News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Verhinderung der Fahrt zum Gerätehaus durch zugeparkte Privatausfahrt | 23 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Stef8fen8 V.8, Neckarsulm / Baden-Württemberg | 457621 | |||
Datum | 24.01.2008 22:24 | 10192 x gelesen | |||
........ wie ist in diesem Falle die rechtliche Lage. Angenommen ich werde zu einem FW-Einsatz alarmiert und meine private (Garagen-)ausfahrt ist durch einen Falschparker zugeparkt, somit kann ich nicht mit dem Privat-PKW zum Gerätehaus fahren Zudem ist der Anfahrtsweg noch recht weit, sodass zu Fuß rennen nicht in Frage kommt. Kann man ihn (außer zuparken einer Ausfahrt - ist ja glaub ich nach StVO verboten?!) noch wegen einem anderen Straftatbestand belangen? Unterlassene Hilfeleistung beispielsweise ? Danke für die Antworten! | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 457623 | |||
Datum | 24.01.2008 22:32 | 8537 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Steffen Volpp Kann man ihn (außer zuparken einer Ausfahrt - ist ja glaub ich nach StVO verboten?!) Verstoß gegen § 12 (3) Nr. 3 StVO. Das sind 25 €, oder 35, wenn länger als eine Stunde. Geschrieben von Steffen Volpp noch wegen einem anderen Straftatbestand belangen? Unterlassene Hilfeleistung beispielsweise ? Nein. Falschparken ist IMHO auch keine Straftat. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
| |||||
Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 457629 | |||
Datum | 24.01.2008 22:41 | 8486 x gelesen | |||
Geschrieben von Steffen VolppKann man ihn (außer zuparken einer Ausfahrt - ist ja glaub ich nach StVO verboten?!) noch wegen einem anderen Straftatbestand belangen? Unterlassene Hilfeleistung beispielsweise ? Ausser ner Anzeige geht garnichts. Du kannst ihm gerne ein schlechtes Gewissen reden ;-) Habe ich schon getan. MkG Patricia | |||||
| |||||
Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 457630 | |||
Datum | 24.01.2008 22:51 | 8609 x gelesen | |||
Mmh... evtl. Nötigung? Was meinen die Rechtsexperten? MkG Sven -meine Meinung- | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 457631 | |||
Datum | 24.01.2008 22:53 | 8611 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Sven Keller evtl. Nötigung? Was meinen die Rechtsexperten? Nötigung? Wie kommst du denn auf die Idee? MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
| |||||
Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 457633 | |||
Datum | 24.01.2008 22:54 | 8581 x gelesen | |||
...weil er genötigt war das Auto stehen zu lassen. Nur so als Vermutung. Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de) Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?! | |||||
| |||||
Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 457636 | |||
Datum | 24.01.2008 23:06 | 8504 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes Krause...weil er genötigt war das Auto stehen zu lassen. Nur so als Vermutung. so in etwa... Hab mal ein bisschen gegoogelt, so weit her geholt scheint meine Idee auch nicht zu sein ;-) Auch wenn das Hornberger Schießen nahe liegt ;-) MkG Sven -meine Meinung- | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 457637 | |||
Datum | 24.01.2008 23:06 | 8519 x gelesen | |||
Die hier in der Gegend öfter mal angerufene und gefragte Polizei rät dann zum Taxi! Die Polizei kommt NICHT raus, empfohlen wird die Beweissicherung durch Fotos und Zeugen, um Schadenersatz zu bekommen. Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 457641 | |||
Datum | 24.01.2008 23:11 | 8480 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Johannes Krause ...weil er genötigt war das Auto stehen zu lassen. Nur so als Vermutung. Früher (TM) hat man Demonstranten, die Straßen mit Sitzblockaden zumachten, gerne wegen Nötigung angezeigt. M.W. hat das Bundesverfassunggericht das als unzulässig beurteilt. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
