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ThemaDarf ich?57 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorStev8en 8G., Schönebeck/Elbe / Sachsen-Anhalt459214
Datum31.01.2008 13:5715395 x gelesen
Hallo zusammen,

habe mal ne Frage. Wir wollen an einem Samstag bei uns in der FF eine Funkausbildung machen? Nun meine Frage, geht das überhaupt rechtlich gesehen? Weil normalerweise führen wir unsere Ausbildung am Dienstag durch und net Samstag.


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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen459216
Datum31.01.2008 14:0613734 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Steven DreherWeil normalerweise führen wir unsere Ausbildung am Dienstag durch und net Samstag.

irgendjemand, im Zweifel der Leiter der Wehr, ist verantwortlich für den Dienstplan. Was der da reinschreibt gilt. Warum sollte Samstag nicht möglich sein?

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern459217
Datum31.01.2008 14:0713645 x gelesen
Hallo,

was hat das ganze denn mit dem Wochentag zu tun?


Grüße
Magnus

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AutorRein8er 8H., Rosport / Entfällt459218
Datum31.01.2008 14:1213661 x gelesen
...äh,....ich bin nicht aus Deutschland aber klär mich einer auf: An welchen Wochentagen darfs denn bei euch brennen...? Ein Minimum an Flexibilität sollte doch bei der internen Organisation schon sein....glaub ich...Aber glauben sollte man ja wohl in der Kirche....oder?


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AutorYann8ick8 K.8, Dohren / Niedersachsen459219
Datum31.01.2008 14:2213613 x gelesen
Ich versteh die Frage schon -soweit ich weiß müssen um versicherungstechnisch abgesichert zu sein, alle Termine auf dem Dienstplan stehen, oder es muss gesondert eine schriftliche Einladung erfolgen.


Meine Meinung, manchmal mehr aber selten weniger

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen459221
Datum31.01.2008 14:2413642 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Yannick Kirstesoweit ich weiß müssen um versicherungstechnisch abgesichert zu sein, alle Termine auf dem Dienstplan stehen, oder es muss gesondert eine schriftliche Einladung erfolgen.

soweit ich weiß sind bis samstag noch zwei Tage hin - entweder schreibt man es auf den Diensplan oder man lädt gesondert ein. Ich verstehe das problem nicht!?


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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW459223
Datum31.01.2008 14:4213634 x gelesen
Ich habe auch erst die Stirn in Falten gelegt. Ich vemute mal, es geht darum, dass das mit dem Kreis abgestimmt sein soll, von wegen Funkkanal für eine Übung nutzen zu können.
Das sollte sich aber bis Samstag klären lassen.

Gruß
Sven


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AutorStev8en 8G., Schönebeck/Elbe / Sachsen-Anhalt459225
Datum31.01.2008 14:4313605 x gelesen
Naja wenn dann sollte es dafür eine gesonderte Einladung geben.
Mit dem Wochentag hat es auch so gesehen nix zu tun, aber mein 2. Mann der mir da helfen will, kam auf die Idee mit dem Versicherungsschutz auf Grund dessen das es am WE wäre und unsere Ausbildung im Normalfall Dienstags ist.


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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen459231
Datum31.01.2008 14:5313641 x gelesen
Hi,

ein angesetzter Dienst ist doch ein angesetzter Dienst. Egal, ob der jetzt unter der Woche statt findet oder nicht. Und darüber wird wohl dann auch Samstags ein Protokoll geführt.
IMO sollten Funkübungen mit der zuständigen LSt. abgesprochen sein?! Ansonsten sollte es da doch keine Probleme geben. Oder liege ich falsch?


MkG
Patricia

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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW459232
Datum31.01.2008 14:5413655 x gelesen
Geschrieben von Sven TönnemannIch habe auch erst die Stirn in Falten gelegt.
Habe ich auch.

Geschrieben von Sven Tönnemannvemute mal, es geht darum, dass das mit dem Kreis abgestimmt sein soll, von wegen Funkkanal für eine Übung nutzen zu können.
Ich dachte eher an den Versicherungsschutz. Aus eigner Erfahrung weiß ich, das jede Ausbildungs / Übung angemeldet sein muß. Wurde in einem Gerichtsverfahren zufälligerweise bekannt. Seit dem steht unter jedem Übungs, Ausbildungs und Veranstaltungsplan meiner ehemaligen Wehr.
Gesehen/genehmigt und hiermit angeordnet - Der Wehrführer
Also könnte in diesem Fall eine schriftliche Genehmigung / Erweiterung nicht schaden


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern459233
Datum31.01.2008 15:0413629 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Hubert KohnenIch dachte eher an den Versicherungsschutz. Aus eigner Erfahrung weiß ich, das jede Ausbildungs / Übung angemeldet sein muß.

Kannst du mir den Zusammenhang zwischen dem Versicherungsschutz und der Anmeldung erklären? Und bei wem muss das angemeldet sein? Beim Wehrführer?
Ich steh gard auf der Leitung und versteh den Zusammenhang nicht.... Oder es gibt keinen ;-)

Schönen Tag noch


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt459275
Datum31.01.2008 16:5513656 x gelesen
Wie sieht es in dem Zusammenhang mit den Alarmübungen aus? Diese sind ja in der Regel (hoffentlich) nicht angekündigt.


Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

"Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen459291
Datum31.01.2008 17:4413595 x gelesen
Geschrieben von Johannes Krause Wie sieht es in dem Zusammenhang mit den Alarmübungen aus? Diese sind ja in der Regel (hoffentlich) nicht angekündigt.

Wenn der Leiter der Feuerwehr diesen Dienst (und dazu gehört auch eine Alarmübung) anordnet, dann ist er angeordnet. Wann oder ob dies vorher den FA bekanntgemacht wurde ist dabei unerheblich.

