alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaFragen zum Thema 'Recht/Gesetze'22 Beträge
RubrikFirst Responder
 
AutorMart8in 8R., Wiesmoor / Nds.457777
Datum25.01.2008 16:4013994 x gelesen
Moin moin,

hab mal ne Frage an alle die sich mit dem Thema „Recht“ auskennen.
Und zwar, nach welchen Gesetzen kann ein First Responder mit der Ausbildung San-B, rechtlich belangt werden, wenn der Pat. durch sein handeln schaden nimmt?
Natürlich ist mir klar, dass man einen Sanitätshelfer nicht mit einem RH/RS/RA vom Wissenstand her vergleichen kann! Daher ein kurzes Beispiel: Pat. bewusstlos, kein Trauma als Ursache, wird vom FR (San-B) nicht in die stabile Seitenlage verbracht, der Pat. erbricht (darauf auch keine Reaktion) und erstickt. Blödes aber einfaches Beispiel, müsste ja eigentlich jeder wissen was zutun ist. In dem Beispiel geht es mir auch nich um unterlassene Hilfeleistung! Welche Gesetze greifen hier für einen First Responder mit der Ausbildung San-B und nach welchen Gesetzen arbeitet überhaupt ein Sanitätshelfer? Die Gesetze nach dem ein RH/RS/RA belangt werden kann, sind mir bekannt, falls es die Selben sein sollten. Ich hoffe mir kann da jemand helfen.

Mfg Maddin


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz457778
Datum25.01.2008 16:4210978 x gelesen
Hallo Martin,

im aktuellen FW-Magazin 2/2008 ist ein mehrseitiger Artikel zu dem Thema abgedruckt. Vielleicht hilft dir der weiter.


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt457791
Datum25.01.2008 17:1710987 x gelesen
Da wird womöglich die Garantenstellung greifen, da auch von einem aus- und fortgebildetem San-A/-B erwartet werden kann, dass er eins solche akut lebensbedrohliche Situation erkennt und dementsprechend handelt.


Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

"Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMart8in 8R., Wiesmoor / Nds.457793
Datum25.01.2008 17:2211062 x gelesen
das hab ich mir auch schon überlegt, wäre ja logisch aber das ganze schriftlich wär nicht schlecht, in bezug auf san-a/b...


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt457796
Datum25.01.2008 17:3010879 x gelesen
Geschrieben auf der verlinkten Seite Wer fällt nun alles unter die Garantenstellung?

Ganz klar, all diejenigen, die sich mit der Bezeichnung Rettungsdienst rühmen, bzw.in der Öffentlichkeit vermeintlich als solcher auftreten . Nicht unter die Garantenstellung fallen RD-Mitarbeiter, wenn sie privat zu einem Notfall kommenSobald sie sich aber als professioneller Helfer zu erkennen geben (hier ist bloß die unterlassene Hilfeleistung nach §3232c StGB einschlägig). fallen sie wiederum in den Bereich der Garantenstellung.

Wenn ihr also mit einem kleinen schnellen Auto und Blauhorn vorfahrt, oder/und mit in irgend einer Art Uniform, welche euch als "Profi-Retter" erkennbar werden lässt, fallt ihr darunter. Völlig unabhängig, ob San-A, RettSan oder NA.


Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

"Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r L8., Köln / St. Wendel / NRW / Saarland457799
Datum25.01.2008 17:4110817 x gelesen
Geschrieben von Martin Röhrigin bezug auf san-a/b...

Da fängt ja die ganze Problematik schon an, es gibt keinen Einheitlich San-A/B jeder macht was eigenen, da gibt es San-A/B/C, San-A/B, EinsatzSan, Sanitäter, Sanitätshelfer und jeder hat anderes Ausbildungsinhalte (im Groben lernen schon alle das selbe nur tlw. in andere Reihenfolge, Gewichtung und Intensität) und eigene Bezeichnungen.

Zur Sache ansich kommt es auf den Richter/Staatsanwalt an, wenn der sagt das sollte ein Ausgebildeter erkennen und es ist zu erwarten das diese Maßnahmen getroffen werden, könnte es im schlimmsten Fall wohl auf Totschlag durch Unterlassen hinauslaufen.


