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Thema | Veröffentlichung von Brandschutzbedarfsplänen | 38 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Falk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen | 456782 | |||
Datum | 21.01.2008 11:50 | 16569 x gelesen | |||
Hallo, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Und zwar würde es mich interessieren, ob die Brandschutzbedarfspläne (ähnlich wie z. B. Bebauungspläne) veröffentlicht werden müssen. Und falls ja, wo diese veröffentlicht werden. Wer kann mir da weiterhelfen? Viele Grüße Falk | |||||
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Autor | Hart8mun8d F8., Papenburg/Ems / Niedersachsen | 456784 | |||
Datum | 21.01.2008 12:03 | 14457 x gelesen | |||
Hallo Falk, Brandschutzbedarfspläne müssen nicht offengelegt werden. Bei Bebauungsplänen geht es bei der Offenlegung ja um ein Mitsprache- bzw. Mitwirkungsrecht von Anliegern oder Beteiligten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Städte / Gemeinden Ihre BBP trotzdem (öffentlich) zugänglich machen. mit brennenden Grüßen Hartmund | |||||
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Autor | Falk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen | 456789 | |||
Datum | 21.01.2008 12:47 | 14427 x gelesen | |||
Folgende Information hatte ich zur Veröffentlich eines Brandschutzbedarfsplans gefunden: Quelle: feuerwehrmann.de „Zum Ortsrecht gehören außer Satzungen (insbesondere der Hauptsatzung, § 7) alle anderen ortsrechtlichen Bestimmungen, die von den Gemeinden erlassen werden oder erlassen werden können, z.B. Bebauungspläne, ordnungsbehördliche VO (§§ 27 ff OBG), RVO über Schulbezirke (§ 9 SchVG) u.ä." - Rehnl Cronauge; a.a.O.; Erläuterungen II. Nr.3. zu f) -Satz 1 - zu § 41 GO - „Vgl. § 7. Unter die sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen im Sinne dieser Vorschrift fallen alle Rechtsvorschriften, die mit Wirkung nach außen von den Gemeinden zu erlassen sind oder erlassen werden können, also z.B. ordnungsbehördliche Verordnungen..." - Wansleben; a.a.O.; Erläuterungen 2.1 zu Buchst. f) -Satz 1 - zu § 41 GO - Ob der Brandschutzbedarfsplan einer Gemeinde ,,mit Wirkung nach außen" aufgestellt wird, ist nicht bzw. nicht eindeutig geregelt. Es ist jedoch zu bedenken, dass § 22 Abs. 1 Satz 1 FSHG als Spezial-vorschrift eine gesetzliche Pflicht der Gemeinde begründet, diesen Plan aufzustellen (und fortzuschreiben). Die ,,Wirkung nach außen" ergibt sich nach Auffassung des Verfassers zum einen aus dieser gesetzlichen Pflicht, zum anderen aus dem Anspruch der Bevölkerung (Öffentlichkeit) an die Gemeinde, eine leistungsfähige Feuerwehr zur Abwehr der im § 1 Abs. 1 FSHG bezeichneten Gefahrenpotentiale zu unterhalten. Es fragt sich, ob die Aufstellung des Brandschutzbedarfsplanes als ,,Geschäft der laufenden Verwaltung" im Sinne des § 41 Abs. 3 GO gelten könnte, das im Namen des Rates als auf den Bürgermeister übertragen gilt. ,Allgemein kann zum Begriff der Geschäfte der laufenden Verwaltung gesagt werden, daß hierunter die nach Regelmäßigkeit und Häufigkeit üblichen Geschäfte fallen, deren Erledigung nach feststehenden Grundsätzen erfolgt (OVG NW, Urt. v. 15.12.1969, OVGE Bd. 25, S.187)." Nach dieser Darstellung sollte eine Gemeinde den BSBP veröffentlichen, weil der BSBP eine grundlegende rechtliche Planung (analog eines Bebauungsplanes) ist. | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 456790 | |||
Datum | 21.01.2008 13:16 | 14276 x gelesen | |||
Ich weiß von zahlreichen Kameraden, denen man (in verschiedenen Städten und Gemeinden) keine Einblick in den BBP gegeben hat. Weder seitens der Wehrleitung, noch von Mitarbeitern des Ordnungsamtes usw. ALLE haben über ihren Stadtverordneten oder sachkundigen Bürger oder Rats,(Ausschuß)mitgleid einen Einblick erhalten. Das ist scheinbar der einfachste Weg, wenn es über die Feuerwehrführung nicht geht. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Falk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen | 456791 | |||
Datum | 21.01.2008 13:30 | 14276 x gelesen | |||
