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ThemaRLP: Frage zur 'On scene' Einsatzleitung6 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP460081
Datum03.02.2008 19:546544 x gelesen
Auf einem unserer letzten Übungsabende kam eine interessante Frage in Sachen Einsatzleitung auf.
Im § 25 LBKG RLP ist der Einsatzleiter ja klar definiert, EL ist der Bürgermeister, in Vertretung sein Beauftragter in Sachen Feuerwehr, der Wehrleiter.

Wer ist aber Einsatzleiter, wenn der WL nicht vor Ort ist? Der örtliche Wehrführer (sofern anwesend)?
Und was passiert, wenn mehrere Einheiten in Gruppenstärke zusammenarbeiten?

Ich habe als Pauschalantwort mal den Hinweis gegeben, das man am besten nach GMV und mit Absprachen arbeitet, aber das hat einigen nicht gereicht. Daher die Frage nach rechtlichen Grundlagen.

Gruß
ML


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorStef8fen8 H.8, Landau in der Pfalz / RLP460109
Datum03.02.2008 22:044992 x gelesen
Hallo,

EL ist zunächst einmal die (bestellte) Führungskraft der taktischen Einheit, die als erstes eintrifft. Die bleibt es auch solange, bis eine höherrangige FK eintrifft und die Notwendigkeit erkennt, die EL zu übernehmen.

Beispiel:
TLF 16/25 und TLF 24/50 treffen in dieser Reihenfolge an einer Est (z.B.: Flächenbrand, o.ä.) ein. Führer des 16/25 ist ein bestellter GF, Führer des 24/50 ist bestellter ZF: Der ZF ist formal nicht gefordert die EL zu übernehmen, weil die Führung des Gruppengleichwertes dem GF zuzumuten / zuzutrauen ist. Bei einem Anwachsen der Est um, sagen wir mal 2 weitere TLF 16/25 würde dies die Ausbildungs- und Bestellungsstufe des GF überschreiten und er müsste den ZF bitten, die EL zu übernehmen, bzw. der ZF könnte per Erklärung die EL eigeninitiativ übernehmen... Gleiches würde wiederum gelten, wenn die Einsatzstärke den erweiterten Zug überschreiten würde, dann müsste der ZF einen VF anfordern, um ihm die Einsatzleitung zu übertragen.

Im Gegensatz zu meinem Heimatbundesland Hessen*, hat der WL in RLP auch erst dann die EL, wenn er sie ausdrücklich übernimmt. Nach obigem Beispiel kann es dazu auch auf zweierlei Weisen kommen:
1. Der momente EL bittet ihn, die EL zu übernehmen.
2. Der WL erkennt, dass die momentane Führungsstufe bedingt, dass er nun übernimmt.

Gruss,

Steffen

* Aussage der Hessischen Landesfeuerwehrschule beim ZF Lehrgang (bereits nach HBKG):
"Der Gemeindebrandinspektor (Anm.: Äquivalent zum WL) hat mit Auftauchen an der Einsatzstelle die Einsatzleitung, und wenn er in Sandalen direkt vom Baggersee kommt"... :-)


Mit freundlichen Grüssen,

Steffen Herr

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AutorStef8fen8 H.8, Landau in der Pfalz / RLP460113
Datum03.02.2008 22:204835 x gelesen
Achso, hatte ich überlesen, die Frage nach der Rechtsgrundlage, hier würde ich die FüRi RLP:

Hier angucken...

anführen. Relevant sind insbesondere Kapitel II (S.3) und VI (S.20).


Mit freundlichen Grüssen,

Steffen Herr

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP460118
Datum03.02.2008 23:124876 x gelesen
Im Prinzip stimmt das mit meiner Meinung überein.
Wobei das in der Praxis etwas eng werden könnte, bei uns in der VG sind die ZF knapp.


Geschrieben von Steffen HerrIm Gegensatz zu meinem Heimatbundesland Hessen*, hat der WL in RLP auch erst dann die EL, wenn er sie ausdrücklich übernimmt. Nach obigem Beispiel kann es dazu auch auf zweierlei Weisen kommen:
1. Der momente EL bittet ihn, die EL zu übernehmen.
2. Der WL erkennt, dass die momentane Führungsstufe bedingt, dass er nun übernimmt.