Gruß Peter

Alles was ich schreibe ist ausschließlich meinen Meinung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz457809
Datum25.01.2008 18:2610953 x gelesen
Geschrieben von Martin Röhrigaber das ganze schriftlich wär nicht schlecht, in bezug auf san-a/b...

Das wrid schwer...

Denn im StGB (und im BGB) wird nirgendswo das Wort "Rettungsassistent" oder ähnliches erwähnt.

Kurz um gilt erstmal: gleiches recht für alle. Egal welche Ausbildungsstufe.

Aber in einem entsprechenden Verfahren wird natürlich der Ausbildungsstand berücksicht.


Das fängt bei "unterlassene Hilfeleistung" schon an:

"Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich (ist)"
Von einem Rettungsassistenten wird man eher erwarten können die Notwendigkeit einer Hilfeleistung zu erkennen
als von einem Sanitätshelfer, als von jemandem, der vor $ewigkeit mal einen LSM-Kurs gemacht hat.

"und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr"
"Aber sie als Feuerwehrmann wissen doc, dass ein Auto nach einem Unfall nicht direkt explodiert. Da hätten sie dem Opfer
doch helfen können!"
Während man einem normalen Zivilisten auf's wort glaubt wenn er sagt: "Ich konnte da keinen Druckverband anlegen, weil
ich kein Blut sehen kann" dürfte die gleiche Argumentation bei einem Ersthelfer, der nebenbei Rettungsassistent ist, nicht so
ohne weiteres glaubhaft sein.

Soweit erstmal zur normalen Ersten Hifle von Zivilisten.
Garantenstellung ist eine andere Baustelle.
Zunächstmal: wenn man nichts tut, kann man dafür nur dann bestraft werden, wenn dieses Explizite nicht-tun mit Strafe bewehrt ist. Einen dieser Fälle haben wir oben: So ist es strafbar nicht hilfe zu leisten.
Strafbar ist nichtstun aber dann, wenn man durch dieses nicthstun dafür sorgt, dass ein sogenannter "tatbestandlicher Erfolg" (z.B. Tod, Verletzung, ...) eintritt, obwohl man dafür zuständig ist, dass dieser "tatbestandlicher Erfolg" ebend nicht eintritt.
Ok, und im Klartext?
So ist es z.B. Aufgabe der Polizei andere Personen zu schützen. Wenn "die Polizei" tatenlos zusieht, wie jemand zusammengeschlagen wird, macht ist der tatbestand der "Körperverletzung durch unterlassen" erfüllt. Jemand anderes hat das Opfer zwar zusammengeschlagen, aber die Polizei hätte die Aufgabe gehabt, ihn davor zu bewahren.
So ist es auch aufgabe von "Rettungspersonal" dafür zu sorgen, dass dem Patienten möglichst gut und möglichst bald geholfen wird und dass es ihm nicht noch schlechter wird. Also ist Rettungspersonal grundsätzlich ein "garant".

Aber:
So einfach wie "$Sani(SB) tut etwas nicht, Patient stirbt, Sani wird verurteilt" ist es nicht.
Denn: Wenn der Garant nicht die möglichkeit hat, diese Gefahr abzuwenden (z.B. weil er eine erforderliche Maßnahme nicht durchführen kann oder sie ihm nicht zuzumuten ist), kann man ihn dafür nicht verurteilen.
Wenn der Garant die Gefahr nicht erkennen konnte, kann man ihm auch nicht vorwerfen, dass er sie nicht abgewendet hat.

Der Tatbestand des "Totschlages" der hier angesprochen wurde benötigt ja einen Tötungsvorsatz. Den wird man einem Helfer nicht unterstellen können. Daher ist das schonmal weg vom Tisch.
Bleiben die klassichen Sachen wie "fahrlässige Körperverletzung (ggf. mit Todesfolge)" und "fahrlässige Tötung".