Danke Dir Hubert. | |||||
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Autor | Hart8mun8d F8., Papenburg/Ems / Niedersachsen | 456797 | |||
Datum | 21.01.2008 14:51 | 14271 x gelesen | |||
Eine "Offenlegung" zur Information der Feuerwehr-Angehörigen halte ich für dringend notwendig oder mit anderen Worten für sehr empfehlenswert. mit brennenden Grüßen Hartmund | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 456798 | |||
Datum | 21.01.2008 15:14 | 14209 x gelesen | |||
Geschrieben von Hartmund FlenderEine "Offenlegung" zur Information der Feuerwehr-Angehörigen halte ich für dringend notwendig oder mit anderen Worten für sehr empfehlenswert. Im Grunde stimmt das. Aber in den BBP wird oft eine Fahrzeugplanung der kommenden Jahre festgelegt. Und damit kann man sich nicht immer Freunde machen. Vor allem, wenn es um die Wiederwahl geht. Oft werden auch bestehende Strukturen geändert, deren Wandel längst fällig ist. Aber nur durch "veröffentlichen" sehen das die Betroffenen meist nur als Einschnitt. Veränderung = Verschlechterung. Darum kann ich ansatzweise versteen wenn Wehrführer nicht mit den BBP hausieren gehen. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 456800 | |||
Datum | 21.01.2008 15:23 | 14207 x gelesen | |||
Hier könnte man kommunalrechtlich begründen, dass der BBP den Feuerwehrangehörigen als direkt betroffener Personenkreis veröffentlicht werden muss. Kommt auf den Inhalt an, geht's "nur" um Fahrzeugplanungen oder Standortfragen, wird das zugegebenermaßen etwas schwieriger sein, aber nicht, wenn da auch Personalsachen angesprochen werden. Man sollte da aber auch von beiden Seiten den Weg des offenen Umgangs miteinander wählen. Der tollste BBP wird in der Umsetzung stolpern, wenn die Feuerwehrangehörigen ihn nicht mittragen. Und dafür müssen sie ihn natürlich kennen, unbestritten. Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 456801 | |||
Datum | 21.01.2008 15:30 | 14254 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppHier könnte man kommunalrechtlich begründen, dass der BBP den Feuerwehrangehörigen als direkt betroffener Personenkreis veröffentlicht werden muss. Einspruch Euer Ehren - Ist wirklich der Feuerwehrangehörige" der direkt betroffende Personenkreis? Oder meinen das nur einige Feuerwehrleute? Ist denn nicht der Bürger der direkt Betroffende? Es wird doch entschieden und verabschiedet welche Hilfe dem Bürger in welcher Zeit (Hilfeleistungsfrist) zukommt, oder ? Wie sieht es denn mit dem Rettingsdienstbedarfsplan aus? Ist da der Notarzt oder der RettAss die direkt betroffende Person? Oder auch hier der Bürger, der jetzt etwas länger auf den RTW warten muß oder das im günstigsten Fall durch die neue Rettungswache jetzt schneller Hilfe zu erwarten ist. Ich denke das der Bürger allgemein zum direkt betroffenden Personenkreis zählt und der Feuerwehrangehörige "nur" zur Ausführung dient. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 456804 | |||
Datum | 21.01.2008 15:42 | 14123 x gelesen | |||
Deshalb der Teil mit dem Stichwort "Personalfragen"... Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 456806 | |||
Datum | 21.01.2008 15:45 | 14121 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenIch denke das der Bürger allgemein zum direkt betroffenden Personenkreis zählt und der Feuerwehrangehörige "nur" zur Ausführung dient. Wenn ich ihn ausführen soll, muß ich wissen was drinsteht. Außerdem könnte der Inhalt dazuführen, daß ich in Zukunft gar nichts mehr ausführe... Ist wohl das mindeste den BBP einsehen zu können. Gruß LP Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 456807 | |||
Datum | 21.01.2008 15:47 | 14158 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder PottWenn ich ihn ausführen soll, muß ich wissen was drinsteht Du mußt ihn ja gar nicht ausführen - das macht der Stadrat. Hör sich dumm an, aber Du bist nur "Werkzeug" zur Ausführung Geschrieben von Lüder Pott Außerdem könnte der Inhalt dazuführen, daß ich in Zukunft gar nichts mehr ausführe... Diese Entscheidung kann jeder unabhängig vom BBP treffen. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Gerr8it 8S., Hückelhoven / NRW | 456808 | |||
