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Themarechtl. Grundlagen in Schleswig-Holstein7 Beträge
RubrikFirst Responder
 
AutorThor8e M8., Dänsichenhagen / Schleswig-Holstein458654
Datum29.01.2008 13:199773 x gelesen
Hi Leute,

wir in unserer Wehr sind derzeit am Planen eines FR, dabei kam von der WEhrführung die Frage auf, welche rechtl. Grundlagen dazu bestehen, also z.b. was passiert, wenn der FR mal nicht ausrücken kann, aus welchen Gründen auch immer, obwohl er alamiert wurde.
Oder welche Gerätschaften müssen mitgeführt werden. (Als Info: Laut wikipedia: Notafllkoffer [ist vorhanden] AED [ist vorhanden] Sauerstoff [ist vorhanden]) die frage ist, ob zusätzlich noch was sein muss ?

Über eine Antwort würd ich mich sehr freuen.

Gruß
KelTaq


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AutorJan 8A., Wilster / Schleswig-Holstein458836
Datum29.01.2008 23:006924 x gelesen
Hallo,

an Ausrüstung sollte das sicherlich reichen.

Mit konkreten rechtlichen Grundlagen kann ich Dir nicht dienen. Aber Ihr solltet auf jeden Fall das Gespräch mit dem hauptamtlichen RD suchen, insbesondere mit dem Leiter RD und dem ärztlichen Leiter RD. Darin solltet Ihr klären, welche Mindestausbildung die FR haben müssen und zu welchen Situationen bzw. zu welchen Stichworten diese alarmiert werden sollen. Vielleicht steht der hauptamtliche RD dem ja auch eher kritisch gegenüber, weil in gewisser Hinsicht auch eine Konkurrenzsituation entsteht.

Bei uns ist alles in einem Vertrag geregelt. Unterschrieben haben den der Bürgermeister, Wehrführer, Kreisbrandmeister, Leiter RD, Leiter der Leitstelle (bin mir aber nicht bei jedem sicher).

Gruß Jan


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AutorHolg8er 8M., Maintal / Hessen458954
Datum30.01.2008 16:526619 x gelesen
Die rechtliche Seite zum Thema FR/Vorausrettung ist zufällig in der aktuellen Feuerwehr Bravo erläutert.

Gruß
Holger


Dies ist meine persönliche Meinung, dennoch freuen wir uns über einen Besuch auf der Internetseite der Freiwillige Feuerwehr Stadt Maintal

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AutorJan 8A., Wilster / Schleswig-Holstein459190
Datum31.01.2008 12:196767 x gelesen
Hallo noch mal,

Ihr solltet außerdem das Gespräch mit der HFUK suchen, ob die Euer Vorhaben auch unterstützen. Ansonsten seid Ihr beim Einsatz nicht versichert.

Gruß Jan


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AutorThor8e M8., Dänsichenhagen / Schleswig-Holstein459331
Datum31.01.2008 20:216843 x gelesen
Hi,

dann danke ich dir schonmal für deine Infos. Wir haben uns auch erstmal so ein kleines Heftchen zuglegt, indem alles wichtige drinsteht, von Erste-Hilfe bis rechtl. Grundlagen. Naja...
auf jedenfall haben wir nun vor nächste Woche mal mit der Leitstellenleitung zu sprechen und uns mal mit den Leitern vom Rettungsdienst zusammen setzen.

Gruß
Thore


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AutorJan 8A., Wilster / Schleswig-Holstein459451
Datum01.02.2008 12:476693 x gelesen
Freut mich, daß ich Dir helfen konnte. Wenn Du noch Fragen hast, kannst Du mir gerne eine PN schreiben. Unseren Vertrag habe ich mittlerweile vorliegen.

Viele Grüße
Jan


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AutorDirk8 H.8, Flintbek / Schleswig-Holstein548248
Datum15.03.2009 10:504243 x gelesen
Moin,

in der Ausgabe Nr. 08/2009 des Newsletters des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein war folgendes zu lesen:

First Responder in der Feuerwehr
Im Rahmen der Besprechung der Kreis- und Stadtwehrführer am 23.2. in Rendsburg wurde
mit dem Innenministerium (IV 33) auch über das Thema „First Responder“ und deren Rolle
innerhalb der Feuerwehren gesprochen. Ministerialrat Hans Schönherr (IV 33) hat dazu nunmehr
folgende Feststellungen getroffen:
• First-Responder-Einsätze gehören nicht zu den Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren
nach dem Brandschutzgesetz.
• Die Gemeinde hat die Entscheidung für die Aufstellung der First-Responder-Gruppen zu
treffen und nicht die Feuerwehr. (Voraussetzung für die Übertragung einer solchen zusätzlichen
freiwilligen Aufgabe ist gem. § 28 Nr. 3 GO eine Entscheidung der Gemeindevertretung)
• Wenn eine Gemeinde ihre öffentliche Einrichtung "Freiwillige Feuerwehr" außerhalb der
gesetzlichen Zuständigkeiten für andere Aufgaben zur Verfügung stellt, haftet die Gemeinde
selbst für die damit verbundenen Risiken
• Ob und wie sie dafür Versicherungen abschließt, ist Sache der Gemeinde
• Sofern feuerwehrfremde Personen bei First Responder-Einheiten mitmachen, werden sie
dadurch auch nicht automatisch Feuerwehrangehörige
• First-Responder-Einsätze können nicht nach dem Brandschutzgesetz abgerechnet werden.

Newsletter 08/2009 LFV SH


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 29.01.2008 13:19 Thor7e M7., Dänsichenhagen
 29.01.2008 23:00 Jan 7A., Wilster
 30.01.2008 16:52 Holg7er 7M., Maintal
 31.01.2008 12:19 Jan 7A., Wilster
 31.01.2008 20:21 Thor7e M7., Dänsichenhagen
 01.02.2008 12:47 Jan 7A., Wilster
 15.03.2009 10:50 Dirk7 H.7, Flintbek
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