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ThemaKFZ-Versicherungsschutz, Fahrer nicht Angehöriger der Organisation?8 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern461516
Datum07.02.2008 16:565809 x gelesen
Hallo,

angenommen eine Organisation (DRK, JUH, Malteser oder dergleichen) unterhält ein Fahrzeug.
Darf dieses dann auch von Personen gefahren werden, welche nicht Angehöriger dieser speziellen Organisation sind?
Ein entsprechender dienstlicher Auftrag liegt natürlich vor.
Falls nicht, warum?

Besten Dank für eure qualifizierten Antworten!


Grüße
Magnus

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen461527
Datum07.02.2008 17:064501 x gelesen
Moin,

normalerweise ist das gegenstand der Vereinbarungen mit der Versicherung und kann daher je nach Versicherungsvertrag unterschiedlich sein. Ich würde daher bei der jeweiligen Versicherung anfragen. Die Fahrzeugversicherung gilt erstmal unabhängig vom Fahrer für das Fahrzeug. Wenn man aber gegen die Versicherungsbedingungen, die vereinbart worden sind verstößt, kann die Versicherung ggf. Regress verlangen.

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

Mehr über mich: www.mo-esch.blog.de
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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 461531
Datum07.02.2008 17:104478 x gelesen
Geschrieben von Magnus HammerlEin entsprechender dienstlicher Auftrag liegt natürlich vor.

Was denn?

Z.b. Eine Überführungsfahrt durch einen Mitarbeiter einer Werkstatt?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
***

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern461532
Datum07.02.2008 17:114461 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Matthias OttDie Fahrzeugversicherung gilt erstmal unabhängig vom Fahrer für das Fahrzeug.
das dachte ich bisher auch...

Geschrieben von Matthias OttWenn man aber gegen die Versicherungsbedingungen, die vereinbart worden sind verstößt, kann die Versicherung ggf. Regress verlangen.
Das heißt? Muss man Beiträge nachzahlen oder für einen Schaden selbst aufkommen?


Grüße
Magnus

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern461536
Datum07.02.2008 17:134519 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschWas denn?
Z.b. Eine Überführungsfahrt durch einen Mitarbeiter einer Werkstatt?

Nö, einer Fahrt, die genau dem eigentlichen Einsatzzweck des Fahrzeuges dient, nur von einer Person, die Mitglied einer anderen Org. ist.


Grüße
Magnus

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen461537
Datum07.02.2008 17:184558 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Magnus HammerlDas heißt? Muss man Beiträge nachzahlen oder für einen Schaden selbst aufkommen?

mh, also viele Vereine und Kommunen sind ja in so genannten "Haftpflichtausgleichsgemeinschaften" Mitglied, organisieren ihren Versicherungsschutz dementsprechend nicht über "normale" KfZ-Versichrungen sondern über diese Solidargemeinschaften. Die Beiträge, die so genannte Umlage, errechnen sich dabei nach einem Punktesystem, grundsätzlich nach dem prinzip "wer mehr Unfälle baut zahlt auch mehr Umlage", ist aber auch abhängig von der Anzahl und Höhe der Schäden die alle anderen Mitglieder verursachen. Dementsprechend sind die Regeln für den Betrieb der so versicherten Fahrzeuge teilweise recht strikt. Und dann steht der verein, die Kommune oder wer auch immer halt in der Pflicht dafür sorge zu tragen dass ggf. nur ein bestimmter Personenkreis die Fahrzeuge lenkt. Kann sein, muss aber nicht.

Geschrieben von Magnus HammerlDas heißt? Muss man Beiträge nachzahlen oder für einen Schaden selbst aufkommen?

Meines Wissen (unsere Schadens-Frau ist leider schon heim) kann dann ein extra-Obolus fällig werden. Aber wie gesagt, grundsätzlich ist diese Frage individuell mit dem jeweiligen Versichrungsgeber zu klären - eine allgemeingültige Aussage gibt's da m.E. nicht.

Gruß, otti


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern461601
Datum07.02.2008 19:104376 x gelesen
Besten Dank, du hast mir schon ein wenig weitergeholfen!


Grüße
Magnus

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg461603
Datum07.02.2008 19:184397 x gelesen
Geschrieben von Magnus Hammerlangenommen eine Organisation (DRK, JUH, Malteser oder dergleichen) unterhält ein Fahrzeug. Darf dieses dann auch von Personen gefahren werden, welche nicht Angehöriger dieser speziellen Organisation sind? Ein entsprechender dienstlicher Auftrag liegt natürlich vor.
...
einer Fahrt, die genau dem eigentlichen Einsatzzweck des Fahrzeuges dient, nur von einer Person, die Mitglied einer anderen Org. ist.

Wenn diese Fahrt tatsächlich im dienstlichen Auftrag erfolgt - vorausgesetzt, der Auftrag wurde von einer dazu berechtigten Person erteilt - dürfte es (normalerweise) kein (versicherungsrechtliches) Problem geben.
Auch vorausgesetzt, der betreffende Fahrer hat seine Eignung zum Führen des Fahrzeugs der beauftragenden Organisation nachgewiesen und ist im Besitz einer für dieses Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis. Die notwendige Beauftragung zum Führen des Fahrzeugs erfolgt in dem Fall über den direkten dienstlichen Auftrag.


Beste Grüße

Udo Burkhard
Deutsches Rotes Kreuz
Instruktor Technik und Sicherheit
--------------------------------------
"Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten!"
www.nuhr.de

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 07.02.2008 16:56 Magn7us 7H., Pöttmes
 07.02.2008 17:06 Matt7hia7s O7., Waldems
 07.02.2008 17:11 Magn7us 7H., Pöttmes
 07.02.2008 17:18 Matt7hia7s O7., Waldems
 07.02.2008 19:10 Magn7us 7H., Pöttmes
 07.02.2008 17:10 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 07.02.2008 17:13 Magn7us 7H., Pöttmes
 07.02.2008 19:18 Udo 7B., Aichhalden
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