alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaVeröffentlichung von Brandschutzbedarfsplänen38 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorFalk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen456782
Datum21.01.2008 11:5016569 x gelesen
Hallo,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Und zwar würde es mich interessieren, ob die Brandschutzbedarfspläne (ähnlich wie z. B. Bebauungspläne) veröffentlicht werden müssen. Und falls ja, wo diese veröffentlicht werden.

Wer kann mir da weiterhelfen?

Viele Grüße
Falk


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHart8mun8d F8., Papenburg/Ems / Niedersachsen456784
Datum21.01.2008 12:0314457 x gelesen
Hallo Falk,

Brandschutzbedarfspläne müssen nicht offengelegt werden. Bei Bebauungsplänen geht es bei der Offenlegung ja um ein Mitsprache- bzw. Mitwirkungsrecht von Anliegern oder Beteiligten.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass Städte / Gemeinden Ihre BBP trotzdem (öffentlich) zugänglich machen.

mit brennenden Grüßen
Hartmund


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFalk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen456789
Datum21.01.2008 12:4714427 x gelesen
Folgende Information hatte ich zur Veröffentlich eines Brandschutzbedarfsplans gefunden:

Quelle: feuerwehrmann.de

„Zum Ortsrecht gehören außer Satzungen (insbesondere der Hauptsatzung, § 7) alle anderen ortsrechtlichen Bestimmungen, die von den Gemeinden erlassen werden oder erlassen werden können, z.B. Bebauungspläne, ordnungsbehördliche VO (§§ 27 ff OBG), RVO über Schulbezirke (§ 9 SchVG) u.ä."

- Rehnl Cronauge; a.a.O.; Erläuterungen II. Nr.3. zu f) -Satz 1 - zu § 41 GO -

„Vgl. § 7. Unter die sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen im Sinne dieser Vorschrift fallen alle Rechtsvorschriften, die mit Wirkung nach außen von den Gemeinden zu erlassen sind oder erlassen werden können, also z.B. ordnungsbehördliche Verordnungen..."

- Wansleben; a.a.O.; Erläuterungen 2.1 zu Buchst. f) -Satz 1 - zu § 41 GO -

Ob der Brandschutzbedarfsplan einer Gemeinde ,,mit Wirkung nach außen" aufgestellt wird, ist nicht bzw. nicht eindeutig geregelt. Es ist jedoch zu bedenken, dass § 22 Abs. 1 Satz 1 FSHG als Spezial-vorschrift eine gesetzliche Pflicht der Gemeinde begründet, diesen Plan aufzustellen (und fortzuschreiben). Die ,,Wirkung nach außen" ergibt sich nach Auffassung des Verfassers zum einen aus dieser gesetzlichen Pflicht, zum anderen aus dem Anspruch der Bevölkerung (Öffentlichkeit) an die Gemeinde, eine leistungsfähige Feuerwehr zur Abwehr der im § 1 Abs. 1 FSHG bezeichneten Gefahrenpotentiale zu unterhalten.

Es fragt sich, ob die Aufstellung des Brandschutzbedarfsplanes als ,,Geschäft der laufenden Verwaltung" im Sinne des § 41 Abs. 3 GO gelten könnte, das im Namen des Rates als auf den Bürgermeister übertragen gilt.

,Allgemein kann zum Begriff der Geschäfte der laufenden Verwaltung gesagt werden, daß hierunter die nach Regelmäßigkeit und Häufigkeit üblichen Geschäfte fallen, deren Erledigung nach feststehenden Grundsätzen erfolgt (OVG NW, Urt. v. 15.12.1969, OVGE Bd. 25, S.187)."

Nach dieser Darstellung sollte eine Gemeinde den BSBP veröffentlichen, weil der BSBP eine grundlegende rechtliche Planung (analog eines Bebauungsplanes) ist.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW456790
Datum21.01.2008 13:1614276 x gelesen
Ich weiß von zahlreichen Kameraden, denen man (in verschiedenen Städten und Gemeinden) keine Einblick in den BBP gegeben hat. Weder seitens der Wehrleitung, noch von Mitarbeitern des Ordnungsamtes usw.
ALLE haben über ihren Stadtverordneten oder sachkundigen Bürger oder Rats,(Ausschuß)mitgleid einen Einblick erhalten. Das ist scheinbar der einfachste Weg, wenn es über die Feuerwehrführung nicht geht.