MkG
Marc


Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt.

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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW459292
Datum31.01.2008 17:4513674 x gelesen
Geschrieben von Thorsten SchlotterKannst du mir den Zusammenhang zwischen dem Versicherungsschutz und der Anmeldung erklären? Und bei wem muss das angemeldet sein? Beim Wehrführer?
Ich steh gard auf der Leitung und versteh den Zusammenhang nicht.... Oder es gibt keinen ;-)

Ich versuche es. Wie gesagt, wir hatten einen Fall, bei dem wir totsicher davon ausgegangen sind, das der Unfall über die FUK versichert ist. Wurden vor Gericht aber leider eines anderen beleht. Geklagt hatte die private Haftpflicht/Unfallversicherung gegen die FUK. Feuerwehr war nur als Zeuge vor Gericht. Und da kam raus, das der Leiter der Feuerwehr an JEDER Veranstaltung teilnehmen sollte, bei größeren Feuerwehren zumindest einen Beauftragten entsenden muß. Übungen und Ausbildungen, die vorher nicht beantrag sind, sind auch nicht versichert. So geht der jährliche Übungs-, Ausbildungs-, und Veranstaltungsplan aller Löschgruppen-, züge an den Leiter der Feuerwehr, der wie von mir beschrieben unterschreibt. Über zusätzliche Ausbildung / Übungs usw. muß er in Kenntnis gesetzt werden, am besten schriftlich mit Genehmigung als Anordnung.
Bei Alarmübungen kann ja vorher der Durchführende die Genehmigung einholen.
Und solange nichts passiert, wird sich auch niemand aufregen.

Hört sich alles kompliziert und überflüssig an. So haben wir auch gedacht, bis wir vor Gericht mussten.


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorRein8er 8H., Rosport / Entfällt459297
Datum31.01.2008 18:0413623 x gelesen
Hätte sich den am Unfallgeschehen durch eine Anmeldung/Genehmigung irgendetwas geändert...?


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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW459304
Datum31.01.2008 18:5813625 x gelesen
Geschrieben von Reiner HesseHätte sich den am Unfallgeschehen durch eine Anmeldung/Genehmigung irgendetwas geändert...?
JEIN - es war ein offizieller Anlass und damit versichtert.
Was glaubt ihr denn hier was alles NICHT versichert ist.
Wenn zum Beispiel zwei relativ junge Kameraden, vielleicht kurz vor einer Pürfung, nochmal praktische Gerätekunde ohne Rücksprache absolvieren.
Oder "eigenmöchtige Bewegungsfahrten??
Auch die FUK ist eine Versicherung. Und jeder von uns weiß wie "gerne" Versicherungen bezahlen wenn es nicht nötig ist.
Also bitte nicht so blind in den Feuerwehralltag stolpern um dann später böse zu erwachen.


Gruß Hubert

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio459343
Datum31.01.2008 20:5313690 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Hubert KohnenWas glaubt ihr denn hier was alles NICHT versichert ist.

Umgekehrt wirds leichter: Es gibt die sog. versicherte Tätigkeit, alles andere ist nicht versichert. Das Problem ist, dass die überragende Mehrheit keine Ahnung hat, was versicherte Tätigkeiten sind und dann das Gejaule groß ist, wenn sich hinterher herausstellt, dass keine versicherte Tätigkeit vorlag.

Geschrieben von Hubert KohnenAuch die FUK ist eine Versicherung. Und jeder von uns weiß wie "gerne" Versicherungen bezahlen wenn es nicht nötig ist.

Die FUK ist aber ein gesetzlicher Unfallversicherungsträger und daher ist der Vergleich mit privaten Versicherungen irreführend. Die FUK hat sich an die rechtlichen Vorgaben des SGB VII zu halten, wenn keine versicherte Tätigkeit vorlag, dann DARF sie nicht bezahlen.
Den FUKen geht es da wie den Feuerwehren selbst: Die haben keinen Ermessensspielraum, entweder - oder.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

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AutorMich8ael8 K.8, Lindenfels / Hessen459346
Datum31.01.2008 21:2413601 x gelesen
Hallo Forum

Geschrieben von Christi@n PannierUmgekehrt wirds leichter: Es gibt die sog. versicherte Tätigkeit

gibt es Unterlagen in denen beschrieben steht was die Vorraussetzungen für eine versicherte Tätigkeit ist ?

Gruß Michael


wie immer, nur meine persönliche Meinung.

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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW459349
Datum31.01.2008 21:3213624 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierDie haben keinen Ermessensspielraum, entweder - oder.
Stimmt nicht ganz - ich weiß da schon aus Kulanzgründen gezahlt wurde, obwohl es eigentlich keine Tätigkeit war, die über die zuständige FUK abedeckt war. Soweit ich weiß handelte es sich um Unfälle, welche bei der "überörtlichen Hilfeleistung" bei Einsätzen "Fern der Heimat" geleistet wurden. Entweder Schnee im Münsterland oder Hochwasser im Osten der Republik. Bin mir nicht mehr sicher.
Und ich denke, das sich die FUK auch zurückziehen würde, wenn die Kosten durch eine private Haftpflichtversicherung übernommen würde.
Mir als FA darf ja "nur" kein Nachteil entstehen, egal wer meinen Schaden zahlt.


Gruß Hubert

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio459371
Datum31.01.2008 23:2513700 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Hubert KohnenStimmt nicht ganz

Doch.

Geschrieben von Hubert Kohnenich weiß da schon aus Kulanzgründen gezahlt wurde, obwohl es eigentlich keine Tätigkeit war, die über die zuständige FUK abedeckt war

Die FUK darf m.E. nicht "auf Kulanz" zahlen.
Es ist aber zu beachten, dass es im Bereich der Feuerwehr sog. Mehrleistungen gibt, die über die des SGB VII hinausgehen.

