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Thema | 2.Rettungsweg Grundschule | 17 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Joha8nne8s P8., Büchelberg / Rheinland Pfalz | 461735 | |||
Datum | 08.02.2008 01:39 | 10446 x gelesen | |||
Hallo zusammen, zu folgendem Beispiel bräuchte ich eure Meinung und ggf. Unterlagen: Ausgangslage: Eine Grundschule ( ca. 80 Schüler ) in einer Gemeinde ( ca. 2800 Einwohner ) in RLP. Der Ortswehr stehen ein LF 8/6 und ein TSf zur verfügung, die nächsten DLK sind 6 km und 7 km entfernt, der nächste Sprungretter 4,5 km. Da die Gemeinde keine große Industrie besitzt arbeitet der größte Teil außerhalb des Ortes. Gebäude: 2 Stockwerke, ca. 30m Flur pro Etage, Rettungsweg nur über ein Treppenhaus möglich. Diskusion: Die Leitung der Grundschule fordert mehrfach die Gemeinde auf einen 2. Rettungsweg, Treppe außerhalb des Gebäudes, anzubringen. Grund hierfür ist die Argumentation das bei mehreren Alarmübungen ( teils offiziell,teils inoffiziell ) die Rettungskräfte zu lange gebraucht hätten. Spitzenreiter war eine DLk mit 45 Minuten! Frage: Muss die Schule einen 2. Rettungsweg bekommen oder gilt die Argumentation des WL "bei verrauchtem Treppenhaus bleiben alle Kinder in den Klassenzimmern und warten bis die FW eintrifft" Danke und Gruß Meine Meinug bla bla bla... Wer nichts weiss, zweifelt an nichts. | |||||
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Autor | Lars8 W.8, Ehrenkirchen / Baden-Württemberg | 461738 | |||
Datum | 08.02.2008 02:06 | 8587 x gelesen | |||
Hallo, also meiner Meinung nach sollte eine Feuertreppe gebaut werden, da es sich in einer Grundschule noch um sehr junge Mitmenschen handelt die sich im falle eines Brandes sicher nicht so verhalten werden wie sie sollten. Desweiteren ist darüber nachzudenken das die Örtliche FW sicher nicht genügend Fluchthaueben hat um im Ernstfall circa 50 - 80 Menschen aus den oberen Stockwerken evakuieren zu können. MkG | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 461742 | |||
Datum | 08.02.2008 06:03 | 8508 x gelesen | |||
Alternativ kann man ja auch eine Rutsche anbringen... Wer hatte das in seinem Beritt? Hat denn die Ortfeuerwehr keine tragbaren Leitern mehr? Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 461745 | |||
Datum | 08.02.2008 06:26 | 8568 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes PeterMuss die Schule einen 2. Rettungsweg bekommen Haben die denn keine Fenster? MkG Marc Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt. | |||||
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Autor | Andr8eas8 H.8, Gielsdorf / Brandenburg | 461747 | |||
Datum | 08.02.2008 06:32 | 8603 x gelesen | |||
Muster-Schulbau-Richtlinie Punkt 3.1: 1Für jeden Unterrichtsraum müssen in demselben Geschoß mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege zu Ausgängen ins Freie oder zu notwendigen Treppenräumen vorhanden sein. Anstelle eines dieser Rettungswege darf ein Rettungsweg über Außentreppen ohne Treppenräume, Rettungsbalkone, Terrassen und begehbare Dächer auf das Grundstück führen, wenn dieser Rettungsweg im Brandfall nicht gefährdet ist; dieser Rettungsweg gilt als Ausgang ins Freie. Wobei natürlich der Bestandsschutz zu beachten ist, d.h. wenn es ein genehmigter Bau ist und baulich nichts verändert wird, so ist das fehlen eines 2. baulichen Rettungsweg zulässig. feuerwehr-gielsdorf.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 461750 | |||
