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Thema | Flucht- und Rettungspläne | 4 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Thom8as 8W., Norden / Niedersachsen | 457860 | |||
Datum | 26.01.2008 08:21 | 6964 x gelesen | |||
Moin! Ich bin z. Zt. DAMIT beschäftigt einen Flucht- und Rettunsplan zu kontrollieren den eine Fachfirma erstellt hat. Dazu habe ich folgende Fragen: 1. In dem Plan sind alle Behälter und Lagertanks eingezeichnet die im Außenbereich aufgestellt sind. Müssen diese nun im Plan mit Volumen und Inhalt beschriftet werden? Nur bei EX-Gefahr? 2. Muss solch ein Plan erstellt werden wenn ein Anlagenteil übersichtlich ist, die Fluchtwege und Einrichtungen zur Brandbekämpfung vor Ort eindeutig gekennzeichnet sind jedoch in diesem Bereich EX-Gefahr besteht? Speziell geht es um ein Tanklager. 3. Werden Sektionaltore die nicht von außen zu öffnen sind und auch über keine Schlupftür verfügen als Gebäudeeingang gekennzeichnet? Ich wäre dankbar wenn mir jemand eine rechtliche Grundlage nennen könnte. Die gängisten sind bekannt, doch werden keine eindeutigen Aussagen zu meinen Fragen gemacht. MfG Thomas ------------------------------------------------------------------------ Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit! Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen! --------------------------------------------------------------------------- Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung. Meine Homepage ICQ-Nummer: 436-445-709 | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8K., Herten / NRW | 457870 | |||
Datum | 26.01.2008 10:47 | 5110 x gelesen | |||
Ich würde mit dem Vorabzug der Feuerwehrpläne zur Örtlichen Brandschutzdienststelle gehen. Diese mit der Feuerwehr durchsprechen und dann erst entgültig erstellen lassen. Das ist eine Erfahrung die ich in 13 Jahren als Brandschutzbeauftragter eines Einkaufzentrum gemacht habe. MFG Christian | |||||
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Autor | Andr8eas8 M.8, Bad Ems / RLP | 457991 | |||
Datum | 26.01.2008 22:22 | 5262 x gelesen | |||
Hallihallo, Geschrieben von Thomas Weege Ich bin z. Zt. DAMIT beschäftigt einen Flucht- und Rettunsplan zu kontrollieren Flucht- und Rettungsplan (nach DIN 4844) oder Feuerwehrplan (nach DIN 14095) ?? Deiner Beschreibung nach ist mir das nämlich unklar. In einem F&R sind Lagertanks, deren Inhalt usw. eigentlich völig egal und werden der Übersichtlichkeit halber i. d. R. auch nicht verzeichnet. Ein F&R dienst doch zur Fluchtwegorientierung z. B. von Besuchern und (Anlagen-)"Unkundigen" Personen. Also sind dort wichtig -die Flucht und Rettungswege nebst den zugehörigen Notausgängen -die Einrichtungen zur Brandbekämpfung für "Laienhelfer", alsi z. B. keine Löschwasserentnahmeeinrichtung von trockenen Steigleitungen - die Alarmierungseinrichtungen - die Erste-Hilfe-Einrichtungen - Verhaltensmaßregeln in Form einer Brandschutzordnung DIN 14096 Teil A und ggf. einer objektspezifischen Notfallordnung. Alles andere ist in einem F&R völlig nebensächlich, außer der Tatsache, dass der Plan auch lagerichtig aufgestellt und angebracht werden muss. (ist bei ca. 20 % der Fälle leider nicht so :-(). Feuerwehrpläne dagegen dienen zur Orientierung der Feuerwehr und sollten daher mit allen interessanten Informationen versehen sein, also auch Tanks und deren Inhalt oder GebäudeZUgänge (nicht Eingänge), auch wenn Sie nur mit "Hilfsmittel mit Holzstiel oder Benzinmotor" zu benutzen sind. Grundlage dieser Pläne ist die genannte DIN, aber ortsabhängig auch Musterfeuerwehrpläne der zuständigen Brandschutzdienststellen oder des IM des Landes (z. B. RLP). Feuerwehrpläne sind Bestandteil der örtliche Alarm- und Einsatzpläne, die die Feuerwehren oder die Träger aufzustellen haben, also gehören dazu ggf. auch weitere Infos (z. B. Stoffinfos) zu den Inhalten der genannten Tanks, die den Zeichnungen hinzuzufügen sind. Falls Du von den Plänen eine *.pdf hast, kannst Du mir die ja mal per PM senden, dann kann ich Dir sicherlich genauere Infos geben. Nicht auf das Hindernis schauen - sondern darüber ! Grüße Andreas ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Wir sind keine Rheinländer, keine Westerwälder und auch keine Hessen - Wir sind Eeemser Wer mit meiner, ausschließlich privaten Meinung nicht zurecht kommt, den lade ich gern zum ebenfalls privaten "Schlagabtausch" ein - Bitte die Gewichtsklassen beachten :-) | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 458308 | |||
Datum | 28.01.2008 08:58 | 5039 x gelesen | |||
Guten Morgen, Geschrieben von Andreas Mosel Ein F&R dienst doch zur Fluchtwegorientierung z. B. von Besuchern und (Anlagen-)"Unkundigen" Personen. Das ist nur ein kleines bissl richtig. Dem dient er nicht nur oder eher nur vielleicht a bissl zufällig. Der Fluch- und Rettungsplan ist eine Forderung aus der Arbeitsstättenverordnung. Geschrieben von Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV), §4, Abs.4 Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen Der F&R-Plan ist also für dauerhaft anwesende Personen. Und mal ganz ehrlich, ich glaube nicht, dass ein Gebäudeunkundiger im Gefahrenfall erst mal stehenbleibt, sich seelenruhig am Plan kundig macht und dann ruhig und besonnen das Gebäude verlässt. Er wird wohl versuchen, schnellstmöglich da rauszukommen, wo er auch reingekommen ist. Übrigens, der zitierte Text zeigt, dass bei Geschrieben von Andreas Mosel Alles andere ist in einem F&R völlig nebensächlich, außer der Tatsache, dass der Plan auch lagerichtig aufgestellt und angebracht werden muss. (ist bei ca. 20 % der Fälle leider nicht so :-(). auch nur ca. 20% richtig ist. Der Plan kann nämlich aus nur ausgelegt sein, z.B. im Brotzeitstüberl. Was mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mal zu 20% gemacht wird, ist die entsprechende Übung. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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