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ThemaAblehnung bei der Übernahme in eine andere Ortswehr36 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorStef8ani8e P8., Waldfeucht / NRW455021
Datum14.01.2008 20:4714654 x gelesen
Hallo,

ich bräuchte mal jemanden, der mir ein wenig bei einem rechtlichen Problem hilft.

Im weiteren werde ich jedoch keine Ortsnamen sondern nur die Abkürzung "A" für den alten Wohnort und "N" für den neuen Wohnort benennen.
Im folgenden, werde ich einmal die zurzeitig lage erklären. Am Ende meiner Ausführung habe ich fragen aufgeschrieben, deren Antworten mir evtl. weiter helfen könnten.


Wir, meine beiden Brüder und ich sind vor ca. 3 Monaten umgezogen.
Wir sind seit ca. 7 Jahre in der Freiwilligen Feuerwehr und haben unseren Dienst immer ohne Beanstandung getätigt.
Mein älterer Bruder hat sich desweiteren auf zehn Jahre verpflichtet.

Noch bevor wir umgezogen sind, habe ich mit dem Löschgruppenführer des Ortes N Kontakt aufgenommen, worauf wir eine Einladung zu einem Üben bekamen.
Áls wir dort waren, wurde uns mitgeteilt, dass das Interesse uns aufzunehmen ehr gering sei und wir wurden mit den Worten: "Geht jetzt mal besser nach Hause, ich weis nicht ihr mit den Kameraden...Ne, geht mal besser!" nach Hause geschickt.

Nach einem weiteren Kontakt wurde mir zugesichert, dass die Unterlagen zur Übernahme trotzdem bei der Löschgruppe A angefordert werden.
Einige Wochen später erfuhr ich vom stellv. Wehrleiter des Ortes A, dass nie für unsere Unterlagen angefragt wurden ist. Desweiteren erzählte er mir von einer Festklichkeit, wo er und der Löschgruppenführer des Ortes N sich zfällig getroffen haben.
Auch hier sagte er aus, nicht bereit zu sein uns aufzunehmen.

Mittlerweile waren wir umgezogen.
Wiedermal nahm ich Kontakt auf, diesesmal zu einem Löschgruppenführer des Nachbarortes, da der Weg zu diesem Gerätehaus sogar näher wäre als das, des eigenen Wohnortes, auf.
Der dortige Löschgruppenführer hatte nichts gegen die Aufnahme, verwies uns aber auf das bestehende Gesetzt "Man darf nur dort in der Löschgruppe sein, wo man auch gemeldet ist", und wies uns an den Wehrführer weiter.
Auch mit ihm telefonierte ich ein weiteres mal.
Er erzählte mir abermals von irgendwelchen Informationen, die er bekommen hat und das er keinen Weg sieht uns aufzunehmen. Weder Information noch Informationsquelle konnten mir benannt werden.

Ich setzte mich mit der Löschgruppen und Wehrführung des Ortes A zusammen und erfuhr, das hier in keinster Weise anfragen oder ähnliches gewesen wären, so dass er die Informationen auf offiziellen Weg erhalten hat.

Ich begann mit offenen Karten zu spielen und traff damit würde ich sagen ins schwarze.
Mittlerweile hat der Wehrführer N erfahren, das es mal eine Anzeige meinerseits gegen einen Kameraden gab "Belästigung mit sexuellem Übergriff".
Das Verfahren wurde eingestellt ohne Konsequenzen für beide.
Mit einigen Unterstellungen wie "Frauen denken sich auch schon mal Dinge aus.." wurde das Gespräch ohne endgültige Entscheidung beendet.
Er wollte sich damit später nochmals auseinander setzten.

Ich setzte mich daraufhin mit meinem Löschgruppenführer meiner ersten Wehr, in der ich angefangen habe mit der Feuerwehr, bevor ich zum Ort A gezogen bin auseinander. Da dieser Ort nur ca 5 km entfernt ist, sah ich dort eine Chance in die Feuerwehr aufgenommen zu werden.
Dieser wiollte uns aufnehmen, bekam aber keine Genehmigung des dortigen Wehrleiters, da es ein anderes Stadtgebiet ist und somit gegen das Gesetz spricht.