Wie hoch der Grad der Fahrlässigkeit im konkreten Fall war, wird dann ggf. ein Gericht feststellen müssen.
Naja, und ein Richter wird an einen Rettungsassistenten andere Ansprüche stellen als an einen Sanitätshelfer.
Für den Sanitätshelfer wird es eher ablaufen, dass er seine Situation schildert:
"ja wissen sie, das war mein erster Notfallpatient außerhalb vom Lehrsaal. und der Stress drumrum und das Erbrochene und das Blut. Das war alles total anders als in der Ausbildung im Unterrichtsraum. :-(".
Während der Richter einen Rettungsassisten eher fragen wrid: "sie machen das ja tagein, tagaus. Weshalb haben sie ausgerechnet da eine einfache Maßnahme der Ersten Hilfe unterlassen?" Wenn der Rettungsassistent darauf keine ausreichende begründung hat wird bei ihm ein deutlich höherer grad der Fahrlässigkeit angesetzt werden.


Grüße

Manuel


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHauk8e H8., Negernbötel / S-H457842
Datum25.01.2008 22:3710965 x gelesen
Hallo!

Dazu gibt es im aktuellen Feuehrmagazin einen Artikel der sich genau mit der Problematik der FR befasst.

Gruß
Hauke



Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw..
Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden!

FF Negernbötel

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz457846
Datum25.01.2008 23:1311006 x gelesen
Geschrieben von Hauke HammerichDazu gibt es im aktuellen Feuehrmagazin einen Artikel der sich genau mit der Problematik der FR befasst.

Geht das Feuerwehrmagazin bei den Finanzbehörden als Fachzeitschrift durch?
Sollte ich mir das tatsächlich noch abonieren müssen?

Auch immer wieder gut:
"strafrechtliche Probleme im Rettungsdienst" von Ralf Tries.
Wie bereits erwähnt sind die Rechtsgrundlagen für alle Fachkräfte die gleichen. Nur die Ansprüche ändern sich halt.

Beruflich beschäftigt sich der Ralf Tries ja IIRC mit "Mord und Totschlag". Der wird sich damit also schon auskennen :)


Manuel


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMart8in 8R., Wiesmoor / Nds.457849
Datum26.01.2008 00:0010974 x gelesen
hab den bericht im feuerwehrmagazien gelesen und meine frage/fragen werden da nicht beantwortet! der bericht ist viel zu oberflächlich, es wird nichts in bezug auf ausbildung und "recht" beschrieben.

wo wir grade bei dem artikel sind, mir stellte sich die frage, seit wann die garantenstellung für einen rettass (usw) entfällt, wenn er in einer first responder gruppe tätig ist?! hm... naja...


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHauk8e H8., Negernbötel / S-H457850
Datum26.01.2008 00:0311246 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Manuel Schmidt
Geht das Feuerwehrmagazin bei den Finanzbehörden als Fachzeitschrift durch?
Sollte ich mir das tatsächlich noch abonieren müssen?

Soll ich hier den kompletten Artikel reinstellen?
War nur als Anregung gedacht und weil es zum Thema passt.

Geschrieben von Manuel Schmidt
Beruflich beschäftigt sich der Ralf Tries ja IIRC mit "Mord und Totschlag". Der wird sich damit also schon auskennen :)

Autor ist Dr. gerhard Nagler, von dem auch schon etwas zum Thema FR bei Kohlhammer in den Roten heften erschienen ist.

Gruß
Hauke



Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw..
Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden!

FF Negernbötel

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW457852
Datum26.01.2008 00:2710944 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Martin Röhrigwo wir grade bei dem artikel sind, mir stellte sich die frage, seit wann die garantenstellung für einen rettass (usw) entfällt, wenn er in einer first responder gruppe tätig ist?!

Könnte daran liegen, dass der RA nur bei der Arbeit im Rettungsdienst eine Garantenstellung hat.
Genauso wie der Arzt nicht Dauergarant für alle Menschen in seiner Reichweite ist.

Ob der First Responder Garant ist oder nicht, bestimmt sich nicht an seiner Qualifikation. Maßgebend ist die Garantenstellung die sich aus verschiedenen Gründen ergeben kann, wie z.B. pflichtwidriges vorangegangenes Handeln, aus Vertrag usw.
Lässt sich aber ehrlich gesagt nicht aus dem hohlen Bauch entscheiden, da müsste man schon mal ein bißchen was zu lesen.