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFalk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen456791
Datum21.01.2008 13:3014276 x gelesen
Danke Dir Hubert.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHart8mun8d F8., Papenburg/Ems / Niedersachsen456797
Datum21.01.2008 14:5114271 x gelesen
Eine "Offenlegung" zur Information der Feuerwehr-Angehörigen halte ich für dringend notwendig oder mit anderen Worten für sehr empfehlenswert.

mit brennenden Grüßen
Hartmund


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW456798
Datum21.01.2008 15:1414209 x gelesen
Geschrieben von Hartmund FlenderEine "Offenlegung" zur Information der Feuerwehr-Angehörigen halte ich für dringend notwendig oder mit anderen Worten für sehr empfehlenswert.
Im Grunde stimmt das. Aber in den BBP wird oft eine Fahrzeugplanung der kommenden Jahre festgelegt. Und damit kann man sich nicht immer Freunde machen. Vor allem, wenn es um die Wiederwahl geht.
Oft werden auch bestehende Strukturen geändert, deren Wandel längst fällig ist. Aber nur durch "veröffentlichen" sehen das die Betroffenen meist nur als Einschnitt.
Veränderung = Verschlechterung.
Darum kann ich ansatzweise versteen wenn Wehrführer nicht mit den BBP hausieren gehen.


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)456800
Datum21.01.2008 15:2314207 x gelesen
Hier könnte man kommunalrechtlich begründen, dass der BBP den Feuerwehrangehörigen als direkt betroffener Personenkreis veröffentlicht werden muss. Kommt auf den Inhalt an, geht's "nur" um Fahrzeugplanungen oder Standortfragen, wird das zugegebenermaßen etwas schwieriger sein, aber nicht, wenn da auch Personalsachen angesprochen werden.
Man sollte da aber auch von beiden Seiten den Weg des offenen Umgangs miteinander wählen. Der tollste BBP wird in der Umsetzung stolpern, wenn die Feuerwehrangehörigen ihn nicht mittragen. Und dafür müssen sie ihn natürlich kennen, unbestritten.


Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW456801
Datum21.01.2008 15:3014254 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppHier könnte man kommunalrechtlich begründen, dass der BBP den Feuerwehrangehörigen als direkt betroffener Personenkreis veröffentlicht werden muss.
Einspruch Euer Ehren - Ist wirklich der Feuerwehrangehörige" der direkt betroffende Personenkreis? Oder meinen das nur einige Feuerwehrleute?
Ist denn nicht der Bürger der direkt Betroffende? Es wird doch entschieden und verabschiedet welche Hilfe dem Bürger in welcher Zeit (Hilfeleistungsfrist) zukommt, oder ?
Wie sieht es denn mit dem Rettingsdienstbedarfsplan aus? Ist da der Notarzt oder der RettAss die direkt betroffende Person? Oder auch hier der Bürger, der jetzt etwas länger auf den RTW warten muß oder das im günstigsten Fall durch die neue Rettungswache jetzt schneller Hilfe zu erwarten ist.
Ich denke das der Bürger allgemein zum direkt betroffenden Personenkreis zählt und der Feuerwehrangehörige "nur" zur Ausführung dient.


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)456804
Datum21.01.2008 15:4214123 x gelesen
Deshalb der Teil mit dem Stichwort "Personalfragen"...


Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen456806
Datum21.01.2008 15:4514121 x gelesen
Geschrieben von Hubert KohnenIch denke das der Bürger allgemein zum direkt betroffenden Personenkreis zählt und der Feuerwehrangehörige "nur" zur Ausführung dient.

Wenn ich ihn ausführen soll, muß ich wissen was drinsteht. Außerdem könnte der Inhalt dazuführen, daß ich in Zukunft gar nichts mehr ausführe...

Ist wohl das mindeste den BBP einsehen zu können.

