News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
xxx
Thema | Abwesend bei der Jahreshauptversammlung - trotzdem wählbar ? | 10 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Torb8en 8S., Reinfeld (Holstein) / Schleswig-Holstein | 462411 | |||
Datum | 10.02.2008 14:59 | 7234 x gelesen | |||
Hallo ! Bei uns steht Ende Februar der Posten als Gruppenführer zur Wahl an der Jahreshauptversammlung. Der vorgeschlagene Kandidat ist allerdings berufsbedingt nicht anwesend am Abend der Versammlung. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit ihn zu wählen ? Er würde dann schriftlich bestätigen, dass er im Falle einer Wahl die Wahl annimmt usw...das ist klar. Aber geht es rein rechtlich ? Ich kann im Brandschutzgesetz nicht so wirklich etwas finden. Vielen Dank und schönen Gruß ! P.S. Meine Wehr liegt im Bundesland Schlesig-Holstein | |||||
| |||||
Autor | Joch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg | 462440 | |||
Datum | 10.02.2008 17:18 | 5770 x gelesen | |||
Salü, das einzige was gegen eine Wahl in Abwesenheit sprechen würde, wäre ein entsprechender Passus im Brandschutzgesetz oder in der Satzung Eurer Gemeindefeuerwehr. Aber klär' mich Südländer mal auf: bei uns wird ein Gruppenführer ausgebildet und nicht gewählt. Was für eine Funktion hat ein gewählter Gruppenführer? Grüße aus Mannem Jochen Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung. | |||||
| |||||
Autor | Helg8e A8., Pinneberg / Schleswig-Holstein | 462444 | |||
Datum | 10.02.2008 17:31 | 5698 x gelesen | |||
Hallo Jochen, Geschrieben von Jochen Petzinger Aber klär' mich Südländer mal auf: bei uns wird ein Gruppenführer ausgebildet und nicht gewählt. In S-H wird ab Gruppenführer aufwärts (teilweise auch schon die Stellv. GF) für sechs Jahre gewählt. Und dann natürlich auch an der LFS ausgebildet. Er / Sie ist damit für diese sechs Jahre, von den Tätigkeiten im Einsatz mal abgesehen, für die Ausbildung "seiner" Löschgruppe verantwortlich und er ist Mitglied des Wehrvorstandes. In S-H gibt es keine FW-Vereine (von speziellen Fördervereinen abgesehen). Der Vorstand entscheidet über alle Belange der Wehr, egal ob es um Beschaffungen geht, "Kameradschaftspflege" oder um Ausbildungsthemen oder oder oder.... Alles klar? Gruß Helge P.S. Zur eigentlichen Frage kann ich auch keine Antwort geben, ich glaube, so einen Fall hatten auch wir noch nicht. | |||||
| |||||
Autor | Volk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen | 462455 | |||
Datum | 10.02.2008 18:25 | 5623 x gelesen | |||
Geschrieben von Helge AntonP.S. Zur eigentlichen Frage kann ich auch keine Antwort geben, ich glaube, so einen Fall hatten auch wir noch nicht. So ein Passus wrde in meinen Augen auch keinen Sinn machen. Mal vorgestellt der Fall, der einzige (und vielleicht derzeitige OrtsBm) qualifizierte FA ist mal gerade krank: müsste dann die Wahl verschoben werden oder sogar eine andere (eigentlich gar nicht für den Job geeignete) Person gewählt werden? Aus meiner Erfahrung (allerdings Nds) gab es schon Fälle, wo der betreffende Kamerad vorher seine Zustimmung signalisiert hatte und dann auch gewählt wurde. Gruß, Volker Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten! | |||||
| |||||
Autor | Torb8en 8S., Reinfeld (Holstein) / Schleswig-Holstein | 462469 | |||
Datum | 10.02.2008 18:58 | 5609 x gelesen | |||
In der Satzung steht nichts, im Brandschutzgesetz kann ich nichts finden. Ich denke auch das es keinen Sinn macht, wenn man so einen Passus einbauen würde. So schwierig sollte die Wahl auch nicht werden, er ist wahrscheinlich einziger Kandidat und es wurden schon "Vorgespräche" geführt :-) Gruppenführer werden in S-H als Vorstandsmitglieder gewählt, wie der Kollege schon berichtet hat. Danke !! | |||||
| |||||
Autor | Ralf8 M8., Weinheim / Baden Württemberg | 462484 | |||
Datum | 10.02.2008 20:26 | 5665 x gelesen | |||
Hallo, ich würde vielleicht vorsorglich ein Schriftstück anfertigen in dem ich bestätige, dass ich mich zur Wahl stelle und im Falle einer Wahl diese auch annehme und vorher abgeben. Dann dürfte es eigentlich keine Komplikationen geben. Grüße Ralf Meine persönliche Meinung http://www.ffw112.de | |||||
| |||||
Autor | Torb8en 8S., Reinfeld (Holstein) / Schleswig-Holstein | 462495 | |||
Datum | 10.02.2008 21:41 | 5729 x gelesen | |||
Ja, so hatte ich mir das vorgestellt. Dann kann keiner etwas sagen. Vielen Dank für die schnellen Antworten. | |||||
| |||||
Autor | Greg8or 8G., Mannheim / BaWü | 462739 | |||
Datum | 11.02.2008 17:32 | 5687 x gelesen | |||
Hi, ohne jetzt eine Diskussion über das Thema Feuerwehrgesetze der Länder starten zu wollen (oder doch?): Geschrieben von Helge Anton Und dann natürlich auch an der LFS ausgebildet Das heisst, der gewählte GF wird, falls die Qualifikation noch fehlt, nach der Wahl als GF ausgebildet? Was, wenn er den Lehrgang nicht besteht? Neuwahl? Dass es einen zuständigen "Leiter" einer Gruppe geben soll, macht ja auch (für mich) Sinn. Ist der gewählte GF im Einsatzfall immer GF seiner Gruppe? Was machen andere ausgebildete, nicht-gewählte GF dann? Oder gibt´s die Ausbildung nur in Verbindung mit ner Wahl? Klär mich auf (das ist jetzt Kritik an "Euren" System, ich will ja nur was lernen). Gregor --- Alles was ich hier schreibe, kommt nur aus meinem Kopf Gregor Gehrke FF Mannheim, Abt. Feudenheim http://www.ff-feudenheim.de | |||||
| |||||
Autor | Jörg8 T.8, Schenefeld / Schleswig-Holstein | 462754 | |||
Datum | 11.02.2008 18:53 | 5613 x gelesen | |||
Guten Tag, Geschrieben von Gregor Gehrke Das heisst, der gewählte GF wird, falls die Qualifikation noch fehlt, nach der Wahl als GF ausgebildet? Die Anwort für S-H gibt es hier: http://www.lfs-sh.de/LFS_2005/Vorschriften/Einsatzleitung.php Mit kameradschaftlichen Grüßen aus Schenefeld/Mittelholstein | |||||
| |||||
Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 462805 | |||
Datum | 12.02.2008 00:40 | 5682 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Torben Struck Ja, so hatte ich mir das vorgestellt. Dann kann keiner etwas sagen. klär das besser vorher - und zwar schriftlich. Mir wurde in so einem Fall vor einigen Jahren mal die Aufstellung zur Wahl als IIRC Jugendgruppenleiter verweigert... IMO rechtlich mehr als zweifelhaft, aber ich hatte seinerzeit wenig Lust, das ganze durchzufechten. War aber ein Grund mehr, dem Laden den Rücken zu kehren. mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
| |||||
|