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ThemaBF/FF in BaWü, war: Abschaffung des 24-Stunden-Dienstes14 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW463095
Datum13.02.2008 08:468928 x gelesen
Geschrieben von Gerhard PfeifferGeschrieben von Christian Fischer
Alles andere ist dann im Umkehrschluß FF.


Ist Dir eine Rechtsgrundlage bekannt, die in diesem Fall eine FF vorschreibt?


Nein, den wirds nicht geben, weil auch in BaWü nur vorgegeben ist, dass die Gemeinden eine Fw einzurichten und zu betreiben haben, § 3(1), FwG.

§ 6 gibt die Fw-Arten in der Gemeinde an, da steht nicht, dass es verboten wäre, mit 45.000 Ew eine "Abteilung" BF zu errichten.

Lustig ist, dass es lt. Gesetz die Abteilungen (Mehrzahl!) der FF neben der Abt. BF in einer Gemeinde gibt...

Find ich ehrlicherweise suboptimal, weil das ein völliges Neben- oder sogar Gegeneinander ermöglichen würde.

Hauptamtliche Wachen tauchen anscheinend gar nicht explizit auf. Eine "Abteilung" BF ist im Gesetz offensichtlich nicht definiert, was wäre denn da eine Staffel "Beamter" (und eben nicht billigerer Angestellter mit FF-Qualifikation...)? Schon eine "Abt. BF"?


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg463127
Datum13.02.2008 12:177144 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoLustig ist, dass es lt. Gesetz die Abteilungen (Mehrzahl!) der FF neben der Abt. BF in einer Gemeinde gibt...

Ja. Was Woanders Ortsfeuerwehr, Löschgruppe o.ä. heißt ist bei uns eine Abteilung.

Es gibt eine Gemeindefeuerwehr die aus mehreren Abteilungen in den Teilorten bestehen kann.

Geschrieben von Ulrich CimolinoFind ich ehrlicherweise suboptimal, weil das ein völliges Neben- oder sogar Gegeneinander ermöglichen würde.

Die BF ist eben eine Abteilung, genau wie jede FF-Abteilung. Im besten Falle gleichberechtigt nebeneinander.


Geschrieben von Ulrich CimolinoHauptamtliche Wachen tauchen anscheinend gar nicht explizit auf.

Läuft meiner Erfahrung nach entweder als Gerätewarte/ Arbeiter, als hauptamtliche Abteilung oder auch mal als Abteilung BF auch wenn es keine BF i.S.d. FwG ist.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds463151
Datum13.02.2008 14:296948 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerDie BF ist eben eine Abteilung, genau wie jede FF-Abteilung. Im besten Falle gleichberechtigt nebeneinander.


Zu dem Thema BF und FF in einer Stadt:
In Hannover heißt es: Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover.

Hier gibt es kein Nebeneinander, sondern nur ein Miteinander.

Die Freiwillige Feuerwehr ist mit teilweise hochwertigen Aufgaben fest in den Alarmplan integriert.
Z.B. stellen die den Verpflegungszug (unterschätze mir das keiner, grins) und auch in die Gefahrgutaufgabe sowie ganz klar definierten Aufgaben "MANV" eingebunden.

Die Freiwilligen sind hier nie die "Ausputzer und Schlauchaufnehmer" gewesen.

Die Feuerwehr Hannover weiß sehr genau, was sie an den Kameraden hat!

Gruß
Klaus


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AutorJoch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg463162
Datum13.02.2008 15:307121 x gelesen
Salü,

Geschrieben von Ulrich CimolinoLustig ist, dass es lt. Gesetz die Abteilungen (Mehrzahl!) der FF neben der Abt. BF in einer Gemeinde gibt...

Jep (Mannheim):
Eine Abteilung BF (in drei Schichten, auf drei Wachen)
Acht Abteilungen FF (in 5 Feuerwehrhäusern, 3mal auf den Wachen der BF)
(eine Abteilung JF mit 8 Jugendgruppen)
(vgl.: Wikipedia)

Find ich ehrlicherweise suboptimal, weil das ein völliges Neben- oder sogar Gegeneinander ermöglichen würde.

Den Punkt verstehe ich nicht.
Die Abteilungen mit ihrem Abteilungskommandanten unterstehen dem Feuerwehrkommandanten (=Chef der Berufsfeuerwehr).
Was anderes sind unsere "Abteilungen" was anderswo "Löschgruppe" wird.
Wie ich gerade gelernt habe, nennt man das in S-H "Löschgruppe". Diese wird von einem gewählten (Lösch-)Gruppenführer organisiert. Das entspricht unserem ebenfalls gewählten Abteilungskommandanten.


