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ThemaVerkehrsabsicherung U-18185 Beträge
RubrikEinsatz
Infos:
  • Aufsichtspflicht
  •  
    AutorThom8as 8K., Loiching / Bayern454846
    Datum14.01.2008 16:35157964 x gelesen
    Hallo zusammen!

    Da sich bekanntlich die Technischen Hilfeleistungen mehren und auch immer öfters die Alarmsicherheit abnimmt, ergibt sich folgende Frage:

    Beispiel:

    Verkehrsunfall auf Bundesstraße, kurz nach Mittag, nicht genügend Kräfte um beide Fahrzeuge zu besetzen. Es sind zwei oder drei Kameraden unter 18 Jahren dabei. Die über 18 jährigen Kameraden übernehmen das Befreien der Person und zwei U-18-Jährige übernehmen die Verkehrsabsicherung, bis die Kräfte der Nachbarwehr eintreffen.

    Ist das rein rechtlich gesehen OK, wenn noch zwei nicht volljährige Kameraden zwischenzeitlich die Verkehrslenkung übernehmen? Muss ein erwachsener Kamerad mit dabei sein?
    (noch zur Info: In Bayern ab 16 Jahren Einsatzdienst, jedoch außerhalb des Gefahrenbereichs, kann bzw darf somit die Verkehrsabsicherung zum potentiellen Gefahrenbereich dazugezählt werden?)


    Kameradschaftlicher Gruß

    Thomas Kerscher


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    AutorDani8el 8M., Luhe-Wildenau / BY454848
    Datum14.01.2008 16:45156277 x gelesen
    Geschrieben von Thomas KerscherIst das rein rechtlich gesehen OK, wenn noch zwei nicht volljährige Kameraden zwischenzeitlich die Verkehrslenkung übernehmen? Muss ein erwachsener Kamerad mit dabei sein?

    Hallo Thomas,

    würde das ganz klar verneinen. Verkehrsabsicherung = Aufenthalt im Gefahrenbereich.

    Gruß

    Daniel


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg454850
    Datum14.01.2008 16:46156000 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Thomas Kerscherann bzw darf somit die Verkehrsabsicherung zum potentiellen Gefahrenbereich dazugezählt werden?

    Meiner Ansicht nach muss man die Verkehrsabsicherung zum Gefahrenbericht hinzuzählen. Gerade um die Einsatzkräfte vor der Gefahr des fliesenden Verkehrs zu sichern betreibt man ja die Verkehrsabsicherung. Und das tut man in der Regel in den Bereichen wo die Gefahr noch besteht.

    Wenn z.B. ein Trupp mit Verkehrssicherungsmaterial an/auf der Strasse zum Zweck der Absicherung entlangläuft ist dieser Trupp zu dem Zeitpunkt noch voll im Gefahrenbereich. Die Sicherung steht da ja zu dem Zeitpunkt nicht.

    Speziell in Bayern dürfte da noch die Problematik der Verkehrslenkung dazukommen. Ich find das schon "lustig" wenn man Jugendlichen verkehrslenkende Massnahmen zumutet.


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.454851
    Datum14.01.2008 16:49155972 x gelesen
    Geschrieben von Thomas KerscherU-18-Jährige übernehmen die Verkehrsabsicherung
    Würde ich auf keinen Fall zulassen! Klarer Gefahrenbereich!


    MkG.
    Christof

    http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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    AutorThom8as 8K., Loiching / Bayern454852
    Datum14.01.2008 16:49156152 x gelesen
    Hallo Daniel!

    Geschrieben von ---Daniel--- würde das ganz klar verneinen. Verkehrsabsicherung = Aufenthalt im Gefahrenbereich.

    Kann man so sehen. Aber wäre es sinnvoller noch nicht einsatzroutinierte zur Personenbefreiung einzusetzen und stattdessen die Ü-18-Jährigen zum Absichern zu schicken? Ich denke dass wäre auch nicht sinnvoll!


    Kameradschaftlicher Gruß

    Thomas


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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg454855
    Datum14.01.2008 16:55156009 x gelesen
    Geschrieben von Thomas KerscherKann man so sehen. Aber wäre es sinnvoller noch nicht einsatzroutinierte zur Personenbefreiung einzusetzen und stattdessen die Ü-18-Jährigen zum Absichern zu schicken? Ich denke dass wäre auch nicht sinnvoll!

    Der öffentliche Verkehrsraum gehört auf jeden Fall zum Gefahrenbereich. Natürlich ist es auch nicht sinnvoll dieses junge Personal bei der Personenbefreiung einzusetzen, dieser Bereich gehört nun mal auch zum Gefahrenbereich.

    Korrekt wäre es, wenn tagsüber nicht genug Personal zur Verfügung steht, die jungen Kameraden zu Hause zu lassen und sofort eine weitere FW nachzualarmieren.


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW454856
    Datum14.01.2008 16:56156121 x gelesen
    Geschrieben von Thomas KerscherIst das rein rechtlich gesehen OK, wenn noch zwei nicht volljährige Kameraden zwischenzeitlich die Verkehrslenkung übernehmen?

    die meisten werden sagen: Nein.

    Aber wie machen das eigentlich die anderen, z.B. die, die zum Straßenwärter ausbilden?
    Da ist das Absichern von Unfallstellen konkret Bestandteil im Ausbildungsplan, vgl. hier Nr. 8:
    http://www.strassenwaerter.de/ausbildungsverordnung_strassenwaerter.htm

    Und soll mir keiner sagen, die machen das nur über 18 bzw. nur auf abgesperrten Übungsstraßen...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.454858
    Datum14.01.2008 16:58156384 x gelesen
    Geschrieben von Thomas KerscherKann man so sehen. Aber wäre es sinnvoller noch nicht einsatzroutinierte zur Personenbefreiung einzusetzen und stattdessen die Ü-18-Jährigen zum Absichern zu schicken? Ich denke dass wäre auch nicht sinnvoll!
    Einen FA (SB) unter 18 kann ich nur ergänzend einsetzen, d.h., er unterstützt, führt aber KEINE Tätigkeiten in einem Gefahrenbereich durch. Gibt es für ihn nichts zu tun, bleibt er am Fahrzeug sitzen. Du hast halt dann genauso wenig Personal, wie wenn kein "u18" dabei ist!


    MkG.
    Christof

    http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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    AutorThom8as 8K., Loiching / Bayern454860
    Datum14.01.2008 17:02156360 x gelesen
    Geschrieben von ---Christof Strobl--- Gibt es für ihn nichts zu tun, bleibt er am Fahrzeug sitzen. Du hast halt dann genauso wenig Personal, wie wenn kein "u18" dabei ist!

    Doch gerade dann kann es doch auch passieren, dass dir engagierten Jugendlich auf eigene Faust handeln und sich selbst irgendeine Aufgabe zuweisen, die eventuell ein größeres Gefahrenpotential hat!



    Gruß,
    Thomas


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    AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg454862
    Datum14.01.2008 17:04156066 x gelesen
    Geschrieben von Thomas KerscherDoch gerade dann kann es doch auch passieren, dass dir engagierten Jugendlich auf eigene Faust handeln und sich selbst irgendeine Aufgabe zuweisen, die eventuell ein größeres Gefahrenpotential hat!

    Und deswegen: daheim lassen. Aber wenn diese Kameraden nicht einmal dem einfachen Befehl "Im Auto bleiben!" folgen können, dann sehe ich schwarz...


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    AutorKlau8s R8., Ballrechten-Dottingen / Baden-Württemberg454864
    Datum14.01.2008 17:05156199 x gelesen
    Dann kannst Du ja auch die Polizei nennen. In BaWü kann man ab 16 zur Polizei (mittleren Dienst).


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    AutorKlau8s R8., Ballrechten-Dottingen / Baden-Württemberg454870
    Datum14.01.2008 17:17156111 x gelesen
    Das mit dem Gefahrenbereich ist eh so eine Sache. Da, finnde ich, ist das in BawÜ besser geregelt :

    Feuerwehr-Grundausbildung ist Voraussetzung für Einsatztätigkeit


    Wo steht, dass Feuerwehrleute ohne Grundausbildung nicht im Einsatz tätig werden dürfen?

    Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg

    § 3 Aufgaben der Gemeinde
    (1) Jede Gemeinde hat auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr mit einem geordneten Lösch- und Rettungsdienst aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. ...

    Satz 1 verlangt von den Gemeinden, die personellen Voraussetzungen für eine leistungsfähige Feuerwehr zu schaffen. Leistungsfähig im Sinne von Abs. 1 Satz 1 ist die Gemeindefeuerwehr, wenn eine ausreichende Anzahl von Feuerwehrangehörigen zur Verfügung steht, die für ihre Aufgaben aus- und fortgebildet sowie persönlich ausgerüstet sind. (Quelle des Kommentars: Schäfer / Hildinger: „Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg, Kohlhammer-Verlag)

    Näheres wird in der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen in Baden-Württemberg (VwV-Feuerwehrausbildung) vom 9. Januar 2004 - Az.: 5-1511.1/1 geregelt:

    ...
    2.4.1 Feuerwehr-Grundausbildung
    Die fachlichen Voraussetzungen für die Einsatztätigkeit werden durch die erfolgreiche Teilnahme an der „Feuerwehr-Grundausbildung“ erworben. ...

    Steht so auf der Homepage der LFS BawÜ.


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    AutorSven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen454871
    Datum14.01.2008 17:18155975 x gelesen
    Moin,
    das Problem gab es bei uns auch mal, mittlerweile DA und alles unter 18 bleibt daheim. Für die dann Übergangsbetroffenen ärgerlich, für alle folgenden Gesetz :-)
    Dadurch erspart man sich einige Sorgen.

    Gruß Sven


    Mit freundlichen Grüßen

    Sven

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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.454872
    Datum14.01.2008 17:18155889 x gelesen
    Geschrieben von Thomas KerscherDoch gerade dann kann es doch auch passieren, dass dir engagierten Jugendlich auf eigene Faust handeln und sich selbst irgendeine Aufgabe zuweisen, die eventuell ein größeres Gefahrenpotential hat!
    Gerade dann war er das letzte mal beim Einsatz dabei. Grundsätzlich halte ich eh "U18" beim Einsatz für "Problematisch"!
    Wenn überhaupt, würde ich max. einen pro Fahrzeug mitnehmen, und dieser MUSS wissen, wie er sich an der EST zu verhalten hat. Bevor er jemanden an der EST behindert bleibt er zu Hause!


    MkG.
    Christof

    http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.454877
    Datum14.01.2008 17:29156059 x gelesen
    Geschrieben von Klaus ReinerWo steht, dass Feuerwehrleute ohne Grundausbildung nicht im Einsatz tätig werden dürfen?
    Ohne abgeschlossene Grundausbildung würde ich als GF keinen einsteigen lassen, schließlich habe ich als GF die Verantwortung für diesen FA!


    MkG.
    Christof

    http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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    AutorMaxi8mil8ian8 S.8, Blaustein / Bawü454879
    Datum14.01.2008 17:31156174 x gelesen
    Hallo Forum


    Diese Disskusion finde ich höchst intressant (wenn auch in andrer Form schon oft da gewesen)
    Ich für meinen Teil Pflichte UC bei irgendwann muss der das ja lernen und wer sagt mir das er es mit 18 besser macht als mit 17? Ich halte auch nichts davon die dann zu hause zu lassen sowas drückt extrem auf die Motivation eines Jungen FW Anwerters (Klar ist das in dem moment nicht das wichtigste) zu mal ich mir dann mal überlegen muss fahr ich (im Extrm Fall) mit 3 Mann auf meine HLF 20/20 ruf die Nachbarwehr die kommt dann auch mit ihrem HLF und RW (Weil meiner ja nicht voll wird) und da sitzen dann auch 3Mann auf dem HLF und einer oder zwei im RW ( Warum soll es in der Nachbarwehr unbedingt besser mit dem Personal bestellt sein?) dann hab ich auf dem Papier 21 Mann für den VU im Real Lief aber nur Acht?! Bei uns handhabt man das wie folgt da die Jungs ja auch zum Aktiven übungsdienst kommen machen sie auch die Jährliche Hydrantenkontrolle mit da wird alles langsam mit den durch gegangen und dann machen die da die Verkehrsabsicherung. Obwohl soweit ich weiß darf man in BAWÜ so wieso erst ab 18 Einsätze fahren bin ich mir aber nicht Sicher?

    MKG Max


    Wenn du nicht mehr weiter Weißt bilde einen Arbeitskreis

    P.S. Wir haben eine Tolle Homepage:
    www.Feuerwehr-Blaustein.de

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    AutorKlau8s R8., Ballrechten-Dottingen / Baden-Württemberg454880
    Datum14.01.2008 17:31155899 x gelesen
    Uups, kleiner Fehler unterlaufen.
    Ich habe den Text aus der Mitteilung der LFS übernommen.
    Da war der Satz die Fragestellung.
    Sorry.
    Natürlich bin ich Deiner Meinung


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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern454881
    Datum14.01.2008 17:33156023 x gelesen
    Geschrieben von Thomas KerscherDoch gerade dann kann es doch auch passieren, dass dir engagierten Jugendlich auf eigene Faust handeln und sich selbst irgendeine Aufgabe zuweisen, die eventuell ein größeres Gefahrenpotential hat!
    Und um denjenigen vor "sich selber" zu schützen, stellst du ihn dann in den fließenden Verkehr?
    Dieses Argument zum Einsatz Minderjähriger hab ich noch nie gehört...


    Grüße
    Magnus

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    AutorThom8as 8K., Loiching / Bayern454886
    Datum14.01.2008 17:45155938 x gelesen
    Geschrieben von ---Magnus Hammerl--- Und um denjenigen vor "sich selber" zu schützen, stellst du ihn dann in den fließenden Verkehr?
    Dieses Argument zum Einsatz Minderjähriger hab ich noch nie gehört...


    Das hab ich nicht gesagt! I hab nur den Gedanken "weitergesponnen" wie jener Fall ausgehen könnte!!



    Gruß
    Thomas


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    AutorGust8av 8N., Stuttgart / Baden-Württemberg454888
    Datum14.01.2008 17:47156383 x gelesen
    Also in Bayern ist das sehr einfach: Wer 16 ist und TM 1 (Truppmann 1) hat fährt mit. Ohne wenn und aber. Nur wenn die Einsatzleitstelle die Losung ausgibt "Ü 18",dann nicht. Das passiert aber höchst selten. Die machen dann z.B. bei Verkehrsunfällen natürlich dann die Verkehrsabsicherung, was sollen sie denn sonst machen, man will ihnen ja noch nicht die schlimmen Bilder zumuten. Oder sie machen was anderes. Ich finde es auch gut, man ist noch nicht "voll" dabei, kriegt aber schon alles mit und eine sehr gute praktische Ausbildung. DAzu gehören schlimme Sachen, aber auch schöne. Auch bei Bränden sind sie dabei... das System hat sich prima bewährt, denn mit 16 kann man noch viel mehr für etwas gewonnen werden als mit 18. Und noch was, wer Leute beim Einsatz daheim lässt, weil sie noch zu "jung" sind, darf sich nicht wundern wenn die Leute ausbleiben. Wer sowas macht, der hat Probleme.....


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    AutorEric8 S.8, Erlensee / Hessen454889
    Datum14.01.2008 17:50155915 x gelesen
    Also bei uns wird das so gehandhabt das man eh erst nach bestandener Grundausbildung (sprich in hessen grundlehrgang) einen Melder bekommt und dann Mitfahren darf.


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    AutorThom8as 8K., Loiching / Bayern454890
    Datum14.01.2008 17:51156173 x gelesen
    Hallo Gustav!

    Das ist natürlich auch richtig! Was nutzen mir junge Kameraden, die zwar bei Übungen etc. sehr aktiv sind, dann aber obwohl sie es rein rechtlich dürfen, von Einsätzen zu Hause bleiben müssen! Das führt mit Sicherheit zu einer gewissen Demotivation der Jugendlichen. "Warum soll ich bei Alarm erscheinen, ich darf ja eh nicht mit"


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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.454891
    Datum14.01.2008 17:53155929 x gelesen
    Geschrieben von Gustav NeyseAlso in Bayern ist das sehr einfach: Wer 16 ist und TM 1 (Truppmann 1) hat fährt mit.
    Sagt wer? Das Gesetz sagt ... darf...

    Geschrieben von Gustav Neysewer Leute beim Einsatz daheim lässt, weil sie noch zu "jung" sind, darf sich nicht wundern wenn die Leute ausbleiben. Wer sowas macht, der hat Probleme.....
    Schwachfug! Es muss jedem klar sein, dass der GF für diesen "jungen U18" verantwortlich ist. Und wenn der GF kontrollieren will (was er auch muss), ob sich der U18 in einem Gefahrenbereich aufhält, so kann er nicht fünf U18 auf einem LF mit zum Einsatz nehmen, oder?


    MkG.
    Christof

    http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern454892
    Datum14.01.2008 17:54155796 x gelesen
    Hallo!
    Geschrieben von Gustav NeyseAlso in Bayern ist das sehr einfach: Wer 16 ist und TM 1 (Truppmann 1) hat fährt mit. Ohne wenn und aber.
    Das wäre mir neu!

    Geschrieben von Gustav NeyseNur wenn die Einsatzleitstelle die Losung ausgibt "Ü 18",dann nicht. Das passiert aber höchst selten.
    Hab ich noch nie erlebt, wusste bis dato gar nicht dass sie das irgendwann machen würde...

    Geschrieben von Gustav NeyseDie machen dann z.B. bei Verkehrsunfällen natürlich dann die Verkehrsabsicherung, was sollen sie denn sonst machen, man will ihnen ja noch nicht die schlimmen Bilder zumuten. Oder sie machen was anderes. Ich finde es auch gut, man ist noch nicht "voll" dabei, kriegt aber schon alles mit und eine sehr gute praktische Ausbildung. DAzu gehören schlimme Sachen, aber auch schöne. Auch bei Bränden sind sie dabei... das System hat sich prima bewährt, denn mit 16 kann man noch viel mehr für etwas gewonnen werden als mit 18.
    Woher hast du denn die tollen Infos?

    Geschrieben von Gustav NeyseUnd noch was, wer Leute beim Einsatz daheim lässt, weil sie noch zu "jung" sind, darf sich nicht wundern wenn die Leute ausbleiben. Wer sowas macht, der hat Probleme.....

    Quatsch!
    In den meisten Wehren, die ich kenne (inkl. unserer) dürfen die Jugendlichen (ab 16 mit TM) im Einzelfall, nach Rücksprache mit dem EL/Kdt. Zugführer, mit ausrücken. Und zwar dann wenn es der gemeldete Einsatz erlaubt und nicht die zu dünne Personaldecke erfordert! Generell tabu sind VU, Einsätze bei Nacht.....
    In der Regel rücken allerdings nur die Einsatzkräfte Ü18 aus.


    Grüße
    Magnus

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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern454893
    Datum14.01.2008 17:57155927 x gelesen
    Geschrieben von Thomas Kerscher"Warum soll ich bei Alarm erscheinen, ich darf ja eh nicht mit"
    Richtig! Ab 18 darf er erscheinen und auch ausrücken.

    Nur weil der Führerschein erst mit 18 (oder mittlerweile 17) gemacht werden darf, auch wenn man schon mit 16 fahren könnte, sterben die Autofahrer genausowenig aus, wie die Feuerwehren...


    Grüße
    Magnus

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg454899
    Datum14.01.2008 18:08155992 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Gustav NeyseUnd noch was, wer Leute beim Einsatz daheim lässt, weil sie noch zu "jung" sind, darf sich nicht wundern wenn die Leute ausbleiben. Wer sowas macht, der hat Probleme.....

    dann haben deiner Meinung nach wohl alle Feuerwehren in Baden-Württemberg Probleme?

