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Thema | Fortbildung für berufliche Kräfte | 8 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 453935 | |||
Datum | 11.01.2008 10:30 | 5973 x gelesen | |||
Hallo zusammen, in der FwDv 2 steht unter 1.10 Jeder Feuerwehrangehörige soll nach Abschluss der Truppausbildung jährlich mindestens an 40 Stunden Fortbildung am Standort teilnehmen 1.11 Führungskräfte ab Gruppenführer, insbesondere Leiter von Feuerwehren, sowie Ausbilder sollen zusätzlich innerhalb von höchstens sechs Jahren, beginnend mit dem Zeitpunkt der Übernahme der Funktion, nachweislich an einem Fortbildungsseminar teilnehmen. Jetzt kommen ein paar Fragen. 1) Gibt es ein solche Regelung auch für hauptamtliche Kräfte, also HA und BF? 2) Gibt es einen Lehrgang / Seminar B II (F) oder BmdF (F) analog zum F III (F) ? 3) Gibt es sonstige Regelungen oder Vorgaben zur jährlichen Weiterbildung, die sich ausschließlich auf berufliche Kräfte beziehen ? 4) Gibt es Vorgaben, die sich sowohl für freiwillge, als auch auf berufliche Kräfte gelten? Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 453939 | |||
Datum | 11.01.2008 10:42 | 4547 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenJetzt kommen ein paar Fragen. Hallo, zu 1) Ich würde sagen, dass dies von Bundesland zu Bundesland variiert. zu 2) siehe 1 - der BmDF ist seit dem 01.01. wieder der gute alte BIII. zu 3) freiwillig, obliegt den Fw zu 4) wäre mir neu Gruß Oliver Steinbeck | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 453942 | |||
Datum | 11.01.2008 10:54 | 4472 x gelesen | |||
3) Gibt es sonstige Regelungen oder Vorgaben zur jährlichen Weiterbildung, die sich ausschließlich auf berufliche Kräfte beziehen ? Geschrieben von Oliver Steinbeck zu 3) freiwillig, obliegt den Fw Hätte ja sein können, aus beamtenrechtlicher Sicht oder so. 4) Gibt es Vorgaben, die sich sowohl für freiwillge, als auch auf berufliche Kräfte gelten? Geschrieben von Oliver Steinbeck zu 4) wäre mir neu Dachte hier an jährliche Belehrungen wie UVV, Atemschutzübungen nach FwDv 7 usw. Aber vor allem an Dinge, die einem nicht auf Anhieb einfallen oder bewußt sind. Geschrieben von Oliver Steinbeck zu 2) siehe 1 - der BmDF ist seit dem 01.01. wieder der gute alte BIII. Aha - ist mir auch neu. Nur in Berlin oder Brandenbrug oder bundesweit? Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 453944 | |||
Datum | 11.01.2008 10:57 | 4488 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenGeschrieben von Oliver Steinbeck In NRW. In den anderen Bundesländern wurde die Bezeichnung BIII nie geändert. Gruß Oliver Steinbeck | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 453951 | |||
Datum | 11.01.2008 11:30 | 4529 x gelesen | |||
Moin, für Hamburg würde ich sagen, dass wir mind. 40 Stunden pro FA bei der BF an Fortbildung einhalten. In der Regel bekommt jeder FA zwei ein- bzw. zweitägige Fortbildungen an der LFS pro Jahr. Zudem werden regelhaft Wachunterrichte durch Wachausbilder durchgeführt, sodass dieses Ziel eigentlich deutlich übertroffen werden müsste. Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Jan 8N., Ratingen / NRW | 453953 | |||
Datum | 11.01.2008 11:38 | 4477 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver Steinbeckn NRW. NRW ist halt innovativer...... Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen. | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 453955 | |||
Datum | 11.01.2008 11:42 | 4456 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan NeumannNRW ist halt innovativer...... Etwas zu innovativ. ;-) Deshalb ist man mit der Bezeichnung zurückgerudert. Gruß Oliver Steinbeck | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 453956 | |||
Datum | 11.01.2008 11:44 | 4498 x gelesen | |||
Während jedem Schicht-Turn gibt es während der Tagdienstwoche einen Ausbildungstag, in jeder Nachtschicht gibt es mindestens eine Stunde Ausbildung (Übung, Unterricht, etc.), im Samstags 24er haben wir 2,5h für die Fachgruppenausbildung. Zusätzlich gibt es für die Fachgruppen Blockausbildungen, je 1 Woche für KW- und DL-Maschinisten, SRHT, Rettungsassistenten und -Sanitäter und für die Mess- und Umweltschutzgruppe. Bei Bedarf werden zusätzliche Übungen und Unterrichte durchgeführt. | |||||
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