| |||||
Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 457670 | |||
Datum | 24.01.2008 23:53 | 8551 x gelesen | |||
Die einfachste Beweissicherung ist Luft rauslassen... | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 457672 | |||
Datum | 25.01.2008 00:01 | 8532 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Jens Rugen Die einfachste Beweissicherung ist Luft rauslassen... Das wäre Sachbeschädigung. Wenn du Pech hast zeigt dich der Falschparker an und dein Ärger ist erheblich größer als seiner. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
| |||||
Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 457677 | |||
Datum | 25.01.2008 01:15 | 8457 x gelesen | |||
Rechtlich gesehen ist das nach meiner Kenntnis nicht eindeutig geklärt. Da gibts wohl unterschiedliche Auslegungen des $303 StGB. | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 457689 | |||
Datum | 25.01.2008 08:25 | 8565 x gelesen | |||
Dessen Auslegung ist eigentlich ganz klar, von einer "Notwehrhandlung" o.ä. steht darin nichts. Abgesehen davon wäre es irgendwie auch ziemlich blöde, wenn man jemandem Falschparken ankreidet, es ihm dann aber deutlich erschwert, das Fahrzeug schadlos zu versetzen. Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
| |||||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 457695 | |||
Datum | 25.01.2008 08:55 | 8480 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Christi@n Pannier Früher (TM) hat man Demonstranten, die Straßen mit Sitzblockaden zumachten, gerne wegen Nötigung angezeigt. M.W. hat das Bundesverfassunggericht das als unzulässig beurteilt. ja, und wenn ich mich recht entsinne war eine Begründung dafür dass eine Sitzblockade für ein herannahendes Auto bzw. dessen Fahrer allenfalls ein "psychiches" Hindernis darstellt und nicht eine Körperliche Einwirkung im Sinne vom Gewalt - weil das Auto das Hindernis ja theoretishc überweinden könnte. Die Umsetzung in die Praxis dürfte allerdings entsprechend negative Konsequenzen für dne Blockierer haben... Gruß, otti Ein Psychopath ist jemand, der gerade heraus gefunden hat was wirklich los ist... Mehr über mich: www.mo-esch.blog.de Mehr über uns: www.kats-rtk.blog.de | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW | 457697 | |||
Datum | 25.01.2008 09:58 | 8576 x gelesen | |||
Geschrieben von Steffen VolppAngenommen ich werde zu einem FW-Einsatz alarmiert und meine private (Garagen-)ausfahrt ist durch einen Falschparker zugeparkt, Fragen die sich mir stellen: - Konnte der "Falschparker" erkennen das ein Fahrzeug in der Garage steht? - Schild an Garage: Einfahrt / Ausfahrt freihalten? < Ironie > Haste nen Dachaufsetzer, dass der Falschparker erkennt das Dein Auto von nem FA genutzt wird? ;-)< / Ironie > Gruß Michael Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest! Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 457698 | |||
Datum | 25.01.2008 10:10 | 8546 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Arens- Konnte der "Falschparker" erkennen das ein Fahrzeug in der Garage steht?Beides ist für das "Falschparken" nicht relevant. Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
| |||||
Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 457741 | |||
Datum | 25.01.2008 13:31 | 8534 x gelesen | |||