Datum | 21.01.2008 15:50 | 14284 x gelesen | |||
Moin, was hat die Feuerwehr mit dem Brandschutzbedarfsplan zutun? Zuständig ist die Gemeinde nicht die Feuerwehr für die Erstellung und vor allem dem (Rats)Beschluss des BSBP. Somit der stellt BSBP ein Selbstverpflichtung des Rates bzw. der Gemeinde da, bei der die Feuerwehr lediglich angehört werden braucht. Entsprechende Regelung findet man dazu in der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) § 3 Aufgaben der Gemeinden (1) Den Gemeinden können nur durch Gesetz Pflichtaufgaben auferlegt werden. (2) Pflichtaufgaben können den Gemeinden zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden; § 23 Unterrichtung der Einwohner (1) Der Rat unterrichtet die Einwohner über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde. Bei wichtigen Planungen und Vorhaben der Gemeinde, die unmittelbar raum- oder entwicklungsbedeutsam sind oder das wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Wohl ihrer Einwohner nachhaltig berühren, sollen die Einwohner möglichst frühzeitig über die Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen unterrichtet werden. (2) Die Unterrichtung ist in der Regel so vorzunehmen, daß Gelegenheit zur Äußerung und zurErörterung besteht. Zu diesem Zweck kann der Rat Versammlungen der Einwohner anberaumen,die auf Gemeindebezirke (Ortschaften) beschränkt werden können. Die näheren Einzelheiten,insbesondere die Beteiligung der Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten, sind in derHauptsatzung zu regeln. Vorschriften über eine förmliche Beteiligung oder Anhörung bleibenunberührt. (3) Ein Verstoß gegen die Absätze 1 und 2 berührt die Rechtmäßigkeit der Entscheidung nicht. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit stell immer einen Sonderfall dar und BSBP würde mir auf Anhieb kein Grund einfallen. Gruß aus Hückelhoven Gerrit _________________________________________________ | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 456809 | |||
Datum | 21.01.2008 15:52 | 14087 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohlleinenenHör sich dumm an, aber Du bist nur "Werkzeug" zur Ausführung Jein, wenn ein Auto gekauft wird, macht das theoretisch die Stadt alleine... Wenn aber Strukturen oder Abläufe geändert werden oder Ziele beschrieben werden, müssen die Betroffenen das auch wissen... Gruß LP Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 456812 | |||
Datum | 21.01.2008 15:59 | 14257 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder PottWenn aber Strukturen oder Abläufe geändert werden oder Ziele beschrieben werden, müssen die Betroffenen das auch wissen Das ist richtig, aber da wird jeder dann erfahren wenn der BBP umgesetzt wurde. Wieder Vergleich Rettungsdienstbedarfsplan. Wenn eine RettWache aufgelöst wird oder eine zusätzliche RettWache hinzukommt, dann wird auch vorher der RettAss nicht gefragt. Ihm wird rechtzeitig mitgeteilt, das er ab dem nächsten 1. nicht mehr auf der RettWache XY Dienst macht, sondern auf der RettWache ABC. Natürlich ist es schön wenn die Feuerwehrkräfte vorher unterrichtet werden. Aber das kann auch das Problem werden, das einzelne nicht mit einer Entscheidung leben können und ein großes Fass aufmachen (Presse, Bevölkerung usw.) Wenn "wir" nicht unser HLF 20/16 bekommen, sonder nur ein TSF-W wie es im BBp vorgesehen ist, dann ist die Bevölkerung in unsererm Ortsteil in erheblichem Maß gefährdet und nicht mehr sicher. Vielleicht liegt auch der Punkt darin, das sich einige Feuerwehrangehörige viel wichtiger nehmen als sie in Wirklichkeit sind. "Man" muß alles wissen und zu allem die Zustimmung geben, so meint man (leider oft fälschlicherweise" Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 456814 | |||
