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ThemaGasflaschenmagazin in Gebäuden5 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorAlex8and8er 8M., Eiselfing / Bayern451391
Datum03.01.2008 01:296549 x gelesen
Abend allerseits,

ich hab da mal ne Frage zum Thema Lagerung von Propangasflaschen mittels speziellen Lagercontainern.

Wir haben einen Fall bei uns im Ort, dort hab ein Betrieb solch einen Container (für ca. 20-30 Flaschen) in einer ehemaligen Maschinenhalle aufgestellt. Der Betrieb befindet sich mitten im Ort und ist in einen ehemaligen Landwirtschaftlichen Geäude untergebracht. Die besagte Maschinenhalle besteht komplett aus Holz und die Abmaße sind ca. 10x20m. Die Halle steht in einen dicht bebauten Gebiet.

Jetzt wollte ich mal fragen, ob diese Art der Lagerung überhaupt zulässig ist, denn im Falle eines Brandes hätten wir überhaupt keine Chance den Container zu kühlen, denn er ist von Außen nicht zugänglich. Noch dazu kommt das Problem, dass der Betrieb direkt an eine Schule und ein dicht besiedeltes Wohngebiet angrenzt.

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.


Gruß
Alexander Maier

www.feuerwehr-bachmehring.de

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Franken (Bayern)451427
Datum03.01.2008 10:275022 x gelesen
Guten Morgen,

leider sind die Angaben zur Lagerung etwas ungenau. Um welche Art Container handelt es sich? Feld-, Wald- und Wiesencontainer, Blechgartenhäusl, Spezialzeuch??
Zur Lagerung und deren Zulässigkeit direkt findest Du Angaben in der TRG 280 bzw. Allgemeines in der TRG 100.
Trotz der Beschreibung der Örtlichkeit ist eine genaue Beurteilung aus dem www raus nicht möglich.

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren KBR ;-) oder das zuständige Gewerbeaufsichtsamt
(wobei ich letztere aufgrund der eineindeutigen Zuständigkeit und Fachmeinung bevorzugen würde.)

Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Lauf a. d. Pegnitz
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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AutorFlor8ian8 H.8, Eiselfing / Bayern451452
Datum03.01.2008 11:485120 x gelesen
Mahlzeit zusammen,

ich mische mich mal in diesen Fall ein, da gestern Abend bei uns darüber diskutiert wurde.

Bei dem fraglichen Container handelt es sich um speziell zur Lagerung von Druckgasflaschen
beschaften Container. Vergleichbar mit z.B.

http://www.saebu.de/index.php?content=produkte_detail&id=37,39,74,54

Eine der Fragen die gestern aufkamen ist, ob dieser Container überhaupt in einem Gebäude
aufgestellt werden darf, oder ob eine Aufstellung im Freien erfolgen muss?

Viele Grüße

FH


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AutorHein8z U8., Ulm (und Wohnort) / Baden Württemberg / Bayern451547
Datum03.01.2008 14:525102 x gelesen
Hallo Florian ,

diese Gasflaschen-Container sind für eine Aufstellung im Freien konzipiert. Es gibt sie auch in einer Spezialausführung in F90 gemäß DIN 4102 , damit sie direkt ohne Sicherheitsabstand an einer Gebäudewand aufstellbar sind. Ansonsten muss bei brennbaren Gasen ein allseitiger Schutzbereich vorgesehen werden.

Die Innenlagerung erfordert einen besonderen Aufstellungsraum mit mindestens feuerhemmender Abtrennung zu anderen Räumen und eine ausreichende Be- und Entlüftung.

Die in Räumen (zum Lagern, nicht zur Bereitstellung / Entnahme) zugelassenen Betriebsmittel sind Druckgasflaschenschränke nach DIN EN 14470-2. Diese erfüllen die Anforderung G90.

Wenn Du noch genauere Auskunft benötigst, bitte kurz Info an private Mail-Adresse ...

MkG

Heinz


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AutorFran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Franken (Bayern)451558
Datum03.01.2008 15:255001 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Heinz UnsöldDiese erfüllen die Anforderung G90
Klasse. Dank des unaufhaltsamen Voranschreitens der Europäisierung haben wir zur endgültigen Verbesserung der Welt nicht nur so wunderbare Sachen wie Dosenpfand und Antidiskriminierungsgesetz erhalten sondern auch wieder neue und noch neuere verwirrungstiftende Abkürzungen.
Nachdem man sich langsam daran gewöhnt, dass "G...(90)" nicht mehr ein im Raumabschluss feuerwiderstandsfähiges Glas bezeichnet sondern G... zukünftig die Rußbrandbeständigkeit von Schornsteinen bezeichnet, hat man es wiederum nicht geschafft, eine Klassifizierung eineindeutig zu machen.

Ansonsten ACK, bei der scheinbar vorhandnen Schrankausführung ohne Lüftung und feuerwiderstandsfähige Abtrennung keine Aufstellung in der Halle.

Wahrscheinlich ist eine Gaslagerung auch eine baugenehmigungspflichtige Umnutzung. Hier bestünde die Möglichkeit, im Rahmen einer Feuerbeschau Einsicht in die Genehmigungsunterlagen zu nehmen. Aus der Beschreibung der Halle ist zu vermuten, dass die Halle nicht den Vorgaben in Abschnitt 5.2 der TRG 280 entspricht und somit für eine Lagerung nicht geeignet ist. Mal sehen, was die Baugenehmigung dazu aussagt.

Sollte der Eigentümer und Betreiber der Halle nicht gerade der größte Steuerzahler im Ort sein oder eine hochgestellte, allseits geschätzte und geachtete Persönlichkeit, so müssten Gemeinde und GAA über genügend Instrumenarien verfügen, diesen Zustand abzustellen.

Grüßla,
FP


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