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Thema | Darf ich? | 57 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Stev8en 8G., Schönebeck/Elbe / Sachsen-Anhalt | 459214 | |||
Datum | 31.01.2008 13:57 | 15395 x gelesen | |||
Hallo zusammen, habe mal ne Frage. Wir wollen an einem Samstag bei uns in der FF eine Funkausbildung machen? Nun meine Frage, geht das überhaupt rechtlich gesehen? Weil normalerweise führen wir unsere Ausbildung am Dienstag durch und net Samstag. | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 459216 | |||
Datum | 31.01.2008 14:06 | 13734 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Steven Dreher Weil normalerweise führen wir unsere Ausbildung am Dienstag durch und net Samstag. irgendjemand, im Zweifel der Leiter der Wehr, ist verantwortlich für den Dienstplan. Was der da reinschreibt gilt. Warum sollte Samstag nicht möglich sein? Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: www.mo-esch.blog.de Mehr über uns: www.kats-rtk.blog.de | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 459217 | |||
Datum | 31.01.2008 14:07 | 13645 x gelesen | |||
Hallo, was hat das ganze denn mit dem Wochentag zu tun? Grüße Magnus | |||||
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Autor | Rein8er 8H., Rosport / Entfällt | 459218 | |||
Datum | 31.01.2008 14:12 | 13661 x gelesen | |||
...äh,....ich bin nicht aus Deutschland aber klär mich einer auf: An welchen Wochentagen darfs denn bei euch brennen...? Ein Minimum an Flexibilität sollte doch bei der internen Organisation schon sein....glaub ich...Aber glauben sollte man ja wohl in der Kirche....oder? | |||||
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Autor | Yann8ick8 K.8, Dohren / Niedersachsen | 459219 | |||
Datum | 31.01.2008 14:22 | 13613 x gelesen | |||
Ich versteh die Frage schon -soweit ich weiß müssen um versicherungstechnisch abgesichert zu sein, alle Termine auf dem Dienstplan stehen, oder es muss gesondert eine schriftliche Einladung erfolgen. Meine Meinung, manchmal mehr aber selten weniger | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 459221 | |||
Datum | 31.01.2008 14:24 | 13642 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Yannick Kirste soweit ich weiß müssen um versicherungstechnisch abgesichert zu sein, alle Termine auf dem Dienstplan stehen, oder es muss gesondert eine schriftliche Einladung erfolgen. soweit ich weiß sind bis samstag noch zwei Tage hin - entweder schreibt man es auf den Diensplan oder man lädt gesondert ein. Ich verstehe das problem nicht!? "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: www.mo-esch.blog.de Mehr über uns: www.kats-rtk.blog.de | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 459223 | |||
Datum | 31.01.2008 14:42 | 13634 x gelesen | |||
Ich habe auch erst die Stirn in Falten gelegt. Ich vemute mal, es geht darum, dass das mit dem Kreis abgestimmt sein soll, von wegen Funkkanal für eine Übung nutzen zu können. Das sollte sich aber bis Samstag klären lassen. Gruß Sven | |||||
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Autor | Stev8en 8G., Schönebeck/Elbe / Sachsen-Anhalt | 459225 | |||
Datum | 31.01.2008 14:43 | 13605 x gelesen | |||
Naja wenn dann sollte es dafür eine gesonderte Einladung geben. Mit dem Wochentag hat es auch so gesehen nix zu tun, aber mein 2. Mann der mir da helfen will, kam auf die Idee mit dem Versicherungsschutz auf Grund dessen das es am WE wäre und unsere Ausbildung im Normalfall Dienstags ist. | |||||
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Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 459231 | |||
Datum | 31.01.2008 14:53 | 13641 x gelesen | |||
Hi, ein angesetzter Dienst ist doch ein angesetzter Dienst. Egal, ob der jetzt unter der Woche statt findet oder nicht. Und darüber wird wohl dann auch Samstags ein Protokoll geführt. IMO sollten Funkübungen mit der zuständigen LSt. abgesprochen sein?! Ansonsten sollte es da doch keine Probleme geben. Oder liege ich falsch? MkG Patricia | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 459232 | |||
Datum | 31.01.2008 14:54 | 13655 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven TönnemannIch habe auch erst die Stirn in Falten gelegt. Habe ich auch. Geschrieben von Sven Tönnemann vemute mal, es geht darum, dass das mit dem Kreis abgestimmt sein soll, von wegen Funkkanal für eine Übung nutzen zu können. Ich dachte eher an den Versicherungsschutz. Aus eigner Erfahrung weiß ich, das jede Ausbildungs / Übung angemeldet sein muß. Wurde in einem Gerichtsverfahren zufälligerweise bekannt. Seit dem steht unter jedem Übungs, Ausbildungs und Veranstaltungsplan meiner ehemaligen Wehr. Gesehen/genehmigt und hiermit angeordnet - Der Wehrführer Also könnte in diesem Fall eine schriftliche Genehmigung / Erweiterung nicht schaden Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 459233 | |||