Datum | 21.01.2008 16:04 | 14290 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenAber das kann auch das Problem werden, das einzelne nicht mit einer Entscheidung leben können und ein großes Fass aufmachen (Presse, Bevölkerung usw.) Wenn "wir" nicht unser HLF 20/16 bekommen, sonder nur ein TSF-W wie es im BBp vorgesehen ist, dann ist die Bevölkerung in unsererm Ortsteil in erheblichem Maß gefährdet und nicht mehr sicher.Realbeispiel wurde ja kürzlich diskutiert... Geschrieben von Hubert Kohnen Vielleicht liegt auch der Punkt darin, das sich einige Feuerwehrangehörige viel wichtiger nehmen als sie in Wirklichkeit sind. "Man" muß alles wissen und zu allem die Zustimmung geben, so meint manDas ist korrekt. Aber andersrum wird das Feuerwehrpersonal natürlich auch von den Entscheidungsträgern als Wählerpotential wahrgenommen, was natürlich schnell mal dazu führt, das sich einzelne FM wichtiger nehmen, als sie sind. Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 456818 | |||
Datum | 21.01.2008 16:16 | 14238 x gelesen | |||
Bevor es in den falschen Hals kommt - Natürlich wäre es das Beste wenn alle (Stadtrat, Feuerwehr, Bürger) in gleichem Maß mit dem BBP einverstanden sind. Nur ist es eben NICHT die Aufgabe der Feuerwehr einen BBP zu erstellen oder umzusetzen, auch wenn es oft besser wäre. Viele Gemeinden bedienen sich eines neutralen Gutachterbüros; andere bilden zusammen mit einigen Feuerwehrführungskräten und Mitarbeitern der Stadtverwaltung einen Arbeitskreis, der einen solchen BBP erstellt und dann dem Stadtrat zur Verabschiedung vorlegt. Ich war selber in einem solchen Arbeitskreis, kenne einige Hintergründe und weiß daher von was ich rede. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 456821 | |||
Datum | 21.01.2008 16:24 | 14076 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert Kohnen Viele Gemeinden bedienen sich eines neutralen Gutachterbüros; andere bilden zusammen mit einigen Feuerwehrführungskräten und Mitarbeitern der Stadtverwaltung einen Arbeitskreis, der einen solchen BBP erstellt und dann dem Stadtrat zur Verabschiedung vorlegt. Nicht selten wäre jedoch der Mittelweg die beste Lösung. Die Erarbeitung des realen Bedarfs durch eine neutrale, außenstehende Person/Gruppe (sicherlich unter teilw. Einbeziehung der örtlichen Kräfte) und dann anschließend die Planung wie man die Zielvorgabe erreichen möchte/kann durch die örtlichen Kräfte (unter Hinzuziehung der/des neutralen Außenstehenden). MkG Marc Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 456830 | |||
Datum | 21.01.2008 18:10 | 14126 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenNur ist es eben NICHT die Aufgabe der Feuerwehr einen BBP zu erstellen oder umzusetzen, auch wenn es oft besser wäre.Das wage ich zu bezweifeln... Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Hart8mun8d F8., Papenburg/Ems / Niedersachsen | 456835 | |||
Datum | 21.01.2008 18:35 | 14199 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenUnd damit kann man sich nicht immer Freunde machen. Vor allem, wenn es um die Wiederwahl geht. in NRW wird doch nicht gewählt! Der Plan heißt Brandschutz-Bedarfs- Plan und kann nicht der "Wunschzettel" der Feuerwehr sein. Einen Wehrführer der nur Freunde hat kenne ich nicht. mit brennenden Grüßen Hartmund | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 456855 | |||
Datum | 21.01.2008 19:27 | 14164 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenNur ist es eben NICHT die Aufgabe der Feuerwehr einen BBP zu erstellen Wohl aber bei der Erstellung zu unterstützen .. denn dann habe ich wieder ein Konzept mit dem alle Leben können ... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 456857 | |||
Datum | 21.01.2008 19:35 | 14208 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschWohl aber bei der Erstellung zu unterstützen .. denn dann habe ich wieder ein Konzept mit dem alle Leben können ... Ein Konzept mit dem alle leben können wird nur selten zu erreichen sein. Realer Bedarf, die Wünsche der Feuerwehr und der kommunale Haushalt lassen sich halt nur selten unter einen Hut bringen. Nicht selten sieht ein Konzept mit dem alle Leben können dann so aus: - Die Feuerwehr kriegt mehr oder weniger das was sie will. - Der Bürgermeister und die anderen Kommunalpolitiker sind froh, daß ihre Wähler in blau keinen Ärger machen. - Der Gutachter kassiert sein Honorar in dem Wissen, daß es eigentlich egal war was er in seine Expertise geschrieben hat. Pecunia non olet... - Und dem Bürger ist es wie immer ziemlich egal. MkG Marc Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt. | |||||