Nach einem weiteren Telefongespräch und einer weiteren Absage vom Wehrführer N ohne Begründung, diese wollte er mir nicht nennen, telefonierte ich mit dem Kreisbrandmeister, der gleichzeitig auch Mitglieder der Feuerwehr N ist.
Er erklärte mir, das eine Ablehnung, gerade weil es sich um eine Übernahme und nicht um eine Aufnahme handelt nicht gerechtfertigt ist und ich alles absofort schriftlich und somit offiziell machen sollte.
Auf eine an den Wehrführer N gerichtet E-Mail wurde nicht geantwortet und nach einem Telefonat bat er mich um etwas Zeit.
Da ich dieses hin und her satt war, begab ich mich heute morgen zum Rathaus um mit dem Wehrführer endlich einmal persönlich zu sprechen.
Was mir dort geboten wurde, war jedoch die Höhe.

Er teilte mir mit, das sich bereits der Erste Wehrführer mit ihm auseinandergesetzt hat um zu erfahren, warum eine Anfrage bei ihm käme.
Desweiteren erzählte er wiedermals von negativen Informationen, die er über uns erhalten hat, konnte aber wiedermals keine nennen.
Weiter ging das Gespräch mit einer noch absurderen Begründung:"Man hört ja immer öfter von diesen Leuten die immer wieder die Löschgruppe wechseln und sich anschließend als Brandstifter herausstellen. Ich will Ihnen da ja nix vorwerfen, aber...."
Brandstifter?! Ja ne is klar.
Auch die Begründung ich sei eine Frau und dafür gibts keine Sanitären Anlagen (diese hatte ich bisher aber auch in den anderen beiden Löschgruppen nicht!!!) finde ich schwachsinnig und begründet immer noch nicht die Ablehnung meiner Brüder.
Desweiteren hat er ja auch zugegeben, dass er eigentlich Personalbedarf hat.


Nun zu meinen Fragen:

Kann ein Wehrleiter Feuerwehrleute ablehnen, ohne trifftigen Grund (keine Aktenvermerke, etc.)?

Gilt die Begründung, dass man eine Frau ist und das keine Sanitären Anlagen verfügbar sind?

Ist eine Gemeinde nicht verpflichtet, eine Feuerwehr so zu unterhalten, dass es allen Möglich ist der Feuerwehr beizutreten (Umbau von Gerätehäusern aufgrund Sanitärer Einrichtungen)?

Was passiert mit der Verpflichtung?

Gibt es eine Ausnahemregelung, die uns die Möglichkeit gibt auch über die Ortsgrenzen hinaus in eine Feuerwehr einzutreten?

Wie lange darf ein Übernahemauftrag von einem Wehrführer hingezogen werden?

Wer zahlt ausstehende Lehrgangsgelder (Wir haben in der Stadt A kurz vom Umzug einen Lehrgang gemacht und sollten das Geld dann von der Wehr N bekommen, da die Wehr A nichts mehr davon hat, dass sie uns ausgebildet hat)?


Folgende Frage zu diesem Paragraphen:

Was gilt als "andere wichtige Gründe" (Absatz 4)?

§ 1 Aufnahme in den Dienst der Freiwilligen Feuerwehr

(1) Die Leiterin oder der Leiter der Feuerwehr nimmt Bewerberinnen oder Bewerber in den Dienst der Freiwilligen Feuerwehr auf. Sie oder er befördert Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr und entlässt diese.

(2) In den aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) darf nur aufgenommen werden,

a) wer das 18. Lebensjahr vollendet hat,

b) wer den Anforderungen des Feuerwehrdienstes geistig und gesundheitlich entspricht und

c) wer nicht vorbestraft im Sinne des § 20 Abs. 2 Buchstabe a - c dieser Verordnung ist.

(3) Zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung kann die Leiterin oder der Leiter der Feuerwehr die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens verlangen. Sie oder er kann auch die Vorlage eines Führungszeugnisses gem. § 30 BZRG verlangen. Die Kosten zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung und des Führungszeugnisses gem. § 30 BZRG sind von der Gemeinde zu tragen.

(4) Die Aufnahme in den Dienst der Freiwilligen Feuerwehr kann wegen mangelnder Eignung gem. den Absätzen 2 und 3 oder wegen mangelnden Personalbedarfs oder aus anderen wichtigen Gründen abgelehnt werden.