Datum | 31.01.2008 15:04 | 13629 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Hubert Kohnen Ich dachte eher an den Versicherungsschutz. Aus eigner Erfahrung weiß ich, das jede Ausbildungs / Übung angemeldet sein muß. Kannst du mir den Zusammenhang zwischen dem Versicherungsschutz und der Anmeldung erklären? Und bei wem muss das angemeldet sein? Beim Wehrführer? Ich steh gard auf der Leitung und versteh den Zusammenhang nicht.... Oder es gibt keinen ;-) Schönen Tag noch Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 459275 | |||
Datum | 31.01.2008 16:55 | 13656 x gelesen | |||
Wie sieht es in dem Zusammenhang mit den Alarmübungen aus? Diese sind ja in der Regel (hoffentlich) nicht angekündigt. Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de) Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?! | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 459291 | |||
Datum | 31.01.2008 17:44 | 13595 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes KrauseWie sieht es in dem Zusammenhang mit den Alarmübungen aus? Diese sind ja in der Regel (hoffentlich) nicht angekündigt. Wenn der Leiter der Feuerwehr diesen Dienst (und dazu gehört auch eine Alarmübung) anordnet, dann ist er angeordnet. Wann oder ob dies vorher den FA bekanntgemacht wurde ist dabei unerheblich. MkG Marc Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt. | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 459292 | |||
Datum | 31.01.2008 17:45 | 13674 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten SchlotterKannst du mir den Zusammenhang zwischen dem Versicherungsschutz und der Anmeldung erklären? Und bei wem muss das angemeldet sein? Beim Wehrführer? Ich versuche es. Wie gesagt, wir hatten einen Fall, bei dem wir totsicher davon ausgegangen sind, das der Unfall über die FUK versichert ist. Wurden vor Gericht aber leider eines anderen beleht. Geklagt hatte die private Haftpflicht/Unfallversicherung gegen die FUK. Feuerwehr war nur als Zeuge vor Gericht. Und da kam raus, das der Leiter der Feuerwehr an JEDER Veranstaltung teilnehmen sollte, bei größeren Feuerwehren zumindest einen Beauftragten entsenden muß. Übungen und Ausbildungen, die vorher nicht beantrag sind, sind auch nicht versichert. So geht der jährliche Übungs-, Ausbildungs-, und Veranstaltungsplan aller Löschgruppen-, züge an den Leiter der Feuerwehr, der wie von mir beschrieben unterschreibt. Über zusätzliche Ausbildung / Übungs usw. muß er in Kenntnis gesetzt werden, am besten schriftlich mit Genehmigung als Anordnung. Bei Alarmübungen kann ja vorher der Durchführende die Genehmigung einholen. Und solange nichts passiert, wird sich auch niemand aufregen. Hört sich alles kompliziert und überflüssig an. So haben wir auch gedacht, bis wir vor Gericht mussten. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Rein8er 8H., Rosport / Entfällt | 459297 | |||
Datum | 31.01.2008 18:04 | 13623 x gelesen | |||
Hätte sich den am Unfallgeschehen durch eine Anmeldung/Genehmigung irgendetwas geändert...? | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 459304 | |||
Datum | 31.01.2008 18:58 | 13625 x gelesen | |||
Geschrieben von Reiner HesseHätte sich den am Unfallgeschehen durch eine Anmeldung/Genehmigung irgendetwas geändert...? JEIN - es war ein offizieller Anlass und damit versichtert. Was glaubt ihr denn hier was alles NICHT versichert ist. Wenn zum Beispiel zwei relativ junge Kameraden, vielleicht kurz vor einer Pürfung, nochmal praktische Gerätekunde ohne Rücksprache absolvieren. Oder "eigenmöchtige Bewegungsfahrten?? Auch die FUK ist eine Versicherung. Und jeder von uns weiß wie "gerne" Versicherungen bezahlen wenn es nicht nötig ist. Also bitte nicht so blind in den Feuerwehralltag stolpern um dann später böse zu erwachen. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 459343 | |||
Datum | 31.01.2008 20:53 | 13690 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Hubert Kohnen Was glaubt ihr denn hier was alles NICHT versichert ist. Umgekehrt wirds leichter: Es gibt die sog. versicherte Tätigkeit, alles andere ist nicht versichert. Das Problem ist, dass die überragende Mehrheit keine Ahnung hat, was versicherte Tätigkeiten sind und dann das Gejaule groß ist, wenn sich hinterher herausstellt, dass keine versicherte Tätigkeit vorlag. Geschrieben von Hubert Kohnen Auch die FUK ist eine Versicherung. Und jeder von uns weiß wie "gerne" Versicherungen bezahlen wenn es nicht nötig ist. Die FUK ist aber ein gesetzlicher Unfallversicherungsträger und daher ist der Vergleich mit privaten Versicherungen irreführend. Die FUK hat sich an die rechtlichen Vorgaben des SGB VII zu halten, wenn keine versicherte Tätigkeit vorlag, dann DARF sie nicht bezahlen. Den FUKen geht es da wie den Feuerwehren selbst: Die haben keinen Ermessensspielraum, entweder - oder. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Mich8ael8 K.8, Lindenfels / Hessen | 459346 | |||