    Hier in BaWü gilt: Einsatzdienst erst nach abgeschlossener Grundausbildung UND über 18


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt454900
    Datum14.01.2008 18:16155967 x gelesen
    Geschrieben von Christof Stroblo kann er nicht fünf U18 auf einem LF mit zum Einsatz nehmen, oder?Respekt vor eurer Jugendarbeit! In BS haben wir bei 80 aktiven grademal 1-3 Personen unter 18 in der Einsatzabteilung, die dafür jährlich.
    Klar sollte kein "Kindermobil" rausfahren, das erledigt sich aber ohnehin schon, dass alle PA Plätze auch mit PA Trägern besetzt werden sollten. Bleiben noch 3 Sitze übrig. Melder wird bei zeitkritischen Einsätzen gern mal vergessen, bleibt noch ein Trupp. Und für den findet sich auch noch ein erfahrener mindestens Truppmann, wenn man überhaupt mit einer Gruppe rausfährt.

    Ähnlich sieht es auch in MD aus. Dort haben wir einen Altersdurchschnitt von 31 Jahren, wobei grademal 5 Kameraden den Schnitt versauen. U18 kann man trotzdem an zwei Fingern abzählen.

    Meine ersten Erfahrungen habe ich auch U18 gemacht. Es hat mir weder geschadet noch hab ich was kaputt gemacht. Allerdings hatte ich auch immer wen bei mir, der wenigstens 3 Jahre älter war. Und so sollte man es auch handhaben. Also auch bei Verkehrssicherung. Man muss den U18 ja nicht als laufendes Warnhütchen ganz vorne mit der Winkerkelle auf die Autobahn stellen.
    Eine Grundausbildung muss aber vorhanden sein.


    Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

    "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

    Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

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    AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen454903
    Datum14.01.2008 18:20156108 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Thomas Kerscherzwischenzeitlich die Verkehrslenkung übernehmen?

    imo sollte eigentlich die POL die Verkehrslenkung übernehmen?! Oder sie tritt es als Amtshilfe an uns ab. Oder irre ich da?

    Das die Absicherung im Gefahrenbereich liegt steht ausser Frage.
    Ihr schreibt, in der Mehrzahl, das U18 bei Einsätzen nicht teil genommen wird. Wenn die kameraden frisch von der Grundausbildung kommen, haben sie trotz allem weder Erfahrung noch Rountine. Wieso sollten dann FA, die ggf. noch lange in der JF waren, über gewisses Grundwissen verfügen, keine Massnahmen ausserhalb des Gefahrenbereiches machen?

    Gruß
    Patricia


    MkG
    Patricia

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    AutorHeik8o K8., Bonn / NRW454905
    Datum14.01.2008 18:22155615 x gelesen
    Ich schliesse mich dem Vorredner an, U18 und Grundausbildung. So ist es in Bonn. So sollte es auch besser überall sein. Denn der Spruch, es hat noch einmal gutgegangen, wird nicht immer zutreffen und wenn etwas mit unter 18 jährigen passiert ist die Schreierei und Schuldzuweisung groß. Ausnahmen bestätigen die Regel, aber die damit verbundene Verantwortung, ob Angriffstrupp, Schlauchtrupp oder Verkehrssicherung sollte man nicht so einfach an die jüngeren abwälzen. Gerade wegen Ihrer Jugend kann es hier schon eher zu nicht freundlichen Kontakten der fahrrenden Bevölkerung kommen. Nicht alle sind so, aber hinter einem Lenkrad schwindet oft das Verständnis für die Einsatzkräfte ob grün oder blau.


    Altern ist ein hochinteressanter Vorgang: Man denkt und denkt und denkt - plötzlich kann man sich an nichts mehr erinnern. Ephraim Kishon

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen454915
    Datum14.01.2008 18:30156079 x gelesen
    Feuerwehranwärter haben gem. der GUV-V C53 im Allgemeinen nichts im Gefahrenbereich* zu suchen.

    Da die gesamte Trauppmannausbildung eigentlich rund 2 Jahre dauert und man in keinem BL vor dem vollendeten 16. Lebensjahr "zu den Aktiven" darf, sollten also alle Minderjährigen FA zu dieser Gruppe gehören und haben somit nichts im Gefahrenbereich*.

    Nun, im Gefahrenbereich sollte sich nun eigentlich keiner aufhalten. Es ist daher zu vermuten (ja, vermuten), das der Begriff "Gefahrenbereich" als Synonym für "Gefährdungsbereich" verwendet wurde.

    Aber was ist ein Gefährdungsbereich? Handlungen Straßenverkehr (insbesondere in den Bereichen wo normalerweise Kraftfahrzeuge rumfahren) dürfte zweifelsohne mit einer entsprechenden Gefährdung verbunden sein. Auch Bereiche wo eine Kontamination mit Verbrennungsprodukten stattfinden könnten, dürften wohl darunter fallen.

    Wie sieht das eigentlich schon mit der Anfahrt aus? Eine Fahrt als solches dürfte man mittlerweile zum allgemeinen Lebensrisiko zählen. Anders sieht es meines Erachtens bei Fahrten mit SoSi aus. Das Gefährdungspotential dürfte hier über dem normalen Lebensrisiko liegen.

    Somit bleibt allen Feuerwehranwärtern (egal ob volljährig oder minderjährig) eigentlich nur das Nachrücken (o. SoSi) und einige wenige gefährdungsfreie Handgriffe unter Aufsicht eines erfahrenen FA.

    MkG
    Marc



    *Begriff aus der GUV-V C53


    Neuste Information der Deutschen Bundespost -Fernmeldedienst- Rechtsnachfolgegesellschaft für den operativen Bereich:

    "Die anderen Netzanbieter sind nicht in der Lage einen Portierungsauftrag richtig auszufüllen. Daher sind die Anderen für die längeren Wartezeiten verantwortlich."

    "Sie können doch nicht einfach umziehen und gleichzeitig den Telefonanbieter wechseln. Sie müssen Kunde der Telekom bleiben und dürfen erst nach dem Umzug wechseln."

    Gesprächsfetzen aus einem Telefonat mit der Kundenbetreuung der DTAG

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    AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt454918
    Datum14.01.2008 18:32155771 x gelesen
    Muss nicht bei Minderjährigen mindestens ein Erziehungsberechtigter den Eintrittsantrag unterschriebn, damit er überhaupt gültig ist?


    Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

    "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

    Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY454921
    Datum14.01.2008 18:35156059 x gelesen
    Geschrieben von Gustav NeyseAlso in Bayern ist das sehr einfach: Wer 16 ist und TM 1 (Truppmann 1) hat fährt mit.

    Hallo Gustav,

    wer sagt das und wo steht das?

    Ich bin aus Bayern, hab da in unserer FF auch a bisserl was zu sagen. Bei uns fährt definitiv keiner unter 16 zu einem VU raus. Du müßtest dann nämlich zu jedem Jugendlichen einen geeigneten, erfahrenen FM (SB) stellen, zum Aufpassen.
    Hat sich bei und Bestens bewährt.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner
    FF Mühlhausen

    Aus gegebenem Anlass:
    Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

    Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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    AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern454923
    Datum14.01.2008 18:37155651 x gelesen
    Servus Anton,

    Geschrieben von Anton KastnerBei uns fährt definitiv keiner unter 16 zu einem VU raus.

    Ich glaube, du wolltest unter 18 schreiben ;-)


    Schönen Gruss

    Thorsten Schlotter


    --
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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY454925
    Datum14.01.2008 18:39155987 x gelesen
    Geschrieben von Thorsten SchlotterIch glaube, du wolltest unter 18 schreiben ;-)

    Servus Thorsten,

    ja, da hab ich mich vertippt. Naja,das Alter und meine Erkältung.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner
    FF Mühlhausen

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY454928
    Datum14.01.2008 18:42155906 x gelesen
    Geschrieben von Patricia Klottmo sollte eigentlich die POL die Verkehrslenkung übernehmen?!

    Hallo Patricia,

    in Bayern dürfen Feuerwehren bei Einsätzen die Verkehrsregelungen übernehmen. Wird immer wieder gerne angenommen von der Polizei (spart viele Ordnungshüter)


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner
    FF Mühlhausen

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    AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern454932
    Datum14.01.2008 18:46155744 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Anton Kastnerja, da hab ich mich vertippt. Naja,das Alter

    müssen wir für "ältere" Kameraden jetzt auch einen "aufpasser" abstellen ;-)

    *duckundrenn*


    Schönen Gruss

    Thorsten Schlotter


    --
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    AutorHeik8o K8., Bonn / NRW454934
    Datum14.01.2008 18:47156141 x gelesen
    Generell: Die Feuerwehr darf die Verkehrsregelung übernehmen, d. h. zum Beispiel eine Sperrung und Umleitung einrichten, allerdings aufheben darf diese nur die Polizei, so gelernt bei der BF in Bonn.


    Altern ist ein hochinteressanter Vorgang: Man denkt und denkt und denkt - plötzlich kann man sich an nichts mehr erinnern. Ephraim Kishon

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    AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt454939
    Datum14.01.2008 18:49155846 x gelesen
    Generell Nds und S-A: Die Feuerwehr macht dicht, egal ob nur eine Spur oder die ganze Bahn, wie die Autofahrer dran vorbei kommen ist deren Problem. Aufheben tut die Polizei.


    Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

    "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

    Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

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    AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW454940
    Datum14.01.2008 18:51156053 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Johannes KrauseGenerell Nds und S-A: Die Feuerwehr macht dicht, egal ob nur eine Spur oder die ganze Bahn, wie die Autofahrer dran vorbei kommen ist deren Problem.

    So ähnlich hab ich es auch gelernt. Die Feuerwehr (in NRW) sperrt keine Straßen sie stellt nur das Fzg. quer dann ist die Straße nicht gesperrt sondern einfach nur zu eng. ;-)

    Mfg,
    Julian


    Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


    "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
    Albert Einstein

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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.454943
    Datum14.01.2008 18:55155851 x gelesen
    Geschrieben von Johannes KrauseKlar sollte kein "Kindermobil" rausfahren
    Eben.

    Geschrieben von Johannes KrauseMeine ersten Erfahrungen habe ich auch U18 gemacht
    Ich auch.

    Geschrieben von Johannes KrauseEine Grundausbildung muss aber vorhanden sein.
    Richtig. Darum habe ich auch in einem meiner ersten Beiträge zu diesem Thema geschrieben, dass ich "U18" für problematisch halte, und nicht, dass ich nie (wenn als GF am Fahrzeug) einen mitnehmen würde. Aber viele Dinge sind dabei zu beachten, dazu gehört eben "kein Gefahrenbereich"!


    MkG.
    Christof

    http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen454944
    Datum14.01.2008 18:57155654 x gelesen
    Geschrieben von Christof Strobl(...) dazu gehört eben "kein Gefahrenbereich"!

    Sowie die Definition des Selbigen im Allgemeinen und im Besonderen sowie die ständige Neubeurteilung der Situation.

    MkG
    Marc


    Neuste Information der Deutschen Bundespost -Fernmeldedienst- Rechtsnachfolgegesellschaft für den operativen Bereich:

    "Die anderen Netzanbieter sind nicht in der Lage einen Portierungsauftrag richtig auszufüllen. Daher sind die Anderen für die längeren Wartezeiten verantwortlich."

    "Sie können doch nicht einfach umziehen und gleichzeitig den Telefonanbieter wechseln. Sie müssen Kunde der Telekom bleiben und dürfen erst nach dem Umzug wechseln."

    Gesprächsfetzen aus einem Telefonat mit der Kundenbetreuung der DTAG

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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern454945
    Datum14.01.2008 18:57155990 x gelesen
    Ist (in Bayern) eigentlich ganz einfach:
    Wer 16 ist und TM 1 abgeschlossen hat fährt mit (zur Info: TM 1 i.d.R. nach 2 Jahren in der JF, frühestens mit 15). Dabei gibt es aber gewisse Einschränkungen:
    - Der direkte Gefahrenbereich ist Tabu. z.B.: Autobahnen (wegen nötigen der Schutzkleidung), Nachteinsätze, Einsatz am Brennenden Objekt, Einsätze im Trümmerbereich bzw. -schatten, Sturmeinsätze, ... . Man sagt: "Bis zum Verteiler und nicht weiter!"
    - Es muss ein erfahrener Aktiver als TM dabei sein. Damit ist ein alleingang schon mal ausgeschlossen.
    -Ein FA wird bei größeren Wehren nicht im erstausrückenden Fahrzeug mitfahren. Die Aktiven haben immer Vorrang. Kann ein Fzg. nicht voll besetzt werden und ist auch nicht absehbar dass noch weitere Aktive kommen, dann kann ein FA mitfahren.
    -Bei kleineren Feuerwehren (v.a. in ländlichen Gebieten) ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass der FA mitfährt (viele Aktive sind bei der Arbeit und können nicht weg). Bei diesen kleineren FFs fallen auch keine soo gefährlichen Tätigkeiten an (z.B. Schlauchleitung, Ansaugen, Hydrant in betrieb nehmen, ...).

    Bei z.B. einer Verkehrsabsicherung ist der FA also nicht alleine (2 FA als 1 Trupp iss nich drin), sondern har jemanden dabei, der weiß, was er tut. Das sollte der Jugendliche auch, er hat ja schließlich eine ausgiebige Grundausbildung genossen.direkteundefineddirekte


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg454946
    Datum14.01.2008 18:58155783 x gelesen
    Geschrieben von Heiko KriechelDie Feuerwehr darf die Verkehrsregelung übernehmen, d. h. zum Beispiel eine Sperrung und Umleitung einrichten, allerdings aufheben darf diese nur die Polizei, so gelernt bei der BF in Bonn.

    Und schon falsch gelernt.


    Du mußt unterscheiden zwischen

    1. Sperren
    2. Leiten
    3. Lenken

    Regelung gibt es so m.W. nicht.


    1. ist das, was wir regelmäßig machen. Straße zu und fertig. Und es ist eine scheinbar nicht auszurottende Scheißhausparole, daß ich diese von mir durchgeführte Sperrung nicht wieder aufheben darf. Natürlich darf ich das. Wenn ich wegen eines Seilwindeneinsatzes bei dem der RW quer über beide Fahrspuren einer Straße steht diese dicht mache kann ich natürlich sobald die Aktion rum ist und der RW wieder von der Straßerunter ist die Sperrung wieder aufheben. Warum auch nicht? Was geht das die Polizei an?

    2. Ist das was die meisten ugs. unter "regeln" verstehen.

    3. Ist wenns größere Umfänge annimmt, z.B. Staatsbesuch oder sportliche Großveranstaltung. Das ganze also mit Vorlau, Beschilderung,...


    Wir als Feuerwehr (außer Bayern) dürfen grundsätzlich nur 1. Dieses Recht leitet sich meist aus der Weisungsbefugnis des Einsatzleters gegenüber Dritten an der Einsatzstelle ab.


    Ausnahmen kann es geben, sind aber sehr selten (z.B. wenn in einer Stadt per Anweisung geregelt ist, daß nachts außerhalb der Dienstzeit der städt. Straßenbauverwaltung die BF bei Bedarf für diese Umleitungen und Sperrungen einrichtet). Das ist aber eher eine seltene Ausnahme.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern454947
    Datum14.01.2008 18:59155810 x gelesen
    Sorry.
    Das unterstrichene am Ende hat keinen besonderen Sinn.


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg454955
    Datum14.01.2008 19:07156060 x gelesen
    Geschrieben von Linus DrescherMan sagt: "Bis zum Verteiler und nicht weiter!"

    Altes Gerücht. Der Verteiler hat Null Aussagekraft...

    Geschrieben von Linus DrescherDer direkte Gefahrenbereich ist Tabu. z.B.: Autobahnen (wegen nötigen der Schutzkleidung), Nachteinsätze, Einsatz am Brennenden Objekt, Einsätze im Trümmerbereich bzw. -schatten, Sturmeinsätze, ... .

    Da bleibt dann ja quais noch übrig..... das Feuerwehrhaus. und genau da gehört der Minderjährige hin.


    Geschrieben von Linus Drescher- Es muss ein erfahrener Aktiver als TM dabei sein. Damit ist ein alleingang schon mal ausgeschlossen.

    Und ich mache mir eine ansonsten universell einsetzbare Einsatzkraft platt.


    Geschrieben von Linus Drescher-Ein FA wird bei größeren Wehren nicht im erstausrückenden Fahrzeug mitfahren. Die Aktiven haben immer Vorrang. Kann ein Fzg. nicht voll besetzt werden und ist auch nicht absehbar dass noch weitere Aktive kommen, dann kann ein FA mitfahren.

    Und bindet mir (s.o.) einen "erfahrenen" FM.


    Geschrieben von Linus Drescher-Bei kleineren Feuerwehren (v.a. in ländlichen Gebieten) ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass der FA mitfährt (viele Aktive sind bei der Arbeit und können nicht weg). Bei diesen kleineren FFs fallen auch keine soo gefährlichen Tätigkeiten an (z.B. Schlauchleitung, Ansaugen, Hydrant in betrieb nehmen, ...).


    Und dann? Was machen sie danach? Heimgehen?
    Habe ich "Richtige" FM dabei, schnappen die sich danach PA, ein Rohr,... und gehen arbeiten. Die Kids kann ich danach heimschicken.
    Zu wenig voll einsetzbares Personal kann ich auch nicht durch Kinder und alte Männer ersetzen. Das hat schon vor etwas mehr als 60 Jahren nicht funktioniert...


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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen454957
    Datum14.01.2008 19:12155825 x gelesen
    Geschrieben von Christian Fischer1. ist das, was wir regelmäßig machen. Straße zu und fertig.

    So kenne ich es auch.
    Einfach Strasse dicht und gut, wegen Eigensicherung etc. (bevor uns der Hinter abgefahren wird).

    Und das Lenken/Regeln tritt nur in Kraft, wenn man ausdrücklich die Anweisung der POL hat.
    Dass das natürlich Beamte einspart, wenn die Fw. das übernimmt, steht wohl ausser Frage.
    Ist das nicht irgendwo schriftlich festgehalten, wie so Vieles)?


    MkG
    Patricia

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg454962
    Datum14.01.2008 19:21155655 x gelesen
    Geschrieben von Patricia KlottUnd das Lenken/Regeln tritt nur in Kraft, wenn man ausdrücklich die Anweisung der POL hat.

    Hmmm. Hoheitliche Aufgaben einfach so übertragen ist nicht so einfach. Wir könne ja auch nicht dem RettAss des RTW mal eben einen PA auf den Rücken packen und sagen "geh mal löschen".


    Geschrieben von Patricia KlottIst das nicht irgendwo schriftlich festgehalten, wie so Vieles)?


    Nein. Du könntest es allenfalls aus dem allgemeinen Anordnungsrecht der Polizei ableiten. Nur denke ich, daß kein Polizeibeamter eine so anspruchsvolle Aufgabe wie Verlehrsleitung an jemand ungelerntes überträgt (Sperrung könnte ich mir vorstellen). Denn damit sind auch die einen oder anderen Herren in grün sagen wir mal grenzwertig gefordert ;-)


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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern454964
    Datum14.01.2008 19:32156136 x gelesen
    Geschrieben von Christian Fischer
    Altes Gerücht. Der Verteiler hat Null Aussagekraft...

    Ich habe auch nicht gesagt, dass das Aussagekraft hat. Es ist auch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es ist aber ein guter Richtwert, da der Gefahrenbereich normalerweise nach dem Verteiler zu suchen ist.

    Geschrieben von Christian Fischer
    Da bleibt dann ja quais noch übrig..... das Feuerwehrhaus. und genau da gehört der Minderjährige hin.

    Es ist ja nicht gesagt, dass der FA zu z.B. einem Brandeinsatz nicht mitfahren darf. Das soll bloß heißen, dass der Jugendliche nicht unter PA ins Haus rennen soll.

    Geschrieben von Christian Fischer
    Und ich mache mir eine ansonsten universell einsetzbare Einsatzkraft platt.

    Ist auch nicht ganz richtig. Der Jugendliche macht ja Tätigkeiten, die sonst ein anderer Aktiver ausführen würde. Der begleitende TF soll ja nicht nur den Jugendlichen beaufsichtigen. Er kann ja auch noch im Einsatzgeschehen mitwirken.