Gruß
Sven


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHauk8e H8., Negernbötel / S-H457853
Datum26.01.2008 00:3810941 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Martin Röhrighab den bericht im feuerwehrmagazien gelesen und meine frage/fragen werden da nicht beantwortet! der bericht ist viel zu oberflächlich, es wird nichts in bezug auf ausbildung und "recht" beschrieben.
Weil es für FR in den meisten Bundesländern, wie dort in dem Artikel beschrieben, gar keine Vorschriften gibt. Weder werden diese in den Rettungsdienst- noch Feuerwehrgesetzen der meisten Länder erwähnt. Denn FR ist eine eine "Zusatzleistung" für die Bürger. Über die nötige Ausbildung dürfte ggf. der Träger des Rettunsgdienstes entscheiden bzw. welche Mindestqualifikation etc. von Nöten ist.

Jeder FR handelt nach bestem Wissen und Gewissen. Handelt er vorsätzlich bzw. nicht mit der gebotenen Sorgfalt ist er dran bzw. es ist dann zu klären was er wie hätte erkennen können müssen. Und das ist dann natürlich abhängig von der Ausbildung die diese Person hat. Und das ein RA ein anderes Fachwissen (aufgrund seiner Ausbildung) hat wie jemand mit Sani-B dürfte klar sein.

Geschrieben von Martin Röhrigwo wir grade bei dem artikel sind, mir stellte sich die frage, seit wann die garantenstellung für einen rettass (usw) entfällt, wenn er in einer first responder gruppe tätig ist?! hm... naja...
Dort steht das es neuerdings die Rechtsauffassung ist. Daraus würde ich schließen, das es ggf. ein Urteil, Aufsatz oder Kommentar dazu gibt.
Vieleicht auch mal beim Autor nachfragen.

Gruß
Hauke



Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw..
Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden!

FF Negernbötel

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHauk8e H8., Negernbötel / S-H457854
Datum26.01.2008 00:4110904 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Sven TönnemannKönnte daran liegen, dass der RA nur bei der Arbeit im Rettungsdienst eine Garantenstellung hat.
So scheint jetzt auch die Rechtsauffassung zu sein.
Ein kommillitone war/ist auch der Auffassung das diese Garantenstellung auch für den orivaten bereich gilt aufgrund der Ausbildung.

Gruß
Hauke



Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw..
Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden!

FF Negernbötel

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW457855
Datum26.01.2008 00:4210833 x gelesen
Geschrieben von Martin RöhrigUnd zwar, nach welchen Gesetzen kann ein First Responder mit der Ausbildung San-B, rechtlich belangt werden, wenn der Pat. durch sein handeln schaden nimmt?

Ganz normal nach dem deutschen Strafgesetzbuch, dem Medizinproduktegesetz, Heilpraktikergesetz u.a.

Wer zum Beispiel das falsche Medikament per Dauerinfusor verabreicht, den er nicht kennt, der hat auch gleich bei allen drei genannten Gesetzen ganz groß hingelangt.

Die Frage nach dem Unterlassen ist nicht ohne weiteres zu beantworten. Dafür müsste man im Detail die Rechtstellung der First-Responder und die Ausgestaltung deren Tätigkeit bestimmen.
So muss man vom Regelrettungsdienst von einer vertraglichen Übernahme der Garantenstellung sprechen, spätestens mit Beginn der Behandlung. Ich denke nicht, dass sich das eins zu eins auf Firstresponder übertragen lässt. .... muss ich noch drüber nachdenken ...

Gruß
Sven


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW457856
Datum26.01.2008 00:4710830 x gelesen
Hi!
Geschrieben von Hauke HammerichEin kommillitone war/ist auch der Auffassung das diese Garantenstellung auch für den orivaten bereich gilt aufgrund der Ausbildung.

Kommillitone? Philosophie?? Jedenfalls nicht Jura. ;-)

Ist schon länger geklärt, dass sich das nicht auf den privaten Bereich erstreckt. Nicht einmal für Ärzte!
Wäre auch eine uferlose Ausweitung der Strafbarkeit, weil der Arzt der an einem leidenden Menschen vorbeigeht mit einer Strafbarkeit wegen Körperverletzung durch Unterlassen rechnen müsste. Man darf nicht vergessen: Keine Strafe ohne Gesetz! Dabei ist auch bei § 13 StGB die Wortlautgrenze einzuhalten.