Datum | 31.01.2008 21:24 | 13601 x gelesen | |||
Hallo Forum Geschrieben von Christi@n Pannier Umgekehrt wirds leichter: Es gibt die sog. versicherte Tätigkeit gibt es Unterlagen in denen beschrieben steht was die Vorraussetzungen für eine versicherte Tätigkeit ist ? Gruß Michael wie immer, nur meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 459349 | |||
Datum | 31.01.2008 21:32 | 13624 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierDie haben keinen Ermessensspielraum, entweder - oder. Stimmt nicht ganz - ich weiß da schon aus Kulanzgründen gezahlt wurde, obwohl es eigentlich keine Tätigkeit war, die über die zuständige FUK abedeckt war. Soweit ich weiß handelte es sich um Unfälle, welche bei der "überörtlichen Hilfeleistung" bei Einsätzen "Fern der Heimat" geleistet wurden. Entweder Schnee im Münsterland oder Hochwasser im Osten der Republik. Bin mir nicht mehr sicher. Und ich denke, das sich die FUK auch zurückziehen würde, wenn die Kosten durch eine private Haftpflichtversicherung übernommen würde. Mir als FA darf ja "nur" kein Nachteil entstehen, egal wer meinen Schaden zahlt. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 459371 | |||
Datum | 31.01.2008 23:25 | 13700 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Hubert Kohnen Stimmt nicht ganz Doch. Geschrieben von Hubert Kohnen ich weiß da schon aus Kulanzgründen gezahlt wurde, obwohl es eigentlich keine Tätigkeit war, die über die zuständige FUK abedeckt war Die FUK darf m.E. nicht "auf Kulanz" zahlen. Es ist aber zu beachten, dass es im Bereich der Feuerwehr sog. Mehrleistungen gibt, die über die des SGB VII hinausgehen. Geschrieben von Hubert Kohnen Soweit ich weiß handelte es sich um Unfälle, welche bei der "überörtlichen Hilfeleistung" bei Einsätzen "Fern der Heimat" geleistet wurden. Entweder Schnee im Münsterland oder Hochwasser im Osten der Republik. Bin mir nicht mehr sicher. ??? Wo ist da das Problem? Jeder gesetzliche Unfallversicherer entschädigt dir jeden Arbeitsunfall im Geltungsbereich des SGB VII, das ist nunmal die gesamte Bundesrepublik. Probleme kann es bei einem Arbeitsunfall im Ausland geben. Geschrieben von Hubert Kohnen Und ich denke, das sich die FUK auch zurückziehen würde, wenn die Kosten durch eine private Haftpflichtversicherung übernommen würde. Die gesetzliche Unfallversicherung arbeitet auf Grundlage gesetzlicher Regelungen und hat so gut wie keinen Ermessensspielraum. Wenn ein Arbeitsunfall i.S. des SGB VII vorliegt, dann muss sie bezahlen. Das ist unabhängig davon, ob eine ggf. zusätzlich bestehende private Unfallversicherung auch bezahlt. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 459373 | |||
Datum | 31.01.2008 23:40 | 13615 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenÜber zusätzliche Ausbildung / Übungs usw. muß er in Kenntnis gesetzt werden, am besten schriftlich mit Genehmigung als Anordnung. ah. Das heist also: "Mal ebend als Gerätewart in's GH fahren und das Leuchtmittel am Fahrzeugwechseln" ist nicht. Antrag stellen Genehmigung erhalten. Tätigkeit durchführen? Naja, wird sich halt weniger um das Material gekümmert... und: Worum ging es in dem Prozess nochmal? Straf- oder Zivilsache? Manuel | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 459381 | |||
Datum | 01.02.2008 05:29 | 13580 x gelesen | |||
Ich verstehe dein Problem immer noch nicht ganz Im Zweifel Extrablatt ausdrucken mit der Überschrift "Zusatzdienstplan" Thema Zeit Leitung Durchführernder Vom WEFÜ Unterschreiben lassen und gut. Alternativ die FUK fragen wie sie das in Zukunft gerne hätte.. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Matt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg | 459383 | |||
Datum | 01.02.2008 05:53 | 13569 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Manuel Schmidt Das heist also: Habe ich bis jetzt anders verstanden. Wehrführer erteilt dem Gerätewart die Aufgabe die Einsatzbereitschaft des Materials sicherzustellen, folglich dürfte alles was zu diesem Zweck notwendig ist, eine angeordnete dienstliche Tätigkeit sein. Grüße Matthias | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 459385 | |||