    Geschrieben von Christian Fischer
    Habe ich "Richtige" FM dabei, schnappen die sich danach PA, ein Rohr,... und gehen arbeiten. Die Kids kann ich danach heimschicken.

    Trifft auch nicht immer zu: Ist die Einheit in ner Schlauchleitung und nen halben km vom Einsatzort entfernt und hat womöglich bloß ein TSF wirds schwierig mit arbeiten gehen (die Situation gabs bei uns schon). Oder: die Einheit sperrt die Autobahnauffahrt komplett ab (ist dann für FA nicht mehr ausgeschlossen). Was sollen die Aktiven dann sonst machen außer zu warten? (auch das hatten wir schon siehe THW-Marktredwitz
    Ist zwar hier das THW, ham aber auch die FFs gemacht.


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen454965
    Datum14.01.2008 19:35155805 x gelesen
    Geschrieben von Linus DrescherEs ist aber ein guter Richtwert, da der Gefahrenbereich normalerweise nach dem Verteiler zu suchen ist.

    Das halte ich für ein Gerücht...


    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern454967
    Datum14.01.2008 19:37155817 x gelesen
    Warum Gerücht?


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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen454968
    Datum14.01.2008 19:44156086 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Linus Drescher Warum Gerücht?

    Weil die FwDV 100 folgendes schreibt:

    Der Gefahrenbereich ist der Bereich, in dem Gefahren für Leben, Gesundheit,
    Umwelt und Sachen erkennbar sind oder aufgrund fachlicher Erfahrungen vermutet
    werden.


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk!
    TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern454971
    Datum14.01.2008 19:48156139 x gelesen
    Ja. Aber häufig ist das eben der Bereich nach dem Verteiler. Dass der Gefahrenbereich schon vorher oder an anderer Stelle anfangen kann is schon klar. Der Spruch soll ja bloß sagen, dass spätestens am Verteiler Schluss ist.


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg454974
    Datum14.01.2008 19:50156120 x gelesen
    Geschrieben von Linus DrescherJa. Aber häufig ist das eben der Bereich nach dem Verteiler.

    Und wo liegt die Straße auf der man bei Absicherungsarbeiten überfahren werden kann? Vor oder hinter dem Verteiler?


    Der Gefahrenberich läßt sich nicht pauschal abgrenzen und er ist im Verlaufe eines Einsatzes auch nicht statisch.


    Deshalb. Kinder daheim lassen und gut ist es. Die haben dann noch von 18 bis zur AH genug Zeit für "Heldentaten".


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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen454976
    Datum14.01.2008 19:53155870 x gelesen
    Geschrieben von Linus Drescherer Spruch soll ja bloß sagen, dass spätestens am Verteiler Schluss ist.

    Auch das würde ich nicht unterschreiben wollen.

    Die von Chr.Fi. gepostete Definition ist schon ganz brauchbar.
    "Der Gefahrenbereich ist der Bereich, in dem Gefahren für Leben, Gesundheit,
    Umwelt und Sachen erkennbar sind oder aufgrund fachlicher Erfahrungen vermutet
    werden."


    Eine entsprechend gut geschulte Führungskraft wird doch lieber diese Definition anwenden als deine wenig zutreffenden Merksätze.


    MkG
    Marc


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg454978
    Datum14.01.2008 19:54155893 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyDie von Chr.Fi. gepostete Definition ist schon ganz brauchbar.

    Das was CFl und nicht CFi ;-)


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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorMike8 G.8, Schorfheide OT Lichterfelde / Brandenburg454980
    Datum14.01.2008 19:56155653 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerDeshalb. Kinder daheim lassen und gut ist es. Die haben dann noch von 18 bis zur AH genug Zeit für "Heldentaten".


    Bei diesen Einsätzen auf jeden Fall

    MkG

    Mike Ganzke


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    AutorChri8sto8ph 8R., Berching / Bayern454983
    Datum14.01.2008 19:57155772 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyEine entsprechend gut geschulte Führungskraft

    oder noch besser der JFler weiß selber wos gefährlich ist und verzichtet darauf da rumzuturnen!


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen454984
    Datum14.01.2008 19:58155480 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerDas was CFl und nicht CFi ;-)

    Jo, sorry. Aber beim kurzen, schnellen Hinsehen sind die Schriftbilder kaum auseinanderzuhalten. Ich werde in Zukunft wohl etwas genauer hinzusehen müssen.

    MkG
    Marc


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    "Sie können doch nicht einfach umziehen und gleichzeitig den Telefonanbieter wechseln. Sie müssen Kunde der Telekom bleiben und dürfen erst nach dem Umzug wechseln."

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen454986
    Datum14.01.2008 19:59155720 x gelesen
    Geschrieben von Christoph Reberoder noch besser der JFler weiß selber wos gefährlich ist und verzichtet darauf da rumzuturnen!

    ... bleibt also zu Hause.


    MkG
    Marc


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg454987
    Datum14.01.2008 20:00155782 x gelesen
    Geschrieben von Linus DrescherEs ist ja nicht gesagt, dass der FA zu z.B. einem Brandeinsatz nicht mitfahren darf. Das soll bloß heißen, dass der Jugendliche nicht unter PA ins Haus rennen soll.


    Ja. Und nicht von einer Gibelwannd erschlagen werden soll, nicht von einem sich zerlegenden Druckbehälter getroffen werden soll, nicht überfahren werden soll, nirgends herunterfallen soll,...


    Geschrieben von Linus DrescherIst auch nicht ganz richtig. Der Jugendliche macht ja Tätigkeiten, die sonst ein anderer Aktiver ausführen würde. Der begleitende TF soll ja nicht nur den Jugendlichen beaufsichtigen. Er kann ja auch noch im Einsatzgeschehen mitwirken.

    Doch. Er wird nur in diesem "Schuttmuldentrupp" festhängen. Habe ich zwei "erfahrene"Truppführer auf dem Fahrzeug und zwei Minderjährige, dann habe ich zwei Schuttmuldentrupps auf dem Fahrzeug und kann im Zweifel weniger leisten, als mit einem richtigen Trupp (weil der dürfte geschlossen in den Gefahrenbereich vorgehen).


    Geschrieben von Linus DrescherIst die Einheit in ner Schlauchleitung und nen halben km vom Einsatzort entfernt und hat womöglich bloß ein TSF wirds schwierig mit arbeiten gehen (die Situation gabs bei uns schon). Oder: die Einheit sperrt die Autobahnauffahrt komplett ab (ist dann für FA nicht mehr ausgeschlossen).

    Das sind doch Einzelfälle. Und für diese Dinge muß ich mir doch keine Regelung aus den Fingern saugen und mein Gehirn anstrengen, nur um für ein paar Kids Abenteuerspielplatz in rot zu sein.
    Ich weiß i.d.R. außerdem erst nach dem Einrücken genau, was ich an Aufgaben bekommen habe, wo der Gefahrenbereich jeweils war,... Im Feuerwehrhaus, wenn die Entscheidung getroffen werden müßte ist das i.d.R. alles unbekannt.


    Und gehe doch einfach mal zu einem Jugendbetreuer (der das auch gelernt hat) Deines Vertrauens und frage ihn, was er alles berücksichtigen muß, wenn es mit seinen Kids eine Fahradtour an einen unbewachten Badesee plant.
    Und da willst Du die selben Kids für die der Betreuer sich oben zunächst die Hacken bei der Planung wundläuft an eine Einsatzstelle mitschleifen?


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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern454989
    Datum14.01.2008 20:02155963 x gelesen
    Geschrieben von Christian Fischer
    Und wo liegt die Straße auf der man bei Absicherungsarbeiten überfahren werden kann?

    Dann müsste man allerdings die FAs in dicke Wattebäusche einwickeln, fesseln und knebeln und im Gerätehaus einsperren. Ein gewisses gefahrenpotential ist immer da. Der Jugendliche kann genauso während einer Übungsstunde stolpern, an die Wand rennen und sich dabei nen Schädelbruch holen. Das Leben hat nunmal ein gewisses Grundrisiko. Fahren Kids mit raus, dann sollte eben versucht werden, das Risiko nicht noch großartig zu erhöhen. Außerdem bin ich mir sicher, dass weniger FAs als Aktive bei der Feuerwehr zu Schaden kommen.


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    AutorChri8sto8ph 8R., Berching / Bayern454990
    Datum14.01.2008 20:06155890 x gelesen
    Geschrieben von Christof StroblBevor er jemanden an der EST behindert bleibt er zu Hause!

    ich bevorzuge es dann im Fahrzeug sitzen zu bleiben und mir das Geschehen aus der "Ferne" anzusehen!
    aufgrund meiner Tätigkeit (bzw.Anwesenheit) will ich niemenden binden der wichtig wäre im Einsatzgeschehen!

    ich steig (meist) erst aus, bzw führe Tätigkeiten aus, wenns es mir durch meinen GF erlaubt/ angeschafft wurde!
    slebst wenn man mal eine Tätigkeit im Gefahrenbereich zugeteilt bekommt (kann mal im Eifer des Gefechts passieren) geb ich persönlich schon obacht, obs potenzielle Gefahren gibt (war am Anfang auch ned grad so)

    mit JF lichen Gruß


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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern454991
    Datum14.01.2008 20:08155647 x gelesen
    Vollste Zustimmung. Wenns nicht anders geht muss das für den FA dann eben so aussehen.


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen454992
    Datum14.01.2008 20:10155812 x gelesen
    Geschrieben von Linus DrescherDann müsste man allerdings die FAs in dicke Wattebäusche einwickeln, fesseln und knebeln und im Gerätehaus einsperren.

    Naja, das würde zumindest die Anforderungen der UVV bezügl. Feuerwehranwärter erfüllen - egal ob es nun minderjährige oder volljährige Feuerwehranwärter sind.

    Geschrieben von Linus DrescherDer Jugendliche kann genauso während einer Übungsstunde stolpern, an die Wand rennen und sich dabei nen Schädelbruch holen.

    Die Gefährdung bei Übungsdiensten sollte zum Einen klar definiert sowie optimal minimiert sein - egal ob es nun minderjährige oder volljährige Feuerwehranwärter (oder gar Jugendfeuerwehrangehörige) sind. Und von Verantwortlichen für Minderjährige wird zu einem gewissen Maß auch erwartet, daß sie diese vor der eigenen Blödheit schützen.

    MkG
    Marc


    Neuste Information der Deutschen Bundespost -Fernmeldedienst- Rechtsnachfolgegesellschaft für den operativen Bereich:

    "Die anderen Netzanbieter sind nicht in der Lage einen Portierungsauftrag richtig auszufüllen. Daher sind die Anderen für die längeren Wartezeiten verantwortlich."

    "Sie können doch nicht einfach umziehen und gleichzeitig den Telefonanbieter wechseln. Sie müssen Kunde der Telekom bleiben und dürfen erst nach dem Umzug wechseln."

    Gesprächsfetzen aus einem Telefonat mit der Kundenbetreuung der DTAG

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    AutorChri8sto8ph 8R., Berching / Bayern454995
    Datum14.01.2008 20:13155437 x gelesen
    Geschrieben von Marc Dickey... bleibt also zu Hause.

    ganz ehrlich gesagt mitfahren will man ja schon! geb ich offen und ehrlich zu!
    nur wenn noch Platz im Fahrzeug ist und niemand mehr kommt...
    Bin auch schon zu Hause geblieben und hab kein Problem ghabt (gwurmt hats schon)

    allerdings kann ich für mich beurteilen:
    in den Jahren wo ich mitfahre (werden bald zwei) bin ich deutlich ruhiger geworden. Wenn ich mir Vorstelle 18 zu sein und noch ein Jungspund und turn "legal" im Gefahrenbereich rum (darf ich ja), bin ich froh, dass ich in der Zeit bis zum 18ten scho einsichtiger und zurückhaltender geworden bin...


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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern454996
    Datum14.01.2008 20:14155596 x gelesen
    Geschrieben von Marc Dickey
    Und von Verantwortlichen für Minderjährige wird zu einem gewissen Maß auch erwartet, daß sie diese vor der eigenen Blödheit schützen.

    Gleiches gilt dann sicherlich auch für eine Einsatzsituation.


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    AutorMarc8 E.8, Fürth / Bayern454997
    Datum14.01.2008 20:14155911 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christian Fischer
    Der Verteiler hat Null Aussagekraft...

    Ich finde die Merkregel gar nicht so schlecht und versuche diese immer wie folgt zu erklären:

    Die Grenze des Gefahrenbereichs wird zu Beginn des Einsatzes unwiderruflich festgelegt, die zuständige Führungsperson hat im weiteren Verlauf wichtigeres zu tun als die Grenze immer neu auszulegen.
    Die Grenze ist unabhängig von der Einsatzart der Lagepunkt des Verteilers.
    Zu Beginn des Einsatzes befindet sich der Verteiler im Geräteraum des Fahrzeugs in der Fahrzeughalle. Bis dort hin darf der/die Jugendliche, allerdings nicht weiter vor.

    Gruß
    Marc

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen454998
    Datum14.01.2008 20:17155576 x gelesen
    Geschrieben von Linus DrescherGleiches gilt dann sicherlich auch für eine Einsatzsituation.

    Genau das ist ja das Problem. Daher wird der erfahrene Ferwehrangehörige (hier in der Regel als FA bezeichnet), welcher den Feuerwehranwärter begleitet nicht so einen großen Einsatzwert haben, den er im Trupp mit einem anderen erfahrenen FA hat.


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen455000
    Datum14.01.2008 20:18155751 x gelesen
    Geschrieben von Marc EcksteinDie Grenze des Gefahrenbereichs wird zu Beginn des Einsatzes unwiderruflich festgelegt, die zuständige Führungsperson hat im weiteren Verlauf wichtigeres zu tun als die Grenze immer neu auszulegen.

    Und spätestens nach dieser Aussage würde diese Person bei mir nicht mehr als Führungsperson fungieren dürfen.

    MkG
    Marc


    Neuste Information der Deutschen Bundespost -Fernmeldedienst- Rechtsnachfolgegesellschaft für den operativen Bereich:

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    AutorChri8sto8ph 8R., Berching / Bayern455002
    Datum14.01.2008 20:20155817 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerHabe ich zwei "erfahrene"Truppführer auf dem Fahrzeug und zwei Minderjährige, dann habe ich zwei Schuttmuldentrupps auf dem Fahrzeug

    ich hab da mal ne Frage, nachdem ich bei uns der Eizigste bin der Ü16, aber U18 is:

    muss ich für jeden Feuerwehranwärter einen Erfahrenen abstellen, oder kann man auch auf die "Gruppe" (zwei,drei Anwärter) einen FA (SB) hernehmen?


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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern455003
    Datum14.01.2008 20:22155564 x gelesen
    Normalerweise 1 Aktiver pro U18.


    Alles was ich schreibe ist meine persönliche Meinung
    MfG Linus

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg455004
    Datum14.01.2008 20:23155510 x gelesen
    Geschrieben von Marc EcksteinDie Grenze des Gefahrenbereichs wird zu Beginn des Einsatzes unwiderruflich festgelegt, die zuständige Führungsperson hat im weiteren Verlauf wichtigeres zu tun als die Grenze immer neu auszulegen.

    Wenn die Führungskraft das wirklich so sieht, dann sollte sie noch mal zurück auf die Feuerwehrschule. Gruppenführerlehrgang.

    Die Frage, welche Gefahren bestehen muß während des gesamten Einsatzes immer wieder neu beantwortet werden. Jede Aktion meinerseits verursacht eine Veränderung an der Lage. Und manchmal verändert sich die Lage auch ganz ohne daß ich was getan habe...

    Deshalb. Immer neu beurteilen und ggf. neu definieren.

    Kleines 1 x 1 des Gruppenführers....




    Geschrieben von Marc EcksteinZu Beginn des Einsatzes befindet sich der Verteiler im Geräteraum des Fahrzeugs in der Fahrzeughalle. Bis dort hin darf der/die Jugendliche, allerdings nicht weiter vor.

    Der Teil der Regel gefällt mir ;-)
    Kommt glaube ich von Jürgen... ;-)


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)455005
    Datum14.01.2008 20:23155550 x gelesen
    Verteiler = ein Punkt.
    Gefahrenbereich = ein dreidimensionaler Raum.

    Wie soll ein Punkt einen Raum beschreiben?


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)455006
    Datum14.01.2008 20:23155709 x gelesen
    Geschrieben von Linus DrescherAußerdem bin ich mir sicher, dass weniger FAs als Aktive bei der Feuerwehr zu Schaden kommen.Wovon gibt's denn wahrscheinlich mehr? Siehste...


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

    Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen455007
    Datum14.01.2008 20:23155583 x gelesen
    Geschrieben von Marc EcksteinDie Grenze des Gefahrenbereichs wird zu Beginn des Einsatzes unwiderruflich festgelegt, die zuständige Führungsperson hat im weiteren Verlauf wichtigeres zu tun als die Grenze immer neu auszulegen.
    Arrgh! Da stehen einem die Haare zu Berge! Schon mal was von Führungskreislauf gehört? Die Lagefeststellung, die Ermittlung der Gefährdungen und die daraus resultierende Festlegung des Gefahrenbereiches muss immer wieder neu erfolgen! Hintergrund ist, dass sich der Gefahrenbereich sehr wohl ändern kann: er vergrößert sich :-( er bleibt gleich :-/ er verkleinert sich :-)


    MkG Sascha

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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern455009
    Datum14.01.2008 20:25155425 x gelesen
    Ich meine, dass proportional mehr Aktive zu Schaden kommen.


    Alles was ich schreibe ist meine persönliche Meinung
    MfG Linus

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen455010
    Datum14.01.2008 20:26155731 x gelesen
    Geschrieben von Christoph Reberich hab da mal ne Frage, nachdem ich bei uns der Eizigste bin der Ü16, aber U18 is:

    Das Alter ist ersteinmal uninteressant. Es geht zunächst einmal um die Frage Feuerwehranwärter oder ausgebildeter Feuerwehrangehöriger. Erst in zweiter Linie wird die Frage des Alters auftreten.

    Geschrieben von Christoph Rebermuss ich für jeden Feuerwehranwärter einen Erfahrenen abstellen, oder kann man auch auf die "Gruppe" (zwei,drei Anwärter) einen FA (SB) hernehmen?

    Man kann auch sicherlich mehrere Feuerwehranwärter durch einen erfahrenen FA beaufsichtigen lassen. Fragt sich natürlich nur in welchem Verhältnis dies akzeptabel ist - insbesondere wenn ein Teil der besagten Feuerwehranwärter zudem noch das Manko hat minderjährig zu sein.

    MkG
    Marc


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    "Sie können doch nicht einfach umziehen und gleichzeitig den Telefonanbieter wechseln. Sie müssen Kunde der Telekom bleiben und dürfen erst nach dem Umzug wechseln."

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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen455011
    Datum14.01.2008 20:27155434 x gelesen
    Geschrieben von Sascha TrögerArrgh! Da stehen einem die Haare zu Berge! Schon mal was von Führungskreislauf gehört? Die Lagefeststellung, die Ermittlung der Gefährdungen und die daraus resultierende Festlegung des Gefahrenbereiches muss immer wieder neu erfolgen! Hintergrund ist, dass sich der Gefahrenbereich sehr wohl ändern kann: er vergrößert sich :-( er bleibt gleich :-/ er verkleinert sich :-)
    Wobei ich das Ergebnis der Merkregel trotzdem gut finde: U18 kein Einsatz ;-)


    MkG Sascha

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)455012
    Datum14.01.2008 20:28155552 x gelesen
    Meinen oder wissen?


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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    AutorMarc8 E.8, Fürth / Bayern455018
    Datum14.01.2008 20:41155595 x gelesen
    Hallo,

    wie schon hier beschrieben:

    FwDV 100:
    Der Gefahrenbereich ist der Bereich, in dem Gefahren für Leben, Gesundheit,
    Umwelt und Sachen erkennbar sind oder aufgrund fachlicher Erfahrungen vermutet
    werden.