(Quelle: http://www.feuerwehrmann.de/informationen/LFVInfo/LFV-Info-LVO.asp)


Ich bitte um schnellstmögliche Antwort und danke schonmal im vorraus.

Mit kameradschaftlichem Gruß
Steffi97


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz455058
Datum14.01.2008 22:0212576 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Stefanie PetersDesweiteren erzählte er wiedermals von negativen Informationen, die er über uns erhalten hat, konnte aber wiedermals keine nennen.

Rede nochmals mit ihm und bitte ihn die Informationen genauer zu spezifizieren und die Quelle dieser Informationen preiszugeben. Wenn er sich weiterhin weigert Dir Auskunft zu geben kannst Du Ihn ganz höflich auf den § 187 STGB und ganz besonders auf den § 186 STGB hinweisen. Wenn er sich das also nicht aus den Finger gesaugt hat müsste er nun Farbe bekennen.

Auch die Aussage:

Geschrieben von Stefanie PetersWeiter ging das Gespräch mit einer noch absurderen Begründung:"Man hört ja immer öfter von diesen Leuten die immer wieder die Löschgruppe wechseln und sich anschließend als Brandstifter herausstellen. Ich will Ihnen da ja nix vorwerfen, aber...."

Ist da sehr hart an der Grenze.

Kläre das ganze durch ein Gespräch mit dem zuständigen Amtleiter und der Wehrleitung. Leider dürftest Du aber mit Deinem Beitrag hier im Forum Deiner Sache einen Bärendienst erwiesen haben. Hier lesen sehr viele Leute mit!

Ein Wehrführer kann jederzeit die Aufnahme oder sogar die Übernahme ablehnen. Die einfachste Begründung wird dann wohl lauten: "Bei der Aufnahme/Übernahme ist eine erhebliche Störung des Dienstbetriebes zu befürchten".
Also keine Chance wenn man Euch nicht will.
Klar, man kann sich einklagen. Aber was soll das bringen? Spätestens in ein oder zwei Jahren hat man Euch dann soweit das Ihr darum bettelt entlassen zu werden.

Und nun mal eine persönliche Frage von mir: "Was um Gottes Willen wollt Ihr in so einer Feuerwehr"?

Gruß vom Berg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung!

"Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen beschraenkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen seines Vorgesetzten zu legen und sich in duenkelhaftem Uebermut ein Urteil über dieselben anzumaßen."

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW455061
Datum14.01.2008 22:1712566 x gelesen
Hallo,

keine Ahnung, spielt sicherlich viel "Bauch" eine Rolle, wenn das so stimmt wie von Dir geschildert...

Aber:
1. Ihr stellt zu viele Fragen.
2. Ihr wollt Argumente.
3. Ihr könntet gefährlich sein....
4. spätestens jetzt (auch wenns anonym geschildert ist), seid Ihr wohl völlig unten durch.
5. Gibs auf und geh zum THW - und schreib doch mal dahin einen freundlichen Brief: www.dfv.org


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg455063
Datum14.01.2008 22:2012488 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino5. Gibs auf und geh zum THW - und schreib doch mal dahin einen freundlichen Brief: www.dfv.org


Und an den Bürgermeister, den Landrat, die zuständigen Landtags- und Bundestagsabgeordneten und die Zeitungen der Gegend ;-)


Vielleicht wird dann schnell eine Wehrführerstelle frei ;-)


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorPaul8 B.8, Söllichau / Sachsen-Anhalt455064
Datum14.01.2008 22:2412437 x gelesen
Hallo Stefanie,

möchte mich Jakob Theobald anschließen, Deiner Sache tust Du mit dem Feuerwehr-Forum keinen Gefallen. Auf der anderen Seite, die geschilderte Sache stinkt wirklich zum Himmel. Wenn dem so ist, dann gehört sowas dienstrechtlich belangt.