Datum | 01.02.2008 06:19 | 13644 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschIch verstehe dein Problem immer noch nicht ganz Ja klar, der Schriftkram nimmt immer mehr zu und irgendwann verwalten wir nur noch. Und zum anderen das der WeFü bei jeder Übung anwesend sein muß: Bei 70 Übungen im Jahr wohl schwer machbar? Gruß vom See Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 459387 | |||
Datum | 01.02.2008 06:24 | 13593 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Schorer
Halte ich gerade bei so einer großem Wehr wie unserer für absolut sinnbefreit Wobei ich die ganze Disskusion nicht verstehe. .. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Tim 8N., Werl / NRW | 459440 | |||
Datum | 01.02.2008 12:12 | 13592 x gelesen | |||
Und Versicherungsschutz besteht dann auch!!! | |||||
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Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 459443 | |||
Datum | 01.02.2008 12:24 | 13634 x gelesen | |||
Moin Christian, Geschrieben von Christian Schorer Ja klar, der Schriftkram nimmt immer mehr zu und irgendwann verwalten wir nur noch. Das tun wir bereits schon :( MkG Patricia | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 459446 | |||
Datum | 01.02.2008 12:33 | 13628 x gelesen | |||
Naja, da das papierlose Büro ja die Zukunft ist, ordnet der Wehrführer mündlich eine zusätzliche Übung an und erteilt dem Gerätwart mündlich den Auftrag situationsgerecht sich um die Geräte zu kümmern... Das gleiche macht er beim Jugendwart, so daß der Jugendwart seine Übungen ebenfalls festsetzt... Das sollte uns doch reichen... Gruß Lp Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Hart8mun8d F8., Papenburg/Ems / Niedersachsen | 459450 | |||
Datum | 01.02.2008 12:47 | 13664 x gelesen | |||
Geschrieben von Steven Dreherhabe mal ne Frage. Geschrieben von Steven Dreher Wir wollen an einem Samstag bei uns in der FF eine Funkausbildung machen? Kannst Du diese Frage bitte mal deinem Wehrführer stellen - denn all die Antworten hier nützen dir ohnehin nicht, oder glaubst Du, hier aus dem Forum kann dir irgend jemand eure Übung genehmigen? Aber ich habe da mal 2 Fragen: Was glaubst Du, wofür ist eigentlich ein Wehrführer u. a. da? Wofür ist ein solches Forum da? mit brennenden Grüßen Hartmund | |||||
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Autor | Stev8e S8., Langenhennersdorf / Sachsen | 459457 | |||
Datum | 01.02.2008 13:08 | 13645 x gelesen | |||
Geschrieben von Hartmund FlenderWas glaubst Du, wofür ist eigentlich ein Wehrführer u. a. da? Geschrieben von Hartmund Flender Kannst Du diese Frage bitte mal deinem Wehrführer stellen - denn all die Antworten hier nützen dir ohnehin nicht, oder glaubst Du, hier aus dem Forum kann dir irgend jemand eure Übung genehmigen? Halles richtig, vielleicht sollte man öfter darauf hinweisen, das so ein Forum bei Problemen in der eigenen Wehr net viel nützt. Da sollte msn sich auf jeden fall an seine vorgesetzten wenden. Aber ich muss auch sagen, das Fragen ja nix kostet. *gg* Grüße... Alles meine eigene Meinung!! Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten. (Und Ihr werdet welche finden!!) | |||||
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Autor | Jörg8 S.8, Dänkritz / Sachsen | 459462 | |||
Datum | 01.02.2008 13:31 | 13564 x gelesen | |||
Hallo Bei uns wird es so gahandhabt: Übungen sind auf einem Blatt Eingetragen, sonstiges (Atemschutzflaschen füllen, Tanken, Reparaturen, ...) werden in ein Buch im GH eingetragen mit: Datum, welche Tätigkeit, welche Kameraden, Beginn und Ende). Ob das Rechtlich so in Ordnung ist kann ich Dir auch nicht sagen, aber meiner Meinung nach ist da genüge getan. Auf jeden Fall ist damit bei beginn Schriftlich hinterlegt, das es sich um einen Dienst handelt und man Somit abgesichert ist. Schlauer ist man immer erst wenn es zu Spät ist. Grüße und ein ruhiges Wochenende Jörg Alles meine Meinung, nicht die meiner Wehr. | |||||
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Autor | Stef8an 8D., Bad Berleburg / NRW | 459473 | |||
Datum | 01.02.2008 14:48 | 13582 x gelesen | |||
Also! Eine Übung, egal ob bekannt oder eine Alarmübung, muss grundsätzlich von dem Wehrführer abgesgnet werden. Außerdem wäre es in diesem Falle auch nicht schlecht, wenn die Leitstelle von vornherein einmal informiert wird. Weil es kann ja mal sein, daß ihr nicht die einzigen seid, die eine Übung über Funk an einem "Samstag" durchführen möchten!!!!! Beste Grüß Stefan | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 459475 | |||
Datum | 01.02.2008 15:06 | 13679 x gelesen | |||