Gruß
Sven


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz457866
Datum26.01.2008 09:4310883 x gelesen
Geschrieben von Sven TönnemannOb der First Responder Garant ist oder nicht, bestimmt sich nicht an seiner Qualifikation. Maßgebend ist die Garantenstellung die sich aus verschiedenen Gründen ergeben kann, wie z.B. pflichtwidriges vorangegangenes Handeln, aus Vertrag usw.

Oder es ergibt sich eine Garantenstellung aus "übernommener tatsächlicher Verantwortung".

Da mögen sich die Forenjuristen bitte zu äußern, aber ich denke nicht, dass ein FirstResponder kein Garant ist, nur weil er eben nicht Rettungsdienst ist.


Manuel


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8H., Neustadt / RLP457879
Datum26.01.2008 11:2110754 x gelesen
Geschrieben von Johannes Krause Da wird womöglich die Garantenstellung greifen, da auch von einem aus- und fortgebildetem San-A/-B erwartet werden kann, dass er eins solche akut lebensbedrohliche Situation erkennt und dementsprechend handelt.

Die Garantenstellung hat mit der Qualifikation des Helfers nichts zu tun; die Darstellung auf http://www.rettungsdienst-recht.de/html/die_garantenstellung.html erscheint mir insofern auch nicht besonders empfehlenswert, weil sie die Rechtslage (bestenfalls) verwirrend darstellt. Solange ein RS/RA sich nicht im Dienst befindet, ist er auch nicht Garant, mag er auch sein ganzes Auto mit entsprechenden Aufklebern bepflastert haben - es sei denn, er übernimmt die Behandlung eines Patienten.

-thh


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8H., Neustadt / RLP457880
Datum26.01.2008 11:2710911 x gelesen
Geschrieben von Martin Röhrig Und zwar, nach welchen Gesetzen kann ein First Responder mit der Ausbildung San-B, rechtlich belangt werden, wenn der Pat. durch sein handeln schaden nimmt?

Wenn der Patient durch sein Handeln Schaden nimmt: nach denselben Gesetzen wie jeder andere Bürger auch.

Unabhängig davon ist der Ausbildungsstand des Helfers für die rechtliche Bewertung nur insofern relevant, als sich danach bemißt, welche Anforderungen an die Maßnahmen des Helfers gestellt werden. Ärzte, RA/RS, San-B oder Laien werden nicht grundsätzlich anders beurteilt; man erwartet nur von den einen mehr als von den anderen.

Daher ein kurzes Beispiel: Pat. bewusstlos, kein Trauma als Ursache, wird vom FR (San-B) nicht in die stabile Seitenlage verbracht, der Pat. erbricht (darauf auch keine Reaktion) und erstickt. Blödes aber einfaches Beispiel, müsste ja eigentlich jeder wissen was zutun ist.

So ist's.

In dem geschilderten Fall stellt sich zunächst die Frage, ob der Helfer etwas falsches getan hat. Wenn ja - und er es hätte besser wissen müssen, d.h. wenn er Sorgfaltspflichten verletzt hat, deren Beachtung von ihm bei seinem Kenntnisstand konkret zu erwarten gewesen wäre -, dann hätte er sich wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) strafbar gemacht.

Wenn er es hingegen "nur" unterlassen hat, etwas richtiges zu tun, dann stellt sich zuvor die Frage, ob er rechtlich zum Handeln verpflichtet war. Grundsätzlich wird nämlich nur der bestraft, der etwas Verbotenes tut, nicht der, der etwas nicht tut, was er besser einmal getan hätte. Eine rechtliche Verpflichtung, etwas zu tun, trifft nur Garanten, ergibt sich also aus einer Garantenstellung. Eine solche dürfte im geschilderten Beispiel durch die Übernahme der Behandlung gegeben sein.

