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ThemaFührerschein, wann ist er zu kontrollieren?26 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Hinweise zur Führerscheinkontrolle im Feuerwehrdienst (DFV)
  •  
    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY455376
    Datum16.01.2008 02:3511319 x gelesen
    Hallo Forum,

    auf unserer heutigen Feuerwehrübung werden die Führerscheine aller gemeldeten Besitzer aus aktuellem Anlass kontrolliert.
    Wann und in welchem Abstand sollen (oder müssen) eigentlich die Führerscheine von FM (SB) überprüft werden?
    Hat schon jemand negative Erlebnisse gehabt?


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner
    FF Mühlhausen

    Aus gegebenem Anlass:
    Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

    Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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    AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land)455379
    Datum16.01.2008 03:289539 x gelesen
    Moin

    Ich meine, vor ewigen Zeiten gab es mal einen Thread dazu, sinngemäß kam heraus "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser".

    Hier kommt nach Erteilung des Führerscheins eine Kopie in die Akte, nachgeprüft wird dann nur wenn es konkrete Hinweise darauf gibt, dass derjenige sich wieder bei den Fußgängern eingegliedert hat.
    Wobei man zumindest bei den LKW-Führerscheinen, die zeitlich begrenzt sind, nach den 5 Jahren schon mal nachschauen sollte, ob der FA den Schein überhaupt verlängert hat.

    Geschrieben von Anton KastnerHat schon jemand negative Erlebnisse gehabt?Ich weiß von keinen.

    Gruß
    Sebastian


    --
    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

    Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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    AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern455383
    Datum16.01.2008 07:479567 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Anton Kastnerauf unserer heutigen Feuerwehrübung werden die Führerscheine aller gemeldeten Besitzer aus aktuellem Anlass kontrolliert.

    was habt Ihr denn für einen Anlass?

    Geschrieben von Anton KastnerHat schon jemand negative Erlebnisse gehabt?

    Eine BRK Wache in der Nähe hatte vor ein paar Jahren mal den Fall, dass durch Zufall (?? oder war da eine kontrolle? Ich weiß es nicht mehr genau) herauskam, dass ein NEF Fahrer überhaupt keinen Führerschein hatte, aber über 18 Jahre im Einsatzdienst Fahrer war.
    Kontroliert hat dessen Führerschein natürlich niemand. Man kennt sich ja.


    Schönen Gruss

    Thorsten Schlotter


    --
    Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern455384
    Datum16.01.2008 07:589407 x gelesen
    Hallo,

    andersrum gefragt: inwiefern ist die Feuerwehr/andere HiOrg verpflichtet, zu kontrollieren, ob ein Fahrer auch die nötige Fahrerlaubnis besitzt?


    Grüße
    Magnus

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    AutorUwe 8S., Nordheim / Hessen455385
    Datum16.01.2008 08:019501 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Magnus Hammerl
    andersrum gefragt: inwiefern ist die Feuerwehr/andere HiOrg verpflichtet, zu kontrollieren, ob ein Fahrer auch die nötige Fahrerlaubnis besitzt?

    Fängt beim GMV an.
    Warum werden bei den Arbeitgebern die Führerscheine kontrolliert?


    Gruß
    Uwe


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    AutorSven8 T.8, Monheim / NRW455386
    Datum16.01.2008 08:039608 x gelesen
    Hi!

    Das Thema ist recht umstritten. Vielleicht lenkt Ihr Eure Aufmerksamkeit mal auf:

    § 21 StVG
    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1.ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
    2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.


    Das ist es mit hat mal jemand schlechte Erfahrung damit gemacht, ein bißchen spät.
    Die Frage ist also nicht ob sondern wie oft man sich den Führerschein zeigen lassen muss und ob man das abwenden kann, wenn den Führerscheininhaber verpflichtet, sich bei "Verlust" selbst zu melden. Das Problem wird gerade bei Berufskraftfahrern sehr konkret, wo es Forderungen gibt von einmal im Jahr bis zu Kontrolle vor Fahrtantritt. Letzteres dürfte für Feuerwehren undenkbar sein.

    Gruß
    Sven


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen455387
    Datum16.01.2008 08:089494 x gelesen
    Geschrieben von Sven Tönnemann(...) und ob man das abwenden kann, wenn den Führerscheininhaber verpflichtet, sich bei "Verlust" selbst zu melden.

    Dennoch dürfte man bei der Kombination Verpflichtung zur "Verlustmeldung" und regelmäßiger Kontrolle (Abstände <= 1 Jahr) vermutlich besser dastehen als wenn man gar nichts macht - oder?

    MkG
    Marc


    Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt.

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    AutorJane8k S8., Altlandsberg / Brandenburg455388
    Datum16.01.2008 08:189433 x gelesen
    Hallo,

    lässt sich doch wunderbar bei der jährlichen UVV Unterweisung in Verbindung mit §35/38 einbauen und kontrollieren...

    Gruß Janek


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 455390
    Datum16.01.2008 08:319450 x gelesen
    Mahlzeit

    Ich hab meinen 1 mal vorgezeigt als ich den frisch hatte und mit der Fahrausbildung angefangen habe,

    Auch nach meiner "Führerscheinfreien Zeit" (Verlängerung Klasse C) wollte den eigentlich keiner sehen ...


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    ****
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst
    ***

    Aus gegebenem Anlass:
    Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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    AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen455394
    Datum16.01.2008 09:059471 x gelesen
    Wir kontrollieren 1x im Jahr. Einfach um auf der sicheren Seite zu stehen.


    Gruß Michael

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern455411
    Datum16.01.2008 09:529484 x gelesen
    Naja einmal im Jahr kontrollieren ...
    Sorry, aber das nützt eigentlich gar nichts ...
    Wenn du dich vor dem Gesetz absichern möchtest, dann müßtest du vor jeder Fahrt kontrollieren lassen und zusätlich dürften die Schlüssel im Fahrzeug nicht stecken.
    Einmal im Jahr? Was wollt ihr damit erreichen?
    Da erwischt ihr dann höchstens einen der mit 1,6 Promille mal erwischt wurde, aber sonst???


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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen455415
    Datum16.01.2008 10:079506 x gelesen
    Hallo,

    ich weiß nicht genau woher das rührt, aber wir kontrollieren die Führerscheine jährlich. Es gab dazu von unserem Landesverband auch mal was schriftlich, das hab ich aber gerade nicht am Mann.

    Letztlich halte ich das auch für einen Vertretbaren aufwand und man hat so dafür Sorge getragen dass der Schein entsprechend gültig ist. Zudem halten wir uns bezüglich der Gültigkeit auf Stand und können so auch die enstprechenden Mittel für evtl. zu bezahlende Verlängerungen im Folgejahr vorsehen.

    Gruß, Matthias


    "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

    Mehr über mich: www.mo-esch.blog.de
    Mehr über uns: www.kats-rtk.blog.de

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    AutorJoha8nne8s P8., Büchelberg / Rheinland Pfalz455416
    Datum16.01.2008 10:089668 x gelesen
    Geschrieben von Anton KastnerHat schon jemand negative Erlebnisse gehabt?
    In unserem Stadtgebiet gab es vor ca. 3 Jahre so ein Ereigniss. "Aufgeflogen" ist derjenige eigentlich nur weil er mit ner DLK ein Auto gestreift hatte.
    Geschrieben von Anton KastnerWann und in welchem Abstand sollen (oder müssen) eigentlich die Führerscheine von FM (SB) überprüft werden?
    Hatte ich/wir schon vor dem Ereigniss dem WF/WL angeraten; diesser jedoch sah das als zu bürokratisch an.
    Geschrieben von Marc DickeyDennoch dürfte man bei der Kombination Verpflichtung zur "Verlustmeldung" und regelmäßiger Kontrolle (Abstände <= 1 Jahr) vermutlich besser dastehen als wenn man gar nichts macht - oder?
    Finde ich auch ne ausreichende Alternative.
    Mein Vorschlag war damals auch im Rahmen einer UE jemanden von der örtlichen Pi kommen zulassen der diese und sicherliche noch eine menge anderer Fragen klären könnte.
    Ergebniss: ABGELEHNT


    Meine Meinug bla bla bla...

    Wer nichts weiss, zweifelt an nichts.

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    AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen455510
    Datum16.01.2008 13:599494 x gelesen
    Hallo,

    Jeder FA, der einen Führerschein hat, muss eine Kopie machen, die dann den Akten kommt.
    Desweiteren wird, meistens, bei den jährlichen Fahrerschulungen,-unterweisungen der Schein kontrolliert. Gerade wohl wegen der 5J.. In der Regel sind unsere Maschinsten auf dem neusten Stand der Dinge, falls es Änderungen gab.


    MkG
    Patricia

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    AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen455512
    Datum16.01.2008 14:039438 x gelesen
    Geschrieben von Alexander HoWenn du dich vor dem Gesetz absichern möchtest, dann müßtest du vor jeder Fahrt kontrollieren lassen und zusätlich dürften die Schlüssel im Fahrzeug nicht stecken.

    Beleg dafür? Gerichtsurteile? Gesetze?

    Geschrieben von Alexander HoEinmal im Jahr? Was wollt ihr damit erreichen?

    Um zu sehen ob der Kamerad noch einen Führerschein besitzt/verlängert hat.

    Wie macht Ihr es denn in Neuburg. Bin für Verbesserungsvorschläge dankbar.


    Gruß Michael

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    AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt455514
    Datum16.01.2008 14:109486 x gelesen
    Zu meiner Zivizeit war der FS immer am Anfang des Monats unaufgefordert vorzulegen und wurde in einer Liste vermerkt. Das Problem bei jährlichen Überprüfungen ist ja, dass der Kamerad seinen FS im Januar vorzeigt und im Februar für 4 Wochen Fußgänger ist, ohne dass das auffallen muss...
    In der FF machen wir ea aber auch nur einmal im Jahr.


    Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

    "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

    Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg455515
    Datum16.01.2008 14:189377 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Johannes PeterIn unserem Stadtgebiet gab es vor ca. 3 Jahre so ein Ereigniss. "Aufgeflogen" ist derjenige eigentlich nur weil er mit ner DLK ein Auto gestreift hatte.

    Für welchen Personenkreis (ausser dem Fahrer) hatte das dann (rechtliche) Konsequenzen?

    Ich habe von einem ähnlichen Fall in BaWü gehört [wirklich nur gehört] wo auch der Wehrführer strafrechtliche (?) Probleme bekommen hat.

    Sind da weitere Fälle bekannt?


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY455517
    Datum16.01.2008 14:339602 x gelesen
    Geschrieben von Thorsten Schlotterwas habt Ihr denn für einen Anlass?

    Hallo Thorsten,

    ein ehemaliger Kamerad hat durch irgendwelche Gründe auch immer seinen Führerschein verloren.
    Durch einen Zufall kam dann heraus, dass er diesen abgeben musste.
    Sein Arbeitgeber wurde verurteilt zu einer Geldbusse, da er ihn ohne Kontrolle eine Firmenfahrzeug hat fahren lassen. Bei der Gerichtsverhandlung verteidigte sich der Arbeitgeber damit, dass der ehemalige Kamerad ja auch Feuerwehrauto gefahren ist. Auf diese Aussage hin hat unser 1. Kdt. Post vom Staatsanwalt erhalten.
    Das ist der Grund meiner Frage.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner
    FF Mühlhausen

    Aus gegebenem Anlass:
    Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

    Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

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    AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen455540
    Datum16.01.2008 15:149371 x gelesen
    Man kann halt nicht alles abfangen. Ich würde als Wehrführer einfach erwarten, dass der Kamerad das anzeigt.

    Ich kann auch nicht vor jedem Einsatz eine Alkoholkontrolle machen. Von daher denke ich ist einmal schon besser als kein mal.


    Gruß Michael

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    AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz455564
    Datum16.01.2008 16:179492 x gelesen
    Servus Peter,

    Geschrieben von Johannes PeterIn unserem Stadtgebiet gab es vor ca. 3 Jahre so ein Ereigniss. "Aufgeflogen" ist derjenige eigentlich nur weil er mit ner DLK ein Auto gestreift hatte.
    Hatte er nicht mit dem TLF16 ein Fahrschulfahrzeug touchiert? So jedenfalls die Aussage von FA der betroffenen Wehr.

    Geschrieben von Johannes PeterHatte ich/wir schon vor dem Ereigniss dem WF/WL angeraten; diesser jedoch sah das als zu bürokratisch an. ... Finde ich auch ne ausreichende Alternative.
    Haben wir kurz nach dem Unfall allesamt unterschreiben müssen. Ich weiß jetzt auch aktuell nicht, was daran so bürokratisch sein soll, zumal das Ganze ja der Träger der Feuerwehr als Halter der Fahrzeuge "bürokratisch" erfassen müsste und nicht der WL weil er grad lustig ist!


    MfG
    Daniel

    Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
    Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen455571
    Datum16.01.2008 16:219468 x gelesen
    Geschrieben von Sven TönnemannDas ist es mit hat mal jemand schlechte Erfahrung damit gemacht, ein bißchen spät.

    Ja, aber was meint die Rechtsnorm genau?

    Wirklich das heimliche Fahren ohne Fahrerlubnis nach Verlust (dafür dient die Kontrolle) oder Fälle von

    "fahr das Auto" - "hab keine FE" - "egal, fahr jetzt"

    oder

    "darf ich das Auto fahren, hab aber keine FE" - "jaja, passt schon, gute Fahrt" ?


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg455602
    Datum16.01.2008 17:219450 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Anton KastnerBei der Gerichtsverhandlung verteidigte sich der Arbeitgeber damit, dass der ehemalige Kamerad ja auch Feuerwehrauto gefahren ist. Auf diese Aussage hin hat unser 1. Kdt. Post vom Staatsanwalt erhalten.

    das deckt sich mit den mir vorliegenen (spärlichen) Infos über einen Fall in BaWü wo auch der Kommandant rechtliche Probleme bekommen haben soll ...

    Ich glaub das passende Stichwort ist "Organisationsverschulden"


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorJoha8nne8s P8., Büchelberg / Rheinland Pfalz455617
    Datum16.01.2008 17:549475 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerFür welchen Personenkreis (ausser dem Fahrer) hatte das dann (rechtliche) Konsequenzen?
    Naja, am Anfang hies es der WL als Vertreter der Stadt würde ebenfalls eine Mitschuld bekommen, da er der Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sei, kam aber letztendlich nichts dabei raus.
    Geschrieben von Daniel MetzgerHaben wir kurz nach dem Unfall allesamt unterschreiben müssen.
    Ich weis, war bei uns auch so. Nur komisch das immer erst was passieren muss...
    Geschrieben von Daniel MetzgerIch weiß jetzt auch aktuell nicht, was daran so bürokratisch sein soll, zumal das Ganze ja der Träger der Feuerwehr als Halter der Fahrzeuge "bürokratisch" erfassen müsste und nicht der WL weil er grad lustig ist
    Ich auch net, aber das war einheitlicher Tenor des Wl und der Wf auf einer Dienstbesprechung
    Geschrieben von Daniel MetzgerSo jedenfalls die Aussage von FA der betroffenen Wehr.
    Ist das der wo in jockgrim wohnt und in Wörth ZF ist? Dachte sowas geht nichtmehr im Stadtgebiet?


    Meine Meinug bla bla bla...

    Wer nichts weiss, zweifelt an nichts.

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    AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz455647
    Datum16.01.2008 18:489483 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Johannes PeterIch weis, war bei uns auch so. Nur komisch das immer erst was passieren muss...
    Und zum Glück war das ganze nur ein Blechschaden. Wahrscheinlich ist die Zeit über an das Gute im Menschen geglaubt worden. Ich bin da etwas blauäugig gewesen, hab auch geglaubt, dass man nicht fährt, wenn man garnicht darf!

    Geschrieben von Johannes PeterIst das der wo in jockgrim wohnt und in Wörth ZF ist? Dachte sowas geht nichtmehr im Stadtgebiet?
    Nein, das hab ich nicht von ihm. Gibts auch was, das du nicht weist? :-)


    MfG
    Daniel

    Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
    Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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    AutorThom8as 8H., Neustadt / RLP457896
    Datum26.01.2008 12:169690 x gelesen
    Geschrieben von Alexander Ho Wenn du dich vor dem Gesetz absichern möchtest, dann müßtest du vor jeder Fahrt kontrollieren lassen und zusätlich dürften die Schlüssel im Fahrzeug nicht stecken.

    Das sehe ich hinsichtlich der Kontrolle vor jeder Fahrt nicht so:

    Thüringer OLG, Beschluss vom 18.07.2006 - 1 Ss 111/06 - (zitiert nach juris)Ein Fahrzeughalter, der einem Dritten die Führung seines Kraftfahrzeuges gestattet, muss vorher prüfen, ob der Dritte in Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Hierbei sind an seine Sorgfaltspflicht strenge Anforderungen zu stellen. Er ist deshalb grundsätzlich verpflichtet, sich zunächst den Führerschein zeigen zu lassen. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn er bereits vorher sichere Kenntnis davon erlangt hatte, dass der Dritte über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügte. In einem solchen Fall darf er grundsätzlich vom Fortbestehen der einmal erteilten Fahrerlaubnis ausgehen. Dass diese dem Dritten inzwischen entzogen worden sein könnte, braucht er nur dann in Rechnung zu stellen, wenn besondere Umstände, die er kennt oder bei pflichtgemäßer Sorgfalt kennen könnte und müsste, auf eine solche Möglichkeit hindeuten. Solange letzteres nicht der Fall ist, muss der Kraftfahrzeughalter nicht prüfen, ob die ihm bekannte Fahrerlaubnis noch fortbesteht; er muss sich deshalb auch nicht, bevor er dem Dritten die Führung des Kraftfahrzeugs gestattet, (erneut) dessen Führerschein vorlegen lassen. Dies wird besonders deutlich in Fällen, in denen der Fahrzeughalter - beispielsweise im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses - wiederholt die Führung eines Kraftfahrzeugs durch ein und dieselbe Person anordnet oder zulässt. Es wäre eine Überspannung der Sorgfaltspflicht und würde an der Lebenswirklichkeit vorbeigehen, würde man von ihm verlangen, er müsse sich vor jeder Fahrzeugüberlassung erneut den Führerschein vorlegen lassen; vielmehr genügt es grundsätzlich, wenn er dies vor der ersten Fahrzeugüberlassung tut. Nichts anderes kann aber für die einmalige Überlassung des Kraftfahrzeugs an einen Dritten gelten, wenn der Fahrzeughalter bereits früher zuverlässige Kenntnis davon erlangt hatte, dass dem Dritten die erforderliche Fahrerlaubnis erteilt worden ist (BayObLG DAR 1978, 168; KG, Beschluss vom 16.09.2005, Az. 1 Ss 340/05 - zitiert nach juris).

    Den Schlüssel nicht stecken zu lassen ist allerdings ein sinnvoller Ratschlag, wenn auch nur die entfernte Möglichkeit besteht, dass sonst einmal unbefugte an das Kraftfahrzeug kommen könnten (offenstehende Türen oder Tore bei Übungen oder Dienstabenden etc.).

    -thh


    Ich lese hier nur selten, Webforen sind nicht so mein Ding. :)

    Im Zweifelsfall findet man mich eher im Usenet in de.etc.notfallrettung oder auf news.feuerwehrmann.de

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    AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW478437
    Datum20.04.2008 09:309574 x gelesen
    Hallo Anton,

    ich habe beim DFV noch etwas zu dem Thema gefunden.

    Klick

    oder zu finden über:

    http://www.dfv.org/fachthemen/ --> 'zur Führerscheinkontrolle im Feuerwehrdienst'

    Ich stelle es auch in den Threadcontainer.

    Mfg,
    Julian


    Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


    "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
    Albert Einstein

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     16.01.2008 02:35 Anto7n K7., Mühlhausen
     16.01.2008 03:28 Seba7sti7an 7W., Linden
     16.01.2008 13:59 Patr7ici7a K7., Kelkheim
     16.01.2008 07:47 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
     16.01.2008 14:33 Anto7n K7., Mühlhausen
     16.01.2008 17:21 Jürg7en 7M., Weinstadt
     16.01.2008 07:58 Magn7us 7H., Pöttmes
     16.01.2008 08:01 ., Nordheim
     16.01.2008 08:03 Sven7 T.7, Monheim
     16.01.2008 08:08 ., Bad Hersfeld
     16.01.2008 10:08 Joha7nne7s P7., Büchelberg
     16.01.2008 14:18 Jürg7en 7M., Weinstadt
     16.01.2008 16:17 Dani7el 7M., Jockgrim
     16.01.2008 17:54 Joha7nne7s P7., Büchelberg
     16.01.2008 18:48 Dani7el 7M., Jockgrim
     16.01.2008 16:21 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     16.01.2008 08:18 Jane7k S7., Altlandsberg
     16.01.2008 08:31 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     16.01.2008 09:05 Mich7ael7 T.7, Butzbach
     16.01.2008 09:52 ., Neuburg
     16.01.2008 14:03 Mich7ael7 T.7, Butzbach
     16.01.2008 14:10 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
     16.01.2008 15:14 Mich7ael7 T.7, Butzbach
     26.01.2008 12:16 Thom7as 7H., Neustadt
     16.01.2008 10:07 Matt7hia7s O7., Waldems
     20.04.2008 09:30 Juli7an 7H., Stemwede
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