Moin. Geschrieben von Stefan Dreisbach Also! Eine Übung, egal ob bekannt oder eine Alarmübung, muss grundsätzlich von dem Wehrführer abgesgnet werden. Warum? Wenn der diese Dinge z.B. an einen AK Ausbildung oder einen ausbildungsbeauftragten Delegiert, dann brauch er sich doch nicht um jede popelige Übung kümmern. Ab einer gewissen größe der Wehr, wird sich der LdF sicherlich nicht damit belasten. Geschrieben von Stefan Dreisbach Außerdem wäre es in diesem Falle auch nicht schlecht, wenn die Leitstelle von vornherein einmal informiert wird. Weil es kann ja mal sein, daß ihr nicht die einzigen seid, die eine Übung über Funk an einem "Samstag" durchführen möchten!!!!! Wenn es sich um eine Funkübung handelt, dann wird Dir dafür meist ein eigener Kanal für den Tag diser Übung zugewiesen. Das lief bis vor Kurzem über die (in dieser Form nicht mehr existente) ZPD. In wie fern sich sowas geändert hat, kann Dir die Leitstelle deines Vertrauens mitteilen. Den regulären Sprechfunkkanal für eine Funkübung zu nutzen, halte ich für suboptimal. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 459480 | |||
Datum | 01.02.2008 15:39 | 13585 x gelesen | |||
Also bei uns wird bei Funkübungen eigentlich immer der normae Kanal genutzt. Soweit ich weiß sind die Relais eh nur für diesen Kanal geschalten, was es dann doch etwas schwierigmacht mit dem Gegensprechen. Wenn man das so macht wird man ja sicherlich von der Leitstelle informiert, wenn ein Einsatz irgendwo anfällt und kann die Übung dann ja abbrechen. Das war meine Meinung | |||||
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Autor | Mich8ael8 K.8, Lindenfels / Hessen | 459531 | |||
Datum | 01.02.2008 18:23 | 13660 x gelesen | |||
Hallo Forum Geschrieben von Hartmund Flender Kannst Du diese Frage bitte mal deinem Wehrführer stellen - denn all die Antworten hier nützen dir ohnehin nicht, oder glaubst Du, hier aus dem Forum kann dir irgend jemand eure Übung genehmigen? Soweit ich das jetzt sehe stellt sich in diesem Thread folgende Frage : Wann bin ich von wem bei welcher Tätigkeit versichert. Hier stellt sich bei mir folgende Fragen : Wo/wann beginnt der Versicherungsschutz und wo/wann endet dieser ? Was ist versichert ..... und was nicht: a) Wehrführer begutachtet nächstes Übungsobjekt b) Gerätewart überprüft, ausserhalb der regulären Zeiten das Material c) Jugendwart fährt mit Privat-PKW JFW nach Hause d) Pressewart geht einen neuen Kamerafilm kaufen ect. ect. ect. Kann man klar sagen, alles was mit der Feuerwehr zu tun hat, ist auch über diese versichert (nach meiner Meinung und meiner Auffassung vom HBKG, ja) oder nicht ? Ich denke dass es rein um diese Frage ging UND das finde ich schon mal als Thema für dieses Forum. Gruß Michael Feuerwehr Lindenfels wie immer, nur meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 459603 | |||
Datum | 01.02.2008 23:08 | 13600 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Michael Katzenmeier Was ist versichert ..... und was nicht: a) Ja b) Ja c) Ja d) Kommt auf den Einzelfall an MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 459633 | |||
Datum | 02.02.2008 05:20 | 13565 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder PottNaja, da das papierlose Büro ja die Zukunft ist, Also gibts Emails :-) Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 459669 | |||
Datum | 02.02.2008 10:59 | 13552 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtDas heist also: Vielleicht mal zum allgemeinen Verständnis. Das ich NICHT meine Meinung, sondern ein Gerichtsurteil - Gerichtsbeschluß. Darüber kann man denken wie man mag. ICH denke das in dem obenstehende Fall zwischen dem Versicherunggnehmer (Stadt) und dem Versichertem (Gerätewart) ein Abkommen besteht. So das er meines Erachtens bei jeder Tätigkeit versichert ist. Anders könnte es sein, wenn sich ein paar Kameraden berufen fühlen auf eigene Initaive ein "Sonderüben" oder eine "Sonderausbildung" zu starten. Weil es gerade langweilig ist, weil es von der Witterung gut paßt, weil das offizielle Üben nicht "gut" genug ist usw. Darum sollte man jede Ausbildung, insbesondere zusätzliche Ausbildungen schriftlich einreichen, damit der Versicherungsschutz gewährleistet ist. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 459673 | |||
Datum | 02.02.2008 11:04 | 13620 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierWo ist da das Problem? A-Stadt in NRW hat eine Städtepartnerschaft mit A-Dorf in Brandenburg. Nun tritt Elbe oder Oder oder wer auch immer über die Ufer, und zwar in großem Maß. Die Bürgermeister telefonieren und einer bittet den anderen um Hilfe. (Weil Verbände und Einheiten auf Kreis/Landesebene die bekannterweise NICHT fahren). Also fährt die Feuerwehr aus A-Stadt mit einem oder zwei Fahrzeugen von Feuerwehr und Baubetriebshoft nach A-Dorf. Dort wird gepumpt, aufgeräumt und unterstützt. Einem FA aus NRW passiert ein Unfall. Dieser wird nach Rückkehr der FUK gemeldet. Was glaubst wer für den Unfall bzw. die Folgen aufkommt? Soweit ich weiß (kann es leider nicht schriftlich belegen), NICHT die FUK NRW. Nur hat sie, so hört man aus Kulanzgründen Schäden anerkannt, aber gleichzeitig auf die Rechtslage aufmerksam gemacht Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 459732 | |||