Datum | 08.02.2008 06:51 | 8514 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes PeterGebäude:2 Stockwerke => 1.OG = 2 Steckleiterteile dürften ausreichen. Davon sollten zumindest auf dem LF 4 Stück vorhanden sein. Geschrieben von Johannes Peter die Argumentation des WL "bei verrauchtem Treppenhaus bleiben alle Kinder in den Klassenzimmern und warten bis die FW eintrifft" Wie will er die Rettung von ca. 30-40 Kindern aus dem 1.OG durchführen ? über Leitern ? => Zeitbedarf im Rahmen einer Übung ermitteln (Achtung Ergebnis könnte überraschen) unter Fluchthauben ? =>Zeit- und Materialbedarf im Rahmen einer Übung ermitteln (Achtung Ergebnis könnte überraschen) Geschrieben von Johannes Peter Grund hierfür ist die Argumentation das bei mehreren Alarmübungen ( teils offiziell,teils inoffiziell ) die Rettungskräfte zu lange gebraucht hätten. Spitzenreiter war eine DLk mit 45 Minuten! Geschrieben von Johannes Peter ie nächsten DLK sind 6 km und 7 km entfernt, Versteh ich nicht, hatte man vergessen die DL zu alarmieren ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Stef8an 8S., Halle / Sachsen-Anhalt | 461761 | |||
Datum | 08.02.2008 08:36 | 8526 x gelesen | |||
Hallo, nicht nur die Muster, sondernauch die Bauaufsichtlichen Anfoderungen in RLP schreiben eindeutig einen 2. baulichen Rettungsweg vor. Meiner Meinung nach gibt es in solch einem Fall auch keinen Bestandsschutz, denn Rettungswege sind zur Erfüllung eines Grundschutzzieles der LBO notwendig und müssen gewährleistet werden. Hier würde ich die Verantwortlichen ganz klar anschreiben und sie auf den Verstoß aufmerksam machen. Bei Fragen einfach PM. Grüße aus ST Stefan | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 461764 | |||
Datum | 08.02.2008 08:58 | 8552 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan SchneiderMeiner Meinung nach gibt es in solch einem Fall auch keinen Bestandsschutz, denn Rettungswege sind zur Erfüllung eines Grundschutzzieles der LBO notwendig und müssen gewährleistet werd Bei uns gibt es eine Berufsschule da wird seit über 10 Jahren die Fluchtmöglichkeiten aus einem Bereich beanstandet.. Bestandsschutz.. Geschrieben von Stefan Schneider sie auf den Verstoß aufmerksam machen. Wenn es denn einen gibt. Was man als Feuerwehr machen kann a) Bedenken anmelden b) realistische Übungen durchführen Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Stef8an 8G., Wuppertal / NRW | 461768 | |||
Datum | 08.02.2008 09:03 | 8547 x gelesen | |||
Ich weiß, dass man für das Land NRW Festlegungen zu diesem Thema in der Schulbaurichtlinie (SchulBauR) findet. Für das Bundesland Rheinland-Pfalz kannst du mal in den Bauaufsichtlichen Anforderungen an Schulen nachlesen. Gruß Stefan | |||||
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Autor | Lutz8 M.8, Krüden / Sachsen-Anhalt | 461795 | |||
Datum | 08.02.2008 09:56 | 8494 x gelesen | |||
Hallo , wir hatten bis vor einem Jahr genau das gleiche Problem ( Grundschule, 2 Etagen, 40-50 Kinder, nur ein Rettungsweg, angeblicher Bestandsschutz ). Unsere Gemeinde hat vom Landkreis ( Brandschutzprüfer) die auflage erhalten eine 2. Rettungsweg zu bauen. Zuerst wurde auch versucht das Problem auf die Feuerwehr abschieben ( tragbare Leitern). Nachdem wir den Verantwortlichen demonstriert habe, das es fast unmöglich ist 40 Kinder im Ernstfall über Steckleitern zu retten und die ca 8 km entfernte Drehleiter auch 15 min benötigt bis sie entrifft und in Stellung gebracht ist, hatt man eingelengt und eine Außentreppe gebaut. Unsere Kinder und deren Eltern werden es im Ernstfall zu schätzen wissen. Alles meine Persönliche Meinung! Gruß Lutz | |||||
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Autor | Stef8an 8S., Halle / Sachsen-Anhalt | 461805 | |||
Datum | 08.02.2008 10:22 | 8480 x gelesen | |||
Hallo, Es gibt unter andrem Empfehlungen zu maximal zulässigen Personenzahlen zur Rettung über Rettungsgerät der Feuerwehr. Hier sollte man deutlich auf Missstände aufmerksam machen. Eine Klasse kann nicht über Leitern gerettet werden. Im übrigen gilt Bestandschutz nicht, wenn eine akute Gefahr besteht und dies würde ich als solche ansehen. Als Feuerwehr würde ich deutlich erklären, das wir als Feuerwehr nicht in der Lage sind (und auch nicht sein müssen) eine solche Rettung durchzuführen. Mir ist klar, hier treten viele Streitpunkte auf. Was fest steht es würde wenn dann die Bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen RLP gelten, wie schon erwähnt. | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 461818 | |||