Welche Gesetze greifen hier für einen First Responder mit der Ausbildung San-B und nach welchen Gesetzen arbeitet überhaupt ein Sanitätshelfer? Die Gesetze nach dem ein RH/RS/RA belangt werden kann, sind mir bekannt, falls es die Selben sein sollten.

Die gesetzlichen Regelungen sind dieselben, soweit man nur auf den Ausbildungsstand abhebt.

Grüße,
-thh


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8H., Neustadt / RLP457882
Datum26.01.2008 11:3010855 x gelesen
Geschrieben von Hauke Hammerich Ein kommillitone war/ist auch der Auffassung das diese Garantenstellung auch für den orivaten bereich gilt aufgrund der Ausbildung.


Das ist nicht richtig. Eine Garantenstellung aufgrund einer bestimmten Ausbildung gibt es nicht.

Darf ich dafür auf http://th-h.de/infos/jura/garantenstellung.php verweisen?

Grüße,
-thh


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8H., Neustadt / RLP457886
Datum26.01.2008 11:3710942 x gelesen
Geschrieben von Manuel Schmidt Da mögen sich die Forenjuristen bitte zu äußern, aber ich denke nicht, dass ein FirstResponder kein Garant ist, nur weil er eben nicht Rettungsdienst ist.

Aus dem hohlen Bauch ohne längere Recherche:

Im Falle eines FR dürfte es auf die Einzelheiten der Organisation des FR-Dienstes ankommen.

Mitarbeiter des RD im Dienst sind genau wie diensttuende Ärzte im Krankenhaus ja (schon) deshalb Garanten, weil sie mit Antritt ihres Dienstes die Verantwortung für die medizinische Versorgung in ihrem jeweiligen (örtlichen und sachlichen) Bereich übernehmen, mit der Folge, daß sie eine Unterlassungsstrafbarkeit auch dann trifft, wenn sie die konkrete Behandlung eines Patienten noch gar nicht übernommen haben. Ob das in gleicher Weise für FR zutrifft, dürfte im einzelnen von der Einbindung derselben abhängen. Wenn es sich um eine Einrichtung der (dienstplanmäßig) organisierten Ersten Hilfe handelt, würde ich eine Garantenstellung schon mit der Dienstübernahme bejahen; wenn es sich um einen freiwilligen Dienst auf "kommt - kommt nicht"-Basis handelt, d.h. der Dienst auf "best effort"-Basis angeboten wird, dürfte das anders aussehen.

Ich würde in jedem Fall aber mit der Übernahme der Versorgung eines konkreten Patienten durch einen als solchen erkennbaren fachkundigen Helfer (egal wie weit es mit der Fachkunde wirklich her ist ;)) eine Garantenstellung bejahen.

Grüße,
-thh


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch.459182
Datum31.01.2008 12:0110739 x gelesen
Guggst Du hier: Garantenstellung etc:

Garantenstellung


http://www.feuerwehr-saal.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 25.01.2008 16:40 Mart7in 7R., Wiesmoor
 25.01.2008 16:42 Dani7el 7M., Jockgrim
 25.01.2008 17:17 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
 25.01.2008 17:22 Mart7in 7R., Wiesmoor
 25.01.2008 17:30 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
 25.01.2008 17:41 Pete7r L7., Köln / St. Wendel
 25.01.2008 18:26 ., Westerwald
 26.01.2008 11:21 Thom7as 7H., Neustadt
 25.01.2008 22:37 ., Negernbötel
 25.01.2008 23:13 ., Westerwald
 26.01.2008 00:00 Mart7in 7R., Wiesmoor
 26.01.2008 00:27 Sven7 T.7, Monheim
 26.01.2008 00:41 ., Negernbötel
 26.01.2008 00:47 Sven7 T.7, Monheim
 26.01.2008 11:30 Thom7as 7H., Neustadt
 26.01.2008 09:43 ., Westerwald
 26.01.2008 11:37 Thom7as 7H., Neustadt
 26.01.2008 00:38 ., Negernbötel
 26.01.2008 00:03 ., Negernbötel
 26.01.2008 00:42 Sven7 T.7, Monheim
 26.01.2008 11:27 Thom7as 7H., Neustadt
 31.01.2008 12:01 ., Saal a.d. Donau
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt