschrieben von Dennis Edneroder die Sache mit dem Acrylamid vor ein paar Jahren (das Zeug ist schon seit Jahrzehnten in Chips und Pommes Frittes drin und es hat bis dahin keinen interessiert).

So einfach ist es nun auch wieder nicht. Auch Asbest war jahrzehntelang in den Isolationen, Bremsbelägen und Dacheindeckungen etc.........und hat weltweit Hunderttausende umgebracht....mehr als alle Terroranschläge der Nachkriegszeit zusammengenommen und vergleichbar nur mit den Folgen aktiven und passiven Tabakkonsums. Menschen haben die Eigenschaft, dass Ursache und Wirkung zeitnah zueinander liegen müssen um einen "Alarminstinkt" auszulösen


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AutorAlex8and8er 8H., Mühlenbeck / Brandenburg450977
Datum01.01.2008 22:257880 x gelesen
Wenn man dann sieht was für Schleudern eine Grüne Plakette kriegt schon!


Mit kameradschaftlichen Gruß!

Dieses spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder. Es ist nicht die Meinung meiner Institution, meiner Vorgesetzten oder anderer Kameraden!

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AutorGreg8or 8G., Mannheim / BaWü450985
Datum01.01.2008 22:367980 x gelesen
Hi,

boaah!

Ne Grundsatzdiskussion über die Sinnhaftigkeit dieser Plakette geht ja noch (Feuerwehrthema?) aber ich meine:

Fünf Euronen raus, Plakette drauf - ferdsch!

Wer jetzt noch protestieren will, hätte das vor VIELEN Monaten machen sollen...
("Wer zu spät kommt, den bestraft der Feinstaub" frei nach Gorbatschow)


Gregor (der jetzt Prügel kriegt!?)


---
Alles was ich hier schreibe, kommt nur aus meinem Kopf
Gregor Gehrke
FF Mannheim, Abt. Feudenheim
http://www.ff-feudenheim.de

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AutorSeba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW450986
Datum01.01.2008 22:397956 x gelesen
Es geht ja nicht um das Geld, sondern um Fahrzeuge von Kameraden die für Ihr Auto keine Plakette bekommen.


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg450987
Datum01.01.2008 22:397950 x gelesen
Geschrieben von Gregor GehrkeFünf Euronen raus, Plakette drauf - ferdsch!


Es geht hier eher um die Einsatzkräfte, deren Fahrzeuge in eine Klasse gehören die nicht in die Sperrzonen einfahren dürfen.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorGreg8or 8G., Mannheim / BaWü450988
Datum01.01.2008 22:427881 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Kunz

Es geht ja nicht um das Geld, sondern um Fahrzeuge von Kameraden die für Ihr Auto keine Plakette bekommen

Ah! Ok, das macht dann Sinn, sorry...

Aber was sind das für Kisten? Nen roten Bapper muss man sich schon fast "verdienen", oder?


---
Alles was ich hier schreibe, kommt nur aus meinem Kopf
Gregor Gehrke
FF Mannheim, Abt. Feudenheim
http://www.ff-feudenheim.de

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg450992
Datum01.01.2008 22:528000 x gelesen
Geschrieben von Gregor GehrkeAber was sind das für Kisten? Nen roten Bapper muss man sich schon fast "verdienen", oder?

Hallo,

wenn die Schrottkisten den Weg zum Gerätehaus schaffen ist ja alles prima. Sollte sich jemand über den Hin- bzw. Heimweg beklagen soll die Gemeinde eine Grundsatzentscheidung treffen.

Wieviel kostet denn im Höchstfall so ein Verwarnungsgeld?

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorHilm8ar 8K., Köln / NRW450998
Datum01.01.2008 23:057893 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Gerhard PfeifferWieviel kostet denn im Höchstfall so ein Verwarnungsgeld?

40,-- € + 1 Punkt in Flensburg

mfG
Hilmar


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg451000
Datum01.01.2008 23:117909 x gelesen
Geschrieben von Hilmar König40,-- € + 1 Punkt in Flensburg

Hallo,

dann ist es ja in einem Bereich wo die Kommune sehr wohl ohne Probleme entscheiden oder Einzelfallentscheidungen treffen kann.

Für die Kollegen, die gerne und freiwillig u.U. mehrere Nettogehälter für Führerscheine, Melder und PSA opfern, - geradezu noch ein Schnäppchen.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorFran8k S8., Kirchheim unter Teck / BW451001
Datum01.01.2008 23:117965 x gelesen
http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?m=388786

hth
Frank


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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen451102
Datum02.01.2008 14:528028 x gelesen
Geschrieben von Dennis Edner
Die ganze Feinstaubsache ist ähnlich fragwürdig wie die grosse "Stromsparaktion" vor ein paar Wochen oder die Sache mit dem Acrylamid vor ein paar Jahren (das Zeug ist schon seit Jahrzehnten in Chips und Pommes Frittes drin und es hat bis dahin keinen interessiert).
Ich würde ja jetzt sagen: "Der EU sei dank!"

Geschrieben von Reiner Hesse
Asbest
Das ist aber ein anderes Thema als Acrylamid.

Und dann mal so nebenbei gefragt: was steht den heute nicht im Verdacht krebserregend zu sein?!


Gruß
Lars

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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 01.01.2008 20:20 Seba7sti7an 7K., Haltern am See
 01.01.2008 20:26 Ingo7 K.7, Storkow
 01.01.2008 20:34 Seba7sti7an 7K., Haltern am See
 01.01.2008 20:35 ., Bad Hersfeld
 01.01.2008 20:46 Ingo7 K.7, Storkow
 01.01.2008 20:55 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 01.01.2008 22:12 Lüde7r P7., Kelkheim
 01.01.2008 22:08 Denn7is 7E., Menden
 01.01.2008 20:33 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 01.01.2008 20:33 ., Neuburg
 01.01.2008 20:39 Seba7sti7an 7K., Haltern am See
 01.01.2008 21:02 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 01.01.2008 21:31 ., Grafschaft
 01.01.2008 21:33 Chri7sti7an 7F., Wernau
 01.01.2008 21:41 ., Grafschaft
 01.01.2008 22:15 Denn7is 7E., Menden
 01.01.2008 22:24 Rein7er 7H., Rosport
 01.01.2008 22:25 ., Mühlenbeck
 02.01.2008 14:52 Lars7 T.7, Oerel
 01.01.2008 21:34 Seba7sti7an 7K., Haltern am See
 01.01.2008 21:43 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 01.01.2008 22:10 Lüde7r P7., Kelkheim
 01.01.2008 22:36 Greg7or 7G., Mannheim
 01.01.2008 22:39 Seba7sti7an 7K., Haltern am See
 01.01.2008 22:42 Greg7or 7G., Mannheim
 01.01.2008 22:52 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 01.01.2008 23:05 Hilm7ar 7K., Köln
 01.01.2008 23:11 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 01.01.2008 22:39 Chri7sti7an 7F., Wernau
 01.01.2008 23:11 Fran7k S7., Kirchheim unter Teck
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