Dazu nur einige Stichworte aus Verwaltungssicht:

Egal, welche Voraussetzungen das örtliche Brandschutzrecht zur Aufnahme/Übergabe gibt, Dein Antrag (sei er auch mündlich) ist ein Verwaltungsakt. Und der sollte alles sein, außer willkürlich und nicht erschließbar. Das bedeutet, es müssen Dir die Gründe für eine Ablehnung genannt werden und die sollten fundiert sein. Sollten die Äußerungen Dir gegenüber so ausgesehen haben, so wird die Sache noch heißer. Der Amtsträger ist in diesem Fall für den öffentlichen Dienst nicht tragbar.

Mein Vorschlag: Schriftlich (per Post) einreichen und ausdrücklich persönliche Gesprächsbereitschaft erklären. Sollte nach drei Wochen keine Antwort kommen - Sachstandsanfrage.
Wenn Du die Möglichkeit hast, versuch Kontakt über einen anderen Angehörigen bekommen. Das öffnet eher die Türen.

Wie gesagt, wenn es so sein sollte wie Du schreibst - gruselig.

MfG.

Paul


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AutorPaul8 B.8, Söllichau / Sachsen-Anhalt455066
Datum14.01.2008 22:2512541 x gelesen
Geschrieben von Christian Fischer
Und an den Bürgermeister, den Landrat, die zuständigen Landtags- und Bundestagsabgeordneten und die Zeitungen der Gegend ;-)


Vielleicht wird dann schnell eine Wehrführerstelle frei ;-)


Jawoll!


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW455071
Datum14.01.2008 22:4112581 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerUnd an den Bürgermeister, den Landrat, die zuständigen Landtags- und Bundestagsabgeordneten und die Zeitungen der Gegend ;-)


Vielleicht wird dann schnell eine Wehrführerstelle frei ;-)


das glaubst Du doch nicht wirklich?

Und selbst wenn, was wäre gewonnen?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg455072
Datum14.01.2008 22:4312503 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoUnd selbst wenn, was wäre gewonnen?

Einer weniger?

Hieß beim Bund "Planstellenschießen".


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW455076
Datum14.01.2008 22:5212569 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerGeschrieben von Ulrich Cimolino
Und selbst wenn, was wäre gewonnen?


Einer weniger?

Hieß beim Bund "Planstellenschießen".


und glaubst Du, dass die "Schießende" da was von hätte?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg455078
Datum14.01.2008 23:0412511 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinound glaubst Du, dass die "Schießende" da was von hätte?


Wenn er eh nicht reinkommt, dann vielleicht der Nächste...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg455079
Datum14.01.2008 23:0612564 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinound glaubst Du, dass die "Schießende" da was von hätte?

Hallo,

ich glaube auch nicht, dass "die Schießende" dann ihr eigentliches Ziel noch erreichen könnte. Aber es ist ja so was von frustrierend, wenn man im Feuerwehrjahr 2008 von solchen Problemen liest!

"Ironie an": Offensichtlich kann im Feuerwehr-Deutschland nur noch der flächendeckende Einsatz von Stalinorgeln für postive Veränderungen sorgen! "Ironie aus".

Immer mehr denke ich, dass die demoskopisch zu erwartenden Feuerwehr-Probleme im Verhältnis zum klaren Menschenverstand immer kleiner werden.......

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorFabi8an 8F., Geislingen an der Steige / Baden-Württemberg455080
Datum14.01.2008 23:1512580 x gelesen
N'abend,

Geschrieben von Stefanie PetersKann ein Wehrleiter Feuerwehrleute ablehnen, ohne trifftigen Grund (keine Aktenvermerke, etc.)?

ich kenne da bisher EIN Referenzurteil hier aus BaWü dass eine ähnliche Situation wie von dir beschrieben aufzeigt. Schlussendlich wurde die Feuerwehr verpflichtet die Klagende aufzunehmen.

Aktenzeichen: 9K 3086/93 beim VG Stuttgart.