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Autor | Hart8mun8d F8., Papenburg/Ems / Niedersachsen | 456970 | |||
Datum | 22.01.2008 10:56 | 14261 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyEin Konzept mit dem alle leben können wird nur selten zu erreichen sein. Realer Bedarf, die Wünsche der Feuerwehr und der kommunale Haushalt lassen sich halt nur selten unter einen Hut bringen. Geschrieben von Marc Dickey Ein Konzept mit dem alle leben können wird nur selten zu erreichen sein. Realer Bedarf, die Wünsche der Feuerwehr und der kommunale Haushalt lassen sich halt nur selten unter einen Hut bringen. Es kann auch so gehen (wenn es auch anders vorgesehen ist): Die Verwaltung beauftragt den Leiter der Feuerwehr mit der Erstellung des BBP. Der gründet einen Arbeitskreis, bestehend aus Führungskräften, anderen Fachleuten (z. B. Fachberater / Gerätewart ...) und MA der Verwaltung (z. B. Sachbearbeiter Feuerschutz, Dezernent, Kämmerer...) zur Erstelllung eines Entwurfs. Der Entwurf des BBP wird in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung, dem Feuerwehrausschuß (soweit vorhanden) vorgelegt und im Idealfall mit einer Beschlussempfehlung an den Stadtrat zur Genehmigung verwiesen. So einfach kann es sein. Allerdings eine zusätzliche Aufgabe mit einem enormen Aufwand für einen ehrenamtlichen Leiter der Feuerwehr und auch für die anderen Beteiligten. "Wünsche" der Feuerwehr haben in einem solchen Plan nichts verloren! Es ist ein "Bedarfs- Plan"". Wenn dann der Plan auch noch in einem Zeitraum von weniger als 5 Jahren fast 1:1 umgesetzt werden konnte ist der Bestand der Feuerwehr gesichert und A L L E können sehr gut damit leben. Ein gutes Gefühl. mit brennenden Grüßen Hartmund | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 456972 | |||
Datum | 22.01.2008 11:03 | 14258 x gelesen | |||
Geschrieben von Hartmund Flender"Wünsche" der Feuerwehr haben in einem solchen Plan nichts verloren! Es ist ein "Bedarfs- Plan"".Genau daran wird es aber regelmäßig scheitern, wenn die Feuerwehr selbst ihren Bedarf festlegt. Geschrieben von Hartmund Flender ist der Bestand der Feuerwehr gesichertWenn wir von dem wirklichen Bedarf reden (und v.a. von dem Anspruch, diesen zu erfüllen!), darf man nicht von vornherein diese Pläne als "Bestandsschutz" für die Feuerwehr(einheiten) ansehen. Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Hart8mun8d F8., Papenburg/Ems / Niedersachsen | 456975 | |||
Datum | 22.01.2008 11:12 | 14079 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppWenn wir von dem wirklichen Bedarf reden (und v.a. von dem Anspruch, diesen zu erfüllen!), darf man nicht von vornherein diese Pläne als "Bestandsschutz" für die Feuerwehr(einheiten) ansehen. Richtig, deshalb haben wir auch den Mut gehabt Alles in Frage zu stellen und sind "ergebnisoffen" - aber mit Überzeugung - an die Arbeit gegangen. mit brennenden Grüßen Hartmund | |||||
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Autor | Hart8mun8d F8., Papenburg/Ems / Niedersachsen | 456978 | |||
Datum | 22.01.2008 11:15 | 14228 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppGenau daran wird es aber regelmäßig scheitern, wenn die Feuerwehr selbst ihren Bedarf festlegt. Der Leiter der Feuerwehr hat seinen Eid darauf abgelegt, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln und ist nicht nur der Feuerwehr verpflichtet sondern allen Bürgern. mit brennenden Grüßen Hartmund | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 456982 | |||