Geschrieben von Hubert KohnenSoweit ich weiß handelte es sich um Unfälle, welche bei der "überörtlichen Hilfeleistung" bei Einsätzen "Fern der Heimat" geleistet wurden. Entweder Schnee im Münsterland oder Hochwasser im Osten der Republik. Bin mir nicht mehr sicher.

???
Wo ist da das Problem?
Jeder gesetzliche Unfallversicherer entschädigt dir jeden Arbeitsunfall im Geltungsbereich des SGB VII, das ist nunmal die gesamte Bundesrepublik. Probleme kann es bei einem Arbeitsunfall im Ausland geben.

Geschrieben von Hubert KohnenUnd ich denke, das sich die FUK auch zurückziehen würde, wenn die Kosten durch eine private Haftpflichtversicherung übernommen würde.

Die gesetzliche Unfallversicherung arbeitet auf Grundlage gesetzlicher Regelungen und hat so gut wie keinen Ermessensspielraum. Wenn ein Arbeitsunfall i.S. des SGB VII vorliegt, dann muss sie bezahlen. Das ist unabhängig davon, ob eine ggf. zusätzlich bestehende private Unfallversicherung auch bezahlt.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz459373
Datum31.01.2008 23:4013615 x gelesen
Geschrieben von Hubert KohnenÜber zusätzliche Ausbildung / Übungs usw. muß er in Kenntnis gesetzt werden, am besten schriftlich mit Genehmigung als Anordnung.

ah.
Das heist also:
"Mal ebend als Gerätewart in's GH fahren und das Leuchtmittel am Fahrzeugwechseln" ist nicht.
Antrag stellen Genehmigung erhalten. Tätigkeit durchführen?

Naja, wird sich halt weniger um das Material gekümmert...


und: Worum ging es in dem Prozess nochmal?
Straf- oder Zivilsache?


Manuel


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 459381
Datum01.02.2008 05:2913580 x gelesen
Ich verstehe dein Problem immer noch nicht ganz

Im Zweifel Extrablatt ausdrucken mit der Überschrift "Zusatzdienstplan"

Thema
Zeit
Leitung
Durchführernder

Vom WEFÜ Unterschreiben lassen und gut.

Alternativ die FUK fragen wie sie das in Zukunft gerne hätte..


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorMatt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg459383
Datum01.02.2008 05:5313569 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Manuel SchmidtDas heist also:
"Mal ebend als Gerätewart in's GH fahren und das Leuchtmittel am Fahrzeugwechseln" ist nicht.
Antrag stellen Genehmigung erhalten. Tätigkeit durchführen?


Habe ich bis jetzt anders verstanden.

Wehrführer erteilt dem Gerätewart die Aufgabe die Einsatzbereitschaft des Materials sicherzustellen, folglich dürfte alles was zu diesem Zweck notwendig ist, eine angeordnete dienstliche Tätigkeit sein.

Grüße
Matthias


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern459385
Datum01.02.2008 06:1913644 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschIch verstehe dein Problem immer noch nicht ganz

Im Zweifel Extrablatt ausdrucken mit der Überschrift "Zusatzdienstplan"

Thema
Zeit
Leitung
Durchführernder

Vom WEFÜ Unterschreiben lassen und gut.


Ja klar, der Schriftkram nimmt immer mehr zu und irgendwann verwalten wir nur noch.

Und zum anderen das der WeFü bei jeder Übung anwesend sein muß: Bei 70 Übungen im Jahr wohl schwer machbar?



Gruß vom See
Christian





TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 459387
Datum01.02.2008 06:2413593 x gelesen
Geschrieben von Christian Schorer
Und zum anderen das der WeFü bei jeder Übung anwesend sein muß: Bei 70 Übungen im Jahr wohl schwer machbar?


Halte ich gerade bei so einer großem Wehr wie unserer für absolut sinnbefreit

Wobei ich die ganze Disskusion nicht verstehe. ..


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
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Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorTim 8N., Werl / NRW459440
Datum01.02.2008 12:1213592 x gelesen
Und Versicherungsschutz besteht dann auch!!!


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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen459443
Datum01.02.2008 12:2413634 x gelesen
Moin Christian,

Geschrieben von Christian SchorerJa klar, der Schriftkram nimmt immer mehr zu und irgendwann verwalten wir nur noch.

Das tun wir bereits schon :(


MkG
Patricia

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen459446
Datum01.02.2008 12:3313628 x gelesen
Naja, da das papierlose Büro ja die Zukunft ist, ordnet der Wehrführer mündlich eine zusätzliche Übung an und erteilt dem Gerätwart mündlich den Auftrag situationsgerecht sich um die Geräte zu kümmern...

Das gleiche macht er beim Jugendwart, so daß der Jugendwart seine Übungen ebenfalls festsetzt...
Das sollte uns doch reichen...


Gruß Lp


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorHart8mun8d F8., Papenburg/Ems / Niedersachsen459450
Datum01.02.2008 12:4713664 x gelesen
Geschrieben von Steven Dreherhabe mal ne Frage.
Geschrieben von Steven DreherWir wollen an einem Samstag bei uns in der FF eine Funkausbildung machen?

Kannst Du diese Frage bitte mal deinem Wehrführer stellen - denn all die Antworten hier nützen dir ohnehin nicht, oder glaubst Du, hier aus dem Forum kann dir irgend jemand eure Übung genehmigen?

Aber ich habe da mal 2 Fragen:

Was glaubst Du, wofür ist eigentlich ein Wehrführer u. a. da?
Wofür ist ein solches Forum da?
mit brennenden Grüßen
Hartmund


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AutorStev8e S8., Langenhennersdorf / Sachsen459457
Datum01.02.2008 13:0813645 x gelesen
Geschrieben von Hartmund FlenderWas glaubst Du, wofür ist eigentlich ein Wehrführer u. a. da?