Wenn du wirklich noch in die Wehr willst und dich nicht scheust mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, spiele ich hier mal mit meinen Gedanken:

- Schriftlichen Antrag auf Aufnahme stellen
- Ablehnung abwarten, Widerspruch einlegen
- Widerspruchsverfahren abwarten, bei negativem Bescheid (sprich Entscheidung der Gde. war laut Widerspruchsbehörde richtig) Klage vor dem zuständigen VG einreichen

Allerdings gebe ich zu bedenken dass du dann in der Wehr wohl nicht mehr gern gesehen sein wirst, überleg dir also rechtliche Schritte gut und reiflich. Solltest du dich für ein gerichtliches Vorgehen entscheiden: Viel Glück, solltest du dich für eine weltoffene Feuerwehr entscheiden: Viel Spaß :-)

MkG
Fabian


Das ist meine private Meinung. Ich vertrete hier nicht die Meinung der Feuerwehr Geislingen.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg455090
Datum14.01.2008 23:4012385 x gelesen
Geschrieben von Fabian FunkAllerdings gebe ich zu bedenken dass du dann in der Wehr wohl nicht mehr gern gesehen sein wirst, überleg dir also rechtliche Schritte gut und reiflich.

Wieso? Wenn die mich eh nicht reinlassen, dann gibt es wenigstens noch etwas "verbrannte Erde".


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW455098
Datum15.01.2008 00:2212324 x gelesen
Hallo!

Das Forum ist kein geeigneter Ort um so etwas zu diskutieren.
Schreib mir doch mal per Mail in welchem Bundesland das Ganze stattfindet.

Darüber hinaus würde mich mal interessieren, was Ihr für eine Rückzahlungsvereinbarung für einen Lehrgang habt? Recht unwöhnlich, zumindest wenn es kein Führerschein ist.

Gruß
Sven


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AutorFabi8an 8F., Geislingen an der Steige / Baden-Württemberg455110
Datum15.01.2008 05:5612359 x gelesen
Morgähn,

Geschrieben von Christian FischerWieso? Wenn die mich eh nicht reinlassen, dann gibt es wenigstens noch etwas "verbrannte Erde".

wie das ganze nun hier gehandhabt wird muss die Threaderstellerin selber wissen, ICH würde so einen Vorfall auch nicht hinnehmen sondern den Verwaltungsrechtsweg beschreiten ;-).

MkG
Fabian


Das ist meine private Meinung. Ich vertrete hier nicht die Meinung der Feuerwehr Geislingen.

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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen455118
Datum15.01.2008 08:1812409 x gelesen
Vieles richtige ist schon geschrieben worden.
Ich gehe davon aus, dass es kaum möglich sein wird in der Wehr noch mitzuarbeiten.
Für den Fall das es sich überwiegend um das Problem "Frau" handeln sollte schlage ich den Weg zur Frauen-/ Gleichstellungsbeauftragten vor.
Ansonsten kann ich mich nur UC anschließen und darauf hinweisen das es außer dem THW auch noch einige "weiße" HiOrg gibt.

Gruß
Ingo


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AutorMart8in 8M., Klix / Sachsen455138
Datum15.01.2008 10:0712465 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Gerhard PfeifferImmer mehr denke ich, dass die demoskopisch zu erwartenden Feuerwehr-Probleme im Verhältnis zum klaren Menschenverstand immer kleiner werden.......

Vergleiche auch hier:

Link (Demografischer Wandel, dort unter Punkt 6).

Die "nicht abwanderungsbedingten Austritte" spielen neben "Umstrukturierung von Ortsfeuerwehren" eine erhebliche Rolle beim Personalverlust.

So ganz genau und statistisch belastbar kann man natürlich nicht nachweisen, dass das am GMV in den Führungsetagen liegt.

Fakt bleibt: Eine erhebliche Zahl von aktiven Feuerwehrangehörigen verlässt die Einsatzabteilungen, ohne dass dies in Wegzug (Abwanderung), Erreichen der Altersgrenze oder Schließung der jeweiligen Ortsfeuerwehr begründet ist.

Nun kann man versuchen sich einen Reim drauf zu machen:

Mangelnde Motivation?
Mangelndes Interesse?
Sinnhaftigkeit des Feuerwehrdienstes nicht vermittelbar?
Wunsch des Einzelnen zur ungebundenen individuellen Lebensgestaltung rangiert vor dem gesellschaftlichen Engagement?
Konflikte mit Kameraden?
Konflikte mit Führungskräften?
Frustration über das "starre System"?
....


Grüße

M.