Datum | 22.01.2008 11:23 | 14079 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Dickey- Und dem Bürger ist es wie immer ziemlich egal. - Der Bürger wundert sich dass schon wieder die Grundsteuer und die Gewerbesteuer erhöht werden musste (oder nicht gesenkt werden konnte). Gruß Ingo | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 456983 | |||
Datum | 22.01.2008 11:24 | 14172 x gelesen | |||
Geschrieben von Hartmund FlenderRichtig, deshalb haben wir auch den Mut gehabt Alles in Frage zu stellen und sind "ergebnisoffen" - aber mit Überzeugung - an die Arbeit gegangen. Wie sahen die (Schutz-)Ziele aus? Da gibt es ja in Niedersachsen keine (mir bekannten) vorgaben. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Hart8mun8d F8., Papenburg/Ems / Niedersachsen | 456988 | |||
Datum | 22.01.2008 11:36 | 14087 x gelesen | |||
Ich habe den Plan in meiner Heimatstadt in NRW erarbeitet. Mit dem Ergebnis, dass - unter anderem wegen der Schutzziele - inzwischen alle Löschgruppen mit einem Löschgruppenfahrzeug ausgestattet sind. mit brennenden Grüßen Hartmund | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz | 456990 | |||
Datum | 22.01.2008 11:42 | 14182 x gelesen | |||
Geschrieben von Hartmund FlenderDer Leiter der Feuerwehr hat seinen Eid darauf abgelegt, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln und ist nicht nur der Feuerwehr verpflichtet sondern allen Bürgern. Ausnahmen ausgenommen aber das ist reines Wunschdenken. Gruß, Sebastian | |||||
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Autor | Hart8mun8d F8., Papenburg/Ems / Niedersachsen | 456997 | |||
Datum | 22.01.2008 12:24 | 14156 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian BöntgenAusnahmen ausgenommen aber das ist reines Wunschdenken. ...wenn es das bei euch ist, Sebastian, ich habe es anders erlebt. mit brennenden Grüßen Hartmund | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 457165 | |||
Datum | 23.01.2008 12:58 | 14197 x gelesen | |||
Geschrieben von Hartmund Flender Geschrieben von Sebastian Krupp Genau daran wird es aber regelmäßig scheitern, wenn die Feuerwehr selbst ihren Bedarf festlegt. Darum heiß es ja auch BRANDSCHUTZbedarfsplan und nicht Feuerwehrbedarfsplan. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 457173 | |||
Datum | 23.01.2008 13:15 | 14063 x gelesen | |||
Richtig. Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 457180 | |||
Datum | 23.01.2008 13:37 | 14074 x gelesen | |||
Geschrieben von Hartmund FlenderWenn dann der Plan auch noch in einem Zeitraum von weniger als 5 Jahren fast 1:1 umgesetzt werden konnte ist der Bestand der Feuerwehr gesichert und A L L E können sehr gut damit leben. Spätestens wenn es darum geht Standorte auf ihre Notwendigkeit hin zu prüfen hört für viele der Spaß jedoch leider auf und ist somit ein Thema an das sich kaum einer rantraut - obwohl dies nicht selten notwendig wäre. Schon mit der Festlegung und vor allem geplanten Durchsetzung von Ausbildungsstandards tut man sich schwer. MkG Marc Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 819777 | |||
Datum | 28.04.2016 10:40 | 5661 x gelesen | |||
Guten Tag Interessant zum Thema: -> NRZ " Düsseldorfer Feuerwehr im Kreuzfeuer der Kritik " Diskussionen über überfälligen Brandschutzbedarfsplan der Stadt Düsseldorf. Es gibt Kritik von Tierschutzpartei/Freie Wählerund von der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft.[...]Was so ein Brandschutzbedarfsplan überhaupt ist, war der Fraktion vor kurzem allerdings auch noch nicht so ganz klar. In der vergangenen Woche hatten wir verschiedene Mitglieder der Deutschen Feuerwehr Gewerkschaft (DFeuG) zu Gast, die uns vom katastrophalen Zustand der Düsseldorfer Feuerwehr berichteten. Das wir dann auf unser Drängen beim zuständigen Dezernat einen mehr als 15 Jahre alten Plan erhielten, ist eine absolute Katastrophe, bemängelt Fraktions-Geschäftsführer Torsten Lemmer. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 819782 | |||
Datum | 28.04.2016 15:56 | 5205 x gelesen | |||