Datum | 02.02.2008 15:06 | 13599 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenDas ich NICHT meine Meinung, sondern ein Gerichtsurteil - Gerichtsbeschluß. Ich wiederhole meine Frage: Straf- oder Zivilgerichtsbarkeit? und: worum ging es da eigentlich? ggf. wäre das Aktenzeichen nett oder zumindest auszugsweise die Urteilsbegründung. Denn wenn es nur ein Urteil eines Amtsgerichtes o.ä. ist, wird man das Urteil vermutlich nicht so ohne weiteres in den gängien Datenbanken finden. Ich frage das nicht, weil ich dir nicht trauen würde, sondern weil mich zum einen privat die Hintergründe dieser Sache interessieren und zum anderen weil die Hintergründe dienstlich ggf. relevant sein könnten. Und ehrlich gesagt wäre mir für eine deutliche Erhöhung des Verwaltungsaufwand eine einfache Aussage: "da gab es ein Gerichtsurteil, das muss so sein sonst ist man nicht versichert" etwas dünn. Grüße Manuel | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 459757 | |||
Datum | 02.02.2008 16:49 | 13737 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Hubert Kohnen Also fährt die Feuerwehr aus A-Stadt mit einem oder zwei Fahrzeugen von Feuerwehr und Baubetriebshoft nach A-Dorf. Dort wird gepumpt, aufgeräumt und unterstützt. Einem FA aus NRW passiert ein Unfall. Für die Kosten der Heilbehandlung kommt die FUK-NW auf, wenn eindeutig ein Arbeitsunfall i.S. SGB VII vorliegt. Es ist völlig egal, ob sich dieser im Heimatort oder irgendwo anders im Geltungsbereich des SGB VII ereignet hat. Die Rechtslage ist hier absolut eindeutig. Geschrieben von Hubert Kohnen Soweit ich weiß (kann es leider nicht schriftlich belegen), NICHT die FUK NRW. Nur hat sie, so hört man aus Kulanzgründen Schäden anerkannt, aber gleichzeitig auf die Rechtslage aufmerksam gemacht Dann informiere dich bitte nochmal genauer. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 459827 | |||
Datum | 02.02.2008 18:58 | 13636 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierFür die Kosten der Heilbehandlung kommt die FUK-NW auf, wenn eindeutig ein Arbeitsunfall i.S. SGB VII vorliegt. Es ist völlig egal, ob sich dieser im Heimatort oder irgendwo anders im Geltungsbereich des SGB VII ereignet hat. Die Rechtslage ist hier absolut eindeutig. Stellt sich nur die Frage wie offiziell der Einsatz des NRW FA in Brandenburg war. Woher kam der Einsatzaufrag? Gab es einen? Bin ich als Ersthelfer auch über die FUK versichert? Geschrieben von Hubert Kohnen Geschrieben von Christi@n Pannier Dann informiere dich bitte nochmal genauer. Würde ich sehr gerne machen. Geht nur nicht mehr, da ich nicht mehr im Dienst der FF bin. Und beruflich hat die FUK nichts mit uns zu tun. Daher kann ich nur das widergeben, was zu meiner aktiven Zeit geschehen ist. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 459828 | |||
Datum | 02.02.2008 19:00 | 13642 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtIch wiederhole meine Frage: Soweit ich weiß, vor dem Sozialgericht Aachen. Geschrieben von Manuel Schmidt und: worum ging es da eigentlich? Um einen Unfall eines FA während eines offiziell angemeldet Feuerwehrausflug OHNE Alkoholeinfluss Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 459834 | |||
Datum | 02.02.2008 19:04 | 13574 x gelesen | |||
Hallo Hubert, ja der Ersthelfer ist durch die jeweilige Unfallkasse während seiner Hilfstätigkeit versichert. Peter Nur meine eigene, bescheidene Meinung. | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 459836 | |||
Datum | 02.02.2008 19:07 | 13684 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter Lieffertzja der Ersthelfer ist durch die jeweilige Unfallkasse während seiner Hilfstätigkeit versichert. Okay, dann wäre ich (falls ich der FF angehöre) bei eime VU als Ersthelfer über die FUK versichert. Und was ist mit meinem Beifahrrer, der NICHT in der Feuerwehr ist? Hat der jetzt einen anderen Versicherungsschutz? Kann ich mir kaum vorstellen. Denke (weiß es aber nicht) das alle über irgendwenn versichert sind (eigene Vers. oder Vwers vom Unfallvberursacher), aber nicht über die FUK, weil ich ja gar nicht offiziell im Dienst bin Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 459840 | |||