Gruß LP


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW456807
Datum21.01.2008 15:4714158 x gelesen
Geschrieben von Lüder PottWenn ich ihn ausführen soll, muß ich wissen was drinsteht
Du mußt ihn ja gar nicht ausführen - das macht der Stadrat. Hör sich dumm an, aber Du bist nur "Werkzeug" zur Ausführung

Geschrieben von Lüder PottAußerdem könnte der Inhalt dazuführen, daß ich in Zukunft gar nichts mehr ausführe...
Diese Entscheidung kann jeder unabhängig vom BBP treffen.


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorGerr8it 8S., Hückelhoven / NRW456808
Datum21.01.2008 15:5014284 x gelesen
Moin,
was hat die Feuerwehr mit dem Brandschutzbedarfsplan zutun? Zuständig ist die Gemeinde nicht die Feuerwehr für die Erstellung und vor allem dem (Rats)Beschluss des BSBP. Somit der stellt BSBP ein Selbstverpflichtung des Rates bzw. der Gemeinde da, bei der die Feuerwehr lediglich angehört werden braucht. Entsprechende Regelung findet man dazu in der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO)

§ 3
Aufgaben der Gemeinden
(1) Den Gemeinden können nur durch Gesetz Pflichtaufgaben auferlegt werden.
(2) Pflichtaufgaben können den Gemeinden zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden;


§ 23
Unterrichtung der Einwohner
(1) Der Rat unterrichtet die Einwohner über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der
Gemeinde. Bei wichtigen Planungen und Vorhaben der Gemeinde, die unmittelbar raum- oder
entwicklungsbedeutsam sind oder das wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Wohl ihrer
Einwohner nachhaltig berühren, sollen die Einwohner möglichst frühzeitig über die Grundlagen
sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen unterrichtet werden.
(2) Die Unterrichtung ist in der Regel so vorzunehmen, daß Gelegenheit zur Äußerung und zurErörterung besteht. Zu diesem Zweck kann der Rat Versammlungen der Einwohner anberaumen,die auf Gemeindebezirke (Ortschaften) beschränkt werden können. Die näheren Einzelheiten,insbesondere die Beteiligung der Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten, sind in derHauptsatzung zu regeln. Vorschriften über eine förmliche Beteiligung oder Anhörung bleibenunberührt.
(3) Ein Verstoß gegen die Absätze 1 und 2 berührt die Rechtmäßigkeit der Entscheidung nicht.

Ein Ausschluss der Öffentlichkeit stell immer einen Sonderfall dar und BSBP würde mir auf Anhieb kein Grund einfallen.


Gruß aus Hückelhoven


Gerrit


_________________________________________________

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen456809
Datum21.01.2008 15:5214087 x gelesen
Geschrieben von Hubert Kohlleinenen Hör sich dumm an, aber Du bist nur "Werkzeug" zur Ausführung

Jein, wenn ein Auto gekauft wird, macht das theoretisch die Stadt alleine... Wenn aber Strukturen oder Abläufe geändert werden oder Ziele beschrieben werden, müssen die Betroffenen das auch wissen...

Gruß LP


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW456812
Datum21.01.2008 15:5914257 x gelesen
Geschrieben von Lüder PottWenn aber Strukturen oder Abläufe geändert werden oder Ziele beschrieben werden, müssen die Betroffenen das auch wissen
Das ist richtig, aber da wird jeder dann erfahren wenn der BBP umgesetzt wurde.
Wieder Vergleich Rettungsdienstbedarfsplan. Wenn eine RettWache aufgelöst wird oder eine zusätzliche RettWache hinzukommt, dann wird auch vorher der RettAss nicht gefragt. Ihm wird rechtzeitig mitgeteilt, das er ab dem nächsten 1. nicht mehr auf der RettWache XY Dienst macht, sondern auf der RettWache ABC.
Natürlich ist es schön wenn die Feuerwehrkräfte vorher unterrichtet werden. Aber das kann auch das Problem werden, das einzelne nicht mit einer Entscheidung leben können und ein großes Fass aufmachen (Presse, Bevölkerung usw.) Wenn "wir" nicht unser HLF 20/16 bekommen, sonder nur ein TSF-W wie es im BBp vorgesehen ist, dann ist die Bevölkerung in unsererm Ortsteil in erheblichem Maß gefährdet und nicht mehr sicher.
Vielleicht liegt auch der Punkt darin, das sich einige Feuerwehrangehörige viel wichtiger nehmen als sie in Wirklichkeit sind. "Man" muß alles wissen und zu allem die Zustimmung geben, so meint man (leider oft fälschlicherweise"