Geschrieben von NRZWas so ein Brandschutzbedarfsplan überhaupt ist, war der Fraktion vor kurzem allerdings auch noch nicht so ganz klar. Also man hat sich jetzt mal schnell angelesen, was so ein Brandschutzbedarfsplan eigentlich ist nachdem man vorher gar keine Ahnung davon hatte, um jetzt direkt zu sagen "Alles scheiße!"? Sehr vertrauenswürdige Politik, man hat sich auch bestimmt inhaltlich mit dem Dokument auseinandergesetzt... oh... Moment... weiter als die erste Seite ist man eventuell doch nicht gekommen, wenn der einzige Kritikpunkt das Alter des Plans ist. Wenn der Plan wirklich unverändert seit 15 Jahren so existiert, könnte man ihn ja ganz leicht mit der aktuellen Situation vergleichen und Punkt für Punkt Problemstellen herausarbeiten und diese ansprechen sofern vorhanden. Dafür müsste man aber auch grundlegend über die Fachexpertise verfügen, solche Dokumente überhaupt zu verstehen, wenn man sich nur am "Alter" aufhängt, ist diese offensichtlich nicht vorhanden. Si tacuisses, philosophus mansisses | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 819783 | |||
Datum | 28.04.2016 17:57 | 5007 x gelesen | |||
Geschrieben von Steffen W.Also man hat sich jetzt mal schnell angelesen, was so ein Brandschutzbedarfsplan eigentlich ist nachdem man vorher gar keine Ahnung davon hatte, um jetzt direkt zu sagen "Alles scheiße!"? nunja, möglicherweise hat man ja bei der Beschäftigung mit der Thematik unter anderem die aktuelle Rechtsgrundlage konsultiert: §3 BHKG "Aufgaben der Gemeinden": (3) Die Gemeinden haben unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Da könnte man auch ohne inhaltliche Auseinandersetzung schnell zu dem Schluss kommen, dass der vorgelegte Plan anscheinend dreimal so alt ist wie das Gesetz es erlaubt. Das bei einer Behörde zu kritisieren halte ich für grundsätzlich legitim. Allerdings übersieht der "Neuling im Geschäft" dabei ggf. dass die o.a. Rechtsgrundlage erst seit dem ersten Januar diesen Jahres gilt. Bisher galt gemäß FSHG §22 lediglich die allgemeiner gehaltene Vorschrift: (1) Die Gemeinden haben unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben. Damit wird man dann (vier Monate nach Inkrafttreten der neuen Rechtsgrundlage) wohl nicht mehr von einem Rechtsbruch sprechen wollen. Die Frist von fünf Jahren war bisher m.W. lediglich eine Empfehlung (siehe z.B. Hinweise und Empfehlungen für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen für die Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen; LVF NRW, 2001 (!)) Dass ein 15 Jahre alter Plan heute alles andere als erstrebenswert ist dürfte aber unbestritten sein. Ich bin mir allerdings sicher, dass die betreffende Feuerwehr auch begründen kann, warum die grundlegende Basis ihrer Organisation und Planung ein solches Alter erreicht hat. Letztlich wird man für die Fortschreibung aber auch erstmal eine fünfstellige Summe im Haushalt auftreiben müssen... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 819784 | |||
Datum | 28.04.2016 19:39 | 4847 x gelesen | |||
Wenn man den Zustand der Düsseldorfer Feuerwehr als "katastrophal" bezeichnet, weil der BSP zu alt ist (und eine Ausbildungsstätte überörtlich genutzt wird...), dann weiß ich zunächst mal wieder, was ich eigentlich von diesen BSP zu halten habe. Geschrieben von NRZ Aufgrund einer Anfrage zum Thema Feuerwehr für die Ratssitzung am Donnerstag wolle man sich nicht vorab äußern.Die Anfrage findet man hier: Die Zufriedenheit der Bevölkerung lässt sich deutlich bereits an den wenigen Beschwerden erkennen. Nur 79 Beschwerden wurden bei 133.761 Einsätzen bekannt. Wenn man ein bisschen im Düsseldorfer Ratsinfosystem rumfuhrwerkt findet man öfter mal Anfragen bzw. Beratungen zu den Düsseldorfer Feuerwachen, z.B. hier, hier oder hier. Insofern ist die Thematik an sich nix neues (der Zustand div. städt. Gebäude scheinen da öfter mal Thema zu sein, dann natürlich auch die FW), das manche erst jetzt was vom BSP erfahren haben ist allerdings dann schon merkwürdig. Da wird die Beteiligung der Gewerkschaft sicher auch eine (wertfrei irgendeine) Rolle spielen, dass sich Minderheitsfraktionen so auf das Thema stürzen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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