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AutorKai 8P., Braunschweig / Niedersachsen455168
Datum15.01.2008 12:0612435 x gelesen
Geschrieben von Fabian FunkAllerdings gebe ich zu bedenken dass du dann in der Wehr wohl nicht mehr gern gesehen sein wirst, überleg dir also rechtliche Schritte gut und reiflich. Solltest du dich für ein gerichtliches Vorgehen entscheiden: Viel Glück, solltest du dich für eine weltoffene Feuerwehr entscheiden: Viel Spaß :-)

Ganz ehrlich? Lieber zum THW und eine Aktion, wie sie Christian Fischer beschrieb, anleiern...

Gruß
Kai


Wie immer alles meine private Meinung und nicht die meiner Ortsfeuerwehr.

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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen455207
Datum15.01.2008 15:0212258 x gelesen
Geschrieben von Kai ProbstGanz ehrlich? Lieber zum THW und eine Aktion, wie sie Christian Fischer beschrieb, anleiern...
Ganz ehrlich?
Wir beim THW glauben zwar ehrlich miteinander umzugehen, haben aber natürlich auch Schwächen im System.
Ob da, bei einem solchen Begehren und der Vorgeschichte, nicht auch Ängste aufkommen, daß Gleiches auf den aufnehmenden OV zukommt?
Auch bei uns gibt es Dinge, mit denen man nicht einverstanden sein muß. ;-)


Gruss
Jürgen Wenzel


Neue Ausgabe 12/07 / TETRA-Digitalfunk im THW // Das THW in Google Earth
Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de

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AutorStef8ani8e P8., Waldfeucht / NRW455257
Datum15.01.2008 18:2312450 x gelesen
Hallo,

also, das ein oder andere hat mir auf jeden fall schonmal weitergeholfen.

Es gibt einen Grund meiner doch recht offenen Art, denn ich gehe davon aus, das sowohl der alte als auch der neue Wehrleiter in dieses Forum reinschauen, deswegen war ich mir in keinsterweise bange davor, das es die falschen lesen oder es zu mehr Ärger führt. Mehr als jetzt geht glaub ich nicht mehr.
Meiner Meinung nach soll er ruhig wissen was ich denke und das ich auch bereit bin, gegen seine Entscheidung anzugehen. Es gibt die Gleichberechtigung schließlich nicht umsonst.

Auch sind seine Unterstellung meiner Meinung nach total absurd.
Ich werde nun erst nocheinmal eine schriftstück Einreichen mit der dienstaufsichtebeschwerde.
Und dann mal abwarten was passiert.
Ich ebdanke mich schonmal für eure Antworten.

Steffi


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)455265
Datum15.01.2008 18:4012404 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinoschreib doch mal dahin einen freundlichen Brief: www.dfv.orgMit welchem Ziel?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen455288
Datum15.01.2008 19:1912345 x gelesen
Geschrieben von Stefanie PetersMeiner Meinung nach soll er ruhig wissen was ich denke und das ich auch bereit bin, gegen seine Entscheidung anzugehen.
Hallo Stefanie,
ich wünsche dir viel Erfolg bei deinem Weg.
Ich weiß aus eigener Erfahrung, daß es Querdenker und opositionell veranlagte Menschen nicht immer leicht haben. Ebenso verspüre ich bei solchen Aktionen aber auch den rückratentkernten und im Gleichritt marschierenden Mitläufern gegenüber eine innere Befriedigung.


Gruss
Jürgen Wenzel


Neue Ausgabe 12/07 / TETRA-Digitalfunk im THW // Das THW in Google Earth
Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW455338
Datum15.01.2008 22:0812408 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppMit welchem Ziel?

Werbung bzw. Plan - und Wirklichkeit....


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch.455930
Datum17.01.2008 20:4312294 x gelesen
Halt uns aber bitte auf dem Laufenden, wie sich das entwickelt.


http://www.feuerwehr-saal.de

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AutorStef8ani8e P8., Waldfeucht / NRW455940
Datum17.01.2008 20:5512383 x gelesen
Auf jedenfall werde ich euch auf dem laufenden halten. Der aktuelle stand ist bisher eine dienstaufsichtsbeschwere, diese werde ich aber nicht alleine sondern mit hilfe eines kameraden aus diesem forum erstellen, der etwas mehr ahnung hat als ich. diese wird in der nächsten woche beim zuständigen amt liegen. auch die kontakt aufnahme zur zuständigen bezirksregierung erfolgt schnellstmöglich....

bis dann und recht herzlichen dank

steffi


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 456353
Datum19.01.2008 14:3212421 x gelesen
Im Zweifel hilft das ganz große Katzenkino mit Presse und so weiter

kenne einen Fall, in dem nach dem peynlichen Verhör der Presse und entsprechendem Artikel Führungskräfte sich von den "Herrschaften, die das vollste Vertrauen" genossen haben getrennt haben.