    Somit sehe ich öffentliche Verkehrsflächen als Gefahrenbereich und dies gilt über die gesamte Einsatzdauer.
    Das der jeweilige Einheitsführer aufgrund des Führungskreislaufs immer wieder neue und zusätzliche Gefahrenbereiche (Rauchgrenze, Einsturz etc.) ziehen muss ist klar.
    Aber der allgemeine Gefahrenbereich besteht aus meiner Sicht immer.

    Gruß
    Marc

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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern455022
    Datum14.01.2008 20:47155611 x gelesen
    Ich meine es zu wissen. Man muss sich doch nur mal umhören und -sehen. Schwerere Unfälle werden ja i.d.R. groß herausposaunt. Egal ob aus der JF oder im Aktiven Dienst. Vergleiche ich nun, wie oft ich etwas von der JF höre, und wie oft sogar von Todesfällen aus der Einsatzabteilung berichtet werden muss, und ich das Ganze nun mit dem Verhältnis JF:Aktive vergleiche, fällt auf dass die JF schwächer vertreten ist.
    Außerdem sind die Unfallzahlen der JFs vergleichsweise zu denen aus z.B. Fußballvereinen wirklich niedrig. (Eins is klar: mit nem Schachklub können wir net mithalten.)


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    MfG Linus

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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern455024
    Datum14.01.2008 20:51155690 x gelesen
    Geschrieben von Marc Eckstein
    Somit sehe ich öffentliche Verkehrsflächen als Gefahrenbereich

    Kinder runter von der Straße!
    Schulweg nur noch durch den Wald!
    Nieder mit dem Selbsterhaltungstrieb!


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    MfG Linus

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg455025
    Datum14.01.2008 20:52155460 x gelesen
    Geschrieben von Linus DrescherIch meine es zu wissen. Man muss sich doch nur mal umhören und -sehen. Schwerere Unfälle werden ja i.d.R. groß herausposaunt. Egal ob aus der JF oder im Aktiven Dienst. Vergleiche ich nun, wie oft ich etwas von der JF höre, und wie oft sogar von Todesfällen aus der Einsatzabteilung berichtet werden muss, und ich das Ganze nun mit dem Verhältnis JF:Aktive vergleiche, fällt auf dass die JF schwächer vertreten ist.


    Statistik scheint nich wirklich Dein Ding zu sein.


    Alleine die Tatsache, daß Minderjährige, Unausgebildete und JF-Angehörige dort wo es (lebens)gefährlich wird nicht hindürfen verbieten einen solchen Vergleich.


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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)455026
    Datum14.01.2008 20:52155288 x gelesen
    Was ich mich schon öfter gefragt hab: Wieso wird denn eigentlich "abgesichert", wenn nicht aus der Erkenntnis heraus, das ein Gefahrenbereich vorliegt?


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg455028
    Datum14.01.2008 20:55155484 x gelesen
    Geschrieben von Linus DrescherKinder runter von der Straße!
    Schulweg nur noch durch den Wald!
    Nieder mit dem Selbsterhaltungstrieb!


    Kind geht alleine bzw. mit gleichaltrigen Freunden zum schwimmen an einen Waldsee schwimmen, ertrinkt. Bedauerlich.

    Kind geht mit JF an einen Waldsee zum schwimmen, ertrinkt. JF-Betreuer hat vermutlich ein Problem.


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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern455033
    Datum14.01.2008 20:58155606 x gelesen
    Geschrieben von Christian Fischer
    Kind geht alleine bzw. mit gleichaltrigen Freunden zum schwimmen an einen Waldsee schwimmen, ertrinkt. Bedauerlich.

    Kind geht mit JF an einen Waldsee zum schwimmen, ertrinkt. JF-Betreuer hat vermutlich ein Problem.


    "Daraus folgt: die Kinder dürfen nicht mehr schwimmen gehen. Sie könnten ja ertrinken."


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    MfG Linus

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)455034
    Datum14.01.2008 21:00155366 x gelesen
    Kommt jetzt die Stelle, wo die Argumente gegen Polemik getauscht werden?
    Dann machts wohl ab hier keinen Sinn mehr, weiter zu diskutieren?


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    AutorSeba8sti8an 8L., Himmelkron / Bayern455035
    Datum14.01.2008 21:01155425 x gelesen
    Bayerisches Feuerwehrgesetz
    (BayFwG)

    Art. 7
    Feuerwehranwärter

    (1) Jugendliche können vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als Feuerwehranwärter Feuerwehrdienst leisten.

    (2) 1 Feuerwehranwärter sind den Feuerwehrdienstleistenden gleichgestellt, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt.

    2 Sie dürfen nur zu Ausbildungsveranstaltungen und erst ab vollendetem 16. Lebensjahr bei Einsätzen zu Hilfeleistungen außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone herangezogen werden.



    Was soll man denn jetzt davon halten... Ich weiß es auch nicht genau. Sollen sie jetzt nur zu Ausbildungsveranstaltungen oder dürfen sie ab 16 auch mit zu den Einsätzen???

    Allerdings ist für mich eine Straße die wir sperren oder auf der wir den Verkehr leiten oder lenken eindeutig ein Gefahrenbereich.


    Alles meine eigenen, privaten Meinungen. Nicht die meiner Wehr!

    Freundliche Grüße aus Oberfranken,
    Sebastian Laschka

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)455036
    Datum14.01.2008 21:01155703 x gelesen
    Daraus folgt, dass sich Jugendwarte (und andere Betreuer) regelmäßig vor Fahrten/Veranstaltungen, wo mit solchen Gefahren gerechnet werden muss, von den Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen, was die Kids dürfen und was nicht...


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg455045
    Datum14.01.2008 21:12155300 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppDaraus folgt, dass sich Jugendwarte (und andere Betreuer) regelmäßig vor Fahrten/Veranstaltungen, wo mit solchen Gefahren gerechnet werden muss, von den Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen, was die Kids dürfen und was nicht...



    Und, daß sie geeignete Maßnahmen treffen müssen. z.B. sich vergewissern müssen, daß die Kids ausreichende Fähigkeiten im Schwimmen haben, daß er Rettungsschwimmer dabei hat,...


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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorSeba8sti8an 8L., Himmelkron / Bayern455049
    Datum14.01.2008 21:20155394 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppDaraus folgt, dass sich Jugendwarte (und andere Betreuer) regelmäßig vor Fahrten/Veranstaltungen, wo mit solchen Gefahren gerechnet werden muss, von den Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen, was die Kids dürfen und was nicht...

    Genau das ist der Fall... Und wenn ich Jugendwart wäre, würde ich das auch so machen. Das Thema Aufsichtspflicht ist nicht zu unterschätzen und als verantwortliche Aufsichtsperson musst du mit allem rechnen. Und wenn was passiert, egal ob es deine Schuld ist oder nicht, dann kann es passieren, dass du so richtig in die Mangel genommen wirst.

    Wichtige Hinweise zur Aufsichtspflicht findet ihr auch Hier

    Danach ist es eigentlich ausgeschlossen, einen Jugendlichen auf einen Einsatz mitzunehmen.


    Alles meine eigenen, privaten Meinungen. Nicht die meiner Wehr!

    Freundliche Grüße aus Oberfranken,
    Sebastian Laschka

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg455055
    Datum14.01.2008 21:58155870 x gelesen
    Guten Abend

    der "Leitfaden für die Jugendarbeit der feuerwehren Bayerns -Jugendwartmappe JW" sxhreibt im Kap. JW 2.26 zur Thematik -Stand 2/02-:

    "Einsatz von Feuerwehranwärtern bei Bränden und Technischen Hilfeleistungen
    [...]
    Folgende Hilfeleistungen sind dem Gefahrenbereich (Gefahrenzone) zuzuordnen, so daß Feuerwehranwärter zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr hierbei nicht eingesetzt werden dürfen:


    - Sprungtucheinsätze
    - Retten oder Bergen von Personen oder Tieren über Leitern oder durch Abseilen
    - Retten oder Bergen von Personen, Tieren oder Sachen aus umschlossenen Räumen (z.B. PKW o.ä.)
    - Absperr- und Sicherungsmaßnahmen auf Verkehrswegen
    - Arbeiten mit Schneidgerät, Spreizer, Motorsäge, Trennschleifer u.ä.
    - Arbeiten im Bereich austretender brennbarer Flüssigkeiten oder sonstigen gefährlicher Stoffe und im Gefahrbereich radioaktiver Stoffe
    - Arbeiten unter umluftunabhängigen Atemschutzgeräten und als Rettungstaucher (nach G26/31 bzw. FwDV 7; Mindestalter 18 Jahre !)
    - Arbeiten im Arbeitsbereich maschineller Zugeinrichtungen (Seilwinden)

    [...]

    Zu den folgen eines falschen Einsatzes von Feuerwehranwärtern hat der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband folgende Ausführungen gemacht:

    Werden Jugendliche verbotswidrig im Rahmen eines Feuerwehreinsatzes im gefahrenbereich eingesetzt und kommen sie dabei zu schaden, so tritt der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband in jedem Falle gemäß den Bestimmungen der gesetzlichen Unfallversicherung (Sozialgesetzbuch), voll mit seinen Leistungen ein.
    Der Einsatzleiter muß jedoch in einem solchen Fall damit rechnen, in Regress genommen zu werden, da ein Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften, wie er hier vorliegen würde, im allgemeinen Tatbestand, "vorsätzlich oder groß fahrlässig" -wie im sozialgesetzbuch für die Haftung des Unternehmers vorausgesetzt- erfüllt. Die privatrechtliche Haftung bleibt unberührt."


    Doch klar für Bayern geregelt ?!

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorSeba8sti8an 8L., Himmelkron / Bayern455057
    Datum14.01.2008 22:01155243 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard DeimannDoch klar für Bayern geregelt ?!

    Dankeschön...

    Lag also richtig mit meiner Annahme.


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    Sebastian Laschka

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW455060
    Datum14.01.2008 22:12155182 x gelesen
    Geschrieben von Heiko KriechelGenerell: Die Feuerwehr darf die Verkehrsregelung übernehmen, d. h. zum Beispiel eine Sperrung und Umleitung einrichten, allerdings aufheben darf diese nur die Polizei, so gelernt bei der BF in Bonn.

    1. ist das landesrecht unterschiedlich
    2. solltest Du das nochmal hinterfragen, weil UMLEITEN ist m.W. REGELN und das ist in NRW der Fw verboten. (Das geht höchstens auf formale Anforderung von Amtshilfe durch die Pol., aber auch das ist umstritten.)


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW455062
    Datum14.01.2008 22:18155484 x gelesen
    Geschrieben von Julian HolsingDie Feuerwehr (in NRW) sperrt keine Straßen sie stellt nur das Fzg. quer dann ist die Straße nicht gesperrt sondern einfach nur zu eng. ;-)

    Die Feuerwehr SPERRT natürlich Straßen, immer dann,
    - wenn das für die eigene Arbeit notwendig ist!
    - wenn die Weiterfahrt gefährlich wäre!


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW455100
    Datum15.01.2008 00:27155218 x gelesen
    Geschrieben von Marc EcksteinSomit sehe ich öffentliche Verkehrsflächen als Gefahrenbereich und dies gilt über die gesamte Einsatzdauer.

    Warum ?

    Wenn die Einsatzstelle von den Einsatzfahrzeugen "zugeparkt" wurde ?

    Wenn auf der Autobahn die Autobahnmeisterei ihre Vollsperrung aufgebaut hat und der Verkehr abgeleitet wurde.......

    Geschrieben von Marc EcksteinAber der allgemeine Gefahrenbereich besteht aus meiner Sicht immer.


    Siehe oben.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW455101
    Datum15.01.2008 00:31155714 x gelesen
    Geschrieben von Patricia KlottIhr schreibt, in der Mehrzahl, das U18 bei Einsätzen nicht teil genommen wird. Wenn die kameraden frisch von der Grundausbildung kommen, haben sie trotz allem weder Erfahrung noch Rountine. Wieso sollten dann FA, die ggf. noch lange in der JF waren, über gewisses Grundwissen verfügen, keine Massnahmen ausserhalb des Gefahrenbereiches machen?

    JFM ist kein ausgebildeter FA entsprechend der UVV ;-)
    JFM ist i.d.R. U18 ;-)

    Frischlinge gehören unter die Obhut eines erfahren TF.

    Der einzige Unterschied ist, das ein ehem. JFM i.d.R. einen "einfacheren" Einstieg ind die TM-Laufbahn hat, da er in der JF bereits einige Grundlagen gelernt haben sollte ,-)


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW455102
    Datum15.01.2008 00:33155269 x gelesen
    Geschrieben von Heiko KriechelGenerell: Die Feuerwehr darf die Verkehrsregelung übernehmen,

    Sicher das die FW die Verkehrslenkung machen darf ? IMHO nicht.

    Eine Sperrung, wenn notwendig und keine POL vor Ort,
    aber keine Umleitung!


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW455103
    Datum15.01.2008 00:44155525 x gelesen
    Geschrieben von Thomas KerscherGeschrieben von ---Christof Strobl--- Gibt es für ihn nichts zu tun, bleibt er am Fahrzeug sitzen. Du hast halt dann genauso wenig Personal, wie wenn kein "u18" dabei ist!

    Doch gerade dann kann es doch auch passieren, dass dir engagierten Jugendlich auf eigene Faust handeln


    Dann haben sie erst recht an der ES nichts verloren.
    Ein einfacher Befehl "Bleib auf dem Fahrzeug" sollte jeder an der ES befolgen können.
    Wenn nciht, hat die Person dort nichts verloren !

    Geschrieben von Thomas Kerschersich selbst irgendeine Aufgabe zuweisen,

    Führung = Befehl <=> Selbsteinsatz

    Wer das nicht umsetzen kann, den nimmt man besser nicht mit zur ES.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorMarc8 E.8, Fürth / Bayern455104
    Datum15.01.2008 00:49155220 x gelesen
    Hallo,


    Geschrieben von Michael Roleff
    Warum ?

    DAV: Dümmster anzunehmender Verkehrsteilnehmer

    Geschrieben von Michael Roleff
    Wenn die Einsatzstelle von den Einsatzfahrzeugen "zugeparkt" wurde ?

    Wenn auf der Autobahn die Autobahnmeisterei ihre Vollsperrung aufgebaut hat und der Verkehr abgeleitet wurde.......


    (Leider) die Ausnahme, denn wenn auf der Straße nur ein halber Meter frei ist und kein Hindernis auf dem Bürgersteig, dann... ja, hab ich schon gesehen, und die Herren in grün auch ;-)

    Anderes Beispiel: Straße überflutet, Absperrungen wurden durch einen Fahrer beiseite geräumt, der winkende Polizist einige Meter weiter ignoriert, die Feuerwehrfahrzeuge am Fahrbahnrand geflissentlich übersehen und neben dem PKW, der gerade aus dem Wasser gezogen wurde hat der überaus freundliche Fahrer (ja, er hat sich beschwert weil sein Sitz "etwas feucht" wurde nachdem jemand die Fahrertür geöffnet hat) unfreiwillig eingeparkt.


    Gruß
    Marc

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    AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW455105
    Datum15.01.2008 00:50155599 x gelesen
    Geschrieben von Christoph Reberich bevorzuge es dann im Fahrzeug sitzen zu bleiben und mir das Geschehen aus der "Ferne" anzusehen!


    Sorry, aber Gaffer in Uniform brauchen wir nicht an der ES.

    Geschrieben von Christoph Reberaufgrund meiner Tätigkeit (bzw.Anwesenheit) will ich niemenden binden der wichtig wäre im Einsatzgeschehen!

    Jeder U18 bindet FA!

    Geschrieben von Christoph Reberich steig (meist) erst aus,

    Sorry, wenn Du eb und zu dich verselbstständigst, hast Du an des ES nichts zu suchen.
    Dein GF muß auch das verantworten, was "seine Leute" tun,
    was er nicht angewiesen hat.

    Geschrieben von Christoph Reberslebst wenn man mal eine Tätigkeit im Gefahrenbereich zugeteilt bekommt (kann mal im Eifer des Gefechts passieren)

    Wirklich ? Ist es das Wert ?

    Geschrieben von Christoph Rebergeb ich persönlich schon obacht, obs potenzielle Gefahren gibt (war am Anfang auch ned grad so)

    Bist Du Dir sicher, das Du die auch immer erkennst ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt455107
    Datum15.01.2008 01:06155462 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffBist Du Dir sicher, das Du die auch immer erkennst ?
    Als ausgebildeter Truppmann und Absolvent regelmäßiger Übungen sollte man das von einer Person erwarten können. Wenn nicht, steht es dem GF frei, diese Person vor Fahrtantritt des Autos zu verweisen, oder auch an der Einsatzstelle. Das aber auch unabhängig vom Alter.


    Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

    "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

    Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

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    AutorMarc8 E.8, Fürth / Bayern455108
    Datum15.01.2008 01:08155396 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Sebastian Laschka
    Sollen sie jetzt nur zu Ausbildungsveranstaltungen oder dürfen sie ab 16 auch mit zu den Einsätzen???

    Tja, sie dürfen ab 16 laut Gesetz zu Einsätzen herangezogen werden, es ist also nicht die Entscheidung der Jugendlichen selbst sondern die des Wehrführers ob Jugendliche am Einsatz teilnehmen dürfen.
    (So verstehe ich den Gesetzestext)

    Gruß
    Marc

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    AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW455121
    Datum15.01.2008 08:28155648 x gelesen
    Geschrieben von Johannes KrauseAls ausgebildeter Truppmann und Absolvent regelmäßiger Übungen sollte man das von einer Person erwarten können.

    Eben, der Schreiber war JFM !


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW455123
    Datum15.01.2008 08:32155275 x gelesen
    Geschrieben von Marc Eckstein(Leider) die Ausnahme, denn wenn auf der Straße nur ein halber Meter frei ist und kein Hindernis auf dem Bürgersteig, dann... ja, hab ich schon gesehen, und die Herren in grün auch ;-)

    MAg ja für die TSA-TSF-Welt zutreffen ;-)
    Wenn da erst mal > 2 LZ mit 16/20/24 Fahrzeugen an der Einsatzstelle parken sieht das schon mal anders aus ;-))


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern455137
    Datum15.01.2008 10:05155362 x gelesen
    Hallo!
    Geschrieben von Michael RoleffSicher das die FW die Verkehrslenkung machen darf ? IMHO nicht.

    In Bayern schon...siehe hier


    Grüße
    Magnus

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    AutorSeba8sti8an 8L., Himmelkron / Bayern455150
    Datum15.01.2008 10:52155137 x gelesen
    Geschrieben von Magnus HammerlIn Bayern schon...siehe hier

    Ganz klarer Fall. Die Polizei hat aber weiterhin die Weisungsbefugnis.


    Alles meine eigenen, privaten Meinungen. Nicht die meiner Wehr!

    Freundliche Grüße aus Oberfranken,
    Sebastian Laschka

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    AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt455160
    Datum15.01.2008 11:47155213 x gelesen
    Das ist was anderes, das hab ich übersehen.


    Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

    "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

    Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

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    AutorMike8 B.8, Brome / Niedersachsen455161
    Datum15.01.2008 11:51155414 x gelesen
    Mahlzeit!

    Geschrieben von Michael RoleffEben, der Schreiber war JFM !

    Und trotzdem kann er den TM1 schon absolviert haben und an zahlreichen Übungen teilgenommen haben. War bei mir genauso.
    Was nicht heißt, dass ich U18 an der EST befürworte, gerade bei einem VU Klemm (aus psychologischer Sicht).

    MfG Mike


    Alle meine Äußerungen beziehen sich ausschließlich auf meine persönliche Meinung und spiegeln nicht die Meinung der Ortsfeuerwehr oder meiner Vorgesetzten wider.

