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Thema | Befreiung vom Berufsschul-Unterricht wegen Lehrgang!? | 12 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Andi8 G.8, Neusäß / Bayern | 453200 | |||
Datum | 08.01.2008 14:57 | 7632 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich habe folgendes "Problem", wenn man das so nennen kann...: Ich bin für den GF-Lehrgang an der Feuerwehrschule angemeldet und habe die dementsprechenden Unterlagen jetzt schon von der Regierung erhalten. Nachdem ich mich aber noch in Ausbildung befinde (3. Berufsausbildung), habe ich immer noch einen Tag in der Woche Berufsschule. - Aufgrund der Tatsache jedoch, dass ich bereits meine 3. Ausbildung mache, besteht für mich eigentlich keine Schulpflicht mehr. Jedoch wollen Lehrer und Rektor trotzdem einen "Grund" für mein Fehlen in dieser einen Woche haben! Kann mir hier jemand ggf. einen Gesetzestext nennen, in dem geregelt ist, wie in einem solchen Falle verfahren wird?? Von Arbeitgeber-Seite aus ist soweit alles in bester Ordnung. - Die haben absolut kein Problem mit meinem ausgeübten Feuerwehrdienst. (Die Woche FREI wurde mir bereits genehmigt) Wenn es keinen Gesetzestext gibt, werde ich es wohl über meinen Arbeitgeber mit der Schule regeln lassen! Vielen Dank schon mal! Gruß Andi Greger Wie immer meine Meinung | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 453202 | |||
Datum | 08.01.2008 15:22 | 5854 x gelesen | |||
Geschrieben von Andi GregerVon Arbeitgeber-Seite aus ist soweit alles in bester Ordnung. - Die haben absolut kein Problem mit meinem ausgeübten Feuerwehrdienst. (Die Woche FREI wurde mir bereits genehmigt)Wenn der Arbeitgeber auch mit dem einen Fehltag in der Schule kein Problem hat, reicht ein einfacher Brief an die Berufsschule aus. Entsprechende Regelungen würdest du im Feuerwehrgesetz und den damit verbundenen Rechtsnormen deines Landes finden, falls du es noch offizieller als nötig machen willst. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Mart8in 8G., zz. Reutlingen / | 453203 | |||
Datum | 08.01.2008 15:23 | 5928 x gelesen | |||
Ich würde zunächst mal in einem freundlichen Gespräch den Verantwortlichen an der Schule über den Sachverhalt aufklären. Schließlich fehlst du"nur" 1 bis 2 Tage wenn ich das richtig verstehe. Du musst versichern den versäumten Stoff umgehend nachzuholen und auch den guten Willen bei den Lehrkräften zeigen. Ich sehe da kein großes Problem dass du für die Dauer des Lehrgangs freigestellt wirst (vorausgesetzt die Verantworlichen sind menschlich i.O. wovon man meistens ausgehen kann). Natürlich solltest du nicht gerade das "ich-bin-sehr-häufig-'krank'" Image besitzen, dann wirds ggf. schwierig. | |||||
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Autor | Hart8mun8d F8., Papenburg/Ems / Niedersachsen | 453206 | |||
Datum | 08.01.2008 15:31 | 5913 x gelesen | |||
Es ist eindeutig Aufgabe des Trägers des Feuerschutzes, also der Stadt/Gemeinde sich um dieses "Problem" zu kümmern, denn von ihr wirst Du zum Lehrgang entsandt. mit brennenden Grüßen Hartmund | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 453208 | |||
Datum | 08.01.2008 15:36 | 5869 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin MünichIch würde zunächst mal in einem freundlichen Gespräch den Verantwortlichen an der Schule über den Sachverhalt aufklären....und fragen, warum die einen besonderen "Grund" haben wollen und ob ihnen das Ausmass deiner Schulbesuchsverpflichtung bekannt ist... Geschrieben von Martin Münich Ich sehe da kein großes Problem dass du für die Dauer des Lehrgangs freigestellt wirst (vorausgesetzt die Verantworlichen sind menschlich i.O. wovon man meistens ausgehen kann).Ich auch nicht. Die Schule hat in dem Fall nichts freizustellen oder zu verweigern. Wenn der Arbeitgeber sein Einverständnis gibt, ist die Sache gegessen. Geschrieben von Martin Münich Natürlich solltest du nicht gerade das "ich-bin-sehr-häufig-'krank'" Image besitzen, dann wirds ggf. schwierig.Das wird er wohl nicht haben, wenn sein Arbeitgeber ihn problemlos für diese Zeit freistellt. Wenn die Schule von sich aus wirklich da Probleme sieht, wo keine sind, sollte man meiner Meinung nach überlegen, ob man den einen Tag (oder 2) nicht einfach so mit Wissen des Arbeitgebers (!) als "krank" abhaken lässt. Ob im Klassenbuch hinterher "Feuerwehrlehrgang" oder "krank" steht, ist eh egal. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 453209 | |||
Datum | 08.01.2008 15:39 | 5844 x gelesen | |||
Geschrieben von Hartmund FlenderEs ist eindeutig Aufgabe des Trägers des Feuerschutzes, also der Stadt/Gemeinde sich um dieses "Problem" zu kümmern, denn von ihr wirst Du zum Lehrgang entsandt.Der eindeutig beste Weg wäre es, wenn die entsprechenden Ansprechpartner frühzeitig informiert/gefragt werden, bevor man jemanden zum Lehrgang entsandt. Und da ist immer noch das persönliche Gespräch die beste Variante, nicht irgendein förmliches Schreiben eines Drittem, auch wenn der letztlich entsendende Stelle ist. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Jan-8H. 8L., Hilter a.T.W. / Niedersachsen | 453214 | |||
Datum | 08.01.2008 16:11 | 5872 x gelesen | |||
Moin, als ich war im letzten Jahr bei Truppführerlehrgang und habe auch eine Tag in der Schule gefehlt. (Ebenfalls 3. Lj.) Da ich relativ spontan zu dem Lehrgang gefahren bin blieb nicht lange Zeit in der Schule Bescheid zugeben. Nur eine kurze Info an meine Mitlehrlinge sie sollen den Lehrer informieren. In der Woche dannach, als ich wieder da war, hab ich dann die Lehrgangsbescheinigung vorgelegt, quasi als Beweis das ich nicht "böses" gemacht habe. Mein Lehrer, selber Mitglied in der DLRG, war damit einverstanden und hat es als "persönlichen Grund" eingetragen. Was auch immer sich dahinter versteckt. Meiner Meinung nach immer eine Sache wie man sich in der Schule gibt, und wie oft man fehlt. "Wie man in Wald rein ruft, so schallt es herraus" Bis dahin mKG Jan-H. Lüne | |||||
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Autor | Alex8and8er 8M., Eiselfing / Bayern | 453238 | |||
Datum | 08.01.2008 18:28 | 5905 x gelesen | |||
Servus Andi, ich kann dir nur aus eigener Erfahrung sagen, dass die Berufsschule ziemlich sicher keine Probleme machen wird. Wenn der Ausbildungsbetrieb sein Einverständnis gegeben hat, sehe ich gar keinen Grund wieso sich die Schule sträuben sollte. Ich würde dir aber trotzdem empfehlen, nach dem Lehrgang eine Teilnahmebescheinigung (bei mir war das eine Kopie vom Gruppenführerzeugnis) bei der Schule abzugeben. Sonst könnte es sein, dass sie dir das als "unentschuldigten Fehltag" anrechenen und sowas wird dann leider im Zeugnis vermerkt. Bei mir kam noch dazu, dass ich den versäumten Tag in der Parallelklasse nachhohlen, und Leistungsnachweise (auch über Stoff des Fehltages) in der darauffolgenden Woche mitschreiben musste, aber alles eigentlich kein großes Problem. Ich wünsch noch dir viel Spaß auf dem Lehrgang Gruß Alexander Maier www.feuerwehr-bachmehring.de | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 453244 | |||
Datum | 08.01.2008 18:59 | 5842 x gelesen | |||
Berufsschule ist nichts anders als ein Theorie-Arbeitstag nur an einem anderen Ort. Also wenn der Arbeitgeber das Fehlen vertreten kann, sollte es keine Probleme geben. Das nur so zur Ergänzung zu den anderen guten Tips! Gruß Lars **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Flor8ian8 F.8, Köfering / Bayern | 453250 | |||
Datum | 08.01.2008 19:37 | 5910 x gelesen | |||
Servus Andi, schau mal ins Bayerische Feuerwehrgesetz, das wirst du bestimmt fündig. Meines Wissens steht da genau gregelt das dich sowohl die Schule als auch der Arbeitgeber für diverse Fw-Aktivitäten wie Lehrgänge, Einsätze etc. freistellen muss. Solltest das Gesetz nicht haben, sag bescheid dann schick ichs dir per e-mail. Gruß Flo | |||||
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Autor | Dan 8B., Grünwald b.München / Bayern | 453272 | |||
Datum | 08.01.2008 20:28 | 5801 x gelesen | |||
Bei mir gab es damals keine Probleme während der Berufsschulzeit, hatte mehrere Freistellungen. 2mal eine Woche wegen Lehrgang, hatte immer Blockschule. Diese musste ich aber nicht nachholen, da die Leistung gepasst hat, und mehrere Fehlstunden wegen Einsätzen. | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen | 453404 | |||
Datum | 09.01.2008 11:13 | 5807 x gelesen | |||
Hatte das selbe "Problem" vor ein paar Jahren für 2 Lehrgänge beim THW. Bin mit dem Arbeitgeberanschreiben zum Klassenlehrer und hab ihm gesagt das ich in der Zeit freigestellt werden muss. Ergebnis: kein Problem Gruß Martin THW OV-Neuss Gruppenführer 2.BG - TZ-R/Sp http://www.thw-neuss.de Alles meine Pivate Meinung und nicht die des OV-Neuss oder der BA-THW. | |||||
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