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)456814
Datum21.01.2008 16:0414290 x gelesen
Geschrieben von Hubert Kohnen Aber das kann auch das Problem werden, das einzelne nicht mit einer Entscheidung leben können und ein großes Fass aufmachen (Presse, Bevölkerung usw.) Wenn "wir" nicht unser HLF 20/16 bekommen, sonder nur ein TSF-W wie es im BBp vorgesehen ist, dann ist die Bevölkerung in unsererm Ortsteil in erheblichem Maß gefährdet und nicht mehr sicher.Realbeispiel wurde ja kürzlich diskutiert...

Geschrieben von Hubert KohnenVielleicht liegt auch der Punkt darin, das sich einige Feuerwehrangehörige viel wichtiger nehmen als sie in Wirklichkeit sind. "Man" muß alles wissen und zu allem die Zustimmung geben, so meint manDas ist korrekt. Aber andersrum wird das Feuerwehrpersonal natürlich auch von den Entscheidungsträgern als Wählerpotential wahrgenommen, was natürlich schnell mal dazu führt, das sich einzelne FM wichtiger nehmen, als sie sind.


Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW456818
Datum21.01.2008 16:1614238 x gelesen
Bevor es in den falschen Hals kommt - Natürlich wäre es das Beste wenn alle (Stadtrat, Feuerwehr, Bürger) in gleichem Maß mit dem BBP einverstanden sind.
Nur ist es eben NICHT die Aufgabe der Feuerwehr einen BBP zu erstellen oder umzusetzen, auch wenn es oft besser wäre. Viele Gemeinden bedienen sich eines neutralen Gutachterbüros; andere bilden zusammen mit einigen Feuerwehrführungskräten und Mitarbeitern der Stadtverwaltung einen Arbeitskreis, der einen solchen BBP erstellt und dann dem Stadtrat zur Verabschiedung vorlegt.
Ich war selber in einem solchen Arbeitskreis, kenne einige Hintergründe und weiß daher von was ich rede.


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen456821
Datum21.01.2008 16:2414076 x gelesen
Geschrieben von Hubert Kohnen Viele Gemeinden bedienen sich eines neutralen Gutachterbüros; andere bilden zusammen mit einigen Feuerwehrführungskräten und Mitarbeitern der Stadtverwaltung einen Arbeitskreis, der einen solchen BBP erstellt und dann dem Stadtrat zur Verabschiedung vorlegt.

Nicht selten wäre jedoch der Mittelweg die beste Lösung. Die Erarbeitung des realen Bedarfs durch eine neutrale, außenstehende Person/Gruppe (sicherlich unter teilw. Einbeziehung der örtlichen Kräfte) und dann anschließend die Planung wie man die Zielvorgabe erreichen möchte/kann durch die örtlichen Kräfte (unter Hinzuziehung der/des neutralen Außenstehenden).

MkG
Marc


Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)456830
Datum21.01.2008 18:1014126 x gelesen
Geschrieben von Hubert KohnenNur ist es eben NICHT die Aufgabe der Feuerwehr einen BBP zu erstellen oder umzusetzen, auch wenn es oft besser wäre.Das wage ich zu bezweifeln...


Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHart8mun8d F8., Papenburg/Ems / Niedersachsen456835
Datum21.01.2008 18:3514199 x gelesen
Geschrieben von Hubert KohnenUnd damit kann man sich nicht immer Freunde machen. Vor allem, wenn es um die Wiederwahl geht.

in NRW wird doch nicht gewählt!

Der Plan heißt Brandschutz-Bedarfs- Plan und kann nicht der "Wunschzettel" der Feuerwehr sein.

Einen Wehrführer der nur Freunde hat kenne ich nicht.


mit brennenden Grüßen
Hartmund


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 456855
Datum21.01.2008 19:2714164 x gelesen
Geschrieben von Hubert KohnenNur ist es eben NICHT die Aufgabe der Feuerwehr einen BBP zu erstellen

Wohl aber bei der Erstellung zu unterstützen .. denn dann habe ich wieder ein Konzept mit dem alle Leben können ...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen456857
Datum21.01.2008 19:3514208 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschWohl aber bei der Erstellung zu unterstützen .. denn dann habe ich wieder ein Konzept mit dem alle Leben können ...