Datum | 08.02.2008 11:21 | 8455 x gelesen | |||
Hallo Peter, wir haben vor einigen Jahren mal eine Evakuierungsübung an unserer Grund- und Hauptschule durchgeführt. Gerade weil im Bereich Brandschutz einige Mängel bestehen wurde diese Übungen (in Zusammenarbeit mit THW und BRK) durchgeführt. Anwesend bei dieser Übung waren unser KBR, der KBM, der Sicherheitsbeauftragte der Schule und der Hausmeister. Die Sicherheitsmängel wurden dabei aufgedeckt und ein umfangreicher Bericht erstellt. Dieser wurde der Schulleitung und der Gemeinde als Sachaufwandsträger übergeben. Bisher wurden einige der Mängel abgestellt, andere aber nicht, weil z.T. mit hohen Kosten verbunden. Da muss man mal nachhaken, damit was geschieht. hier der Link zur Übung Auch in einer anderen Schule in einem Ortsteil wurde wegen der fahlenden Fluchtmöglichkeit eine Rettungsübung abgehalten, zusammen mit der Ortsfeuerwehr. Auch hier ging es darum, ob eine Fluchttreppe benötigt wird. Meine Meinung dazu beahlte ich lieber für mich. hier der Link zu dieser Übung Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner FF Mühlhausen Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Cars8ten8 G.8, Dormagen / NRW | 461827 | |||
Datum | 08.02.2008 11:45 | 8578 x gelesen | |||
Landesbauordnung RLP § 34 Somit ist in einer alten Schule mit offenen Treppen im Gebäudekern nicht einmal der erste Rettugnsweg gegeben. Über den Bestandsschutz brauchen wir sicher nicht zu diskutieren, aber die Eltern sollten da entsprechenden Druck, für die Sicherheit ihrer Kinder, machen! 1. Wasserrettungszug DLRG im Rhein-Kreis Neuss | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 461836 | |||
Datum | 08.02.2008 12:18 | 8530 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan GanzkeFestlegungen zu diesem Thema in der Schulbaurichtlinie (SchulBauR) findet. Das Problem ist, daß die Schulbaurichtlinie (Ausgabe 1976 oder 1974) eigentlich nicht mehr rechtskräftig ist, da sie 1984 überarbeitet worden, aber nicht mehr eingeführt worden ist. Die Regierung von Oberbayern z. B. prüft aber Schulplanungen nach wie vor nach der alten Schulbaurichtlinie. Auch das Thema Bestandsschutz bei Schulen wird von den Genehmigungsbehörden zumindest bei uns als nicht vorhanden angesehen. mkg WErner | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 462000 | |||
Datum | 08.02.2008 20:14 | 8526 x gelesen | |||
Moin, In diesem Zusammenhang sei das Sitzungsergebnis des Arbeitskreises Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz aus 04/2000 der agbf zur Lektüre empfohlen: Einsatzgrenzen von Leitern Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Holg8er 8R., Karlsbad / Ba.-Wü. | 467202 | |||
Datum | 29.02.2008 17:32 | 8672 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Florian Besch Alternativ kann man ja auch eine Rutsche anbringen... Wer hatte das in seinem Beritt? Mir ist ein Kindergarten im nördlichen Landkreis Karlsruhe in Erinnerung, welcher als 2. Rettungsweg eine Rutsche aus dem 2. OG auf der Gebäuderückseite montiert hat. Ist von der Rutschwanne so dimensioniert, dass auch Erwachsene sie problemlos nutzen können. War somit "Kombi-Lösung" für die vom VB geforderte Außentreppe und dem gewünschten Kinderspielgerät. Gruß aus dem Nordschwarzwald Holger | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg | 467276 | |||
Datum | 29.02.2008 22:53 | 8493 x gelesen | |||
Am Neubau der Grund-und Hauptschule in unserem Ort gibt es sowohl eine Außentreppe als auch eine Notrutsche. Hat sich bei diversen Übungen als sehr sinnvoll heruasgestellt. Grüße aus dem Kraichgau ----------------------------- Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung. | |||||
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