Geschrieben von Hartmund FlenderKannst Du diese Frage bitte mal deinem Wehrführer stellen - denn all die Antworten hier nützen dir ohnehin nicht, oder glaubst Du, hier aus dem Forum kann dir irgend jemand eure Übung genehmigen?

Halles richtig, vielleicht sollte man öfter darauf hinweisen, das so ein Forum bei Problemen in der eigenen Wehr net viel nützt. Da sollte msn sich auf jeden fall an seine vorgesetzten wenden. Aber ich muss auch sagen, das Fragen ja nix kostet. *gg*

Grüße...


Alles meine eigene Meinung!!

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten. (Und Ihr werdet welche finden!!)

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AutorJörg8 S.8, Dänkritz / Sachsen459462
Datum01.02.2008 13:3113564 x gelesen
Hallo

Bei uns wird es so gahandhabt:
Übungen sind auf einem Blatt Eingetragen, sonstiges (Atemschutzflaschen füllen, Tanken, Reparaturen, ...) werden in ein Buch im GH eingetragen mit:
Datum, welche Tätigkeit, welche Kameraden, Beginn und Ende).
Ob das Rechtlich so in Ordnung ist kann ich Dir auch nicht sagen, aber meiner Meinung nach ist da genüge getan.
Auf jeden Fall ist damit bei beginn Schriftlich hinterlegt, das es sich um einen Dienst handelt und man Somit abgesichert ist.
Schlauer ist man immer erst wenn es zu Spät ist.

Grüße und ein ruhiges Wochenende Jörg


Alles meine Meinung, nicht die meiner Wehr.

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AutorStef8an 8D., Bad Berleburg / NRW459473
Datum01.02.2008 14:4813582 x gelesen
Also! Eine Übung, egal ob bekannt oder eine Alarmübung, muss grundsätzlich von dem Wehrführer abgesgnet werden.

Außerdem wäre es in diesem Falle auch nicht schlecht, wenn die Leitstelle von vornherein einmal informiert wird. Weil es kann ja mal sein, daß ihr nicht die einzigen seid, die eine Übung über Funk an einem "Samstag" durchführen möchten!!!!!

Beste Grüß Stefan


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen459475
Datum01.02.2008 15:0613679 x gelesen
Moin.

Geschrieben von Stefan DreisbachAlso! Eine Übung, egal ob bekannt oder eine Alarmübung, muss grundsätzlich von dem Wehrführer abgesgnet werden.

Warum? Wenn der diese Dinge z.B. an einen AK Ausbildung oder einen ausbildungsbeauftragten Delegiert, dann brauch er sich doch nicht um jede popelige Übung kümmern. Ab einer gewissen größe der Wehr, wird sich der LdF sicherlich nicht damit belasten.

Geschrieben von Stefan DreisbachAußerdem wäre es in diesem Falle auch nicht schlecht, wenn die Leitstelle von vornherein einmal informiert wird. Weil es kann ja mal sein, daß ihr nicht die einzigen seid, die eine Übung über Funk an einem "Samstag" durchführen möchten!!!!!

Wenn es sich um eine Funkübung handelt, dann wird Dir dafür meist ein eigener Kanal für den Tag diser Übung zugewiesen. Das lief bis vor Kurzem über die (in dieser Form nicht mehr existente) ZPD. In wie fern sich sowas geändert hat, kann Dir die Leitstelle deines Vertrauens mitteilen.

Den regulären Sprechfunkkanal für eine Funkübung zu nutzen, halte ich für suboptimal.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg459480
Datum01.02.2008 15:3913585 x gelesen
Also bei uns wird bei Funkübungen eigentlich immer der normae Kanal genutzt. Soweit ich weiß sind die Relais eh nur für diesen Kanal geschalten, was es dann doch etwas schwierigmacht mit dem Gegensprechen.

Wenn man das so macht wird man ja sicherlich von der Leitstelle informiert, wenn ein Einsatz irgendwo anfällt und kann die Übung dann ja abbrechen.


Das war meine Meinung

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AutorMich8ael8 K.8, Lindenfels / Hessen459531
Datum01.02.2008 18:2313660 x gelesen
Hallo Forum

Geschrieben von Hartmund FlenderKannst Du diese Frage bitte mal deinem Wehrführer stellen - denn all die Antworten hier nützen dir ohnehin nicht, oder glaubst Du, hier aus dem Forum kann dir irgend jemand eure Übung genehmigen?

Aber ich habe da mal 2 Fragen:

Was glaubst Du, wofür ist eigentlich ein Wehrführer u. a. da?
Wofür ist ein solches Forum da?


Soweit ich das jetzt sehe stellt sich in diesem Thread folgende Frage : Wann bin ich von wem bei welcher Tätigkeit versichert.

Hier stellt sich bei mir folgende Fragen :

Wo/wann beginnt der Versicherungsschutz und wo/wann endet dieser ?

Was ist versichert ..... und was nicht:

a) Wehrführer begutachtet nächstes Übungsobjekt
b) Gerätewart überprüft, ausserhalb der regulären Zeiten das Material
c) Jugendwart fährt mit Privat-PKW JFW nach Hause
d) Pressewart geht einen neuen Kamerafilm kaufen
ect. ect. ect.

Kann man klar sagen, alles was mit der Feuerwehr zu tun hat, ist auch über diese versichert (nach meiner Meinung und meiner Auffassung vom HBKG, ja) oder nicht ?

Ich denke dass es rein um diese Frage ging UND das finde ich schon mal als Thema für dieses Forum.

Gruß Michael



Feuerwehr Lindenfels


wie immer, nur meine persönliche Meinung.