Ein Konzept mit dem alle leben können wird nur selten zu erreichen sein. Realer Bedarf, die Wünsche der Feuerwehr und der kommunale Haushalt lassen sich halt nur selten unter einen Hut bringen.

Nicht selten sieht ein Konzept mit dem alle Leben können dann so aus:

- Die Feuerwehr kriegt mehr oder weniger das was sie will.
- Der Bürgermeister und die anderen Kommunalpolitiker sind froh, daß ihre Wähler in blau keinen Ärger machen.
- Der Gutachter kassiert sein Honorar in dem Wissen, daß es eigentlich egal war was er in seine Expertise geschrieben hat. Pecunia non olet...
- Und dem Bürger ist es wie immer ziemlich egal.

MkG
Marc


Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHart8mun8d F8., Papenburg/Ems / Niedersachsen456970
Datum22.01.2008 10:5614261 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyEin Konzept mit dem alle leben können wird nur selten zu erreichen sein. Realer Bedarf, die Wünsche der Feuerwehr und der kommunale Haushalt lassen sich halt nur selten unter einen Hut bringen.

Geschrieben von Marc DickeyEin Konzept mit dem alle leben können wird nur selten zu erreichen sein. Realer Bedarf, die Wünsche der Feuerwehr und der kommunale Haushalt lassen sich halt nur selten unter einen Hut bringen.

Es kann auch so gehen (wenn es auch anders vorgesehen ist):

Die Verwaltung beauftragt den Leiter der Feuerwehr mit der Erstellung des BBP. Der gründet einen Arbeitskreis, bestehend aus Führungskräften, anderen Fachleuten (z. B. Fachberater / Gerätewart ...) und MA der Verwaltung (z. B. Sachbearbeiter Feuerschutz, Dezernent, Kämmerer...) zur Erstelllung eines Entwurfs.

Der Entwurf des BBP wird in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung, dem Feuerwehrausschuß (soweit vorhanden) vorgelegt und im Idealfall mit einer Beschlussempfehlung an den Stadtrat zur Genehmigung verwiesen.

So einfach kann es sein. Allerdings eine zusätzliche Aufgabe mit einem enormen Aufwand für einen ehrenamtlichen Leiter der Feuerwehr und auch für die anderen Beteiligten.

"Wünsche" der Feuerwehr haben in einem solchen Plan nichts verloren! Es ist ein "Bedarfs- Plan"".

Wenn dann der Plan auch noch in einem Zeitraum von weniger als 5 Jahren fast 1:1 umgesetzt werden konnte ist der Bestand der Feuerwehr gesichert und A L L E können sehr gut damit leben.

Ein gutes Gefühl.


mit brennenden Grüßen
Hartmund


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)456972
Datum22.01.2008 11:0314258 x gelesen
Geschrieben von Hartmund Flender"Wünsche" der Feuerwehr haben in einem solchen Plan nichts verloren! Es ist ein "Bedarfs- Plan"".Genau daran wird es aber regelmäßig scheitern, wenn die Feuerwehr selbst ihren Bedarf festlegt.

Geschrieben von Hartmund Flenderist der Bestand der Feuerwehr gesichert Wenn wir von dem wirklichen Bedarf reden (und v.a. von dem Anspruch, diesen zu erfüllen!), darf man nicht von vornherein diese Pläne als "Bestandsschutz" für die Feuerwehr(einheiten) ansehen.


Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHart8mun8d F8., Papenburg/Ems / Niedersachsen456975
Datum22.01.2008 11:1214079 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppWenn wir von dem wirklichen Bedarf reden (und v.a. von dem Anspruch, diesen zu erfüllen!), darf man nicht von vornherein diese Pläne als "Bestandsschutz" für die Feuerwehr(einheiten) ansehen.

Richtig, deshalb haben wir auch den Mut gehabt Alles in Frage zu stellen und sind "ergebnisoffen" - aber mit Überzeugung - an die Arbeit gegangen.

mit brennenden Grüßen
Hartmund


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHart8mun8d F8., Papenburg/Ems / Niedersachsen456978
Datum22.01.2008 11:1514228 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppGenau daran wird es aber regelmäßig scheitern, wenn die Feuerwehr selbst ihren Bedarf festlegt.