Wichtig ist halt das die Presse die selben Fragen stellt wie du


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW456805
Datum21.01.2008 15:4412450 x gelesen
Ich wollte erst gar nicht antworten, aber nach reiflichem Überlegen tue ich es doch.

Geschrieben von Florian BeschWichtig ist halt das die Presse die selben Fragen stellt wie du
WICHTIG ist, das man bei der Wahrheit bleibt und nicht Tatsachen vertauscht, verwechselt oder "bereinigt".
Ich kenne zwar die junge Dame und die Brüder nicht persönlich, jedoch alle Löschgruppen, in denen sie bereits tätig waren. Also weiß ich genau was "A" und "N" bedeutet. Man kann auch "V" für vorherige Löschgruppe anfügen.
Wenn die Aussage bezüglich "Brandstifter" so stimmt, dann finde ich es auch unglaublich.
Jedoch sollte man die Hintergünde kennen bevor man hier gute Ratschläge gibt.
Wenn es um einen Einsatz geht (z.B. Leitstelle Viersen), dann wird immer dazu geraten beide Seiten anzuhören.
In diesem Fall wurde von allen Seiten Zustimmung unterbreitet, ohne nachzufragen was denn genau geschehen ist.
Ich weiß von SIEBEN Löschgruppen aus drei Stadtgebieten, die ein den Antrag auf eine Übernahme abgelehnt haben. Und das VOR der Veröffentlichung hier im Forum.


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz456813
Datum21.01.2008 16:0112532 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Hubert KohnenJedoch sollte man die Hintergünde kennen bevor man hier gute Ratschläge gibt.
Wenn es um einen Einsatz geht (z.B. Leitstelle Viersen), dann wird immer dazu geraten beide Seiten anzuhören.
In diesem Fall wurde von allen Seiten Zustimmung unterbreitet, ohne nachzufragen was denn genau geschehen ist.
Ich weiß von SIEBEN Löschgruppen aus drei Stadtgebieten, die ein den Antrag auf eine Übernahme abgelehnt haben. Und das VOR der Veröffentlichung hier im Forum.


Und was ist da genau passiert? Das würde mich jeztz interessieren. Evtl. könnte sich ja mal ein Verantwortlicher dazu äussern.
Wenn das ganze nur so im halbdunkel dahindümpelt hilft es nicht wirklich.

Gruß vom Berg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung!

"Dem Untergebenen geziemt es nicht, seinen eigenen beschraenkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen seines Vorgesetzten zu legen und sich in duenkelhaftem Uebermut ein Urteil über dieselben anzumaßen."

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen456815
Datum21.01.2008 16:0412381 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldEvtl. könnte sich ja mal ein Verantwortlicher dazu äussern.

Wird vermutlich nicht geschehen, da Personalangelegenheit.

Interessant hört sich der Fall dennoch an...

MkG
Marc


Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt.

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AutorSimo8n L8., Düsseldorf / NRW459028
Datum30.01.2008 21:4012416 x gelesen
Hallo Stefanie,

wie denken die kameraden aus der betroffenen Löscheinheit über deinen angestrebte Mitgliedschaft ?

Hast du schon was in Erfahrung bringen können ?


Gruß

Simon


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AutorStef8ani8e P8., Waldfeucht / NRW459148
Datum31.01.2008 10:2312479 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Simon Lentzenwie denken die kameraden aus der betroffenen Löscheinheit über deinen angestrebte Mitgliedschaft ?

Wie die Kameraden darüber denken ist nicht in Erfahrung zu bringen, da ich keinen der Wehr persönlcih kenne und mich da erkundigen könnte.


Im Moment kann ich euch nur soviel sagen, dass die Angelegenheit bei entsprechender Stelle vorliegt.

