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ThemaWahlbereichtigung (besonders Hessen)23 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorChri8sti8an 8M., Hünfelden / Hessen462155
Datum09.02.2008 12:598085 x gelesen
Hallo.

Folgende Frage habe ich:

Gibt es eine gesetzliche Grundlage die definiert,wer bei Wahlen (z.B. Wehrführer) einer Einsatzabteilung wahlberechtigt ist und wer nicht?
Explizit, gibt es eine Regelung welche Mitglieder der Einsatzabteilung wählen dürfen?
Man hört stets lapidare Aussagen, dass die Wahlberechtigung einer Einsatzkraft an die Übungsteilnahme geknüpft sei. Ist da etwas dran? Wenn ja, wo steht es? [Gesetzliche Grundlage]

Gibt es anderweitige Regelungen?

Oder ist das alles ein Hirngespinst in den Köpfen der Leute und wahlberechtigt ist grundsätzlich einfach nur derjenige, "der auf dem Papier" als Einsatzkraft eingetragen ist?


Hintergrund meiner Anfrage ist: kann es tatsächlich so sein, dass Personen, die als "Karteileichen" fungieren, wahlberechtigt sind und damit die Führung einer Wehr genauso beeinflussen können, wie jene Leute, die aktiv die Arbeit in einer Wehr leisten?

Ich freue mich auf hilfreiche und aufschlußreiche Antworten!

MfG
Christian


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Nicht kleckern, glotzen!
Heinz Guderian

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen462159
Datum09.02.2008 13:066602 x gelesen
Hallo,

schau in eure Satzung. Da sollte das Wahlprozedere festgelegt sein.


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


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AutorPete8r K8., Bruchsal / Hannover / Ba-Wü462163
Datum09.02.2008 13:096609 x gelesen
Moin,

ich glaube das ist satzungsbezogen. Allerdings müssten meiner Erinnerungen nach in dem Punkt die meisten Satzungen gleich sein.

Jeder Angehörige der Einsatzabteilung hat ein Stimmrecht.

Ergo würden in dem Falle auch die sogenannten Karteileichen ein Stimmrecht haben, wenn sie zur Jahreshauptversammlung anwesend sind.
Einschränkungen aufgrund mangelnder Anwesenheit bei den Übungen sollte es nicht geben. Auch wenn es das Ergebnis durchaus verfälschen oder ein nicht gewünschter Kandidat eine Position erhält.

Lies eure Satzung durch, dass müsste Dir eigentlich alle Fragen ausreichend beantworten.

Gruß Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorChri8sti8an 8M., Hünfelden / Hessen462165
Datum09.02.2008 13:126636 x gelesen
In der Satzung der Kommune ist bei uns nur definiert, dass die Mitglieder der Einsatzabteilung den Feuerwehrausschuss wählen.
Allerdings ist nicht darüber gesagt, wann ein Mitglied der Einsatzabteilung wahlberechtigt ist, bzw. ob jeder, der "offiziell Mitglied ist" einfach wählen darf. Ob Personen, die z.B. nur einmal im Jahr erscheinen die personelle Besetzung der Wehrführung genau so beeinflussen dürfen, wie jene, die das Gros der Arbeit machen.

Man hört z.B. von Kreisausbildern immer solche Aussagen, dass es da eine 50% Regelung gebe, also wer nicht an der Hälfte aller Übungsveranstaltungen teilgenommen habe, habe auch kein Wahlrecht. Die Frage ist nur, gibt es etwas solches und wenn ja wo steht es geschrieben.


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AutorVolk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen462167
Datum09.02.2008 13:146582 x gelesen
Geschrieben von Christian Mayer
Hintergrund meiner Anfrage ist: kann es tatsächlich so sein, dass Personen, die als "Karteileichen" fungieren, wahlberechtigt sind und damit die Führung einer Wehr genauso beeinflussen können, wie jene Leute, die aktiv die Arbeit in einer Wehr leisten?

Moin, theoretisch schon. Aber da die Angewohnheit der Karteileichen ist, nirgendwo aufzutauchen, werden sie auch bei Wahlen meist nicht gesehen und tragen daher nur bedingt zum Wahlausgang bei. :-)


Gruß,
Volker

Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten!

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AutorPete8r K8., Bruchsal / Hannover / Ba-Wü462169
Datum09.02.2008 13:176732 x gelesen
Moin,

damit:
Geschrieben von Christian MayerIn der Satzung der Kommune ist bei uns nur definiert, dass die Mitglieder der Einsatzabteilung den Feuerwehrausschuss wählen.
ist doch alles gesagt.