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio459603
Datum01.02.2008 23:0813600 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Michael KatzenmeierWas ist versichert ..... und was nicht:

a) Wehrführer begutachtet nächstes Übungsobjekt
b) Gerätewart überprüft, ausserhalb der regulären Zeiten das Material
c) Jugendwart fährt mit Privat-PKW JFW nach Hause
d) Pressewart geht einen neuen Kamerafilm kaufen


a) Ja
b) Ja
c) Ja
d) Kommt auf den Einzelfall an


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 459633
Datum02.02.2008 05:2013565 x gelesen
Geschrieben von Lüder Pott Naja, da das papierlose Büro ja die Zukunft ist,

Also gibts Emails :-)


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW459669
Datum02.02.2008 10:5913552 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtDas heist also:
"Mal ebend als Gerätewart in's GH fahren und das Leuchtmittel am Fahrzeugwechseln" ist nicht.
Antrag stellen Genehmigung erhalten. Tätigkeit durchführen

Vielleicht mal zum allgemeinen Verständnis. Das ich NICHT meine Meinung, sondern ein Gerichtsurteil - Gerichtsbeschluß. Darüber kann man denken wie man mag.
ICH denke das in dem obenstehende Fall zwischen dem Versicherunggnehmer (Stadt) und dem Versichertem (Gerätewart) ein Abkommen besteht. So das er meines Erachtens bei jeder Tätigkeit versichert ist.
Anders könnte es sein, wenn sich ein paar Kameraden berufen fühlen auf eigene Initaive ein "Sonderüben" oder eine "Sonderausbildung" zu starten. Weil es gerade langweilig ist, weil es von der Witterung gut paßt, weil das offizielle Üben nicht "gut" genug ist usw.
Darum sollte man jede Ausbildung, insbesondere zusätzliche Ausbildungen schriftlich einreichen, damit der Versicherungsschutz gewährleistet ist.


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW459673
Datum02.02.2008 11:0413620 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierWo ist da das Problem?
Jeder gesetzliche Unfallversicherer entschädigt dir jeden Arbeitsunfall im Geltungsbereich des SGB VII, das ist nunmal die gesamte Bundesrepublik. Probleme kann es bei einem Arbeitsunfall im Ausland geben.

A-Stadt in NRW hat eine Städtepartnerschaft mit A-Dorf in Brandenburg. Nun tritt Elbe oder Oder oder wer auch immer über die Ufer, und zwar in großem Maß. Die Bürgermeister telefonieren und einer bittet den anderen um Hilfe. (Weil Verbände und Einheiten auf Kreis/Landesebene die bekannterweise NICHT fahren).
Also fährt die Feuerwehr aus A-Stadt mit einem oder zwei Fahrzeugen von Feuerwehr und Baubetriebshoft nach A-Dorf. Dort wird gepumpt, aufgeräumt und unterstützt. Einem FA aus NRW passiert ein Unfall.
Dieser wird nach Rückkehr der FUK gemeldet. Was glaubst wer für den Unfall bzw. die Folgen aufkommt?
Soweit ich weiß (kann es leider nicht schriftlich belegen), NICHT die FUK NRW. Nur hat sie, so hört man aus Kulanzgründen Schäden anerkannt, aber gleichzeitig auf die Rechtslage aufmerksam gemacht


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz459732
Datum02.02.2008 15:0613599 x gelesen
Geschrieben von Hubert KohnenDas ich NICHT meine Meinung, sondern ein Gerichtsurteil - Gerichtsbeschluß.

Ich wiederhole meine Frage:

Straf- oder Zivilgerichtsbarkeit?

und: worum ging es da eigentlich?

ggf. wäre das Aktenzeichen nett oder zumindest auszugsweise die Urteilsbegründung.
Denn wenn es nur ein Urteil eines Amtsgerichtes o.ä. ist, wird man das Urteil vermutlich nicht so ohne weiteres in den gängien Datenbanken finden.

Ich frage das nicht, weil ich dir nicht trauen würde, sondern weil mich zum einen privat die Hintergründe dieser Sache interessieren und zum anderen weil die Hintergründe dienstlich ggf. relevant sein könnten.

Und ehrlich gesagt wäre mir für eine deutliche Erhöhung des Verwaltungsaufwand eine einfache Aussage: "da gab es ein Gerichtsurteil, das muss so sein sonst ist man nicht versichert" etwas dünn.


Grüße

Manuel


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio459757
Datum02.02.2008 16:4913737 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Hubert KohnenAlso fährt die Feuerwehr aus A-Stadt mit einem oder zwei Fahrzeugen von Feuerwehr und Baubetriebshoft nach A-Dorf. Dort wird gepumpt, aufgeräumt und unterstützt. Einem FA aus NRW passiert ein Unfall.
Dieser wird nach Rückkehr der FUK gemeldet. Was glaubst wer für den Unfall bzw. die Folgen aufkommt?
Soweit ich weiß (kann es leider nicht schriftlich belegen), NICHT die FUK NRW. Nur hat sie, so hört man aus Kulanzgründen Schäden anerkannt, aber gleichzeitig auf die Rechtslage aufmerksam gemacht


Für die Kosten der Heilbehandlung kommt die FUK-NW auf, wenn eindeutig ein Arbeitsunfall i.S. SGB VII vorliegt. Es ist völlig egal, ob sich dieser im Heimatort oder irgendwo anders im Geltungsbereich des SGB VII ereignet hat. Die Rechtslage ist hier absolut eindeutig.

Geschrieben von Hubert KohnenSoweit ich weiß (kann es leider nicht schriftlich belegen), NICHT die FUK NRW. Nur hat sie, so hört man aus Kulanzgründen Schäden anerkannt, aber gleichzeitig auf die Rechtslage aufmerksam gemacht

Dann informiere dich bitte nochmal genauer.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW459827
Datum02.02.2008 18:5813636 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierFür die Kosten der Heilbehandlung kommt die FUK-NW auf, wenn eindeutig ein Arbeitsunfall i.S. SGB VII vorliegt. Es ist völlig egal, ob sich dieser im Heimatort oder irgendwo anders im Geltungsbereich des SGB VII ereignet hat. Die Rechtslage ist hier absolut eindeutig.
Stellt sich nur die Frage wie offiziell der Einsatz des NRW FA in Brandenburg war. Woher kam der Einsatzaufrag? Gab es einen? Bin ich als Ersthelfer auch über die FUK versichert?

Geschrieben von Hubert Kohnen
Soweit ich weiß (kann es leider nicht schriftlich belegen), NICHT die FUK NRW. Nur hat sie, so hört man aus Kulanzgründen Schäden anerkannt, aber gleichzeitig auf die Rechtslage aufmerksam gemacht

Geschrieben von Christi@n PannierDann informiere dich bitte nochmal genauer.
Würde ich sehr gerne machen. Geht nur nicht mehr, da ich nicht mehr im Dienst der FF bin. Und beruflich hat die FUK nichts mit uns zu tun. Daher kann ich nur das widergeben, was zu meiner aktiven Zeit geschehen ist.


Gruß Hubert

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Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW459828
Datum02.02.2008 19:0013642 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtIch wiederhole meine Frage:
Straf- oder Zivilgerichtsbarkeit?

Soweit ich weiß, vor dem Sozialgericht Aachen.

Geschrieben von Manuel Schmidtund: worum ging es da eigentlich?
Um einen Unfall eines FA während eines offiziell angemeldet Feuerwehrausflug OHNE Alkoholeinfluss


Gruß Hubert

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Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen459834
Datum02.02.2008 19:0413574 x gelesen
Hallo Hubert,

ja der Ersthelfer ist durch die jeweilige Unfallkasse während seiner Hilfstätigkeit versichert.

Peter


Nur meine eigene, bescheidene Meinung.

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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW459836
Datum02.02.2008 19:0713684 x gelesen
Geschrieben von Peter Lieffertzja der Ersthelfer ist durch die jeweilige Unfallkasse während seiner Hilfstätigkeit versichert.
Okay, dann wäre ich (falls ich der FF angehöre) bei eime VU als Ersthelfer über die FUK versichert. Und was ist mit meinem Beifahrrer, der NICHT in der Feuerwehr ist? Hat der jetzt einen anderen Versicherungsschutz? Kann ich mir kaum vorstellen. Denke (weiß es aber nicht) das alle über irgendwenn versichert sind (eigene Vers. oder Vwers vom Unfallvberursacher), aber nicht über die FUK, weil ich ja gar nicht offiziell im Dienst bin


Gruß Hubert

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Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorSven8 R.8, Brakel / NRW459840
Datum02.02.2008 19:2113635 x gelesen
Geschrieben von Hubert KohnenOkay, dann wäre ich (falls ich der FF angehöre) bei eime VU als Ersthelfer über die FUK versichert. Und was ist mit meinem Beifahrrer, der NICHT in der Feuerwehr ist? Hat der jetzt einen anderen Versicherungsschutz? Kann ich mir kaum vorstellen. Denke (weiß es aber nicht) das alle über irgendwenn versichert sind (eigene Vers. oder Vwers vom Unfallvberursacher), aber nicht über die FUK, weil ich ja gar nicht offiziell im Dienst bin

Hallo
Du bist versichert dein Beifahrer ebenso. Das Sozialgesetzbuch 7 sagt wer an Unglücksstellen Hilfe leistet ist versichert. Da ist weder die FW noch sonstwer explizit erwähnt. somit ist es Völlig egal ob angehöriger einer Feuerwehr am eigenen Standort oder auf der Autobahn nahe der polnischen grenze oder auf dem Watzmann bist alles pflichtversichert im Sinne des Gesetztes.


Greets Sven

Meine Meinung und nix anderes.

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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen459844
Datum02.02.2008 19:3913583 x gelesen
Schließe mich uneingeschränkt an.

So wars auch von mir gemeint.

Peter


Nur meine eigene, bescheidene Meinung.

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AutorSven8 R.8, Brakel / NRW459846
Datum02.02.2008 19:4213558 x gelesen
Geschrieben von Peter Lieffertz Schließe mich uneingeschränkt an.

So wars auch von mir gemeint.



Hallo

SGB7


§1 Absatz 13a


Greets Sven

Meine Meinung und nix anderes.

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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW459850
Datum02.02.2008 19:4613655 x gelesen
Geschrieben von Sven RienasDu bist versichert dein Beifahrer ebenso. Das Sozialgesetzbuch 7 sagt wer an Unglücksstellen Hilfe leistet ist versichert. Da ist weder die FW noch sonstwer explizit erwähnt. somit ist es Völlig egal ob angehöriger einer Feuerwehr am eigenen Standort oder auf der Autobahn nahe der polnischen grenze oder auf dem Watzmann bist alles pflichtversichert im Sinne des Gesetztes.
Sehe ich genauso - nur ging es in den ganzen Beiträgen um die Leistungen, die über die FUK abgewickelt werden. Und die sind m.E. wesentlich geringer als viele glauben. Also nicht der Umfang der Leistungen, sondern die Anzahl der Fälle, in denen die FUK tätig werden muß.