Es wird sich dabei wahrscheinlich auch noch um Wochen handeln, bis eine Entscheidung seitens der Wehrführung getroffen wird, was die Aufnahme oder das weitere Verfahren betrifft.

Steffi


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AutorSimo8n L8., Düsseldorf / NRW459293
Datum31.01.2008 17:4512289 x gelesen
Hallo Stefanie,
versuche es herauszufinden wie die Kameraden des Löschzuges N über deine Aufnahme denken.
Habe diese nichts gegen deine Aufnahme gehe den Weg von unten nach oben mit der Hilfe der Kameraden.
Wollen diese jedoch deine Aufnahme verhindern frage ich mich wie du dir die Zukunft bei diesem Löschzug vorstellst ?


Viel Glück

Simon


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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW465819
Datum24.02.2008 17:4412365 x gelesen
Geschrieben von Stefanie PetersEs wird sich dabei wahrscheinlich auch noch um Wochen handeln, bis eine Entscheidung seitens der Wehrführung getroffen wird, was die Aufnahme oder das weitere Verfahren betrifft.
Als "Nachbar" wollte ich mal fragen wie der akuelle Stand ist. Haben Stefanie und ihre Brüder es geschafft in die Feuerwehr zu kommen, bzw. übernommen zu werden ?


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW471866
Datum23.03.2008 14:5112448 x gelesen
Geschrieben von Stefanie PetersEs wird sich dabei wahrscheinlich auch noch um Wochen handeln, bis eine Entscheidung seitens der Wehrführung getroffen wird, was die Aufnahme oder das weitere Verfahren betrifft.
Gibt es was Neues in dem Fall?


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW479750
Datum26.04.2008 19:0012463 x gelesen
Geschrieben von Hubert KohnenGibt es was Neues in dem Fall?
Komisch das ich mir die Frage mittlerweile selbst beantworten kann. Habe GEHÖRT das Steffi die Klage gegen den "neuen" Wehrführer" zurückgezogen hat und wieder in die "alte" Feuerwehr zurück geht. Grund ist ein Wohnungswechsel. Wie gesagt - Gerüchteküche.
Vielleicht kann Steffi uns mehr sagen.


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorStef8ani8e P8., Waldfeucht / NRW479751
Datum26.04.2008 19:1912439 x gelesen
Hallo zusammen,

in der letzten Woche hat sich das Thema "Wechsel in die Feuerwehr" erledigt, die oben angesprochenen Gerüchte, ich würde in meine alte Wehr zurückkehren stimmen nicht.

Ich habe nur für mich entschlossen, nachdem ich ein Schreiben vom Wehrführer bekommen habe, in dem es heißt, dass 20 Kameraden austreten werden, wenn ich in die Löschgruppe eintrete, mich nicht weiter zu bemühen.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist abgeblockt wurden, es wurde laut Schreiben kein Fehlverhalten des Wehrführers festgestellt.

Nach einem weiteren Telefonat mit dem Wehrführer, in dem ich ihm mitteilte, dass ich einsehe, dass das ganze nichts bringt, mit dem Hinweis, dass ich sowieso gedenke, aus diesem Ort wieder wegzuziehen, in einen Ort, wo ich bedenkenlos in die Feuerwehr aufgenommen werde, beendeten wir die Angelegenheit.

Über meine Brüder wurde kein entgültiger Beschluss gefasst, hier müsste das gesamte Aufnahmeverfahren (Antrag etc. ) von vorne begonnen werden.

Ich möchte mich ganz herzlich bei allen bedanken, die verscucht haben mir zu helfen und mich zu unterstützen.
Leider war das ganze erfolglos, aber es wird wohl nicht bringen die ganze Sache gerichtlich an zu gehen.


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 14.01.2008 20:47 Stef7ani7e P7., Waldfeucht
 14.01.2008 22:02 Jako7b T7., Bischheim
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 14.01.2008 22:20 Chri7sti7an 7F., Wernau
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 14.01.2008 22:41 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 14.01.2008 22:43 Chri7sti7an 7F., Wernau
 14.01.2008 22:52 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 14.01.2008 23:04 Chri7sti7an 7F., Wernau
 14.01.2008 23:06 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
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 14.01.2008 22:24 Paul7 B.7, Söllichau
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 14.01.2008 23:40 Chri7sti7an 7F., Wernau
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