Das eine hat leider mit dem anderen nix zutun. Der, der jeden Übungsabend mitmacht ist genauso stimmberechtigt wie der, der nur einmal im Jahr zum Freibier abholen kommt. Solange dieser in der Liste der aktiven Einsatzabteilung geführt wird darf er wählen.
Hängt euch nicht zu sehr an dem Wort "aktiv" auf. Das hat mit der Wahlberechtigung leider nichts zutun.

Gruß Peter


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AutorChri8sti8an 8M., Hünfelden / Hessen462170
Datum09.02.2008 13:186636 x gelesen
Genau so sehe ich das auch, die Satzung definiert es genau so, wie du es beschrieben hast.
Demokratisch ist es im weiteren ja nur richtig jedes Mitglied wählen zu lassen und es nicht einzuschränken.

Den Nachteil hast Du treffend auf den Punkt gebracht. Genau das ist es, was ich befürchte. Bzw. das sich das Wahlrecht nicht über die Anwesenheit einschränken lässt, ist wiederum eine Benachteiligung derer, die "den Laden am Laufen halten" - auch irgendwo ungerecht.

Gruß
Christian


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AutorChri8sti8an 8M., Hünfelden / Hessen462171
Datum09.02.2008 13:216581 x gelesen
Das sollte der Regelfall sein, allerdings wenn ein nicht kompetenter Kanididat diese für seine Sache mobilisiert und sie bei der Versammlung auftauchen (weil es ja hinterher was zum saufen gibt)... dann kann das schon wieder ins gewicht fallen.


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AutorChri8sti8an 8M., Hünfelden / Hessen462172
Datum09.02.2008 13:256619 x gelesen
Bitter aber wahr...

ein stück weit ungerecht gegenüber denen die motiviert sind

diese ominöse regel mit der anwesenheit ist wohl zu 100% imaginär. :-)
wie ich es mir schon gedacht habe.


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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds462207
Datum09.02.2008 14:276627 x gelesen
Hallo Leute,

ich wundere mich ein wenig über dieses Problem.

Von einer mir bekannten (und sehr nahe in meinem Umfeld angesiedelten ) Freiwilligen Feuerwehr werden Kameraden, die des öfteren (ich meine drei Mal, hier bin ich aber nicht sicher) unentschuldigt fehlen einfach ausgeschlossen.

Entschuldigt ist natürlich auch, wenn man aus beruflichen Gründen länger nicht vor Ort ist.
Das wird dann dem Orts/Gemeindebrandmeister so mitgeteilt.

Oder wie im Falle meines Sohnes, der auf Grund eines Einsatzunfalles über Monate hinweg nicht teilnehmen konnte.

Nur: Den Mund über das "Warum" müssen die Kameraden schon aufmachen.

(Übrigens ein Lob an diese Wehr: Mein Sohn hatte echte Angst, dass er auf Grund der Verletzung ((Multifraktur des Handgelenkes, der Mittelhandknochen und des Armes)) ausgeschlossen würde.

Klare Absprache: "Dann setzt Du Dich eben in den ELW und machst den Funk!"

Geht alles, wenn das Verhältnis und die Kameradschaft gut ist.

Gruß
Klaus


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AutorPete8r K8., Bruchsal / Hannover / Ba-Wü462212
Datum09.02.2008 14:436626 x gelesen
Moin,

rechtlich nach Satzung aber nicht zulässig. Das ist reine Vereinsmeierei.

Fakt ist, wer in der aktiven Einsatzabteilung geführt ist, hat ein Stimmrecht! Das hat nichts mit Übungsteilnahmen und ähnlichem zutun.


Peter


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen462222
Datum09.02.2008 15:226594 x gelesen
Geschrieben von Christian MayerAllerdings ist nicht darüber gesagt, wann ein Mitglied der Einsatzabteilung wahlberechtigt ist, bzw. ob jeder, der "offiziell Mitglied ist" einfach wählen darf.

Naja, man kann ja wohl davon ausgehen, daß der potentielle Wähler entweder der Jugendfeuerwehr, der Alters- und Ehrenabteilung oder der Einsatzabteilung (=aktive Feuerwehrangehörige) angehört. Wobei die ersten beiden Gruppen nicht wahlberechtigt sind.

§12 II HBKG gibt zwar die Möglichkeit daß die aktiven Feuerwehrangehörigen "nach Maßgabe der der jeweiligen Satzung" wählen dürfen - eine Möglichkeit dort den Wählerkreis nochmals zu verringern sehe ich jedoch nicht.