Grüße aus Mannem
Jochen

Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW463163
Datum13.02.2008 15:477016 x gelesen
Geschrieben von Jochen PetzingerDie Abteilungen mit ihrem Abteilungskommandanten unterstehen dem Feuerwehrkommandanten (=Chef der Berufsfeuerwehr).
Was anderes sind unsere "Abteilungen" was anderswo "Löschgruppe" wird.


Sinn macht:
es gibt EINE Feuerwehr, die hat haupt- und ehrenamtliche Mitglieder.
Es gibt einen Leiter dieser Feuerwehr, das sollte dann der sein, der die höchste Qualifikation dafür hat.


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorJoch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg463168
Datum13.02.2008 16:107012 x gelesen
Salü,

Geschrieben von Ulrich Cimolino
Es gibt einen Leiter dieser Feuerwehr, das sollte dann der sein, der die höchste Qualifikation dafür hat.
Ich weiß jetzt nicht worauf Du hinaus willst: Wir haben EINEN Leiter der Feuerwehr (=Feuerwehrkommandant = Chef der BF).
Über die Art und Weise seiner Einsetzung kann ich mich nicht äußern - ist ja Sache des Gemeinderates...

Man könnte jetzt noch die Abteilung XY in Löschzug XY umbenennen.
und die Abteilungskommandanten XY in Zugführer XY.

Das ändert aber nichts an der Zuständigkeit.


Geschrieben von Ulrich Cimolino
Sinn macht: es gibt EINE Feuerwehr, die hat haupt- und ehrenamtliche Mitglieder.

Es gibt eine Feuerwehr Mannheim mit den BF-Einheiten "Löschzuge Mitte/Nord/Süd (nochmals aufgeteilt in Schicht A, B und C) und 8 Einheiten FF.

Willst Du jetzt die Bezeichnungen "Freiwillig" und "Berufs-" abschaffen?


Grüße aus Mannem
Jochen

Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW463170
Datum13.02.2008 16:257006 x gelesen
Hallo,

ich glaub wir reden aneinander vorbei...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen463241
Datum13.02.2008 20:137014 x gelesen
Geschrieben von ---Jochen Petzinger---
Willst Du jetzt die Bezeichnungen "Freiwillig" und "Berufs-" abschaffen?


Hallo,

was wäre daran falsch?

Peter


Nur meine eigene, bescheidene Meinung.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)463250
Datum13.02.2008 21:057008 x gelesen
Ich erinnere mich da an eine Diskussion hier vor längerer Zeit, da hatte eine Wehr (reine FF) den Begriff "Freiwillig" aus ihrer Bezeichnung quasi herausgenommen und tritt nach außen nur noch als "Feuerwehr" auf .


Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorEber8har8d C8., Marl / NRW463348
Datum14.02.2008 09:127015 x gelesen
Mon zusammen !!
Glaube zu wissen worum es geht.
Also wir hatten bei uns (Herten, freiwillige Feuerwehr mit einer HA Wache und drei Löschzügen) vor Jahren die Konstellation, daß der Stadtbrandmeister ein rein Freiwilliger Feuerwehrmann war mit einem Hauptberuf, der nix mit Feuerwehr zu tun hatte und einen Leiter der HA Wache, was dazu führte das der ehrenamtliche über die Geschicke der gesamten Feuerwehr bestimmt hat, während der Leiter der Wache halt "nur" Leiter der Wache war.
Z.Z. ist es so, daß Leiter der HA Wache und Stadtbrandmeister ein und dieselbe Person ist, was sicherlich sinnvoller ist.
Theoretisch wäre auch die Konstellation möglich, daß es einen Leiter der HA Wache gibt und der Stadtbrandmeister vom Personal der HA Wache gestellt wird (der bei einem FF Löschzug tätig ist und von der Feuerwehr gewählt wird), der die Qualifizierung für den Posten hat - also quasi der Mitarbeiter vom Chef Chef vom Chef ist ?!?! - verwirrend gell (solange sich alle verstehen.........)



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AutorMatt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg463391
Datum14.02.2008 10:496948 x gelesen
Hallo!
Geschrieben von Eberhard ConradTheoretisch wäre auch die Konstellation möglich, daß es einen Leiter der HA Wache gibt und der Stadtbrandmeister vom Personal der HA Wache gestellt wird (der bei einem FF Löschzug tätig ist und von der Feuerwehr gewählt wird), der die Qualifizierung für den Posten hat - also quasi der Mitarbeiter vom Chef Chef vom Chef ist ?!?! - verwirrend gell (solange sich alle verstehen.........)
Diese Konstellation wurde vor längerer Zeit im FW Mag. im Portrait einer Feuerwehr erwähnt. Im Dienstbetrieb ist der Leiter der HA Wache (quasi Abt. Kdt. HA-Wache) Chef des Kdt./SBM/SBI/... allerdings kehren sich die Weisungsbefugnisse ab Alarmierung um.