Gibt es einen versicherungstechnischen Unterschied, ob am eigenen Standort, auf der BAB, an der polnischen Grenze, am Watzman oder in der Elbniederungen als Feuerwehrmann tätig bin?
Wie sieht es denn aus, wenn ich zur Unterstützung von NRW nach Brandenburg fahre um dort zu helfen? Versichert über die FUK NRW? Und wenn ich während meines Griechenlandurlaubs dort bei der Brandbekämpfung helfe? Weil die wissen das ich bei der Feuerwehr bin und mich fragen / um Hilfe bitten?? Auch FUK NRW?
Ich denke, das hier zwei Threads parallel laufen, in denen es um ähnliche Fälle geht. Dieser und dieser


Gruß Hubert

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Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio459854
Datum02.02.2008 20:3113601 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Hubert Kohnennur ging es in den ganzen Beiträgen um die Leistungen, die über die FUK abgewickelt werden. Und die sind m.E. wesentlich geringer als viele glauben.

Ja, das ist das Problem. Sie GLAUBEN, weil sie es nicht wissen. Im Zweifel zählt aber nicht der Glaube, sondern das was im Gesetz steht. Und dann sind viele enttäuscht, weil ihr Glaube halt nicht identisch ist mit dem Gesetz.

Geschrieben von Hubert KohnenGibt es einen versicherungstechnischen Unterschied, ob am eigenen Standort, auf der BAB, an der polnischen Grenze, am Watzman oder in der Elbniederungen als Feuerwehrmann tätig bin?

Es ist versicherungtechnisch völlig egal wo sich der Unfall ereignet, solange er sich im Geltungsbereich des SGB VII ereignet. Unfälle im Ausland sind hier schon komplizierter.

Geschrieben von Hubert KohnenUnd wenn ich während meines Griechenlandurlaubs dort bei der Brandbekämpfung helfe?

Du kannst während deines Griechenlandurlaubs auch den Pool reinigen. Warum sollte irgendeindeutsche deutsche gesetzliche Unfallversicherung da tätig werden? Dein Privatleben ist kein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung, auch dann nicht, wenn du feuerwehrtechnisch tätig wirst.
Wenn du am Wochenende privat dein Häusle baust und dabei vom Dach fällst ist das dein ganz privates Problem und kein Fall für die BauBG.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio459855
Datum02.02.2008 20:3213626 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Hubert Kohnenm einen Unfall eines FA während eines offiziell angemeldet Feuerwehrausflug OHNE Alkoholeinfluss

Aha, Ausflug! Stellt sich sofort die Frage, ob eine versicherte Tätigkeit vorlag. Wenn nein, dann darf die FUK gar nicht bezahlen.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz459857
Datum02.02.2008 20:3513622 x gelesen
Geschrieben von Hubert KohnenSoweit ich weiß, vor dem Sozialgericht Aachen.

weist du auch noch den Zeitraum der Gerichtsentscheidung?
Jahr? Monat?

Das würde eine Suche ggf. schon sehr erleichtern.


Geschrieben von Hubert KohnenUm einen Unfall eines FA während eines offiziell angemeldet Feuerwehrausflug OHNE Alkoholeinfluss

War es denn ein Unfall auf dem Weg hin bzw. zurück?


Manuel


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AutorThom8as 8H., Neustadt / RLP459914
Datum03.02.2008 09:3513571 x gelesen
Geschrieben von Hubert KohnenIch dachte eher an den Versicherungsschutz. Aus eigner Erfahrung weiß ich, das jede Ausbildungs / Übung angemeldet sein muß.
Geschrieben von Thorsten SchlotterKannst du mir den Zusammenhang zwischen dem Versicherungsschutz und der Anmeldung erklären? Und bei wem muss das angemeldet sein? Beim Wehrführer?

Nun, versichert sein dürfte eine Tätigkeit bei der / für die Feuerwehr. Die Frage ist jetzt, wer entscheidet, ob es sich - außerhalb von Einsätzen - um eine solche Tätigkeit handelt? Wenn sich zwei (oder 12) Feuerwehrangehörige im Gerätehaus treffen und dort irgendetwas aus eigenem Antrieb tun, *kann* das dienstlich sein, es muß aber nicht zwingend. Insofern liegt es jedenfalls nicht fern, eine dienstliche Anordnung des Wehrführers oder einer Person, an die dieser das delegiert hat, zu verlangen.


Ich lese hier nur selten, Webforen sind nicht so mein Ding. :)

Im Zweifelsfall findet man mich eher im Usenet in de.etc.notfallrettung oder auf news.feuerwehrmann.de

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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW459928
Datum03.02.2008 11:0813588 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierAha, Ausflug! Stellt sich sofort die Frage, ob eine versicherte Tätigkeit vorlag. Wenn nein, dann darf die FUK gar nicht bezahlen.
Hat sie ja auch nicht. Obwohl der Ausflug offiziell im Dienstplan aufgenommen und unterschrieben war. Man hat angemerkt, das
a) nicht alle Kameraden teilgenommen haben
b) der Leiter der Feuerwehr nicht anwesend war

Die Klage der privaten Versicherung des Verunfallten bzw. der Versicherung, die für den Arbeitsausfall aufkommem muß gegen die FUK wurde vom Gericht abgewiesen.


Gruß Hubert

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Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW459930
Datum03.02.2008 11:1113568 x gelesen
Geschrieben von Manuel Schmidtweist du auch noch den Zeitraum der Gerichtsentscheidung?
Jahr? Monat?

Nein, tut mir leid. Müsste lange suchen , habe aber sehr wenig Hoffnung das ich was Schriftliches finden kann.

Geschrieben von Manuel SchmidtWar es denn ein Unfall auf dem Weg hin bzw. zurück?
Weder noch, es war während des Ausflugs beim Besuch eines Schwimmbades. Der Kamerad wurde durch eine dritte Person so schwer verletzt, das er mehrere Wochen arbeitsunfähig war.