Datum | 02.02.2008 19:21 | 13635 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenOkay, dann wäre ich (falls ich der FF angehöre) bei eime VU als Ersthelfer über die FUK versichert. Und was ist mit meinem Beifahrrer, der NICHT in der Feuerwehr ist? Hat der jetzt einen anderen Versicherungsschutz? Kann ich mir kaum vorstellen. Denke (weiß es aber nicht) das alle über irgendwenn versichert sind (eigene Vers. oder Vwers vom Unfallvberursacher), aber nicht über die FUK, weil ich ja gar nicht offiziell im Dienst bin Hallo Du bist versichert dein Beifahrer ebenso. Das Sozialgesetzbuch 7 sagt wer an Unglücksstellen Hilfe leistet ist versichert. Da ist weder die FW noch sonstwer explizit erwähnt. somit ist es Völlig egal ob angehöriger einer Feuerwehr am eigenen Standort oder auf der Autobahn nahe der polnischen grenze oder auf dem Watzmann bist alles pflichtversichert im Sinne des Gesetztes. Greets Sven Meine Meinung und nix anderes. | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 459844 | |||
Datum | 02.02.2008 19:39 | 13583 x gelesen | |||
Schließe mich uneingeschränkt an. So wars auch von mir gemeint. Peter Nur meine eigene, bescheidene Meinung. | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 459846 | |||
Datum | 02.02.2008 19:42 | 13558 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzSchließe mich uneingeschränkt an. Hallo SGB7 §1 Absatz 13a Greets Sven Meine Meinung und nix anderes. | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 459850 | |||
Datum | 02.02.2008 19:46 | 13655 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven RienasDu bist versichert dein Beifahrer ebenso. Das Sozialgesetzbuch 7 sagt wer an Unglücksstellen Hilfe leistet ist versichert. Da ist weder die FW noch sonstwer explizit erwähnt. somit ist es Völlig egal ob angehöriger einer Feuerwehr am eigenen Standort oder auf der Autobahn nahe der polnischen grenze oder auf dem Watzmann bist alles pflichtversichert im Sinne des Gesetztes. Sehe ich genauso - nur ging es in den ganzen Beiträgen um die Leistungen, die über die FUK abgewickelt werden. Und die sind m.E. wesentlich geringer als viele glauben. Also nicht der Umfang der Leistungen, sondern die Anzahl der Fälle, in denen die FUK tätig werden muß. Gibt es einen versicherungstechnischen Unterschied, ob am eigenen Standort, auf der BAB, an der polnischen Grenze, am Watzman oder in der Elbniederungen als Feuerwehrmann tätig bin? Wie sieht es denn aus, wenn ich zur Unterstützung von NRW nach Brandenburg fahre um dort zu helfen? Versichert über die FUK NRW? Und wenn ich während meines Griechenlandurlaubs dort bei der Brandbekämpfung helfe? Weil die wissen das ich bei der Feuerwehr bin und mich fragen / um Hilfe bitten?? Auch FUK NRW? Ich denke, das hier zwei Threads parallel laufen, in denen es um ähnliche Fälle geht. Dieser und dieser Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 459854 | |||
Datum | 02.02.2008 20:31 | 13601 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Hubert Kohnen nur ging es in den ganzen Beiträgen um die Leistungen, die über die FUK abgewickelt werden. Und die sind m.E. wesentlich geringer als viele glauben. Ja, das ist das Problem. Sie GLAUBEN, weil sie es nicht wissen. Im Zweifel zählt aber nicht der Glaube, sondern das was im Gesetz steht. Und dann sind viele enttäuscht, weil ihr Glaube halt nicht identisch ist mit dem Gesetz. Geschrieben von Hubert Kohnen Gibt es einen versicherungstechnischen Unterschied, ob am eigenen Standort, auf der BAB, an der polnischen Grenze, am Watzman oder in der Elbniederungen als Feuerwehrmann tätig bin? Es ist versicherungtechnisch völlig egal wo sich der Unfall ereignet, solange er sich im Geltungsbereich des SGB VII ereignet. Unfälle im Ausland sind hier schon komplizierter. Geschrieben von Hubert Kohnen Und wenn ich während meines Griechenlandurlaubs dort bei der Brandbekämpfung helfe? Du kannst während deines Griechenlandurlaubs auch den Pool reinigen. Warum sollte irgendeindeutsche deutsche gesetzliche Unfallversicherung da tätig werden? Dein Privatleben ist kein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung, auch dann nicht, wenn du feuerwehrtechnisch tätig wirst. Wenn du am Wochenende privat dein Häusle baust und dabei vom Dach fällst ist das dein ganz privates Problem und kein Fall für die BauBG. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 459855 | |||
Datum | 02.02.2008 20:32 | 13626 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Hubert Kohnen m einen Unfall eines FA während eines offiziell angemeldet Feuerwehrausflug OHNE Alkoholeinfluss Aha, Ausflug! Stellt sich sofort die Frage, ob eine versicherte Tätigkeit vorlag. Wenn nein, dann darf die FUK gar nicht bezahlen. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 459857 | |||