Leider kein Zugriff auf das FW Mag.

Grüße
Matthias


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AutorPaul8 G.8, Wuppertal / NRW463490
Datum14.02.2008 17:147033 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich Cimolino Hauptamtliche Wachen tauchen anscheinend gar nicht explizit auf. Eine "Abteilung" BF ist im Gesetz offensichtlich nicht definiert, was wäre denn da eine Staffel "Beamter" (und eben nicht billigerer Angestellter mit FF-Qualifikation...)? Schon eine "Abt. BF"?


Siehe hier.

Zitat:
Seit Juli 2004 sind alle Berufsfeuerwehrmänner im Rahmen einer Sonderregelung des Bundesangestelltentarifs (BAT-SR2x) eingruppiert. Diese Sonderregelung ist an das Beamtenrecht angelehnt. Die Angestellten sind dadurch als Berufsfeuerwehrleute anerkannt.


Freundliche Grüße

Paul Gutekunst

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AutorStef8an 8H., Essen / NRW464706
Datum19.02.2008 12:467039 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoLustig ist, dass es lt. Gesetz die Abteilungen (Mehrzahl!) der FF neben der Abt. BF in einer Gemeinde gibt...
Find ich ehrlicherweise suboptimal, weil das ein völliges Neben- oder sogar Gegeneinander ermöglichen würde.


Ist doch in NRW das gleiche:

Gemeindefeuerwehr = FF + BF

Die FF ist in Löschgruppen/-züge gegliedert und existiert neben der BF. Allerdings ist in NRW über das FSHG vorgeschrieben, dass der Chef der BF auch der Leiter der Gemeindefeuerwehr ist. In BaWü wäre es rein rechtlich möglich, dass der Kommandant gewählt wird und nicht Chef der BF ist. Da ein hauptamtlicher Kommandant in BaWü aber nicht gewählt wird, lässt sich das recht einfach über die Feuerwehrsatzung und einen Gemeinderatsbeschluss regeln. Auf der AGBF-Homepage gibt es auch keine "Doppelspitze" in BaWü.

Allerdings gibt es in BaWü auch keinen Sprecher der FF, so dass der Kommandant alle Abteilungskommandanten der FF als Ansprechpartner hat. Aber das ist faktisch in NRW ja ähnlich. Der Sprecher der FF hat ja keine Weisungsbefugnis.


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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg464869
Datum19.02.2008 22:307005 x gelesen
Hallo Forum,

Geschrieben von Stefan Heck
Ist doch in NRW das gleiche:
Gemeindefeuerwehr = FF + BF
Die FF ist in Löschgruppen/-züge gegliedert und existiert neben der BF.

Sehe ich genau so.

Geschrieben von Stefan Heck
Da ein hauptamtlicher Kommandant in BaWü aber nicht gewählt wird, lässt sich das recht einfach über die Feuerwehrsatzung und einen Gemeinderatsbeschluss regeln.
So ist es auch, kenne es von der Wehr in unserer Kreisstadt. Schon vor über 20 Jahren, zu Zeiten der Hauptamtlichen Wache, wurde der Leiter der Hauptamtlichen FW- Kdt.

Geschrieben von Stefan Heck
Allerdings gibt es in BaWü auch keinen Sprecher der FF, so dass der Kommandant alle Abteilungskommandanten der FF als Ansprechpartner hat
Es ist dort so geregelt: Der Kdt. hat 2 Stellvertreter, davon ist einer von den Freiwilligen und damit Ansprechpartner der Freiwilligen.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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 12.02.2008 22:58 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart Abschaffung des 24-Stunden-Dienstes
 13.02.2008 08:46 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 13.02.2008 12:17 Chri7sti7an 7F., Wernau
 13.02.2008 14:29 Klau7s B7., Isernhagen
 13.02.2008 15:30 Joch7en 7P., Mannheim
 13.02.2008 15:47 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 13.02.2008 16:10 Joch7en 7P., Mannheim
 13.02.2008 16:25 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 14.02.2008 09:12 Eber7har7d C7., Marl
 14.02.2008 10:49 Matt7hia7s M7., Stockach
 13.02.2008 20:13 Pete7r L7., Flöha
 13.02.2008 21:05 ., Grafschaft
 14.02.2008 17:14 Paul7 G.7, Wuppertal
 19.02.2008 12:46 Stef7an 7H., Essen
 19.02.2008 22:30 Mich7ael7 B.7, Münsingen
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