MkG
Marc


Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt.

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen462232
Datum09.02.2008 16:396574 x gelesen
Geschrieben von Christian MayerDen Nachteil hast Du treffend auf den Punkt gebracht. Genau das ist es, was ich befürchte. Bzw. das sich das Wahlrecht nicht über die Anwesenheit einschränken lässt, ist wiederum eine Benachteiligung derer, die "den Laden am Laufen halten" - auch irgendwo ungerecht

Das ist aber überall so, auch bei der Wahl zum Bundestag...

Gruß LP


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen462237
Datum09.02.2008 17:136509 x gelesen
Geschrieben von Christian MayerGenau das ist es, was ich befürchte. Bzw. das sich das Wahlrecht nicht über die Anwesenheit einschränken lässt, ist wiederum eine Benachteiligung derer, die "den Laden am Laufen halten" - auch irgendwo ungerecht.

Man kann aber auch eine andere Lösung anstreben. Diejenigen die nicht in einem gewissen Maß ihrer Fortbildungspflicht nachkommen bzw. im Einsatzgeschehen fast Grundsätzlich mit Abwesenheit glänzen werden nach entsprechendem Hinweis von Oben und Fristsetzung abgewickelt.

MkG
Marc


Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt.

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AutorHeik8o L8., Maintal / Hessen462248
Datum09.02.2008 17:596605 x gelesen
Geschrieben von Christian Mayerallerdings wenn ein nicht kompetenter Kanididat diese für seine Sache mobilisiert und sie bei der Versammlung auftauchen

wenn die anzahl derer, die plötzlich auftauchen und eine wahl entsprechend beeinflussen können so groß ist, habt ihr aber ganz schön viele karteileichen und somit ein ganz anderes problem...

bei uns gibt es eine mindestbeteiligungsregelung...40 h = 20 übungsabenden pro jahr um als aktiver geführt zu werden, wenn nicht gibt es einzelgesprächen...

HeiLo


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AutorEric8 S.8, Erlensee / Hessen462252
Datum09.02.2008 18:216594 x gelesen
Also wie hatten gestern Wehrführerwahl ....Wählen darf jede aktive Einsatzkraft der Einsatzabteilung die an dem Abend anwesend ist.


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AutorPete8r K8., Bruchsal / Hannover / Ba-Wü462267
Datum09.02.2008 19:456637 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Heiko Lorenzbei uns gibt es eine mindestbeteiligungsregelung...40 h = 20 übungsabenden pro jahr um als aktiver geführt zu werden

Steht das bei euch mit in der Satzung?
Und dürfen diese dann auch nicht an einem Einsatz teilnehmen?

Wenn dem nicht so ist, steht jede Wahl bei euch auf wackligen Füssen und kann, vermutlich sehr erfolgreich, angegriffen werden.

Gruß Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds462299
Datum09.02.2008 21:256555 x gelesen
Geschrieben von Peter KofflerFakt ist, wer in der aktiven Einsatzabteilung geführt ist, hat ein Stimmrecht! Das hat nichts mit Übungsteilnahmen und ähnlichem zutun.

Peter und Andere,

Deiner Ansicht stimme ich zu, PUNKT.

Hier ging es aber um etwas Anderes:
Die von mir beschriebene Wehr - und das habe ich mir heute noch einmal durch meinen Sohn bestätigen lassen- schließt "Unentschlossene" aus.

Wer es am Eifer, an den Übungen teilzunehmen grundlos fehlen lässt, der wird ausgeschlossen.

Damit ist auch klar, dass "Karteileichen" nicht die Zukunft der Feuerwehr bestimmen können.

Das wird knallhart durchgezogen. Die Betonung liegt auf "unentschuldigt", nicht auf diejenigen, die durch einsehbare Hindernisse nicht am Dienst teilnehmen können.

Dass diese Feuerwehr sehr gut ist, dass konnte ich als "Jünger der scharfen Feder" sehr wohl feststellen.

Vielleicht irre ich mich ja, aber dann werde ich es, so wie ich hier das Forum kenne schnell erfahren:
Wo steht es, dass eine Feuerwehr sich nicht selber reinigen kann?

Immer gesunde Heimkehr
Klaus


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)462398
Datum10.02.2008 14:166600 x gelesen
Was diese Wehr aber wohl macht: Sie schmeißt die Leute nicht nur aus irgendwelchen Wahlrechten raus, sondern allgemein aus der FW, oder?
So ist es bei uns übrigens auch geregelt: 3x unentschuldigt innerhalb 12 Monaten => Auf Wiedersehen!


Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds462490
Datum10.02.2008 21:176610 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppWas diese Wehr aber wohl macht: Sie schmeißt die Leute nicht nur aus irgendwelchen Wahlrechten raus, sondern allgemein aus der FW, oder?
So ist es bei uns übrigens auch geregelt: 3x unentschuldigt innerhalb 12 Monaten =>

Auf Wiedersehen!


Stimmt! Genau das wollte ich so ausgedrückt haben.

Gruß
Klaus


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AutorHeik8o L8., Maintal / Hessen462608
Datum11.02.2008 09:036693 x gelesen
Geschrieben von Peter KofflerSteht das bei euch mit in der Satzung?

ja, ist so in der satzung niedergeschrieben, dazu gibt es noch ein internes schriftstück vom bürgermeister welches das ganze mit "stundenzahlen" untermauert.

Satzung

§ 7 + § 8 ...


Geschrieben von Peter KofflerUnd dürfen diese dann auch nicht an einem Einsatz teilnehmen?

abegrechnet wird am jahresende ;-) und leute die nicht zur übung kommen weil sie keine lust haben, haben hier nichts an der einsatzstelle verloren.
eigentlich genügt aber schon ein gespräch mit dem kollegen um die gründe zu erfahren und um dann ggf. zu handeln.

aber immer den gesunden menschenverstand im hinterkopf behalten ;-)


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AutorBach8 R.8, Frankfurt / Hessen472342
Datum25.03.2008 05:246608 x gelesen
Diese Satztung sollte mal rechtlich überprüft werden, Grundlagen zu den Ortssatzungen findet man in der HGO.

Besser wäre es doch die Personalstatistiken sauber zu machen und "Satzungskonform" alle "passiven" Angehörigen der "Einsatzabteilungen" aus der Wehr auszuschließen.

Wenn ich nicht regelmäßig an meinem Arbeitsplatz erscheine werde ich auch entlassen, warum sollte mann hier keine Gleichberechtigung walten lassen.


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AutorFlor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen472351
Datum25.03.2008 07:596587 x gelesen
Moin
Soweit mir bekannt ist laufen Wahlen, wenn nicht in irgendwelchen Satzungen anders definiert, im Rahmen der Hessischen Gemeindeordnung § 29, die wiederum auf das Hessische Kommunalwahlgesetz verweist, ab.


Gruß
Flo

** Vereinzelt kommt es bereits jetzt zum Gebrauch von Rechtschreibung, Groß-/Kleinschreibung, Grammatik, Satzzeichen und ähnlichen Dingen, vorzugsweise der deutschen Sprache, in diesem Forum. Es wäre schön, wenn mehr Mitglieder diesem Trend folgen würden! **

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 09.02.2008 12:59 Chri7sti7an 7M., Hünfelden
 09.02.2008 13:06 Chri7sti7an 7F., Fürth
 09.02.2008 13:12 Chri7sti7an 7M., Hünfelden
 09.02.2008 13:17 Pete7r K7., Bruchsal / Hannover
 09.02.2008 13:25 Chri7sti7an 7M., Hünfelden
 09.02.2008 14:27 Klau7s B7., Isernhagen
 09.02.2008 14:43 Pete7r K7., Bruchsal / Hannover
 09.02.2008 21:25 Klau7s B7., Isernhagen
 10.02.2008 14:16 ., Grafschaft
 10.02.2008 21:17 Klau7s B7., Isernhagen
 09.02.2008 15:22 ., Bad Hersfeld
 09.02.2008 13:09 Pete7r K7., Bruchsal / Hannover
 09.02.2008 13:18 Chri7sti7an 7M., Hünfelden
 09.02.2008 16:39 Lüde7r P7., Kelkheim
 09.02.2008 17:13 ., Bad Hersfeld
 09.02.2008 13:14 Volk7er 7E., Eydelstedt
 09.02.2008 13:21 Chri7sti7an 7M., Hünfelden
 09.02.2008 17:59 Heik7o L7., Maintal
 09.02.2008 18:21 ., Erlensee
 09.02.2008 19:45 Pete7r K7., Bruchsal / Hannover
 11.02.2008 09:03 Heik7o L7., Maintal
 25.03.2008 05:24 Bach7 R.7, Frankfurt
 25.03.2008 07:59 ., Hasselroth
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