Datum | 02.02.2008 20:35 | 13622 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenSoweit ich weiß, vor dem Sozialgericht Aachen. weist du auch noch den Zeitraum der Gerichtsentscheidung? Jahr? Monat? Das würde eine Suche ggf. schon sehr erleichtern. Geschrieben von Hubert Kohnen Um einen Unfall eines FA während eines offiziell angemeldet Feuerwehrausflug OHNE Alkoholeinfluss War es denn ein Unfall auf dem Weg hin bzw. zurück? Manuel | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Neustadt / RLP | 459914 | |||
Datum | 03.02.2008 09:35 | 13571 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenIch dachte eher an den Versicherungsschutz. Aus eigner Erfahrung weiß ich, das jede Ausbildungs / Übung angemeldet sein muß. Geschrieben von Thorsten Schlotter Kannst du mir den Zusammenhang zwischen dem Versicherungsschutz und der Anmeldung erklären? Und bei wem muss das angemeldet sein? Beim Wehrführer? Nun, versichert sein dürfte eine Tätigkeit bei der / für die Feuerwehr. Die Frage ist jetzt, wer entscheidet, ob es sich - außerhalb von Einsätzen - um eine solche Tätigkeit handelt? Wenn sich zwei (oder 12) Feuerwehrangehörige im Gerätehaus treffen und dort irgendetwas aus eigenem Antrieb tun, *kann* das dienstlich sein, es muß aber nicht zwingend. Insofern liegt es jedenfalls nicht fern, eine dienstliche Anordnung des Wehrführers oder einer Person, an die dieser das delegiert hat, zu verlangen. Ich lese hier nur selten, Webforen sind nicht so mein Ding. :) Im Zweifelsfall findet man mich eher im Usenet in de.etc.notfallrettung oder auf news.feuerwehrmann.de | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 459928 | |||
Datum | 03.02.2008 11:08 | 13588 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierAha, Ausflug! Stellt sich sofort die Frage, ob eine versicherte Tätigkeit vorlag. Wenn nein, dann darf die FUK gar nicht bezahlen. Hat sie ja auch nicht. Obwohl der Ausflug offiziell im Dienstplan aufgenommen und unterschrieben war. Man hat angemerkt, das a) nicht alle Kameraden teilgenommen haben b) der Leiter der Feuerwehr nicht anwesend war Die Klage der privaten Versicherung des Verunfallten bzw. der Versicherung, die für den Arbeitsausfall aufkommem muß gegen die FUK wurde vom Gericht abgewiesen. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 459930 | |||
Datum | 03.02.2008 11:11 | 13568 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel Schmidtweist du auch noch den Zeitraum der Gerichtsentscheidung? Nein, tut mir leid. Müsste lange suchen , habe aber sehr wenig Hoffnung das ich was Schriftliches finden kann. Geschrieben von Manuel Schmidt War es denn ein Unfall auf dem Weg hin bzw. zurück? Weder noch, es war während des Ausflugs beim Besuch eines Schwimmbades. Der Kamerad wurde durch eine dritte Person so schwer verletzt, das er mehrere Wochen arbeitsunfähig war. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 459961 | |||
Datum | 03.02.2008 13:42 | 13607 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Hubert Kohnen Obwohl der Ausflug offiziell im Dienstplan aufgenommen und unterschrieben war. Man hat angemerkt, das Eben. Siehe mein Beitrag von gestern zu dem Thema. Es ist weiterhin zu beachten, dass auch bei einem Ausflug welcher offiziell im Dienstplan steht und an welchem alle Kameraden inkl. Wehrführer teilnehmen nicht rund um die Uhr Versicherungsschutz besteht. Beispiel: - Alle Kameraden besichtigen in der Stadt ein Museum, es passiert dabei ein Unfall --> versicherte Tätigkeit, Versicherungsschutz gegeben - die Kameraden treffen sich Abends im Hotel zum Essen, auf der Treppe knickt einer um und reisst sich die Bänder ab --> er ist die Treppe begangen, um zum Essen zu gehen. Nahrungsaufnahme = privater Lebensbereich = keine versicherte Tätigkeit. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Mich8ael8 K.8, Lindenfels / Hessen | 459971 | |||
Datum | 03.02.2008 14:13 | 13616 x gelesen | |||
Hallo Forum Geschrieben von Christi@n Pannier Es ist weiterhin zu beachten, dass auch bei einem Ausflug welcher offiziell im Dienstplan steht und an welchem alle Kameraden inkl. Wehrführer teilnehmen nicht rund um die Uhr Versicherungsschutz besteht. soweit klar, aber wie sieht es den mit den Stellvertretern, Jugend-, Presse-, Geräte & Atemschutzwarten aus. Hier werden Dienste verrichtet die nicht im Dienstplan stehen und auch nicht jedes mal mit der zstg. Wehrführer abgesprochen werden. (Wenn ich jedes mal wenn ich eine Pressearbeit im Gerätehaus vorbereite unseren Wehrführer schriftlich/per Mail deswegen informiere würde und das die Kameraden der og Tätigkeiten auch, käme der aus dem lesen nicht mehr raus) Kann man das ganze nicht einfach pauschalisieren ? Dienst ist Dienst ob angemeldet oder nicht und somit versichert (oder ist dass nur ein Wunschdenken ) ? Gruß Michael Feuerwehr Lindenfels wie immer, nur meine persönliche Meinung. | |||||
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