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    AutorWern8er 8K., Bruckberg/Mfr / Bayern455190
    Datum15.01.2008 13:22155205 x gelesen
    Geschrieben von Thomas KerscherIst das rein rechtlich gesehen OK, wenn noch zwei nicht volljährige Kameraden zwischenzeitlich die Verkehrslenkung übernehmen?

    Hallo,
    rein rechtlich gesehen ist das nicht erlaubt(wurde ja bereits geschrieben).

    Das Thema ist aber auch unter den Jugendlichen sehr umstritten - die einen möchten die anderen nicht.
    Ich als Jugendwart trimme meine Leute (Jugend als auch Aktive) dass wir diese Situation nie haben werden, nicht nur allein wegen der rechtlichen Konsequenzen.

    Ich bin der Meinung bei guten und vernünftig erklärten Situation (Schulung oder Übung mit Fahrrädern auf abgesperrtem Gelände) kann auch dem letzten Rambo klargemacht werden, welche Gefahren hier lauern und warum manche Dinge einfach nicht gemacht werden sollten.

    Gruß Werner


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    AutorSven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen455202
    Datum15.01.2008 14:18155196 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyMan kann auch sicherlich mehrere Feuerwehranwärter durch einen erfahrenen FA beaufsichtigen lassen. Fragt sich natürlich nur in welchem Verhältnis dies akzeptabel ist - insbesondere wenn ein Teil der besagten Feuerwehranwärter zudem noch das Manko hat minderjährig zu sein.

    Ist ja quasi wie eder UNIkindergarten :-) "Die Eltern von XY möchten Ihren Sohn bitte aus dem Einsatzland abholen" :-)
    AB 18 und mit TM I und man hat darüber schon mal keine Kopfschmerzen mehr...


    Mit freundlichen Grüßen

    Sven

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    AutorChri8sto8ph 8R., Berching / Bayern455208
    Datum15.01.2008 15:06154999 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffSorry, aber Gaffer in Uniform brauchen wir nicht an der ES.

    was sollen Anwärter (mit TM1), wenn sie mitgenommen werden dürfen(!?) an der EST tun?
    einfache Tätigkeiten außerhalb des Gefahrenbereiches und lernen...

    und wenn ich ne zweite größere Wehr zu VU P-klemm nachalarmier, werden da sicherlich nicht alle, sagen wir mal aus drei Fahrzeugen (wenn voll besetzt), Einsatzkräfte "Arbeit" finden, oder?

    selten dass ich zu nem VU alle 36 FA (6FKfz) brauche und dann werden dann bestimmt auch welche einfach nur rumstehen...

    Geschrieben von Michael RoleffJeder U18 bindet FA!

    würde ich nicht so sehen! wenn ich am Fahrzeug stehen bleib, bzw. drin sitzen bleib (da wos der GF anordnet), dann brauch ich eigentlich keinen "Aufpasser"

    Geschrieben von Michael RoleffBist Du Dir sicher, das Du die auch immer erkennst ?

    ich hoffe doch meistens! wenn man ruhig bleibt, dann fällt einem schon manchmal was auf, was gefährlich sein könnte


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    AutorSven8 K.8, Vogtland / Sachsen455225
    Datum15.01.2008 16:10155441 x gelesen
    Geschrieben von Mike BöttnerWas nicht heißt, dass ich U18 an der EST befürworte, gerade bei einem VU Klemm (aus psychologischer Sicht).

    Die "geistige Reife" kennt wohl die Ü18-Grenze nicht. Wer solche Bilder mit 17 nicht verkraftet kann dies i.d.R. wohl mit 18 oder 19 auch noch nicht.
    Vgl. auch die Punkte Polizeiausbildung ab 16 etc., eine Lehre im Bestattungsunternehmen kann ich doch auch mit Schulabschluss 9. Klasse machen oder!?

    Zu meiner 16-18 Jahre alten Zeit hat diese magische Altersgrenze nicht wirklich einen interessiert. Man hatte seine fertige Grundausbildung und hat sich zusätzlich mit persönlichen Engagement in der Materie fit gemacht, so dass man zum einen von den "Großen" respektiert wurde und auch ohne Aufsicht einen Schlauch legen durfte, wo hinterher noch Wasser durchging.
    Mittlerweile sieht man hier das ganze auch etwas strenger und unter 18 ist nichts mehr zu machen. Irgendwo muss man eine Grenze ziehen und im Fall der Fälle ist man somit zumindest schon mal auf der relativ sicheren Seite.

    Wobei es aus fachlicher Sicht zwischen einem 17 und einem 18 jährigen mit den gleichen Lehrgängen keinen Unterschied gibt- außer das der eine das "flasche" Geburtsdatum im Ausweis stehen hat.


    MkG Sven

    -meine Meinung-

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    AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW455233
    Datum15.01.2008 16:49155052 x gelesen
    Geschrieben von Magnus HammerlGeschrieben von Michael RoleffSicher das die FW die Verkehrslenkung machen darf ? IMHO nicht.

    In Bayern schon


    Hier ging es um Bonn und das liegt noch in NRW ;-)


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW455235
    Datum15.01.2008 16:53155189 x gelesen
    Geschrieben von Sven KellerDie "geistige Reife" kennt wohl die Ü18-Grenze nicht. Wer solche Bilder mit 17 nicht verkraftet kann dies i.d.R. wohl mit 18 oder 19 auch noch nicht.

    Die Verantwortung für sein Personal hat der GF/ZF,
    also sollte er das vor dem Einsatz im Rahmen der Einsatzvorbereitung
    zum Thema machen.
    PSNV fängt nicht erst nach dem Einsatz mit Toten an !


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.455237
    Datum15.01.2008 17:00155108 x gelesen
    Geschrieben von Sven KellerWobei es aus fachlicher Sicht zwischen einem 17 und einem 18 jährigen mit den gleichen Lehrgängen keinen Unterschied gibt- außer das der eine das "flasche" Geburtsdatum im Ausweis stehen hat.
    Aber genau das zählt wenn was passiert, und das kann den Vorgesetzten zum Verhängnis werden. Darum machen sich viele schon vorher mal Gedanken darüber, und sehen "U18 im Einsatz" eher skeptisch, egal ob es grundsätzlich zulässig ist (unter gewissen Voraussetzungen) oder nicht.


    MkG.
    Christof

    http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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    AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen455246
    Datum15.01.2008 17:46155074 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Michael RoleffJFM ist kein ausgebildeter FA entsprechend der UVV ;-)
    JFM ist i.d.R. U18 ;-)


    Das steht wohl ausser Frage ;-)

    Geschrieben von Michael RoleffFrischlinge gehören unter die Obhut eines erfahren TF.

    Habe ich was anderes gesagt? nein!

    Die Frage, ob mehrere Anwärter zu einem TF zur "Beaufsichtung" können, würde ich persönlich nicht wollen. Klar, wie erwähnt, kommt es auf den Fall an. Aber ich soll den FA in meine Obhut nehmen, aufpassen, das kein Blödsinn gebaut wird oder allgemein was passiert. Und noch die Aufgabe ordentlich und sinnvoll erledigen. Da langt eigentlich nur ein Kamerad, sprich 2 Mann im Trupp.


    MkG
    Patricia

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern456602
    Datum20.01.2008 13:49155082 x gelesen
    Geschrieben von Gustav NeyseAlso in Bayern ist das sehr einfach: Wer 16 ist und TM 1 (Truppmann 1) hat fährt mit. Ohne wenn und aber.

    Schwachsinn, er dürfte laut FwG, aber dazu muß auch die FF mitspielen.

    Bei uns wird erst ab 18 mitgenommen, und das ist auch gut so, ich würd mir die Verantwortung nicht ans Bein binden, bin unserer Führung dankbar für diese DA die alle GF entlastet. Die Jungs haben ab 18 noch genug Zeit Erfahrungen zu sammeln.


    Gruß
    Christian





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    AutorMari8o S8., Egglkofen / Bayern477847
    Datum16.04.2008 16:50155396 x gelesen
    Hallo Hr. Roleff,

    aus ihrer Sicht einer großen Feuerwehr bzw. rein rechtlich haben sie natürlich recht. Das streite ich ihnen nicht ab und sollte auch nicht zur Diskussion stehen.

    Wenn man aber mal auf die "kleineren" Ortsfeuerwehren schaut, bin ich mir sicher das sich hier immer wieder U 18 am Einsatzort aufhalten. Gerade bei Tageseinsätzen bei denen die Mannschaftsstärke nicht erreicht wird, sitzen sicher auch gern mal 1-2 Blaue im Fahrzeug. Da hilft auch ein schnell mal Nachalarmieren nichts, den man macht einfach das Fahrzeug voll. Sicherlich ist ein VU ein Einsatz bei dem eigentlich überall "unmittelbarer Gefahrenbereich" herrscht für U 18 eigentlich Tabu. Trotzdem erlebt man hier immer wieder das diese eingesetzt werden.

    - Gaffern in Uniform: So sollte man das nicht sehen und wird den Jugendlichen wohl nicht gerecht.
    Denke das es durchaus Sinn macht, da sie hier auch einmal sehen wie es im Ernstfall zugeht.
    - Selbsteinsatz: Wie oft passiert es das "Erwachsene" etwas anderes tun als der GF angibt?
    (Zwar sicher nicht bei BF /WF aber bei der FF....) Da denke ich halten sich die U 18 eher daran!

    Was kann man mit den U18 dann machen?
    Persönlich setze ich gern einen an den Fahrzeugfunk (da ich seitens der Jugendausbildung davon ausgehen kann das dieser ein solches Gerät bedienen kann), als Melder so steht er dann die meiste Zeit neben dem GF (!?) oder als Hilfe für den MA am Fahrzeug. Nicht vergessen wenn es der Einsatz zulässt!

    Immer wieder gut einzusetzen bei 2km B-Leitungen (ja das geht auf dem Land auch ohne SW2000 :)), da sind die Jugendlichen schon mal um einiges schneller als wir :-)

    MkG


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    AutorTorb8en 8B., Kastorf/ Kiel / Schleswig Holstein477857
    Datum16.04.2008 17:02155379 x gelesen
    Moin

    Geschrieben von Mario SaxWenn man aber mal auf die "kleineren" Ortsfeuerwehren schaut, bin ich mir sicher das sich hier immer wieder U 18 am Einsatzort aufhalten. Gerade bei Tageseinsätzen bei denen die Mannschaftsstärke nicht erreicht wird, sitzen sicher auch gern mal 1-2 Blaue im Fahrzeug. Da hilft auch ein schnell mal Nachalarmieren nichts, den man macht einfach das Fahrzeug voll.

    Auch die kleinste Dorfwehr kann ihre Nachbarwehren nachalamieren (bzw besser gleich mitalamieren) lassen. Dann fahren eben 5 LFs oder TSFs unterbesetzt zum VU Zusammen wird man auf 1-2 Gruppen kommen. Ganz ohne JF im Auto.

    Aber, das setzt voraus, das man sich darüber klar ist, das man am Tage alleine nichts wird.


    Geschrieben von Mario Sax- Gaffern in Uniform: So sollte man das nicht sehen und wird den Jugendlichen wohl nicht gerecht.
    Denke das es durchaus Sinn macht, da sie hier auch einmal sehen wie es im Ernstfall zugeht.

    Ja sollen sie, aber dann wenn sie Volljährig sind. UND: Es sollte klar sein, das Kameraden die mitkommen um zu sehn wie es im Ernstfall zugeht, KEINE Hilfe sind. Eher im Gegenteil.

    Geschrieben von Mario Sax- Selbsteinsatz: Wie oft passiert es das "Erwachsene" etwas anderes tun als der GF angibt?
    (Zwar sicher nicht bei BF /WF aber bei der FF....) Da denke ich halten sich die U 18 eher daran!


    Ich hoffe nie. Sonst gibt es da ggf ne riesen Baustelle. ("Wie ich soll den Gastank schützen? ich will aber lieber das Dach kühlen."??)

    Geschrieben von Mario SaxImmer wieder gut einzusetzen bei 2km B-Leitungen (ja das geht auf dem Land auch ohne SW2000 :)), da sind die Jugendlichen schon mal um einiges schneller als wir :-)


    Ahja....

    MkG Torben


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    AutorMari8o S8., Egglkofen / Bayern477859
    Datum16.04.2008 17:04155233 x gelesen
    Bei der Polizei - Knappheit die oft auf dem Lande herrscht, dürfte das mit dem "die Polizei gibt die Strasse wieder frei" ein kleines Problem geben. :-)
    Vor allem bei größeren Schadenslagen nach Sturm oder derartigen Einsätzen.

    Dachte eigentlich das mit dem Freigeben durch Polizei wurde wieder aufgehoben? Villeicht kann man mich aufklären? :-)

    MkG


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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern477860
    Datum16.04.2008 17:06155043 x gelesen
    Geschrieben von Mario SaxDachte eigentlich das mit dem Freigeben durch Polizei wurde wieder aufgehoben? Villeicht kann man mich aufklären? :-)

    Hängt vom Bundesland ab.


    Grüße
    Magnus

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    AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg477868
    Datum16.04.2008 17:19155217 x gelesen
    Geschrieben von Mario Sax
    Gerade bei Tageseinsätzen bei denen die Mannschaftsstärke nicht erreicht wird, sitzen sicher auch gern mal 1-2 Blaue im Fahrzeug.

    Das mit den alten Männern und den Kindern hatten wir zuletzt '45 und das ist auch nicht gut ausgegangen.


    Gruß,

    Jens

    -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben-

    Feuerwehr Wernau

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    AutorMari8o S8., Egglkofen / Bayern477873
    Datum16.04.2008 17:27155183 x gelesen
    Hallo Torben,

    Klar sind 3 - 4 U 18 auf einem LF keine Hilfe mehr. Auch das man alleine nix bewegt sonder mit andere Wehren zusammenarbeiten muss ist auch klar. Wir machen ja den Job nicht erst seit heute....

    Ich wollte eigentlich nur damit sagen man sollte sich nicht komplett dagegen stellen. Wenn es die Einsatzsituation zulässt wird es keinen Schade eine U187 mal mitzunehmen. Kann mich aber nicht erinnere das eine U18 jemals im Weg gestanden ist. Da es aber eh in der Verantwortung des GF liegt, sollte des jeder selbst entscheiden.

    Diese Diskusion ist wieder mal ein schönes Beispiel für dei große Welt der Feuerwehr. Von der grossen BF/FF in einer Stadt mit ein paar Löschzügen und 100ten von Einsätzen im Jahr und der kleine TSF Ortswehr die gerade mal 10 Mal im Jahr ihr Fahrzeug bewegt.

    Das ist hald meine private Meinung, deine ist eine andere. Ok, warscheinlich wird es in eure Situation so i.O. sein. Akzeptiert! :-)

    MkG


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    AutorMari8o S8., Egglkofen / Bayern477880
    Datum16.04.2008 17:35155443 x gelesen
    Hallo Jens,

    finde ich jetzt nicht so passend den Einwurf. Die Zeit ist zum Glück vorbei und wir helfen ja und kämpfen nicht.

    Auch ihr seit eine Stadt mit 12000 Einwohner und ich denken bei 2 LF's und TLF werdet ihr weniger das Problemn haben, als erste Wehr mit 3-4 Aktiven am Einsatzort zu sein. Auf die Nachbarwehr gerne mal 5-10 Minuten warten zu müssen und nichts tun zu können ist da auch gerade nicht toll. Denke das bei euch die Situation auch wieder ganz anders aussieht als vielleicht bei uns.

    MkG


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg477885
    Datum16.04.2008 17:47155153 x gelesen
    Geschrieben von Mario SaxAuch ihr seit eine Stadt mit 12000 Einwohner und ich denken bei 2 LF's und TLF werdet ihr weniger das Problemn haben, als erste Wehr mit 3-4 Aktiven am Einsatzort zu sein. Auf die Nachbarwehr gerne mal 5-10 Minuten warten zu müssen und nichts tun zu können ist da auch gerade nicht toll.


    das kann dir unabhängig von de Gemeindegröße immer passieren. Und? dann wartest Du eben.
    Wir tun, was wir können. Mehr geht nicht. Wenn eben zum Zeitpunkt X nicht mehr qualifiziertes Personal da ist, dann kann ich als GrFü eben nur die Maßnahmen beehlen und durchführen lassen, die ich mit dieser Menge und Qualifikation an Personal sicher durchführen kann.

    Dafür Minerjährige einzuspannen ist absolut daneben.

    Nimm Dir mal einen Jugendbetreuer (der das gelernt hat und schon ein paar Jahre macht) sagen wir eines kirchlichen Vereins. Und frag ihn mal, welche Klimmzüge er machen muß, wenn er mit seiner Gruppe mit dem Fahrrad an einen unbeaufsichtigten Badesee fahren will um dort mit der Gruppe schwimmen zu gehen.
    Und da willst Du mir erzählen, daß ich minderjährige an einer Einsatzstelle brauchen kann?
    Im Leben nicht.
    Das ist rechtlicher wie taktischer Ballast. Schuttmuldenkommando und von selbst mobile Verkehrsleitkegel sagt man auch dazu.
    Sie können mir keine einsatzrelevante Tätigkeit nachhaltig abnehmen. Also stehen sie nur rum und ich muß sogar noch qualifiziert ausgebildetes Personal zu deren Beaufsichtigung abstellen.

    Wenn Du also wissen willst, wo Personen unter 18 im Feuerwehreinsatz hingehören? Ganz einfach. Nach Hause zu Mama und Papa.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorMari8o S8., Egglkofen / Bayern477887
    Datum16.04.2008 17:49155083 x gelesen
    Hallo Linus,

    genauso siehts aus!

    MkG


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg477889
    Datum16.04.2008 17:53155046 x gelesen
    Geschrieben von Mario SaxDachte eigentlich das mit dem Freigeben durch Polizei wurde wieder aufgehoben? Villeicht kann man mich aufklären?


    Das mit dem Freigeben durch die Polizei ist so pauschal nichts als ein modernes Märchen.
    Wenn ich eine Sperrung eingerichtet habe, dann kann ich sie auch jederzeit wieder aufheben.
    Beispiel. Ich muß den RW zum Einsatz mit der Seilwinde so positionieren, daß das Seil quer über die Fahrbahn verläuft. Also sperre ich die Straße. Ist der Seilwindeneinsatz beendet kann ich selbstverständlich auch die Sperrung wieder aufheben. Ganz ohne Polizei.
    (Du kannst nun den RW beliebig durch die DLK, das LF mit der Schlauchleitung,... ersetzen).


    Anders sieht die Sache aus, wenn eine Gefahr weiter besteht. z.B. Verunreinigung. Dann ist für die fachgerechte Verarztung und anschließende Freigabe der Straßenbaluassträger verantwortlich. Ist dieser nicht oder nicht schnell genug erreichbar hat die Polizei auf Grund ihrer "Eilzuständigkeit" leider die A...karte gezogen. Dann drücke ich der die Straße aufs Auge. Diese kann dann an Stelle des Straßenbaulastträgers die Entscheidung treffen.


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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY477895
    Datum16.04.2008 18:14155189 x gelesen
    Geschrieben von Jens FischerDas mit den alten Männern und den Kindern hatten wir zuletzt '45 und das ist auch nicht gut ausgegangen.

    Das ist, mit Verlaub gesagt, ein wirklich saublöder Vergleich.
    Was hat das mit der FF zu tun?
    Bin ich dann mit 51 (Volkssturmalter) auch zu alt für die Feuerwehr?


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner
    FF Mühlhausen

    Aus gegebenem Anlass:
    Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY477900
    Datum16.04.2008 18:20155133 x gelesen
    Geschrieben von Mario SaxAuf die Nachbarwehr gerne mal 5-10 Minuten warten zu müssen und nichts tun zu können ist da auch gerade nicht toll.



    Hallo Mario,

    werden bei euch zu einem VU keine zwei Feuerwehren alarmiert?