Naja ich sags mal deutlicher, ersten würde ich ihn nicht ankreiden, und zweitens würde ich keinen Namen dazuschreiben. Davon abgesehen kann man eigentlich nur eine Sachbeschädigung daraus machen, wenn man bedenkt das die Funktion des Fahrzeugs durch die fehlenden Luft beeinträchtigt wird. Ansonsten erfüllt Luftrauslassen keinen Tatbestand für Sachbeschädigung. Die Chancen das man da ohne irgenwas rauskommt stehen nicht schlecht, selbst wenn man seinen Namen dran schreibt. Außerdem, wenn der Falschparker die Polizei ruft, wird die genauso abwinken, wie wenn der Zugeparkte die Polizei ruft. | |||||
| |||||
Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 457742 | |||
Datum | 25.01.2008 13:33 | 8497 x gelesen | |||
Zum Glück, sonst müsste sich jeder! Garagenbesitzer ein Räumschild ans Auto bauen. Ein abgesenkter Bordstein reicht IMO schon aus um ein abgestelltes Fahrzeug zum "Falschparker" zu machen?! | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 457745 | |||
Datum | 25.01.2008 13:47 | 8519 x gelesen | |||
Fakt ist folgender! Das Parken vor Privatausfahrten ist nach dem bundeeinheitlichen Tatbestandskatalog mit 10 EUR Verwarnungsgeld belegt. Kommt eine Behinderung hinzu, ist eine Erhöhung auf 15 EUR möglich. Eine weitere Erhöhung durch den Zeitfaktor (bei mehr als 3 Stunden) lässt sich oftmals nicht beweisen. Ob man das Fahrzeug vor Ort versetzen lassen kann oder nicht, sollte direkt mit der Polizei vor Ort geklärt werden. Ein Abschleppen zur nächsten Verwahrstelle scheidet aus Verhältnismäßigkeitsgründen mal grundsätzlich vorerst aus, da andere mildere Mittel zur Verfügung stehen. Z. B. Halterermittlung, Ausfahrt über Wiese u. a. Vor allen anderen hier geäußerten Maßnahmen rate ich dringend ab! z. B. Luft aus den Reifen lassen ist gem. Rechtsprechung eine Sachbeschädigung, da das Fahrzeug im Anschluss nicht mehr bestimmungsgemäß gebraucht werden kann. Außerdem ist damit ja mal garnichts erreicht. Nötigung kommt ebenso nicht in Frage, da die Tatbestandsmerkmale des Vorsatzes, der Gewalt oder des Drohens mit einem empfindlichen Übel gegenüber keiner Person erfolgte. Wenn das behindernde Fahrzeug auf eurem Privatgrund steht, könnt ihr es aber abschleppen lassen. Den Auftrag dazu müsst ihr allerdings selbst erteilen (das macht die Polizei mal nicht) und auch die Kosten dafür vorab tragen. Anschließend könnt ihr die Kosten dann zivilrechtlich beim Verursacher wieder einklagen! Mehr geht leider nicht! so long Jürgen Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 457786 | |||
Datum | 25.01.2008 17:08 | 8533 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens RugenEin abgesenkter Bordstein reicht IMO schon aus um ein abgestelltes Fahrzeug zum "Falschparker" zu machen?!Ja. §12 StVO nennt im Absatz 3 als Bereiche, in dem Parken unzulässig ist, als Nr.3 "vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber," und als Nr. 9 explizit "vor Bordsteinabsenkungen.". Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 457788 | |||
Datum | 25.01.2008 17:10 | 8430 x gelesen | |||
Hab nochmal drübergelesen, ich hoffe, ihr versteht, was ich da geschrieben hab. Meine Deutschlehrer würden mich aufhängen... Als Ergänzung hier der Paragraph. Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
| |||||
Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 457806 | |||
Datum | 25.01.2008 18:16 | 8462 x gelesen | |||
Klar versteht man das; kurz, prägnant und präzise. Sollte ja kein Roman werden. ;-) | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8H., Neustadt / RLP | 457895 | |||
Datum | 26.01.2008 12:07 | 8353 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes Krause ...weil er genötigt war das Auto stehen zu lassen. Das wäre dann zutreffend, wenn der Autofahrer sein Fahrzeug deshalb vor der Einfahrt geparkt hat, damit man nicht herausfahren kann. Ich lese hier nur selten, Webforen sind nicht so mein Ding. :) Im Zweifelsfall findet man mich eher im Usenet in de.etc.notfallrettung oder auf news.feuerwehrmann.de | |||||
| |||||
|