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio459961
Datum03.02.2008 13:4213607 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Hubert KohnenObwohl der Ausflug offiziell im Dienstplan aufgenommen und unterschrieben war. Man hat angemerkt, das
a) nicht alle Kameraden teilgenommen haben
b) der Leiter der Feuerwehr nicht anwesend war


Eben. Siehe mein Beitrag von gestern zu dem Thema.
Es ist weiterhin zu beachten, dass auch bei einem Ausflug welcher offiziell im Dienstplan steht und an welchem alle Kameraden inkl. Wehrführer teilnehmen nicht rund um die Uhr Versicherungsschutz besteht. Beispiel:
- Alle Kameraden besichtigen in der Stadt ein Museum, es passiert dabei ein Unfall --> versicherte Tätigkeit, Versicherungsschutz gegeben
- die Kameraden treffen sich Abends im Hotel zum Essen, auf der Treppe knickt einer um und reisst sich die Bänder ab --> er ist die Treppe begangen, um zum Essen zu gehen. Nahrungsaufnahme = privater Lebensbereich = keine versicherte Tätigkeit.


MkG,
Christi@n

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"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
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AutorMich8ael8 K.8, Lindenfels / Hessen459971
Datum03.02.2008 14:1313616 x gelesen
Hallo Forum

Geschrieben von Christi@n PannierEs ist weiterhin zu beachten, dass auch bei einem Ausflug welcher offiziell im Dienstplan steht und an welchem alle Kameraden inkl. Wehrführer teilnehmen nicht rund um die Uhr Versicherungsschutz besteht.

soweit klar, aber wie sieht es den mit den Stellvertretern, Jugend-, Presse-, Geräte & Atemschutzwarten aus. Hier werden Dienste verrichtet die nicht im Dienstplan stehen und auch nicht jedes mal mit der zstg. Wehrführer abgesprochen werden. (Wenn ich jedes mal wenn ich eine Pressearbeit im Gerätehaus vorbereite unseren Wehrführer schriftlich/per Mail deswegen informiere würde und das die Kameraden der og Tätigkeiten auch, käme der aus dem lesen nicht mehr raus)

Kann man das ganze nicht einfach pauschalisieren ? Dienst ist Dienst ob angemeldet oder nicht und somit versichert (oder ist dass nur ein Wunschdenken ) ?

Gruß Michael



Feuerwehr Lindenfels


wie immer, nur meine persönliche Meinung.

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 31.01.2008 13:57 ., Schönebeck/Elbe
 31.01.2008 14:06 Matt7hia7s O7., Waldems
 31.01.2008 14:07 Magn7us 7H., Pöttmes
 31.01.2008 14:12 Rein7er 7H., Rosport
 31.01.2008 14:22 Yann7ick7 K.7, Dohren
 31.01.2008 14:24 Matt7hia7s O7., Waldems
 31.01.2008 14:42 Sven7 T.7, Monheim
 31.01.2008 14:54 Hube7rt 7K., Erkelenz
 31.01.2008 15:04 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 31.01.2008 16:55 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
 31.01.2008 17:44 ., Bad Hersfeld
 31.01.2008 17:45 Hube7rt 7K., Erkelenz
 31.01.2008 18:04 Rein7er 7H., Rosport
 31.01.2008 18:58 Hube7rt 7K., Erkelenz
 31.01.2008 20:53 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 31.01.2008 21:24 Mich7ael7 K.7, Lindenfels
 31.01.2008 21:32 Hube7rt 7K., Erkelenz
 31.01.2008 23:25 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 02.02.2008 11:04 Hube7rt 7K., Erkelenz
 02.02.2008 16:49 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 02.02.2008 18:58 Hube7rt 7K., Erkelenz
 02.02.2008 19:04 Pete7r L7., Flöha
 02.02.2008 19:07 Hube7rt 7K., Erkelenz
 02.02.2008 19:21 Sven7 R.7, Brakel
 02.02.2008 19:39 Pete7r L7., Flöha
 02.02.2008 19:42 Sven7 R.7, Brakel
 02.02.2008 19:46 Hube7rt 7K., Erkelenz
 02.02.2008 20:31 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 31.01.2008 23:40 ., Westerwald
 01.02.2008 05:53 Matt7hia7s M7., Stockach
 01.02.2008 13:31 Jörg7 S.7, Dänkritz
 02.02.2008 10:59 Hube7rt 7K., Erkelenz
 02.02.2008 15:06 ., Westerwald
 02.02.2008 19:00 Hube7rt 7K., Erkelenz
 02.02.2008 20:32 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 03.02.2008 11:08 Hube7rt 7K., Erkelenz
 03.02.2008 13:42 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 03.02.2008 14:13 Mich7ael7 K.7, Lindenfels
 02.02.2008 20:35 ., Westerwald
 03.02.2008 11:11 Hube7rt 7K., Erkelenz
 03.02.2008 09:35 Thom7as 7H., Neustadt
 31.01.2008 14:43 ., Schönebeck/Elbe
 31.01.2008 14:53 Patr7ici7a K7., Kelkheim
 01.02.2008 12:12 Tim 7N., Werl
 01.02.2008 05:29 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 01.02.2008 06:19 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 01.02.2008 06:24 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 01.02.2008 12:24 Patr7ici7a K7., Kelkheim
 01.02.2008 12:33 Lüde7r P7., Kelkheim
 02.02.2008 05:20 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 01.02.2008 12:47 Hart7mun7d F7., Papenburg/Ems
 01.02.2008 13:08 Stev7e S7., Langenhennersdorf
 01.02.2008 14:48 Stef7an 7D., Bad Berleburg
 01.02.2008 15:06 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 01.02.2008 15:39 Patr7ick7 W.7, Albstadt
 01.02.2008 18:23 Mich7ael7 K.7, Lindenfels
 01.02.2008 23:08 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
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