    Wenn ich sehe, dass bei einem Einsatz die Zahl der FA (SB) nicht ausreicht, dann wird sofort nachalarmiert. Da fällt einem wirkloih kein Zacken aus der Krone.
    Aber Jugendliche, v.a. zum Absichern von Unfallstellen, sind bei allen unseren Einsätzen tabu.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner
    FF Mühlhausen

    Aus gegebenem Anlass:
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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY477903
    Datum16.04.2008 18:24155220 x gelesen
    Geschrieben von Mario Saxgenauso siehts aus!

    Hallo Mario,

    du warst aber schon auf dem GF- und Jugendwartlehrgang an einer Feuerwehrschule?


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner
    FF Mühlhausen

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern477904
    Datum16.04.2008 18:30155228 x gelesen
    Geschrieben von Mario SaxWenn man aber mal auf die "kleineren" Ortsfeuerwehren schaut, bin ich mir sicher das sich hier immer wieder U 18 am Einsatzort aufhalten. Gerade bei Tageseinsätzen bei denen die Mannschaftsstärke nicht erreicht wird, sitzen sicher auch gern mal 1-2 Blaue im Fahrzeug.

    Wir sind eine kleine F und das kommt nicht in die Tüte.
    Wo hast du deinen GF-Lehrgang her? Wurdest du über die Verantwortung belehrt? Fährst du vorne rechts zum einsatz raus wenn hinten JFler sitzen? Ich sicher nicht.


    Geschrieben von Mario SaxSicherlich ist ein VU ein Einsatz bei dem eigentlich überall "unmittelbarer Gefahrenbereich" herrscht für U 18 eigentlich Tabu. Trotzdem erlebt man hier immer wieder das diese eingesetzt werden.

    Macht es aber nicht richtiger.


    Geschrieben von Mario SaxDenke das es durchaus Sinn macht, da sie hier auch einmal sehen wie es im Ernstfall zugeht.

    Da haben sie danach noch 45 Jahre Zeit.


    Geschrieben von Mario SaxSelbsteinsatz: Wie oft passiert es das "Erwachsene" etwas anderes tun als der GF angibt?

    Dann läuft was anderes schief.


    Geschrieben von Mario SaxWas kann man mit den U18 dann machen?

    Nix.


    Geschrieben von Mario SaxPersönlich setze ich gern einen an den Fahrzeugfunk (da ich seitens der Jugendausbildung davon ausgehen kann das dieser ein solches Gerät bedienen kann), als Melder so steht er dann die meiste Zeit neben dem GF (!?) oder als Hilfe für den MA am Fahrzeug. Nicht vergessen wenn es der Einsatz zulässt!

    Was sind denn das für Pöstchen? Dazu brauch ich keinen mitnehmen.


    Geschrieben von Mario SaxImmer wieder gut einzusetzen bei 2km B-Leitungen (ja das geht auf dem Land auch ohne SW2000 :)), da sind die Jugendlichen schon mal um einiges schneller als wir :-)

    Dann fehlt dir und deinen Leuten das Training.


    Gruß
    CS





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    AutorMari8o S8., Egglkofen / Bayern477917
    Datum16.04.2008 19:42155329 x gelesen
    Hallo Christian,

    wir wollen mal nicht übertreiben. Meine GF/JW Lehrgang habe ich genauso auf einer Feuerwehrschule gemacht wie du.
    Ja und es fährt schon mal ein JFW'ler (16+) mit zum Einsatz. Den TM1 machen sie mit 15-16 Jahren. Und da sie ja mit 13 zu uns kommen, kann man durchaus von einem Basis Ausbildungstand ausgehen. Natürlich fahren sie nicht um 3Uhr morgens bei einem VU mit eingeklemmter Person oder wenn die Einsatzmeldung dementsprechend ist. Bei kleineren Einsätzen oder bei der Wasserförderung / Fortleitung sind sie doch einsetzbar? Auch laut Gesetz oder?



    Geschrieben von ---Christian Schorer--- Wir sind eine kleine F und das kommt nicht in die Tüte.

    Außerdem sehe ich eure Feuerwehr nicht unbedingt als klein...was sind dann wir? :-)


    Geschrieben von ---Christian Schorer--- Was sind denn das für Pöstchen? Dazu brauch ich keinen mitnehmen.


    Wer besetzt bei euch den Fahrzeugfunk? Sag jetzt nicht: "Da hört der Ma mit, wenn er an der FP steht". Leider hat unser LF nur eine TS und wenn die 100 weiter in der Wiese steht hört der vom Funk nix mehr.
    Warum sollte ein 17 Jähriger nicht die Wasserversorgung zur FP/TS herstellen können? Oder kann man bei euch ein Standrohr erst mit 18 setzen? Kann ich nicht eine B-Leitung außerhalb des Gefahrenbereiches mit Hilfe von Aktiven und JFW'lern aufbauen? lieber mit 3 aktiven läger brauchen, als duch hilfen von JFW'ler? Das zu speißende TLF wird sich bedanken. :-)

    Die Pöstchen sind genauso wichtig wie der AT vorne am Feuer! Wenn ich also hier Aktive durch JFW'ler(16+) unterstützen kann, sie nicht in unmittelbare Gefahr bringe spricht doch einem Einsatz nix entgegen.
    Natürlich macht es keine Sinn 3 Aktive und 6 JW'ler dabei zu haben. Aber ein generelles Verbot sehe ich übertrieben. Natürlich spreche ich hier nur von mir - dies ist nicht die generelle Meinung unserer Wehr.


    Geschrieben von ---Christian Schorer--- Dann fehlt dir und deinen Leuten das Training.

    Das wird nicht nur bei uns so sein. Kommt ihr auf 40 Stunden reine Ausbildung???

    Ich möchte mich hier mit niemanden Streiten oder anlegen. Wenn ihr das so macht bzw. bei euch dies so ist. Ok hab ich kein Problem damit. Wir machen es halt ein wenig anders.
    Klappt auch - Passiert ist auch nix. :-)


    MkG Mario Sax


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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen477919
    Datum16.04.2008 19:51155078 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Mario SaxDenke das es durchaus Sinn macht, da sie hier auch einmal sehen wie es im Ernstfall zugeht.

    Hat man dazu nicht genug Zeit?

    Geschrieben von Mario SaxSelbsteinsatz: Wie oft passiert es das "Erwachsene" etwas anderes tun als der GF angibt?

    Dann sollte das den Führungskräften mal ein zeichen sein. Dann sollte da mal dran geabreitet werden...

    Geschrieben von Mario SaxPersönlich setze ich gern einen an den Fahrzeugfunk (da ich seitens der Jugendausbildung davon ausgehen kann das dieser ein solches Gerät bedienen kann)

    Wie funktioniert denn das? Sprechfunkausbildung? Entsprechende Verpflichtungserklärung?

    Geschrieben von Mario SaxImmer wieder gut einzusetzen bei 2km B-Leitungen (ja das geht auf dem Land auch ohne SW2000 :)), da sind die Jugendlichen schon mal um einiges schneller als wir :-)


    Üben soll da helfen...


    Viele Grüße

    Christian

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    AutorMari8o S8., Egglkofen / Bayern477920
    Datum16.04.2008 19:52154992 x gelesen
    Hallo Anton,

    ich wurde falsch verstanden. :-) Natürlich sind VU tabu, genauso wie das absichern - auch wenn es sicher immer wieder mal vorkommt das sich doch einer verirrt. Muss jetzt nicht bei uns sein....
    Aber es gibt sicher Tätigkeiten bei machen Einsätzen die es ermöglichen JFW'ler (16+) einzusetzen um Aktive zu unterstützen oder zu entlasten.
    Ein generelles Einsatz "Nein" scheint mir zu übertrieben. Schau doch mal meine anderen antworten zu diesem Thema an.

    Klar werden mehr FW alarmiert bzw. nachalarmiert. Da wir aber an der Grenze Oberbayern /Niederbayern liegen und die Alarmierung über die Grenze meist nicht funktioniert
    kommt es des öfters vor das wir erst einmal ein paar Minuten auf uns alleine gestellt sind.
    Warum soll ich hier auf die Hilfe der JFW'ler nicht zurückgreifen?

    Paradebeispiel ist der Fahrzeugfunk – warum kann eine 17Jähriger dies nicht besetzen und mithören? Sollte es was Wichtiges für den GF geben, kann er ihn informieren.

    MkG Mario


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    AutorMari8o S8., Egglkofen / Bayern477922
    Datum16.04.2008 19:55154991 x gelesen
    Hallo Anton,

    ich meinte genauso sieht es bei viele Wehren aus. Nicht das ich das für Gut befinden. :-)


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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen477925
    Datum16.04.2008 20:05154997 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Mario SaxWer besetzt bei euch den Fahrzeugfunk? Sag jetzt nicht: "Da hört der Ma mit, wenn er an der FP steht".

    So schauts aus. Wenn der nicht ein Ohr für den Funk hat, dann muss da jemand anderes hin - jemand, der die entsprechende Ausbildung dazu hat!

    Geschrieben von Mario SaxOder kann man bei euch ein Standrohr erst mit 18 setzen? Kann ich nicht eine B-Leitung außerhalb des Gefahrenbereiches mit Hilfe von Aktiven und JFW'lern aufbauen?

    Wo habt ihr die Hydranten? Die sind bei uns mit lediglich einer Ausnahme (der "Übungshydrant" direkt vorm Gerätehaus) alle auf der Straße gelegen... Wenn das für die kein Gefahrenbereich ist...

    Geschrieben von Mario Saxlieber mit 3 aktiven läger brauchen, als duch hilfen von JFW'ler?

    Üben und Material bereitstellen, dass es auch so schnell geht...

    Geschrieben von Mario Saxsie nicht in unmittelbare Gefahr bringe spricht doch einem Einsatz nix entgegen.

    Wo fängt bei dir der GEfahrenbereich an und wo hört er auf?

    Geschrieben von Mario SaxPassiert ist auch nix.

    Bisher. Wenn es mal irgendwann soweit ist, dann schreien wieder alle...


    Viele Grüße

    Christian

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    AutorMari8o S8., Egglkofen / Bayern477927
    Datum16.04.2008 20:07155150 x gelesen
    Hallo Christian,

    ich weiß leider nicht in welchen "Superfeuerwehren" ihr so Dienst tut, aber das nicht jeder FF aus lauter 100% Vollgas - Feuerwehrlern besteht das wird auch bei euch in der Gegend so sein.

    Geschrieben von ---Christian Fleschhut--- Dann sollte das den Führungskräften mal ein Zeichen sein. Dann sollte da mal dran gearbeitet werden...

    Dein Wort in Gottes Ohr. Aber glaub mir wir sind dran....

    Die Anzahl der "Sprechfunker" in unsere Wehr kann ich an einer Hand abzählen.
    Das wird mich aber nicht dran hindert im Einsatz ein Funkgerät zu benutzen.

    Wir machen zwar in der Jugend keine "Sprechfunkerlehrgang". Aber jeder sollte mit 16Jahren in der Lage sein dies zu bedienen und damit zu funken. Oder was Bildet ihr so aus??

    Das mit der der B-Leitung stimmt - aber wir werde ja auch nicht Jünger :-)

    Bitte auch meine anderen Antworten lesen.

    MKG


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    AutorMari8o S8., Egglkofen / Bayern477931
    Datum16.04.2008 20:11154884 x gelesen
    Hallo Bernhard,

    dann gehört also Wasserförderung und Fortleitung nicht zum Gefahrenbreich?

    MkG Mario


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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen477933
    Datum16.04.2008 20:13154982 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Mario Saxch weiß leider nicht in welchen "Superfeuerwehren" ihr so Dienst tut, aber das nicht jeder FF aus lauter 100% Vollgas - Feuerwehrlern besteht das wird auch bei euch in der Gegend so sein.

    Das hat auch niemand geschrieben, oder irre ich mich da?
    Es kann doch aber nicht sein Jugendliche zu Lückenbüsern zu machen. Hat schonmal einer probiert ohne Erfolg...

    Geschrieben von Mario SaxDie Anzahl der "Sprechfunker" in unsere Wehr kann ich an einer Hand abzählen.

    Ausbilden.

    Geschrieben von Mario SaxDas wird mich aber nicht dran hindert im Einsatz ein Funkgerät zu benutzen.

    Was hindert dann die Leute dran ein PA aufzusetzen?

    Geschrieben von Mario SaxAber jeder sollte mit 16Jahren in der Lage sein dies zu bedienen und damit zu funken. Oder was Bildet ihr so aus??

    Kein Sprechfunk. Zur Teilnahme am Sprechfunkverkehr muss eien entsprechende förmliche Verpflichtung vorliegen. Hat die bei euch jeder Jugendliche?


    Viele Grüße

    Christian

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio477939
    Datum16.04.2008 20:33155187 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Mario SaxLeider hat unser LF nur eine TS

    Ein LF ohne eingebaute Pumpe? Gibts davon Bilder?


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
    (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

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    AutorMari8o S8., Egglkofen / Bayern477941
    Datum16.04.2008 20:44155434 x gelesen
    Werde mich hier jetzt raushalten!
    Es gibt hier zu viele perfekte Feuerwehren zu dem Thema. Die ja alles 100% nach Vorschrift machen. Die in Gemeinde wohnen wo das Geld in Überfluss haust, wo jeder Lehrgang und Ausbildung einfach gemacht werden kann bzw. die Gemeinde das bezahlt.
    Wo ausgebildete Feuerwehrmänner mit 18 Jahren einfach entstehen und immer ausreichen, sportliche und 100% Fit'e Aktive zu jeder Tageszeit in ausreichende Anzahl vorhanden sind.
    Außerdem scheint es möglich zu sein, Nachalarmierte Feuerwehren kurzerhand "Herzubeamen".

    Denke einfach dass die Realität anders aussieht - das zwar Jugendliche(16+) im Gefahrenbereich nichts verloren haben, aber man sie auch nicht generell vom Einsatz ausschließen sollte.
    Das auch immer wieder Jugendliche zu Einsätzen mit genommen werden, bei denen sie nicht zu suchen haben....auch wenn es hier fast keiner zugibt.


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    AutorMari8o S8., Egglkofen / Bayern477943
    Datum16.04.2008 20:47155214 x gelesen
    Man nehme ein LF 8 Baujahr 1980 :-)

    Die hat zwar eine Vorderbaupumpe aber auch da gibt es keine Funk.
    :-)

    Mkg


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen477952
    Datum16.04.2008 21:26155134 x gelesen
    Geschrieben von Mario SaxEs gibt hier zu viele perfekte Feuerwehren zu dem Thema. Die ja alles 100% nach Vorschrift machen.

    Wenn eine kommunale Einrichtung nicht nach Vorschrift handelt, so würde ich mir Gedanken machen.

    Geschrieben von Mario SaxDie in Gemeinde wohnen wo das Geld in Überfluss haust, wo jeder Lehrgang und Ausbildung einfach gemacht werden kann bzw. die Gemeinde das bezahlt.

    Naja jeder vielleicht nicht - die notwendigen sollten aber schon drin sein. Im Gegensatz zum Dorfbrunnen oder der Stadtbücherei ist die Fw ja nun mal Pflichtaufgabe der Kommune.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen477954
    Datum16.04.2008 21:30155170 x gelesen
    Geschrieben von Torben BenthienAuch die kleinste Dorfwehr kann ihre Nachbarwehren nachalamieren (bzw besser gleich mitalamieren) lassen. Dann fahren eben 5 LFs oder TSFs unterbesetzt zum VU Zusammen wird man auf 1-2 Gruppen kommen.

    Wobei man sich dann auch die Frage stellen muß (zumindest wenn es kein Einzelfall ist) ob es nicht sinnvoller wäre 2-3 statt 5 Wehren in diesem Bereich zu betreiben und dort dann volle Fahrzeuge zu haben...

    MkG
    Marc


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    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg477955
    Datum16.04.2008 21:31155114 x gelesen
    Geschrieben von Mario SaxEs gibt hier zu viele perfekte Feuerwehren zu dem Thema. Die ja alles 100% nach Vorschrift machen. Die in Gemeinde wohnen wo das Geld in Überfluss haust, wo jeder Lehrgang und Ausbildung einfach gemacht werden kann bzw. die Gemeinde das bezahlt.


    Das ist die Aufgabe der Gemeinde.


    Geschrieben von Mario SaxWo ausgebildete Feuerwehrmänner mit 18 Jahren einfach entstehen

    Die werden ausgebildet. Mit 18-19. truppmann 1, Sprechfunker, AGT. Das ist bei uns die Standardausbildung in diesem Alter.

    Geschrieben von Mario Saxund immer ausreichen, sportliche und 100% Fit'e Aktive zu jeder Tageszeit in ausreichende Anzahl vorhanden sind.

    Und wenn nicht, dann alarmiere ich nach. Nachbarwehren,...


    Geschrieben von Mario SaxDenke einfach dass die Realität anders aussieht - das zwar Jugendliche(16+) im Gefahrenbereich nichts verloren haben, aber man sie auch nicht generell vom Einsatz ausschließen sollte.

    Doch. Jugendliche haben an Einsatzstellen nichts zu suchen. Die Verantwortung fr die FüKraft ist schlicht zu groß. Und wenn was passiert, der StA gegen den GrFü/ ZFü/ kommandant ermittelt, dann kommt nachher das unsägliche Geheule mit "wir machen das doch nur freiwillig,...".


    Geschrieben von Mario SaxDas auch immer wieder Jugendliche zu Einsätzen mit genommen werden, bei denen sie nicht zu suchen haben....auch wenn es hier fast keiner zugibt.


    Hier bei uns fahren nicht mal 18+ mit, solange sie den TrM1 noch nicht haben. Und zwar egal ob Ex-JFler oder Seiteneinsteiger.


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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY477956
    Datum16.04.2008 21:33155159 x gelesen
    Geschrieben von Mario SaxWerde mich hier jetzt raushalten!

    Hallo Mario,

    da brauchst du dich jetzt nicht raushalten.

    Es gibt hier zu viele perfekte Feuerwehren zu dem Thema. Die ja alles 100% nach Vorschrift machen. Die in Gemeinde wohnen wo das Geld in Überfluss haust, wo jeder Lehrgang und Ausbildung einfach gemacht werden kann bzw. die Gemeinde das bezahlt.

    Bei den vielen Feuerwehren in Deutschland kannst du nicht erwarten, dass alle perfekt und unfehlbar sind. Da kenne ich eigentlich nur einen, und der wohnt in Rom und ist jetzt in den USA.
    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass alles 100% nach Vorschrift läuft. Aber gewisse Vorgaben sind schon einzuhalten.
    Und von deinem Kdt sollte man schon erwarten, dass er geeignete Leute zu den Lehrgängen schickt. Soviel kostet das die Gemeinde jetzt auch wieder nicht.

    Wo ausgebildete Feuerwehrmänner mit 18 Jahren einfach entstehen und immer ausreichen, sportliche und 100% Fit'e Aktive zu jeder Tageszeit in ausreichende Anzahl vorhanden sind.

    Die Feuerwehrleute entstehen auch bei uns nicht aus dem "Nichts". Aber deswegen gehen sie trotzdem unter 18 nicht mit zum Einsatzdienst. Da gab´s bis jetzt noch nie Probleme. Und ob alle immer so fit sind, weiß ich auch nicht. Da gibt´s aber wahrscheinlich in ganz D Probleme. Da müßte man ja vorher alle, die ausrücken wollen zur G 26.3 schicken. Das gibt´s nicht mal so bei der BF.
    Probleme mit den Aktiven zu bestimmten Tageszeiten haben wir auch.

    Außerdem scheint es möglich zu sein, Nachalarmierte Feuerwehren kurzerhand "Herzubeamen".
    Herbeamen tun wir die anderen Feuerwehren auch nicht. Aber sie sind relativ schnell da, wenn sie benötigt werden. Und bei bestimmten Lagen werden sowieso mehrere Feuerwehren alarmiert.

    Das auch immer wieder Jugendliche zu Einsätzen mit genommen werden, bei denen sie nicht zu suchen haben....auch wenn es hier fast keiner zugibt.