Der Leiter der Feuerwehr hat seinen Eid darauf abgelegt, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln und ist nicht nur der Feuerwehr verpflichtet sondern allen Bürgern.

mit brennenden Grüßen
Hartmund


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen456982
Datum22.01.2008 11:2314079 x gelesen
Geschrieben von Marc Dickey- Und dem Bürger ist es wie immer ziemlich egal.
- Der Bürger wundert sich dass schon wieder die Grundsteuer und die Gewerbesteuer erhöht werden musste (oder nicht gesenkt werden konnte).

Gruß
Ingo


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen456983
Datum22.01.2008 11:2414172 x gelesen
Geschrieben von Hartmund FlenderRichtig, deshalb haben wir auch den Mut gehabt Alles in Frage zu stellen und sind "ergebnisoffen" - aber mit Überzeugung - an die Arbeit gegangen.

Wie sahen die (Schutz-)Ziele aus? Da gibt es ja in Niedersachsen keine (mir bekannten) vorgaben.

Gruß
Ingo


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHart8mun8d F8., Papenburg/Ems / Niedersachsen456988
Datum22.01.2008 11:3614087 x gelesen
Ich habe den Plan in meiner Heimatstadt in NRW erarbeitet.

Mit dem Ergebnis, dass - unter anderem wegen der Schutzziele - inzwischen alle Löschgruppen mit einem Löschgruppenfahrzeug ausgestattet sind.

mit brennenden Grüßen
Hartmund


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz456990
Datum22.01.2008 11:4214182 x gelesen
Geschrieben von Hartmund FlenderDer Leiter der Feuerwehr hat seinen Eid darauf abgelegt, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln und ist nicht nur der Feuerwehr verpflichtet sondern allen Bürgern.

Ausnahmen ausgenommen aber das ist reines Wunschdenken.

Gruß,

Sebastian


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHart8mun8d F8., Papenburg/Ems / Niedersachsen456997
Datum22.01.2008 12:2414156 x gelesen
Geschrieben von Sebastian BöntgenAusnahmen ausgenommen aber das ist reines Wunschdenken.

...wenn es das bei euch ist, Sebastian, ich habe es anders erlebt.


mit brennenden Grüßen
Hartmund


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW457165
Datum23.01.2008 12:5814197 x gelesen
Geschrieben von Hartmund Flender
"Wünsche" der Feuerwehr haben in einem solchen Plan nichts verloren! Es ist ein "Bedarfs- Plan"".

Geschrieben von Sebastian KruppGenau daran wird es aber regelmäßig scheitern, wenn die Feuerwehr selbst ihren Bedarf festlegt.
Darum heiß es ja auch BRANDSCHUTZbedarfsplan und nicht Feuerwehrbedarfsplan.


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)457173
Datum23.01.2008 13:1514063 x gelesen
Richtig.


Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen457180
Datum23.01.2008 13:3714074 x gelesen
Geschrieben von Hartmund FlenderWenn dann der Plan auch noch in einem Zeitraum von weniger als 5 Jahren fast 1:1 umgesetzt werden konnte ist der Bestand der Feuerwehr gesichert und A L L E können sehr gut damit leben.

Spätestens wenn es darum geht Standorte auf ihre Notwendigkeit hin zu prüfen hört für viele der Spaß jedoch leider auf und ist somit ein Thema an das sich kaum einer rantraut - obwohl dies nicht selten notwendig wäre. Schon mit der Festlegung und vor allem geplanten Durchsetzung von Ausbildungsstandards tut man sich schwer.

MkG
Marc


Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg819777
Datum28.04.2016 10:405661 x gelesen
Guten Tag


Interessant zum Thema:

-> NRZ " Düsseldorfer Feuerwehr im Kreuzfeuer der Kritik "

Diskussionen über überfälligen Brandschutzbedarfsplan der Stadt Düsseldorf. Es gibt Kritik von Tierschutzpartei/Freie Wählerund von der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft.[...]Was so ein Brandschutzbedarfsplan überhaupt ist, war der Fraktion vor kurzem allerdings auch noch nicht so ganz klar. In der vergangenen Woche hatten wir verschiedene Mitglieder der Deutschen Feuerwehr Gewerkschaft (DFeuG) zu Gast, die uns vom katastrophalen Zustand der Düsseldorfer Feuerwehr berichteten. Das wir dann auf unser Drängen beim zuständigen Dezernat einen mehr als 15 Jahre alten Plan erhielten, ist eine absolute Katastrophe, bemängelt Fraktions-Geschäftsführer Torsten Lemmer.