Das habe ich zwar in der Praxis schon erleben dürfen, aber wo finde ich dazu die gesetzliche Grundlage?
LBKG sagt dazu nichts und in der FüRi findet sich dazu auch nichts.


Gruß
ML


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AutorDani8el 8B., Westhofen / Rheinland-Pfalz460157
Datum04.02.2008 11:024976 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Michael LinkenbachDas habe ich zwar in der Praxis schon erleben dürfen, aber wo finde ich dazu die gesetzliche Grundlage?
LBKG sagt dazu nichts und in der FüRi findet sich dazu auch nichts.


Du kennst doch das Zauberwort in Rheinland Pfalz: Kommunale Selbstverwaltung
Jeder VG ist es überlassen, wie sie die Führung unterhalb des Wehrleiter regelt.
Deshalb gibt die LFKS ja auch immer den Hinweis, sich soetwas dringend schriftlich von der Verwaltung geben zu lassen.
Bei uns gibt es ein Schreiben an alle bestellten Führungskräfte (und das ist auch wichtig, bis runter zum GF alles bestellen lassen!), in dem genau geregelt ist, wer, wann, wo die EL hat.
Ob das dann z.B. unterhalb des WL jeweils der örtlich zuständige WF ist, oder der dienstälteste anwesende WF, der WF der Stützpunktwehr, oder oder oder...

Geschrieben von Michael LinkenbachWobei das in der Praxis etwas eng werden könnte, bei uns in der VG sind die ZF knapp.

Aber das Problem muß dann dringend auch gelöst werden! Denn ein WF mit GF Ausbildung darf eben nichts führen was größer wie eine Gruppe ist (zumindest Planmäßig).
Daher müsst ihr sicherstellen, das in der Regelung, die Führungskräfte auch entsprechend ausgebildet sind.
Bei uns wird es so gehandhabt, das jeder WF eine Ebene höher ausgebildet sein muß, wie er zum führen seiner örtlichen Wehr benötigt, da ja noch eine Einheit dazu kommen könnte.
Also WF mit ner Wehr in Gruppenstärke sind ZF, WF mit nem Zug sind VF...

MfG
Daniel


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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP460158
Datum04.02.2008 11:134819 x gelesen
Geschrieben von Daniel BalzBei uns gibt es ein Schreiben an alle bestellten Führungskräfte (und das ist auch wichtig, bis runter zum GF alles bestellen lassen!), in dem genau geregelt ist, wer, wann, wo die EL hat.
Ob das dann z.B. unterhalb des WL jeweils der örtlich zuständige WF ist, oder der dienstälteste anwesende WF, der WF der Stützpunktwehr, oder oder oder...


Der Ansatz ist gut, bei uns wird noch viel nach Lage und vor allem Kraft eigener Arroganz entschieden. Regelung täte not.


Geschrieben von Daniel BalzAber das Problem muß dann dringend auch gelöst werden! Denn ein WF mit GF Ausbildung darf eben nichts führen was größer wie eine Gruppe ist (zumindest Planmäßig).

Das das gelöst werden muss steht außer Frage, nur glaube ich kaum das sich da was ändert. Eigentlich sind ja immer genug ZF vor Ort, aber die ballen sich etwas ungünstig in der Stützpunktwehr....

Geschrieben von Daniel BalzBei uns wird es so gehandhabt, das jeder WF eine Ebene höher ausgebildet sein muß, wie er zum führen seiner örtlichen Wehr benötigt, da ja noch eine Einheit dazu kommen könnte.
Also WF mit ner Wehr in Gruppenstärke sind ZF, WF mit nem Zug sind VF...


Sehr gute Idee, bei uns nicht durchführbar. Die örtlichen WF sind und bleiben GF, ZF nur für den WF und stellv. WF Stützpunktwehr. Wobei die AFAIK auch VF sind.


Gruß
ML


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 03.02.2008 19:54 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 03.02.2008 22:04 Stef7fen7 H.7, Landau in der Pfalz
 03.02.2008 22:20 Stef7fen7 H.7, Landau in der Pfalz
 03.02.2008 23:12 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 04.02.2008 11:02 Dani7el 7B., Westhofen
 04.02.2008 11:13 Mich7ael7 L.7, Dausenau
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