    Da kann ich nicht mitreden, weil generell kein Jugendlicher ausrückt. Ich würde es auch nicht empfehlen.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner
    FF Mühlhausen

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern477959
    Datum16.04.2008 21:42155034 x gelesen
    Geschrieben von Mario SaxBei kleineren Einsätzen oder bei der Wasserförderung / Fortleitung sind sie doch einsetzbar? Auch laut Gesetz oder?

    Bei uns nicht, per DA durch Kommandant ausgeschlossen. Und die GF sind auch nicht bereit diese Verantwortung aufzunehmen.


    Geschrieben von Mario SaxAußerdem sehe ich eure Feuerwehr nicht unbedingt als klein...was sind dann wir? :-)

    OK, is aber auch egal. :-)


    Geschrieben von Mario SaxWer besetzt bei euch den Fahrzeugfunk? Sag jetzt nicht: "Da hört der Ma mit, wenn er an der FP steht". Leider hat unser LF nur eine TS und wenn die 100 weiter in der Wiese steht hört der vom Funk nix mehr.

    Der Maschinist oder eine geeignete Kraft. Wir setzen als Melder am liebsten GF ein wenn genug da sind, aber sicher keine JFler weil denen 1. die Ausbildung fehlt und 2. die dafür ganz sicher nicht geeignet sind bei einem Einsatz.


    Geschrieben von Mario SaxDie Pöstchen sind genauso wichtig wie der AT vorne am Feuer!

    Du sagst es, deshalb müsssen das genauso qualifizierte Leute machen.


    Geschrieben von Mario SaxWenn ich also hier Aktive durch JFW'ler(16+) unterstützen kann, sie nicht in unmittelbare Gefahr bringe spricht doch einem Einsatz nix entgegen.

    Das kannst du aber nie sagen, deshalb sollte das nach GMV einfach nicht stattfinden. Die haben danach noch 45 Jahre Zeit dafür. Glaub mir ich bin früher auch anders rum gesprungen als heute, und ich hab das vor 15 JAhren auch noch anders gesehen. aber man bekommt einen anderen Blick mit der Zeit.


    Geschrieben von Mario SaxDas wird nicht nur bei uns so sein. Kommt ihr auf 40 Stunden reine Ausbildung???

    Bei über 70 Übungen 2007 (nicht jede für jeden) schaffen wir das für die meisten Leute mit Sicherheit.


    Geschrieben von Mario SaxKlappt auch - Passiert ist auch nix. :-)

    JA ne is klar, sorry, das zieht nicht ganz.


    Grüßle
    CS





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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern477960
    Datum16.04.2008 21:56154917 x gelesen
    Geschrieben von Mario SaxWerde mich hier jetzt raushalten!

    Beleidigt wegen Gegenwind?


    Geschrieben von Mario SaxEs gibt hier zu viele perfekte Feuerwehren zu dem Thema. Die ja alles 100% nach Vorschrift machen.

    Ich glaub 100% schafft keiner, aber es wäre schlimm wenn man es nicht versuchen würde.


    Geschrieben von Mario SaxDie in Gemeinde wohnen wo das Geld in Überfluss haust, wo jeder Lehrgang und Ausbildung einfach gemacht werden kann bzw. die Gemeinde das bezahlt.

    Ich verzicht lieber mal ein paar Jahre auf ein Auto dafür stimmt PSA, Ausrüstung und Ausbildung. Mir ist das so lieber.


    Geschrieben von Mario SaxWo ausgebildete Feuerwehrmänner mit 18 Jahren einfach entstehen und immer ausreichen, sportliche und 100% Fit'e Aktive zu jeder Tageszeit in ausreichende Anzahl vorhanden sind.

    Nö die werden ausgebildet und wenn nicht genug da sind greif ich zum Hörer und lasse andere mitkommen bzw. berücksichtige die gleich in der AAO.
    Übrigens haben wir nicht fertig ausgebildete Kameraden die über 18 sind und auch noch nicht mitfahren, na und? Die sind trotzdem motiviert dabei und im Herbst klappts dann auch ud sie bekommen ihren FME.



    Geschrieben von Mario SaxDenke einfach dass die Realität anders aussieht - das zwar Jugendliche(16+) im Gefahrenbereich nichts verloren haben, aber man sie auch nicht generell vom Einsatz ausschließen sollte.

    Ich würde die Verantwortung nicht übernehmen.


    Grüßle
    CS





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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen477973
    Datum16.04.2008 22:39155000 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Mario SaxMan nehme ein LF 8 Baujahr 1980 :-)

    Die hat zwar eine Vorderbaupumpe aber auch da gibt es keine Funk.
    :-)


    ... dort 5W wasserfesten Druckkammerlautsprecher mit Umschalter (anstelle Kabinen-Ls) installieren. Hatte schon unser vor 12 Jahren verblichenes LF 8, Baujahr 1967

    Gruss
    Gerhard


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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.477984
    Datum16.04.2008 23:42155214 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Anton KastnerDa kenne ich eigentlich nur einen, und der wohnt in Rom und ist jetzt in den USA.

    Echt, der ist auch bei der Feuerwehr? Wusste ich gar nicht;-)


    MkG.
    Christof

    http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg477986
    Datum16.04.2008 23:49155029 x gelesen
    Geschrieben von Anton Kastner
    Da kenne ich eigentlich nur einen, und der wohnt in Rom und ist jetzt in den USA.


    Geschrieben von Christof StroblEcht, der ist auch bei der Feuerwehr? Wusste ich gar nicht;-)

    Hallo,

    als oberster Chef seiner Truppen könnte man ihn schon als Mitglied der Feuerwehr betrachten. Weiterhin gibt es ja mehrere Bilder wo er mit Feuerwehrhelm gezeigt wurde (als ihm einer von FA übergeben wurde hat er sich mit diesem den Fotografen gestellt ..).

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 477992
    Datum17.04.2008 06:21154897 x gelesen
    Mahlzeit

    Geschrieben von Mario SaxEs gibt hier zu viele perfekte Feuerwehren zu dem Thema. Die ja alles 100% nach Vorschrift machen

    Sicherlich ist keiner ohne Fehl, aber man setzt einfach keine Kindersoldaten ein die sich und andere hindern oder gefährden. Willst du der Mutter eines 16 Jährigen, der ja mehr weis alls die Aktiven, erklären warm ihr Sohn da starb wo er nix zu suchen hatte. Und dem Staatsanwalt, der GUV und der Presse?

    Einsätze sind immer Gefahrenbereiche.

    Geschrieben von Mario Sax
    Wo ausgebildete Feuerwehrmänner mit 18 Jahren einfach entstehen und immer ausreichen, sportliche und 100% Fit'e Aktive zu jeder Tageszeit in ausreichende Anzahl vorhanden sind.
    Außerdem scheint es möglich zu sein, Nachalarmierte Feuerwehren kurzerhand "Herzubeamen".


    Wenn man seine Hausaufgaben macht dann sollte das möglich sein. Dauert vielleicht aber es ist machbar.


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    ****
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst
    ***

    Aus gegebenem Anlass:
    Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY477994
    Datum17.04.2008 07:29155096 x gelesen
    Geschrieben von Christof StroblEcht, der ist auch bei der Feuerwehr? Wusste ich gar nicht;-)

    Hallo Christof,

    soviel ich weiß, ist er Ehrenmitglied in einer FF bei Regensburg.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner
    FF Mühlhausen

    Aus gegebenem Anlass:
    Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

    Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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    AutorMari8o S8., Egglkofen / Bayern477996
    Datum17.04.2008 07:55154964 x gelesen
    Hallo Marc,

    bei uns war der Fussballverein bis vor ein paar Jahren wichtiger....

    :-)

    MkG


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    AutorMari8o S8., Egglkofen / Bayern477998
    Datum17.04.2008 08:05154882 x gelesen
    Hallo Christian,

    ich weiß das du recht hast -nur leider ist das bei uns nicht so. :-(
    Und ich bin auch nicht in einer Position dies zu änder.

    Den TM1 machen die bei uns schon mit 16.....Sprechfunker garnicht.
    Wobei ich mich mit dem Thema in Zukunft verstärkt ausseinandersetzen werde, da ich hier im Forum mitbekommen haben das wir hier weit vom Gesetz entfernt sind....

    Hast du hier für Bayern evtl. ein DV oder ähnliches? (in Daten-Form)

    Wie gesagt ich bin hier um dazu zu lernen und bin mir bewusst das hier drin jede Menge Leute sind die 100% mehr Ahnung haben als ich. Wenn mir also jemand weiterhelfen / belehren kann
    bitte gern! Ich akzeptiere jede Meinung und Ansicht anderer, aber erwarte das auch von meiner.

    MkG


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    AutorTorb8en 8B., Kastorf/ Kiel / Schleswig Holstein478001
    Datum17.04.2008 08:15154817 x gelesen
    Moin Marc,

    Geschrieben von Marc DickeyWobei man sich dann auch die Frage stellen muß (zumindest wenn es kein Einzelfall ist) ob es nicht sinnvoller wäre 2-3 statt 5 Wehren in diesem Bereich zu betreiben und dort dann volle Fahrzeuge zu haben...

    Da gebe ich dir vollkommen recht.

    MkG Torben


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    AutorMari8o S8., Egglkofen / Bayern478003
    Datum17.04.2008 08:59154888 x gelesen
    Davon bin ich bis jetzt auch immer ausgegangen bzw. so wurde es gehandhabt.
    Da die 15-16 Jährigen bei uns den TM1 machen wurde sie danach schon auch mal zum Einsatz mitgenommen.

    "2 Sie dürfen nur zu Ausbildungsveranstaltungen und erst ab vollendetem 16. Lebensjahr bei Einsätzen zu Hilfeleistungen außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone herangezogen werden."

    Anscheined ist das hier aber bei viellen Feuerwehren anders - sicherlich auch meist zu recht.
    Werde das ganz am überdenken......

    MkG


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg478004
    Datum17.04.2008 09:05154908 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Mario Sax

    Da die 15-16 Jährigen bei uns den TM1 machen

    Ich weis, in Bayern möglich. Aber sinnvoll ?
    In BaWü können -nicht müssen !- Angehörige der JF mit 17 Jahren die TM-1 Ausbildung absolvieren.

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorMari8o S8., Egglkofen / Bayern478005
    Datum17.04.2008 09:23154768 x gelesen
    Warum nicht Sinnvoll wenn der Ausbildungsstand es zulässt? Wir haben in der Jugendausbildung immer versucht mit 18Jahren fertig ausgebildete Feuerwehrmänner und -frauen zu haben.
    Ich weiß nun mittlerweile des es eher nicht richtig ist - aber bisher war es einfach so bei uns....

    MkG


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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg478012
    Datum17.04.2008 09:38155074 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Mario Sax

    Warum nicht Sinnvoll wenn der Ausbildungsstand es zulässt?

    Ob ich mit 15-jährigen JF-Angehörigen den Stoff des " Lernzielkatalog Truppmann" durchziehen will; wenn ich mir die 15-Jährigen hier in den JFs so aanschaue ?

    Wir haben in der Jugendausbildung immer versucht mit 18Jahren fertig ausgebildete Feuerwehrmänner und -frauen zu haben.


    Das lassen wir den FW-Angehörigen Zeit bis 19 Jahre, Kann so aussehen: 17 Jahre TM, mit 18 anschließend AGT- und SprFu-Ausbildung. Die JF ist von der Idee unde Sache her nicht die primäre Ausbildungsabteilung einer FF.

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorMari8o S8., Egglkofen / Bayern478016
    Datum17.04.2008 09:49155224 x gelesen
    Ja da hast du sicher recht...

    AGT ist bei uns dann auch ab 18 Jahren dran, wobei nicht jeder den AGT macht.
    Der SprFu-Ausbildung war bisher bei uns kein Thema. Hab ich trotz AGT und GF auch nicht...
    Denke hier muss ich aber mal nachgehen, da sollen wir was ändern.....:-)

    Wie schon öfters hier angesprochen, sind wir eine kleine Wehr bei der sicher nicht alles 100% richtig läuft. Aber wir wollen uns ja verbessern, deshalb bin ich ja auch hier.
    Also bin ich für jeden Hinweis / Link / Vorschlag dankbar.

    MkG


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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern478018
    Datum17.04.2008 09:52154893 x gelesen
    Geschrieben von Mario SaxDer SprFu-Ausbildung war bisher bei uns kein Thema. Hab ich trotz AGT und GF auch nicht...
    Denke hier muss ich aber mal nachgehen, da sollen wir was ändern.....:-)


    In Zukunft wird an der SFS endlich darauf bestanden das man ihn hat wenn man zum GF geht. In vielen Landkreisen wurde/wird er ja gar nicht angeboten, insofern kann man den betroffenen dann nicht immer einen Vorwurf machen.


    Geschrieben von Mario SaxWie schon öfters hier angesprochen, sind wir eine kleine Wehr bei der sicher nicht alles 100% richtig läuft. Aber wir wollen uns ja verbessern, deshalb bin ich ja auch hier.

    Siehste, wird schon. :-)


    Grüßle
    CS





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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg478019
    Datum17.04.2008 09:56154874 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Mario Sax

    AGT ist bei uns dann auch ab 18 Jahren dran, wobei nicht jeder den AGT macht.
    Der SprFu-Ausbildung war bisher bei uns kein Thema.


    AGT- und SprFuAusbildung ist hier Standard, wird (bis auf ganz wenige Ausnahmen) von allen jungen FW-Angehörigen absolviert, dann hat man (halbwegs) fertig ausgebildete FW-Leute. Die SprFu- und AGT-Ausbildung ist in BaWü seit 2001 auch Voraussetzung für den TF-Lehrgang.

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW478021
    Datum17.04.2008 10:16155042 x gelesen
    Geschrieben von Mario SaxMan nehme ein LF 8 Baujahr 1980 :-)

    Die hat zwar eine Vorderbaupumpe aber auch da gibt es keine Funk.


    LF 8

    neues HLF 20/16


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW478023
    Datum17.04.2008 10:39155085 x gelesen
    Geschrieben von Michael Roleffneues HLF 20/16

    Und das bei < 1.500 Einwohner,
    da ist wirklich kein Geld da.....

    Gemeinde Egglkofen


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorMari8o S8., Egglkofen / Bayern478024
    Datum17.04.2008 10:57154715 x gelesen
    Tja bei uns hald nicht....
    Sorry dafür kann ich nix.

    Würde gerne mehr Lehrgänge machen!

    MkG


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    AutorMari8o S8., Egglkofen / Bayern478025
    Datum17.04.2008 11:05154678 x gelesen
    Hallo Michael,

    hab die auf deine E-mail adresse eine Nachricht gesenden.
    Bitte beachten...

    Danke MkG


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    AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg478026
    Datum17.04.2008 11:05154718 x gelesen
    Geschrieben von Anton Kastner
    Das ist, mit Verlaub gesagt, ein wirklich saublöder Vergleich.
    Was hat das mit der FF zu tun?


    Ich find den Vergleich nicht wirklich saublöd.

    Ich habe Personalprobleme und kann meine Aufgabe nicht mit ausgebildetem und qualifiziertem Personal bewältigen, also nehm ich was ich kriegen kann, hauptsache es kann ein Strahlrohr gehalten werden.
    Und ja, das ist schon Volksstrum typisch.

    Und nein, mit 51 ist man für mich bei der Feuerwehr noch lange nicht zu alt. Aber mit 16 deutlich zu jung für das richtige Geschäft.


    Gruß,

    Jens

    -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben-

    Feuerwehr Wernau

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    AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW478032
    Datum17.04.2008 11:22154918 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffGemeinde Egglkofen
    Vereine

    Folgende Vereine gibt es in der Gemeinde Egglkofen:

    * Faßlclub
    * Fortuna Dancers
    * Freiwillige Feuerwehr Egglkofen
    * Freiwillige Feuerwehr Harpolden

    Über die FW Egglkofen finde ich keine Seiten im www.

    Die HP der FW Harpolden bringt mir eher das Bild eines Vereins mit überwiegend Vereinsleben.
    An Ausrüstng steht dort wohl ein TSF.

    Mir kommt da der Verdacht auf, das das in E* evtl. Ausbildugnsmäßig nicht besser sein könnte.

    Wenn wie hier im Thread beschrieben schon jetzt Jugendliche die fehlende Tagesalarmstärke sichern sollen, wie wird das erst wenn auch noch das HLF 20/16 im Dienst sein wird.....
    Dürfen dann auch Jugenliche ohne FS den Fahren, weil man evtl. ja keine Fahrer mit entsprechender FE hat...........?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorMari8o S8., Egglkofen / Bayern478034
    Datum17.04.2008 11:32154910 x gelesen
    Hallo Mcihael,

    habe ich hier nicht behauptet das sie fehlende Tagesalarmstärken ersetzen sollen.
    Die Aussage war nur das man auch mal einen16(+) mit TM mitnehmen kann.
    Das aber die Entscheidung bei dem GF liegt ist klar.

    Warum wird man hier für sein persönlich Meinung sofort an die Wand genagelt?
    Sollten wir nicht hier sein um über Dinge zu reden?

    Es gibt auch keine Seite im Netz, da die Vorstandschaft so etwas bisher nicht für nötig erachtete.
    Jetzt ist aber eine in Arbeit...

    Zum Thema LF8 auf HLF ist zu sagen das eine Aufwertung auf eine LF16 mit THL geplant war.
    Da wir aber schon 10 Jahre für das Fahrzeug kämpfen ist mitlerweile aber nun ein HLF daraus geworden. Meiner persönlichen Meinung nach längst überfällig.....

    MkG


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    AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW478035
    Datum17.04.2008 11:39154851 x gelesen
    Geschrieben von Mario Sax
    Zum Thema LF8 auf HLF ist zu sagen das eine Aufwertung auf eine LF16 mit THL geplant war.


    Für welche Einsätze ?
    Reicht dafür nicht auch ein LF 10/6 und wäre es nicht auch für Offraodeinsätze eher geeignet ?


    Geschrieben von Mario Saxhabe ich hier nicht behauptet das sie fehlende Tagesalarmstärken ersetzen sollen.
    Die Aussage war nur das man auch mal einen16(+) mit TM mitnehmen kann.


    Seltsammerweise habe nicht nur ich diesen Eindruck bei einer solchen Aussage bekommen.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorMari8o S8., Egglkofen / Bayern478038
    Datum17.04.2008 12:12154848 x gelesen
    Hallo Michael,

    Eben da wird heir oft gelich falsch aufgefast. Natürlich kann ich nciht mit 4 AKtiven und 3 JFW'lern ausrücken.
    Wenn de GF einen (1) mitnimmt der 16+ und TM hat, dann denke ich kann er das und daß ist seine Entscheidung. Er muss es ja auch verantworten.
    Persönlich muss ich zu geben habe ich das auch schon gemacht - räume aber ein das man sich das noch mal überlegen sollte.

    Was unsere Feuerwehr angeht bzw. welches Fahrzeug bei uns Sinn macht, gehört jetzt hier nicht hin. Wenn jemand meine private Meinung dazu wissen will kann man mich gerne per E-Mail darüber diskutieren.

    Denke Michael wir werde uns dazu nochmal unterhalten. Sorry wegen vohin am Tel. hab damit nicht gerechnet. :-)
    MkG


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    AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW478117
    Datum17.04.2008 22:43154731 x gelesen
    Geschrieben von Mario SaxWenn de GF einen (1) mitnimmt der 16+ und TM hat

    Bindet das einen FA der den Beaufsichtig.

    Ob das dann noch ein "Gewinn" ist.........


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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    AutorMarc8o H8., Loiching / Bayern478175
    Datum18.04.2008 10:52154939 x gelesen
    Hallo Christian,

    Geschrieben von Christian FleschhutWo habt ihr die Hydranten? Die sind bei uns mit lediglich einer Ausnahme (der "Übungshydrant" direkt vorm Gerätehaus) alle auf der Straße gelegen... Wenn das für die kein Gefahrenbereich ist...

    Aha, wenn also dann die Straße für die Jugendfeuerwehrler einen Gefahrenbereich darstellt, dann muss ich mich ernsthaft fragen, wieso dann 8-jährige mit ihrem Fahrrad nicht mehr auf dem Bürgersteig fahren dürfen, sondern sich ebenfalls im Verkehrsraum "Straße" bewegen?!?

    Traut man 16-jährigen Feuerwehrmann-Anwärtern weniger zu als 8-jährigen ABC-Schützen?

    Gibt es Urteile, wo wirklich die Straße als Gefahrenbereich angesehen wurde?

    Wenn dies wirklich so ist, darf ich dann bei Übungen auch nie einen Hydranten an der Straße anzapfen?

    Ist es dann auch so, dass die Jugendlichen, wenn sie sich auf dem Weg von und zur Übung befinden, bereits hier im Gefahrenbereich befinden, sobald dies aber nichts mehr mit dem Dienst zu tun hat, sich automatisch nicht mehr darin befinden?

    Entschuldigung, aber ich finde das Ganze ein bisschen schizophren!


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Marco Heine

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    AutorDan 8B., Grünwald b.München / Bayern478182
    Datum18.04.2008 11:47154831 x gelesen
    Geschrieben von Anton KastnerHallo Christof,

    soviel ich weiß, ist er Ehrenmitglied in einer FF bei Regensburg.


    glaube in seinem letzen Wohnort in Pentling ist er Ehrenmitglied der FF bin mir aber nicht sicher.

    www.Feuerwehr-pentling.de


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg478186
    Datum18.04.2008 12:12154894 x gelesen
    Geschrieben von Marco HeineGibt es Urteile, wo wirklich die Straße als Gefahrenbereich angesehen wurde?

    Gegenfrage. Wenn es kein Gefahrenbereich ist, warum sichern wir dann ab? Warum tragen wir (und andere die da arbeiten) dann da Warnkleidung nach EN 471?


    Geschrieben von Marco HeineWenn dies wirklich so ist, darf ich dann bei Übungen auch nie einen Hydranten an der Straße anzapfen?

    Mit der JF wäre ich da vorsichtig.


    Geschrieben von Marco HeineIst es dann auch so, dass die Jugendlichen, wenn sie sich auf dem Weg von und zur Übung befinden, bereits hier im Gefahrenbereich befinden, sobald dies aber nichts mehr mit dem Dienst zu tun hat, sich automatisch nicht mehr darin befinden?

    Dir ist der Unterscheid zwischen "Überqueren der Straße" (möglichst an Ampel oder Fußgängerüberweg) und "Arbeiten im Verkehrsraum" klar?


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY478201
    Datum18.04.2008 13:18154805 x gelesen
    Geschrieben von Marco HeineAha, wenn also dann die Straße für die Jugendfeuerwehrler einen Gefahrenbereich darstellt, dann muss ich mich ernsthaft fragen, wieso dann 8-jährige mit ihrem Fahrrad nicht mehr auf dem Bürgersteig fahren dürfen, sondern sich ebenfalls im Verkehrsraum "Straße" bewegen?!?

    Hallo Marco,

    deinem Profil entnehme ich, dass du GF bist. Wo hast du denn deinen Lehrgang gemacht?
    Meiner ist zwar schon über 15 Jahre her, aber damals haben wir schon gelernt, dass Jugendliche FA im Straßenverkehr nichts zu suchen haben.
    Es wundert mich immer wieder, dass gerade bayrische Feuerwehren ein Problem mit Jugendlichen im Einsatz haben. Im Gestz steht zwar drin, dass sie ab 16 zu Einsätzen mitfahren können. Dann müssen sie aber, jeder einzeln von einem vollausgebildeten FA (SB) beaufsichtigt werden und sie dürfen nur außerhalb des Gefahrenbereichs eingesetzt" werden.
    Schon das allein verbietet jedem verantwortungsbewußten Kdt. oder GF, dass er Jugendliche mit zum Einsatz nimmt. Wer hat, denn genügend Leute bei einem Einsatz übrig, der auf die Jugendlichen aufpasst?
    Und bei einem VU ist ja eigentlich die ganze E-Stelle Gafahrenbereich.
    Bei uns ist´s auf alle Fälle generell verboten.
    Und da beißt die Maus keinen Faden ab.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner
    FF Mühlhausen

    Aus gegebenem Anlass:
    Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

    Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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    AutorAndr8eas8 W.8, Hurlach / Bayern478222
    Datum18.04.2008 14:08155134 x gelesen
    Hallo

    Geschrieben von Marco HeineTraut man 16-jährigen Feuerwehrmann-Anwärtern weniger zu als 8-jährigen ABC-Schützen?

    Gibt es Urteile, wo wirklich die Straße als Gefahrenbereich angesehen wurde?


    Ich hab im Januar mal beim GUV Bayern nachgefragt (bezüglich EN 471 und Quasiwarnwirkung von HuPf und Bayern 2000).

    Es kam die Aussage zurück, dass der Verkehrsraum ein Gefahrenbereich ist. Erst wenn eine komplette Absperrung durchgeführt wurde (also das Absperren einer Spur reicht auch nicht). Es es kein direkter Gefahrenbereich mehr.

    (Auch interessant. Es wurde auch eindeutig gesagt, dass für eben diesen Gefahrenbereich die En471 Kl.2 vorgesehen ist und eine "Quasiwirkung" eigentlich nicht reicht (zumindest rechtlich könnte das Fragen aufwerfen, wenn was passiert)).

    Gruß, Andreas


    http://www.feuerwehr-hurlach.de

    Dies ist meine rein private Meinung und muss nicht der Meinung der Feuerwehr Hurlach oder Gemeinde Hurlach entsprechen und mit ihr überein stimmen.

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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern478235
    Datum18.04.2008 14:50154654 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Andreas WolfingerAuch interessant. Es wurde auch eindeutig gesagt, dass für eben diesen Gefahrenbereich die En471 Kl.2 vorgesehen ist und eine "Quasiwirkung" eigentlich nicht reicht

    Das widerspricht allerdings dieser Information des GUVV vom 02.04.2008


    Grüße
    Magnus

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern478240
    Datum18.04.2008 15:04154923 x gelesen
    Geschrieben von Andreas Wolfinger(Auch interessant. Es wurde auch eindeutig gesagt, dass für eben diesen Gefahrenbereich die En471 Kl.2 vorgesehen ist und eine "Quasiwirkung" eigentlich nicht reicht (zumindest rechtlich könnte das Fragen aufwerfen, wenn was passiert)).

    Interessant, das wiederspricht den schriftlichen Informationen die der GUVV ausgibt und auch dem was z.B. Herr Roselt mir kürzlich sagte.
    Wobei ich damit an sich kein Problem habe, mich wundert das jetzt nur.. :-)


    Gruß
    Christian





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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern478243
    Datum18.04.2008 15:22154608 x gelesen
    Geschrieben von Christian Schorermich wundert das jetzt nur.. :-)

    mich wundert diesbezüglich gar nichts ;-)


    Grüße
    Magnus

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    AutorAndr8eas8 W.8, Hurlach / Bayern478247
    Datum18.04.2008 15:45154461 x gelesen
    Hallo

    Geschrieben von Christian SchorerInteressant, das wiederspricht den schriftlichen Informationen die der GUVV ausgibt und auch dem was z.B. Herr Roselt mir kürzlich sagte.

    Wie gesagt, ich hatte dort angefragt und bekam dann die telefonische Auskunft (war aber schon im Januar), dass wenn man sicher gehen will (, darauf zu achten ist, dass die Kleidung eine EN471 Kl.2 erfüllt. Die Quasiwarnwirkung würde im direkten Gefahrenbereich so nicht ausreichen.
    Vielleicht habe ich das ganze aber auch nur falsch verstanden?



    Gruß,
    Andreas


    http://www.feuerwehr-hurlach.de

    Dies ist meine rein private Meinung und muss nicht der Meinung der Feuerwehr Hurlach oder Gemeinde Hurlach entsprechen und mit ihr überein stimmen.

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    AutorMarc8o H8., Loiching / Bayern478285
    Datum18.04.2008 18:54154608 x gelesen
    Hallo Christian,

    Geschrieben von Christian FischerDir ist der Unterscheid zwischen "Überqueren der Straße" (möglichst an Ampel oder Fußgängerüberweg) und "Arbeiten im Verkehrsraum" klar?

    Dieser Unterschied ist mir natürlich bewusst, aber wenn das Kind mit seinem Fahrrad auf der Straße fährt, bewegt es sich doch STÄNDIG (!) im Gefahrenbereich!

    Müssten da nicht sofort alle Eltern auf die Barrikaden gehen?


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Marco Heine

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    AutorMarc8o H8., Loiching / Bayern478289
    Datum18.04.2008 19:09154586 x gelesen
    Hallo Anton,

    Geschrieben von Anton KastnerWo hast du denn deinen Lehrgang gemacht?

    Meinen GF-Lehrgang habe ich 1999 an der SFS Regensburg gemacht.

    Geschrieben von Anton Kastnerdamals haben wir schon gelernt, dass Jugendliche FA im Straßenverkehr nichts zu suchen haben

    Natürlich haben wir damals auch über dieses Thema gesprochen.

    Mittlerweile habe ich aber auch die Erfahrung gemacht, dass man nicht kopflos einfach alles, was man irgendwann einmal eingetrichtert bekommen hat, hinzunehmen, ohne es jemals zu hinterfragen.
    So halten sich nämlich mitunter Meinungen, die eigentlich Gerüchte sind, aber von der überwiegenden Mehrheit für unumstößliche Tatsachen gehalten werden - und das nicht nur im Bereich Feuerwehr.
    Man braucht da z.B. nur einmal das Buch "Lexikon der Rechtsirrtümer" durchlesen. Da erlebt man so manche Überraschung.


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Marco Heine

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     14.01.2008 16:35 ., Loiching
     14.01.2008 16:45 Dani7el 7M., Luhe-Wildenau
     14.01.2008 16:49 ., Loiching
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     14.01.2008 16:58 Chri7sto7f S7., Vilseck
     14.01.2008 17:02 ., Loiching
     14.01.2008 17:04 Dani7el 7H., Schriesheim
     14.01.2008 17:18 Sven7 N.7, Gehrden
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     15.01.2008 08:28 Mich7ael7 R.7, GL / Köln
     15.01.2008 11:47 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
     15.01.2008 11:51 Mike7 B.7, Brome
     15.01.2008 16:10 Sven7 K.7, Vogtland
     15.01.2008 16:53 Mich7ael7 R.7, GL / Köln
     15.01.2008 17:00 Chri7sto7f S7., Vilseck
     15.01.2008 15:06 Chri7sto7ph 7R., Berching
     14.01.2008 17:33 Magn7us 7H., Pöttmes
     14.01.2008 17:45 ., Loiching
     15.01.2008 00:44 Mich7ael7 R.7, GL / Köln
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     16.04.2008 17:02 ., Kastorf/ Kiel
     16.04.2008 17:27 Mari7o S7., Egglkofen
     16.04.2008 21:30 ., Bad Hersfeld
     17.04.2008 08:15 ., Kastorf/ Kiel
     16.04.2008 17:19 Jens7 F.7, Wernau
     16.04.2008 17:35 Mari7o S7., Egglkofen
     16.04.2008 17:47 Chri7sti7an 7F., Wernau
     16.04.2008 18:20 Anto7n K7., Mühlhausen
     16.04.2008 19:52 Mari7o S7., Egglkofen
     16.04.2008 18:14 Anto7n K7., Mühlhausen
     17.04.2008 11:05 Jens7 F.7, Wernau
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     16.04.2008 19:42 Mari7o S7., Egglkofen
     16.04.2008 20:05 Chri7sti7an 7F., Fürth
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     18.04.2008 12:12 Chri7sti7an 7F., Wernau
     18.04.2008 18:54 Marc7o H7., Loiching
     18.04.2008 13:18 Anto7n K7., Mühlhausen
     18.04.2008 19:09 Marc7o H7., Loiching
     18.04.2008 14:08 Andr7eas7 W.7, Hurlach
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     18.04.2008 15:04 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     18.04.2008 15:22 Magn7us 7H., Pöttmes
     18.04.2008 15:45 Andr7eas7 W.7, Hurlach
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     16.04.2008 20:47 Mari7o S7., Egglkofen
     16.04.2008 22:39 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     17.04.2008 10:16 Mich7ael7 R.7, GL / Köln
     17.04.2008 10:39 Mich7ael7 R.7, GL / Köln
     17.04.2008 11:22 Mich7ael7 R.7, GL / Köln
     17.04.2008 11:32 Mari7o S7., Egglkofen
     17.04.2008 11:39 Mich7ael7 R.7, GL / Köln
     17.04.2008 12:12 Mari7o S7., Egglkofen
     17.04.2008 22:43 Mich7ael7 R.7, GL / Köln
     17.04.2008 11:05 Mari7o S7., Egglkofen
     16.04.2008 21:42 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     16.04.2008 19:51 Chri7sti7an 7F., Fürth
     16.04.2008 20:07 Mari7o S7., Egglkofen
     16.04.2008 20:13 Chri7sti7an 7F., Fürth
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     14.01.2008 16:49 Chri7sto7f S7., Vilseck
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     14.01.2008 17:05 Klau7s R7., Ballrechten-Dottingen
     14.01.2008 17:17 Klau7s R7., Ballrechten-Dottingen
     14.01.2008 17:29 Chri7sto7f S7., Vilseck
     14.01.2008 17:31 Klau7s R7., Ballrechten-Dottingen
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     14.01.2008 17:50 ., Erlensee
     14.01.2008 17:51 ., Loiching
     14.01.2008 17:57 Magn7us 7H., Pöttmes
     14.01.2008 17:53 Chri7sto7f S7., Vilseck
     14.01.2008 18:16 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
     14.01.2008 18:55 Chri7sto7f S7., Vilseck
     14.01.2008 18:57 ., Bad Hersfeld
     14.01.2008 17:54 Magn7us 7H., Pöttmes
     14.01.2008 18:08 Jürg7en 7M., Weinstadt
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     14.01.2008 18:35 Anto7n K7., Mühlhausen
     14.01.2008 18:37 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
     14.01.2008 18:39 Anto7n K7., Mühlhausen
     14.01.2008 18:46 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
     20.01.2008 13:49 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     14.01.2008 18:20 Patr7ici7a K7., Kelkheim
     14.01.2008 18:42 Anto7n K7., Mühlhausen
     14.01.2008 18:47 ., Bonn
     14.01.2008 18:49 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
     14.01.2008 18:51 Juli7an 7H., Stemwede
     14.01.2008 22:18 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     16.04.2008 17:04 Mari7o S7., Egglkofen
     16.04.2008 17:06 Magn7us 7H., Pöttmes
     16.04.2008 17:53 Chri7sti7an 7F., Wernau
     14.01.2008 18:58 Chri7sti7an 7F., Wernau
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     14.01.2008 19:21 Chri7sti7an 7F., Wernau
     14.01.2008 22:12 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     15.01.2008 00:33 Mich7ael7 R.7, GL / Köln
     15.01.2008 10:05 Magn7us 7H., Pöttmes
     15.01.2008 10:52 Seba7sti7an 7L., Himmelkron
     15.01.2008 16:49 Mich7ael7 R.7, GL / Köln
     15.01.2008 00:31 Mich7ael7 R.7, GL / Köln
     15.01.2008 17:46 Patr7ici7a K7., Kelkheim
     14.01.2008 18:30 ., Bad Hersfeld
     14.01.2008 18:32 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
     14.01.2008 18:57 ., Thierstein
     14.01.2008 18:59 ., Thierstein
     14.01.2008 19:07 Chri7sti7an 7F., Wernau
     14.01.2008 19:32 ., Thierstein
     14.01.2008 19:35 ., Bad Hersfeld
     14.01.2008 19:37 ., Thierstein
     14.01.2008 19:44 Chri7sti7an 7F., Fürth
     14.01.2008 19:48 ., Thierstein
     14.01.2008 19:50 Chri7sti7an 7F., Wernau
     14.01.2008 19:56 ., Schorfheide OT Lichterfelde
     14.01.2008 20:02 ., Thierstein
     14.01.2008 20:10 ., Bad Hersfeld
     14.01.2008 20:14 ., Thierstein
     14.01.2008 20:17 ., Bad Hersfeld
     14.01.2008 20:23 ., Grafschaft
     14.01.2008 20:25 ., Thierstein
     14.01.2008 20:28 ., Grafschaft
     14.01.2008 20:47 ., Thierstein
     14.01.2008 20:52 Chri7sti7an 7F., Wernau
     14.01.2008 19:53 ., Bad Hersfeld
     14.01.2008 19:54 Chri7sti7an 7F., Wernau
     14.01.2008 19:58 ., Bad Hersfeld
     14.01.2008 19:57 Chri7sto7ph 7R., Berching
     14.01.2008 19:59 ., Bad Hersfeld
     14.01.2008 20:13 Chri7sto7ph 7R., Berching
     14.01.2008 20:23 ., Grafschaft
     14.01.2008 20:00 Chri7sti7an 7F., Wernau
     14.01.2008 20:20 Chri7sto7ph 7R., Berching
     14.01.2008 20:22 ., Thierstein
     14.01.2008 20:26 ., Bad Hersfeld
     15.01.2008 14:18 Sven7 N.7, Gehrden
     14.01.2008 20:14 Marc7 E.7, Fürth
     14.01.2008 20:18 ., Bad Hersfeld
     14.01.2008 20:41 Marc7 E.7, Fürth
     14.01.2008 20:51 ., Thierstein
     14.01.2008 20:55 Chri7sti7an 7F., Wernau
     14.01.2008 20:58 ., Thierstein
     14.01.2008 21:01 ., Grafschaft
     14.01.2008 21:12 Chri7sti7an 7F., Wernau
     14.01.2008 21:20 Seba7sti7an 7L., Himmelkron
     14.01.2008 21:00 ., Grafschaft
     14.01.2008 20:52 ., Grafschaft
     14.01.2008 21:01 Seba7sti7an 7L., Himmelkron
     15.01.2008 01:08 Marc7 E.7, Fürth
     17.04.2008 08:59 Mari7o S7., Egglkofen
     17.04.2008 09:05 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     17.04.2008 09:23 Mari7o S7., Egglkofen
     17.04.2008 09:38 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     17.04.2008 09:49 Mari7o S7., Egglkofen
     17.04.2008 09:52 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     17.04.2008 09:56 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     17.04.2008 10:57 Mari7o S7., Egglkofen
     15.01.2008 00:27 Mich7ael7 R.7, GL / Köln
     15.01.2008 00:49 Marc7 E.7, Fürth
     15.01.2008 08:32 Mich7ael7 R.7, GL / Köln
     14.01.2008 20:23 Chri7sti7an 7F., Wernau
     14.01.2008 20:23 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
     14.01.2008 20:27 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
     16.04.2008 17:49 Mari7o S7., Egglkofen
     16.04.2008 18:24 Anto7n K7., Mühlhausen
     16.04.2008 19:55 Mari7o S7., Egglkofen
     14.01.2008 21:58 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     14.01.2008 22:01 Seba7sti7an 7L., Himmelkron
     16.04.2008 20:11 Mari7o S7., Egglkofen
     15.01.2008 13:22 Wern7er 7K., Bruckberg/Mfr
     16.04.2008 20:44 Mari7o S7., Egglkofen
     16.04.2008 21:26 ., Bad Hersfeld
     17.04.2008 07:55 Mari7o S7., Egglkofen
     16.04.2008 21:31 Chri7sti7an 7F., Wernau
     17.04.2008 08:05 Mari7o S7., Egglkofen
     16.04.2008 21:33 Anto7n K7., Mühlhausen
     16.04.2008 23:42 Chri7sto7f S7., Vilseck
     16.04.2008 23:49 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
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     18.04.2008 11:47 Dan 7B., Grünwald b.München
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     17.04.2008 06:21 Flor7ian7 B.7, Völklingen
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