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz819782
Datum28.04.2016 15:56   5205 x gelesen
Geschrieben von NRZWas so ein Brandschutzbedarfsplan überhaupt ist, war der Fraktion vor kurzem allerdings auch noch nicht so ganz klar.

Also man hat sich jetzt mal schnell angelesen, was so ein Brandschutzbedarfsplan eigentlich ist nachdem man vorher gar keine Ahnung davon hatte, um jetzt direkt zu sagen "Alles scheiße!"? Sehr vertrauenswürdige Politik, man hat sich auch bestimmt inhaltlich mit dem Dokument auseinandergesetzt... oh... Moment... weiter als die erste Seite ist man eventuell doch nicht gekommen, wenn der einzige Kritikpunkt das Alter des Plans ist.

Wenn der Plan wirklich unverändert seit 15 Jahren so existiert, könnte man ihn ja ganz leicht mit der aktuellen Situation vergleichen und Punkt für Punkt Problemstellen herausarbeiten und diese ansprechen sofern vorhanden. Dafür müsste man aber auch grundlegend über die Fachexpertise verfügen, solche Dokumente überhaupt zu verstehen, wenn man sich nur am "Alter" aufhängt, ist diese offensichtlich nicht vorhanden.

Si tacuisses, philosophus mansisses

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW819783
Datum28.04.2016 17:575007 x gelesen
Geschrieben von Steffen W.Also man hat sich jetzt mal schnell angelesen, was so ein Brandschutzbedarfsplan eigentlich ist nachdem man vorher gar keine Ahnung davon hatte, um jetzt direkt zu sagen "Alles scheiße!"?

nunja, möglicherweise hat man ja bei der Beschäftigung mit der Thematik unter anderem die aktuelle Rechtsgrundlage konsultiert:
§3 BHKG "Aufgaben der Gemeinden":
(3) Die Gemeinden haben unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.


Da könnte man auch ohne inhaltliche Auseinandersetzung schnell zu dem Schluss kommen, dass der vorgelegte Plan anscheinend dreimal so alt ist wie das Gesetz es erlaubt. Das bei einer Behörde zu kritisieren halte ich für grundsätzlich legitim.

Allerdings übersieht der "Neuling im Geschäft" dabei ggf. dass die o.a. Rechtsgrundlage erst seit dem ersten Januar diesen Jahres gilt. Bisher galt gemäß FSHG §22 lediglich die allgemeiner gehaltene Vorschrift:
(1) Die Gemeinden haben unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben.

Damit wird man dann (vier Monate nach Inkrafttreten der neuen Rechtsgrundlage) wohl nicht mehr von einem Rechtsbruch sprechen wollen. Die Frist von fünf Jahren war bisher m.W. lediglich eine Empfehlung (siehe z.B. Hinweise und Empfehlungen für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen für die Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen; LVF NRW, 2001 (!))

Dass ein 15 Jahre alter Plan heute alles andere als erstrebenswert ist dürfte aber unbestritten sein. Ich bin mir allerdings sicher, dass die betreffende Feuerwehr auch begründen kann, warum die grundlegende Basis ihrer Organisation und Planung ein solches Alter erreicht hat.

Letztlich wird man für die Fortschreibung aber auch erstmal eine fünfstellige Summe im Haushalt auftreiben müssen...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP819784
Datum28.04.2016 19:394847 x gelesen
Wenn man den Zustand der Düsseldorfer Feuerwehr als "katastrophal" bezeichnet, weil der BSP zu alt ist (und eine Ausbildungsstätte überörtlich genutzt wird...), dann weiß ich zunächst mal wieder, was ich eigentlich von diesen BSP zu halten habe.

