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ThemaNorm für Feuerwehrstiefel?7 Beträge
Rubrikpers. Ausrüstung
 
AutorHeyd8 H.8, Berlin / Berlin454316
Datum12.01.2008 12:535739 x gelesen
hi Leute

Nach welcher Norm müssen Feuerwehrstiefel entsprechend die hier in Deutschland verkauft werden?

Welche Angaben müssen auf den Stiefeln angebracht sein?

Gruss
Hennes


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AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW454320
Datum12.01.2008 13:184464 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Heyd HennesNach welcher Norm müssen Feuerwehrstiefel entsprechend die hier in Deutschland verkauft werden?

steht doch in der
UVV Feuerwehr:

Persönliche Schutzausrüstungen
§ 12. (1) Zum Schutz vor den Gefahren des Feuerwehrdienstes bei Ausbildung,
Übung und Einsatz müssen folgende persönliche Schutzausrüstungen
zur Verfügung gestellt werden:

4. Feuerwehrschutzschuhwerk

Zu § 12 Abs. 1 Nr. 4:
Diese Forderung ist z.B. erfüllt, wenn Feuerwehrsicherheitsschuhe den
Anforderungen der DIN EN 345 Teil 2 entsprechen.

Erst googlen, dann fluchen. ;-)

Nicht für ungut.....


Gruß
Michael

Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest!

Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr

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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen454354
Datum12.01.2008 15:304452 x gelesen
Hallo,

wo ist denn unser Ausrüstungspapst ;-)?

CP bitte berichtigen wenn ich falsch liege.

Aber hat sich dafür nicht die Norm geändert in die EN15090:2006?

mkg Peter


Nur meine eigene, bescheidene Meinung.

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio454369
Datum12.01.2008 16:334538 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Peter Lieffertzwo ist denn unser Ausrüstungspapst ;-)?

CP bitte berichtigen wenn ich falsch liege.

Aber hat sich dafür nicht die Norm geändert in die EN15090:2006?


Richtig, EN 345 ist schon seit Jahren zurückgezogen und EN ISO 20345 (Sicherheitsschuhe) bzw. EN 15090 (Schuhe für die Feuerwehr) ersetzt.
Wie bisher unterscheidet EN 15090 in Schuhe aus Leder oder anderen Materialien (Klasse I) und Schuhe aus Vollgummi oder Gesamtpolymerschuhe (Klasse II). Zusätzlich wurden drei Typen von Schuhen eingeführt:
Typ I bietet den geringsten Schutz (keine Zehenschutzkappe) und eignet sich z.B. als Tagesdienstsschuh auf der Wache etc.
Typ II ist der normale Feuerwehrstiefel wie man ihn kennt
Typ III ist ein Feuerwehrschuh für besondere Risiken, wie z.B. Gefahrstoffeinsätze


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen454371
Datum12.01.2008 16:414413 x gelesen
Danke, oh Meister :-)

mkg Peter


Nur meine eigene, bescheidene Meinung.

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AutorHeyd8 H.8, Berlin / Berlin454385
Datum12.01.2008 17:234461 x gelesen
hi Christian

Geschrieben von Christi@n PannierRichtig, EN 345 ist schon seit Jahren zurückgezogen und EN ISO 20345 (Sicherheitsschuhe) bzw. EN 15090 (Schuhe für die Feuerwehr) ersetzt.

Dürfen dann jetzt noch Feuerwehrstiefel nach EN345 verkauft werden?

Gruss
Hennes


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio454387
Datum12.01.2008 17:324458 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Heyd HennesDürfen dann jetzt noch Feuerwehrstiefel nach EN345 verkauft werden?

Ja.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

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 12.01.2008 12:53 Heyd7 H.7, Berlin
 12.01.2008 13:18 Mich7ael7 A.7, Nieheim- Holzhausen
 12.01.2008 15:30 Pete7r L7., Flöha
 12.01.2008 16:33 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 12.01.2008 16:41 Pete7r L7., Flöha
 12.01.2008 17:23 Heyd7 H.7, Berlin
 12.01.2008 17:32 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
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