Geschrieben von NRZAufgrund einer Anfrage zum Thema Feuerwehr für die Ratssitzung am Donnerstag wolle man sich nicht vorab äußern.Die Anfrage findet man hier:

Die Zufriedenheit der Bevölkerung lässt sich deutlich bereits an den wenigen Beschwerden erkennen. Nur 79 Beschwerden wurden bei 133.761 Einsätzen bekannt.
Wachsende Probleme hat die Feuerwehr jedoch aufgrund von Übergriffen auf ihre Einsatzkräfte. Nicht nur in Bereichen der Altstadt kommt es zu Zwischenfällen, manchmal trifft es die Retter vollkommen überraschend in alltäglichen Einsätzen.
Zudem wurden Berichte bekannt, wonach die lokalen Feuerwachen den gewachsenen Bedürfnissen nicht mehr entsprechen und sich oftmals in einem sanierungsbedürftigen Zustand befinden. Die Einsatzfahrzeuge verzeichnen eine Zunahme der Reparaturhäufigkeit und um den Anforderungen gerecht zu werden, befinden sich Ersatzfahrzeuge häufig im regulären Einsatz.


Wenn man ein bisschen im Düsseldorfer Ratsinfosystem rumfuhrwerkt findet man öfter mal Anfragen bzw. Beratungen zu den Düsseldorfer Feuerwachen, z.B. hier, hier oder hier. Insofern ist die Thematik an sich nix neues (der Zustand div. städt. Gebäude scheinen da öfter mal Thema zu sein, dann natürlich auch die FW), das manche erst jetzt was vom BSP erfahren haben ist allerdings dann schon merkwürdig. Da wird die Beteiligung der Gewerkschaft sicher auch eine (wertfrei irgendeine) Rolle spielen, dass sich Minderheitsfraktionen so auf das Thema stürzen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 

 21.01.2008 11:50 Falk7 S.7, Neukirchen-Vluyn
 21.01.2008 12:03 Hart7mun7d F7., Papenburg/Ems
 21.01.2008 12:47 Falk7 S.7, Neukirchen-Vluyn
 21.01.2008 13:16 Hube7rt 7K., Erkelenz
 21.01.2008 13:30 Falk7 S.7, Neukirchen-Vluyn
 21.01.2008 14:51 Hart7mun7d F7., Papenburg/Ems
 21.01.2008 15:14 Hube7rt 7K., Erkelenz
 21.01.2008 18:35 Hart7mun7d F7., Papenburg/Ems
 21.01.2008 15:23 ., Grafschaft
 21.01.2008 15:30 Hube7rt 7K., Erkelenz
 21.01.2008 15:42 ., Grafschaft
 21.01.2008 15:45 Lüde7r P7., Kelkheim
 21.01.2008 15:47 Hube7rt 7K., Erkelenz
 21.01.2008 15:50 Gerr7it 7S., Hückelhoven
 21.01.2008 15:52 Lüde7r P7., Kelkheim
 21.01.2008 15:59 Hube7rt 7K., Erkelenz
 21.01.2008 16:04 ., Grafschaft
 21.01.2008 16:16 Hube7rt 7K., Erkelenz
 21.01.2008 16:24 ., Bad Hersfeld
 21.01.2008 18:10 ., Grafschaft
 21.01.2008 19:27 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 21.01.2008 19:35 ., Bad Hersfeld
 22.01.2008 10:56 Hart7mun7d F7., Papenburg/Ems
 22.01.2008 11:03 ., Grafschaft
 22.01.2008 11:12 Hart7mun7d F7., Papenburg/Ems
 22.01.2008 11:24 Ingo7 z.7, LK Harburg
 22.01.2008 11:36 Hart7mun7d F7., Papenburg/Ems
 22.01.2008 11:15 Hart7mun7d F7., Papenburg/Ems
 22.01.2008 11:42 Seba7sti7an 7B., Waldbreitbach
 22.01.2008 12:24 Hart7mun7d F7., Papenburg/Ems
 23.01.2008 12:58 Hube7rt 7K., Erkelenz
 23.01.2008 13:15 ., Grafschaft
 23.01.2008 13:37 ., Bad Hersfeld
 22.01.2008 11:23 Ingo7 z.7, LK Harburg
 28.04.2016 10:40 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 28.04.2016 15:56 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 28.04.2016 17:57 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 28.04.2016 19:39 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt